Preisinformation - VR Bank München Land eG

Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird, handelt es sich
bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet
wird.
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Stand: April 2016
3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
Produkt
EUR
VR MeinKonto / Start – bis zum 28. Geburtstag für alle Kinder, Jugendliche, Schüler,
0,00 EUR
Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
Enthalten sind Kontoführung, Guthabenverzinsung gemäß Preisaushang, unbegrenzt freie Buchungsposten, € - Inlandsund SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard, alle
Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung,
Löschung und Ausführung von Daueraufträgen.
Zum 28. Geburtstag erfolgt die automatische Umstellung der Kontoführung auf ein alternatives Kontomodell.
VR MeinKonto
0,00 EUR
Voraussetzung zur Vergabe dieses Kontomodells: Mitgliedschaft, OnlineBanking mit elektronischem Kontoauszug und
4 erreichte Treuepunkte
Bei regelmäßigem Gehalts-/ Renten-/ oder Mieteingang* sind folgende Leistungen beinhaltet: Die Kontoführung,
unbegrenzt freie Buchungsposten, € - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge im elektronischen Format, alle
Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung,
Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Die VR-BankCard / VR-ServiceCard wird mit 9,99 EUR / jährlich bepreist.
*Konten ohne regelmäßigen Eingang > 500 EUR, werden mit 3,00 EUR / Monat bepreist.
VR MeinKonto Klassik, inkl. VR-BankCard
5,50 EUR
Enthalten sind Kontoführung, unbegrenzt freie Buchungsposten, € - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge
am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung
an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen.
- Rückvergütung pro durchgeführter Onlinetransaktion 0,25 EUR, max. 2,50 EUR pro Monat
3.2
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker1
0,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen2
0,00 EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 360 Tagen nicht abgerufenen
Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall (zzgl. Porto)3
0,00 EUR
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden4
im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
Online verfügbar (bei Auszügen neueren Datums möglich)
0,00 EUR
 Im Archiv verfügbar
10,00 EUR
 Manuelle Erstellung (im Archiv nicht verfügbar) zeitanteilig
3.3
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Umtausch von Hartgeld für Gewerbekunden und Kirchen
Einlieferung von losen Münzen, Einzahlung auf ein Giro- oder Sparkonto mittels
Safebag
Ausgabe von Münzrollen an Nichtkunden
Ausgabe von Münzrollen an Gewerbekunden und Kirchen
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
1
2
3
4
50,00 EUR/
Stunde
Je Safebag 5,00 EUR
Je Rolle 1,00 EUR
Je Rolle 0,20 EUR
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4.1.1
Name und Anschrift der Bank5
Name der Bank (Zentrale):
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Telefax:
Internet:
VR Bank München Land eG
Bahnhofstr. 24
82041 Oberhaching
089 444565-0
089 444565-9900
www.zurbank.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.
4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde6
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register7
Amtsgericht München, Registernummer 406
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit
Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich
aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte
Lastschrifteinlösung
Buchungsposten
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
4.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
0,75 EUR
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich
aus der Ziffer 4.1.5.
5
6
7
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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4.2.2.2
Entgelte
Lastschrifteinlösung
4.3
Buchungsposten
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
2,50 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
0,75 EUR
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard
am Schalter
am Geldautomaten
0,00 EUR
0,00 EUR
mit unserer MasterCard
entfällt
3 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mit unserer Visa Card
entfällt
3 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard
- bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz:
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
0,00 EUR
- Verfügungen im girocard-System
entfällt
entfällt
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/
EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
1 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung
entfällt
- bei KI außerhalb der EU und den
EWR-Staaten
entfällt
1,75 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
max. 6,50 EUR
1,75 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
max. 6,50 EUR
- bei inländischen KI und KI in der EU8 und
den EWR-Staaten9, die ein direktes
Kundenentgelt erheben können:
- bei inländischen KI und KI in der EU10
und den EWR-Staaten11, die kein direktes
Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
8
9
10
11
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
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mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
am Schalter
am Geldautomaten
3,00 % vom Umsatz
3,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mind. 5,00 EUR
(zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem
Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard
- VR-BankCard pro Jahr
0,00 EUR
- Ersatzkarte13
7,50 EUR
Auslandseinsatz14
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU15 und der EWR-Staaten16
4.4.1.2
12
13
14
15
16
17
1,00 % vom Umsatz
mind. 0,77 EUR
max. 3,83 EUR
VR-ServiceCard
- VR-ServiceCard pro Jahr
0,00 EUR
- Ersatzkarte17
7,50 EUR
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
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4.4.2
GeldKarte
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
0,60 EUR
an Ladeterminals anderer KI
1,02 EUR
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
4.4.3
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
0,51 EUR
- GENO-Banken ohne Teilnahme am BankCard ServiceNetz
0,51 EUR
- SPARDA-Banken
1,00 EUR
- anderen Kreditinstituten
1,00 EUR
Kreditkarten
 Ersatzkarte18
- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden
- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden
20,00 EUR
10,00 EUR
0,00 EUR
 Nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden
7,50 EUR
 zzgl. Versandkosten
- bei Versendung im Inland
- bei Versendung in Europa
- bei Versendung weltweit
- bei Versendung per Kurier
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
25,00 EUR
 Auslandseinsatz19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in
einem Land außerhalb der EU20 und der EWR-Staaten21
1,75 % vom Umsatz
 Sonstige Serviceleistungen
- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden
- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden
- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden23
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 24
18
19
20
21
22
23
24
100,00 EUR
150,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4.4.3.1
4.4.3.2
4.4.3.3
4.4.3.4
4.4.3.5
4.4.3.6
ClassicCard (MasterCard oder Visa)
pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
 Zusatzkarte pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
30,00 EUR
25,00 EUR
20,00 EUR
15,00 EUR
0,00 EUR
20,00 EUR
15,00 EUR
10,00 EUR
5,00 EUR
0,00 EUR
GoldCard (MasterCard oder Visa)
pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
 Zusatzkarte pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
60,00 EUR
55,00 EUR
50,00 EUR
45,00 EUR
0,00 EUR
50,00 EUR
45,00 EUR
40,00 EUR
35,00 EUR
0,00 EUR
BasicCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
25,00 EUR
ReiseCard (MasterCard oder Visa)
pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
 Zusatzkarte pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
45,00 EUR
40,00 EUR
35,00 EUR
30,00 EUR
0,00 EUR
35,00 EUR
30,00 EUR
25,00 EUR
20,00 EUR
0,00 EUR
ShoppingCard (MasterCard oder Visa)
pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
 Zusatzkarte pro Jahr
- ab 5.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 10.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 15.000,00 EUR Umsatz jährlich
- ab 20.000,00 EUR Umsatz jährlich
45,00 EUR
40,00 EUR
35,00 EUR
30,00 EUR
0,00 EUR
35,00 EUR
30,00 EUR
25,00 EUR
20,00 EUR
0,00 EUR
Golf Fee Card (MasterCard oder Visa)
Golf Fee Card wird nicht angeboten.
4.4.3.7
Kartendoppel Standard (MasterCard und Visa Karte zusammen)
Kartendoppel Standard wird nicht angeboten
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4.4.3.8
Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen)
Kartendoppel Gold wird nicht angeboten
4.4.3.9
MasterCard@on
MasterCard@on wird nicht angeboten
4.4.3.10
Weitere Kartenprodukte
Premium Card (MasterCard oder VisaCard) incl. USt pro Jahr
Premium Card (MasterCard oder VisaCard) Zusatzkarte incl. USt pro Jahr
745,00 EUR
510,00 EUR
VR-NetWorld Card
4.4.4
15,00 EUR
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der
Währung
max. ein Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.4.5
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen26
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
In unseren Geschäftsstellen
In unseren SB-Geschäftsstellen (Briefkasten)
14:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank
siehe Leerungszeiten gem. Aushang
Beleglose Überweisungen (Online Banking)
16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.2
25
26
Ausführungsfristen
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Norwegische
Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
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Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag27
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag28
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1
"Kontoführung").
4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
je Überweisung per
Zahlschein
Beleghafte u. elektronisch
per Dauerübermittelte
auftrag
sonstige*
Überweisung Überweisung**
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in
Euro innerhalb der Bank
Überweisung mit IBAN in
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
Überweisung, die auf
eine andere Währung
eines EWRMitgliedstaates lautet
Überweisungen in EUR
an einen anderen
Zahlungsdienstleister per
SWIFT oder TARGET
als Eilüberweisung
zusätzlich
als telegrafische
Überweisung zzgl.
zusätzlich
bei
formloser
Erteilung***
Buchungsposten
OnlineBuchungsPosten
Buchungsposten
Buchungsposten
10,00 €
Kein Angebot
Kein Angebot
Buchungsposten
OnlineBuchungsPosten
Buchungsposten
Buchungsposten
10,00 €
13,00 €
Kein Angebot
Abwicklungsentgelt 3,50 €
zzgl. Provision
1,5 ‰ mind.
7,50 € bzw.
35,00 € ****
max. 250,00 €
Abwicklungsentgelt 3,50 €
zzgl. Provision
1,5 ‰ mind.
7,50 € bzw.
35,00 € ****
max. 250,00 €
Abwicklungsentgelt 3,50 €
zzgl. Provision
1,5 ‰ mind.
7,50 € bzw.
35,00 € ****
max. 250,00 €
Abwicklungsentgelt 3,50 €
zzgl. Provision
1,5 ‰ mind.
7,50 € bzw.
35,00 € ****
max. 250,00 €
13,00 €
Kein Angebot
13,00 €
Kein Angebot
Abwicklungs- Abwicklungsentgelt 3,50 € entgelt 3,50 €
zzgl. Provision zzgl. Provision
1,5 ‰ mind.
1,5 ‰ mind. Kein Angebot
7,50 € bzw.
7,50 € bzw.
35,00 € ****
35,00 € ****
max. 250,00 € max. 250,00 €
Abwicklungs- Abwicklungsentgelt 3,50 € entgelt 3,50 €
zzgl. Provision zzgl. Provision
1,5 ‰ mind.
1,5 ‰ mind. Kein Angebot
7,50 € bzw.
7,50 € bzw.
35,00 € ****
35,00 € ****
max. 250,00 € max. 250,00 €
*
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, , Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
** Überweisung per Online-Banking, Homebanking
*** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
**** Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich)
Bei Überweisungen in Länder, in denen die IBAN / BIC eingeführt ist, diese aber auf den Überweisungsträgern nicht oder unvollständig angegeben ist, muss mit
Nachbelastungen und/oder Rückgaben der Auslandsbanken gerechnet werden.
27
28
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
Höhe der Entgelte
Zielland
Überweisungsbetrag
bis zu
Tschechische
Republik /CZK
Liechtenstein / CHF
Sonstige Länder /
sonstige
Währungen
EUR
Unbegrenzt
Konventionelle Abwicklung
0
EUR
1
EUR
Abwicklungsentgelt 3,50 €
Abwicklungsentgelt 3,50 €
zzgl. Provision 1,50 ‰ mind.
zzgl. Provision 1,50 ‰
7,50 € bzw. 35,00 €*
mind. 7,50 €
max. 250,00 €
bzw. 35,00 €*
Courtage 0,25 ‰
max. 250,00 €
mind. 1,60 €
Courtage 0,25 ‰
Ggf. Eilig 13,00 € zzgl.
mind. 1,60 €
Auslagen (soweit gesetzlich
Ggf. Eilig 13,00 €
zulässig)
Abwicklung per TIPANET (nur
unter bestimmten
Voraussetzungen möglich)
0
1
EUR
EUR
7,50 €
7,50 €
Kein Angebot
Kein Angebot
* Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich)
4.5.1.1.4
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
10,00 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs in einer anderen Währung als Kontowährung
nach Zugang des Überweisungsauftrags zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig)
40,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
10,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen in einer anderen Währung
als der Kontowährung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers
durch den Kunden zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig)
40,00 EUR
Dauerauftrag:
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
Änderung auf Wunsch des Kunden
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
134 200
0,75 EUR
12.15
Seite 9
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Stand: April 2016
4.5.1.2
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1
"Kontoführung").
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisungsbetrag
Konventionelle
Abwicklung
EUR
Abwicklung per
SWIFT / TARGET
EUR
Unbegrenzt
Buchungsposten
Kein Angebot
Unbegrenzt
Buchungsposten
SWIFT / TARGET:
Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 €
max. 250,00 €
bis zu
Überweisung in Euro
innerhalb der Bank
Überweisung in Euro von
einem anderen
Zahlungsdienstleister
Überweisung, die auf eine
andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet
EUR
Unbegrenzt
Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 € max. 250,00 €
ggf. Courtage* 0,25 ‰ mind. 1,60 €
ggf. Provision für Devisenverkauf
1,50 ‰ mind. 5,00 €
Kein Angebot
* fällt nur an, wenn eine Währungsumrechnung erfolgt.
4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 29)
in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30) sowie Überweisungen in Staaten
außerhalb des EWR (Drittstaaten31)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
 Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
29
30
31
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Zum Beispiel US-Dollar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und
Norwegen).
134 200
12.15
Seite 10
Stand: April 2016
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
Konventionelle Abwicklung
0
EUR
EUR
1
EUR
Abwicklungsentgelt
3,50 € zzgl. Provision
1,50 ‰ mind. 7,50 €
bzw.35,00 €*
max. 250,00 €
ggf. Eilig 13,00 €
Schweiz/Euro mit
IBAN/BIC
Unbegrenzt
Übrige Länder
Abwicklung im
SEPA-XML-Format
0
1
EUR
EUR
Abwicklungsentgelt
3,50 € zzgl. Provision
1,50 ‰ mind. 7,50 €
bzw.35,00 €*
max. 250,00 €
ggf. Eilig 13,00 €
zzgl. Auslagen (soweit
gesetzlich zulässig)
Buchungsposten
Kein Angebot
Preis auf Nachfrage
* Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich)
4.5.2.1.3
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
0,75 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
bei Abwicklung im SEPA-XML-Format
bei konventioneller Abwicklung zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig)
10,00 EUR
40,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
bei Abwicklung im SEPA-XML-Format
bei konventioneller Abwicklung zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig)
10,00 EUR
40,00 EUR
Dauerauftrag:
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
Änderung auf Wunsch des Kunden
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
4.5.2.2
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
 Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC
EUR
12.15
Abwicklung im
SEPA-XML-Format
EUR
EUR
Provision 1,50 ‰ mind. 7,50 EUR
max. 250,00 EUR
Unbegrenzt
Übrige Länder
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Konventionelle
Abwicklung
Buchungsposten
Preis auf Nachfrage
Seite 11
Stand: April 2016
4.6
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs
ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für
die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden wirksam.
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
4.8
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Online Banking
MobileTAN: Kosten für die SMS-Zustellung (5 Frei-SMS pro Monat) incl. USt
SecureGo:
Push-TAN (5 Freiposten pro Monat) incl. USt
Freischaltcode incl. USt
Entsperrcode incl. USt
Benachrichtigungsservice
SMS (3 Frei-SMS pro Monat) incl. USt
134 200
12.15
0,09 EUR/SMS
0,05 EUR/Push-TAN
2,50 EUR
1,50 EUR
0,15 EUR/SMS
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Stand: April 2016