Ständiges Zuspätkommen zum Unterricht Übermäßige Fehlzeiten

GUTE N B E R G
SCH U LE
berufliche Schule
der Stadt Frankfurt am Main
Maßnahmenkatalog
Ständiges Zuspätkommen zum Unterricht
Die nebenstehenden Auffälligkeiten werden der
Schülerin/dem Schüler zur Last gelegt:
Übermäßige Fehlzeiten, vor allem unentschuldigte
Störendes Benehmen im Unterricht
Name
Arbeit verweigernde Haltung im Unterricht
bei Klassenarbeiten
bei Klassen- oder Schulveranstaltungen
Vorname
geb. am
Klasse
Soziales Fehlverhalten
gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern,
Lehrerinnen und Lehrern
Abfolge der Maßnahmen
Raum für weitere Notizen siehe Rückseite!
1. Persönliches Gespräch mit der oben genannten Person
am
Ergebnisnotiz:
2. Weiteres Gespräch mit der Androhung, weitere Personen
bzw. Institutionen einzuschalten. Konsequenzen aufzeigen!
am
Ergebnisnotiz:
3. Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten:
am
Ergebnisnotiz:
4. Klassenkonferenz
Einleitung verschärfter pädagogischer Maßnahmen.
Darstellung der Sachverhalte durch SchülerIn in der
Klassenkonferenz (VO beachten!) Beschluss Punkte 5-7.
Einschalten außerschulischer Betreuungsmaßnahmen,
falls dies angeraten erscheint.
Schriftliche Missbilligung des Verhaltens durch ein
vorbereitetes Schreiben, Unterschrift von KlassenlehrerIn
und Schulleiter (Kopie zu den Akten!)
am
Ergebnisnotiz:
5. Letzte pädagogische Maßnahmen, die geeignet erscheinen am
das Verhalten zu ändern:
z. B. Ausschluss von Veranstaltungen (Theaterbesuch . . .)
Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die der Gemeinschaft
der Klasse und der Schule zu Gute kommen.
Ergebnisnotiz:
6. Androhung der Verweisung in eine andere Klasse gleicher
Schulform (evtl. in eine andere Schule):
am
Ergebnisnotiz:
7. Verweisung in die andere Klasse (schulintern):
am
Ergebnisnotiz:
Eltern
Schulpsychologischer Dienst
andere Institutionen:
Abfolge der Maßnahmen – Seite 2
8. Klassenkonferenz
Beschluss der Androhung der Verweisung von der Schule
mit anschließendem Vollzug durch den Schulleiter
(persönliche Übergabe der schriftlichen Androhung).
am
Ergebnisnotiz:
9. Erteilung des Rats, schriftlich, die Schule zu verlassen
(nur bei volljährigen Schülerinnen und Schülern).
am
Ergebnisnotiz:
10. Verweisung von der Schule durch das Staatliche Schulamt
beantragen.
Für die Antragstellung der Verweisung von der Schule
sind alle Unterlagen, diese Maßnahme betreffend, dem
Schulleiter zur Weiterleitung an das Staatliche Schulamt
zu geben.
am
Ergebnisnotiz:
Dieser Maßnahmenkatalog ist zu verkürzen bzw. entfällt
ganz, wenn gefährdende Auswirkungen auf die Gemeinschaft
der Klasse zu erwarten sind, z. B. bei Drogenmissbrauch oder
bei Gefahren durch Gewalt.
Hier ist erheblich schnelleres Handeln vonnöten.
Raum für weitere Notizen: