Kopiervorlage 6 - Jungwacht Blauring Schweiz

Musterblock 5: Präses
Kopiervorlage 6
Praxisbeispiele Rolle und Aufgabe Präsides
Szene 1: 15-jähriger Hilfsleiter trinkt Alkohol im Lager
Ihr seid im Sommerlager. Nach der Nachtruhe und dem Planungshöck am Abend wird
der Abendlunch aufgetischt und Getränke hervorgeholt. Ein junger Hilfsleiter unter 15
Jahre bedient sich ganz selbstverständlich beim Bier obwohl ihr am vorgängig die
Regel: LeiterInnen unter 16 trinken kein Bier abgemacht habt. Die älteren LeiterInnen
und die Scharleitung reagieren nicht. Auch der Präses reagiert nicht.
Diskutiert:
- Wird der Präses seiner Rolle gerecht?
- Macht sich der Präses strafbar?
- Müsste der Präses den 15-jährigen Hilfsleiter nach Hause schicken?
- Welche Reaktion wäre von Seiten Präses angebracht
Mögliche Antworten:
- Präses wird durch Nichtreagieren seiner Rolle nicht gerecht
- eine Regel wird nicht eingehalten: hier müsste eigentlich schon die Scharleitung
reagieren; da sie dies nicht tut könnte ein erster Schritt des Präses sein, die
Scharleitung darauf anzusprechen
- strafbar macht sich der Präses nur dann, wenn er aktiv das Bier verteilen würde
- würde es jedoch zu einem gesundheitlichen Schaden des Hilfsleiters oder durch
das Verhalten des Hilfsleiter andere zu Schaden aufgrund des Alkoholeinflusses
kommen und der Präses schreitet nicht ein, kann der Präses (nicht nur die
Lagerleitung) unter Umständen auch rechtlich zur Verantwortung gezogen
werden als älteste und erfahrendste Person im Leitungsteam.
Musterblock 5: Präses
Kopiervorlage 6
Szene 2: Mutter beklagt sich über Gruppenstunde
Montag Abend, 21’00 Uhr. Frau Meier, die Mutter eines Knaben der Jungwacht ruft den
Präses an: Ihr Sohn, Severin, 11 Jahre alt, sei um 20’00 Uhr ganz zittrig von der
Gruppenstunde nach Hause gekommen. Auf die Nachfrage der Mutter, ob etwas
vorgefallen sei, habe er berichtet, dass sie in der Gruppenstunde „Räuber und Poli“
gespielt haben. Nach und nach habe er dann erzählt, dass er und sein Kollege Kevin
als „Räuber“ von den „Polizisten“ gefangen wurden. Die „Polizisten“ hätten dann von
ihnen das Versteck der „Räuber“ erfahren wollen, sie hätten sich aber geweigert, dieses
preis zu geben.
Darauf hin hätten die Polizisten, darunter auch einer der Leiter, sie gefesselt, verspottet
und „abe gmacht“ und schliesslich in ein Zimmer gesperrt. Das Zimmer hat grosse
Fenster, so dass sie von aussen sichtbar waren.
Frau Meier ist ganz aufgebracht. So etwas sei für sie kein Spiel mehr und sie erwarte,
dass hier schnell etwas passiert.
Der Präses hat grosses Verständnis und sichert ihr zu, dass er sich sofort beim
zuständigen Leiter meldet und ihm klar macht, dass ein solches Verhalten nicht
akzeptabel sei und er alles daran setzen wird, dass dieser Leiter künftig keine
Gruppenstunden mehr leitet.
Diskutiert:
- Wird der Präses seiner Rolle gerecht?
- Welche anderen Reaktionen wären auch noch möglich gewesen?
- Mit welcher Reaktion kann er zu einer Entspannung der Situation beitragen?
Mögliche Antworten:
- das vorliegende Beispiel ist eine reale Situation; der Präses hatte sich ganz auf
die Seite der Mutter geschlagen; der Konflikt eskalierte und kostete den Präses
seinen Posten. Es stellte sich nachträglich heraus, dass sich die Situation an
diesem Gruppenstunden Nachmittag anders zugetragen hatte.
- mögliche Gründe für die Eskalation: der Präses hat seine Aufgabe, das
Leitungsteam zu unterstützen, nicht wahrgenommen; in diesem Fall hätte er sich
mindestens die andere Seite (also die des Leiters anhören müssen) und die
Scharleitung informieren müssen. So hätte möglicherweise ein konstruktives
Gespräch mit der Mutter geführt werden können.
Musterblock 5: Präses
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Szene 3: Präses und Leitungsteam schätzen Gefahr unterschiedlich ein
Im Lager, Höck des Leitungsteams am Abend. Zwei der Leiter/innen stellen das
Programm für den nächsten Tag vor. Es soll ein Geländespiel in einem steil abfallenden
Wald stattfinden, der mit kleinen Felsen durchsetzt ist und unten an einen Bach grenzt.
Eure Präses hat grosse Bedenken. Sie erachtet das Gelände für das geplante Spiel als
viel zu gefährlich. Es kommt zu einer heftigen Diskussion. Die beiden Leiter/innen bleiben
bei der Meinung, dass das Gelände verantwortbar ist und lassen sich von ihrer Präses
nichts sagen. Die Präses formuliert nochmals klar, dass sie damit nicht einverstanden ist.
Am Abend wird das Geländespiel trotzdem durchgeführt. Die Präses geht zur
gefährlichen Stelle und versichert sich, dass diese gut mit Absperrband gesichert ist.
Während dem ganzen Spiel bleibt sie an besagter Stelle mit einer Lampe stehen.
Diskutiert:
- Wird die Präses ihrer Rolle gerecht?
- Reagiert sie übertrieben?
- Falls trotzdem etwas passiert, kann die Präses zur Verantwortung gezogen
werden?
Mögliche Antworten:
- die Präses nimmt ihre beratende und begleitende Funktion wahr und formuliert
ihre Bedenken klar; sie tut alles, was in seiner/ihrer Macht steht, um ein Unglück zu
verhindern; sie nimmt ihre Sorgfaltspflicht war.
- würde trotzdem etwas passieren, würden an erster Stelle, die beiden Leiterinnen
und die Lagerleitung zur Verantwortung gezogen werden; da die Präses so klar
ihre Bedenken ausgedrückt hat und versucht hat, ein Unglück zu verhindern
würde sie vermutlich nicht zur Verantwortung gezogen. Tut sie hingegen nichts,
ist es möglich, dass auch die Präses allein deshalb, weil sie die älteste und
vermutlich erfahrendste Person auf dem Platz ist, zur Verantwortung gezogen
werden kann.
Musterblock 5: Präses
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Szene 4: Eine Neuanstellung eines / einer Präses steht an
Euer Präses, der hauptamtlich bei der Kirchgemeinde als Jugendarbeiter angestellt ist,
kündigt seine Stelle. Er informiert die Schar über seinen Entscheid. Nach dem Weggang
wird die Scharleitung darüber informiert, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird und
die Person wieder die Aufgabe als Präses übernehmen wird.
Diskutiert:
- Welche Rechte habt ihr als Leitungsteam bei der Stellenbesetzung?
- Wie geht ihr vor?
- An wen könnt ihr euch wenden, wenn ihr unsicher seid oder wenn es
Schwierigkeiten gibt mit Pfarreileitung/kirchlicher Behörde?
Mögliche Antworten:
- als Leitungsteam habt ihr ein Mitspracherecht bei der Anstellung von Präsides;
eine gute Absprache zwischen Scharleitung, Pfarreileitung und kirchlicher
Behörde kann diese gewährleisten.
- in der Regel macht die Pfarrei mit dem Präses je nach Anstellung einen
Arbeitsvertrag und erstellt ein Pflichtenheft. Ideal ist, wenn die Schar bei der
Vorbereitung dieser Dokumente um ihre Meinung gebeten wird. Die Schar kann
zusätzlich mit dem Präses eine Vereinbarung abschliessen (siehe Beispiel
wegweiser S. 20).
- laut Statuten von Jungwacht Blauring muss der Präses alle zwei Jahre vom
Leitungsteam gewählt werden.
- Unterstützung und Tipps bei der Neuanstellung einer/eines Präses kann der
Kantonspräses oder der Coach geben.