rhenusana – klein, aber fein Vorsicht vor Lohnzahlungslücken bei Krankheit Krankheit und Unfall von Arbeitnehmern führen schnell einmal zu Absenzen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäss Obligationenrecht (OR) verpflichtet, seinen Mitarbeitenden auch im Krankheitsfall den Lohn weiterhin zu vergüten. Die Dauer dieser Lohnfortzahlungspflicht hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie von der Skala ab (Berner, Basler oder Zürcher Skala). Lohnfortzahlung nach Berner Skala: Im 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung Im 2. Dienstjahr: 1 Monat Vom 3.–4. Dienstjahr: 2 Monate Vom 5.–9. Dienstjahr: 3 Monate Vom 10.–14. Dienstjahr: 4 Monate Vom 15.–19. Dienstjahr: 5 Monate Lohnzahlungslücken absichern Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit können bis zur Zahlung einer Invalidenrente (IV) Deckungslücken entstehen. Damit die Übergangsfrist zwischen der Lohnfortzahlungspflicht und der Invalidenrente gedeckt ist, hilft der Abschluss einer Lohnausfallversicherung. Damit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor unerwünschten finanziellen Engpässen geschützt. Die rhenusana bietet massgeschneiderte Lösungen, von denen Arbeitgeber wie auch Mitarbeitende gleichermassen profitieren. Die Lohnausfall-Versicherung von rhenusana erbringt die Leistungen im Anschluss an die vereinbarte Wartefrist und vermeidet somit Deckungslücken. Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit Die Lohnausfallversicherung der rhenusana dauert pro Fall (Krankheit oder Unfall) 730 Tage. Dies sind in der Regel zwei Jahre. Ergibt sich ein Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit, das heisst, kann ein Arbeitnehmer vorübergehend wieder arbeiten, wird dann aber mit demselben Leiden wieder arbeitsunfähig, so werden die bisher geleisteten Taggelder an die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angerechnet. Erleidet dieselbe Person jedoch eine andere Erkrankung und wird dadurch nochmals arbeitsunfähig, so wird rhenusana wieder für 730 Tage zahlungspflichtig. Nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber nach Beenden der Lohnausfallversicherung, übernimmt die IV weitere Taggelder und versucht, die versicherte Person wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Wartefristen individuell wählen Jede Firma kann bei der rhenusana einen Vertrag abschliessen. Die Wartefristen sind bereits ab dem 3. Tag möglich und müssen sich nicht nach den Vorgaben der Berner-Skala richten. Wenn eine Firma eine KollektivVersicherung ab dem 3., 10., 14., 17. oder 21. Tag abschliesst, sind die Arbeitnehmer nach dieser Wartefrist bei der rhenusana versichert. Werden jedoch längere Wartezeiten vereinbart, verlängert sich die Wartefrist für die Fortzahlung des Lohns entsprechend. Wenn sich der Arbeitgeber nicht nach einer Skala richtet, so bezahlen der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer einen Teil der Prämie. Klare Vorteile für die Versicherten: Unterstützung durch rhenusana Das Risiko unvorhersehbarer Kosten wird reduziert. Die Mitarbeiter werden vor finanziellen Notlagen bewahrt. Die Wartefrist und der Deckungsgrad können individuell bestimmt werden. Die Kosten der Prämien werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen Einzelversicherung statt Kollektivversicherung Personen, welche bei der rhenusana bereits im Kollektiv-Vertrag versichert sind, haben die Möglichkeit, sich nach ihrem Austritt aus der Firma bei der rhenusana weiter zu versichern. Der Übertritt in die Einzelversicherung ist fliessend und vorbehaltslos. Das bedeutet, dass bei der rhenusana keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen. Möglichkeiten für den Eintritt in die Einzelversicherung bieten sich bei – Eintritt in die Selbständigkeit – Übertritt in eine andere Firma, welche schlechtere Konditionen als die rhenusana anbietet oder über gar keine Lohnausfall-Versicherung verfügt sowie bei – Arbeitslosigkeit Bei Arbeitslosigkeit ist eine Lohnausfallversicherung deshalb wichtig, weil eine Lohnfortzahlung für arbeitslose Personen gemäss Gesetz nur 30 Tage andauert. Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als 30 Tage, entstehen Deckungslücken, welche nur über eine Lohnausfallversicherung verhindert werden können. Fragen Sie uns rechtzeitig, damit Sie im Falle eines Falles ausreichend geschützt sind. Gross-, Mittel- und Kleinunternehmer liegen bei der rhenusana richtig, ebenso wie Einzelfirmen. Wir bieten einfache und standardisierte Versicherungslösungen zu vorteilhaften Konditionen. Josef Hutter Geschäftsführer, rhenusana
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