Anlage U - Steuern.de

Anlage U
für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den
geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd
getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Finanzamt
Steuernummer
Identifikationsnummer
Bitte beachten Sie die Erläuterungen
auf der letzten Seite.
zur Einkommensteuererklärung
zum Antrag auf Anpassung der
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
20
A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.
Geldleistungen
Sachleistungen
lt. beigefügter Belege
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder
- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:
€
€
Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:
-
€ -
€
Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
=
€ =
€
In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:
€
Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld:
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen
€
Ausgleichsleistungen
lt. beigefügter Belege
€
Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.
Datum und Unterschrift
B. Zustimmung zum Antrag A
Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf
folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,
gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.
Empfänger der Leistung(en)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte
versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens
Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz
ansässigen Empfänger der Leistung(en):
Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.
Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.
Datum und Unterschrift
Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)
vom
liegt dem Finanzamt bereits vor.
Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015
– 1. Ausfertigung für das Finanzamt –
034047_15
Finanzamt
Steuernummer
Verfügung
1. Finanzamt
.................................................................................................
................................................................................................................................
................................................................................................................................
............................. ................................................................................................
Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter B
genannten inländischen Empfängers der Leistung(en) übersandt.
2. Durchschrift von 1. an das deutsche Finanzamt abgesandt am
Namenszeichen und Datum
3. Z. d. A. - Zustimmungserklärung auch für Folgejahre aufbewahren -
Namenszeichen und Datum
Anlage U
für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den
geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd
getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Finanzamt
Steuernummer
Identifikationsnummer
Bitte beachten Sie die Erläuterungen
auf der letzten Seite.
zur Einkommensteuererklärung
zum Antrag auf Anpassung der
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
20
A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.
Geldleistungen
Sachleistungen
lt. beigefügter Belege
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder
- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:
€
€
Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:
-
€ -
€
Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
=
€ =
€
In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:
€
Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld:
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen
€
Ausgleichsleistungen
lt. beigefügter Belege
€
Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.
Datum und Unterschrift
B. Zustimmung zum Antrag A
Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf
folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,
gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.
Empfänger der Leistung(en)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte
versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens
Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz
ansässigen Empfänger der Leistung(en):
Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.
Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.
Datum und Unterschrift
Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)
vom
liegt dem Finanzamt bereits vor.
Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015
– 2. Ausfertigung für das Finanzamt –
Finanzamt
Steuernummer
Verfügung
1. Finanzamt
.................................................................................................
................................................................................................................................
................................................................................................................................
............................. ................................................................................................
Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter B
genannten inländischen Empfängers der Leistung(en) übersandt.
Anlage U
für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den
geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd
getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Finanzamt
Steuernummer
Identifikationsnummer
Bitte beachten Sie die Erläuterungen
auf der letzten Seite.
zur Einkommensteuererklärung
zum Antrag auf Anpassung der
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
20
A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.
Geldleistungen
Sachleistungen
lt. beigefügter Belege
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder
- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:
€
€
Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:
-
€ -
€
Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
=
€ =
€
In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:
€
Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld:
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen
€
Ausgleichsleistungen
lt. beigefügter Belege
€
Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.
Datum und Unterschrift
B. Zustimmung zum Antrag A
Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf
folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,
gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.
Empfänger der Leistung(en)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte
versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens
Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz
ansässigen Empfänger der Leistung(en):
Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.
Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.
Datum und Unterschrift
Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)
vom
liegt dem Finanzamt bereits vor.
Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015
– Ausfertigung für den Antragsteller –
Erläuterungen
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden
Ehegatten / Lebenspartner können entweder als Sonderausgaben oder als
außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ausgleichsleistungen zur
Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind ebenfalls als Sonderausgaben
berücksichtigungsfähig. Dies gilt sowohl für Abfindungszahlungen für noch
nicht ausgeglichene Anrechte als auch für Leistungen, die aufgrund eines
notariell beurkundeten Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistet
werden.
Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)
Der zahlungsverpflichtete Ehegatte / Lebenspartner (Geber) kann seine
Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn
– der Geber dies ausdrücklich beantragt,
– der Empfänger diesem Antrag zustimmt und
– Geber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme:
z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweiz
und den USA).
Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) kann Unterhaltsaufwendungen / Ausgleichsleistungen auch dann
absetzen, wenn der geschiedene Ehegatte, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende
Ehegatte / Lebenspartner zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber
in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in der Schweiz
wohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung der
zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass der
Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem er
ansässig ist.
Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens aber
bis zu 13.805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich um die vom Geber
tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangung eines
sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Der Antrag auf
Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränkt
werden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltend
gemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder den
Höchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige
Person Unterhalt an mehrere Ehegatten / Lebenspartner, gilt der
Höchstbetrag für jeden geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten /
Lebenspartner.
Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.
Antrag des Gebers
Für den erstmaligen Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antrag
beim Finanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Er ist
nur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzug im
Hauptvordruck ESt 1 A beantragt wird. Der Sonderausgabenabzug muss im
Hauptvordruck ESt 1 A für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Ein
betragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb des Höchstbetrags liegt, kann
auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden.
Der Antrag darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.
Zustimmung des Empfängers
Der Empfänger hat die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur
Vermeidung des Versorgungsausgleichs bei Zustimmung zu versteuern. Die
Zustimmung des Empfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt einholen. Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemacht
werden, dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt.
Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nur vor Beginn des
Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem
für den Geber oder Empfänger zuständigen Finanzamt widerrufen werden.
Bei Unterhaltsleistungen kann die Zustimmung dem Grunde nach erteilt
werden, d. h., sie bezieht sich nicht auf die Höhe der Unterhaltsleistungen,
sondern darauf, dass der Geber den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zum
Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine
Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) grundsätzlich als
Sonderausgaben abziehen kann. Sie kann aber auch der Höhe nach auf
einen bestimmten Betrag unterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden.
Die betragsmäßig begrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetrags
liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids
erweitert werden.
Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzug
beim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruch auf Zustimmung
zivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kann in diesem Fall durch eine
rechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabe oder durch einen entsprechenden
Prozessvergleich ersetzt werden. Ist die Zustimmung davon abhängig, dass
der Geber Sicherheit leistet, so wird die Zustimmung mit Erteilung der
vollstreckbaren Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils wirksam.
Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne
Gegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich um laufende oder
einmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellen auch dann Unterhaltsleistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung beruhen. Ohne
Bedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was der
Empfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchen kann und für welchen
Zweck der Empfänger die Geldleistungen verwendet. Es kommt nicht darauf
an, ob der Empfänger wegen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeiten nach bürgerlichem Recht
Unterhaltsleistungen fordern könnte und ob der Geber aufgrund seiner
Leistungsfähigkeit zu entsprechenden Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.
Zurechnung des Unterhalts / der Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte
beim unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger
Stimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungen /
Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mit
seinen anderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Bei der
Ermittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnen zusammenhängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens mit einem Pauschbetrag, der für diese Leistungen, für Leibrenten und andere wiederkehrende
Bezüge zusammen 102 € beträgt.
Durch die steuerliche Zurechnung dieser Einkünfte kann nicht nur eine
Einkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zum Verlust von
staatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie, der
Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, der
Gewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nachteile können ferner bei Stipendien und bei
Darlehensrückzahlungen nach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten,
selbst wenn die Einkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondern seinem
Ehegatten / Lebenspartner zugerechnet werden.
Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den
Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch die
Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben.
Die vom Geber geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung können vom Empfänger als Sonderausgaben
abgezogen werden.
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nicht
gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nicht
erteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen
(z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eine
Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigt
werden. Die Einkommensteuer wird dann dadurch ermäßigt, dass die
Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.472 € (zuzüglich
tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche
Pflegeversicherung) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedoch um alle Einkünfte und
Bezüge des Empfängers, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt oder
geeignet sind, gekürzt werden, soweit sie 624 € jährlich übersteigen.
Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungen nur
insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind.
Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschieden
waren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzen
Kalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt
haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigt werden.
Anlage U
für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den
geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd
getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Finanzamt
Steuernummer
Identifikationsnummer
Bitte beachten Sie die Erläuterungen
auf der letzten Seite.
zur Einkommensteuererklärung
zum Antrag auf Anpassung der
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
20
A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen
zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.
Geldleistungen
Sachleistungen
lt. beigefügter Belege
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder
- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:
€
€
Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:
-
€ -
€
Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
=
€ =
€
In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:
€
Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld:
€
Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen
Ausgleichsleistungen
lt. beigefügter Belege
€
Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder EinkommensteuerVorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.
Datum und Unterschrift
B. Zustimmung zum Antrag A
Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauf
folgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,
gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.
Empfänger der Leistung(en)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine BasisKranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte
versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben
dem Grunde nach zu.
begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von
€ zu.
Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens
Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz
ansässigen Empfänger der Leistung(en):
Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.
Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.
Datum und Unterschrift
Die Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)
vom
liegt dem Finanzamt bereits vor.
Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015
– Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger –
Erläuterungen
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden
Ehegatten / Lebenspartner können entweder als Sonderausgaben oder als
außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ausgleichsleistungen zur
Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind ebenfalls als Sonderausgaben
berücksichtigungsfähig. Dies gilt sowohl für Abfindungszahlungen für noch
nicht ausgeglichene Anrechte als auch für Leistungen, die aufgrund eines
notariell beurkundeten Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistet
werden.
Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)
Der zahlungsverpflichtete Ehegatte / Lebenspartner (Geber) kann seine
Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn
– der Geber dies ausdrücklich beantragt,
– der Empfänger diesem Antrag zustimmt und
– Geber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme:
z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweiz
und den USA).
Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) kann Unterhaltsaufwendungen / Ausgleichsleistungen auch dann
absetzen, wenn der geschiedene Ehegatte, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende
Ehegatte / Lebenspartner zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber
in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in der Schweiz
wohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung der
zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass der
Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem er
ansässig ist.
Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens aber
bis zu 13.805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich um die vom Geber
tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangung eines
sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Der Antrag auf
Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränkt
werden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltend
gemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder den
Höchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige
Person Unterhalt an mehrere Ehegatten / Lebenspartner, gilt der
Höchstbetrag für jeden geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten /
Lebenspartner.
Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.
Antrag des Gebers
Für den erstmaligen Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antrag
beim Finanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Er ist
nur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzug im
Hauptvordruck ESt 1 A beantragt wird. Der Sonderausgabenabzug muss im
Hauptvordruck ESt 1 A für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Ein
betragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb des Höchstbetrags liegt, kann
auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden.
Der Antrag darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.
Zustimmung des Empfängers
Der Empfänger hat die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur
Vermeidung des Versorgungsausgleichs bei Zustimmung zu versteuern. Die
Zustimmung des Empfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt einholen. Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemacht
werden, dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt.
Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nur vor Beginn des
Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem
für den Geber oder Empfänger zuständigen Finanzamt widerrufen werden.
Bei Unterhaltsleistungen kann die Zustimmung dem Grunde nach erteilt
werden, d. h., sie bezieht sich nicht auf die Höhe der Unterhaltsleistungen,
sondern darauf, dass der Geber den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zum
Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine
Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) grundsätzlich als
Sonderausgaben abziehen kann. Sie kann aber auch der Höhe nach auf
einen bestimmten Betrag unterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden.
Die betragsmäßig begrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetrags
liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids
erweitert werden.
Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzug
beim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruch auf Zustimmung
zivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kann in diesem Fall durch eine
rechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabe oder durch einen entsprechenden
Prozessvergleich ersetzt werden. Ist die Zustimmung davon abhängig, dass
der Geber Sicherheit leistet, so wird die Zustimmung mit Erteilung der
vollstreckbaren Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils wirksam.
Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne
Gegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich um laufende oder
einmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellen auch dann Unterhaltsleistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung beruhen. Ohne
Bedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was der
Empfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchen kann und für welchen
Zweck der Empfänger die Geldleistungen verwendet. Es kommt nicht darauf
an, ob der Empfänger wegen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeiten nach bürgerlichem Recht
Unterhaltsleistungen fordern könnte und ob der Geber aufgrund seiner
Leistungsfähigkeit zu entsprechenden Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.
Zurechnung des Unterhalts / der Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte
beim unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger
Stimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungen /
Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mit
seinen anderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Bei der
Ermittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnen zusammenhängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens mit einem Pauschbetrag, der für diese Leistungen, für Leibrenten und andere wiederkehrende
Bezüge zusammen 102 € beträgt.
Durch die steuerliche Zurechnung dieser Einkünfte kann nicht nur eine
Einkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zum Verlust von
staatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie, der
Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, der
Gewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nachteile können ferner bei Stipendien und bei
Darlehensrückzahlungen nach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten,
selbst wenn die Einkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondern seinem
Ehegatten / Lebenspartner zugerechnet werden.
Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den
Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch die
Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben.
Die vom Geber geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung können vom Empfänger als Sonderausgaben
abgezogen werden.
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nicht
gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nicht
erteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen
(z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eine
Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigt
werden. Die Einkommensteuer wird dann dadurch ermäßigt, dass die
Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.472 € (zuzüglich
tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche
Pflegeversicherung) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedoch um alle Einkünfte und
Bezüge des Empfängers, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt oder
geeignet sind, gekürzt werden, soweit sie 624 € jährlich übersteigen.
Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungen nur
insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind.
Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschieden
waren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzen
Kalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt
haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigt werden.