Ambulante Geburt

Unsere Hebammen
Folgende Hebammen betreuen Sie bei ambulanter Geburt und vorzeitiger Entlassung:
Hebamme
Tel.
Bezirke
Nisfeta Pacic, MSc
0676 / 73 89 256
alle außer 10., 11.,
21., 22., 23.
Beatrix Sramek
0699 / 111 54 890
alle
Judith Berger
0699 / 816 57 533
8., 9., 16.,17., 18.,
19., 20., 21.
Klaudia AwardLogar
0676 / 380 95 17
1., 2., 3., 21., 22.
Maria Schwaighofer 0664 / 41 02 129
alle
Teresa Angerer
0699 / 104 18 897
1.-10. , 15.-18.
Violeta Bogdanova
0676 / 60 39 849
16.- 22.
Carina Haider
0699 / 119 48 692
1., 8., 9., 14., 16.,
17., 18., 19., 20.
Sandra Schimanek
0676 / 61 22 020
alle
Julia Stockenreiter
0650 / 53 37 141
1.-9., 16., 17.
Sara Eibensteiner
0664 / 750 76 883
8., 9., 16., 17., 18.
Wilma
Reichenberger
0664 / 53 47 856
1.-10., 15.-20.
Soraya Amiri
Kalashi
0676 / 41 35 501
alle
Hanne Pollak
0676 / 33 41 044
alle
Stefanie Winkler
0676 / 72 66 501
alle außer 10., 11.,
21., 22., 23.
Sabrina Hauss
0664 / 38 44 162
1., 6., 7., 8., 9.
Irene Breitenecker
0680 / 23 08 693
6.- 9.
Barbara Priesner
0650 / 35 10 510
2., 3., 13., 14., 12.
Christina Mathä
0660 / 56 40 667
3., 5.-7., 10., 12.
Christine Roschger
0699 / 122 38 004
alle
Eine aktuelle Liste finden Sie auch auf
www.khgh.at
Ambulante
Geburt
Ambulante Geburt
Wenn Sie für die Geburt Ihres Kindes die Sicherheit eines Krankenhauses wünschen, aber rasch
wieder Ihre gewohnte Atmosphäre aufsuchen
wollen, so empfehlen wir eine „ambulante Geburt“. Das heißt, Sie können innerhalb von 24
Stunden nach der Entbindung das Krankenhaus verlassen.
Für die anschließende Betreuung brauchen Sie
eine Hebamme und einen Kinderarzt, mit denen
Sie bereits in der Schwangerschaft Kontakt aufnehmen.
Hebammen-Hausbesuche erfolgen in den ersten
fünf Lebenstagen Ihres Kindes täglich. Anschließend besteht die Möglichkeit für sieben weitere
Hausbesuche, für welche die Krankenkassen einen Teil des Honorars übernehmen.
Ein Beispiel:
Das Hebammenhonorar pro Hausbesuch ist € 90,-. Der Kassentarif beträgt € 35,70. Ihnen werden davon 80 % rückerstattet. Der Selbstbehalt beträgt demnach rund € 62,- .
HebammenHausbesuche
Ambulante
Geburt
Entlassung innerhalb von 24 Stunden
Vorzeitige
Entlassung
1. Tag
In der
Schwan- Am Tag der
gerschaft Geburt
Vorzeitige Entlassung
Üblicherweise erfolgt am 3. Tag nach der spontanen Geburt die Entlassung aus unserem Krankenhaus. Sollten Sie aber bereits davor nach Hause
gehen, so spricht man von einer „vorzeitigen Entlassung“.
Auch in diesen Fällen haben Sie Anspruch auf
Hebammenbetreuung zu Hause und teilweise
Kostenersatz durch die Krankenkasse, ähnlich der
Regelung bei ambulanter Geburt. Dies gilt auch
nach einem Kaiserschnitt und einer Frühgeburt.
Ein Beispiel:
Geburt am Mittwoch (Tag 0), Entlassung spätestens am Samstag (3. Tag), um den Anspruch auf Hausbesuche zu bewahren.
1.
Tage nach der Geburt
2.
3.
4.
5.
Ab dem
6. Tag
bis zur 8.
Woche
2
1
1
1
1
1
1
7
-
-
-
1
1
1
1
7
2. Tag
-
-
-
-
1
1
1
7
3. Tag
-
-
-
-
-
1
1
7
ab 4. Tag
kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse