für das Bürgerbegehren „Kahlschlag stoppen: Für eine grüne

Unterschriftenliste Nummer __ __ __ __
für das Bürgerbegehren „Kahlschlag stoppen: Für eine grüne Steilshooper Mitte!“
zu der Fragestellung: Sind Sie gegen die Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund im Rahmen der Umgestaltung des Steilshooper Zentrums?
Datum der Anzeige des Bürgerbegehrens und Beginn der Sammlung:18.08.2015
Für die Initiative erklärungsberechtigte Vertrauenspersonen:
1. Dr. Martin Kersting, Gropiusring 68, 22309 Hamburg
2. Herr Klaus Wachs, Borchertring 44, 22309 Hamburg
3. Herr Dominik Höchstetter, Georg-Raloff-Ring 40, 22309 Hamburg
Erklärungen:
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Mit meiner Unterschrift unterstütze ich das Bürgerbegehren zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids über die o.g. Fragestellung und berechtige die auf dem Deckblatt dieser Liste benannten
Vertrauenspersonen, mich dabei zu vertreten.
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Mir ist die Gelegenheit gegeben worden, das Bürgerbegehren in vollständigem Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen.
Bitte vollständig und leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Unterstützungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger bzw. Staatsangehörige der EU, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung im Bezirk Wandsbek
(Steilshoop, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Eilbek, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Jenfeld, Lemsahl-Mellingstedt, Marienthal, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Tonndorf, Volksdorf, Wandsbek, Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt) haben.
Lfd.
Nr.
Familien-, Vorname(n)
Straße und Hausnummer der Hauptbzw. alleinigen Wohnung in Hamburg
PLZ
Geburtsjahr
Datum
Unterschrift
Amtliche
Vermerke
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Hinweise:
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Nach § 1, § 3 Absätze 1 und 5 des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes – BezAbstDurchfG – vom 27. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 28), darf unterzeichnen, wer bei Einreichen der Unterschriftenlisten beim
Bezirksamt zur Bezirksversammlung wahlberechtigt ist. Unterstützungsberechtigte, zu deren Gunsten eine melderechtliche Auskunftssperre besteht, können ihre Anschrift der Initiative gesondert übermitteln, die
diese dann vor Einreichen der Listen nachzutragen haben.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Feststellung des Drittelquorums bzw. des Zustandekommens des Bürgerbegehrens verwendet und auch von den Initiatoren, Vertrauenspersonen und deren
Hilfspersonen vertraulich behandelt.
Jeweils zwei der oben genannten Personen sind berechtigt, für die Initiative und die Unterzeichnenden folgende Erklärungen abzugeben:
Sie dürfen die Vorlage in überarbeiteter Form einreichen (§ 7 Absatz 4 Satz 2 BezAbstDurchfG).
Sie dürfen die Vorlage zurücknehmen (§ 7 Absatz 4 Satz 3 BezAbstDurchfG).
Jeweils zwei der oben genannten Personen sind berechtigt, für die Initiative und die Unterzeichnenden die folgenden Handlungen vorzunehmen:
Sie dürfen in Streitfällen bezüglich Zulässigkeit, Verfahren und Form die Bezirksaufsichtsbehörde als Schlichtungsstelle anrufen (§ 12 Absatz 1 BezAbstDurchfG).
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Sie dürfen gegen das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes Widerspruch bei der Bezirksaufsichtsbehörde einlegen und Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erheben (§ 4 Absatz 5, § 12 Absatz 2
BezAbstDurchfG).
Bürgerbegehren „Kahlschlag stoppen!“
„Sind Sie gegen die Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund im Rahmen der Umgestaltung des Steilshooper Zentrums?“
Im Zuge der Umgestaltung des Zentrums Steilshoop sollen 52 Bäume gefällt werden. Sowohl über die Zahl als auch über den Grund der
Baumfällungen herrschte lange keine Klarheit. Im Frühjahr 2015 sollten nach Aussagen des Bezirksamts 24 Bäume aufgrund von
Leitungsbauarbeiten gefällt werden, dies wurde durch den Protest von Anwohnerinnen und Anwohnern vorerst verhindert. Im weiteren
Verlauf der Diskussion im Stadtteil wurde deutlich, dass mehr Bäume als vermutet gefällt werden sollen und die zunächst vorgegebenen
Leitungsbauarbeiten nicht der wahre Fällgrund sind. Erst auf einer Informationsveranstaltung des Bezirksamts Wandsbek am 30.06.2015
wurde erstmalig die Zahl von 52 zu fällenden Bäumen im Zentrum von Steilshoop genannt. Ein Nachpflanzkonzept existiert bislang nicht.
Als Grund für die Baumfällungen wurden die Schaffung von Parkplätzen sowie „ästhetische Gründe“ genannt, es sollen Sichtachsen und
Wegeverbindungen geschaffen werden. Die an sich wünschenswerten und durch die Architektur Steilshoops vorgegebenen Sichtachsen
können aber aufgrund der Nachverdichtungen im Bereich des Einkaufszentrum (Aldi) nicht verwirklicht werden.
Die massiven Baumfällungen auf öffentlichem Grund stoßen auf deutliche Kritik in der Steilshooper Bevölkerung; auch das wurde
spätestens auf der Informationsveranstaltung am 30. Juni deutlich. Kompromiss- sowie Gesprächsangebote, den Platz unter Beteiligung
der Steilshooper umzugestalten und die Bäume zu erhalten, wurden von Seiten des Bezirksamts strikt abgelehnt. Nun sollen die Bäume
ab Oktober gefällt werden. Die 52 Bäume, die gefällt werden sollen, stehen auf kleiner Fläche und prägen das Zentrum von Steilshoop.
Sie bilden das grüne „Herz“ eines Stadtteils, der vor allem in diesem Bereich durch hohe Wohnbebauung geprägt ist und werten die
Lebensqualität deutlich auf. Diese Bäume ohne Notwendigkeit zu fällen, wäre ein großer Fehler, der dem Stadtteil nachhaltig schaden
würde. Aus diesem Grund sind wir im Rahmen der begrüßenswerten Umgestaltung des Steilshooper Zentrums gegen die Fällungen der
Bäume auf öffentlichem Grund.
Jedes Jahr verliert Hamburg aufgrund von Baumfällungen ca. 6.000 Bäume netto! Anstatt die Umwelt zu erhalten wird aufgrund von
Baumfällungen Lebensqualität abgebaut. Wir sind für eine grüne Mitte von Steilshoop ohne grundlose und unnötige Baumfällungen!
Die
Unterschriftenlisten
können hier
abgegeben werden:
JETZT
Gründgensstr. 22,
22309 Hamburg