Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss für den 3-D Bogenparcours im Erlebnispark Rosenburg 1. Mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen muss sich jeder Teilnehmer vor Nutzung des 3-D Bogenparcours im Erlebnispark Rosenburg für einverstanden erklären. Mit seiner Unterschrift bestätigt der TN, dass er diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat, sie verstanden hat und vorbehaltlos akzeptiert. Für minderjährige Teilnehmer muss ein gesetzlicher Vertreter diese Teilnahmebedingungen durchlesen und unterfertigen sowie dem Minderjährigen deren Inhalt altersadäquat zur Kenntnis bringen. Der gesetzliche Vertreter trägt auch die Verantwortung für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch den Minderjährigen. 2. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es dürfen nur versierte und kundige Bogenschützen, die mit den Sicherheitsregeln und Richtlinien eines Bogenparcours vertraut sind, diese Anlagen benützen. Als Legitimation gilt eine aktive Mitgliedschaft in einem Bogenverein oder die Bestätigung eines entsprechend absolvierten Einschulungstrainings. 3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Grundstückseigentümer sowie der Betreiber übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden. Bei Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung vom Grundbesitzer oder Parcoursbetreiber übernommen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Feuer, Gewitter, Sturm etc.) zu schließen und den Betrieb einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Nutzer die Benutzung der Anlage auf eigenen Wunsch frühzeitig, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 3. Die Parcoursregeln sind unbedingt einzuhalten. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Das Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den Platzverweis ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes zur Folge. 4. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre dürfen den Trainingsplatz und den Parcours nur in Begleitung eines (volljährigen) Erwachsenen benützen. Eltern haften für ihre Kinder. 5. Bei Sturm, Gewitter, Nebel und ab Einbruch der Dunkelheit darf die Anlage nicht benützt werden. Sollte sich im Laufe der Nutzung das Wetter ändern oder die Dunkelheit einbrechen oder aus sonstigen Gründen eine sichere Nutzung der Anlage nicht mehr möglich sein, ist umgehend die Nutzung abzubrechen. 6. Die Verwendung von Armbrüsten, Jagd- und Stumpfspitzen ist verboten. Eigene Pfeile müssen klar erkenntlich markiert sein (erster Buchstabe von Vor-und Nachname). Es dürfen nur unbeschädigte 3D oder Feldspitzen verwendet werden. 7. Personen, die das Gelände unberechtigt benutzen oder nicht eingeschrieben sind, müssen mit der Einhebung einer erhöhten Tagesgebühr von €50.- oder einer Anzeige wegen Besitzstörung, rechnen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender (Schadenersatz-)Ansprüche wird durch die Vereinbarung dieser Pönale nicht ausgeschlossen. 8. Im Wald herrscht striktes Rauchverbot (Brandgefahr). 9. Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen oder aus sonstigen Gründen physisch und/oder psychisch beeinträchtigt sind, ist die Nutzung der Anlage strengstens untersagt. 10. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Das heißt, jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der dahinter liegende Gefährdungsbereich frei ist, und so weder Mensch noch Tier gefährdet werden. 11. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen. 12. Hunde sind zwingend an der Leine zu führen! Bitte dringend darauf achten, dass Ihr Hund sein „Geschäft” nicht auf den Wegen verrichtet. Wenn doch, bitte entsorgen. 13. Der Auszug „Über dem Kopf“ (Pfeil Richtung Himmel) ist verboten! 14. Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden. Es darf nur von den Abschusspflöcken und den dafür vorgesehenen Flächen geschossen werden. Es dürfen nur die dafür vorgesehen 3D-Ziele beschossen werden. 15. Bei Pfeilsuche, zur Warnung der nachfolgenden Schützen, Ziel markieren. 16. Das eigenwillige Verändern der Ziele oder Abschusspflöcke ist nicht erlaubt. 17. Es darf pro Runde immer nur von einem Abschuss-Pflock geschossen werden. 18. Die Mitnahme von Glasflaschen auf den Parcours ist verboten, bitte bei der Kassahütte lassen. Wir bitten euch, keinen Müll am Parcours zu hinterlassen, mitgebrachte Verpackungen von Lebensmittel und Getränken bitte wieder mitnehmen. Auftretende Unsicherheitsfaktoren oder Risiken und besondere Vorkommnisse sind uns bitte mitzuteilen. Mit der Einhaltung der Parcours-Regeln trägt jeder einzelne dazu bei, dass dieser schöne Sport noch lange Zeit ausgeübt werden kann. Erwachsene Name 1: Geb. Datum 1: Name 2: Geb. Datum 2: Straße: Haus Nr.: PLZ: Ort: Urlaubsanschrift: E-Mail: Kinder Name 1: Geb. Datum 1: Name 2: Geb. Datum 2: Name 3: Geb. Datum 3: Name 4: Geb. Datum 4: Die oben gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit. Durch meine Unterschrift erkläre ich mich mit den oben angeführten Bedingungen einverstanden und habe diese zur Kenntnis genommen. Rosenburg, am _____________________ Unterschrift 1: _____________________________ Unterschrift 2: ________________________
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