Vortrag von Frau Aleksov zu Heil

ALS – Patiententag
DGM Landesverband Baden-Württemberg
Heil- und Hilfsmittelversorgung
für Muskelkranke
18. April 2015, Stuttgart - Janine Aleksov, Physiotherapeutin
© Janine Aleksov
Weshalb eigentlich Heil- und
Hilfsmittel?
Linderung von Beschwerden
Minderung/Hinauszögerung der Pflegebedürftigkeit
Entlastung für die Betroffenen und ihre Familien
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Was sind Heilmittel?
Maßnahmen der physikalischen Therapie
(Physiotherapie, Massagen, Elektrotherapie)
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)
Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
Podologische Therapie (verordnungsfähig bei
diabetischem Fußsyndrom)
Janine Aleksov
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Aleksov
Anspruch und Umfang:
Der Rechtsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln für
Mitglieder der GKV ist in § 32 SGB V festgehalten.
Die Heilmittelversorgung selbst ist in der Heilmittelrichtlinie
geregelt (www.heilmittelrichtlinie.de).
Ob und im welchem Umfang eine therapeutische Behandlung
notwendig ist, entscheidet der verordnende Arzt.
Welche Heilmittel in welcher Verordnungsmenge und bei
welchen Indikationen verordnet werden können, ist im
Heilmittelkatalog festgelegt (www.heilmittelkatalog.de).
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Grundsätze für die Verordnung
korrekter Indikationsschlüssel bestehend aus
Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
Sicherstellung der kontinuierlichen Behandlung ohne
Unterbrechung durch Verordnung außerhalb des
Regelfalls, langfristige Genehmigung und
Praxisbesonderheit
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Beispiel Verordnung gemäß HMK:
Quelle: www.heilmittelkatalog.de
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Ist eine fortlaufende Therapie ohne
Behandlungspausen möglich?
Verordnung außerhalb des Regelfalles
Therapieziel durch Verordnungsmenge im Regelfall nicht erreicht
= weitere Verordnungen außerhalb des Regelfalles möglich
- keine Behandlungspause von 12 Wochen
- besondere Begründung/prognostische Einschätzung und
ggf. Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich
Langfristige Genehmigung/Praxisbesonderheit
Langfristiger Behandlungsbedarf = Antrag auf Genehmigung
von Heilmitteln für einen bestimmten Zeitraum möglich (§ 32
Abs.1 a SGB V), keine Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V)
- Genehmigung ggf. zeitlich befristet, mindestens ein Jahr gültig
- mind. 1 ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Wochen
- G-BA Merkblätter mit Dg., die als Praxisbesonderheiten gelten
Grundsätze für die Behandlung
Behandlung auf neurophysiologischer Basis
Schulung der Körperwahrnehmung und der
Alltagsaktivitäten
individuelle Behandlungsplanung
Erarbeitung von Kompensationsstrategien
Beachtung der Leistungsgrenzen - Überlastung
vermeiden!
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Wie finde ich einen geeigneten
Therapeuten?
DGM-Adresslisten von Therapeuten
DGM-Fortbildungen für Therapeuten
Erfahrungswerte andere Betroffene
Neuromuskuläre Zentren (NMZ)
persönliche Kontaktaufnahme/Recherchen
Zentralverband der Physiotherapeuten (ZVK)
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Hilfsmittel
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Was sind Hilfsmittel?
...Hilfsmittel sind gemäß der Sozialgesetzgebung (§ 31
SGB IX und § 33 SGB V) sowie nach der ständigen
Rechtsprechung als sächliche Gegenstände, Geräte
oder Körperersatzstücke definiert, die von behinderten
Menschen getragen oder mitgeführt werden, um sich
im jeweiligen Umfeld zu bewegen und zurechtzufinden
und um die elementaren Grundbedürfnisse des
täglichen Lebens zu befriedigen (...)
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Grundsätzliches
unverbindliche Beratung und Information vor
Antragstellung
Ausprobieren bietet ganz andere Perspektiven
vor der definitiven Versorgung unbedingt gründlich
(am Einsatzbereich) auf die individuelle Eignung
testen, um Fehlversorgungen zu vermeiden
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Wie finde ich das richtige
Hilfsmittel?
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Verwendungszweck (persönliche Bedürfnisse)
Beratung und Information vor Antragstellung
Vorausblick in Bezug auf Progredienz
Praktische Erprobung (Hersteller, Messen)
Vergleich mehrere Modelle
Erfahrungen andere Nutzer
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Versicherte der GKV
Der Versorgungsumfang wird durch die Hilfsmittelrichtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt
Anschaffung oder leihweise Überlassung des Hilfsmittels
Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung
Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels
Wartungen und technische Kontrollen
Kosten der zum Betrieb eines Hilfsmittels erforderlichen
Energie (Ladestrom)
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Versicherte der PKV
nach Vertragsrecht der jew. PKV
gemäß dem Hilfsmittelkatalog der jew. PKV
Entscheidung nach Einzelfall bzw. Kulanz
Bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit der PKV – Möglicheit der
Beschwerde bei der Ombudsstelle der PKV
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Antragstellung
schriftlich
ärztliche Verordnung (Rezept)
Bezeichnung d. Modells (ggfs. Zubehör)
ggfs. Kostenvoranschlag Leistungserbringer
Hilfreiche Anlagen
persönliche Stellungnahme; aktuelle fachärztliche
Stellungnahme; Informationsmaterial zu dem
Hilfsmittel
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Wo finde ich entsprechende
Informationen?
Druckschriften, Therapie- und Hilfsmittelbroschüren
der DGM für Betroffene und Therapeuten
DGM-Kontaktpersonen (Infodienst)
DGM-Hilfsmittelberatungsteam in Freiburg
Heilmittelkatalog (www.heilmittelkatalog.de)
Heilmittelrichtlinie (www.heilmittelrichtlinie.de)
Rehadat (ww.rehadat.de)
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Das Hilfsmittelberatungszentrum
der DGM e.V. in Freiburg
Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V.
Im Moos 4
79112 Freiburg
Tel.: 07665/9447-0
Fax: 07665/9447-20
Janine Aleksov
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Aleksov
Informieren, Beteiligen
= Einfluss nehmen!
Als Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung
gewinnt die Kompetenz der Betroffenen zunehmend an
Bedeutung.
Nur wer ausreichend über seine Rechte informiert ist, kann
auch einen gleichberechtigten Dialog mit Leistungserbringern,
GKV-Sachbearbeitern und Ärzten führen.
Versorgungsmängel anzeigen, Zumutbarkeit hinterfragen,
berechtigtes Interesse geltend machen!
Janine Aleksov
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Aleksov
Nützliche Links zu Hilfsmitteln:
www.dgm.org
Hilfsmittelberatung, ausführliche Informationen zu
neuromuskulären Erkrankungen
www.rehadat.de
Datenbank des Instituts der Deutschen Wirtschaft mit
technischen Informationen zu nahezu allen in Deutschland
erhältlichen Hilfsmitteln, mit dem Hilfsmittelverzeichnis der
GKV und PV sowie gesetzlichen Grundlagen und Urteilen
www.gkv-spitzenverband.de
Aktuelles Hilfsmittelverzeichnis
www.hilfsmittel.bag-selbsthilfe.de
Hilfsmittel-Informationsservice der
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren
Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) e. V.
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Quellen und weiterführende
Informationen zu Heilmitteln:
Heilmittelkatalog: www.heilmittelkatalog.de (einschließlich Informationen zu
Heilmittelrichtlinie)
Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen“
http://www.g-ba.de (>Service>Publikationen>Merkblätter und U-Hefte>Merkblätter
für Patienten)
„Merkblatt zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer
Behinderung“ Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen
bvkm e.V. Download: http://www.bvkm.de (> Recht und Politik > Rechtsratgeber)
Broschüre „ABC Heilmittelrichtlinie“, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
e.V. (BSK), Postfach 20, 74238 Krautheim, Tel. 06294 4281-0, E-Mail: [email protected], Download: www.bsk-ev.org (>Medien>Publikationen)
„Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit
Behinderungen beginnt mit einer guten Beratung“
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