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Hüttenordnung Schönbrunner Hütte
1. ALLGEMEINES
Die Berghütte Schönbrunn ist eine Selbstversorgerhütte des Deutschen Alpenvereins Sektion Ettlingen. Die Hütte
ist ein Wander- und Skistützpunkt. Zutritt haben DAV-Mitglieder und Nichtmitglieder unter Zugrundelegung der
Hüttenordnung. Es können nur Übernachtungen gebucht werden. Folgende Reihenfolge wird bei der Anmeldung
berücksichtigt: Sektionsgruppen und Mitglieder der Sektion Ettlingen haben bis 01. Oktober für das darauf
folgende Halbjahr und bis 01. April für das darauf folgende Halbjahr ein Belegungsvorrecht gegenüber Mitgliedern
anderer Sektionen und Nichtmitgliedern.
2. HÜTTENBENUTZUNG
Die Hüttenräume dürfen nur mit Haus- oder Hüttenschuhen betreten werden. Straßen-, Berg- oder Skischuhe sind
im Eingangsraum auszuziehen und im Schuhregal unterzubringen. Ski sind im Skiständer (Vorraum)
unterzubringen.
Tiere dürfen nicht in den Schlafbereich.
Jeder Hüttenbesucher hat sich bei Ankunft in das Hüttenbuch einzutragen. Ermäßigung gibt es nur unter Vorlage
des gültigen DAV-Mitgliedsausweises.
Das Kochen und offenes Feuer in den Schlaf- und Sanitärräumen ist nicht gestattet. Rauchen ist in der ganzen
Hütte nicht gestattet.
Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume! Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder entsprechend anzuweisen.
Die Betten und Lager dürfen nur mit eigenem Bettzeug bzw. Hüttenschlafsack benutzt werden. DAVHüttenschlafsäcke können vom Hüttendienst –so lange Vorräte vorhanden sind - erworben werden.
Der Grill darf nur mit selbst mitgebrachter Holzkohle betrieben werden. Die Einschübe gibt es beim Hüttendienst.
Der Grill ist rechtzeitig zu löschen (Waldbrandgefahr) und gründlich zu reinigen.
Bei Küchenbenutzung ist auf pflegliche Behandlung der Kücheneinrichtung zu achten. Geschirr und
Kücheneinrichtung sind unmittelbar nach Benutzung zu säubern.
Die Endreinigung obliegt den Hüttengästen. Es sind alle Räume zu reinigen.
Insbesondere die , sowie Toiletten und Waschräume sind gründlich feucht zu säubern. Geräte hierfür sind in der
Abstellkammer (gegenüber dem Sicherungskasten) bereitgestellt.
Die Schlafplätze müssen bis 9.30 Uhr verlassen und gereinigt sein (insbesondere am Abreisetag). Die benutzten
Decken sind auszuschütteln und ordnungsgemäß zusammenzulegen.
3. ENTSORGUNG
Verpackungen, Dosen, Flaschen usw. sind mit nach Hause zu nehmen. Essensreste und sonstiges Verrottbares
kann im Komposter entsorgt werden. Nur Restmüll darf im Müllcontainer entsorgt werden.
Verpflegungsreste (auch im Kühlschrank), Gewürze usw. müssen wieder mitgenommen werden.
Der benutzte Ofen ist in Ordnung zu bringen. Das Feuer ist rechtzeitig zu löschen und das Heizmaterial ist wieder
aufzufüllen. Lagerfeuer sind nicht erlaubt.
4. HÜTTENRUHE
Grundsätzlich ist von 23.00 - 6.00 Uhr Hüttenruhe.
5. HÜTTENDIENST
Dem Hüttendienst obliegt die Überwachung und Einhaltung
der Hüttenordnung. Der Hüttendienst hat das Hausrecht und kann Anordnungen und Verbote (Hüttenverweis) im
Sinne der Hüttenordnung aussprechen. Wer die Hüttenordnung nicht einhält und den Weisungen des
Hüttendienstes nicht folgt, kann von der Hütte gewiesen werden und
haftet für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden.
6. IM BRANDFALL
Ruhe bewahren. Hüttenbesucher alarmieren und Rettung organisieren.
Feuerwehr alarmieren. Feuer bekämpfen.
Treffen aller Hüttenbesucher auf der Wiese.
Der Deutschen Alpenverein Sektion Ettlingen haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.