Ausland-Stipendium im Alice Boner Institute in Varanasi (Indien)

Ausland-Stipendium im
Alice Boner Institute in Varanasi (Indien)
Förderbereich: Das Ressort Literatur vergibt vom 1. September bis 30. November 2016 ein Stipendium für
einen Aufenthalt im Alice Boner Institute in Varanasi (dem ehemaligen Benares) in Indien, an eine Zürcher
Literaturschaffende oder einen Zürcher Literaturschaffenden.
Das Alice Boner Institute befindet sich direkt am Ganges am Assi Ghat. Der Stipendiatin oder dem
Stipendiaten steht auf einem Geschoss ein Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer sowie eine eigene Dusche
mit Toilette zur Verfügung. Die Zimmer haben Deckenventilatoren und Klimaanlage, zudem gibt es
Festnetz-Telefonie und WLAN. Eine Köchin bereitet an fünf Tagen die Woche zwei vegetarische
Mahlzeiten zu, die im Stipendium inbegriffen sind. Die einfache Küche steht nach Absprache mit der
Köchin zur Benützung zur Verfügung (in der Küche darf kein Fleisch aufbewahrt oder gekocht werden). Die
Verständigungssprache ist Englisch. Auf einem weiteren Geschoss werden Stipendiatinnen oder
Stipendiaten beherbergt, die z. B. vom Goethe-Institut oder dem British Council finanziert werden.
Im Institut befinden sich im Erdgeschoss die Wohnung und Büroräume des Direktors sowie weitere
Räume für die Angestellten des Instituts (Manager, Nachtwächter, Köchin etc.).
Aufenthaltslänge: 3 Monate (1. September-30. November 2016)
Beitragshöhe: Ein Stipendium in Varanasi beinhaltet die unentgeltliche Benützung der Räume im Alice
Boner Institute sowie einen monatlichen Beitrag in der Höhe von Fr. 2 000.–, der auf ein Schweizer Konto
überwiesen wird. Alle Kosten, die im Umfeld des Aufenthalts anfallen, z. B. für Visum, allfällige Impfungen
und die An- und Abreise werden von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten getragen.
Bemerkungen: Die Räume können nicht konstant von mehreren Personen bewohnt werden. Für kurze
Zeit kann Besuch untergebracht werden. Für Kinder und körperlich beeinträchtige Personen ist das Haus
nicht geeignet (sehr steile Treppen).
Berechtigte: Ein Stipendium für Varanasi können Literaturschaffende mit einem nahen biographischen
Bezug zur Stadt Zürich (Bürgerrecht allein genügt nicht) beantragen, die über einen mehrjährigen
Leistungs- bzw. Qualitätsausweis verfügen. Wichtigste Kriterien sind die persönliche und künstlerische
Motivation für den Aufenthalt in Varanasi. Wir bitten Sie, folgende Unterlagen (bitte alles in ein PDFDokument zusammenfügen) einzureichen:
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Motivationsschreiben
Kurze Skizzierung des aktuellen Arbeitsprojekts
biographische Angaben (Lebenslauf, Nachweis des Zürichbezugs)
Publikationsliste
Der Vergabeprozess ist gemäss Atelierpolitik der Stadt Zürich wie folgt geregelt: Die eingegangenen
Bewerbungen werden gesammelt an die Vergabekommission weitergeleitet. Dieses Gremium (bestehend
aus der Ressortleitung Literatur sowie zwei Kommissionsmitgliedern) prüft die Dossiers und entscheidet
dann über die Vergabe des Stipendiums. Dabei orientiert es sich an den allgemeinen Kriterien der
Kulturförderung, welche die Abteilung Kultur im Leitbild festgelegt hat.
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Künstlerische Professionalität (mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit als Literaturschaffende)
Resonanz und Produktivität (Publikationen, Preise und Auszeichnungen, Rezensionen etc.)
Potenzial (Innovative Kraft, Eigenständigkeit des Werkes)
Eingabefrist: 1. April 2016 ausschliesslich per Mail an [email protected]
Kontakt: Stadt Zürich Kultur, Ressort Literatur, Stephanie von Harrach, 044 412 31 55
Impressionen vom Institut und der Umgebung:
Auflagen Ausland-Stipendium Varanasi (Indien)
Allgemeine Verpflichtungen: Der Beitrag für das Stipendium darf ausschliesslich für den Aufenthalt im
Alice Boner Institute in Varanasi und für den im Gesuch beschriebenen Zweck verwendet werden. Die
Stipendiatin oder der Stipendiat trägt die Verantwortung für die sachgemässe Verwendung der
finanziellen Mittel. Für Verpflichtungen, die die Stipendiatin oder der Stipendiat gegenüber Dritten
eingeht, kann in keinem Fall Stadt Zürich Kultur belangt werden. Die im Gesuch gemachten Angaben sind
verbindlich. Bei Nicht-Einhalten der hier aufgeführten Verpflichtungen kann Stadt Zürich Kultur bereits
ausbezahlte Beiträge zurückfordern und künftige Gesuche generell ablehnen.
Informationspflicht: Bei relevanten Abweichungen von im Gesuch gemachten Angaben oder ist die
Stipendiatin oder der Stipendiat verhindert, das Ausland-Stipendium anzutreten, ist das Ressort Literatur
unverzüglich zu informieren. Grössere Änderungen können eine Neubeurteilung durch die Kommission
nach sich ziehen.
Erwähnung der Unterstützung: Das Stipendium soll in der Biographie erwähnt werden.
Spezifische Verpflichtungen: Mit der Stipendiatin oder dem Stipendiaten wird eine schriftliche
Vereinbarung getroffen. Einen Monat vor Abreise muss dem Ressort Literatur eine schriftliche Zusage
gegeben werden, dass sie oder er das Stipendium auch tatsächlich antreten wird. Es besteht
Residenzpflicht. Die angegebenen Termine für den Aufenthalt sind verbindlich und können nicht geändert
werden.
Schlussbericht: Nach dem Aufenthalt liefert die Stipendiatin oder der Stipendiat einen schriftlichen
Kurzbericht über den Aufenthalt, über die schriftstellerische Tätigkeit und die Erfahrungen in Indien ab.