rhenusana – klein, aber fein

rhenusana – klein, aber fein
Vorsicht vor Lohnzahlungslücken bei Krankheit
Krankheit und Unfall von Arbeitnehmern führen schnell einmal zu Absenzen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist
gemäss Obligationenrecht (OR) verpflichtet, seinen Mitarbeitenden auch im Krankheitsfall den Lohn weiterhin zu
vergüten. Die Dauer dieser Lohnfortzahlungspflicht hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie von der
Skala ab (Berner, Basler oder Zürcher Skala).
Lohnfortzahlung nach Berner Skala:
Im 1. Dienstjahr:
3 Wochen Lohnfortzahlung
Im 2. Dienstjahr:
1 Monat
Vom 3.–4. Dienstjahr:
2 Monate
Vom 5.–9. Dienstjahr:
3 Monate
Vom 10.–14. Dienstjahr:
4 Monate
Vom 15.–19. Dienstjahr:
5 Monate
Lohnzahlungslücken absichern
Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit können bis zur Zahlung einer Invalidenrente (IV) Deckungslücken entstehen.
Damit die Übergangsfrist zwischen der Lohnfortzahlungspflicht und der Invalidenrente gedeckt ist, hilft der
Abschluss einer Lohnausfallversicherung. Damit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor unerwünschten
finanziellen Engpässen geschützt.
Die rhenusana bietet massgeschneiderte Lösungen, von denen Arbeitgeber wie auch Mitarbeitende
gleichermassen profitieren. Die Lohnausfall-Versicherung von rhenusana erbringt die Leistungen im Anschluss an
die vereinbarte Wartefrist und vermeidet somit Deckungslücken.
Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit
Die Lohnausfallversicherung der rhenusana dauert pro Fall (Krankheit oder Unfall) 730 Tage. Dies sind in der
Regel zwei Jahre. Ergibt sich ein Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit, das heisst, kann ein Arbeitnehmer
vorübergehend wieder arbeiten, wird dann aber mit demselben Leiden wieder arbeitsunfähig, so werden die
bisher geleisteten Taggelder an die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angerechnet.
Erleidet dieselbe Person jedoch eine andere Erkrankung und wird dadurch nochmals arbeitsunfähig, so wird
rhenusana wieder für 730 Tage zahlungspflichtig. Nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber nach
Beenden der Lohnausfallversicherung, übernimmt die IV weitere Taggelder und versucht, die versicherte Person
wieder ins Erwerbsleben einzugliedern.
Wartefristen individuell wählen
Jede Firma kann bei der rhenusana einen Vertrag abschliessen. Die Wartefristen sind bereits ab dem 3. Tag
möglich und müssen sich nicht nach den Vorgaben der Berner-Skala richten. Wenn eine Firma eine KollektivVersicherung ab dem 3., 10., 14., 17. oder 21. Tag abschliesst, sind die Arbeitnehmer nach dieser Wartefrist bei
der rhenusana versichert. Werden jedoch längere Wartezeiten vereinbart, verlängert sich die Wartefrist für die
Fortzahlung des Lohns entsprechend. Wenn sich der Arbeitgeber nicht nach einer Skala richtet, so bezahlen der
Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer einen Teil der Prämie.
Klare Vorteile für die Versicherten:
Unterstützung durch rhenusana
Das Risiko unvorhersehbarer Kosten wird reduziert.
Die Mitarbeiter werden vor finanziellen Notlagen bewahrt.
Die Wartefrist und der Deckungsgrad können individuell bestimmt werden.
Die Kosten der Prämien werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen
Einzelversicherung statt Kollektivversicherung
Personen, welche bei der rhenusana bereits im Kollektiv-Vertrag versichert sind, haben die Möglichkeit, sich nach
ihrem Austritt aus der Firma bei der rhenusana weiter zu versichern. Der Übertritt in die Einzelversicherung ist
fliessend und vorbehaltslos. Das bedeutet, dass bei der rhenusana keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden
müssen. Möglichkeiten für den Eintritt in die Einzelversicherung bieten sich bei
– Eintritt in die Selbständigkeit
– Übertritt in eine andere Firma, welche schlechtere Konditionen als die rhenusana anbietet oder über gar
keine Lohnausfall-Versicherung verfügt sowie bei
– Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit ist eine Lohnausfallversicherung deshalb wichtig, weil eine Lohnfortzahlung für arbeitslose
Personen gemäss Gesetz nur 30 Tage andauert. Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als 30 Tage,
entstehen Deckungslücken, welche nur über eine Lohnausfallversicherung verhindert werden können.
Fragen Sie uns rechtzeitig, damit Sie im Falle eines Falles ausreichend geschützt sind. Gross-, Mittel- und
Kleinunternehmer liegen bei der rhenusana richtig, ebenso wie Einzelfirmen. Wir bieten einfache und
standardisierte Versicherungslösungen zu vorteilhaften Konditionen.
Josef Hutter
Geschäftsführer, rhenusana