IB.SH Inhouse-Seminar - Bürgschaftsbank Schleswig

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Firmenkunden Beratung und Finanzierung
Ulrike Kiehne
Christian Hank
Matthias Glazik
0431 9905-3363
0431 9905-3368
0431 9905-2709
Inhouse-Seminar der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Kiel, 15.02.16, 17.02.16, 02.03.16, 07.03.16, 09.03.16
Agenda
i
Förderlotsen
Förderlotsen
Ulrike Kiehne/
Kiehne/
Ulrike
Christian Hank:
Hank:
Christian
Matthias Glazik:
 IB.SH Kurzportrait
 Serviceleistungen der Förderlotsen
 Finanzierungs- und
Fördermöglichkeiten im Überblick





Firmenkunden Finanzierung
IB.SH Wachstumsdarlehen
IB.SH Starthilfedarlehen
IB.SH Mikrokredit
Konsortialkredite
Wir über uns
 Zentrales Förderinstitut des Landes
Schleswig-Holstein
 1991 gegründet als Anstalt öffentlichen
Rechts
 Wirtschaftliche Eckdaten (2014):
 Bilanzsumme 18,3 Mrd. €
 Neugeschäftsvolumen 2,1 Mrd. €
(davon ein Drittel Investitionen in die
Querschnittsaufgabe Energiewende)
 568 Mitarbeiter
Die IB.SH im Überblick
// 3
Übersicht Förderportfolio
Wirtschaft und Technologie





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

Unentgeltliche Beratung der IB.SH Förderlotsen
Existenzgründungsfinanzierung (z.B. IB.SH Mikrokredit)
Unternehmensfinanzierung in Kooperation mit Hausbanken
Eigenkapitalprodukte
Beratung und Finanzierung von Projekten
im Bereich erneuerbarer Energien
Einzelrefinanzierungen
Globaldarlehen
Durchleitung von Bundesfördermitteln
Kommunen und Infrastruktur




Kredite an Kommunen und
kommunalnahe Unternehmen
Infrastruktur-Kompetenzzentrum
Breitband-Netzausbau
Energiesparkonzepte
Europakompetenz



EU-Förderberatung (Enterprise
Europe Network HH SH)
Unterstützung bei EU-Kooperationen
Management von Interreg-Programmen
im Ostseeraum und in der deutsch-dänischen Grenzregion
Immobilien





Allgemeine und Soziale Wohnraumförderung, Beratung
und Finanzierung von Neubau, Erwerb und energetischer
Sanierung von Wohnimmobilien
Reduzierung des Energieverbrauchs /
Effiziente Energienutzung
Wohnquartiersentwicklung
Städtebau- und Stadtsanierungsvorhaben
Wohnungsmarktbeobachtungssystem
Arbeit und Bildung



Arbeitsmarkt- und Strukturförderung:
Management der Europäischen
Programme in Schleswig-Holstein
Gründungsberatung
Unterstützung bei der innerund außerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
Kapitalmarktkompetenz



Refinanzierung
Zinsmanagement
Kalkulation
Die IB.SH im Überblick
// 4
IB.SH: Säulen der Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung
Beratung
Beratung
über Förder- u.
über Förder- und
FinanzierungsFinanzierungsmöglichkeiten
möglichkeiten
Beratung
Beratung
zu europäischen
zu europäischen
FörderFörderprogrammen
programmen
Vorbereitung
auf BankVorbereitung
gespräche
KonsortialKonsortialfinanzierungen
finanzierungen
Stille/offene
Beteiligungen
Refinanzierung
Zuschüsse
Bundesförderung/
Kreditinstitute
Arbeitsmarkt-/
Strukturförderung
Direktkredite
Direktkredite
auf Bankgespräche
IB.SH
Förderlotsen
IB.SH Europa
Firmenkunden
Finanzierung
Eigenkapitalprodukte
IB.SH Förderlotsen
 neutrale und unentgeltliche Beratung von Gründungsinteressierten,
bestehenden Unternehmen und freiberuflich Tätigen über
 öffentliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
 Anforderungen an Gründungs- und Unternehmenskonzepte
 besonderer Service: Gründerinnenberatung /
Regionalvertretung der „bundesweiten
gründerinnenagentur“ (bga)
 Beratungszahlen 2015:
1.013 Gründungsinteressierte
1.177 bestehende Unternehmen
 www.ib-sh.de/foerderlotse
// 6
Hauptanknüpfungspunkte für gewerbliche
Förderprogramme








Unternehmerischer Beratungsbedarf
Existenzgründungen/Nachfolgeregelungen
Investitionen bestehender Betriebe
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Umweltmaßnahmen
Liquiditätsschwierigkeiten (aber gute Prognose!)
Aus- und Weiterbildung
außenwirtschaftliche Aktivitäten
Wichtige Frage: Wer braucht wofür wie viel Geld?
// 7
Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Überblick
 arbeitsplatzbezogene
Zuschüsse für einzelbetriebliche Investitionen
 Antragsberechtigt: i.d.R.
produzierende Unternehmen/
überregionale Dienstleister
 Ziel: Schaffung und Sicherung
von Arbeitsplätzen
 Antragstellung über IB.SH
www.ib-sh.de/lpw-unternehmen
Quelle: BBR 2008
Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung
 ab 250 TEUR förderfähige Investitionen
 Schaffung von mindestens 2 zusätzlichen Arbeitsplätzen,
bei Betrieben ab 14 Vollzeitdauerarbeitsplätzen (DAP) müssen
15% neue DAP entstehen
 pro geschaffenem DAP max. 35T€ Zuschuss (GU: max. 25T€)
 * nur als Ausnahme
Gebiet
C
D
HHR (nur Errichtung)
9
KU
MU
GU
20 %
*20 %
*15 %
20 %
*20 %
*15 %
*10 % (nur
Errichtung)
Tourismusförderung:
Errichtung/Erweiterung von Beherbergungsbetrieben
Fördergebiet: Gemeinden mit touristischer Bedeutung im C-Gebiet
 i.d.R. in anerkannten Kur- und Erholungsorten
 Ausnahmen bei ausreichenden touristischen Ansätzen möglich
Förderfähige Unternehmen = gewerbliche Beherbergungsbetriebe
 > 10 Betten und mind. 30 % Umsatzanteil aus Beherbergung
 auch Modellvorhaben auf Camping- und Mobilheimplätzen
nicht förderfähig: insb. Ferienwohnungen/-häuser, Sportboothäfen,
Golfplätze, gastronomische Betriebe
10
Modernisierung von Beherbergungsbetrieben
 zur Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes und Erhaltung
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
 Modernisierungsmaßnahmen gewerblicher Beherbergungsbetriebe
 KU und MU in Orten mit touristischer Bedeutung im C-Gebiet
(Ausnahme: bei besonderer Bedeutung im D-Gebiet)
 ab 50 T€ förderfähige Investitionen
 Sicherung vorhandener DAP
 100 T€ maximaler Zuschuss
 DEHOGA-Klassifizierung
Gebiet
C
D
11
Kleine Untern.
Mittlere Untern.
Große Untern.
25 %
20 %
15 %
10 %
---
Maximale Fördersätze der
Einzelbetrieblichen Investitionsförderung:
Vorhaben
ab
Gebiet
KU
MU
GU*
Errichtung
(DAP-Schaffung)
250 T€
C
D*
HHR*
20%
20%
15%
15 %
10 %
10 %
10%
-----
Erweiterung
(DAP-Schaffung)
250 T€
C
D*
20%
20%
15 %
10%
-----
Diversifizierung/Kapazitätsausweitung (DAP-Sicherung)
500 T€
C
D*
10%
10%
10%
10%
10%
---
Erwerb einer von Stilllegung
bedrohten Betriebsstätte
(DAP-Sicherung)
250 T€
C
D*
20%
20%
15%
15%
-----
Hotelmodernisierung
(DAP-Sicherung)
50 T€
C
D*
25%
15%
20%
10%
Max. 100 T€
-----
* nur als Ausnahme
Beispiel: Errechnung der max. Zuschusshöhe
Ein kleines Unternehmen (Maschinenbau) mit 30 Mitarbeitern (DAP)
im D-Fördergebiet erweitert seine Produktionshalle.
Förderfähiges Investitionsvolumen: 600 TEUR
20 % von 600 TEUR
=>
120 TEUR
15% von 30 bestehenden DAP = 4,5
=> Es müssen 5 zusätzliche DAP à 35 TEUR
je neuem Arbeitsplatz geschaffen werden
=>
175 TEUR
Max. Zuschuss = niedrigster Betrag beider Beträge, d.h. hier = 120 TEUR
Was ist noch wichtig?
 mind. 20 % Eigenmittel der Gesamtinvestitionskosten
 mind. 25 % beihilfefreier Finanzierungsanteil der förderfähigen
Investitionskosten
 Antragstellung und grundsätzliche Bestätigung der Förderfähigkeit vor
Beginn des Investitionsvorhabens
(Beginn ist insb. Abschluss eines Lieferungs- od. Leistungsvertrags)
 Investitionszeitraum = 36 Monate
14
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
für Energieeffizienz im Überblick
Querschnittstechnologien,
Klima- und Kälteanlagen
Einzelbetriebliche
Investitionsförderung
Innovationsförderung (z.B.
EUI Energiewende und
Umwelt-innovationen)
Weitere: Energieeffizienz f.
Landwirtschaft, MiniBHKW,
energieeff. Produktionsprozesse, Weiterbildung
Zuschüsse
Hausbank ggf. unter
Einbindung von KfW (z.B.
Energieeffizienzprogramm)
und IB.SH
Ausfallbürgschaften der
Bürgschaftsbank SchleswigHolstein
Beteiligungskapital über die
MBG
Darlehen/Bürgschaften/
Beteiligungen
Beratung durch Ihre IHKs
und Handwerkskammern
Energieberatung Mittelstand
Förderung von Energiemanagementsystemen
Beratungsförderung für
Energiespar-Contracting
Allgemeine Beratungsförderung (BAFA)
Beratungsförderung
// 15
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
für innovative Projekte
Innovationsassistent (IA)
Betriebliche Forschung, Entwicklung, Innovation (BFEI)
Energiewende und Umweltinnovation (EUI)
Betriebl. Prozess- u. Organisationsinnovationen (POI)
(alle WTSH)
BMUB Umweltinnovationsprogramm
Servicecenter
Schutzrechte (WTSH)
Hausbank, BüBa,
MBG u.a. Beteiligungen,
IB.SH-Mitfinanzierung
Beratung durch die
Innovationsberater und
i.R. von Innovationsprogrammen (WTSH)
ZIM, KMU-innovativ
DBU Projektzuschüsse
projektabhängig: andere
KfW-Programme
ERP- Innovationsprogramm
Innovationsgutscheine
(go-Inno, BMWI)
Horizon 2020
Zuschüsse
Darlehen/Bürgschaften/
Beteiligungen
Beratungsförderung
// 16
Fördermöglichkeiten der WTSH für
innovative Vorhaben
 BFEI Entwicklungskostenzuschüsse „Betriebliche Forschung, Entwicklung und
Innovation“ ab 150 TEUR Projektkosten
 POI Zuschüsse für Prozess- und Organisationsinnovationen
 IA Innovationsassistent: Lohnkostenzuschüsse für 2 Innovationsassisten
(für kleine Unternehmen < 5 J., pauschal max. 24 TEUR für max. 24 Monate)
 Servicecenter Schutzrechte: Beratung zu Schutzrechtsfragen
 FIT Anwendungsorientierte Forschung, Innovationen und Technologietransfer
 EUI Energiewende und Umweltinnovation:
Zuschüsse ab 150 TEUR Projektkosten
Beratung steht oft am Anfang von
energetischen Maßnahmen
Energieberatung Mittelstand
 Beratungsinhalte: Energieeffizienz- und Umsetzungsberatung im
Unternehmen
 antragsberechtigt: KMU und Freiberufler
 Förderhöhe abhängig von jährlichen Energiekosten:
 < 10 TEUR: 80 % Zuschuss max. 1.200 Euro
 > 10 TEUR: 80 % Zuschuss max. 8.000 Euro
 Fördergrundlage: Netto-Beraterhonorar
 Förderung 1 x innerhalb von 24 Monaten möglich
 Antragstellung vor Beratungsbeginn online über BAFA
 www.bafa.de
Gründungs- und Mittelstandsberatung
ab 2016 über das BAFA
 Zusammenführung bisheriger Programme (Gründercoaching
Deutschland, Förderung unternehmerischen Kow-Hows durch
Unternehmensberater, Runder Tisch und Turnaround zu einem
einheitlichen Beratungsförderprogramm des Bundes
 spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen
Phasen:
• bis 2 Jahre nach Gründung: 50%, max. 2,0 TEUR Zuschuss
• ab 2 Jahre nach Gründung: 50%, max. 1,5 TEUR Zuschuss
• Untern. in wirtsch. Schwierigkeiten: 90%, max. 1,5TEUR Zuschuss
 Online-Antragsverfahren www.bafa.de
Förderung von Aus- und Weiterbildung
 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (www.ib-sh.de)
 Meister BAföG (www.ib-sh.de)
 Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info)
Zuschüsse für Beratung zu Personalthemen
unternehmensWert:Mensch
 für Themen der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen:
• z.B. strategisches Personalmanagement, Motivation,
Kommunikation, Innovationssteigerung, Gesundheit,
Wissenstransfer und -nachschub, lebenslanges Lernen,…
 für Unternehmen ab 2 Jahre mit mind. 1 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/in
 bis zu 80 % Zuschuss (für Unternehmen bis 10 Beschäftigte)
bzw. 50 % Zuschuss (für Unternehmen mit 11 bis 249 Beschäftigte)
 Förderung für bis zu 10 Beratungstage à max. 1 TEUR Tagessatz
 Ansprechpersonen sind die Fachkräfteberater/innen des
Beratungsnetzwerks Fachkräftesicherung
www.unternehmens-wert-mensch.de
Fazit
Der „Förderdschungel“ ist schwer zu durchdringen.
Binden Sie die IB.SH Förderlotsen in einem frühen Stadium Ihrer
Planungen ein.
Der Rat der IB.SH Förderlotsen kann bares Geld wert sein oder
die Gewissheit bringen, keine Fördermöglichkeit zu verpassen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine e-Mail!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
IB.SH Förderlotsin
Susann Dreßler
-3367
IB.SH Förderlotse
Christian Hank
-3368
IB.SH Förderlotsin IB.SH Förderlotsin
Ulrike Kiehne
Katharina Preusse
-3363
-3364
Investitionsbank Schleswig-Holstein
IB.SH Förderlotsen
Zentrale Kontaktdaten:
Tel. 0431 9905-3365
Email/Internet:
[email protected], www.ib-sh.de/foerderlotse
Besuchsadresse:
Lorentzendamm 22, 24103 Kiel
Agenda
Förderlotsen
Ulrike Kiehne/
Christian Hank:
 Die IB.SH im Kurzportrait
 Serviceleistungen der Förderlotsen
 Finanzierungs- und
Fördermöglichkeiten im Überblick
Matthias Glazik:





Firmenkunden Finanzierung
IB.SH Wachstumsdarlehen
IB.SH Starthilfedarlehen
IB.SH Mikrokredit
Konsortialkredite
Firmenkunden Finanzierung
Förderauftrag



Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein
Sicherstellung der Kreditversorgung im Mittelstand
Unterstützung des Strukturwandels
Leitlinien der Zusammenarbeit


Keine direkte Kundenakquisition durch die IB.SH
Finanzierungsbeteiligung nur auf Wunsch oder mit Zustimmung des
beteiligten Kreditinstituts (Hausbankprinzip)
// 25
IB.SH Wachstumsdarlehen
kleine Unternehmen
Wer wird gefördert?
 Kleine Unternehmen ab dem 25. Monat nach Gründung, mit weniger als 50
Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von maximal 10 Mio. EUR oder einem
Jahresumsatz von maximal 10 Mio. EUR
Verwendungszweck
 Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmittelbedarf
 Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen
 Es können auch Rechnungen (AV) finanziert werden, die in den letzten 12
Monaten bereits über das laufende Konto der Hausbank bezahlt wurden.
IB.SH Wachstumsdarlehen
kleine Unternehmen
Produktausgestaltung:
 Finanzierungsvolumen: 25 – 100 TEUR
 Laufzeit 2 - 8 Jahre
 Zinssatz bonitätsabhängig zwischen 3,20 % und 7,40 % p.a.
 Tilgungsdarlehen, monatliche Zahlungsweise
 2 % Bearbeitungsentgelt, davon 1 % für die vermittelnde Hausbank
 In der Regel keine Hausbankenbeteiligung erforderlich (lediglich bei Krediten
> 50 TEUR mit überwiegendem Liquiditätsbedarf)
 Auch als Finanzierungsbaustein neben Bürgschaftsbank / MBG einsetzbar
Sicherheiten
 Notarielles Schuldanerkenntnis von jedem Firmeninhaber/Gesellschafter
IB.SH Wachstumsdarlehen
kleine Unternehmen
Weg der Antragstellung
 Antrag über die Hausbank oder alternativ auch über Berater möglich
 Wichtig: Einreichung aller benötigen Unterlagen gemäß Checkliste (s. Antrag)
Besonderheit
Gefördert werden können Unternehmen,
 deren Creditreform-Index bei Antragstellung max. 349 beträgt
 bei denen die Schufa-Auskunft der/des Firmeninhaber/s / Gesellschafter/s
keine unerledigten Negativmerkmale aufweist
 deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema)
IB.SH Wachstumsdarlehen
kleine und mittlere Unternehmen
Wer wird gefördert?
 Kleine und mittlere Unternehmen ab dem 25. Monat nach Gründung, mit
weniger als 250 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio.
EUR oder einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. EUR
Verwendungszweck
 Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmittelbedarf
 Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen
 Es können auch Rechnungen (AV) finanziert werden, die in den letzten 12
Monaten bereits über das laufende Konto der Hausbank bezahlt wurden.
IB.SH Wachstumsdarlehen
kleine und mittlere Unternehmen
Produktausgestaltung:
 Finanzierungsvolumen: 50 – 200 TEUR
 Laufzeit 2 - 8 Jahre
 Zinssatz bonitätsabhängig zwischen 3,20 % und 7,40 % p.a.
 Tilgungsdarlehen, monatliche Zahlungsweise
 1 % Bearbeitungsentgelt
 Hausbank finanziert mindestens den gleichen Anteil wie die IB.SH
(Hausbankanteil ohne Verbürgung der Bürgschaftsbank)
 Auch als Finanzierungsbaustein neben Bürgschaftsbank / MBG einsetzbar
Sicherheiten
 Notarielles Schuldanerkenntnis von jedem Firmeninhaber/Gesellschafter
 Neue Sicherheiten der Hausbank haften nachrangig für die IB.SH
IB.SH Wachstumsdarlehen
kleine und mittlere Unternehmen
Weg der Antragstellung
 Antrag über die Hausbank
 Wichtig: Einreichung aller benötigen Unterlagen gemäß Checkliste (s. Antrag)
Besonderheit
Gefördert werden können Unternehmen,
 deren Creditreform-Index bei Antragstellung max. 349 beträgt
 bei denen die Schufa-Auskunft der/des Firmeninhaber/s / Gesellschafter/s
keine unerledigten Negativmerkmale aufweist
 deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema)
IB.SH Starthilfedarlehen
Wer wird gefördert?
 Natürliche Personen und kleine Unternehmen die weniger als 5 Jahre am
Markt tätig sind
Verwendungszweck
 Begleitung erfolgsversprechender Existenzgründungsvorhaben und
Festigungsfinanzierungen
 Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen
Produktausgestaltung
 Keine Finanzierung der Hausbank erforderlich
 Einbindung der KfW-Programme ERP-Gründerkredit StartGeld oder ERPKapital für Gründung (Übernahme der Hausbankfunktion durch die IB.SH)
 Geschäftsgirokonto (ggf. Guthabenbasis) verbleibt bei der „eigentlichen“
Hausbank
IB.SH Starthilfedarlehen II/III
Finanzierungsvolumen
 Fremdfinanzierungsbedarf für Investitionen max. 100 TEUR und/oder
Betriebsmittelbedarf max. 50 TEUR je Gründerperson
 bei Volumen je Gründerperson bis 100 TEUR auch ohne EM-Einsatz möglich
Sicherheiten
 Notarielles Schuldanerkenntnis durch den / die Existenzgründer/in
 Evtl. vorhandene Sicherheiten
Weg der Antragstellung
 Antrag durch den / die Existenzgründer/in
 „Empfehlungsschreiben“ der Hausbank
 Wichtig: Einreichung aller benötigen Unterlagen gemäß Checkliste (s.
Antrag)
IB.SH Mikrokredit
Wer wird gefördert?
 Natürliche Personen, Einzelunternehmen und GbRs / Partnergesellschaften
(mit 2 Gesellschaftern), die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind
Verwendungszweck
 Begleitung erfolgversprechender kleinerer Existenzgründungsvorhaben und
Festigungsfinanzierungen
 Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen
Produktausgestaltung
 Keine Hausbankenbeteiligung erforderlich
 Geschäftsgirokonto (ggf. Guthabenbasis) verbleibt bei der „eigentlichen“
Hausbank
IB.SH Mikrokredit
Finanzierungsvolumen
 Fremdfinanzierungsbedarf von 3.000 – 25.000 EUR
Konditionen
 Zinsgünstiges Darlehen z.Zt. 5,45 % p.a.
 Monatliche Tilgung
 7 Jahre Laufzeit / 6 Monate tilgungsfrei
 Auszahlung in einer Summe
 Valutierung ohne Verwendungsnachweis
Sicherheiten
 ohne bankübliche Sicherheiten (lediglich notarielles Schuldanerkenntnis
durch den/die Existenzgründer/in)
IB.SH Mikrokredit
Weg der Antragstellung
 Antragstellung nach Beratungsgespräch mit Kooperationspartner (Liste der
Kooperationspartner: www.ib-sh.de/ibmikrokredit)
 Antrag IB.SH Mikrokredit durch den / die Existenzgründer/in
 Einschätzung des Kooperationspartners
 Wichtig: Einreichung aller benötigen Unterlagen gemäß Checkliste (s.
Antrag)
Besonderheiten
 Vorzeitige Rückzahlung des Kredites in einer Summe jederzeit ohne Kosten
möglich
Wir fördern den Norden!
Leitung Firmenkunden
Beratung/Finanzierung
Firmenkundenbetreuer
Firmenkundenbetreuerin
Thomas Ott
Matthias Glazik
Heike Schneekloth
Tel. 0431/ 9905-3071
Tel. 0431/ 9905-2709
Tel. 0431/ 9905-3484
Konsortialkredite
Welche Kundengruppen unterstützen wir?
 Existenzgründer/innen
 Freiberufler/innen
 Mittelständische, gewerbliche Unternehmen
 Projektgesellschaften
Voraussetzungen:
 Sitz oder geplantes Vorhaben in Schleswig-Holstein
 Jahresumsatz von max. 500 Mio. EUR (einschließlich verbundener
Unternehmen)
 Keine Unternehmen in Schwierigkeiten
 Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten
Konsortialkredite
Rahmenbedingungen
 IB.SH beteiligt sich zu max. 50 % am Investitionsvorhaben

Hausbank bleibt größter langfristiger Kreditgeber

IB.SH-Beteiligung bar oder unbar sowie offen oder still möglich
Ausgestaltung
 IB.SH-Darlehen und Hausbank-Darlehen mit gleichen Konditionen

Keine Bereitstellung von Kontokorrent-Linien

Sicherheiten: banküblich, quotale Aufteilung, gleichrangig mit der
Hausbank, treuhänderische Haltung durch die Hausbank
Konsortialkredite
Nutzen für die Hausbanken

Risikoentlastung der Hausbank

Portfoliosteuerung der Hausbank

Keine Konkurrenz zur Hausbank im Markt

Spezial-Know-How bei regenerativen Energien

Existenzgründungsfinanzierungen bis 100 TEUR ohne Risiko für die
Hausbank, aber Nutzung von Cross-Selling-Potentialen

IB.SH als stabiler Partner mit langfristig orientierter Geschäftspolitik
Wir fördern den Norden!
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Beratung/Finanzierung
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Matthias Glazik
Tel. 0431/ 9905-3071
Tel. 0431/ 9905-2709