Vortrag von Frau Aleksov zum Thema Heil

8. DGM-Fach- und Informationstag für Muskelkranke
10. Mai 2015, Pforzheim-Hohenwart
Wissenswertes
zum Versorgungsanspruch
mit Heil- und Hilfsmitteln
Janine Aleksov, Physiotherapeutin
© Janine Aleksov
Weshalb eigentlich
Heil- und Hilfsmittel?
schwerwiegende neurologische Erkrankungen
Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit
z.T. Atembeschwerden, Verlust der Sprache
Linderung von Beschwerden
Minderung/Hinauszögerung der
Pflegebedürftigkeit
Entlastung für die Betroffenen und ihre Familien
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Versorgungsablauf
Heilmittel
(Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie)
Grundsätze für die Verordnung
korrekter Indikationsschlüssel:
Diagnosegruppe, Leitsymptomatik und Art des
Heilmittels
Sicherstellung der Behandlung ohne Unterbrechung:
- Verordnung außerhalb des Regelfalls
- langfristige Genehmigung
- Praxisbesonderheit
Janine Aleksov
© ©Janine
Aleksov
Beispiel Verordnung gemäß HMK:
Quelle: www.heilmittelkatalog.de
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Ist eine fortlaufende Therapie ohne
Behandlungspausen möglich?
Verordnung außerhalb des Regelfalls
Therapieziel durch Verordnungsmenge im Regelfall nicht erreicht:
- weitere Verordnungen außerhalb des Regelfalles möglich
- keine Behandlungspause von 12 Wochen
- besondere Begründung/prognostische Einschätzung und
ggf. Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich
Langfristige Genehmigung/Praxisbesonderheit
Langfristiger Behandlungsbedarf:
- Antrag auf Genehmigung von Heilmitteln für einen bestimmten
Zeitraum möglich (§ 32 Abs.1 a SGB V)
- keine Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V)
- Genehmigung ggf. zeitlich befristet, mindestens ein Jahr gültig
- mind. 1 ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Wochen
- G-BA Merkblätter mit Dg., die als Praxisbesonderheiten gelten
Grundsätze für die Behandlung
Behandlung auf neurophysiologischer Basis
Schulung der Körperwahrnehmung und der
Alltagsaktivitäten
individuelle Behandlungsplanung
Erarbeitung von Kompensationsstrategien
Beachtung der Leistungsgrenzen - Überlastung
vermeiden!
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Wie finde ich einen geeigneten
Therapeuten?
DGM-Adresslisten von Therapeuten
DGM-Fortbildungen für Therapeuten
Erfahrungswerte andere Betroffene
Neuromuskuläre Zentren (NMZ)
persönliche Kontaktaufnahme/Recherchen
Zentralverband der Physiotherapeuten (ZVK)
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Hilfsmittelversorgung
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Versorgungsablauf
1. Beratung zur Feststellung des Bedarfs
2. Auswahlkriterien
3. Verordnung
4. Antragstellung
5. Zuständigkeit
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Verordnung
schriftlich - ärztliche Verordnung (Rezept)
Bezeichnung d. Modells (ggf. Zubehör)
ggf. Kostenvoranschlag Leistungserbringer
Hilfreiche Anlagen
persönliche Stellungnahme
eingehende fachliche Stellungnahme über die
Notwendigkeit der Versorgung
Informationsmaterial zu dem Hilfsmittel
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Was prüft der Kostenträger?
Erforderlichkeit
Wirtschaftlichkeit (ggf. Empfehlung günstigeres
Modell, Versorgung aus Hilfsmittelpool)
Vorgehen:
Prüfung Antrag durch MDK nach Aktenlage oder
vor Ort; Vergleich Kostenvoranschläge Händler
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Zuständigkeit
Gesetzliche Krankenkasse: (§ 33 SGB V)
nach Hilfsmittelkatalog und nach Einzelfallentscheidung:
Selbständigkeit im Rahmen der Grundbedürfnisse
Pflegekasse (§ 40 SGB IX)
für Leistungsempfänger der Pflegestufen 1-3
nach Pflegehilfsmittelverzeichnis (Pflegeerleichternde Hilfen,
Hilfsmittel zum Verbrauch, Umbaumaßnahmen)
Sozialamt (§ 54 SGB XII)
Bewilligung von Hilfsmitteln zum Ausgleich der Behinderung
und zur Teilhabe. Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn keine
andere Stelle dafür zuständig ist
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§ 14 SGB IX macht Tempo!!!
Anspruch besteht:
Entscheidung 3 Wochen nach Antragseingang. MDK-Gutachten
erforderlich: Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen
des MDK-Gutachtens
Anspruch besteht, 1. Kostenträger nicht zuständig:
1. Kostenträger muss Antrag innerhalb von 14 Tagen an in Frage
kommenden Kostenträger weiterleiten
Frist von 14 Tagen ab Antragseingang versäumt:
1. Kostenträger muss Leistung erbringen
Antrag weitergeleitet durch 1. Kostenträger:
2. Kostenträger muss Antrag prüfen und falls Anspruch besteht,
diesen erfüllen, selbst wenn er eigentlich nicht zuständig ist
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Versicherte der PKV
nach Vertragsrecht der jew. PKV
gemäß dem Hilfsmittelkatalog der jew. PKV
Entscheidung nach Einzelfall bzw. Kulanz
Bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit der PKV – Möglicheit der
Beschwerde bei der Ombudsstelle der PKV
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Wer bezahlt
Bau- und Umbaumaßnahmen?
Pflegeversicherung
DRV / Agentur für Arbeit / Integrationsämter
Sozial- und Grundsicherungsämter
Kreditprogramm der KfW
Förderprogramme der Bundesländer
steuerliche Erleichterungen
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Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Zuschuss bis zu 4.000 EUR, einkommensunabhängig
leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen
- bis zu 16.000 EUR
bei Verschlechterung der Erkrankung bzw. Erhöhung
der Pflegestufe kann der Zuschuss erneut beantragt
werden
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Was tun bei Ablehnung?
1. innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch
einlegen. Rechtsmittelbelehrung des Bescheides
beachten!
2. Frist einhalten - zunächst nur Widerspruch ohne
Begründung einreichen, ausführliche Begründung
später nachreichen
3. fachlichen Rat einholen (z. B. beim
Hilfsmittelberatungsteam der DGM oder bei einer
Rechtsberatungsstelle
Janine Aleksov
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Aleksov
Wo finde ich weiterführende
Informationen?
Druckschriften, Therapie- und Hilfsmittelbroschüren
der DGM für Betroffene und Fachkräfte
DGM-Hilfsmittelberatungsteam in Freiburg
DGM-Kontaktpersonen (DGM-Infodienst)
Heilmittelkatalog (www.heilmittelkatalog.de)
Heilmittelrichtlinie (www.heilmittelrichtlinie.de)
Rehadat (ww.rehadat.de)
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Das Hilfsmittelberatungszentrum
der DGM e.V. in Freiburg
Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V.
Im Moos 4
79112 Freiburg
Tel.: 07665/9447-0
Fax: 07665/9447-20
Janine Aleksov
© ©Janine
Aleksov
Quellen und weiterführende
Informationen zu Heilmitteln:
Heilmittelkatalog: www.heilmittelkatalog.de (einschließlich Informationen zu
Heilmittelrichtlinie)
Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen“
http://www.g-ba.de (>Service>Publikationen>Merkblätter und U-Hefte>Merkblätter
für Patienten)
„Merkblatt zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer
Behinderung“ Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen
bvkm e.V. Download: http://www.bvkm.de (> Recht und Politik > Rechtsratgeber)
Broschüre „ABC Heilmittelrichtlinie“, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
e.V. (BSK), Postfach 20, 74238 Krautheim, Tel. 06294 4281-0, E-Mail: [email protected], Download: www.bsk-ev.org (>Medien>Publikationen)
Nützliche Links zu Hilfsmitteln:
Hilfsmittelberatung, ausführliche Informationen zu
neuromuskulären Erkrankungen
www.dgm.org
www.rehadat.de
Datenbank des Instituts der Deutschen Wirtschaft mit
technischen Informationen zu nahezu allen in Deutschland
erhältlichen Hilfsmitteln, mit dem Hilfsmittelverzeichnis der
GKV und PV sowie gesetzlichen Grundlagen und Urteilen
www.gkv-spitzenverband.de
Aktuelles Hilfsmittelverzeichnis
www.hilfsmittel.bag-selbsthilfe.de
Hilfsmittel-Informationsservice der
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren
Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) e. V.
© Janine Aleksov
„Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit
Behinderungen beginnt mit einer guten Beratung“