Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss für den 3

Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss für den 3-D Bogenparcours im Erlebnispark
Rosenburg
1. Mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen muss sich jeder Teilnehmer vor Nutzung des 3-D
Bogenparcours im Erlebnispark Rosenburg für einverstanden erklären. Mit seiner Unterschrift bestätigt der
TN, dass er diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat, sie verstanden hat und vorbehaltlos
akzeptiert. Für minderjährige Teilnehmer muss ein gesetzlicher Vertreter diese Teilnahmebedingungen
durchlesen und unterfertigen sowie dem Minderjährigen deren Inhalt altersadäquat zur Kenntnis bringen. Der
gesetzliche Vertreter trägt auch die Verantwortung für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch den
Minderjährigen.
2. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es dürfen nur versierte und kundige
Bogenschützen, die mit den Sicherheitsregeln und Richtlinien eines Bogenparcours vertraut sind, diese
Anlagen benützen. Als Legitimation gilt eine aktive Mitgliedschaft in einem Bogenverein oder die Bestätigung
eines entsprechend absolvierten Einschulungstrainings.
3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Grundstückseigentümer sowie der Betreiber
übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden. Bei Schäden durch höhere Gewalt
wird keine Haftung vom Grundbesitzer oder Parcoursbetreiber übernommen. Der Betreiber behält sich das
Recht vor, die Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Feuer, Gewitter, Sturm etc.) zu schließen
und den Betrieb einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet
der Nutzer die Benutzung der Anlage auf eigenen Wunsch frühzeitig, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung
des Eintrittspreises.
3. Die Parcoursregeln sind unbedingt einzuhalten. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu
leisten. Das Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den Platzverweis ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes
zur Folge.
4. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre dürfen den Trainingsplatz und den Parcours nur in Begleitung eines
(volljährigen) Erwachsenen benützen. Eltern haften für ihre Kinder.
5. Bei Sturm, Gewitter, Nebel und ab Einbruch der Dunkelheit darf die Anlage nicht benützt werden. Sollte
sich im Laufe der Nutzung das Wetter ändern oder die Dunkelheit einbrechen oder aus sonstigen Gründen
eine sichere Nutzung der Anlage nicht mehr möglich sein, ist umgehend die Nutzung abzubrechen.
6. Die Verwendung von Armbrüsten, Jagd- und Stumpfspitzen ist verboten. Eigene Pfeile müssen klar
erkenntlich markiert sein (erster Buchstabe von Vor-und Nachname). Es dürfen nur unbeschädigte 3D oder
Feldspitzen verwendet werden.
7. Personen, die das Gelände unberechtigt benutzen oder nicht eingeschrieben sind, müssen mit der
Einhebung einer erhöhten Tagesgebühr von €50.- oder einer Anzeige wegen Besitzstörung, rechnen. Die
Geltendmachung darüber hinausgehender (Schadenersatz-)Ansprüche wird durch die Vereinbarung dieser
Pönale nicht ausgeschlossen.
8. Im Wald herrscht striktes Rauchverbot (Brandgefahr).
9. Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen oder aus sonstigen Gründen
physisch und/oder psychisch beeinträchtigt sind, ist die Nutzung der Anlage strengstens untersagt.
10. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Das heißt, jeder Schütze muss sich vor dem
Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der dahinter liegende Gefährdungsbereich frei ist, und so
weder Mensch noch Tier gefährdet werden.
11. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.
12. Hunde sind zwingend an der Leine zu führen! Bitte dringend darauf achten, dass Ihr Hund sein „Geschäft”
nicht auf den Wegen verrichtet. Wenn doch, bitte entsorgen.
13. Der Auszug „Über dem Kopf“ (Pfeil Richtung Himmel) ist verboten!
14. Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden. Es darf nur von den
Abschusspflöcken und den dafür vorgesehenen Flächen geschossen werden. Es dürfen nur die dafür
vorgesehen 3D-Ziele beschossen werden.
15. Bei Pfeilsuche, zur Warnung der nachfolgenden Schützen, Ziel markieren.
16. Das eigenwillige Verändern der Ziele oder Abschusspflöcke ist nicht erlaubt.
17. Es darf pro Runde immer nur von einem Abschuss-Pflock geschossen werden.
18. Die Mitnahme von Glasflaschen auf den Parcours ist verboten, bitte bei der Kassahütte lassen. Wir bitten
euch, keinen Müll am Parcours zu hinterlassen, mitgebrachte Verpackungen von Lebensmittel und
Getränken bitte wieder mitnehmen.
Auftretende Unsicherheitsfaktoren oder Risiken und besondere Vorkommnisse sind uns bitte mitzuteilen. Mit
der Einhaltung der Parcours-Regeln trägt jeder einzelne dazu bei, dass dieser schöne Sport noch lange Zeit
ausgeübt werden kann.
Erwachsene
Name 1:
Geb. Datum 1:
Name 2:
Geb. Datum 2:
Straße:
Haus Nr.:
PLZ:
Ort:
Urlaubsanschrift:
E-Mail:
Kinder
Name 1:
Geb. Datum 1:
Name 2:
Geb. Datum 2:
Name 3:
Geb. Datum 3:
Name 4:
Geb. Datum 4:
Die oben gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit. Durch meine Unterschrift erkläre ich
mich mit den oben angeführten Bedingungen einverstanden und habe diese zur Kenntnis
genommen.
Rosenburg, am _____________________
Unterschrift 1: _____________________________ Unterschrift 2: ________________________