Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird. 134 200 12.15 Seite 0 Stand: April 2016 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR VR MeinKonto / Start – bis zum 28. Geburtstag für alle Kinder, Jugendliche, Schüler, 0,00 EUR Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende Enthalten sind Kontoführung, Guthabenverzinsung gemäß Preisaushang, unbegrenzt freie Buchungsposten, € - Inlandsund SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Zum 28. Geburtstag erfolgt die automatische Umstellung der Kontoführung auf ein alternatives Kontomodell. VR MeinKonto 0,00 EUR Voraussetzung zur Vergabe dieses Kontomodells: Mitgliedschaft, OnlineBanking mit elektronischem Kontoauszug und 4 erreichte Treuepunkte Bei regelmäßigem Gehalts-/ Renten-/ oder Mieteingang* sind folgende Leistungen beinhaltet: Die Kontoführung, unbegrenzt freie Buchungsposten, € - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge im elektronischen Format, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Die VR-BankCard / VR-ServiceCard wird mit 9,99 EUR / jährlich bepreist. *Konten ohne regelmäßigen Eingang > 500 EUR, werden mit 3,00 EUR / Monat bepreist. VR MeinKonto Klassik, inkl. VR-BankCard 5,50 EUR Enthalten sind Kontoführung, unbegrenzt freie Buchungsposten, € - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. - Rückvergütung pro durchgeführter Onlinetransaktion 0,25 EUR, max. 2,50 EUR pro Monat 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker1 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen2 0,00 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 360 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall (zzgl. Porto)3 0,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden4 im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist Online verfügbar (bei Auszügen neueren Datums möglich) 0,00 EUR Im Archiv verfügbar 10,00 EUR Manuelle Erstellung (im Archiv nicht verfügbar) zeitanteilig 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Umtausch von Hartgeld für Gewerbekunden und Kirchen Einlieferung von losen Münzen, Einzahlung auf ein Giro- oder Sparkonto mittels Safebag Ausgabe von Münzrollen an Nichtkunden Ausgabe von Münzrollen an Gewerbekunden und Kirchen 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 1 2 3 4 50,00 EUR/ Stunde Je Safebag 5,00 EUR Je Rolle 1,00 EUR Je Rolle 0,20 EUR Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 12.15 Seite 1 Stand: April 2016 4.1.1 Name und Anschrift der Bank5 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: VR Bank München Land eG Bahnhofstr. 24 82041 Oberhaching 089 444565-0 089 444565-9900 www.zurbank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register7 Amtsgericht München, Registernummer 406 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Buchungsposten Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 0,75 EUR Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 5 6 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 12.15 Seite 2 Stand: April 2016 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung 4.3 Buchungsposten Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 2,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,75 EUR Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard entfällt 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: am Schalter am Geldautomaten entfällt 0,00 EUR - Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung entfällt - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt 1,75 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR max. 6,50 EUR 1,75 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR max. 6,50 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU8 und den EWR-Staaten9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - bei inländischen KI und KI in der EU10 und den EWR-Staaten11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro 8 9 10 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 12.15 Seite 3 Stand: April 2016 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten 3,00 % vom Umsatz 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 0,00 EUR - Ersatzkarte13 7,50 EUR Auslandseinsatz14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU15 und der EWR-Staaten16 4.4.1.2 12 13 14 15 16 17 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR - Ersatzkarte17 7,50 EUR Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 12.15 Seite 4 Stand: April 2016 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,60 EUR an Ladeterminals anderer KI 1,02 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 4.4.3 - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - GENO-Banken ohne Teilnahme am BankCard ServiceNetz 0,51 EUR - SPARDA-Banken 1,00 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte18 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR 10,00 EUR 0,00 EUR Nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 25,00 EUR Auslandseinsatz19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU20 und der EWR-Staaten21 1,75 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden23 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 24 18 19 20 21 22 23 24 100,00 EUR 150,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 12.15 Seite 5 Stand: April 2016 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.3.5 4.4.3.6 ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich 30,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 0,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 10,00 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich 60,00 EUR 55,00 EUR 50,00 EUR 45,00 EUR 0,00 EUR 50,00 EUR 45,00 EUR 40,00 EUR 35,00 EUR 0,00 EUR BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 25,00 EUR ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich 45,00 EUR 40,00 EUR 35,00 EUR 30,00 EUR 0,00 EUR 35,00 EUR 30,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 0,00 EUR ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr - ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich - ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich 45,00 EUR 40,00 EUR 35,00 EUR 30,00 EUR 0,00 EUR 35,00 EUR 30,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 0,00 EUR Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) Golf Fee Card wird nicht angeboten. 4.4.3.7 Kartendoppel Standard (MasterCard und Visa Karte zusammen) Kartendoppel Standard wird nicht angeboten 134 200 12.15 Seite 6 Stand: April 2016 4.4.3.8 Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) Kartendoppel Gold wird nicht angeboten 4.4.3.9 MasterCard@on MasterCard@on wird nicht angeboten 4.4.3.10 Weitere Kartenprodukte Premium Card (MasterCard oder VisaCard) incl. USt pro Jahr Premium Card (MasterCard oder VisaCard) Zusatzkarte incl. USt pro Jahr 745,00 EUR 510,00 EUR VR-NetWorld Card 4.4.4 15,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen26 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen In unseren Geschäftsstellen In unseren SB-Geschäftsstellen (Briefkasten) 14:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank siehe Leerungszeiten gem. Aushang Beleglose Überweisungen (Online Banking) 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 25 26 Ausführungsfristen Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 12.15 Seite 7 Stand: April 2016 Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein Beleghafte u. elektronisch per Dauerübermittelte auftrag sonstige* Überweisung Überweisung** Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet Überweisungen in EUR an einen anderen Zahlungsdienstleister per SWIFT oder TARGET als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zzgl. zusätzlich bei formloser Erteilung*** Buchungsposten OnlineBuchungsPosten Buchungsposten Buchungsposten 10,00 € Kein Angebot Kein Angebot Buchungsposten OnlineBuchungsPosten Buchungsposten Buchungsposten 10,00 € 13,00 € Kein Angebot Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,5 ‰ mind. 7,50 € bzw. 35,00 € **** max. 250,00 € Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,5 ‰ mind. 7,50 € bzw. 35,00 € **** max. 250,00 € Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,5 ‰ mind. 7,50 € bzw. 35,00 € **** max. 250,00 € Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,5 ‰ mind. 7,50 € bzw. 35,00 € **** max. 250,00 € 13,00 € Kein Angebot 13,00 € Kein Angebot Abwicklungs- Abwicklungsentgelt 3,50 € entgelt 3,50 € zzgl. Provision zzgl. Provision 1,5 ‰ mind. 1,5 ‰ mind. Kein Angebot 7,50 € bzw. 7,50 € bzw. 35,00 € **** 35,00 € **** max. 250,00 € max. 250,00 € Abwicklungs- Abwicklungsentgelt 3,50 € entgelt 3,50 € zzgl. Provision zzgl. Provision 1,5 ‰ mind. 1,5 ‰ mind. Kein Angebot 7,50 € bzw. 7,50 € bzw. 35,00 € **** 35,00 € **** max. 250,00 € max. 250,00 € * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, , Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Überweisung per Online-Banking, Homebanking *** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. **** Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) Bei Überweisungen in Länder, in denen die IBAN / BIC eingeführt ist, diese aber auf den Überweisungsträgern nicht oder unvollständig angegeben ist, muss mit Nachbelastungen und/oder Rückgaben der Auslandsbanken gerechnet werden. 27 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 12.15 Seite 8 Stand: April 2016 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag bis zu Tschechische Republik /CZK Liechtenstein / CHF Sonstige Länder / sonstige Währungen EUR Unbegrenzt Konventionelle Abwicklung 0 EUR 1 EUR Abwicklungsentgelt 3,50 € Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,50 ‰ mind. zzgl. Provision 1,50 ‰ 7,50 € bzw. 35,00 €* mind. 7,50 € max. 250,00 € bzw. 35,00 €* Courtage 0,25 ‰ max. 250,00 € mind. 1,60 € Courtage 0,25 ‰ Ggf. Eilig 13,00 € zzgl. mind. 1,60 € Auslagen (soweit gesetzlich Ggf. Eilig 13,00 € zulässig) Abwicklung per TIPANET (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich) 0 1 EUR EUR 7,50 € 7,50 € Kein Angebot Kein Angebot * Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 10,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs in einer anderen Währung als Kontowährung nach Zugang des Überweisungsauftrags zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) 40,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) 40,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 134 200 0,75 EUR 12.15 Seite 9 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Stand: April 2016 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung per SWIFT / TARGET EUR Unbegrenzt Buchungsposten Kein Angebot Unbegrenzt Buchungsposten SWIFT / TARGET: Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 € max. 250,00 € bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet EUR Unbegrenzt Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 € max. 250,00 € ggf. Courtage* 0,25 ‰ mind. 1,60 € ggf. Provision für Devisenverkauf 1,50 ‰ mind. 5,00 € Kein Angebot * fällt nur an, wenn eine Währungsumrechnung erfolgt. 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 29) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten31) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 29 30 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zum Beispiel US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 12.15 Seite 10 Stand: April 2016 Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag bis zu Konventionelle Abwicklung 0 EUR EUR 1 EUR Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 € bzw.35,00 €* max. 250,00 € ggf. Eilig 13,00 € Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Unbegrenzt Übrige Länder Abwicklung im SEPA-XML-Format 0 1 EUR EUR Abwicklungsentgelt 3,50 € zzgl. Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 € bzw.35,00 €* max. 250,00 € ggf. Eilig 13,00 € zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Buchungsposten Kein Angebot Preis auf Nachfrage * Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,75 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags bei Abwicklung im SEPA-XML-Format bei konventioneller Abwicklung zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) 10,00 EUR 40,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden bei Abwicklung im SEPA-XML-Format bei konventioneller Abwicklung zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) 10,00 EUR 40,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 4.5.2.2 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu Schweiz/Euro mit IBAN/BIC EUR 12.15 Abwicklung im SEPA-XML-Format EUR EUR Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 EUR max. 250,00 EUR Unbegrenzt Übrige Länder 134 200 Konventionelle Abwicklung Buchungsposten Preis auf Nachfrage Seite 11 Stand: April 2016 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Online Banking MobileTAN: Kosten für die SMS-Zustellung (5 Frei-SMS pro Monat) incl. USt SecureGo: Push-TAN (5 Freiposten pro Monat) incl. USt Freischaltcode incl. USt Entsperrcode incl. USt Benachrichtigungsservice SMS (3 Frei-SMS pro Monat) incl. USt 134 200 12.15 0,09 EUR/SMS 0,05 EUR/Push-TAN 2,50 EUR 1,50 EUR 0,15 EUR/SMS Seite 12 Stand: April 2016
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