1 Legitimationsrichtlinie für juristische Personen

1 Legitimationsrichtlinie für juristische Personen
 Firmen mit Registereintrag müssen bei Auftragserteilung zur Identitätsprüfung
 den Registerauszug (Z. B. Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschaftsregister ) und
 eine Vollmacht, die auf den Unterzeichnenden ausgestellt ist, am POS vorlegen.
 Der Registerauszug und die Vollmacht dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
 Staatliche und kommunale Einrichtungen müssen bei Auftragserteilung zur Identitätsprüfung
 eine Vollmacht, die auf den Unterzeichnenden ausgestellt ist, am POS vorlegen.
 Geschäftsführer und Vertreter mit Prokura benötigen keine Vollmacht. Sie weisen ihre Identität anhand
 ihres Personalausweises und
 des Registerauszugs nach.
Geschäftskunden
Eingetragene Firmen
(AG, GmbH, KG, OHG, GmbH & Co KG)
GmbH in Gründung
Firmen ohne Registereintrag
Legitimation
 Handelsregisternummer
(Ausstellungsort)
 Legitimation wie natürliche Personen
Auftrag und Legitimation nur durch Geschäftsführer
 Legitimation wie natürliche Personen
Eingabe
TVPP/BSP
oder Fax
TVPP/BSP
oder Fax
TVPP/BSP
oder Fax
Gesellschaften d.
bürgerlichen Rechts (GbR)
 Legitimation wie natürliche Personen
Eingetragene Vereine
 Vereinsregisternummer
Eingetragene Genossenschaften
TVPP/BSP
oder Fax
(Ausstellungsort)
 Genossenschaftsregisternummer
(Ausstellungsort)
Eingetragene
Partnerschaften
 Partnerschaftsregisternummer
Behörden,
kommunale Einrichtungen
 Legitimation des Unterzeichnenden wie bei
(Ausstellungsort)
natürliche Personen
TVPP/BSP
oder Fax
TVPP/BSP
oder Fax
TVPP/BSP
oder Fax
TVPP/BSP
oder Fax
Anlage 1 zur Richtlinie zur Freischaltung von Telekom Mobilfunkkarten
Bei Auftragsannahme für GK-Verträge ist neben der Identitätsprüfung (Legitimation) auch die Berechtigung des Kunden für
die Inanspruchnahme von GK-Tarifen zu überprüfen.
Die Überprüfung der Berechtigung GK kann für die jeweiligen Berechtigungsgruppen durchgeführt werden mit:
 Berechtigungsgruppe Gewerbe/Freiberuf
1. Handelsregisterauszug
2. Gewerbeschein
3. Schreiben vom Finanzamt über UST-ID
4. Schreiben vom Finanzamt über Steuernummer (bei selbständiger =freiberuflicher Tätigkeit)
 Berechtigungsgruppe Vereine
1. Mitgliedsbescheinigung
2. Vereinsausweis
 Berechtigungsgruppe Mitarbeiter
1. Unternehmensausweis
2. unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung/Stempel
Eine Kopie des Berechtigungsnachweises ist zu fertigen und für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Vertragsschluss für eine
evtl. Einsichtnahme/Anforderung der Telekom aufzubewahren.
Bei Mobilfunk Bestandskunden ist ebenfalls eine Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme von GK-Tarifen
vorzunehmen.
2 Legitimationsrichtlinie für natürliche Personen
 Bei Auftragsannahme ist die Identität und die Adresse des Auftraggebers anhand der vorgelegten Legitimationspapiere
am POS zu überprüfen.
Keine Auftragsannahme bei Vorlage einer Vollmacht, die nicht notariell beglaubigt ist!
 Die Überprüfung der Adresse kann durchgeführt werden mit:
 deutschem Personalausweis oder
 Reisepass mit Adressnachweis, wie aktueller Meldebescheinigung
 Die Gültigkeit der angegebenen Bankverbindung soll anhand einer personalisierten Bankkarte oder ec-Karte am POS
überprüft werden.
 Bei Nicht EU-Angehörigen ist eine deutsche Aufenthaltsgestattung, Duldung (Aussetzung der Abschiebung), Blaue
Karte oder Niederlassungserlaubnis vorzulegen und vom POS zu überprüfen.
 Bei Nicht EU-Angehörigen mit Sitz im Ausland, die freiberuflich oder selbständig sind, ist erst nach Vorlage eines
Unternehmensnachweises die Organisation „Selbständiger/Freiberufler“ zur Befreiung des Ust. einzutragen.
 Mobilfunk Bestandskunden können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bzw. den vorgelegten
Legitimationspapieren stets über TVPP aktiviert werden und benötigen keinen Adressnachweis.
Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige
Legitimation
 Deutscher Personalausweis
(Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum)
 Deutscher Reisepass
(Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum)
 Adressnachweis
EU-Angehörige u.a.
(Wohnsitz in Deutschland)
Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei
Nicht EU-Angehörige
(Wohnsitz in Deutschland)
 EU- Reisepass/ Personalausweis
(Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeit)
Eingabe
TVPP
oder Fax
TVPP
oder Fax
TVPP
oder Fax
 Adressnachweis
 Reisepass
(Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
TVPP
oder Fax
 Deutsches Aufenthaltsdokument
(Aufenthaltserlaubnis, A.-gestattung, Duldung, Blaue Karte,
Niederlassungserlaubnis )
 Adressnachweis
Nicht EU-Angehörige
(Freiberufler/Selbständige mit Wohnsitz
im Ausland)
 Reisepass
(Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
TVPP
oder Fax
 Adressnachweis
 Unternehmensnachweis zur Befreiung der Umsatzsteuer
Botschafts- und
Konsulatsangehörige
 Diplomatenpass/ Konsularausweis
(Passnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum,
TVPP
oder Fax
Staatsangehörigkeit)
Auftraggeber mit
Wohnsitz im Ausland
 Reisepass
nur per Fax
(Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeit)
 Adressnachweis
Hinweis:
Die Telekom behält sich das Recht vor, jeden Auftrag ggf. per Fax anzufordern.
Geprüfte Aufträge sind innerhalb von 3 Werktagen im Original an die Telekom weiterzuleiten.
Anlage 2 zur Richtlinie zur Freischaltung von Telekom Mobilfunkkarten bei „Friends-Tarifen“ für Kunden im
Alter von 26 – 29 Jahren.
Bei Auftragsannahme für Verträge in allen „Complete Comfort Friends Tarifen“ ist neben der Identitätsprüfung (Legitimation)
auch die Berechtigung des Kunden für die Inanspruchnahme des Friends-Tarifes zu überprüfen und zu archivieren.
Die Überprüfung der Berechtigung für den Tarif Complete Comfort Friends kann mittels folgender Nachweise durchgeführt
werden mit:
1.
2.
3.
Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studentenausweis
Wehrfreiwilligendienstleistende
Bundesfreiwilligendienste
Eine Kopie des Berechtigungsnachweises ist zu fertigen und für einen Zeitraum von 3 Monaten ab
Vertragsschluss für eine evtl. Einsichtnahme/Anforderung der Telekom aufzubewahren.
Bei Mobilfunk Bestandskunden ist ebenfalls eine Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Friends Tarife
vorzunehmen.
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Legitimationsrichtlinien für Personengemeinschaften
 Personengesellschaften, -Gruppen und nicht eingetragene Gemeinschaften
Nicht eingetragene Gemeinschaften, auch dann wenn sie nach BGB eine juristische Person darstellen, können sich nicht
gemeinschaftlich legitimieren. Daraus folgt, dass Verträge mit diesen Gemeinschaften nicht als juristische Person
akzeptiert werden.
Für den Kunden bedeutet dies, dass sich ein Teil dieser Gemeinschaft als natürliche Person legitimieren muss.
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Legitimationsrichtlinien für NATO-Militärangehörige
 Aus der Stationierungsorder muss hervorgehen, dass
 bei einer Vertragslaufzeit von 0 Monaten der Auftraggeber noch mindestens
6 Monate
 bei einer Vertragslaufzeit 24 Monaten der Auftraggeber noch mindestens
12 Monate
in Deutschland stationiert ist.
 Als Kundenanschrift gilt die deutsche Kasernenanschrift mit Straßenbezeichnung (barack, box). Bei zivilen Angestellten
gilt die Adresse, die aus dem Adressnachweis hervorgeht.
Legitimation
NATO-Militärangehörige
Hinweis:
 ID-Card oder Sozialversicherungsnummer
 Kopie der Stationierungsorder (nicht älter als 6 Monate)
Die Telekom behält sich das Recht vor, jeden Auftrag ggf. per Fax anzufordern.
Geprüfte Aufträge sind innerhalb von 3 Werktagen im Original an die Telekom weiterzuleiten.
Eingabe
nur per Fax