GUTE N B E R G SCH U LE berufliche Schule der Stadt Frankfurt am Main Maßnahmenkatalog Ständiges Zuspätkommen zum Unterricht Die nebenstehenden Auffälligkeiten werden der Schülerin/dem Schüler zur Last gelegt: Übermäßige Fehlzeiten, vor allem unentschuldigte Störendes Benehmen im Unterricht Name Arbeit verweigernde Haltung im Unterricht bei Klassenarbeiten bei Klassen- oder Schulveranstaltungen Vorname geb. am Klasse Soziales Fehlverhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern Abfolge der Maßnahmen Raum für weitere Notizen siehe Rückseite! 1. Persönliches Gespräch mit der oben genannten Person am Ergebnisnotiz: 2. Weiteres Gespräch mit der Androhung, weitere Personen bzw. Institutionen einzuschalten. Konsequenzen aufzeigen! am Ergebnisnotiz: 3. Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten: am Ergebnisnotiz: 4. Klassenkonferenz Einleitung verschärfter pädagogischer Maßnahmen. Darstellung der Sachverhalte durch SchülerIn in der Klassenkonferenz (VO beachten!) Beschluss Punkte 5-7. Einschalten außerschulischer Betreuungsmaßnahmen, falls dies angeraten erscheint. Schriftliche Missbilligung des Verhaltens durch ein vorbereitetes Schreiben, Unterschrift von KlassenlehrerIn und Schulleiter (Kopie zu den Akten!) am Ergebnisnotiz: 5. Letzte pädagogische Maßnahmen, die geeignet erscheinen am das Verhalten zu ändern: z. B. Ausschluss von Veranstaltungen (Theaterbesuch . . .) Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die der Gemeinschaft der Klasse und der Schule zu Gute kommen. Ergebnisnotiz: 6. Androhung der Verweisung in eine andere Klasse gleicher Schulform (evtl. in eine andere Schule): am Ergebnisnotiz: 7. Verweisung in die andere Klasse (schulintern): am Ergebnisnotiz: Eltern Schulpsychologischer Dienst andere Institutionen: Abfolge der Maßnahmen – Seite 2 8. Klassenkonferenz Beschluss der Androhung der Verweisung von der Schule mit anschließendem Vollzug durch den Schulleiter (persönliche Übergabe der schriftlichen Androhung). am Ergebnisnotiz: 9. Erteilung des Rats, schriftlich, die Schule zu verlassen (nur bei volljährigen Schülerinnen und Schülern). am Ergebnisnotiz: 10. Verweisung von der Schule durch das Staatliche Schulamt beantragen. Für die Antragstellung der Verweisung von der Schule sind alle Unterlagen, diese Maßnahme betreffend, dem Schulleiter zur Weiterleitung an das Staatliche Schulamt zu geben. am Ergebnisnotiz: Dieser Maßnahmenkatalog ist zu verkürzen bzw. entfällt ganz, wenn gefährdende Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Klasse zu erwarten sind, z. B. bei Drogenmissbrauch oder bei Gefahren durch Gewalt. Hier ist erheblich schnelleres Handeln vonnöten. Raum für weitere Notizen:
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