AGGLOMERATIONSPROGRAMM DER DRITTEN GENERATION (AP3) ÖFFENTLICHE VERNEHMLASSUNG MODALITÄTEN Während des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens können alle betroffenen Instanzen und Personen ihre Anmerkungen und Überlegungen in dem dafür vorgesehenen Fragebogen an den Agglomerationsvorstand übermitteln. Bitte senden Sie die Fragebögen mit dem Vermerk «AP3 öffentliches Vernehmlassungsverfahren» an folgende Adresse: Agglomeration Freiburg Boulevard de Pérolles 2 1700 Freiburg Sie können den Fragebogen auch elektronisch an folgende Adresse senden: [email protected] Foto ® André Baechler ZIELE UND DIE AUFGABENSTELLUNG DES AP3 Die Agglomeration Freiburg verzeichnet im Vergleich zu den anderen Schweizer Agglomerationen eine der höchsten Bevölkerungswachstumsraten. Gemäss den im AP3 entwickelten Szenarien wird die Agglomeration bis 2030 einen Zuwachs von 16’000 bis 28’000 neuen Einwohnern und 24’000 neuen Arbeitsplätzen verzeichnen. Daher ist es notwendig, ein übergeordnetes Planungsinstrument auf regionaler Ebene zu erarbeiten, um diesem Bevölkerungsund Wirtschaftswachstum gerecht werden und gleichzeitig die Lebensqualität und Mobilität der Einwohner der Agglomeration sicherstellen zu können. PARTIZIPATIVES VERFAHREN Die Agglomeration Freiburg hat die verschiedenen betroffenen Akteure im Rahmen mehrerer partizipativer Workshops unmittelbar in die Programmentwicklung einbezogen. An diesen Workshops haben Vertreter der verschiedenen Einheiten der Agglomeration (Rat, Vorstand, beratende Kommissionen), der Gemeinden, der kantonalen Dienste, der Oberämter, des öV-Unternehmens sowie der verschiedenen gemeinnützigen Vereine im Bereich der Mobilität und des Umweltschutzes teilgenommen. Dank dieses partizipativen Verfahrens konnten alle betroffenen Akteure eine gemeinsame Vision für das Projekt entwickeln. STRUKTUR DES AP3 • • • • Strategiebericht: Der Strategiebericht beschreibt die Vision, die Zielsetzungen und die Strategien der Raumentwicklung innerhalb der Agglomeration Übersichtskarte: Räumliche Darstellung der im Strategiebericht beschriebenen Elemente Massnahmenkatalog: Fasst die zur Umsetzung der Strategien in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Mobilität sowie Natur und Landschaft erforderlichen Massnahmen zusammen Erläuterungsbericht: Erläutert die Raumkonzepte und strategischen Entscheidungen der Agglomeration KOSTEN UND FINANZIERUNG Das öffentliche Vernehmlassungsverfahren zum Agglomerationsprogramm der dritten Generation läuft während zwei Monaten, d. h. vom 24. März bis 23. Mai 2016. Das vollständige Dokument in Papierformat kann in der Verwaltung der betroffenen Mitgliedsgemeinden der Agglomeration und im Büro der Agglomeration eingesehen werden. Das Gesamtdokument in elektronischer Form sowie ein Fragebogen sind in deutscher und französischer Sprache auf der Internetseite der Agglomeration Freiburg erhältlich. INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Zur Information der Bevölkerung sind im Rahmen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens zwei Sitzungen vorgesehen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. • WWW.AGGLO-FR.CH/DE • Agglomerationsprogramm der dritten Generation Informationen im Hinblick auf die öffentliche Vernehmlassung In Düdingen am Donnerstag, 14. April 2016 von 20.00 Uhr bis 22.30 Uhr (Einlass ab 19.45 Uhr), Saal Podium. Diese Informationsveranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt. In Granges-Paccot am Donnerstag, 28. April 2016 von 20.00 Uhr bis 22.30 Uhr (Einlass ab 19.45 Uhr), Forum Fribourg. Diese Informationsveranstaltung wird in französischer Sprache durchgeführt. ZEITPLAN 2016 Die Kosten dieser Massnahmen und ihre Priorisierung sind noch Gegenstand einer gemeinsam mit den betroffenen Behörden durchzuführenden Beurteilung. Eine Entscheidung über die Mitfinanzierung der infrastrukturellen Mobilitätsmassnahmen durch den Bund wird erst getroffen, nachdem das Projekt dem Bund unterbreitet wurde. Integration der im Rahmen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens und der Vorprüfung erhaltenen Anmerkungen 24. MÄRZ BIS 23. JUNI Vorprüfung durch den Kanton und die Mitgliedgemeinden MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI AUGUST Schlussprüfung durch den Kanton und Genehmigung durch den Staatsrat SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER 8 Fribourg - Chésopelloz 14 um 20.00 Uhr in Düdingen Cartoons ® Jonas Raeber 28 um 20.00 Uhr in Granges-Paccot Verabschiedung des AP3 durch den Agglomerationsrat 24. MÄRZ BIS 23. MAI Öffentliche Vernehmlassung 31 Übermittlung des AP3 an den Bund AP3 DIE AGGLOMERATION FREIBURG IN KÜRZE KONZEPT UND STRATEGIEN DES AGGLOMERATIONSPROGRAMMS DER 3. GENERATION PERIMETER UND STRUKTUR DER AGGLOMERATION FREIBURG ÜBERSICHTSKARTE Dreh- und Angelpunkt (kompakt) Die Agglomeration Freiburg ist eine politische Struktur und besteht aus den Gemeinden Freiburg, Avry, Belfaux, Corminbœuf, Düdingen, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne. Schönberg – Basse-ville (kompakt/Gürtel) Marly – Pérolles (kompakt/Gürtel) Avry – Villars-sur-Glâne (kompakt/Gürtel) Belfaux – Givisiez (kompakt/Gürtel) GEMEINDEN Granges-Paccot – Agy (kompakt) Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Büro Boulevard DÜDINGEN AGGLOMERATIONSRAT GIVISIEZ FRIBOURG CORMINBOEUF Finanz-kommission Bahnhöfe Legislative GRANGESPACCOT BELFAUX Kommission für regionale Raumplanung und Mobilität AGGLOMERATIONSVORSTAND Kommission für Raumplanung, Mobilität und Umwelt Exekutive VILLARSSUR-GLÂNE Kulturkommission AVRY MOBILITÄTSSTRATEGIE Um den aufgrund des erwarteten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums entstehenden zusätzlichen Mobilitätsbedarf zu bewältigen, sieht das AP3 eine Mobilitätstrategie vor, die zum Ziel hat, einen kohärenten multimodalen Ansatz sicherzustellen. Dies erfolgt einerseits durch die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs sowie andererseits durch die Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs und der Parkplätze. 1. Gebietsstruktur mit zwei Entwicklungsstandorten: dem kantonalen Zentrum Freiburg und dem regionalen Zentrum Düdingen. 2. Strukturierte Siedlungsstrategie mit 6 funktionalen Achsen: 5 der 6 Achsen laufen am Dreh- und Angelpunkt des Systems, dem Bahnhof Freiburg, zusammen. 3. Ausrichtung der Mobilität auf den öffentlichen Verkehr (öV) und den Langsamverkehr (LV), um den aufgrund des erwarteten Bevölkerungswachstums entstehenden zusätzlichen Mobilitätsbedarf zu bewältigen. 4. Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs und der Anzahl der Parkplätze. 5. Landschaftliche Aufwertung und Vernetzung der öffentlichen Grünzonen in der Agglomeration. Das Schienennetz stellt das Grundgerüst des öffentlichen Verkehrsnetzes dar. Daran werden die Busverbindungen angeknüpft. Es werden neue Bahn-Haltestellen gebaut und auf den S-Bahn-Strecken wird ein Viertelstundentakt eingeführt. Durch ein verdichtetes Busnetz mit höheren Frequenzen kann das Gebiet besser abgedeckt werden und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs wird erhöht. Die leistungsstarke Achse für Langsamverkehr (TransAgglo) wird durch eine zweite Achse zwischen Corminboeuf und Marly ergänzt. Das engmaschige LV-Netz wird vervollständigt, um die Kontinuität der Wegstrecken zu gewährleisten. Bahnlinie Buslinie Autobahn, Ausfahrt Strassenschse. Städtischer Verteiler MATRAN MARLY ADMINISTRATION Mitarbeitende der Agglomeration Karte der Gemeinden der Agglomeration Freiburg Organigramm der Agglomeration Freiburg Die Agglomeration in Zahlen: Die Agglomeration Freiburg möchte sicherstellen, dass die um das regionale Zentrum gruppierten Gemeinden in diesen Tätigkeitsbereichen auf regionaler Ebene angemessen zusammenarbeiten. 81’331 Einwohner im Jahre 2014, das heisst etwas mehr als ein Viertel der Gesamtbevölkerung des Kantons. 60’962 Arbeitsplätze im Jahr 2013, das heisst etwas mehr als 40% aller Arbeitsplätze des Kantons Freiburg. 8’389 ha im Jahr 2004, das heisst 5.3% der Gesamtfläche des Kantons Freiburg. Die Agglomeration Freiburg verfügt über eine Exekutive (den Agglomerationsvorstand) und eine Legislative (den Agglomerationsrat). Darüber hinaus befassen sich verschiedene Kommissionen mit den sechs Tätigkeitsbereichen, für welche die Agglomeration auf regionaler Ebene zuständig ist. Dies sind: • • • • • • Düdingen (kompakt/Gürtel) DIE STRATEGISCHEN AUSRICHTUNGEN: Raumplanung Mobilität Umweltschutz Wirtschaftsförderung Förderung des Tourismus Förderung der kulturellen Angelegenheiten Die Strategie des motorisierten Individualverkehrs zielt darauf ab, die Verkehrslast im Zentrum der Agglomeration zu verringern, indem der Verkehrsfluss auf ein hierarchisiertes, im Kammern unterteiltes und reguliertes Netz umverteilt wird. Einfallstrasse Strukturierende Langsamverkehrsachse (TransAgglo) Dank der Harmonisierung der Parkplatz-Reglemente kann im Hinblick auf das Angebot und die Bewirtschaftung der Parkplätze ein kohärenter Ansatz verfolgt werden. DEFINITION UND ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES AGGLOMERATIONSPROGRAMMS Seit Anfang der 2000-er Jahre hat der Bund ein neues Planungsinstrument entwickelt, das hauptsächlich dazu dient, die gemeindeübergreifende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufeinander abstimmen zu können: das Agglomerationsprogramm. Agglomerationsprogramme haben darüber hinaus zum Ziel, der Natur und den landschaftlichen Aspekten im städtischen Raum einen grossen Platz einzuräumen. In der Agglomeration Freiburg wurden bereits zwei Generationen von Agglomerationsprogrammen entwickelt: das AP1 sowie das AP2. Diese Programme werden im vier-Jahres-Rhythmus aktualisiert. Ende 2016 wird den Behörden das Agglomerationsprogramm der dritten Generation (AP3) zur Bewertung vorgelegt. Sie entscheiden über eine allfällige Mitfinanzierung bestimmter Massnahmen des Programms. Im Kanton Freiburg gelten die Agglomerationsprogramme als regionale Richtpläne. Ein regionaler Richtplan ist ein übergeordnetes, für die Behörden verbindliches Planungsinstrument, das der Bevölkerung, den Gemeindebehörden, den kantonalen Behörden und den verschiedenen Interessensgruppen im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung vorgelegt wird, um die demokratischen Imperative zu erfüllen. SIEDLUNGSSTRATEGIE STRATEGIE NATUR UND LANDSCHAFT Im Zusammenhang mit dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) gewinnt die Siedlungsentwicklung an Bedeutung, denn sie muss im Wesentlichen nach innen bewältigt werden. Zu diesem Zweck muss eine Strategie der Verdichtung und der Umstrukturierung des bestehenden Siedlungsgebiets umgesetzt werden, um die Zersiedelung des Gebiets einzudämmen. Die Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen müssen zwingend einhergehen mit einer Aufwertung und dem Schutz der Naturräume, so dass deren landschaftliche Qualität für kommende Generationen nachhaltig gesichert wird. Gleichzeitig ist es von grosser Bedeutung, dass der städtischen Bevölkerung qualitätsvolle, unbebaute Erholungsräume zur Verfügung stehen. Die Siedlungsstrategie definiert sechs Achsen, welche das Einzugsgebiet umreissen und die geeigneten Grössen darstellen, um eine qualitativ hochwertige Verdichtung sicherzustellen, die im Einklang mit der Mobilität, der Natur und der Landschaft steht. Zu diesem Zweck werden Siedlungsprioritäten festgelegt. So soll die Entwicklung von bereits weitgehend überbauten Gebieten gefördert werden, bevor neue Projekte in Bauzonen, für welche eine Bewilligung noch hängig ist, oder in den Nutzungsreserven der Gemeinderichtpläne geplant werden. Darüber hinaus setzt sich die Agglomeration mit den Gemeinden für die Förderung der Qualität der Entwicklungsprojekte ein. Schliesslich wurden auch die strategischen Standorte der Agglomeration definiert. Hierbei handelt es sich um Räume, die sich besonders gut für die Entwicklung ehrgeiziger Aktivitäts- und Wohn-Projekte eignen. Daher schlägt das AP3 die Einrichtung von Erholungs- und Freizeitzonen innerhalb der verschiedenen landschaftlichen Einheiten der Agglomeration und Massnahmen zur Entschärfung allfälliger Nutzungskonflikte vor. Auf einer feinmaschigeren räumlichen Ebene ermöglicht das AP3 eine Verbesserung der Qualität der offenen öffentlichen Räume durch Massnahmen, die für eine stärkere Vegetation und eine verbesserte Artenvielfalt sorgen.
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