Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2015 Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Weiterhin drastische Besoldungslücke Der aktuelle DGB-Besoldungsreport zeigt erneut auf, dass zwischen den Verdiensten der Berliner Beamtinnen und Beamten und denen aller anderen Bundesländer und des Bundes eine drastische Lücke klafft. Die Berliner Beamtinnen und Beamten verdienen über alle Besoldungsgruppen hinweg weniger. Daran ändert auch die Besoldungserhöhung zum 1. August 2015 um 3,2 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent Versorgungsrücklage) nur sehr geringfügig etwas. Nur ein Beispiel: Die durchschnittliche Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppe A5 für das Jahr 2015 lag im Mai bei 28.722 Euro. Berlin lag zum selben Zeitpunkt mit 26.677 Euro erheblich unter diesem Durchschnittswert. Die Differenz zwischen dem Bundesland mit dem höchsten Jahresbetrag (Bayern) und dem mit dem niedrigsten Jahresbetrag (Berlin) betrug 3.977 Euro – Stand Mai 2015, also noch bevor Bayern das Tarifergebnis für 2015 und 2016 zeit- und wirkungsgleich auf seine Beamtinnen und Beamten übertragen hatte. Damit bleibt Berlin in dieser Besoldungsgruppe mit gut 15 Prozent hinter dem „Tabellenführer“ Bayern zurück. Der DGB Berlin-Brandenburg machte Anfang Mai 2015 in einem Brief an Berlins Innen senator Frank Henkel erneut dringenden Handlungsbedarf bei der Beamtenbesoldung geltend. In Berlin ist die Situation mit Blick auf die jahrelange Abkopplung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung besonders prekär. Der DGB forderte den Innensenator auf, auch im Licht der jüngsten Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts zur Richterbesoldung zu prüfen, ob die Berliner Besoldung überhaupt noch verfassungsgemäß ist. Das höchste deutsche Gericht hatte am 5. Mai 2015 entschieden, dass die Grundgehaltssätze für Richter in Sachsen-Anhalt zu niedrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Innensenator hat eine genaue Prüfung der Berliner Besoldung zugesagt. Die Berliner Beamtinnen und Beamte sind auf das Ergebnis dieser Prüfung gespannt. Der DGB – Stark für Beamtinnen und Beamte! www.beamte.berlin-brandenburg.dgb.de Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro) 3 Jahre (in den Besoldungsgr. A4–A7 (2 Jahre) 4 Jahre (in den Besoldungsgr. A4–A8 (3 Jahre) Besoldungsgruppe 2 Jahre 1 2 3 4 5 6 7 8 A4 A5 A6 A7 A8 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 1.795,82 1.810,17 1.853,21 1.934,89 2.055,20 2.189,85 2.359,84 2.719,67 2.924,96 3.454,76 3.636,89 4.461,40 4.927,19 1.854,32 1.880,81 1.912,81 1.992,29 2.205,31 2.270,43 2.466,90 2.879,70 3.225,19 3.632,48 3.865,36 4.692,08 5.167,80 1.903,99 1.931,58 2.025,39 2.064,04 2.300,24 2.395,16 2.637,99 3.039,76 3.306,87 3.810,18 4.118,13 4.826,74 5.351,04 1.953,66 1.984,56 2.082,79 2.194,28 2.395,16 2.536,45 2.810,18 3.200,90 3.525,41 3.988,99 4.343,29 4.985,68 5.534,26 1.980,14 2.036,44 2.134,66 2.273,75 2.534,23 2.637,99 2.932,69 3.306,87 3.625,85 4.156,76 4.496,72 5.144,62 5.716,38 2.008,85 2.091,63 2.194,28 2.341,08 2.608,19 2.763,81 3.055,21 3.421,66 3.821,22 4.236,24 4.644,62 5.302,46 5.899,60 2.058,52 2.141,30 2.247,25 2.394,06 2.664,49 2.836,66 3.167,80 3.558,53 3.896,27 4.404,01 4.803,56 5.431,60 6.082,82 2.124,74 2.188,75 2.303,54 2.488,97 2.718,57 2.906,20 3.260,51 3.642,41 4.032,04 4.492,30 4.966,92 5.620,35 6.262,74 Besoldungstabelle B – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B B1 B2 5.615,77 B 3 6.532,93 B 4 6.921,21 B 5 7.327,89 B 6 7.794,45 B 7 8.235,05 B 8 8.663,63 B 9 9.110,34 B 10 9.664,96 B 11 11.387,34 11.831,25 Besoldungstabelle C – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe C1 C2 C3 C4 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 3.076,15 3.082,88 3.394,77 4.312,25 3.184,16 3.254,99 3.589,64 4.508,17 3.292,13 3.427,12 3.784,55 4.704,07 3.400,13 3.599,25 3.979,44 4.899,98 3.508,16 3.771,36 4.174,30 5.095,89 3.616,14 3.943,46 4.369,20 5.291,79 3.724,14 4.115,58 4.564,06 5.487,71 3.832,14 4.287,69 4.758,95 5.683,60 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15 C1 3.940,12 4.048,13 4.156,13 4.264,13 4.372,13 4.480,14 C2 4.459,81 4.631,92 4.804,02 4.976,16 5.148,26 5.320,37 5.492,50 C3 4.953,84 5.148,74 5.343,61 5.538,50 5.733,38 5.928,26 6.123,14 C4 5.879,51 6.075,41 6.271,33 6.467,22 6.663,11 6.859,03 7.054,93 www.das-rentenplus.de Besoldungstabelle W – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe W W1 3.891,36 W 2 4.445,23 W 3 5.397,78 Besoldungstabelle R – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro) Stufe 1 2 3 4 5 6 R1 3.783,68 4.012,17 4.443,74 4.883,03 5.125,87 R2 4.529,83 4.749,48 4.970,23 5.420,56 5.652,36 7 8 5.342,21 5.543,09 5.877,52 6.081,72 5.781,50 6.308,00 R3 6.921,68 R 4 7.328,98 R 5 7.794,75 R 6 8.235,15 R7 8.664,51 R 8 9.110,43 R 9 9.665,62 R 10 11.878,66 Familienzuschlag – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge) Besoldungsgruppe Stufe 1 (§ 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 114,55 Euro übrige Besoldungsgruppen 120,30 Euro Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,64 Euro (Stufe 4 und höher). Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: ; in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,48 Euro ; in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,04 Euro Jährliche Sonderzahlung Auszahlung mit Dezemberbezügen Euro Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (bei Teilzeit anteilig) 640,00 Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst 200,00 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 320,00 Sonderbetrag für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht 25,56 Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Euro A 2 bis A 4 810,20 A 5 bis A 8* 934,35 A 9 bis A 11 989,87 A 12 1.133,61 A 13 1.166,30 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.202,22 *)Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.121,23 Euro. Ausgewählte Zulagen (Monatsbeträge) Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27) ab 01.08.2015 mittlerer Dienst A 5 bis A 8 Euro 18,73 A 9 und A 10 73,22 gehobener Dienst A 9 bis A 13 81,38 höherer Dienst A 13 81,38 Ausgewählte Zulagen für Beamtinnen und Beamte Euro mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie der Feuerwehr (Nr. 9 und 10) nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 127,38 bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Nr. 12) 95,53 mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in (Nr. 25) 38,35 im Außenprüfungsdienst der Steuerverwaltung (Nr. 26) des mittleren Dienstes 17,05 es gehobenen Dienstes 38,35 www.das-rentenplus.de Ausgewählte Erschwerniszulagen Zulage je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gem. § 4 EZulV Euro an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24.12. und 31.12. nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist) 3,09 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten sonst im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr 0,77 0,64 1,28 Monatliche Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst Euro Wechselschichtzulage gem. § 20 Abs. 1 EZulV 102,26 Schichtzulage gem. § 20 Abs. 2 a) EZulV 61,36 Schichtzulage gem. § 20 Abs. 2 b) EZulV 46,02 Schichtzulage gem. § 20 Abs. 2 c) EZulV 35,79 Mehrarbeitsvergütung – ab 01.08.2015 Je Stunde für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe (§ 4 Abs. 1 MVergV) Euro A4 11,28 Euro A 9 bis A 12 18,27 A 5 bis A 8 13,33 Euro A 13 bis A 16 25,19 Je Unterrichtsstunde im Schuldienst der Lehramtsinhaber/innen (§ 4 Abs. 3 MVergV) Euro des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 12 sowie des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen 21,07 des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 13 sowie des höheren Dienstes an Sonderschulen und Realschulen 25,03 des gehobenen Dienstes in allen anderen Fällen 17,03 des höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen 28,52 Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Matthias Schlenzka, Keithstr. 1–3, 10787 Berlin, Telefon 030 21240-200, Telefax 030 21240-114, [email protected] Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein; Verantwortlich für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann, Telefon 0211 72134571, Telefax 0211 72134573, infoservice@ beamten-informationen.de, www.beamten-informationen.de; Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen; Druck: Pomp, Bottrop Stand: August 2015 Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder www.das-rentenplus.de e ich einen eigerin bekomm „Als Berufseinst e Zulagen.“ ich atl sta d un s einmaligen Bonu Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als „Berufsstarterbonus“ beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus flexible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifizierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finanzierung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantieverzinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondssparplan setzen Sie auf eine chancenorientierte Lösung: Durch die Kombination von Aktienund Rentenanlagen können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen. Gleichwohl sind Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn gesichert. Während der Ansparphase unterliegt die Anlage marktbedingten Kursschwan Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern! Gewerkschaft oder per E-Mail unter *) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Datum, Unterschrift www.das-rentenplus.de Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meine oben angeführten Daten speichert und diese meinem Beratungswunsch entsprechend an das/die Unternehmen übermittelt, von denen ich ein persönliches Angebot für eine Rentenversicherung und/oder einen Fondssparplan wünsche. Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass sich ein Mitarbeiter der von mir ausgewählten Unternehmen zum Zweck der Vereinbarung eines Beratungstermins mit mir in Verbindung setzt. Durch die Angabe meiner Telefonnummer/ meiner E-Mail-Adresse, erteile ich meine Zustimmung zur Kontaktaufnahme auf diesem Weg. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an den DGB, Abteilung OEB, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin. telefonisch unter Zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen Sie mich am besten: Dienststelle/Arbeitgeber Anschrift Name, Vorname Fondssparplan Beratung durch die BBBank Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV* HUK-COBURG PB Versicherungen Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: 0800-7236624-81 (kostenfrei) Das RentenPlus Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Antwort Porto, das sich lohnt!
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