Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Finanzamt Steuernummer Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. zur Einkommensteuererklärung zum Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 20 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen. Geldleistungen Sachleistungen lt. beigefügter Belege Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen: € € Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - € - € Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = € = € In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners: € Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen € Ausgleichsleistungen lt. beigefügter Belege € Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist. Datum und Unterschrift B. Zustimmung zum Antrag A Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann. Empfänger der Leistung(en) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz ansässigen Empfänger der Leistung(en): Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt. Datum und Unterschrift Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en) vom liegt dem Finanzamt bereits vor. Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015 – 1. Ausfertigung für das Finanzamt – 034047_15 Finanzamt Steuernummer Verfügung 1. Finanzamt ................................................................................................. ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ............................. ................................................................................................ Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter B genannten inländischen Empfängers der Leistung(en) übersandt. 2. Durchschrift von 1. an das deutsche Finanzamt abgesandt am Namenszeichen und Datum 3. Z. d. A. - Zustimmungserklärung auch für Folgejahre aufbewahren - Namenszeichen und Datum Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Finanzamt Steuernummer Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. zur Einkommensteuererklärung zum Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 20 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen. Geldleistungen Sachleistungen lt. beigefügter Belege Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen: € € Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - € - € Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = € = € In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners: € Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen € Ausgleichsleistungen lt. beigefügter Belege € Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist. Datum und Unterschrift B. Zustimmung zum Antrag A Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann. Empfänger der Leistung(en) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz ansässigen Empfänger der Leistung(en): Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt. Datum und Unterschrift Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en) vom liegt dem Finanzamt bereits vor. Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015 – 2. Ausfertigung für das Finanzamt – Finanzamt Steuernummer Verfügung 1. Finanzamt ................................................................................................. ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ............................. ................................................................................................ Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter B genannten inländischen Empfängers der Leistung(en) übersandt. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Finanzamt Steuernummer Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. zur Einkommensteuererklärung zum Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 20 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen. Geldleistungen Sachleistungen lt. beigefügter Belege Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen: € € Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - € - € Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = € = € In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners: € Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen € Ausgleichsleistungen lt. beigefügter Belege € Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist. Datum und Unterschrift B. Zustimmung zum Antrag A Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann. Empfänger der Leistung(en) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz ansässigen Empfänger der Leistung(en): Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt. Datum und Unterschrift Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en) vom liegt dem Finanzamt bereits vor. Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015 – Ausfertigung für den Antragsteller – Erläuterungen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner können entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Dies gilt sowohl für Abfindungszahlungen für noch nicht ausgeglichene Anrechte als auch für Leistungen, die aufgrund eines notariell beurkundeten Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistet werden. Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting) Der zahlungsverpflichtete Ehegatte / Lebenspartner (Geber) kann seine Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn – der Geber dies ausdrücklich beantragt, – der Empfänger diesem Antrag zustimmt und – Geber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme: z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweiz und den USA). Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kann Unterhaltsaufwendungen / Ausgleichsleistungen auch dann absetzen, wenn der geschiedene Ehegatte, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Ehegatte / Lebenspartner zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in der Schweiz wohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass der Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem er ansässig ist. Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens aber bis zu 13.805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich um die vom Geber tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Der Antrag auf Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränkt werden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltend gemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder den Höchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige Person Unterhalt an mehrere Ehegatten / Lebenspartner, gilt der Höchstbetrag für jeden geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner. Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder. Antrag des Gebers Für den erstmaligen Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antrag beim Finanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Er ist nur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzug im Hauptvordruck ESt 1 A beantragt wird. Der Sonderausgabenabzug muss im Hauptvordruck ESt 1 A für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Ein betragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb des Höchstbetrags liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden. Der Antrag darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Zustimmung des Empfängers Der Empfänger hat die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs bei Zustimmung zu versteuern. Die Zustimmung des Empfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt einholen. Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemacht werden, dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt. Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem für den Geber oder Empfänger zuständigen Finanzamt widerrufen werden. Bei Unterhaltsleistungen kann die Zustimmung dem Grunde nach erteilt werden, d. h., sie bezieht sich nicht auf die Höhe der Unterhaltsleistungen, sondern darauf, dass der Geber den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) grundsätzlich als Sonderausgaben abziehen kann. Sie kann aber auch der Höhe nach auf einen bestimmten Betrag unterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden. Die betragsmäßig begrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetrags liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden. Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzug beim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruch auf Zustimmung zivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kann in diesem Fall durch eine rechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabe oder durch einen entsprechenden Prozessvergleich ersetzt werden. Ist die Zustimmung davon abhängig, dass der Geber Sicherheit leistet, so wird die Zustimmung mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils wirksam. Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015 Unterhaltsleistungen Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne Gegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellen auch dann Unterhaltsleistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung beruhen. Ohne Bedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was der Empfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchen kann und für welchen Zweck der Empfänger die Geldleistungen verwendet. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger wegen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeiten nach bürgerlichem Recht Unterhaltsleistungen fordern könnte und ob der Geber aufgrund seiner Leistungsfähigkeit zu entsprechenden Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. Zurechnung des Unterhalts / der Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte beim unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger Stimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mit seinen anderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnen zusammenhängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens mit einem Pauschbetrag, der für diese Leistungen, für Leibrenten und andere wiederkehrende Bezüge zusammen 102 € beträgt. Durch die steuerliche Zurechnung dieser Einkünfte kann nicht nur eine Einkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zum Verlust von staatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, der Gewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nachteile können ferner bei Stipendien und bei Darlehensrückzahlungen nach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten, selbst wenn die Einkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondern seinem Ehegatten / Lebenspartner zugerechnet werden. Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben. Die vom Geber geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung können vom Empfänger als Sonderausgaben abgezogen werden. Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nicht gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nicht erteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen (z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigt werden. Die Einkommensteuer wird dann dadurch ermäßigt, dass die Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.472 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedoch um alle Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, gekürzt werden, soweit sie 624 € jährlich übersteigen. Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungen nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind. Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschieden waren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzen Kalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Finanzamt Steuernummer Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. zur Einkommensteuererklärung zum Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 20 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen. Geldleistungen Sachleistungen lt. beigefügter Belege Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen: € € Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - € - € Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = € = € In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners: € Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: € Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen Ausgleichsleistungen lt. beigefügter Belege € Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist. Datum und Unterschrift B. Zustimmung zum Antrag A Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann. Empfänger der Leistung(en) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu. Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz ansässigen Empfänger der Leistung(en): Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt. Datum und Unterschrift Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en) vom liegt dem Finanzamt bereits vor. Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015 – Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger – Erläuterungen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner können entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Dies gilt sowohl für Abfindungszahlungen für noch nicht ausgeglichene Anrechte als auch für Leistungen, die aufgrund eines notariell beurkundeten Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistet werden. Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting) Der zahlungsverpflichtete Ehegatte / Lebenspartner (Geber) kann seine Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn – der Geber dies ausdrücklich beantragt, – der Empfänger diesem Antrag zustimmt und – Geber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme: z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweiz und den USA). Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kann Unterhaltsaufwendungen / Ausgleichsleistungen auch dann absetzen, wenn der geschiedene Ehegatte, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Ehegatte / Lebenspartner zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in der Schweiz wohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass der Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem er ansässig ist. Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens aber bis zu 13.805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich um die vom Geber tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Der Antrag auf Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränkt werden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltend gemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder den Höchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige Person Unterhalt an mehrere Ehegatten / Lebenspartner, gilt der Höchstbetrag für jeden geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner. Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder. Antrag des Gebers Für den erstmaligen Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antrag beim Finanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Er ist nur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzug im Hauptvordruck ESt 1 A beantragt wird. Der Sonderausgabenabzug muss im Hauptvordruck ESt 1 A für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Ein betragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb des Höchstbetrags liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden. Der Antrag darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Zustimmung des Empfängers Der Empfänger hat die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs bei Zustimmung zu versteuern. Die Zustimmung des Empfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt einholen. Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemacht werden, dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt. Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem für den Geber oder Empfänger zuständigen Finanzamt widerrufen werden. Bei Unterhaltsleistungen kann die Zustimmung dem Grunde nach erteilt werden, d. h., sie bezieht sich nicht auf die Höhe der Unterhaltsleistungen, sondern darauf, dass der Geber den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) grundsätzlich als Sonderausgaben abziehen kann. Sie kann aber auch der Höhe nach auf einen bestimmten Betrag unterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden. Die betragsmäßig begrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetrags liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden. Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzug beim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruch auf Zustimmung zivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kann in diesem Fall durch eine rechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabe oder durch einen entsprechenden Prozessvergleich ersetzt werden. Ist die Zustimmung davon abhängig, dass der Geber Sicherheit leistet, so wird die Zustimmung mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils wirksam. Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015 Unterhaltsleistungen Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne Gegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellen auch dann Unterhaltsleistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung beruhen. Ohne Bedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was der Empfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchen kann und für welchen Zweck der Empfänger die Geldleistungen verwendet. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger wegen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeiten nach bürgerlichem Recht Unterhaltsleistungen fordern könnte und ob der Geber aufgrund seiner Leistungsfähigkeit zu entsprechenden Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. Zurechnung des Unterhalts / der Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte beim unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger Stimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mit seinen anderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnen zusammenhängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens mit einem Pauschbetrag, der für diese Leistungen, für Leibrenten und andere wiederkehrende Bezüge zusammen 102 € beträgt. Durch die steuerliche Zurechnung dieser Einkünfte kann nicht nur eine Einkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zum Verlust von staatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, der Gewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nachteile können ferner bei Stipendien und bei Darlehensrückzahlungen nach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten, selbst wenn die Einkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondern seinem Ehegatten / Lebenspartner zugerechnet werden. Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben. Die vom Geber geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung können vom Empfänger als Sonderausgaben abgezogen werden. Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nicht gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nicht erteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen (z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigt werden. Die Einkommensteuer wird dann dadurch ermäßigt, dass die Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.472 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedoch um alle Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, gekürzt werden, soweit sie 624 € jährlich übersteigen. Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungen nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind. Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschieden waren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzen Kalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
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