1 Legitimationsrichtlinie für juristische Personen Firmen mit Registereintrag müssen bei Auftragserteilung zur Identitätsprüfung den Registerauszug (Z. B. Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschaftsregister ) und eine Vollmacht, die auf den Unterzeichnenden ausgestellt ist, am POS vorlegen. Der Registerauszug und die Vollmacht dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Staatliche und kommunale Einrichtungen müssen bei Auftragserteilung zur Identitätsprüfung eine Vollmacht, die auf den Unterzeichnenden ausgestellt ist, am POS vorlegen. Geschäftsführer und Vertreter mit Prokura benötigen keine Vollmacht. Sie weisen ihre Identität anhand ihres Personalausweises und des Registerauszugs nach. Geschäftskunden Eingetragene Firmen (AG, GmbH, KG, OHG, GmbH & Co KG) GmbH in Gründung Firmen ohne Registereintrag Legitimation Handelsregisternummer (Ausstellungsort) Legitimation wie natürliche Personen Auftrag und Legitimation nur durch Geschäftsführer Legitimation wie natürliche Personen Eingabe TVPP/BSP oder Fax TVPP/BSP oder Fax TVPP/BSP oder Fax Gesellschaften d. bürgerlichen Rechts (GbR) Legitimation wie natürliche Personen Eingetragene Vereine Vereinsregisternummer Eingetragene Genossenschaften TVPP/BSP oder Fax (Ausstellungsort) Genossenschaftsregisternummer (Ausstellungsort) Eingetragene Partnerschaften Partnerschaftsregisternummer Behörden, kommunale Einrichtungen Legitimation des Unterzeichnenden wie bei (Ausstellungsort) natürliche Personen TVPP/BSP oder Fax TVPP/BSP oder Fax TVPP/BSP oder Fax TVPP/BSP oder Fax Anlage 1 zur Richtlinie zur Freischaltung von Telekom Mobilfunkkarten Bei Auftragsannahme für GK-Verträge ist neben der Identitätsprüfung (Legitimation) auch die Berechtigung des Kunden für die Inanspruchnahme von GK-Tarifen zu überprüfen. Die Überprüfung der Berechtigung GK kann für die jeweiligen Berechtigungsgruppen durchgeführt werden mit: Berechtigungsgruppe Gewerbe/Freiberuf 1. Handelsregisterauszug 2. Gewerbeschein 3. Schreiben vom Finanzamt über UST-ID 4. Schreiben vom Finanzamt über Steuernummer (bei selbständiger =freiberuflicher Tätigkeit) Berechtigungsgruppe Vereine 1. Mitgliedsbescheinigung 2. Vereinsausweis Berechtigungsgruppe Mitarbeiter 1. Unternehmensausweis 2. unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung/Stempel Eine Kopie des Berechtigungsnachweises ist zu fertigen und für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Vertragsschluss für eine evtl. Einsichtnahme/Anforderung der Telekom aufzubewahren. Bei Mobilfunk Bestandskunden ist ebenfalls eine Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme von GK-Tarifen vorzunehmen. 2 Legitimationsrichtlinie für natürliche Personen Bei Auftragsannahme ist die Identität und die Adresse des Auftraggebers anhand der vorgelegten Legitimationspapiere am POS zu überprüfen. Keine Auftragsannahme bei Vorlage einer Vollmacht, die nicht notariell beglaubigt ist! Die Überprüfung der Adresse kann durchgeführt werden mit: deutschem Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis, wie aktueller Meldebescheinigung Die Gültigkeit der angegebenen Bankverbindung soll anhand einer personalisierten Bankkarte oder ec-Karte am POS überprüft werden. Bei Nicht EU-Angehörigen ist eine deutsche Aufenthaltsgestattung, Duldung (Aussetzung der Abschiebung), Blaue Karte oder Niederlassungserlaubnis vorzulegen und vom POS zu überprüfen. Bei Nicht EU-Angehörigen mit Sitz im Ausland, die freiberuflich oder selbständig sind, ist erst nach Vorlage eines Unternehmensnachweises die Organisation „Selbständiger/Freiberufler“ zur Befreiung des Ust. einzutragen. Mobilfunk Bestandskunden können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bzw. den vorgelegten Legitimationspapieren stets über TVPP aktiviert werden und benötigen keinen Adressnachweis. Staatsangehörigkeit Deutsche Staatsangehörige Deutsche Staatsangehörige Legitimation Deutscher Personalausweis (Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum) Deutscher Reisepass (Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum) Adressnachweis EU-Angehörige u.a. (Wohnsitz in Deutschland) Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei Nicht EU-Angehörige (Wohnsitz in Deutschland) EU- Reisepass/ Personalausweis (Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) Eingabe TVPP oder Fax TVPP oder Fax TVPP oder Fax Adressnachweis Reisepass (Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) TVPP oder Fax Deutsches Aufenthaltsdokument (Aufenthaltserlaubnis, A.-gestattung, Duldung, Blaue Karte, Niederlassungserlaubnis ) Adressnachweis Nicht EU-Angehörige (Freiberufler/Selbständige mit Wohnsitz im Ausland) Reisepass (Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) TVPP oder Fax Adressnachweis Unternehmensnachweis zur Befreiung der Umsatzsteuer Botschafts- und Konsulatsangehörige Diplomatenpass/ Konsularausweis (Passnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, TVPP oder Fax Staatsangehörigkeit) Auftraggeber mit Wohnsitz im Ausland Reisepass nur per Fax (Ausweisnummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) Adressnachweis Hinweis: Die Telekom behält sich das Recht vor, jeden Auftrag ggf. per Fax anzufordern. Geprüfte Aufträge sind innerhalb von 3 Werktagen im Original an die Telekom weiterzuleiten. Anlage 2 zur Richtlinie zur Freischaltung von Telekom Mobilfunkkarten bei „Friends-Tarifen“ für Kunden im Alter von 26 – 29 Jahren. Bei Auftragsannahme für Verträge in allen „Complete Comfort Friends Tarifen“ ist neben der Identitätsprüfung (Legitimation) auch die Berechtigung des Kunden für die Inanspruchnahme des Friends-Tarifes zu überprüfen und zu archivieren. Die Überprüfung der Berechtigung für den Tarif Complete Comfort Friends kann mittels folgender Nachweise durchgeführt werden mit: 1. 2. 3. Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studentenausweis Wehrfreiwilligendienstleistende Bundesfreiwilligendienste Eine Kopie des Berechtigungsnachweises ist zu fertigen und für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Vertragsschluss für eine evtl. Einsichtnahme/Anforderung der Telekom aufzubewahren. Bei Mobilfunk Bestandskunden ist ebenfalls eine Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Friends Tarife vorzunehmen. 3 Legitimationsrichtlinien für Personengemeinschaften Personengesellschaften, -Gruppen und nicht eingetragene Gemeinschaften Nicht eingetragene Gemeinschaften, auch dann wenn sie nach BGB eine juristische Person darstellen, können sich nicht gemeinschaftlich legitimieren. Daraus folgt, dass Verträge mit diesen Gemeinschaften nicht als juristische Person akzeptiert werden. Für den Kunden bedeutet dies, dass sich ein Teil dieser Gemeinschaft als natürliche Person legitimieren muss. 4 Legitimationsrichtlinien für NATO-Militärangehörige Aus der Stationierungsorder muss hervorgehen, dass bei einer Vertragslaufzeit von 0 Monaten der Auftraggeber noch mindestens 6 Monate bei einer Vertragslaufzeit 24 Monaten der Auftraggeber noch mindestens 12 Monate in Deutschland stationiert ist. Als Kundenanschrift gilt die deutsche Kasernenanschrift mit Straßenbezeichnung (barack, box). Bei zivilen Angestellten gilt die Adresse, die aus dem Adressnachweis hervorgeht. Legitimation NATO-Militärangehörige Hinweis: ID-Card oder Sozialversicherungsnummer Kopie der Stationierungsorder (nicht älter als 6 Monate) Die Telekom behält sich das Recht vor, jeden Auftrag ggf. per Fax anzufordern. Geprüfte Aufträge sind innerhalb von 3 Werktagen im Original an die Telekom weiterzuleiten. Eingabe nur per Fax
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