Was sagt die Wissenschaft? Mother Hood Info-Dokumente Alleingeburt – Geburt ohne professionelle Begleitung Als Alleingeburt bezeichnet man eine Geburt, die von der werdenden Mutter bewusst ohne Hebamme oder Arzt geplant und durchgeführt wird. Alleingeburt bedeutet dabei nicht zwangsweise, dass die Mutter ganz allein ist, obwohl manche Mütter zur Geburt wirklich ganz allein sein möchten. In den meisten Fällen sind zumindest der Partner, gelegentlich auch die eigenen Kinder und/oder Freunde anwesend. Andere Bezeichnungen für diese Form der Geburt sind „Geburt in Eigenregie“, „freie Geburt“ (aus dem englischen „free birth“) und weitere im Englischen geläufige Begriffe wie „unassisted childbirth“, „solo birth“ etc. Auf eine Alleingeburt bereitet sich die werdende Mutter in der Regel gut und umfassend vor. Viele Frauen nehmen dabei nur einen ausgewählten Teil oder gar keine Standardvorsorge beim Arzt oder der Hebamme in Anspruch. Stattdessen legen sie wert auf Entspannung und das Erlernen von Entspannungstechniken für die Geburt, körperliche Fitness, gesunde Ernährung und die Entwicklung eines guten Körpergefühls. Diese Frauen lesen in der Regel viel und eigenen sich auf diesem Weg viel Wissen für die Beobachtung ihrer Schwangerschaft und die Geburt an. Der Geburtsort wird dort gewählt, wo die Frau glaubt, sich am besten entspannen zu können, wo sie sich geborgen, wohl und unbeobachtet fühlt. In der Regel findet die Geburt also zu Hause statt, manche Frauen wählen aber auch andere Geburtsorte, zum Beispiel in der Natur. Eine Frau, die ihre Geburt in Eigenregie plant, sieht Geburt als natürlichen, ganzheitlichen Prozess, der normalerweise keiner medizinischen Betreuung oder Hilfe bedarf. Sie ist überzeugt, dass ihr Körper instinktiv weiß, wie er das Baby zu gebären hat, dass er aber nur dann erfolgreich arbeitet, wenn er bei der Geburt ungestört sein darf. Bei Situationen, die die Mutter selbst nicht in den Griff bekommt, weigert sie sich aber nicht, sich an eine Hebamme oder das Krankenhaus zu wenden. Bei einem unauffälligen Geburtsverlauf hält sie dagegen eine medizinische Begleitung für überflüssig, ja sogar schädlich. Vorgaben im Krankenhaus (Gebärhaltung im Halbsitzen oder Liegen, venöser Zugang, vorgegebene Geburtsdauer, Pressen auf Anleitung etc.) Untersuchungen und Eingriffe (wie vaginale Untersuchungen, CTG, PDA, Kristellern, Dammschnitt etc.), störende oder unfreundliche Begleitpersonen oder eine Umgebung, in der die Gebärende sich nicht wohl- und geborgen fühlt, werden als Hauptgrund für traumatische Geburtserlebnisse, Geburtskomplikationen und auch die gegenwärtig hohen Kaiserschnittraten angesehen. Auch eine Hebamme, die nach Hause kommt, wird als Eindringling in die Privatsphäre empfunden, da sie Vorgaben von außen an die Gebärende herantragen kann, die diese oft nicht möchte (Ultraschalluntersuchungen, CTG, keine Hausgeburtsbegleitung bei Terminüberschreitung, vorgegebene Zeitspanne, bis wann die Plazenta geboren sein soll etc.), oder allerlei Ängste mitbringt, die eine Alleingebärerin für den Geburtsverlauf als hinderlich betrachtet. Eine Frau, die den Alleingang wählt, möchte die Verantwortung für ihre Geburt nicht abgeben, sondern (meist in Absprache mit dem Partner) diejenige sein, die alle notwendigen Entscheidungen selbst trifft. Bei der Entscheidung für eine Alleingeburt spielen fast immer auch vorangegangene negative Erfahrungen bei Krankenhausgeburten, seltener Hausgeburten eine Rolle. Die erfahrene Fremdbestimmung durch und Ohnmacht gegenüber medizinischem Personal soll sich bei einer weiteren Geburt nicht wiederholen. In Anbetracht der aktuellen Hebammensituation gibt es aber auch immer mehr Frauen, die ihre Geburt ohne Hebamme planen, weil sie einfach keine passende Hebamme für eine Hausgeburt mehr finden. Es ist unbekannt, wie viele Alleingeburten es derzeit in Deutschland gibt. Betrachtet man die wachsende Zahl an Internetseiten und Büchern, die sich mit dem Thema beschäftigen, kann man auf einen wachsenden Trend schließen. Bislang gibt es keine Studien über die Sicherheit von Alleingeburten, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Vorhandene Umfragen und Untersuchungen (meist aus dem nordamerikanischen Raum) sowie eine Vielzahl von Geburtsberichten zeichnen aber ein insgesamt positives Bild mit sehr wenig behandlungsbedürftigen Komplikationen und einer niedrigen Krankenhaustransferrate. Eine Alleingeburt ist gesetzlich nicht verboten, sie taucht im Gesetz bisher auch nicht auf. Da es gelegentlich auch ohne Vorsatz geschieht, dass eine Geburt vor Eintreffen der Hebamme oder vor Erreichen des Krankenhauses stattfindet, lässt sich hier kaum ein Verbot anbringen. Die Hebammenhinzuziehungspflicht in Deutschland gilt nur für medizinisches Personal wie Ärzte, Sanitäter und Krankenschwestern. Weiterführende Literatur: Sarah Schmid (2104): Alleingeburt – Schwangerschaft und Geburt in Eigenregie. Edition Riedenburg, Von Sarah Schmid für Mother Hood Stand: 6/2015 Kontakt: [email protected] Mother Hood hat alle angemessenen Vorkehrungen getroffen, um die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen sicher zu stellen. Das veröffentlichte Material wird jedoch ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr verbreitet. Die Verantwortung für die Auslegung und Verwendung des Materials trägt der Leser. Mother Hood haftet nicht für aus der Verwendung entstehende Schäden.
© Copyright 2024 ExpyDoc