Besoldungstabellen Berlin

Besoldungstabellen
Berlin
für Beamtinnen und Beamte,
für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter,
für Professorinnen und Professoren,
für Richterinnen und Richter
gültig ab 1. August 2015
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin
Weiterhin drastische Besoldungslücke
Der aktuelle DGB-Besoldungsreport zeigt erneut auf, dass zwischen den Verdiensten der
Berliner Beamtinnen und Beamten und denen aller anderen Bundesländer und des Bundes
eine drastische Lücke klafft. Die Berliner Beamtinnen und Beamten verdienen über alle
Besoldungsgruppen hinweg weniger. Daran ändert auch die Besoldungserhöhung zum
1. August 2015 um 3,2 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent Versorgungsrücklage) nur sehr
­geringfügig etwas.
Nur ein Beispiel: Die durchschnittliche Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppe A5 für
das Jahr 2015 lag im Mai bei 28.722 Euro. Berlin lag zum selben Zeitpunkt mit 26.677 Euro
erheblich unter diesem Durchschnittswert. Die Differenz zwischen dem Bundesland mit dem
höchsten Jahresbetrag (Bayern) und dem mit dem niedrigsten Jahresbetrag (Berlin) betrug
3.977 Euro – Stand Mai 2015, also noch bevor Bayern das Tarifergebnis für 2015 und 2016
zeit- und wirkungsgleich auf seine Beamtinnen und Beamten übertragen hatte. Damit bleibt
Berlin in dieser Besoldungsgruppe mit gut 15 Prozent hinter dem „Tabellenführer“ Bayern
zurück.
Der DGB Berlin-Brandenburg machte Anfang Mai 2015 in einem Brief an Berlins Innen­
senator Frank Henkel erneut dringenden Handlungsbedarf bei der Beamtenbesoldung
­geltend. In Berlin ist die Situation mit Blick auf die jahrelange Abkopplung der Beamtinnen
und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung besonders prekär. Der DGB
forderte den Innensenator auf, auch im Licht der jüngsten Entscheidung des Bundesver­
fassungsgerichts zur Richterbesoldung zu prüfen, ob die Berliner Besoldung überhaupt noch
verfassungsgemäß ist. Das höchste deutsche Gericht hatte am 5. Mai 2015 entschieden,
dass die Grundgehaltssätze für Richter in Sachsen-Anhalt zu niedrig und nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar sind.
Der Innensenator hat eine genaue Prüfung der Berliner Besoldung zugesagt. Die Berliner
Beamtinnen und Beamte sind auf das Ergebnis dieser Prüfung gespannt.
Der DGB – Stark für Beamtinnen und Beamte!
www.beamte.berlin-brandenburg.dgb.de
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Besoldungstabelle A – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)
3 Jahre
(in den Besoldungsgr. A4–A7 (2 Jahre)
4 Jahre
(in den Besoldungsgr. A4–A8 (3 Jahre)
Besoldungsgruppe
2 Jahre
1
2
3
4
5
6
7
8
A4
A5
A6
A7
A8
A9
A 10
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
1.795,82
1.810,17
1.853,21
1.934,89
2.055,20
2.189,85
2.359,84
2.719,67
2.924,96
3.454,76
3.636,89
4.461,40
4.927,19
1.854,32
1.880,81
1.912,81
1.992,29
2.205,31
2.270,43
2.466,90
2.879,70
3.225,19
3.632,48
3.865,36
4.692,08
5.167,80
1.903,99
1.931,58
2.025,39
2.064,04
2.300,24
2.395,16
2.637,99
3.039,76
3.306,87
3.810,18
4.118,13
4.826,74
5.351,04
1.953,66
1.984,56
2.082,79
2.194,28
2.395,16
2.536,45
2.810,18
3.200,90
3.525,41
3.988,99
4.343,29
4.985,68
5.534,26
1.980,14
2.036,44
2.134,66
2.273,75
2.534,23
2.637,99
2.932,69
3.306,87
3.625,85
4.156,76
4.496,72
5.144,62
5.716,38
2.008,85
2.091,63
2.194,28
2.341,08
2.608,19
2.763,81
3.055,21
3.421,66
3.821,22
4.236,24
4.644,62
5.302,46
5.899,60
2.058,52
2.141,30
2.247,25
2.394,06
2.664,49
2.836,66
3.167,80
3.558,53
3.896,27
4.404,01
4.803,56
5.431,60
6.082,82
2.124,74
2.188,75
2.303,54
2.488,97
2.718,57
2.906,20
3.260,51
3.642,41
4.032,04
4.492,30
4.966,92
5.620,35
6.262,74
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsgruppe B
B1
B2
5.615,77 B 3
6.532,93 B 4
6.921,21 B 5
7.327,89 B 6
7.794,45 B 7
8.235,05 B 8
8.663,63 B 9
9.110,34 B 10
9.664,96 B 11
11.387,34
11.831,25
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsgruppe
C1
C2
C3
C4
Besoldungsgruppe
Stufe
1
Stufe
2
Stufe
3
Stufe
4
Stufe
5
Stufe
6
Stufe
7
Stufe
8
3.076,15
3.082,88
3.394,77
4.312,25
3.184,16
3.254,99
3.589,64
4.508,17
3.292,13
3.427,12
3.784,55
4.704,07
3.400,13
3.599,25
3.979,44
4.899,98
3.508,16
3.771,36
4.174,30
5.095,89
3.616,14
3.943,46
4.369,20
5.291,79
3.724,14
4.115,58
4.564,06
5.487,71
3.832,14
4.287,69
4.758,95
5.683,60
Stufe
9
Stufe
10
Stufe
11
Stufe
12
Stufe
13
Stufe
14
Stufe
15
C1
3.940,12
4.048,13
4.156,13
4.264,13
4.372,13
4.480,14
C2
4.459,81
4.631,92
4.804,02
4.976,16
5.148,26
5.320,37
5.492,50
C3
4.953,84
5.148,74
5.343,61
5.538,50
5.733,38
5.928,26
6.123,14
C4
5.879,51
6.075,41
6.271,33
6.467,22
6.663,11
6.859,03
7.054,93
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Besoldungstabelle W – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsgruppe W
W1
3.891,36 W 2
4.445,23 W 3
5.397,78
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)
Stufe
1
2
3
4
5
6
R1
3.783,68
4.012,17
4.443,74
4.883,03
5.125,87
R2
4.529,83
4.749,48
4.970,23
5.420,56
5.652,36
7
8
5.342,21
5.543,09
5.877,52
6.081,72
5.781,50
6.308,00
R3
6.921,68 R 4
7.328,98 R 5
7.794,75 R 6
8.235,15
R7
8.664,51 R 8
9.110,43 R 9
9.665,62 R 10
11.878,66
Familienzuschlag – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge)
Besoldungsgruppe
Stufe 1 (§ 40 Abs. 1)
Besoldungsgruppen A 2 bis A 8
114,55 Euro
übrige Besoldungsgruppen
120,30 Euro
Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2
und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,64 Euro (Stufe 4 und höher).
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs­­gruppen A 2 bis A 5 um
je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be­­soldung ­hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs­gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu­
sätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: ; in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,48 Euro
; in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,04 Euro
Jährliche Sonderzahlung
Auszahlung mit Dezemberbezügen
Euro
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (bei Teilzeit anteilig)
640,00
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst
200,00
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
320,00
Sonderbetrag für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht
25,56
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin
Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
Euro
A 2 bis A 4
810,20
A 5 bis A 8*
934,35
A 9 bis A 11
989,87
A 12
1.133,61
A 13
1.166,30
A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den
Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1
1.202,22
*)Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt
BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst
auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des
Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.121,23 Euro.
Ausgewählte Zulagen (Monatsbeträge)
Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27) ab 01.08.2015
mittlerer Dienst
A 5 bis A 8
Euro
18,73
A 9 und A 10
73,22
gehobener Dienst
A 9 bis A 13
81,38
höherer Dienst
A 13
81,38
Ausgewählte Zulagen für Beamtinnen und Beamte
Euro
mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie der Feuerwehr (Nr. 9 und 10)
nach einer Dienstzeit von einem Jahr
63,69
nach einer Dienstzeit von zwei Jahren
127,38
bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Nr. 12)
95,53
mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in (Nr. 25)
38,35
im Außenprüfungsdienst der Steuerverwaltung (Nr. 26)
des mittleren Dienstes
17,05
es gehobenen Dienstes
38,35
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Ausgewählte Erschwerniszulagen
Zulage je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gem. § 4 EZulV
Euro
an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
sowie am 24.12. und 31.12. nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist)
3,09
an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr
im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten
sonst
im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr
0,77
0,64
1,28
Monatliche Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst
Euro
Wechselschichtzulage gem. § 20 Abs. 1 EZulV
102,26
Schichtzulage gem. § 20 Abs. 2 a) EZulV
61,36
Schichtzulage gem. § 20 Abs. 2 b) EZulV
46,02
Schichtzulage gem. § 20 Abs. 2 c) EZulV
35,79
Mehrarbeitsvergütung – ab 01.08.2015
Je Stunde für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe (§ 4 Abs. 1 MVergV)
Euro
A4
11,28 Euro
A 9 bis A 12
18,27
A 5 bis A 8
13,33 Euro
A 13 bis A 16
25,19
Je Unterrichtsstunde im Schuldienst der Lehramtsinhaber/innen (§ 4 Abs. 3 MVergV)
Euro
des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 12 sowie des höheren Dienstes
an Grund- und Hauptschulen
21,07
des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 13 sowie des höheren Dienstes
an Sonderschulen und Realschulen
25,03
des gehobenen Dienstes in allen anderen Fällen
17,03
des höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen
28,52
Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Matthias Schlenzka, Keithstr. 1–3, 10787 Berlin, Telefon 030 21240-200, Telefax
030 21240-114, [email protected]
Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein; Verantwortlich
für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann, Telefon 0211 72134571, Telefax 0211 72134573, infoservice@
beamten-informationen.de, www.beamten-informationen.de; Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen; Druck: Pomp, Bottrop
Stand: August 2015
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gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder,
die vor dem 1.1.2008 geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als „Berufsstarterbonus“
beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung).
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