- PHC: aus der Kurie Niedergelassene Ärzte -Neue Betriebsvereinbarungen an den Landeskranken häusern - Ärztekammer - ihre Aufgaben ihre Vorteile arZT I m LanDLe Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at OKTOBER 2015 -Positionspapier: Einsatz geflüchteter Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle © Charlotte von Bausznern Die Ärztin hat dann Folgendes herausgefunden: In Konrad fliesst ein grosser roter Fluss, das Blut. Der Grosse Rote Fluss fliesst in jedem – in Konrad, in mir – seinem Bruder Karl – in unserer Mama und in unserem In Zusammenarbeit mit Fachärzten und Psychologinnen der Charité Berlin und des Kinderspitals Zürich entstand die Erzählung »Konrad und die Fischchen«. Papa, in der Kuh auf der Wiese und sogar im Tiger im Dschungel. Im Grossen Roten Fluss schwimmen ungeheuer viele Fischchen: Rote Fischchen, weisse Fischchen und platte Fischchen. Charlotte von Bausznern Konrad und die Fischchen Die roten Fischchen sind ganz klein und sausen ständig hierhin und dorthin. Die weissen Fischchen passen auf, dass wir keinen Schnupfen bekommen. Und wenn du dich verletzt, kommen die platten Fischchen und legen sich schnell an die Wunde. Sie bilden eine kleine Mauer, damit die roten Fischchen nicht abhauen können. Bis die Wunde wieder verheilt ist. Hardcover 17 x 23 cm | 64 Seiten EUR 14,50 | CHF 16,– ISBN 978-3-99018-346-5 11 Die berührende und liebevoll erzählte Geschichte über ein Kind, dessen Leben sich durch die Erkrankung von Grund auf ändert. Es ist eine Zeit der Ängste, der Einschränkungen und der Krankenhausaufenthalte, die Konrad mit seiner Familie durchlebt. Damit Kinder verstehen, was in einem Körper passiert, der an Leukämie erkrankt, schließt ein Erklärungsteil an die Erzählung an, der unter Mithilfe von Fachärzten erstellt wurde. Hierin wird anschaulich beschrieben, was der Grund für die Erkrankung ist und was bei der ärztlichen Behandlung geschieht. Die Illustrationen der Autorin Charlotte von Bausznern helfen dabei, das Gelesene noch besser zu verstehen. BUCHER Verlag | Hohenems – Wien – Vaduz | T +43-5576-7118-0 | [email protected] | www.bucherverlag.com C E T E R U M Diese Ausgabe des „Arzt im Ländle“ setzt sich auf den Sei ten 8 und 9 mit den Aufgaben der Ärztekammer auseinan der. Die Ärztekammer ist eine gesetzliche berufliche Inter essensvertretung und eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich und im vom Staat übertragenen (behördlichen) Wirkungsbereich. Dies wiederum setzt Pflichtmitgliedschaft voraus. Der größ te Teil der Aufgaben der Ärztekammer fallen in den eige nen Wirkungsbereich, die Kammern sind weisungsfrei von staatlichen Organen und lediglich einer Rechtsaufsicht bzw. seit 1997 der Kontrolle des Rechnungshofs unterworfen. Der kammerinterne Interessenausgleich ist für die ge samte Ärzteschaft von besonderer Bedeutung, nicht das Einzelinteresse, sondern das Gesamtinteresse hat Vorrang. Das Verfolgen von Einzelinteressen gegen das Ge samtinteresse bleibt ohne Erfolg. Die Kammer hat die Auf gabe, diese Freiheit zu nutzen und zu verteidigen, gleich zeitig aber auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder festzulegen. Dass dabei die „Behördenfunktion“ von den Mitgliedern gelegentlich als kontrollierend erlebt wird, lässt sich oft nicht vermeiden. Die Ärztekammer kann auch kämpfen. Das hat sie mehrfach bewiesen, z.B. in der Organisation einer einheit lichen ärztlichen Verhandlungsposition bei Betriebsverein barungen mit den Krankenhausträgern. Das hat sich auch 2008 gezeigt. Durch das entschlossene und gemeinschaft liche Auftreten konnte die größte Bedrohung im Kassenwe sen in den letzten Jahrzehnten - nämlich die Möglichkeit, Einzelverträge mit der Sozialversicherung abzuschließen – abgewendet werden. In einer vergleichbaren Situation be findet sich die Ärzteschaft gerade jetzt wieder. Unter dem Deckmantel der PHCs verfolgt die Politik das Ziel, Ärzte zu schwächen und zu spalten und damit die Arbeitsbedin gungen im kassenärztlichen Bereich deutlich zu verschlech tern. Es geht wieder Richtung Einzelverträge, die den Arzt zur Marionette der Politik und Sozialversicherung machen sollen. Ärztinnen und Ärzte sind für die Politiker meist unbe quem, weil sie nahe am Puls der Menschen sind und das Gesundheitssystem besser kennen als jeder andere Player und ihre Meinung dazu auch artikulieren. In den letzten Jahren wurden Ärztinnen und Ärzte bei vielen Entschei dungen im Gesundheitssystem nicht miteinbezogen und es entsteht der Eindruck, dass man versucht, die Ärztin oder den Arzt aus ihrer/seiner zentralen Position im Gesund heitssystem zu verdrängen und gesundheitspolitische Ent scheidungen und Weichenstellungen immer häufiger von anderen Pressure-Groups bestimmen zu lassen. Beispiels weise wurde vor Kurzem in einem Interview der Zeitschrift „Standard“ von einem sozialdemokratischen Spitzenre präsentant des Hauptverbandes die Absicht geäußert, nie dergelassene Facharztpraxen abzuschaffen und durch den Ausbau von Spitalsambulanzen zu ersetzen mit der Konse quenz, dass es keine niedergelassenen Kassenfachärzte und bei Konsultation von niedergelassenen Wahlfachärzten keinen Wahlarztrückersatz mehr gäbe . Bund, Länder und Sozialversicherungen rücken im Rahmen der „Steuerungs gruppe Gesundheit“ näher zusammen und planen ein Korsett, das sich immer enger um die Ärzteschaft schnürt. Umso wichtiger ist die weitere Stärkung der Position der Ärzteschaft. Eine wirkungsvolle Vertretung der ärztlichen Interessen setzt allerdings voraus, dass es weiterhin gelingt, das aufrecht zu erhalten, was als größte Stärke der Ärztekammer betrachtet wird: die Einheitlichkeit, Geschlossenheit und Solidarität des Ärztestandes. Nur wenn uns dieses Vorhaben gelingen, besteht die Chance, von der Politik ge hört und nicht gegeneinander ausgespielt zu werden. Profiteure einer Schwächung der Ärztekammer als ob ligatorische gesetzliche Berufs- und Standesvertretung wären z.B. der Nationalrat: Denn ohne organisierte Gegen wehr der Ärzteschaft würde auch im Parlament manches problemloser laufen. Lästige Standesvertreter wären von der Begutachtung heikler Gesetze ausgeschlossen. Statt ho mogenen Widerstand hätte man nur mehr mit vereinzelten Protesten kleiner Gruppen zu rechnen; die Sozialversicherungen: Keinen Gesamtvertrag aushandeln und statt des sen nur mit einzelnen Ärzten als wirtschaftlich völlig aus gelieferte „Kleinunternehmer“ zur Vertragsunterzeichnung ins Büro bestellen zu können, würde Sozialversicherungs funktionären und -beamten das Leben beträchtlich er leichtern. Wie massiv die Bemühungen sind, die Ärzte schaft in weitere Abhängigkeit zu bringen, lässt sich am Plan des n euen PHC-Gesetzes deutlich ablesen; die Spitals erhalter: Als Kleingruppe innerhalb der Gewerkschaft wären die Ärzte pflegeleichte Angestellte. Die koordinie rende und moderierende Funktion einer gemeinsamen Berufsvertretung gäbe es nicht mehr. Ohne hinhaltenden Widerstand würden Forderungen der Spitalsärzte so schnell wie möglich abgeschmettert; die Landesregierung und Gemeinden: Für die Landesregierung würde manches leichter. Die Stimme der kompetentesten Kritiker an den Gesundheitspolitikern würde um vieles leiser. Weniger Probleme bei Spitalsgesetznovellen oder Änderungen beim Landes- oder Gemeindebedienstetengesetz. Denn es gäbe keine Ärztekammer, die bereits sehr früh ihre Kritik for mulieren könnte. Ihr Präsident MR Dr. Michael Jonas ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 3 INHALT AUS DER KAMMER 5-17 aus der Kurie Niedergelassene Ärzte .................................................................................................................. 5 Neue Betriebsvereinbarungen an den Landeskrankenhäusern ...................................................................... 6-7 Ärztekammer - ihre Aufgaben ihre Vorteile ..................................................................................................... 8-9 Ausbildungsordnung 2015: Übergangsbestimmungen des Sonderfaches Orthopädie und Traumatologie .. 10 Hippokratest: Online-Wissenstest ....................................................................................................................... 11 Save the date:#wirsinddiezukunft ...................................................................................................................... 12 Fortbildungsveranstaltung: „Arbeitsunfähigkeit“ .............................................................................................. 12 Fortbildungsveranstaltung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ........................................................ 13 Sprechstunden ..................................................................................................................................................... 14 Sitzungstermine ................................................................................................................................................... 14 Stellenbesetzungen ............................................................................................................................................. 14 Versand von Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen .............................................................................. 14 Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen ................................................................................................... 15 Ärzte im Zentrum (Bregenz) ............................................................................................................................... 16 Zu Vermieten/zu Verkaufen ................................................................................................................................ 16 Positionspapier: Einsatz geflüchteter Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle ....... 17 AUS DER PRAXIS 18-19 Dokumentationspflichten betreffend die Verwendung von Zellen und Geweben gemäß Gewebesicherheitsgesetz ...................................................................................................................... 18 Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Arzneimittelsicherheit .................... 19 Kammeramt ...................................... 30 Personalia ......................................... 31 Titelbild (Ausschnitt): Das Titelbild stammt aus dem Kalender »Lyrische Lebenswelten« 2016 von Nikolaus Hipp. Dieser erscheint am 25. Oktober 2015 im BUCHER Verlag. ISBN 978-3-99018-352-6 aks-gesundheit 20 ´s Baby ABC: für eine starke Eltern-Kind-Beziehung ......................................................................................... 20 FORTBILDUNG 21-26 VORARLBERG Komplementäre Tumortherapie: Lehrgang für das ÖÄK-Diplom „Begleitende Krebsbehandlung“ .............. 21 Ärzte-Diplomfortbildungskalender 2015 ....................................................................................................... 22-24 Turnusärztefortbildung 2015 ............................................................................................................................... 25 Termine Österreichische Ärztetage ..................................................................................................................... 25 Ultraschalltage 2015 am LKH Hohenems .......................................................................................................... 25 „anima“: Tag der Psychotherapie - Wenn die Seele Hilfe braucht ................................................................. 25 Fortbildungsveranstaltung Strahlenschutzausbildung ....................................................................................... 25 Fortbildung für Arztassistentinnen ..................................................................................................................... 25 RESTLICHE BUNDESLÄNDER „10. Weinviertler Sportärztetage“ ..................................................................................................................... Seminar „Begutachtung in der Geriatrie/Langzeitpflege“ .............................................................................. Homöopathie in der Kinder- und Jugendheilkunde .......................................................................................... ÖGAM-Moderatorentraining zur Führung ärztlicher QZ ..................................................................................... 25 25 26 26 AUSLAND Kardiovaskuläre Medikamente: Was ich als Praktiker wissen muss ................................................................ 26 14. St.Galler Airway Management Symposium ................................................................................................ 26 Im Sinn einer besseren Lesbarkeit der Texte meint die gewählte Formulierung bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche oder weibliche Form steht. Impressum Ausgabe 10/15 – Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg. Erscheint monatlich im BUCHER Verlag Hohenems. Verlagspostamt: 6850 Dornbirn Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Ärztekammer für Vorarlberg, Körperschaft öffentlichen Rechts, vertreten durch Präsident MR Dr. Michael Jonas, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, Tel. (05572) 21900-0, Fax -43 Redaktion: Wilfried Lipburger Grafische Gestaltung: Bruno Reis, Hohenems Produktion: BUCHER Druck GmbH, Druck & Veredelung, 6845 Hohenems SERVICE 27-29 Fachinformationen .......................................................................................................................................... 27-28 WEB-MED-Information ......................................................................................................................................... 29 4 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Anzeigenverwaltung: MEDIA-TEAM Kommunikationsberatung, Interpark Focus 3, A-6832 Röthis, Tel. (05523) 52392-0, Fax -9, ISDN -50, E-Mail: [email protected], www.media-team.at Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes, umweltfreundliches Papier. AUS DER KAMMER ... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte VON KURIENOBMANN VP DR . BURKHARD WALLA Ärztekammer lehnt ministerielle Punktation für PHC’s ab E nde August 2015 hat Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser eine Punktation für ein PHC-Gesetz präsentiert, welches in relevanten Punkten von dem im Juni 2014 - im Einvernehmen mit der Ärztekammer beschlossenen Konzept „Rund um den Hausarzt“ erheblich abweicht. Sollten die bekannt gewordenen Vorstellungen des Gesundheitsministeriums so Gesetz werden, hat der Bundeskurienausschuss der niedergelassenen Ärzte den Länderkammern einstimmig Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Gesamtvertrages empfohlen. Grundsätzlich entspricht die Idee, die ärztliche Primärversorgung und die Verbesserung der Verfügbarkeit und der Zusammenarbeit mit den nichtärztlichen Gesundheitsberufen zu fördern, einer jahrelangen For derung der Ärztekammer. Seit vielen Jahren werden von der Ärztekammer auch der Ausbau und die Stärkung des Primärversor gungsbereiches gefordert. Im Juni 2014 konnte dann auch nach langen Diskussionen und Ver handlungen mit dem Gesundheits ministerium ein Konsens erreicht werden, wie dieses Team rund um den Hausarzt aussehen soll. Ein nunmehr von Gesundheits ministerin Sabine Oberhauser vorge legte Punktation für ein PHC-Gesetz weicht jedoch in relevanten Punk ten erheblich von dem im Juni 2014 beschlossenen ab und würde einen schweren Angriff auf das bewährte Gesamtvertragssystem bedeuten. ➣L aut Absicht des Gesundheits ministeriums müssen Ärztinnen und Ärzte in PHC´s ihre Honorare mit der Krankenkasse eigenstän dig und einzeln verhandeln – das ist das Ende des Gesamtvertrages. Dabei können die Kassen die Höhe der auszubezahlenden Beträge in dividuell festlegen und auch darü ber entscheiden, wer welche Leis tungen verrechnen darf. ➣ Gemeinsam mit dem Land und ohne Einbeziehung der Ärzte kammer soll von den Kassen über Primärversorgungstandor te entschieden werden. Im Stel lenplan ersetzen diese dann die bestehenden Allgemeinmedizi ner-Planstellen, das ist die Zen tralisierung der kassenärztlichen Medizin und der Verlust einer wohnortnahen Versorgung. ➣ I nstitute und Ambulatorien also Wirtschaftsbetriebe - sind niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gegenüber gleichberech tigt. Dadurch konkurrieren künf tig größere Kapitalgesellschaften, die auch über Jahre hinweg Ver luste akzeptieren können, mit selbständigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Schwächung der Ärzteschaft Schon die Überschrift des ministe riellen Vorhabens („Stärkung der multiprofessionellen und inter disziplinären Primärversorgung“) ist mehr als unglaubwürdig - be absichtigt ist eine Schwächung der Ärzteschaft. Es ist davon auszuge hen, dass die Verbesserung der Pri märversorgung nur als Deckmantel für die Aushöhlung des Gesamtver trages (= Kollektivvertrag) der nie dergelassenen Ärzte dient. Dass das Gesundheitsministeriums von einer besseren Ausstattung des niedergelassenen Bereiches nichts wissen will und vielmehr dar auf abzielt, mit den Primärversor gungszentren die Hausärzte abzu lösen, unterstreicht beispielswei se auch eine Aussage des Master minds der PHC`s im Gesundheits ministerium, Sektionschef Dr. Cle mens Auer. Dieser hat vor kurzem auf der Kommunalmesse in Wien öffentlich erklärt: „Die Einzelordi nation am Land ist kein guter Busi ness Case mehr“. Die Aushöhlung des Gesamt vertrags ist aber nicht nur aus stan VP Kurienobmann Dr. Burkhard Walla despolitischen Erwägungen abzu lehnen, sie bedroht auch die medi zinische Versorgung. Würden die Krankenkassen tatsächlich künftig Einzelverträge direkt mit Arztinnen und Ärzten oder PHC abschließen und nicht mehr mit der Ärztekam mer, so würde der fehlende Schutz der Ärztekammer diese Vertrags partner extrem schwächen. Abzulehnen ist auch die vom Gesundheitsministerium gewünsch te Nicht-Einbindung der Ärzteschaft in die Bedarfsplanung sowie die Ein führung eines Kündigungsregimes, wonach bei Bedarfsänderungen, Nicht-Erfüllung vereinbarter Leis tungen oder Änderungen im Orga nisationskonzept die Kündigung der Verträge ermöglicht werden soll. Empfehlung: Vorbereitung von Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Gesamtvertrages Am Samstag, den 5. September 2015 hat der Bundeskurienausschuss der niedergelassenen Ärzte bei einer Sondersitzung einstimmig einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Darin werden die Länderkammern aufge rufen, die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Kündigung der Gesamt verträge mit den Krankenkassen zu treffen, sollten die bekannt geworde nen Vorstellungen des Gesundheits ministeriums Gesetz werden. Primärversorgung leisten nie dergelassene Ärztinnen und Arzte in Österreich Tag für Tag. Sie arbei ten wohnortnahe und vernetzt mit zahlreichen anderen Gesundheits berufen. Das bedeutet: Österreich braucht definitiv keine neuen PHCZentren, so wie das Gesundheitsmi nisterium sich diese vorstellt. Das damit verbundenen Gesetzesvorha ben wird entschieden abgelehnt. Aus Sicht der Ärzte muss Pri märversorgung auch in Zukunft im Rahmen von Gesamtverträgen un ter der medizinischen und unter nehmerischen Letztverantwortung von Ärzten stattfinden ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 5 AUS DER KAMMER Neue Betriebsvereinbarungen an den Landeskrankenhäusern Wie bereits berichtet wurden in den letzten Wochen und Monaten mit der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft intensive Verhandlungen über den Neuabschluss der mit 30. September 2015 befristeten Betriebsvereinbarungen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17. September 2015 hat die Kurie nunmehr eingehend über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Die Betriebsverein barungen wurden zeitlich befristet vom 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2017 abgeschlossen. N achfolgend die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Betriebsvereinbarungen: Zukünftig wird Dienstmodellen zwischen b. Alternative 2: 24 Stunden Dienst (verlängerter Dienst) den ➣ „Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ und ➣ „Rufbereitschaft“ unterschieden. Damit ist es gelun gen, dass an den Landeskranken häusern keine Schichtdienste (un ter Schichtdiensten werden Arbei ten nach einem Schichtdienstplan verstanden, der einen regelmäßigen wöchentlichen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsieht) eingeführt werden. Auch wurden die neuen Anwesenheitsdienstmo delle dezidiert als „Arbeitsbereit schaft im Krankenhaus“ bezeich net, um zu betonen, dass die Anwe senheitsdienste Zeiten der Arbeits bereitschaft beinhalten. Dienstmodelle „Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ (ab 1.1.2016) „Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ Montag bis Freitag a. Alternative 1: 24 Stunden Dienst (verlängerter Dienst) b. Alternative 2: 16 Stunden Nacht dienst (verkürzter, verlängerter Dienst) c. Alternative 3: 12 Stunden Nacht dienst „Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ Samstag/Sonntag/Feiertag a. Alternative 1: 12 Stunden Tagund Nachtdienst 6 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Kurienobmann VP Dr. Hermann Blaßnig Die Dienstmodelle „Arbeitsbereit schaft im Krankenhaus“ werden mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Da bei erhält man für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr neben der Nacht dienstzulage grundsätzlich 4 Stun den auf die Sollarbeitszeit angerech net (mit Ausnahme des 12 Stunden Tag- und Nachtdienstes am Sams tag/Sonntag/Feiertag - hier werden jeweils 2 Stunden auf die Sollar beitszeit angerechnet). Laut Berech nungen der KHBG sind dies bei ei nem vollzeitbeschäftigten Spitals arzt unter der Annahme von monat lich 4 verlängerten Diensten rund 2 Tage mehr Freizeit pro Monat. Dienstmodelle „Rufbereitschaft“ (ab 1.10.2015) 1. Rufbereitschaftsdienst Werktags (Montag bis Freitag) 2. Rufbereitschaftsdienst Samstag/ Sonntag/Feiertag Die Dienstmodelle „Rufbereit schaft“ treten bereits mit 1. Oktober 2015 in Kraft. Kann der Dienst am Folgetag aufgrund der Einhaltung der ge setzlichen Ruhezeit von 11h nicht angetreten werden, dann gelten die laut Dienstplan vorgesehen Stun den als erbracht und werden auf die Soll-Arbeitszeit angerechnet. Für Rufbereitschaftsdienste am Sams tag, Sonntag und Feiertag werden zudem pauschal 4 Stunden pro Tag auf die Sollarbeitszeit angerechnet. Ist die Inanspruchnahme darüber hinaus erforderlich, werden die an gefallen Stunden 1:1 auf die Sollar beitszeit angerechnet. Selbstverständlich bleibt die Dauer eines verlängerten Diensts auch zukünftig mit 25-Stunden be grenzt. Auch sind weiterhin maxi mal 10 Rufbereitschaftsdienste pro Monat zulässig. Zulagenordnung ab dem 1.1.2016 Nachtdienstzulage: Die Nacht dienstzulage für Fachärzte gebührt ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Facharztdekretes. Sie erhöht sich für alle Fachärzte ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anerkennung der Berufsqualifikation als Facharzt (Nachweis: Facharztdiplom oder Bestätigung der Ärztekammer) wie folgt: Nachtdienstzulage an Werktagen an Sonn- und Feiertagen ab Vorlage des Facharztdekrets € 310,96 € 412,39 Nach 10 Jahren € 360,96 € 462,39 Nach 15 Jahren € 410,96 € 512,39 Nach 20 Jahren € 460,96 € 562,39 Nach 25 Jahren € 510,96 € 612,39 Nach 30 Jahren € 560,96 € 662,39 Bereitschaftsdienstzulage: Die Be reitschaftsdienstzulage gebührt beim Dienstmodell „Rufbereitschaft“ für jeden geleisteten Rufbereitschafts dienst mit oder ohne nachgewiese nen Einsatz. Mit dieser Zulage sind die während aller Diensteinsätze geleistete Arbeitszeit sowie der da mit verbundene Aufwand (Fahrt kosten) abgegolten. Die Bereit schaftsdienstzulage gebührt ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Facharzt dekretes. Sie erhöht sich für alle Fachärzte ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anerkennung der Be rufsqualifikation als Facharzt wie folgt: Arbeitsintensive Dienste: Fachärz te, die arbeitsintensive Dienste (das ist ein Arbeitsbereitschaftsdienst im Krankenhaus in der Zeit zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) verrichten, erhalten ab dem 1. Jänner 2016 an stelle der Zeitvergütung eine Geld vergütung. Diese beträgt je nach Intensität des Dienstes € 50,– (ar beitsintensiver Dienst I) respekti ve € 100,– (arbeitsintensiver Dienst II). Mit Festlegung der zeitlichen „Staffelung“ konnte ab 1. Jänner 2016 sowohl der mit dem Dienst alter zunehmenden Erfahrung und Verantwortung der Fachärzte Rech Nachtdienstzulage an Werktagen an Sonn- und Feiertagen ab Vorlage des Facharztdekrets € 155,20 € 310,58 Nach 10 Jahren € 180,20 € 335,58 Nach 15 Jahren € 205,20 € 360,58 Nach 20 Jahren € 230,20 € 385,58 Nach 25 Jahren € 255,20 € 410,58 Nach 30 Jahren € 280,20 € 435,58 nung getragen als auch die Kon kurrenzfähigkeit dieses kritischen „Alterssegments“ entscheidend ge stärkt werden. Überstundenpauschale Die Überstundenpauschale bleibt in der bisherigen Form erhalten. Zudem wird allen Ärzten mit einem Beschäftigungsausmaß von 100%, seitens der KHBG die 20%ige Über stundenpauschale mit Wirksamkeit 1. Jänner 2016 angeboten. Teilzeit beschäftige Ärzte, die „Arbeitsbe reitschaft im Krankenhaus“ ver richten, können ab dem 1. Jänner 2016 ihr Beschäftigungsausmaß ge mäß den zuletzt durchschnittlich geleisteten Diensten erhöhen. Die KHBG wird allen hiervon betroffe nen Ärzten ein schriftliches Ange bot bis zum 31. Oktober 2015 über mitteln. Wichtige Punkte • Die Zustimmungserklärung zum Opt-Out kann auf den letzten eines Kalendermonats mit einer Vorankündigungsfrist von 8 Wochen schriftlich widerrufen werden • Verrichtet nur ein Facharzt an einem Samstag/Sonntag oder Feiertag einen Anwesenheitsdienst, wird eine halbe Stunde Pause auf die Sollarbeitszeit angerechnet • Aufnahme von Schutzbestimmungen zugunsten der Ärzte in die Betriebsvereinbarungen (Missbrauchsbestimmung bei einer Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes auf 52 Wochen bzw. bei Ausdehnung des Wochenzeitraumes auf 4 Wochen; Beschäftigungsrahmenplan muss ausreichend Dienstposten vorsehen, dass Dienstmodelle umgesetzt werden können, Einschränkung des Widerrufvorbehalts bei der Überstundenpauschale) •D auer der Betriebsvereinbarungen: 1.10.2015 bis 31.12.2017 (Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich; vorzeitige Beendigung, wenn erforderlichen Genehmigungen durch Landesregierung nicht erteilt werden) Hinweis: Die Betriebsvereinbarung neu mit der Stadt Dornbirn ist noch im Verhandlungsstadium und wird demnächst zum Abschluss kommen. Es ist davon auszuge hen, dass sie sich in den wesent lichen Punkten nicht von jener in den Landeskrankenhäusern unterscheiden wird. ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 7 AUS DER KAMMER Ärztekammer – ihre Aufgaben ihre Vorteile Die Selbstverwaltung ist eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems und hat eine wichtige Funktion innerhalb eines föderativ gegliederten Gesamtstaates. In der heutigen Zeit stehen Kammern und deren obligatorische Mitgliedschaft vermehrt am Prüfstand. Im Hinblick auf die immense Dynamik im Gesundheitswesen mit geplanten Strukturänderungen und angekündigten Einsparungen muss sich auch die ärztliche Standesvertretung immer wieder der politischen und gesellschaftlichen Diskussion stellen. Ärztekammer ist Plattform und Organisation Ärztekammern haben die Aufga be und die Chance, ihre Angelegen heiten weitgehend selbst zu regeln. Ärzte und Ärztinnen können ihre Interessensvertreter selbst und un mittelbar wählen. Damit wird die politische Arbeit basisnah. Die An sprechpartner sind in der Regel be kannt, die Wege kurz. Die vorwiegend ehrenamtlichen Mitglieder in den Ausschüssen, und Versammlungen prägen die Arbeit der Kammer. Sie gewährleisten die Bodenhaftung der Arbeit und die persönliche Bearbeitung von An fragen und Anträgen. www.facebook.com/taekvorarlberg 1. TURNUSÄRZTEKONGRESS VORARLBERG 23. und 24.10. 2015 | ab 9 Uhr Landeskrankenhaus Feldkirch > INTERESSANTE, PRAKTISCHE WORKSHOPS Interprofessionelles Lernen – Kommunikation mit Schwerkranken und deren Angehörigen, Chirurgischer Näh- & Knüpfkurs, EKG Workshop/Megacode Training, Sonographie Kurs FAST > SPANNENDE SESSIONS Brisanz Interne, Vorsicht Neurologie/Psychatrie, Einsatz Chirurgie/Anästhesie, Drahtseilakt Onkologie und Palliativmedizin Anmeldung unter >>> [email protected] Achtung: begrenzte Teilnehmeranzahl VORARLBERGER LANDESKRANKENHÄUSER 8 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Das heißt aber auch, dass jede Ärztin und jeder Arzt die Möglich keit hat, sich zu beteiligen, mit zu diskutieren oder aktiv Themen vo ranzubringen. Dies ist ein wesentli cher Vorteil gegenüber jenen Beru fen, die ihre Vorgaben und Regeln von ministerialen Schreibtischen und ohne Einflussmöglichkeit vor gesetzt bekommen. Nach innen Vielfalt, nach außen Geschlossenheit Die Kammerarbeit ist „nach au ßen“ auf Staat und Gesellschaft und „nach innen“ auf den Berufsstand ausgerichtet. Die unterschiedlichen In teressen der einzelnen Ärzte gruppen zu koordinieren, stellt dabei eine Herausforderung für die ärztliche Standesver tretung dar. (angestellte Ärzte niedergelassene Ärzte, Kassen ärzte - Wahlärzte, Primarärzte – Mittelbau – Turnusärzte). Der kammerinterne Inte ressenausgleich ist daher eine der wichtigsten Säulen einer funktionierenden Berufsver tretung. Durch die demokra tische Gliederung besteht die Möglichkeit der Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte, die für alle Ärztegruppen akzepta bel sind. Nur solcherart erziel te Meinungskonzepte erlangen bei den staatlichen Behörden und Verhandlungspartnern das entsprechende, auch poli tische Gewicht. Aufgaben Kontakte zu den Parlamenten, politischen Parteien, Ministe rien und Medien zu pflegen, ist Teil der gesetzlichen Auf gabe aller Ärztekammern, die Belange der Mitglieder zu wahren. Vor allem aber ihre Kompetenz in medizinischen und gesundheitspo litischen Fragen qualifiziert sie als wertvollen Berater der Bundes- und Landesregierungen. Ärztinnen und Ärzte sind die Experten im Gesundheitssystem. Sie können auf Grund ihrer tägli chen Arbeit am besten beurteilen wo und wie etwas positiv verändert werden kann, wo es Schwachstellen im System und Handlungsbedarf gibt. Dementsprechendes Gewicht haben ihre Stellungnahmen zu Ge setzesentwürfen und Verordnungen auf dem Gebiet des Sozial- und Ge sundheitswesens. Die Ärztekammer ist persönli cher Ansprechpartner für den Arzt in allen Fragen seiner beruflichen Tätigkeit - vom Einstieg in den Tur nus über die Ausbildung, die Pra xisgründung bis zum Pensionsan tritt. Die Ärztekammer führt Ge haltsverhandlungen für die Spitals ärzte ebenso wie Vertragsverhand lungen für die Kassenärzte und unterstützt die Wahlärzte bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Die Ärztekammer betreibt das GNV und gewährleistet damit den Datenaustausch zwischen Ordina tionen und Krankenhäusern auf höchstem Stand der Datensicher heit. Die Ärztekammer hat Verant wortung in der Aus- und Fortbil dung, bietet verschiedenste Ser vicefunktionen und Beratungen an und setzt sich darüber hinaus mit den sich verändernden Strukturen in der ärztlichen Arbeitswelt aus einander zu setzen, z.B. wie famili enfreundliche Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte im Kran kenhaus und in der Praxis künf tig aussehen sollen. Sie kann auch Entscheidungshilfen geben, wenn es darum geht, dass sich Ärztinnen und Ärzte zwischen einer Praxis gründung oder einem Verbleib im Krankenhaus entscheiden müssen (Siehe auch fact-box „Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung“). Wohlfahrtsfonds Die Geschichte der Wohlfahrtsein richtungen der Ärzteschaft und des Solidaritätsgedankens im ärztlichen Berufsstand reicht weit zurück. Der Wohlfahrtsfonds ist eine zusätz lich zum staatlichen Sozialversi cherungssystem bestehende, spezi fisch auf die Bedürfnisse der Ärzte abgestellte Versorgungseinrichtung. Die Wohlfahrtsfonds beruhen auf dem Gedanken der beruflichen So lidarität und der kollegialen Hilfs verpflichtung der Ärzteschaft. Als Pflichtversicherung sind die Bei träge zum Wohlfahrtsfonds von der Einkommens- bzw. Lohnsteuer voll absetzbar. Auch Ärzte, die wegen Vorer krankungen von privaten Versiche rungen nicht oder nur gegen hohe Prämien versichert werden, kön nen zu guten Bedingungen in den Wohlfahrtsfonds eintreten. Berufs anfänger dürfen sich freuen, Teil ei ner starken Gemeinschaft zu sein. Ärzte, denen in jungen Jahren etwas zustößt, haben für sich und ihre Angehörigen ein hohes Maß an so zialem Schutz. Mit dem Wohlfahrtsfonds bie ten wir den Ärzten und ihren Ange hörigen Unterstützung in schwieri gen Situationen und eine Pensions kasse mit einzigartigen steuerlichen Vorteilen. Im Gegensatz zu privaten Pen sionskassen verdient die Ärztekam mer nichts am Wohlfahrtsfonds – alles wird direkt an die Ärzte wei tergegeben. Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung ➣ Stellungnahme zu Gesetzen und politischen Interventionen: Die Interessen der Ärzte sind nicht nur vom Ärztegesetz, sondern auch von vielen ande ren beruflichen, steuerlichen ar beitsrechtlichen und sozialver sicherungsrechtlichen Gesetzen betroffen. Um die Wünsche und Forderungen der Ärzte durchzu setzen, ist hierfür eine umfang reiche Mitarbeit bei Gesetzesent würfen notwendig. Jedem Gesetz geht eine Fülle von Verhandlun gen, Stellungnahmen, Vorspre chen voraus, die nach außen hin wenig sichtbar sind. ➣ Kassenangelegenheiten: • Verhandlung von Kassentarifen • Ausarbeitung des Stellenplans und Vergabe von Kassenverträ gen ➣ Fortbildung: Lebenslanges Ler nen ist ein integrierter Bestand teil des ärztlichen Berufes. Die Ärztekammer ist für die Gestal tung dieses Bereiches verant wortlich. Durch die Ausarbei tung eines neuen Fortbildungs konzeptes hat die Ärztekammer aktuell bewiesen, welch große Bedeutung der Qualitätssiche rung beigemessen wird. ➣ Ärzteausbildung: Eine der we sentlichen Aufgaben der Ärz tekammer liegt in der Gewähr leistung einer ordnungsgemä ßen postgraduellen Ausbildung. Damit ist sichergestellt, dass nur entsprechend qualifizierte Arz te zur selbständigen Berufsaus übung zugelassen werden. ➣ Spitalsangelegenheiten: In den letzten Jahren ist es der Ärzte kammer gerade hier gelungen, größtmögliche Sicherheit und Kontinuität erworbener Ansprü che und dienstrechtlicher Besser stellungen zu erreichen, zum Bei spiel bei der Gehaltsreform, beim neuen Ärztearbeitszeitgesetz, bei Betriebsvereinbarungen usw. ➣ Öffentlichkeitsarbeit: Sowohl aus Gründen der internen Infor mation und Kommunikation als auch hinsichtlich der Imagepfle ge und der Unterstützung der Anliegen der Ärzte in der Öffent lichkeit werden die verschiedens ten PR-Aktivitäten entwickelt. Die interne Information erfolgt vorwiegend über das Kammer mitteilungsblatt „Arzt im Länd le“, Newsletter und die Home page. ➣ Servicefunktionen: Die Kam mer interveniert bei Behörden und übernimmt auch sonst eine Fülle von Beratungstätigkeiten. Dazu gehören z.B. • Praxisgründung • Praxisbeendigung • Berufsrecht • Arbeitsrecht • EDV-Angelegenheiten • EDV-Information • juristische Beratung • u.a. ➣ Vermittlung in Streitfällen und Disziplinarhoheit: Die Diszip linarhoheit dient der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und der Erhaltung der Berufs pflichten. Sie stärkt im beson deren Maße das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand. Die obligatorische Mitgliedschaft ist dafür erforder lich, da sich der Berufsangehö rige sonst ja seiner disziplinären Verantwortung durch Austritt entziehen könnte. WOHNEN ÜBER DEN DÄCHERN VON DORNBIRN Exklusives Wohnen an einem der schönsten Plätze Vorarlbergs. Mit Panoramablick auf das gesamte Rheintal. 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Die Ausbil dung hat auf einer Ausbildungsstel le des jeweiligen Faches zu erfolgen. Die auf die gesamte Dauer der Ausbildung von 72 Monaten feh lenden Ausbildungszeiten können durch Ausbildungszeiten in bereits absolvierten Pflicht-/Wahlnebenfä chern gemäß ÄAO 2006 oder durch sonstige Ausbildungszeiten, insbe sondere in konservativen Fachge bieten, abgedeckt werden. Übergangsbestimmungen für bereits anerkannte Fachärzte für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder Unfallchirurgie Fachärzte der Sonderfächer Ortho pädie und Orthopädische Chirur gie oder Unfallchirurgie, die • bis zum 31.05.2021 die Ausbil dung im Sonderfach Orthopädie und Traumatologie in der Dauer von zumindest zwölf und höchs tens 27 Monaten absolvieren und 10 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 ARZT & RECHT • die Facharztprüfung Orthopädie und Traumatologie ablegen, werden als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie anerkannt. Zeiten der Berufserfahrung so wie Fort- und Weiterbildungen in chirurgischen und konservativen Fächern sind anrechenbar, sofern eine Gleichwertigkeit zu den Aus bildungsinhalten im Fach Orthopä die und Traumatologie besteht. Über Anrechnungsfragen ent scheidet die bei der ÖÄK eingerich tete „Kommission Orthopädie und Traumatologie“. Im Einzelfall ist je weils von der Kommission die kon kret zu absolvierende ergänzende spezifische Ausbildung und deren Ausmaß festzulegen. Für diese zu sätzlichen Zeiten ist jedoch keine Ausbildungsstelle notwendig und die fehlenden Zeiten können auch in einer Lehrpraxis absolviert wer den. Bereits entsprechend absol vierte gleichwertige Ausbildungs zeiten sind anzurechnen. Entspre chende Nachweise der chirurgi schen Fähigkeiten durch OP-Kata loge oder OP-Berichte oder Nach weise der Fertigkeiten in orthopä discher Untersuchungstechnik, Di agnostik und konservativen Thera pien können zur Anrechnung kom men. Anträge an die „Kommission Orthopädie und Traumatologie“ können voraussichtlich ab Ende September direkt an die Österrei chische Ärztekammer, zH Frau Ka tharina Pichorner, MBA gestellt werden. Die entsprechenden For mulare und Informationen zu den geforderten Unterlagen werden auf der Homepage der ÖÄK veröffent licht. Übergangsbestimmungen für Fachärzte für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und Unfallchirurgie Fachärzte, die sowohl die Berufsbe rechtigung für das Sonderfach Or thopädie und Orthopädische Chi rurgie und Unfallchirurgie aufwei sen, können die Fachbezeichnung „Orthopädie und Traumatologie“ anstelle der bisherigen Fachbe zeichnungen führen. Es erfolgt eine Eintragung der neuen Sonderfachbezeichnung in die Ärzteliste, jedoch keine Dip lomausstellung. Sofern die neue Bezeichnung geführt wird, fallen die Bezeichnungen Unfallchirurgie und Orthopädie und Orthopädi sche Chirurgie weg. Übergangsbestimmungen für Ärzte für Allgemeinmedizin Ein Arzt für Allgemeinmedizin kann mit 1. März 2016 eine Ausbil dung im neuen Sonderfach Ortho pädie und Traumatologie begin nen. Die Basisausbildung wird aus der Ausbildung Arzt für Allgemein medizin gemäß § 36 ÄAO 2015 an gerechnet. Der Arzt kann bis zur Festset zung der Stelle für die SonderfachGrundausbildung Orthopädie und Traumatologie eine Stelle für Or thopädie und Orthopädische Chir urgie oder Unfallchirurgie nach der ÄAO 2006 bekleiden und frühes tens nach dem 1. März 2016 in die neue Ausbildung übertreten. Die absolvierten Ausbildungsinhalte im alten Sonderfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder Un fallchirurgie können auf die Son derfach-Grundausbildung ange rechnet werden. Übergangsbestimmungen be treffend Ausbildungskompetenz Fachärzte für Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und Leiter einer unfall chirurgischen bzw orthopädischen Abteilung können, entsprechend Ihrer fachlichen Kompetenz bis 31. Mai 2027 ausbilden, sofern die Ab teilung für die neue Ausbildung ge samt oder in Teilbereichen aner kannt ist. Hippokratest: Online-Wissenstest „Hippokratest“ ist ein aus der Schweiz stammender Online-Wissenstest, der sich in Form eines Multiple-Choice-Test an Allgemeinmediziner - speziell auch Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin – richtet. Das Wissens-Abo, bestehend aus 60 Fällen (296 Fragen) in 15 Wissensgebieten, kann über die Website https://hippokrate.st für ein Jahr zum derzeitigen Preis von € 115,– bezogen werden. D Basierend auf den beantwortet en Fragen und der Selbsteinschät zung wird nach Absolvierung des Tests (Dauer: ca. 2 Stunden, wobei der Test jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wie der aufgenommen werden kann) mit anonymisierten Daten ein Wis sensprofil erstellt. Anhand der Testergebnisse, die striktem Datenschutz und gesicher ter Anonymität unterliegen, erhal ten Sie auch einen Vorschlag mit sorgfältig ausgewählten Fortbil dungen auch dem DFP-Kalender, sodass Sie Ihr Fachwissen stetig er gänzen können. Der DFP-Ausschuss der Öster reichischen Ärztekammer hat den Hippokratest mit 10 DFP-Fach punkten approbiert. https://hippokrate.st Von der ÖGAM empfohlen Ein Test um blinde Flecken zu ent decken und gleich zu beseitigen, von Hausärzten für Hausärzte ent wickelt, sehr praxisorientiert, ohne Prüfungscharakter, zur Selbstein schätzung des Wissensstandes ge dacht. Seine Anbindung an pas sende „EbM-Guidelines für Kli nik und Praxis“ und DFP-Fortbil dungsangebote soll das Auffüllen erkannter Defizite unterstützen. Die Anpassung des Tests an die ös terreichische Praxis erfolgte durch ein Team der ÖGAM. WZ_14/03-036 ieses online-Wissensabo wurde im Jahre 2014 in ei ner Kooperation von ÖGAM, Medizin Medien Austria und der Österreichischen Akade mie der Ärzte entwickelt. Neben den Ärzten für Allgemeinmedizin ist dieses Fortbildungstool speziell auch für Turnusärztinnen und Tur nusärzte ausgerichtet, die den aktu ellen Stand ihres Wissens im Ar beitsfeld der Allgemeinmedizin überprüfen wollen. Dieses Online-Fortbildungstool beinhaltet 296 Fragen zu Fallbei spielen und Praxissituationen, mit denen Sie Ihr Wissen in 15 verschie denen Themenbereichen der Allge meinmedizin überprüfen können. Kompetenz. Empathie. Verlässlichkeit. „Heute genieße ich wieder die Zeit mit meiner Enkelin. Das war nicht immer so. Zum Glück war ich in den Waldburg-Zeil Kliniken zur Reha nach meiner Erkrankung gut aufgehoben.“ Walter B. Waldburg-Zeil Kliniken. Ein Stück Leben. Klinik Alpenblick, Isny-Neutrauchburg Argentalklinik, Isny-Neutrauchburg Klinik Schwabenland, Isny-Neutrauchburg Klinik im Hofgarten, Bad Waldsee Service-Telefon: + 49 (0) 7562 71-1135 www.wz-kliniken.at ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 11 AUS DER KAMMER Dr. Reisner Peter, Bludenz »Bei WEBMED fühlt man sich sehr gut aufgehoben!« 12 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Fortbildungsveranstaltung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Die fünf Landeskrankenhäuser Vorarlbergs verpflichten sich für 450.000 Patienten jährlich medizinische Leistungen auf höchstem Niveau und professionelle Servicequalität anzubieten. 4.000 Mitarbeiter geben dafür ihr Bestes. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Vollzeit eine/-n ASSISTENZÄRZTIN/-ARZT FÜR INNERE MEDIZIN Abteilung für Innere Medizin Landeskrankenhaus Bregenz Ihr Aufgabenbereich - Mitarbeit an der Abteilung für Innere Medizin mit 93 systemisierten Betten und zusätzlich vier bis sechs modernst ausgestatteten Intensivbetten, einer Notfallaufnahme sowie einer Reihe von Spezialambulanzen - Mitbetreuung der internistischen Notfallaufnahme, den internistischen Bettenstationen bis zum kardiologischen und gastroenterologischen Funktionsbereich - Ableistung von Notarztdiensten ist wünschenswert aber nicht obligat Wir bieten Ihnen - eine verantwortungsvolle und entwicklungsfähige Position in einem motivierten Team - Entlohnung nach dem Landesbedienstetengesetz 2000 - attraktive Sozialleistungen (Dienstwohnung, Kinderbetreuung etc.) - umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - zukünftige Anstellung als Fachärztin/-arzt für Innere Medizin möglich Interesse geweckt? Bitte bewerben Sie sich online unter http://karriere.vlkh.net oder senden Sie Ihre Bewerbung an Frau Heidi Tirler von der Personalabteilung des Landeskrankenhauses Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2, 6900 Bregenz, [email protected] Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen Herr Prim. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Föger, T +43 (0)5574 401-1401. I n Zusammenarbeit mit der Patientenanwaltschaft und Hospiz Vorarlberg plant die Ärztekammer für Vorarlberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Patientenver fügung und Vorsorgevollmacht. Dabei sollen die Handhabung, der Nutzen und die Grenzen dieser Instrumente näher darge stellt und verdeutlicht werden. Zielgruppe sind sowohl nieder gelassene als auch angestellte Ärztinnen und Ärzte. Termin:Donnerstag, 5. November 2015, 19.00 Uhr Ort: Ärztekammer, Schulgasse 17 (großer Saal) Referenten: Mag. Alexander Wolf, Patientenanwalt Dr. Karl W. Bitschnau, Hospiz Vorarlberg Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung haben Sie Möglichkeit, kon krete Fragen zu diesem Thema, die sich aus ihrer täglichen ärzt lichen Arbeit stellen, bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schul gasse 17, 6850 Dornbirn, E-Mail: [email protected], einzubringen. Die Veranstaltung wird mit 3 Sonstigen Punkten für das Fort bildungsdiplom der Österreichischen Ärztekammer anerkannt. Termin bitte vormerken – Einladung mit detailliertem Programm folgt ! STIFTUNG MARIA EBENE KRANKENHAUS Die Stiftung Maria Ebene ist das Vorarlberger Kompetenzzentrum für Suchtkranke. Zur Verstärkung unseres Teams am Krankenhaus in Frastanz suchen wir eine/einen Assistenzärztin/-arzt in Ausbildung Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie eine/einen Ärztin/-arzt für Allgemeinmedizin (ev. Teilzeit möglich) Wir bieten • interessante interdisziplinäre Tätigkeit • umfangreiche Fort- und Weiterbildung einschließlich Psychotherapie • fundierte Zusatzausbildung in psychiatrischer Begutachtung • persönliches Büro und Nachtdienstzimmer • Gleitzeit • leistungsgerechte Entlohnung nach dem Vorarlberger Landesbedienstetengesetz Weitere Informationen erhalten Sie bei Chefarzt Univ.Prof. Dr. Reinhard Haller oder bei OÄ Dr. Johanna Rohrer. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an Verwaltungsdirektor Mag. Günter Amann|E [email protected]. Stiftung Maria Ebene | Maria Ebene 17|6820 Frastanz T 05522 72746 - 0 | www.mariaebene.at ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 13 Sprechstunden Präsident Stellenbesetzungen MR Dr. Michael Jonas Donnerstagnachmittag nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Vizepräsidenten 1. Vizepräsident Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr 2. Vizepräsident Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertrags ärzten wird mitgeteilt, dass die in der August-Ausgabe 2015 des Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertrags(fach-)arzt stellen wie folgt besetzt wurden: • Orthopädie und orthopädische Chirurgie in Dornbirn (neue Stelle): Erstgereihter: Herr Dr. Christoph Stoß Hinweis: Für die ebenfalls ausgeschriebenen Kassenvertrags arztstellen für Allgemeinmedizin in Ludesch (Nachfolge OMR Dr. Zitt) und Innerbraz (Nachfolge Dr. Jeleff) sind keine Be werbungen eingegangen. jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Sitzungstermine 2. Halbjahr 2015 Kurie angestellte Ärzte Obmann Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr Vollversammlung und Erweiterte Vollversammlung (Jahresabschluss) Montag, 14.12.2015 Obmannstellvertreter: Dr. Patrick Clemens Vorstand und Verwaltungsausschuss: Montag, 23.11.2015 jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 16.11.2015 Kurie niedergelassene Ärzte Kurie Angestellte Ärzte Mittwoch, 14.10.2015 Mittwoch, 2.12.2015 Obmann VP Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Obmannstellvertreter: MR Dr. Harald Schlocker Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätes tens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Ver waltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spä testens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! [email protected] Servicestelle für Ausbildungsärzte Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und Ärzte bemühen. Dazu wird unter [email protected] eine eigene E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein, schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anliegen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch gerne Anregungen und Vorschläge entgegen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! 14 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Vermietung/Verkauf Vermiete/verkaufe attraktive Ordinationsräumlichkeiten in Dornbirn, Marktstrasse mit 7 Tiefgaragenplätzen. Zentrale Lage, mit öffentlichen und privaten Verkehrs mitteln bestens erreichbar, hohes Angebot an öffentlichen Parkplätzen in nächster Umgebung. Dr. Reinhard Spöttl E-Mail: Tel: 0699 110 46 148 AUSSCHREIBUNG EINER KASSENVERTRAGSARZTSTELLE Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg wird von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe August 2015 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.or.at) folgende Kassenvertragsarztstelle ausgeschrieben: Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in St. Anton im Montafon Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2016 (Nfg. Dr. Gebhard NIGSCH) 1. B ewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens 30.10.2015, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein. 2. D em Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obge-nannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. KAD Dr. Jürgen HEINZLE), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 52) oder per e-mail ([email protected]) • bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail ([email protected]) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.or.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung. 3.Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der 11.12.2015 festgelegt. 5.Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers (in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse: Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h. Der Obmann: Manfred Brunner e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h. Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Frage bogen zu verwenden. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen, sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Dr. Jürgen Winkler, Tel. 0 55 72/2 19 00-34) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen. Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 15 AUS DER KAMMER Zu verkaufen Langjährig sehr gut eingeführte und umsatzstarke allgemein medizinische Wahlarzt-Ordination aus Altersgründen abzu geben. Der Schwerpunkt der Praxis ist Naturheilkunde, Aku punktur und komplementäre Medizin. Sehr schöne, stilvoll repräsentativ eingerichtete, variabel nutzbare Praxisräume in bester Lage im Oberdorf in Dornbirn vorhanden. Praxisüber gabe nach Absprache variabel, auch Praxis-Sharing denkbar, ebenso schrittweise Praxisübergabe durch Mitarbeit. Tel. 05572/386164 Ärzte im Zentrum (Bregenz) In zentraler Lage am Kornmarktplatz in Bregenz wird eine Gemeinschaftspraxis für unterschiedliche Fachärzte und Psychotherapeuten errichtet. Ziel ist es, ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen durch anerkannte Spezialisten mit hoher medizinischer Kompetenz anzubieten. Die Pra xis bietet die notwendige Infrastruktur und ein angenehmes Ambiente. Es besteht die Möglichkeit, die Praxisräumlichkeiten je weils für volle Tage oder halbe Tage zu mieten. Bei Interesse können Sie gerne mit Dr. M. Sagmeister Kontakt aufnehmen. Die fünf Landeskrankenhäuser Vorarlbergs verpflichten sich für 450.000 Patienten jährlich medizinische Leistungen auf höchstem Niveau und professionelle Servicequalität anzubieten. 4.000 Mitarbeiter geben dafür ihr Bestes. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Vollzeit eine/-n FACH- ODER ASSISTENZÄRZTIN/-ARZT FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde Landeskrankenhaus Bregenz Ihr Aufgabenbereich - Mitarbeit an der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde mit 30 systemisierten Betten einer Pädiatriestation, PädiatrieTagesklinik, EEG-Labor, Neonatologische und Pädiatrische Überwachungsstation - Mitbetreuung der pädiatrischen Notfallaufnahme sowie unserer Spezialambulanzen - Schwerpunkte unserer Abteilung sind Neonatologie, Neuropädiatrie, Stoffwechselerkrankungen, Diabetes, Rheumatologie und Gastroenterologie - Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Akademischen Lehrabteilung Wir bieten Ihnen - eine verantwortungsvolle und entwicklungsfähige Position in einem motivierten Team von 12 Ärzten - Entlohnung nach dem Landesbedienstetengesetz 2000 - attraktive Sozialleistungen (Dienstwohnung, Kinderbetreuung) - umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Interesse geweckt? Bitte bewerben Sie sich online unter http://karriere.vlkh.net oder senden Sie Ihre Bewerbung an Frau Heidi Tirler von der Personalabteilung des Landeskrankenhauses Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2, 6900 Bregenz, [email protected] Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen Herr Prim. Univ.-Prof. Dr. Christian Huemer, T +43 (0)5574 401-1501. 16 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Univ. Doz. Dr. Mag. Markus Sagmeister Facharzt für Innere Medizin Kornmarktstrasse 2 A-6900 Bregenz Tel: 05574 53600 Fax: 05574 53600 4 Mail: [email protected] Positionspapier: Einsatz geflüchteter Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle Information der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit betreffend Möglichkeiten des Tätigwerdens von Flüchtlingen/Asylwerbern, die in ihrem Heimatland als Ärzte tätig gewesen sind. I m Zusammenhang mit der der zeit aktuellen Flüchtlingsthe matik wird seitens des Bundes ministeriums für Gesundheit im Hinblick auf die medizinische Ver sorgung folgendes festgehalten, wo bei sich die nachfolgend dargeleg ten Optionen auf die medizinische Betreuung bzw. Behandlung von Flüchtlingen und AsylwerberInnen beziehen): 1. Personen, die glaubhaft versi chern können, sie seien Ärzte/ Ärztinnen und im Herkunfts land ärztlich tätig gewesen, dür fen jedenfalls Maßnahmen der gebotenen Ersten Hilfe durch führen und sind sogar wie jeder mann gemäß § 95 Strafgesetz buch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974, dazu verpflichtet. 2. Weiters ist es zulässig, Personen, die glaubhaft versichern können, sie seien Ärzte/Ärztinnen und im Herkunftsland ärztlich tätig ge wesen, als Hilfspersonen für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen unterstützend her anzuziehen. Dabei unterliegen sie letztlich der Aufsicht eines/einer zur selbstständigen Berufsaus übung berechtigten Arztes/Ärz tin vor Ort (z.B. in einer „Flücht lingseinrichtung“). Diese unterstützenden Leis tungen sind auch mit Zustim mung des Trägers im Rahmen ei ner Krankenanstalt, beispielswei se in Ambulanzen, zulässig. Unabhängig davon wird die Tätigkeit als Dolmetscher, insbe sondere für jene Flüchtlinge, die eine gemeinsame Sprachgruppe haben, jedenfalls sinnvoll sein. 3. Auch die Möglichkeit der Über tragung einzelner ärztlicher Tä tigkeiten von einem/einer in Ös terreich zur selbständigen Berufs ausübung berechtigten Arzt/Ärz tin an Personen, die zum Patien ten/zur Patientin in einem örtli chen und persönlichen Nahever hältnis stehen und glaubhaft ver sichern, sie seien Ärzte/Ärztinnen und im Herkunftsland ärztlich tätig gewesen, ist zulässig. Notwendige Eintragung in die Ärzteliste für den Fall der Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich • Asylwerber/Asylwerberinnen ha ben dazu ihren ausländischen Stu dienabschluss in Medizin zu nos trifizieren und können in weite rer Folge gemäß § 14 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, gleich wertige ausländische Aus- oder Weiterbildungszeiten auf die wei tere Ausbildung in Allgemeinme dizin oder einem Sonderfach an rechnen lassen. Es ist aber jeden falls damit zu rechnen, dass diese Personen Zeiten als Turnusarzt/ Turnusärztin absolvieren müssen und am Ende die entsprechende Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. die Fach arztprüfung ablegen müssen. • Für Personen, denen der Status eines Asylberechtigten gemäß § 3 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, oder eines subsidiär Schutzberechtig ten gemäß § 8 AsylG 2005 oder ein entsprechender Status nach vor herigen asylrechtlichen Bestim mungen zuerkannt worden ist (Begünstigte gemäß Art. 27 Abs. 3 Richtlinie 2004/83/EG), beste hen gemäß § 4 Abs. 5 und 6 Ärz tegesetz 1998 demgegenüber be stimmte Erleichterungen. • So ist von der Vorlage einzelner Nachweise hinsichtlich besonderer Erfordernisse für die ärztliche Be rufsausübung gemäß § 4 Abs. 3 Ärz tegesetz 1998 abzusehen, sofern die betreffenden Nachweise nicht bei gebracht werden können und die sonstigen vorgelegten Nachweise für eine Entscheidung ausreichen. • Werden überhaupt keine Nach weise vorgelegt und kann glaub haft gemacht werden, dass eine Beischaffung nicht möglich ist, so ist der Zugang zur Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinme dizin oder zur Facharztprüfung zu gewähren, wobei auch eine Absol vierung von Teilen der postpro motionellen Ausbildung vorge schrieben werden kann. • Kann eine Glaubhaftmachung nicht erreicht werden, so sind jene allgemeinen Regelungen anzu wenden, die auch für asylwerben de Personen gelten. • Vor der Eintragung in die Ärztelis te jedenfalls erforderlich ist in wei terer Folge die erfolgreiche Absol vierung der Sprachprüfung gemäß § 4 Abs. 3a Ärztegesetz 1998. •D azu ist in Aussicht genommen, die Deutschprüfungen seitens der Ös terreichischen Ärztekammer in re gelmäßigen, kurzfristigen Abstän den bedarfsgerecht anzubieten. ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 17 ARZT IN DER PRAXIS Dokumentationspflichten betreffend die Verwendung von Zellen und Geweben gemäß Gewebesicherheitsgesetz Mitteilung des Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 8.9.2015 Aus gegebenem Anlass erlaubt sich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen darauf hinzuweisen, dass gemäß § 32 Gewebesicherheitsgesetz Anwender jede Verwendung von Zellen und Geweben nach dem Stand der Wissenschaft zu dokumen tieren haben. Um dieser Dokumentationspflicht zu entsprechen, ist aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zu prüfen, ob die verwendeten Produkte grundsätzlich den Bestimmungen des Gewebesicherheitsgesetzes entsprechen. Da Zellen und Gewebe ausnahmslos von gem. § 22 Gewebesicherheitsgesetz bewilligten Gewebebanken bezogen werden dürfen, ist diese Eigenschaft bei Bezug der Zellen und Gewebe zu prüfen. Bei aus Drittstaaten eingeführten Zellen und Geweben ist ergänzend zu prüfen, ob die Gewebebank auch die Bewilligung für den Import besitzt. Die importierende Gewebebank hat sicherzustellen, dass Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten worden sind, die den Standards des Gewebesicherheitsgesetzes zumindest gleichwertig sind. Ob eine Gewebebank eine Bewilligung im Sinne des § 22 Gewebesicherheitsgesetz hält, bzw. welchem Umfang diese Be willigung hat (Import von Geweben und Zellen) ist dem Register der zertifizierten Entnahmeeinrichtungen und bewilligten Ge webebanken auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter http://www.basg.gv.at/arzneimittel/ gewebe/register-29-gsg/ zu entnehmen. Kaum noch messbar: Die winzigsten Hörgeräte aller Zeiten. Symbolfoto Im-Ohr-Hörsystem Jetzt bei Neuroth die winzigsten Hörgeräte aller Zeiten! Kassendirektverrechnung Bludenz · Mühlgasse 11 · Tel 05552 / 31 469 Feldkirch · Marktplatz 4 · Tel 05522 / 79 300 18 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Bregenz · Kaiserstraße 18 · Tel 05574 / 54 476 Götzis · Hauptstraße 11 · Tel 05523 / 90 100 Dornbirn · Riedgasse 2 · Tel 05572 / 34 411 Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit: Ü ber nachstehende Arzneispezialitäten ist an die in Betracht kommende Ärzteschaft ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ergangen Betreff: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend MERS-CoV Betreff: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend Polio-Ausbruch in der Ukraine Betreff: Pharmakovigilanz: Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über das Risiko eines Blutdruck anstiegs bei der Anwendung von Betmiga® (Mirabegron) Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Arbeitsunfähigkeit“ Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet gemeinsam mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse eine Fortbildungsveranstal tung zum Thema „Arbeitsunfähigkeit“ an. In diesem Rahmen sollen medizinische, aber auch rechtliche Aspekte rund um dieses Thema erörtert werden. Auch soll dabei Raum für Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung stehen. Von Seiten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse nehmen der Chefarzt, Dr. Günter Winkler, sowie der zuständige Ab teilungsleiter-Stv., Mag. Karlheinz Klien, von Seiten der Ärztekammer für Vorarlberg nehmen Präsident MR Dr. Michael Jonas, Kurienobmann Dr. Burkhard Walla und Kammeramtsdirektor Dr. Jürgen Heinzle teil. Ort:Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4 in 6850 Dornbirn – Sitzungssaal 1. Stock Datum: Dienstag, 03.11.2015 Beginn: 19.30 Uhr Aus organisatorischen Gründen bitten wir bis 28.10.2015 um Anmeldung unter: 050 84 55 – DW 1105 oder 1106 bzw. [email protected] Die Veranstaltung ist mit 2 DFP-Punkten (1 fachspezifisch, 1 Sonstige Fortbildung) approbiert. Bestens vernetzte Technik für perfekte Abläufe Innomed Ordinationssoftware für effiziente Arztpraxen EDV-Hardware, Telefonanlagen Digitale Röntgenanlagen Planung, Installation und Wartung A-6712 Thüringen · Alte Landstraße 8 · Tel. +43 5550 / 4940 · [email protected] · www.bitsche.at, A-6020 Innsbruck · Dr. Stumpfstraße 62 · Tel. +43 512 / 239360 ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 19 aks- gesundheit ´s Baby ABC: für eine starke Eltern-KindBeziehung NETZWERK FAMILIE, eine Kooperation der aks gesundheit und des Vorarlberger Kinderdorfs, ist nun schon seit mehr als fünf Jahren für die Früherkennung von Familien in belastenden Lebenssituationen und die Einleitung geeigneter Hilfen für die Familien und deren Kinder zuständig. Das Hauptziel dabei ist, Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum dritten Lebensjahr ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde der Bedarf nach Angeboten zur Förderung einer gesunden Eltern-Kind-Beziehung festgestellt. Mit dem Projekt ´s Baby ABC reagiert NETZWERK FAMILIE und bietet Kurse für werdende Eltern an. D as Projekt wird im Auftrag der Vorarlberger Gebiets krankenkasse und des Lan des Vorarlberg umgesetzt. Es ist eine Maßnahme im Rahmen der österreichweiten Vorsorgestrategie und wird aus Mitteln der Bundes gesundheitsagentur finanziert. ´s Baby ABC bietet Beratung und Begleitung für werdende Müt ter und Väter sowie für Eltern mit Babys und Kleinkindern. Die Ange bote stützen sich auf die Erkennt nisse der Bindungstheorie und zie len auf die Förderung einer gesun den Eltern-Kind-Beziehung ab. Entwicklungspsychologische Beratung Die Entwicklungspsychologische Beratung (EPB) ist ein videoba siertes Unterstützungs- und Bera tungsangebot zur Förderung der el terlichen Feinfühligkeit. Sie dient dem Aufbau einer gelungenen El tern-Kind-Beziehung und einer si cheren emotionalen Bindung beim Kind. Diese Beratung ist kurzfristig und niederschwellig durchführbar und zeitlich begrenzt auf drei bis fünf Termine, zumeist in Form von Hausbesuchen. SAFE – Sichere Ausbildung für Eltern SAFE ist ein Programm zur För derung einer sicheren Bin dung zwischen Eltern und Kind, entwickelt von PD Dr. med. K.H. Brisch, Leiter der Abteilung für pä diatrische Psychosomatik und Psy chotherapie am Dr. von Hauner schen Kinderspital in München. Durch die Teilnahme an SAFE soll 20 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 SAFE ist ein Programm zur Förderung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind (Foto: iStock) es Eltern ermöglicht werden, die emotionalen Bedürfnisse ihrer Kin der besser wahrzunehmen und durch feinfühliges Interaktionsver halten den Aufbau einer sicheren Bindung zu fördern. Bindungsstö rungen und insbesondere die Wei tergabe von traumatischen Erfah rungen über Generationen sollen durch dieses primäre Präventions programm verhindert werden. Das Angebot richtet sich an alle werdenden Eltern, Paare und Al leinerzieherinnen. Die insgesamt zehn Kurstage beginnen in der ca. 20. Schwangerschaftswoche und werden bis zum Ende des ersten Le bensjahres des Kindes in einer ge schlossenen Gruppe durchgeführt. Nach der Geburt sind die Babys bei den Kursen dabei. Kursstart und Kosten SAFE Die Eltern bezahlen einen Selbst behalt von 20 Euro pro Baby und Kurstag plus die Kosten für Verpfle gung. Bei Bedarf an finanzieller Un terstützung wird eine individuelle Lösung gesucht. Die erste SAFE-Gruppe starte te am 27. September 2015 in Dorn birn, für Anfang 2016 ist eine weite re Gruppe in Planung. Detaillierte Informationen gibt es unter: www.netzwerk-familie.at oder www.safe-programm.de Kontakt: NETZWERK FAMILIE Am Rathausplatz 4, 6850 Dornbirn T 0043 5572 200 262 oder aks gesundheit GmbH Rheinstraße 61 6900 Bregenz T 055 74 / 202 – 0 [email protected] FORTBILDUNG Komplementäre Tumortherapie Lehrgang für das ÖÄK-Diplom „Begleitende Krebsbehandlung“ 4 Seminarblöcke à 3 Tage 03.-05. März 2016 02.-04. Juni 2016 06.-08. Okt. 2016 15.-17. Dez. 2016 Seminarorte: Innsbruck oder Lochau bei Bregenz Komplementäre Krebstherapien sind wesentliche Behandlungsstra tegien bei einer effizienten und um fassenden Krebsbehandlung. Diese richtig, sicher und mit größtmög licher Wirksamkeit einzusetzen, ist das Ziel eines Lehrganges „Komple mentäre Tumortherapie“, welches vom Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schloss Hofen nun in Kooperation mit der Ärztekam mer für Vorarlberg und Tirol ange boten wird. Damit soll auch sicher gestellt werden, dass der Qualitäts standard komplementär-medizini scher Maßnahmen in der Hand der Ärzteschaft erhalten bleibt. Die schulmedizinische Krebsbe handlung ist die grundlegende Ba sis onkologischer Therapien. In den letzten Jahren ist aber auch eine Vielzahl von neuen Erkenntnis sen zur Wirkung, Nebenwirkungen oder Kontraindikationen von kom plementären Behandlungen veröf fentlicht worden. Diese Grundla gen ermöglichen heute einen qua litätsorientierten Einsatz bei Krebs erkrankungen vor, während und nach einer klinisch onkologischen Krebstherapie. Und sie sind gleich zeitig eine klare Abgrenzung zur al ternativen Szene. Inhalte des Lehrgangs Die Weiterbildung im Umfang von 120 Stunden (2 Semester) soll nachfolgende Kenntnisse und Fer tigkeiten in Theorie und Praxis vermitteln: • Komplementäre Therapien • Immunmodulierende komple mentäre Therapieverfahren • Orthomolekulare Therapie verfahren • Komplementäre Stoffwechsel therapieverfahren • Verschiedene Pilztherapie verfahren • Pflanzliche komplementäre Therapieverfahren • Ernährung • Homöopathie bei Krebs erkrankungen • Fernöstliche Therapien bei Krebserkrankungen • Entspannungstechniken • Bewegungstherapie • Chronobiologie • Komplementäre zahnärztliche Behandlung • Psychologische Betreuung • Schwerpunkt: Komplementäre Palliativbetreuung • Allgemeine Onkologie Wissenschaftliche Leitung: Prof. Leo Auerbach, AKH Wien Kosten: E 2.695,– inkl. 10 % MwSt. (zahlbar in zwei Raten) Infos und Anmeldung SCHLOSS HOFEN Hoferstr. 26, 6911 Lochau T +43(0)5574/4930-422 / F -493 [email protected] www.schlosshofen.at ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 21 Zeit 22 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Veranstaltung – Thema Herzinsuffizienz-Update 2015 07.10. Mi 19.30 Update Myome: konservative und operative Therapie 09.10. Fr 16.00 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Therapiezieländerung („DNR“) Was ist erlaubt und was nicht? Sterbebegleitung auf der Normalstation 20.10. Di 17.00 Die Psychodynamik der Psychose 21.10. Mi 15.30 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 1 Pkt. FACHSPEZIFISCH Biosimilars 21.10. Mi 19.00 LKH Feldkirch U 123C Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht KH Dornbirn (Aula) KH Dornbirn (Aula) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Gasthof Freschen Niereninsuffizienz in der Allgemeinpraxis: Diagnostik und Therapie Rankweil (beim Bahnhof) 08.10. Do 20.00 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Kastrationsresistentes Prostatakarzinom: Urologisch-nuklearmedizinisches Duett 08.10. Do 18.00 LKH Feldkirch (Panoramasaal) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Bregenz (Neubau-West) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Feldkirch Turnusärztefortbildung: Allergie – Diagnostik und Therapie (kl. Teil, Panoramasaal) 07.10. Mi 17.00 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Die Behandlung der Schizophrenie mit langwirksamen Antipsychotika: Wann und Wie? 07.10. Mi 15.30 LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Hohenems Update Gicht und Hyperuricämie (Casino) Ort 06.10. Di 19.45 Datum M. Häfner F. Altenstrasser B. Friesenecker K. Tamussino, M. Küfner K. Lhotta G. Kramer W. M. Franz W. Elsäßer A. Hofer B. Leeb Referenten Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2015 Gesellschaft der Ärzte, LKH Feldkirch; Tel. 05522-303-2676 (Dr. Peters) LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 KH Dornbirn; klinisch ethisches Komitee; Tel. 05572-303-2690 KH Dornbirn, Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe; Tel. 05572-303-2491 VGAM, Dr. Thomas Jungblut Tel. 0664-1544828 KH Feldkirch, Abteilung Nuklearmedizin; Tel. 05522-303-3200,[email protected] LKH Bregenz; Tel. 05574-401-0 KH Feldkirch, HNO-Abteilung; Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller) LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 LKH Hohenems, Innere Medizin; Tel. 05576-703 Veranstalter FORTBILDUNG ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 23 Zeit Turnusärztekongress Vorarlberg Kinderschutz 04.11. Mi 15.30 Anstrengende Brustkrebstherapie – was kann ich zusätzlich für mich tun 04.11. Mi 17.00 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 05.11. Do 19.00 13. Vorarlberger Hospiz- und Palliativtag Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 1 Pkt. FACHSPEZIFISCH UND 5 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG 07.11. Sa 08.30- Kulturhaus Dornbirn 16.00 Ärztekammer für Vorarlberg, Tel. 05572-21900, [email protected] KH Dornbirn, Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe; Tel. 05572-303-2491 LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 LKH Hohenems, Innere Medizin; Tel. 05576-703 H. Retschitzegger, E. Medicus, Bildungshaus Batschuns; E. Weiher, C. Bohn, Ch. Huber-Hackspiel Tel. 05522-44290 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 3 Pkt. FACHSPEZIFISCH A. Wolf, K.W. Bitschnau M. Schlaeppi I. Kitzelmann ÄK, Schulgasse 17 (großer Saal) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH KH Dornbirns (Aula) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH P. Cerkl Pneumonie mit Reiseanamnese 03.11. Di 19.45 LKH Hohenems (Casino) Anmeldung & Info; [email protected] www.facebook.com/taekvorarlberg aks-gesundheit; Anmeldung erforderlich! Tel. 05574-202-1069 (Frau Kolbitsch) LKH Bregenz, Abtl. Innere Medizin, Tel. 05574-401-6532 (Frau Bechter) VGPP; Sekretariat: Isabell Ludescher Tel. 05522-403-1100 LKH Bregenz; Tel. 0664-620799 (Mag. Tanja Wilhelm) Veranstalter G. Winkler, K-H. Klien, M. Jonas, Ärztekammer für Vorarlberg; VGKK; B. Walla, J. Heinzle Tel. 0508455-1105 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 1 Pkt. FACHSPEZIFISCH UND 1 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG VGKK, Dornbirn Arbeitsunfähigkeit (Sitzungssaal 1. Stock) diverse Referenten H. Elischka, K. Kroencke, M. Brüstle B. Föger, B. Bereuter G. Eckermann J. Brunner Referenten 03.11. Di 19.30 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 6 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Feldkirch 23.10.- Fr- 24.10. Sa 15.00- Götzis Workshop-Netzwerk Familie: Das Theater mit der Kommunikation 20.15 Junker-Jonas-Schlössle 23.10. Fr Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Bregenz Neues vom Diabeteskongress EASD 2015 1. Stock Neubau West 22.10. Do 19.30 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Wechselwirkungspharmakologie in der Psychiatrie Dornbirn „Panoramahaus“ 22.10. Do 19.30 Überaktive Blase – Therapeutische Optionen Veranstaltung – Thema Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Dornbirn Hotel „Krone“ Ort 21.10. Mi 19.30 Datum Zeit Ärztekammer Dornbirn Ort 24 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 Notfallsonografie (ÖGUM) 14.11.- Sa 15.11. S0 Update Peri-Myocarditis an Hand von Fallbeispielen 01.12. Di 19.45 Substitutionsbehandlung 16.12. Mi 15.30 Physikalische Medizin - Grundlagen 13.01. Mi 15.30 Assistenzarztforum „Ausbildungsordnung NEU – Basics L. Sausgruber M. Oschepp F. Riedl W. Elsäßer M. Sarcletti G. Pölzl Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht 09.04. Mi 09.00- Dornbirn Onkologische Frühjahrstagung Dornbirn diverse Referenten 13.00 Hotel „Martinspark“ Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH 27.01. Mi 15.30 LKH Rankweil Seminarraum I LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Feldkirch Turnusärztefortbildung: Traumatologie, Fremdkörper im HNO-Bereich, (kl. Teil, Panoramasaal)Sprach- und Stimmstörungen 09.12. Mi 17.00 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH HIV Update 02.12. Mi 15.30 LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH LKH Hohenems (Casino) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH B. Sperner-Unterweger Der psychoonkologische Patient 18.11. Mi 15.30 LKH Rankweil Seminarraum I Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 20 Pkt. FACHSPEZIFISCH diverse Referenten diverse Referenten A. Vith, E. Martin Referenten LKH Feldkirch Panoramasaal Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 6 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG Festspielhaus Bregenz Bodenseesymposium 2015 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht Mutterschutz und Berufstätigkeit – gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzung Veranstaltung – Thema 13.11.- Fr 14.11. Sa 11.11. Mi 20.00 Datum KH Dornbirn; Abt. Innere Medizin und Chirurgie LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 KH Feldkirch, HNO-Abteilung; Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller) LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 LKH Hohenems, Innere Medizin; Tel. 05576-703 (Dr. Gehmacher) LKH Rankweil; Tel. 05522-404-1100 LKH Feldkirch, Anästhesiologie & Intensivmedizin Tel. 05522-303-1400 (Frau Wojtech) Anmeldung erforderlich Gesellschaft der Ärzte, LKH Feldkirch; www.bodenseesymposium.at ÄK für Vlbg; Referats Arbeitsmedizin, Tel. 05572-21900 (Dr. Christine Klien) Veranstalter FORTBILDUNG Fortbildungsveranstaltungen für Turnusärzte im Jahr 2015 Die Fortbildungsveranstaltungen für Turnusärzte im Jahr 2015 finden zu folgenden Terminen statt: Mittwoch, 7. Oktober 2015, 17.00 – 19 Uhr Ort: LKH Feldkirch (kleiner Teil vom Panoramasaal) Thema: Allergie – Diagnostik und Therapie. Mittwoch, 9. Dezember 2015, 17.00 – 19 Uhr Ort: LKH Feldkirch (kleiner Teil vom Panoramasaal) Thema: Traumatologie, Fremdkörper im HNOBereich, sprach- und Stimmstörungen. „anima“ Tag der Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht Wann:10. Oktober 2015 Wo: Kulturhaus, Dornbirn Die zum vierten Mal findet im Kulturhaus Dornbirn die anima statt. „anima“ ist eine Psychotherapiemesse mit einer Reihe von Veranstaltungen und Workshops bei freiem Eintritt und einer Öffnung für Fachleute im Gesundheitswesen ebenso wie für die Allgemeinbevölkerung. Mit einem Hauptvortrag um 10.00 Uhr „Auf dem Weg zur süchtigen Gesellschaft“ (Referent Joachim Bauer) beginnt dieser Tag, bis 17.00 gibt es die weiteren Vorträge und die Workshops und um 17.30 Uhr rundet ein „Musikalisches Gastmahl“den Tag ab. Näheres unter: www.anima-vlbg.at Vorankündigung: Termine Österreichische Ärztetage 25. Ärztetage Grado 22.-28.5.2016 Infos & Anmeldung ab Ende 01/2016 unter www.arztakademie.at/grado 19. Ärztetage Velden 21.-27.8.2016 Infos & Anmeldung ab 04/2016 unter www.arztakademie.at/velden Fortbildungsveranstaltung Strahlenschutzausbildung Laut MedStrSchV ist zur Aufrechterhaltung der Anerkennung der Strahlenschutzausbildung eine erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Fort bildungsveranstaltungen im Ausmaß von min destens acht Stunden (bzw. vier Stunden für niedergelassene Ärzte / Zahnärzte und deren Personal) in Abständen von höchstens fünf Jahren erforderlich. Erstmals bietet das Institut für Medizinische Physik eine derartige Fortbildungsveranstaltung im Ausmaß von acht bzw. vier Stunden an. Wann: Freitag, 16.10.2015 am LKH Feldkirch VORARLBERG Ultraschallkurse 2015 am LKHH Hohenems ABDOMENSONOGRAPHIE – AUFBAU- UND ABSCHLUSSKURS 15. – 17. Oktober 2015 Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher Kursort: LKH Hohenems Kursgebühr: € 400,– Anmeldung:Sekretariat Interne, Tel. 05576/703-2600, E-Mail: [email protected] Konkrete Angaben zur Anmeldung und zum Veranstaltungsprogramm werden in einer separaten Aussendung voraussichtlich im September bekannt gegeben. Für Angestellte der Landeskrankenhäuser wird die Teilnahme kostenlos sein. Nähere Infos: Dipl.-Ing. Barbara Tiefenthaler, MSc. Institut für Medizinische Physik T +43 (0)5522 303-3107 [email protected], www.lkhf.at Fortbildung für ArztassistentInnen „Verbände anlegen“ – Wie wickle ich richtig Kursziel/Zielgruppe: • Was muss beim Anlegen von Verbänden beachtet werden • Die verschiedenen Arten von Stülpa-Verbänden • Bindenverbände Dieser Kurs richtet sich an alle praktisch tätigen Ordinationsassistentinnen mit wenig Vorkenntnissen. Wann: Samstag, 14. November 2015, 9.00 – 13.00 Uhr Ort: Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Dorfstrasse 13b, 6800 Feldkirch Referentin: Sabrina Halbeisen DGKS Kosten: E 59,– KONTAKT & INFORMATIONEN Frau Carmen Mathis Tel. +43(0)650 340 14 70 [email protected] www.edumedag.com/hermes restl. BUNDESLÄNDER 10. Weinviertler Sportärztetage Wann: 9.–11. Oktober 2015 Wo:Hotel Althof Retz, 2070 Retz, Niederösterreich Thema: „Bewegung und Gesundheit“ Anrechenbarkeit: „Bewegung und Gesundheit“ ÖÄK-Sportarztdiplom: 10h Theorie, 5h Ärztesport, 5h Praxisseminar, ÖÄK-Fortbildungsdiplom: 15 Punkte Info/Anmeldung: Ärztekammer für NÖ, Beate Nechvatal Tel. (01)53751-245, [email protected] Seminar „Begutachtung in der Geriatrie/Langzeitpflege“ Wann: Freitag 23. Oktober (14:00 – 19:00 Uhr) und Samstag 24. Oktober 2015 (9:15 – 12:45 Uhr) Wo:1160 Wien Der Fokus des Seminars liegt auf der Vermittlung von Grundlagen zur Durchführung von Begutachtungen und der Darstellung themenrelevanter Praxisbeispiele. Zielgruppe sind alle ÄrztInnen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe Umfang: 10 Unterrichtseinheiten Kursgebühr:€ 380,– Weitere Informationen finden Sie in der angehängten Seminarkarte und unter www.donau-uni.ac.at/begutachtunggeriatrie. ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 25 FORTBILDUNG Homöopathie in der Kinderund Jugendheilkunde c/o Wiener Medizinische Akademie Tel. +43.1.4051383.17 · Fax: +43.1.4078274 E-Mail: [email protected] · www.oegam.at • Late Breaking Trials • Key Note Lecture II • Sitzung Herzinsuffizienz • Sitzung Hypertonie • Sitzung Gerinnung • Key Note Lecture III Einzelmittelhomöopathie aus der Praxis für die Praxis Wann: AUSLAND F reitag, 6.11.2015, 10.00 Uhr-Sonntag, 8.11.2015, 12.00 Uhr Wo: Salzburg, Hotel Schaffenrath Referenten: Dr. Leopold Drexler, Dr. Sigrid Kruse, Dr. Susanne Diez, als Gast Dr. Mira Dorcsi-Ulrich Veranstalter: Salzburger Ärztekammer, Referat für Komplementärmedizin Anmeldung: ÖGHM, Tel. 01-5267575, [email protected], Nähere Informationen zum Kurs: Dr. Leopold Drexler, 0699-10072813 ÖGAM-Moderatorentraining zur Führung ärztlicher QZ Wann: 1 3. und 14. November 2015, Linz 22. und 23. April 2016, Linz Die Veranstaltungen werden für das DFP mit je 10 Punkten approbiert. Nähere Infos, Programm und Anmeldung: Christian Linzbauer · ÖGAM-Sekretariat Näher Infos: [email protected] Vorankündigung: Kardiovaskuläre Medikamente: Was ich als Praktiker wissen muss Wann: 15.–16. Oktober 2015 Donnerstag: 12.00–18.30 Freitag: 08.30–13.45 14. St.Galler Airway Management Symposium Wann: Ort:Gemeindesaal Triesen, Dröschistr. 4, 9495-Triesen, Liechtenstein Fortbildung der Working Group Cardiovascular Pharmacotherapy der European Society of Cardiology gemeinsam mit der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein. Zielpublikum: Praktische Ärzte und Internisten aus Vorarlberg, Liechtenstein und der Ostschweiz Themen: • C hronische Herzinsuffizienz: Wie kann Eisen das Leben der Patienten verbessernKey Note Lecture I • Sitzung Diabetes • Symposium Msd: Aktuelle Optionen Der Lipidtherapie 20.–21. November 2015 Ort:Kantonsspital St.Gallen, 9007 St.Gallen Organisation: Klinik für Anästhesiologie-, Intensiv-, Rettungsund Schmerzmedizin, Kantonsspital St.Gallen Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. T. Schnider und Dr. med. Alfred Jacomet, Kantonsspital St.Gallen Tel: +41(0) 494 15 15, E-Mail: [email protected] Information und Anmeldung: http://www.anaesthesiologie.kssg.ch/home/ aerzte_fachpersonen/st_galler_airwaymanagementsymposium.html Pramulex ® Escitalopram Referenzprodukt: Cipralex® Pram® hat jetzt eine Schwester! = Mehr als 3 Pramulex®-Einstellungen zum Preis einer Cipralex®-Einstellung1 € 26,-/Monat maximale Einsparung!1 Unverwechselbares Markengenerikum BOX Neu: Alle Wirkstärken in der Grünen Box 5 mg 10 15 20 mg Laktosefrei Servus Ö sterre ich! 1 WVZ 10/2015, Preisvergleich (KP) auf Tablettenbasis: Cipralex® 20 mg (28 Stk., NoBox) vs. Pramulex® 20 mg (30 Stk., GB), Fachinformation Pramulex® Filmtabletten Stand: 07/2014 pramulex_180x125mm_10.2015.indd 1 26 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 01/10.2015 E GRÜN 23.09.2015 12:24:58 SERVICE FACHINFORMATIONEN Fachinformation zu Inserat neben Seite 4 Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 20 (40) mg Esomeprazol (als Magnesiumtrihydrat). Hilfsstoffe: 28 (40) mg Saccarose, Glycerolmonostearat, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid (E171), Triethylcitrat, Eisenoxid, rot-braun (E172). 20 mg: Eisenoxid, gelb (E172) Anwendungsgebiete: Esomeprazol Tabletten sind indiziert bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis, Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung des Wiederauftretens der Erkrankung, Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD); zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni, Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus; bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie, zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Esomeprazol, substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf, ebenso wie andere Protonenpumpeninhibitoren, nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 17. Juni 2013. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665 Fachinformation zu Inserat neben Seite 5 Cerebokan® 80 mg - Filmtabletten: Inhaber der Zulassung: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Willmar-Schwabe-Str. 4, 76227 Karlsruhe, Deutschland. Vertrieb in Österreich: Austroplant-Arzneimittel GmbH, Wien. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält als Wirkstoff: 80 mg Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (EGb 761®) (DEV = 35 - 67:1). Der Extrakt ist quantifiziert auf 17,6 – 21,6 mg Ginkgoflavonglykoside und 4,32 – 5,28 mg Terpenlaktone, davon 2,24 – 2,72 mg Ginkgolide A,B und C und 2,08 – 2,56 mg Bilobalid. Erstes Auszugsmittel Aceton 60% m/m. Liste der sonstigen Bestandteile: Lactose-Monohydrat (45,5mg/Filmtablette) , Siliciumdioxid (hochdispers, wasserfrei), Cellulose (mikrokristalline), Maisstärke, Croscarmellose Natrium, Magnesiumstearat (pflanzlichen Ursprungs), Hypromellose, Macrogol 1500, Dimeticon, alpha-octadecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)-5, Sorbinsäure, Eisenoxid rot (E-172), Eisenoxid braun (E-172), Titandioxid (E-171), Talkum. Anwendungsgebiete: Cerebokan 80 mg - Filmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Kopfschmerzen. Zur primären Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem Syndrom bei primär degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus beiden Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden. Hinweis: Bevor die Behandlung mit Cerebokan 80 mg - Filmtabletten begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit bei Stadium II nach FONTAINE (Claudicatio intermittens) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining. Vertigo. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Antidementiva, Ginkgo biloba. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Dosierung, Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen und Haltbarkeit sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Fachinformation zu Inserat neben Seite 28 Seractil 200 mg - Filmtabletten; Seractil 300 mg – Filmtabletten; Seractil forte 400 mg – Filmtabletten; Zusammensetzung: Eine Filmtablette enthält 200/300/400 mg Dexibuprofen. Hilfsstoffe: Tablettenkern: Hypromellose, mikrokristalline Cellulose, Carmellose-Calcium, hochdisperses Siliciumdioxid, Talk. Filmüberzug: Hypromellose, Titandioxid (E171), Glyceroltriacetat, Talk, Macrogol 6000. Anwendungsgebiete: Seractil 200/300/400 mg – Filmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen. Zur symptomatischen Behandlung von - Schmerzen und Entzündungen bei Osteoarthritis/Arthrose, - Regelschmerzen (primäre Dysmenorrhoe), - leichten bis mäßig starken Schmerzen, wie Schmerzen des Bewegungsapparates, Kopf- oder Zahnschmerzen, schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen nach Verletzungen, und zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung von - rheumatoider Arthritis, wenn andere, längerfristige Therapieoptionen (Basistherapie: Disease Modifying Antirheumatic Drugs, DMARDs) nicht in Betracht gezogen werden. Gegenanzeigen: Dexibuprofen darf nicht angewendet werden bei Patienten: - mit einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Dexibuprofen, gegen andere NSAR oder gegen einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels. - bei denen Stoffe mit ähnlicher Wirkung (z.B. Acetylsalicylsäure oder andere NSAR) Asthmaanfälle, Bronchospasmen, akute Rhinitis, Nasenpolypen, Urtikaria oder angioneurotische Ödeme auslösen. - mit einer Vorgeschichte von gastrointestinalen Blutungen oder Perforationen, die im Zusammenhang mit einer vorhergehenden NSAR-Therapie steht - mit bestehenden oder in der Vergangenheit wiederholt aufgetretenen peptischen Ulzera oder Blutungen (mindestens zwei voneinander unabhängige Episoden von nachgewiesener Ulzeration oder Blutung). - mit zerebrovaskulären oder anderen aktiven Blutungen. - mit aktivem Morbus Crohn oder aktiver Colitis ulcerosa. - mit schwerer Herzinsuffizienz. - mit schwerer Nierenfunktionsstörung (GFR < 30 ml/min). - mit schwerer Leberfunktionsstörung. - ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika, Propionsäurederivate, ATC-Code: M01AE14; Packungsgrößen: 200 mg Filmtabletten: 30, 50 Stück; 300/400 mg Filmtabletten: 10, 30, 50 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green Box (400 mg 30 Stück: No Box). Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der FKI: 06.02.2012. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation Fachinformation zu Inserat neben Seite 29 Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/5 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/10 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/5 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg Hartkapseln. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 2,5 mg Ramipril und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 5 mg Ramipril und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/10 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 5 mg Ramipril und 10 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 10 mg Ramipril und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 10 mg Ramipril und 10 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Liste der sonstigen Bestandteile: Kapselfüllung: mikrokristalline Cellulose, wasserfreies Calciumhydrogenphosphat, pregelatinierte Maisstärke, Natriumstärkeglycolat (Typ A), Natriumstearylfumarat. Kapselhülle Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg; 5 mg/5 mg; 10 mg/5 mg; 5 mg/10 mg: Eisenoxid rot (E172), Titandioxid (E171), Gelatine. Kapselhülle Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg: Eisenoxid gelb (E172), Eisenoxid schwarz (E172), Eisenoxid rot (E172), Titandioxid (E171), Gelatine. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung der Hypertonie bei Erwachsenen. Ramipril/Amlodipin Genericon ist angezeigt als Substitutionstherapie bei Patienten, deren Blutdruck bei gleichzeitiger Gabe von Ramipril und Amlodipin als Einzeltabletten in gleicher Dosisstärke wie im Kombinationspräparat ausreichend eingestellt ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ramipril, Amlodipin, andere ACE (Angiotensin Converting Enzyme)-Hemmer, Dihydropyridinderivate oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. In Bezug auf Ramipril: Die gleichzeitige Anwendung von Ramipril/Amlodipin mit Aliskiren-haltigen Arzneimitteln ist bei Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 60 ml/min/1,73 m2) kontraindiziert (siehe Abschnitte 4.5 und 5.1). Angioödeme in der Vorgeschichte (hereditär, idiopathisch oder früheres Angioödem aufgrund der Einnahme von ACE-Hemmern oder Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten. Extrakorporale Behandlungen, bei denen es zu einem Kontakt zwischen Blut und negativ geladenen Oberflächen kommt (siehe Abschnitt 4.5). Signifikante beidseitige Nierenarterienstenose oder Nierenarterienstenose bei nur einer funktionsfähigen Niere. Zweites und drittes Schwangerschaftstrimester (siehe Abschnitte 4.4 und 4.6). Ramipril darf nicht bei hypotensiven oder hämodynamisch instabilen Patienten angewendet werden. In Bezug auf Amlodipin: Schwere Hypotonie. Schock (einschließlich kardiogener Schock). Obstruktion des linksventrikulären Ausflusstrakts (z. B. höhergradige Aortenstenose). Hämodynamisch instabile Herzinsuffizienz nach akutem Myokardinfarkt. Pharmakotherapeutische Gruppe: Angiotension Converting Enzym (ACE)-Hemmer und Kalziumkanalblocker ATC-Code: C09BB07. Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/10 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Pharmazeutischer Unternehmern: Genericon Pharma Gesellschaft m.b.H., A-8054 Graz, E-Mail: [email protected] Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Gewöhnungseffekten und zu den Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen FACHINFORMATIONEN ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 27 SERVICE FACHINFORMATIONEN Fachinformation zu Inserat neben Seite 13 Normhydral - lösliches Pulver: Zusammensetzung: 1 Beutel zu 13,1 g enthält: Wasserfreie Glucose 10,00 g, Natriumchlorid 0,875 g, Natriumcitrat 2H20 1,475 g, Kaliumchlorid 0,750 g, (Die trinkfertige Lösung enthält: Glucose 111 mmol/l, Natrium 60 mmol/l, Kalium 20 mmol/l, Citrat 10 mmol/l, Chlorid 50 mmol/l). Hilfsstoffe: Siliciumdioxid. Anwendungsgebiete: Normhydral wird angewendet zur oralen Elektrolyt- und Flüssigkeitszufuhr bei akuten Durchfallerkrankungen mit und ohne Erbrechen bei Jugendlichen und Erwachsenen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile. Unstillbares Erbrechen, schwere Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit, Schock, metabolische Alkalose, Anurie, Monosaccharid-Malabsorption, schwere Nierenfunktionsstörung. Pharmakotherapeutische Gruppe: Elektrolyte mit Kohlenhydraten, ATC-Code: A07CA. Packungsgrößen: 5 Beutel. Abgabe: Rezeptfrei und apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich. Stand der Fachkurzinformation: 10.07.2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Fachinformation zu Inserat neben Seite 20 Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 50 mg/12,5 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 75 mg/18,75 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 100 mg/25 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 125 mg/31,25 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 150 mg/37,5 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 175 mg/43,75 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 200 mg/50 mg/200 mg Filmtabletten. Qualitative und Quantitative Zusammensetzung: Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 50 mg/12,5 mg/200 mg Filmtabletten:Jede Filmtablette enthält 50 mg Levodopa, 12,5 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/ Entacapon ratiopharm 75 mg/18,75 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 75 mg Levodopa, 18,75 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 100 mg/25 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 100 mg Levodopa, 25 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei und 2,1 mg Allurarot AC Aluminiumsalz (E129). Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 125 mg/31,25 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 125 mg Levodopa, 31,25 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 150 mg/37,5 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 150 mg Levodopa, 37,5 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei und 2,9 mg Carmoisin Aluminiumsalz (E122). Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 175 mg/43,75 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 175 mg Levodopa, 43,75 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 200 mg/50 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 200 mg Levodopa, 50 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Anwendungsgebiete: Levodopa/ Carbidopa/Entacapon ratiopharm wird bei erwachsenen Patienten mit Morbus Parkinson eingesetzt, bei denen „end-of-dose“-Fluktuationen im Krankheitsbild auftreten, die durch eine Behandlung mit Levodopa und einem DopadecarboxylaseHemmer (DDC-Hemmer) nicht ausreichend stabilisiert sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen oder einem der genannten sonstigen Bestandteile. Schwere Leberinsuffizienz. Engwinkelglaukom. Phäochromozytom. Gleichzeitige Anwendung von Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm mit nichtselektiven Monoaminoxidase- (MAO-A- und MAO-B-)Hemmern (z. B. Phenelzin, Tranylcypromin). Gleichzeitige Anwendung mit einem selektiven MAO-A- und einem selektiven MAO-B-Hemmer (siehe Abschnitt 4.5 der Fachinformation). Malignes neuroleptisches Syndrom (MNS) und/oder atraumatische Rhabdomyolyse in der Anamnese. Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiparkinsonmittel, Dopa und DopaDerivate, ATC-Code: N04BA03. Liste der sonstigen Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose, Lactose, wasserfrei; Niedrig substituierte Hyprollose, Povidon (K-30), Hochdisperses Silicumdioxid, wasserfrei; Magnesiumstearat. Filmüberzug: Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 50 mg12,5 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Schwarzes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 75 mg/18,75 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/ Entacapon ratiopharm 100 mg/25 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Polysorbat 80, Allurarot AC Aluminiumsalz (E129), Karmin (E120), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 125 mg/31,25 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 150 mg/37,5 mg/200 mg Filmtabletten. Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Carmoisin Aluminiumsalz (E122), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 175 mg/43,75 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Schwarzes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 200 mg/50 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Schwarzes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Art und Inhalt des Behältnisses: Weiße, opake HDPE-Behältnisse mit weißer, opaker PP-Schraubverschlusskappe mit Originalitätssicherung bzw. kindergesicherter PP-Schraubverschlusskappe; die Verschlusskappe enthält das Trockenmittel Silicagel. Packungsgrößen: 10, 28, 30, 50, 60, 90, 98, 100, 130, 150, 175, 200 und 250 Filmtabletten. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Inhaber der Zulassung: ratiopharm Arzneimittel Vertriebs-GmbH, Albert-Schweitzer-Gasse 3, A-1140 Wien, Tel.Nr.: +43/1/97007-0, Fax-Nr.: +43/1/97007-66, e-mail: [email protected] Rezeptpflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Stand der Information: 07/2014. Weitere Hinweise zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Nebenwirkungen und zutreffendenfalls Angaben über die Gewöhnungseffekte sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Fachinformation zu Inserat neben Seite 21 Colidimin 200 mg - Filmtabletten: Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: Rifaximin 200 mg. Hilfsstoffe: Carboxymethylstärke-Natrium, Glycerol(mono/di/tri)(palmitat/stearat), hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete:- Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximin-sensitive Bakterien im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie: - unkomplizierte Divertikelerkrankungen. - hepatische Encephalopathie, - pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile, - bakterielles Überwucherungs-Syndrom, - Reisediarrhoe verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien, - Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Colidimin 200 mg - Filmtabletten dürfen nicht angewendet werden: Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rifaximin und andere Rifamycin-Derivate sowie einen der sonstigen Bestandteile des Präparates. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antibiotika, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 12 Stück. 36 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2010. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. 28 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 BEZAHLTE ANZEIGE Optimal betreut seit 25 Jahren Wenn WEBMED am 15. Oktober sein 25 jähriges Jubiläum mit seinen Partnern feiert, wird es einige Überraschungen geben: Von neuen Produkten bis zum neuen Kleid des Unternehmens dürfen die Gäste einige Highlights erwarten. Der Arzt und seine Anforderungen stehen immer im Mittelpunkt. W EBMED beweist seit Langem, dass nicht nur ein gutes Pro dukt, sondern auch umfangrei cher Service wichtig für den Erfolg ist. Seit 25 Jahren stehen die MitarbeiterInnen mit einer optimalen Betreuung über 400 Ärz tInnen österreichweit zur Seite. WEBMED Kunden schätzen besonders den Umfang des Serviceangebotes. Dass WEBMED mehr als eine Informatik Lösung ist bestätigen die KundInnen: „Ich möchte mich sehr bedanken, Ihre Mitar beiter haben uns beim Umzug sehr gehol fen. Ich weiß nicht, was wir ohne Sie ge macht hätten.“ So Frau Dr. Thurnher aus Wolfurt. Eine lange Liste an positiven Rückmel dungen zeigt die hohe Zufriedenheit der Praxisteams mit den Mitarbeitern des Un ternehmens. Was meint jedoch das WEB MED Team selbst zu ihrem Erfolg? Neuem, wenn ich einen Beitrag zu einer effizienteren Praxisverwaltung leisten kann.“ Andrea Scherrer, Support Andrea, Hilfestellung bei Anwenderfragen, Anpassungswünschen und Fragen zur Bedienung des WEBMED Programms: „Es ist mir bei jedem einzelnen Anruf ein Anliegen, dass der Telefonpart ner am Ende des Gesprächs das Gefühl hat bei uns gut aufgehoben zu sein. Geduld, Freundlichkeit und Respekt sind mein oberstes Gebot, auch wenn Kunden meh rere Male am Tag anrufen. Dass es sich lohnt erfahre ich immer wieder durch den Dank und Wertschätzung die mir entge gen gebracht wird. Freundlichkeit, Servicementalität und res pektvolle Partnerschaft sind sicherlich nicht der einzige Schlüssel zum Erfolg von WEBMED, ein entscheidender Faktor je doch allemal. Das die technische Lösung des Ordinationsprogramms passt, ist be reits unter Beweis gestellt: 25 Jahre nach haltiges Wachstum und Zufriedenheit der Kunden sind eine überzeugende Bestäti gung. Auch in Zukunft wird WEBMED auf seine Stärken bauen und seinen Bei trag im Gesundheitssystem Österreichs mit der Vision „Mehr Zeit für den Patien ten“ leisten. Ihr Ansprechpartner: Ing. Norbert Weber WEBMED, Weber GmbH & Co KG A-6830 Rankweil, Lehenweg 6 T +43 (0)5522-39737 F +43 (0)5522-39737-4 [email protected] · www.webmed.at Ing. Jürgen Gort, Leitung Support DI (FH) Petra Gächter, Produktmanagement Jürgen, Leitung Support: „Ich glaube, dass der Erfolg unseres Unternehmens in der Motivation meiner KollegInnen liegt. Wenn wir mit unserem KnowHow für zu friedene Kunden sorgen dürfen, macht das einfach Spaß und erfüllt mich auch ganz persönlich. Wir stehen im engen Kontakt mit den Arztpraxen. Wir wollen ihre Schwierigkeiten und Wünsche kennen und dafür Lösungen finden. Dafür neh men wir auch gerne laufende Weiterbil dungen in Kauf, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.“ Petra, Produktmanagerin und Verantwortliche für Schulungen: „Da wir unsere Kunden bestens auf ihre Arbeit im Praxi salltag vorbereiten, sind unsere Schulun gen sehr umfassend. Ich habe die teilneh menden Ärzte und deren Teams jedoch als aufmerksame, kritische aber auch respekt volle PartnerInnen kennen gelernt und er lebe die Schulungen als eine sehr persönli che und intensive Zeit. Es macht mir ein fach Spaß und motiviert mich stets von ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 29 KAMMERAMT Kammeramt Schulgasse 17 · 6850 Dornbirn · Tel. 05572/21900-0 · Fax 05572/21900-43 · E-Mail: [email protected] Internet: www.arztinvorarlberg.at Das Kammeramt steht Ihnen zur Verfügung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24. Dez., 31. Dez., Karfreitag und der Nachmittag des Faschingdienstags) Es besteht selbstverständlich weiterhin auch außerhalb der Fixzeiten für Sie die Möglichkeit, je nach Dringlichkeit, mit einem Mitarbeiter einen individuellen Termin zu vereinbaren. % Bitte wählen Sie durch . . . Kammeramtsdirektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D r. Jürgen Heinzle [email protected] DW 52 Kammeramtsdirektorstellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D r. Jürgen Winkler [email protected] Mag. Stefan Holzer [email protected] DW 34 Sekretariat, Standesführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S usanne Stockklauser (A – L) [email protected] Helga Zelzer (M – Z) [email protected] Marlene Flatz [email protected] DW 29 Ärzteausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D r. Jürgen Winkler jü[email protected] Mag. Anna Radl [email protected] Christiane Bogner [email protected] DW 34 Rechnungswesen (Buchhaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D aniela Gürth [email protected] Zaklina Kramer [email protected] DW 32 Pensions- und Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M ag. Stefan Holzer [email protected] DW 26 Wohlfahrtsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C hristoph Luger [email protected] DW 37 EDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H ans-Peter Rauch [email protected]; [email protected] Günter Schelling [email protected]; [email protected] DW 28 DW 26 DW 31 DW 12 DW 46 DW 24 DW 38 DW 39 Öffentlichkeitsarbeit, „Arzt im Ländle“ . . . . . . . . . . . . . . . . W ilfried Lipburger DW 41 [email protected]; [email protected] Kassenärztliche Verrechnungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D aniel Kinzel [email protected] Klaus Hausmann [email protected] Ingrid Fitz [email protected] DW 35 Hausmeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K urt Weissensteiner [email protected] DW 20 30 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 DW 36 DW 33 PERSONALIA In Memoriam Stand der gemeldeten Ärzte (17. 9. 2015) I. Ärzte insgesamt: 1833 a) Kurie angestellte Ärzte: 938 b) Kurie niedergelassene Ärzte: c) außerordentliche Kammerangehörige: Pensionisten: andere a.o. Angehörige: 584 226 82 d) Ärzte gemäß § 35 ÄrzteG: 3 II. Ärzte mit Ordination: a) Ärzte für Allgemeinmedizin 259 b) Fachärzte 301 c) Approbierte Ärzte 9 Ärzte in einem Anstellungsverhältnis: a) Ärzte für Allgemeinmedizin 306 b) Fachärzte 487 c) Approbierte Ärzte 27 d) Turnusärzte 389 Wohnsitzärzte: 72 Hinweis: Da es Ärzte gibt, die sowohl eine Ordination führen, als auch in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist die Summe der Ärzte in Pkt. II nicht ident mit der Summe der in Pkt. I lit a) und b) genannten Ärzte. PRAXISERÖFFNUNG Dr. Heidi Kaufmann Ärztin für Allgemeinmedizin 6866 Andelsbuch, Hof 368 ab 1.9.2015; Wahlärztin (Praxisgemeinschaft mit Dr. Rudolf Rüscher) Vizkelety Josef Approbierter Arzt 6912 Hörbranz, Allgäustraße 5 ab 6.9.2015; Wahlarzt Dr. Susanne Bauer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie 6850 Dornbirn, Dr. WaibelStraße 3, ab 1.10.2015; alle Kassen (Jobsharing mit Dr. Wolfram Metzger) Dr. Ekkehard Gehrer Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Bregenz Am 23. August 2015 ist in Bregenz der Kinderfacharzt Dr. Ekkehard Gehrer im Alter von 63 Jahren unerwartet an einem Herzleiden verstorben. Geboren wurde Dr. Ekkehard Gehrer am 25.6.1952 in Höchst. Nach dem Besuch der Pflichtschule und den Gymnasien Mehrerau und Gallusstraße in Bregenz entschloss er sich für das Medizinstudium an der Universität in Innsbruck wo er am 20. Juli 1979 zum Dr. med. promovierte. Die Turnus- und Facharztausbildung absolvierte er am Krankenhaus der Stadt Bregenz und am LKH Feldkirch sowie am Sanatorium Dr. Rhomberg in Lech. Die gleichzeitige Anerkennung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt für Kinderheilkunde erfolgte am 11. Juli 1988. Im Rahmen seiner anschließenden Tätigkeit am KH Bregenz führte er die Ambulanz für diabetische Kinder und Jugendliche sowie ein Asthmaambulanz. Gleichzeitig widmete er sich einer intensiven Fortbildung im Bereich Kinderpneumologie und Kinderdiabetologie in enger Zusammenarbeit mit der Kinderklinik in Graz und dem Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen. Im Jahre 1992 wählte er den Schritt in die freie Praxis und richtete mit seinem Kollegen Dr. Gerhard Diem eine der ersten sogenannten Gemeinschaftspraxen Dr. Rene Summesberger Facharzt für Hals-, Nasenund Ohrenkrankheiten 6900 Bregenz, Belruptstraße 25 ab 1.10.2015; alle Kassen Dr. Othmar Thurnes Facharzt für Innere Medizin 6700 Bludenz, Spitalgasse 13 (LKH Bludenz) ab 1.10.2015; Wahlarzt Gruppenpraxis Dr. Arnold Pfatschbacher, Dr. Martin Fleisch Fachärzte für Radiologie 6700 Bludenz, Am Postplatz 2 ab 1.10.2015; alle Kassen ein. Sein besonderer medizinischer Schwerpunkt lag in der Betreuung lungen- und zuckerkranker Kinder ein. Durch seinem un ermüdlichen Einsatz war Dr. Gehrer bei seinen jungen Patienten sehr beliebt, sie schätzten seine bescheidene, ruhige und väterliche Art. Im Jahre 2013 bot sich ihm die Möglichkeit zur Eröffnung einer Zweitordination im Kindercampus Höchst. Noch für den heurigen Herbst hatte Dr. Ekkehard Gehrer die Verlegung seiner gesamten Ordination nach Höchst und die Bildung eines Job-Sharings mit Dr. Dietmar Hammerer geplant. Neben seiner umfangreichen ärztlichen Arbeit fand Dr. Ekkehard Gehrer auch Zeit und Engagement sich der Gemeinschaft der Ärzte als Standesvertreter im Beschwerdeausschuss und im Referat für Schulärzte zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig engagierte sich auch beim Arbeits- für Vorsorge- und Sozialmedizin und betreute als Schularzt das Privatgymnasium Mehrerau. Ruhe und Kraft als Ausgleich zum anstrengenden Beruf fand Dr. Gehrer in seiner Familie und auch am See in Höchst mit Schwimmen, Tauchen, Surfen, Segeln und seiner große Leidenschaft dem Fischen. Die Vorarlberger Ärzteschaft wird dem hochgeschätzten und leider so früh verstorbenen Berufskollegen Dr. Ekkehard Gehrer ein ehrendes Andenken bewahren. PRAXISVERLEGUNG Dr. Markus Dezfulian Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie von: Dornbirn nach: 6845 Hohenems, Nibelungenstraße 10 ab 1.9.2015; Wahlarzt PRAXISNIEDERLEGUNG Dr. Heidi Kaufmann Ärztin für Allgemeinmedizin Schoppernau, per 31.8.2015 (Wahlärztin) Dr. Andreas Ulmer Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Bregenz, per 30.9.2015 (alle Kassen) Dr. Linda Motazed Ärztin für Allgemeinmedizin Bregenz, per 30.9.2015 (Wahlärztin) Dr. Alain Motazed Facharzt für Urologie Bregenz, per 30.9.2015 (alle Kassen) Dr. Arnold Pfatschbacher Facharzt für Radiologie Bludenz, per 30.9.2015 (alle Kassen) VERSTORBEN Dr. Ekkehard Gehrer Höchst, 24.8.2015 Dr. Hämmerle Gerd Schwarzach, 5.9.2015 ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 31 So gewinnen alle – mit der Betrieblichen Vorsorge für Ihre Praxis und Ihre Mitarbeiter. Starten Sie die Betriebliche Vorsorge in Ihrer Praxis und schaffen Sie eine Win-WinSituation. Ihre Ordination profitiert von Steuervorteilen und spart Lohnnebenkosten. 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