Musterblock 5: Präses Kopiervorlage 6 Praxisbeispiele Rolle und Aufgabe Präsides Szene 1: 15-jähriger Hilfsleiter trinkt Alkohol im Lager Ihr seid im Sommerlager. Nach der Nachtruhe und dem Planungshöck am Abend wird der Abendlunch aufgetischt und Getränke hervorgeholt. Ein junger Hilfsleiter unter 15 Jahre bedient sich ganz selbstverständlich beim Bier obwohl ihr am vorgängig die Regel: LeiterInnen unter 16 trinken kein Bier abgemacht habt. Die älteren LeiterInnen und die Scharleitung reagieren nicht. Auch der Präses reagiert nicht. Diskutiert: - Wird der Präses seiner Rolle gerecht? - Macht sich der Präses strafbar? - Müsste der Präses den 15-jährigen Hilfsleiter nach Hause schicken? - Welche Reaktion wäre von Seiten Präses angebracht Mögliche Antworten: - Präses wird durch Nichtreagieren seiner Rolle nicht gerecht - eine Regel wird nicht eingehalten: hier müsste eigentlich schon die Scharleitung reagieren; da sie dies nicht tut könnte ein erster Schritt des Präses sein, die Scharleitung darauf anzusprechen - strafbar macht sich der Präses nur dann, wenn er aktiv das Bier verteilen würde - würde es jedoch zu einem gesundheitlichen Schaden des Hilfsleiters oder durch das Verhalten des Hilfsleiter andere zu Schaden aufgrund des Alkoholeinflusses kommen und der Präses schreitet nicht ein, kann der Präses (nicht nur die Lagerleitung) unter Umständen auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden als älteste und erfahrendste Person im Leitungsteam. Musterblock 5: Präses Kopiervorlage 6 Szene 2: Mutter beklagt sich über Gruppenstunde Montag Abend, 21’00 Uhr. Frau Meier, die Mutter eines Knaben der Jungwacht ruft den Präses an: Ihr Sohn, Severin, 11 Jahre alt, sei um 20’00 Uhr ganz zittrig von der Gruppenstunde nach Hause gekommen. Auf die Nachfrage der Mutter, ob etwas vorgefallen sei, habe er berichtet, dass sie in der Gruppenstunde „Räuber und Poli“ gespielt haben. Nach und nach habe er dann erzählt, dass er und sein Kollege Kevin als „Räuber“ von den „Polizisten“ gefangen wurden. Die „Polizisten“ hätten dann von ihnen das Versteck der „Räuber“ erfahren wollen, sie hätten sich aber geweigert, dieses preis zu geben. Darauf hin hätten die Polizisten, darunter auch einer der Leiter, sie gefesselt, verspottet und „abe gmacht“ und schliesslich in ein Zimmer gesperrt. Das Zimmer hat grosse Fenster, so dass sie von aussen sichtbar waren. Frau Meier ist ganz aufgebracht. So etwas sei für sie kein Spiel mehr und sie erwarte, dass hier schnell etwas passiert. Der Präses hat grosses Verständnis und sichert ihr zu, dass er sich sofort beim zuständigen Leiter meldet und ihm klar macht, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel sei und er alles daran setzen wird, dass dieser Leiter künftig keine Gruppenstunden mehr leitet. Diskutiert: - Wird der Präses seiner Rolle gerecht? - Welche anderen Reaktionen wären auch noch möglich gewesen? - Mit welcher Reaktion kann er zu einer Entspannung der Situation beitragen? Mögliche Antworten: - das vorliegende Beispiel ist eine reale Situation; der Präses hatte sich ganz auf die Seite der Mutter geschlagen; der Konflikt eskalierte und kostete den Präses seinen Posten. Es stellte sich nachträglich heraus, dass sich die Situation an diesem Gruppenstunden Nachmittag anders zugetragen hatte. - mögliche Gründe für die Eskalation: der Präses hat seine Aufgabe, das Leitungsteam zu unterstützen, nicht wahrgenommen; in diesem Fall hätte er sich mindestens die andere Seite (also die des Leiters anhören müssen) und die Scharleitung informieren müssen. So hätte möglicherweise ein konstruktives Gespräch mit der Mutter geführt werden können. Musterblock 5: Präses Kopiervorlage 6 Szene 3: Präses und Leitungsteam schätzen Gefahr unterschiedlich ein Im Lager, Höck des Leitungsteams am Abend. Zwei der Leiter/innen stellen das Programm für den nächsten Tag vor. Es soll ein Geländespiel in einem steil abfallenden Wald stattfinden, der mit kleinen Felsen durchsetzt ist und unten an einen Bach grenzt. Eure Präses hat grosse Bedenken. Sie erachtet das Gelände für das geplante Spiel als viel zu gefährlich. Es kommt zu einer heftigen Diskussion. Die beiden Leiter/innen bleiben bei der Meinung, dass das Gelände verantwortbar ist und lassen sich von ihrer Präses nichts sagen. Die Präses formuliert nochmals klar, dass sie damit nicht einverstanden ist. Am Abend wird das Geländespiel trotzdem durchgeführt. Die Präses geht zur gefährlichen Stelle und versichert sich, dass diese gut mit Absperrband gesichert ist. Während dem ganzen Spiel bleibt sie an besagter Stelle mit einer Lampe stehen. Diskutiert: - Wird die Präses ihrer Rolle gerecht? - Reagiert sie übertrieben? - Falls trotzdem etwas passiert, kann die Präses zur Verantwortung gezogen werden? Mögliche Antworten: - die Präses nimmt ihre beratende und begleitende Funktion wahr und formuliert ihre Bedenken klar; sie tut alles, was in seiner/ihrer Macht steht, um ein Unglück zu verhindern; sie nimmt ihre Sorgfaltspflicht war. - würde trotzdem etwas passieren, würden an erster Stelle, die beiden Leiterinnen und die Lagerleitung zur Verantwortung gezogen werden; da die Präses so klar ihre Bedenken ausgedrückt hat und versucht hat, ein Unglück zu verhindern würde sie vermutlich nicht zur Verantwortung gezogen. Tut sie hingegen nichts, ist es möglich, dass auch die Präses allein deshalb, weil sie die älteste und vermutlich erfahrendste Person auf dem Platz ist, zur Verantwortung gezogen werden kann. Musterblock 5: Präses Kopiervorlage 6 Szene 4: Eine Neuanstellung eines / einer Präses steht an Euer Präses, der hauptamtlich bei der Kirchgemeinde als Jugendarbeiter angestellt ist, kündigt seine Stelle. Er informiert die Schar über seinen Entscheid. Nach dem Weggang wird die Scharleitung darüber informiert, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird und die Person wieder die Aufgabe als Präses übernehmen wird. Diskutiert: - Welche Rechte habt ihr als Leitungsteam bei der Stellenbesetzung? - Wie geht ihr vor? - An wen könnt ihr euch wenden, wenn ihr unsicher seid oder wenn es Schwierigkeiten gibt mit Pfarreileitung/kirchlicher Behörde? Mögliche Antworten: - als Leitungsteam habt ihr ein Mitspracherecht bei der Anstellung von Präsides; eine gute Absprache zwischen Scharleitung, Pfarreileitung und kirchlicher Behörde kann diese gewährleisten. - in der Regel macht die Pfarrei mit dem Präses je nach Anstellung einen Arbeitsvertrag und erstellt ein Pflichtenheft. Ideal ist, wenn die Schar bei der Vorbereitung dieser Dokumente um ihre Meinung gebeten wird. Die Schar kann zusätzlich mit dem Präses eine Vereinbarung abschliessen (siehe Beispiel wegweiser S. 20). - laut Statuten von Jungwacht Blauring muss der Präses alle zwei Jahre vom Leitungsteam gewählt werden. - Unterstützung und Tipps bei der Neuanstellung einer/eines Präses kann der Kantonspräses oder der Coach geben.
© Copyright 2024 ExpyDoc