Zwei Bonner ins Junge Kolleg aufgenommen

Rheinische
Friedrich-WilhelmsUniversität Bonn
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaft
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PR/Öffentlichkeitsarbeit
Zwei Bonner ins Junge Kolleg aufgenommen
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn
Festveranstaltung der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften
und der Künste
Mit einer Festveranstaltung hat die Nordrhein-Westfälische Akademie der
Wissenschaften und der Künste zehn neue Mitglieder in das Junge Kolleg
aufgenommen. Im Rahmen des Neujahrskonzerts der Akademie begrüßte der
neue Akademiepräsident Professor Dr. Wolfgang Löwer vor über 400 Gästen die
neuen Kollegiaten, unter denen mit Juniorprofessorin für englische Mediävistik,
Irina A. Dumitrescu, und der Juristin Dr. Susanne Lilian Gössl gleich zwei
Bonner Nachwuchswissenschaftlerinnen sind. Die Aufnahme in das Junge Kolleg
gehört zu den bedeutendsten Auszeichnungen für junge Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen.
Das Junge Kolleg wurde zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in
Nordrhein- Westfalen im Jahre 2006 gegründet. Bis zu 30 herausragende junge
Wissenschaftler aller Fachrichtungen können für jeweils vier Jahre berufen
werden. Sie werden fachlich, finanziell und ideell unterstützt. Mitglieder dürfen
bei ihrer Aufnahme in das Kolleg nicht älter als 36 Jahre sein und noch keine
unbefristete Hochschullehrerstelle innehaben.
Juniorprofessorin Dr. Irina A. Dumitrescu (Jahrgang 1980) studierte englische
Literatur und Mediävistik an der University of Toronto, Yale University und
Columbia University. In ihrer Dissertation behandelte sie frühmittelalterliche
Darstellungen von Schmerz in Lehrer-Schüler Beziehungen. Nach einer
Assistenz-Professur in Dallas, Texas, war sie von 2012 bis 2014 als HumboldtStipendiatin an der Freien Universität Berlin. Seit Oktober 2014 ist sie
Juniorprofessorin für englische Mediävistik an der Universität Bonn.
Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane) ist 1984 geboren und studierte
2003 bis 2010 Rechtswissenschaften in Köln, Neapel und New Orleans.
promovierte 2013 in Köln zu Fragen des anwendbaren Rechts
Internetkonstellationen. Seit 2015 arbeitet sie als Akademische Rätin
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht
Universität Bonn.
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der
Bonner Jurist ist neuer Akademie-Präsident
Das Neujahrskonzert war in diesem Jahr auch der feierliche Rahmen für die
Übergabe des Präsidentenamtes. Der Bonner Jurist Prof. Dr. Wolfgang Löwer
war von der Vollversammlung der Nordrhein-Westfälischen Akademie der
Wissenschaften und der Künste für drei Jahre zum neuen Präsidenten gewählt
Tel.: 0228 / 73- 62403
Fax: 0228 / 73- 62409
[email protected]
http://www.jura.uni-bonn.de/
Bonn, 22. Januar 2016
Rheinische
Friedrich-WilhelmsUniversität Bonn
worden. Er folgt im Amt auf Prof. Dr. Dr. Hanns Hatt, der es sechs Jahre lang
innehatte. In seiner Ansprache kündigte er an, dass die Akademie in Zukunft
noch stärker aktuelle gesellschaftliche Debatten aufgreifen werde. Zwar könne
Wissenschaft nicht tagesaktuell auf Themen reagieren, dafür sei sie zu
reflektiert, jedoch könne sie den wissenschaftlich beantwortbaren Kern solcher
Debatten freilegen. Auch wolle er den „gemeinsamen Kommunikationsraum von
Wissenschaft und Kunst“ in der Akademie weiter stärken, so Löwer.
Professor Dr. Wolfgang Löwer lehrt als Professor für Öffentliches Recht und
Wissenschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er
ist seit 2006 Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der
Wissenschaften und der Künste. Von April 2006 bis Mai 2014 war er Richter am
Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Wolfgang Löwer ist Vorsitzender
des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Deutschen Hochschulverband
(der Berufsvertretung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in
Deutschland) und Sprecher des Gremiums "Ombudsman für die Wissenschaft“,
das sich mit der „guten wissenschaftlichen Praxis“ und wissenschaftlichem
Fehlverhalten befasst.
Quelle: Universität Bonn, Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rechtswissenschaft
PR/Öffentlichkeitsarbeit
PM vom 22.01.2016, S. 2/2