Ausgabe-2015-10 - Ärztekammer für Vorarlberg

- PHC: aus der Kurie Niedergelassene Ärzte
-Neue Betriebsvereinbarungen an den Landeskranken­
häusern
- Ärztekammer - ihre Aufgaben ihre Vorteile
arZT I m LanDLe
Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg
www.arztinvorarlberg.at
OKTOBER 2015
-Positionspapier: Einsatz geflüchteter Ärztinnen und
Ärzte im Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle
© Charlotte von Bausznern
Die Ärztin hat dann Folgendes herausgefunden:
In Konrad fliesst ein grosser roter Fluss, das Blut. Der
Grosse Rote Fluss fliesst in jedem – in Konrad, in mir –
seinem Bruder Karl – in unserer Mama und in unserem
In Zusammenarbeit mit Fachärzten und
Psychologinnen der Charité Berlin und
des Kinderspitals Zürich entstand die
Erzählung »Konrad und die Fischchen«.
Papa, in der Kuh auf der Wiese und sogar im Tiger im
Dschungel.
Im Grossen Roten Fluss schwimmen ungeheuer viele
Fischchen: Rote Fischchen, weisse Fischchen und
platte Fischchen.
Charlotte von Bausznern
Konrad und die Fischchen
Die roten Fischchen sind ganz klein und sausen ständig
hierhin und dorthin.
Die weissen Fischchen passen auf, dass wir keinen
Schnupfen bekommen.
Und wenn du dich verletzt, kommen die platten Fischchen
und legen sich schnell an die Wunde. Sie bilden eine
kleine Mauer, damit die roten Fischchen nicht abhauen
können. Bis die Wunde wieder verheilt ist.
Hardcover
17 x 23 cm | 64 Seiten
EUR 14,50 | CHF 16,–
ISBN 978-3-99018-346-5
11
Die berührende und liebevoll erzählte
Geschichte über ein Kind, dessen Leben sich
durch die Erkrankung von Grund auf ändert.
Es ist eine Zeit der Ängste, der Einschränkungen und der Krankenhausaufenthalte, die
Konrad mit seiner Familie durchlebt.
Damit Kinder verstehen, was in einem
Körper passiert, der an Leukämie erkrankt,
schließt ein Erklärungsteil an die Erzählung
an, der unter Mithilfe von Fachärzten erstellt
wurde. Hierin wird anschaulich beschrieben,
was der Grund für die Erkrankung ist und
was bei der ärztlichen Behandlung geschieht.
Die Illustrationen der Autorin Charlotte von
Bausznern helfen dabei, das Gelesene noch
besser zu verstehen.
BUCHER Verlag | Hohenems – Wien – Vaduz | T +43-5576-7118-0 | [email protected] |
www.bucherverlag.com
C E T E R U M
Diese Ausgabe des „Arzt im Ländle“ setzt sich auf den Sei­
ten 8 und 9 mit den Auf­gaben der Ärztekammer auseinan­
der. Die Ärztekammer ist eine gesetzliche berufliche Inter­
essensvertretung und eine Körperschaft öffentlichen Rechts
mit Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich und im vom
Staat übertragenen (behördlichen) Wirkungsbereich. Dies
wiederum setzt Pflichtmitgliedschaft voraus. Der größ­
te Teil der Aufgaben der Ärztekammer fallen in den eige­
nen Wirkungsbereich, die Kammern sind weisungsfrei von
staatlichen Organen und lediglich einer Rechtsaufsicht bzw.
seit 1997 der Kontrolle des Rechnungshofs unterworfen.
Der kammerinterne Interessenausgleich ist für die ge­
samte Ärzteschaft von besonderer Bedeutung, nicht das
Einzelinteresse, sondern das Gesamtinteresse hat Vorrang.
Das Verfolgen von Einzelinteressen gegen das Ge­
samtinteresse bleibt ohne Erfolg. Die Kammer hat die Auf­
gabe, diese Freiheit zu nutzen und zu verteidigen, gleich­
zeitig aber auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder
festzulegen. Dass dabei die „Behördenfunktion“ von den
Mitgliedern gelegentlich als kontrollierend erlebt wird,
lässt sich oft nicht vermeiden.
Die Ärztekammer kann auch kämpfen. Das hat sie
mehrfach bewiesen, z.B. in der Organisation einer einheit­
lichen ärztlichen Verhandlungsposition bei Betriebsverein­
barungen mit den Krankenhausträgern. Das hat sich auch
2008 gezeigt. Durch das entschlossene und gemeinschaft­
liche Auftreten konnte die größte Bedrohung im Kassenwe­
sen in den letzten Jahrzehnten - nämlich die Möglichkeit,
Einzelverträge mit der Sozialversicherung abzuschließen –
abgewendet werden. In einer vergleichbaren Situation be­
findet sich die Ärzteschaft gerade jetzt wieder. Unter dem
Deckmantel der PHCs verfolgt die Politik das Ziel, Ärzte
zu schwächen und zu spalten und damit die Arbeitsbedin­
gungen im kassenärztlichen Bereich deutlich zu verschlech­
tern. Es geht wieder Richtung Einzelverträge, die den Arzt
zur Marionette der Politik und Sozialversicherung machen
sollen.
Ärztinnen und Ärzte sind für die Politiker meist unbe­
quem, weil sie nahe am Puls der Menschen sind und das
Gesundheitssystem besser kennen als jeder andere Player
und ihre Meinung dazu auch artikulieren. In den letzten
Jahren wurden Ärztinnen und Ärzte bei vielen Entschei­
dungen im Gesundheitssystem nicht miteinbezogen und es
entsteht der Eindruck, dass man versucht, die Ärztin oder
den Arzt aus ihrer/seiner zentralen Position im Gesund­
heitssystem zu verdrängen und gesundheitspolitische Ent­
scheidungen und Weichenstellungen immer häufiger von
anderen Pressure-Groups bestimmen zu lassen. Beispiels­
weise wurde vor Kurzem in einem Interview der Zeitschrift
„Standard“ von einem sozialdemokratischen Spitzenre­
präsentant des Hauptverbandes die Absicht geäußert, nie­
dergelassene Facharztpraxen abzuschaffen und durch den
Ausbau von Spitalsambulanzen zu ersetzen mit der Konse­
quenz, dass es keine niedergelassenen Kassenfachärzte und
bei Konsultation von niedergelassenen Wahlfachärzten
keinen Wahlarztrückersatz mehr gäbe . Bund, Länder und
Sozialversicherungen rücken im Rahmen der „Steuerungs­
gruppe Gesundheit“ näher zusammen und planen ein
Korsett, das sich immer enger um die Ärzteschaft schnürt.
Umso wichtiger ist die weitere Stärkung der Position der
Ärzteschaft. Eine wirkungsvolle Vertretung der ärztlichen
Interessen setzt allerdings voraus, dass es weiterhin gelingt,
das aufrecht zu erhalten, was als größte Stärke der Ärztekammer betrachtet wird: die Einheitlichkeit, Geschlossenheit und Solidarität des Ärztestandes. Nur wenn uns dieses
Vorhaben gelingen, besteht die Chance, von der Politik ge­
hört und nicht gegeneinander ausgespielt zu werden.
Profiteure einer Schwächung der Ärztekammer als ob­
ligatorische gesetzliche Berufs- und Standesvertretung
­wären z.B. der Nationalrat: Denn ohne organisierte Gegen­
wehr der Ärzteschaft würde auch im Parlament manches
problemloser laufen. Lästige Standesvertreter wären von
der Begutachtung heikler Gesetze ausgeschlossen. Statt ho­
mogenen Widerstand hätte man nur mehr mit vereinzelten
Protesten kleiner Gruppen zu rechnen; die Sozialversicherungen: Keinen Gesamtvertrag aushandeln und statt des­
sen nur mit einzelnen Ärzten als wirtschaftlich völlig aus­
gelieferte „Kleinunternehmer“ zur Vertragsunterzeichnung
ins Büro bestellen zu können, würde Sozialversicherungs­
funktionären und -beamten das Leben beträchtlich er­
leichtern. Wie massiv die Bemühungen sind, die Ärzte­
schaft in weitere Abhängigkeit zu bringen, lässt sich am
Plan des n
­ euen PHC-Gesetzes deutlich ablesen; die Spitals­
erhalter: Als Kleingruppe innerhalb der Gewerkschaft
­wären die Ärzte pflegeleichte Angestellte. Die koordinie­
rende und moderierende Funktion einer gemeinsamen
­Berufsvertretung gäbe es nicht mehr. Ohne hinhaltenden
Widerstand würden Forderungen der Spitalsärzte so
schnell wie möglich abgeschmettert; die Landesregierung
und Gemeinden: Für die Landesregierung würde manches
leichter. Die Stimme der kompetentesten Kritiker an den
Gesundheitspolitikern würde um vieles leiser. Weniger
Probleme bei Spitalsgesetznovellen oder Änderungen beim
Landes- oder Gemeindebedienstetengesetz. Denn es gäbe
keine Ärztekammer, die bereits sehr früh ihre Kritik for­
mulieren könnte.
Ihr Präsident
MR Dr. Michael Jonas
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 3
INHALT
AUS DER KAMMER
5-17
aus der Kurie Niedergelassene Ärzte .................................................................................................................. 5
Neue Betriebsvereinbarungen an den Landeskrankenhäusern ...................................................................... 6-7
Ärztekammer - ihre Aufgaben ihre Vorteile ..................................................................................................... 8-9
Ausbildungsordnung 2015: Übergangsbestimmungen des Sonderfaches Orthopädie und Traumatologie .. 10
Hippokratest: Online-Wissenstest ....................................................................................................................... 11
Save the date:#wirsinddiezukunft ...................................................................................................................... 12
Fortbildungsveranstaltung: „Arbeitsunfähigkeit“ .............................................................................................. 12
Fortbildungsveranstaltung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ........................................................ 13
Sprechstunden ..................................................................................................................................................... 14
Sitzungstermine ................................................................................................................................................... 14
Stellenbesetzungen ............................................................................................................................................. 14
Versand von Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen .............................................................................. 14
Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen ................................................................................................... 15
Ärzte im Zentrum (Bregenz) ............................................................................................................................... 16
Zu Vermieten/zu Verkaufen ................................................................................................................................ 16
Positionspapier: Einsatz geflüchteter Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle ....... 17
AUS DER PRAXIS
18-19
Dokumentationspflichten betreffend die Verwendung von Zellen und Geweben
gemäß Gewebesicherheitsgesetz ...................................................................................................................... 18
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Arzneimittelsicherheit .................... 19
Kammeramt ...................................... 30
Personalia ......................................... 31
Titelbild (Ausschnitt):
Das Titelbild stammt aus dem Kalender »Lyrische Lebenswelten« 2016 von
Nikolaus Hipp.
Dieser erscheint am 25. Oktober 2015
im BUCHER Verlag.
ISBN 978-3-99018-352-6
aks-gesundheit
20
´s Baby ABC: für eine starke Eltern-Kind-Beziehung ......................................................................................... 20
FORTBILDUNG
21-26
VORARLBERG
Komplementäre Tumortherapie: Lehrgang für das ÖÄK-Diplom „Begleitende Krebsbehandlung“ .............. 21
Ärzte-Diplomfortbildungskalender 2015 ....................................................................................................... 22-24
Turnusärztefortbildung 2015 ............................................................................................................................... 25
Termine Österreichische Ärztetage ..................................................................................................................... 25
Ultraschalltage 2015 am LKH Hohenems .......................................................................................................... 25
„anima“: Tag der Psychotherapie - Wenn die Seele Hilfe braucht ................................................................. 25
Fortbildungsveranstaltung Strahlenschutzausbildung ....................................................................................... 25
Fortbildung für Arztassistentinnen ..................................................................................................................... 25
RESTLICHE BUNDESLÄNDER
„10. Weinviertler Sportärztetage“ .....................................................................................................................
Seminar „Begutachtung in der Geriatrie/Langzeitpflege“ ..............................................................................
Homöopathie in der Kinder- und Jugendheilkunde ..........................................................................................
ÖGAM-Moderatorentraining zur Führung ärztlicher QZ .....................................................................................
25
25
26
26
AUSLAND
Kardiovaskuläre Medikamente: Was ich als Praktiker wissen muss ................................................................ 26
14. St.Galler Airway Management Symposium ................................................................................................ 26
Im Sinn einer besseren Lesbarkeit der Texte meint die
gewählte Formulierung bei allen Bezeichnungen, die
auf Personen bezogen sind, beide Geschlechter, auch
wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die
männ­liche oder weibliche Form steht.
Impressum
Ausgabe 10/15 – Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg.
Erscheint monatlich im BUCHER Verlag Hohenems.
Verlagspostamt: 6850 Dornbirn
Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Ärztekammer für Vorarlberg, Körperschaft öffentlichen Rechts,
vertreten durch Präsident MR Dr. Michael Jonas,
6850 Dornbirn, Schulgasse 17, Tel. (05572) 21900-0, Fax -43
Redaktion: Wilfried Lipburger
Grafische Gestaltung: Bruno Reis, Hohenems
Produktion: BUCHER Druck GmbH, Druck & Veredelung,
6845 Hohenems
SERVICE
27-29
Fachinformationen .......................................................................................................................................... 27-28
WEB-MED-Information ......................................................................................................................................... 29
4 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Anzeigenverwaltung:
MEDIA-TEAM Kommunikationsberatung, Interpark Focus 3,
A-6832 Röthis, Tel. (05523) 52392-0, Fax -9, ISDN -50,
E-Mail: [email protected], www.media-team.at
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes, umweltfreundliches Papier.
AUS DER KAMMER
... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte
VON KURIENOBMANN VP DR . BURKHARD WALLA
Ärztekammer lehnt ministerielle Punktation für PHC’s ab
E
nde August 2015 hat Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser eine Punktation für ein PHC-Gesetz präsentiert, welches in relevanten Punkten von dem im Juni 2014 - im Einvernehmen mit der Ärztekammer beschlossenen Konzept „Rund um
den Hausarzt“ erheblich abweicht.
Sollten die bekannt gewordenen
Vorstellungen des Gesundheitsministeriums so Gesetz werden, hat
der Bundeskurienausschuss der
niedergelassenen Ärzte den Länderkammern einstimmig Maßnahmen bis hin zur Kündigung des
Gesamtvertrages empfohlen.
Grundsätzlich entspricht die Idee,
die ärztliche Primärversorgung und
die Verbesserung der Verfügbarkeit
und der Zusammenarbeit mit den
nichtärztlichen Gesundheitsberufen
zu fördern, einer jahrelangen For­
derung der Ärztekammer.
Seit vielen Jahren werden von
der Ärztekammer auch der Ausbau
und die Stärkung des Primärversor­
gungsbereiches gefordert.
Im Juni 2014 konnte dann auch
nach langen Diskussionen und Ver­
handlungen mit dem Gesundheits­
ministerium ein Konsens erreicht
werden, wie dieses Team rund um
den Hausarzt aussehen soll.
Ein nunmehr von Gesundheits­
ministerin Sabine Oberhauser vorge­
legte Punktation für ein PHC-Gesetz
weicht jedoch in relevanten Punk­
ten erheblich von dem im Juni 2014
beschlossenen ab und würde einen
schweren Angriff auf das bewährte
Gesamtvertragssystem bedeuten.
➣L
aut Absicht des Gesundheits­
ministeriums müssen Ärztinnen
und Ärzte in PHC´s ihre Honorare
mit der Krankenkasse eigenstän­
dig und einzeln verhandeln – das
ist das Ende des Gesamtvertrages.
Dabei können die Kassen die Höhe
der auszubezahlenden Beträge in­
dividuell festlegen und auch darü­
ber entscheiden, wer welche Leis­
tungen verrechnen darf.
➣ Gemeinsam mit dem Land und
ohne Einbeziehung der Ärzte­
kammer soll von den Kassen
über Primärversorgungstandor­
te entschieden werden. Im Stel­
lenplan ersetzen diese dann die
bestehenden Allgemeinmedizi­
ner-Planstellen, das ist die Zen­
tralisierung der kassenärztlichen
Medizin und der Verlust einer
wohnortnahen Versorgung.
➣ I nstitute und Ambulatorien also Wirtschaftsbetriebe - sind
niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten gegenüber gleichberech­
tigt. Dadurch konkurrieren künf­
tig größere Kapitalgesellschaften,
die auch über Jahre hinweg Ver­
luste akzeptieren können, mit
selbständigen niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten.
Schwächung der Ärzteschaft
Schon die Überschrift des ministe­
riellen Vorhabens („Stärkung der
multiprofessionellen und inter­
disziplinären Primärversorgung“)
ist mehr als unglaubwürdig - be­
absichtigt ist eine Schwächung der
Ärzteschaft. Es ist davon auszuge­
hen, dass die Verbesserung der Pri­
märversorgung nur als Deckmantel
für die Aushöhlung des Gesamtver­
trages (= Kollektivvertrag) der nie­
dergelassenen Ärzte dient.
Dass das Gesundheitsministeriums
von einer besseren Ausstattung des
niedergelassenen Bereiches nichts
wissen will und vielmehr dar­
auf abzielt, mit den Primärversor­
gungszentren die Hausärzte abzu­
lösen, unterstreicht beispielswei­
se auch eine Aussage des Master­
minds der PHC`s im Gesundheits­
ministerium, Sektionschef Dr. Cle­
mens Auer. Dieser hat vor kurzem
auf der Kommunalmesse in Wien
öffentlich erklärt: „Die Einzelordi­
nation am Land ist kein guter Busi­
ness Case mehr“.
Die Aushöhlung des Gesamt­
vertrags ist aber nicht nur aus stan­
VP Kurienobmann
Dr. Burkhard Walla
despolitischen Erwägungen abzu­
lehnen, sie bedroht auch die medi­
zinische Versorgung. Würden die
Krankenkassen tatsächlich künftig
Einzelverträge direkt mit Arztinnen
und Ärzten oder PHC abschließen
und nicht mehr mit der Ärztekam­
mer, so würde der fehlende Schutz
der Ärztekammer diese Vertrags­
partner extrem schwächen.
Abzulehnen ist auch die vom
Gesundheitsministerium gewünsch­
te Nicht-Einbindung der Ärzteschaft
in die Bedarfsplanung sowie die Ein­
führung eines Kündigungsregimes,
wonach bei Bedarfsänderungen,
Nicht-Erfüllung vereinbarter Leis­
tungen oder Änderungen im Orga­
nisationskonzept die Kündigung der
Verträge ermöglicht werden soll.
Empfehlung: Vorbereitung von
Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Gesamtvertrages
Am Samstag, den 5. September 2015
hat der Bundeskurienausschuss der
niedergelassenen Ärzte bei einer
Sondersitzung einstimmig einen
Empfehlungsbeschluss gefasst. Darin
werden die Länderkammern aufge­
rufen, die notwendigen Maßnahmen
bis hin zur Kündigung der Gesamt­
verträge mit den Krankenkassen zu
treffen, sollten die bekannt geworde­
nen Vorstellungen des Gesundheits­
ministeriums Gesetz werden.
Primärversorgung leisten nie­
dergelassene Ärztinnen und Arzte
in Österreich Tag für Tag. Sie arbei­
ten wohnortnahe und vernetzt mit
zahlreichen anderen Gesundheits­
berufen. Das bedeutet: Österreich
braucht definitiv keine neuen PHCZentren, so wie das Gesundheitsmi­
nisterium sich diese vorstellt. Das
damit verbundenen Gesetzesvorha­
ben wird entschieden abgelehnt.
Aus Sicht der Ärzte muss Pri­
märversorgung auch in Zukunft im
Rahmen von Gesamtverträgen un­
ter der medizinischen und unter­
nehmerischen Letztverantwortung
von Ärzten stattfinden ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 5
AUS DER KAMMER
Neue Betriebsvereinbarungen an den
Landeskrankenhäusern
Wie bereits berichtet wurden in den letzten Wochen und Monaten mit der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft intensive Verhandlungen über den Neuabschluss der mit 30. September 2015 befristeten
Betriebsvereinbarungen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17. September 2015 hat
die Kurie nunmehr eingehend über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Die Betriebsverein­
barungen wurden zeitlich befristet vom 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2017 abgeschlossen.
N
achfolgend die wichtigsten
Eckpunkte dieser neuen
Betriebsvereinbarungen:
Zukünftig wird
Dienst­modellen
zwischen
b. Alternative 2: 24 Stunden Dienst
(verlängerter Dienst)
den
➣ „Arbeitsbereitschaft im
Krankenhaus“ und
➣ „Rufbereitschaft“
unterschieden. Damit ist es gelun­
gen, dass an den Landeskranken­
häusern keine Schichtdienste (un­
ter Schichtdiensten werden Arbei­
ten nach einem Schichtdienstplan
verstanden, der einen regelmäßigen
wöchentlichen Wechsel des Beginns
der täglichen Arbeitszeit vorsieht)
eingeführt werden. Auch wurden
die neuen Anwesenheitsdienstmo­
delle dezidiert als „Arbeitsbereit­
schaft im Krankenhaus“ bezeich­
net, um zu betonen, dass die Anwe­
senheitsdienste Zeiten der Arbeits­
bereitschaft beinhalten.
Dienstmodelle „Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“
(ab 1.1.2016)
„Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ Montag bis Freitag
a. Alternative 1: 24 Stunden Dienst
(verlängerter Dienst)
b. Alternative 2: 16 Stunden Nacht­
dienst (verkürzter, verlängerter
Dienst)
c. Alternative 3: 12 Stunden Nacht­
dienst
„Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ Samstag/Sonntag/Feiertag
a. Alternative 1: 12 Stunden Tagund Nachtdienst
6 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Kurienobmann VP
Dr. Hermann Blaßnig
Die Dienstmodelle „Arbeitsbereit­
schaft im Krankenhaus“ werden mit
1. Jänner 2016 in Kraft treten. Da­
bei erhält man für die Zeit von 22.00
Uhr bis 6.00 Uhr neben der Nacht­
dienstzulage grundsätzlich 4 Stun­
den auf die Sollarbeitszeit angerech­
net (mit Ausnahme des 12 Stunden
Tag- und Nachtdienstes am Sams­
tag/Sonntag/Feiertag - hier werden
jeweils 2 Stunden auf die Sollar­
beitszeit angerechnet). Laut Berech­
nungen der KHBG sind dies bei ei­
nem vollzeitbeschäftigten Spitals­
arzt unter der Annahme von monat­
lich 4 verlängerten Diensten rund 2
Tage mehr Freizeit pro Monat.
Dienstmodelle „Rufbereitschaft“ (ab 1.10.2015)
1. Rufbereitschaftsdienst Werktags
(Montag bis Freitag)
2. Rufbereitschaftsdienst Samstag/
Sonntag/Feiertag
Die Dienstmodelle „Rufbereit­
schaft“ treten bereits mit 1. Oktober 2015 in Kraft.
Kann der Dienst am Folgetag
aufgrund der Einhaltung der ge­
setzlichen Ruhezeit von 11h nicht
angetreten werden, dann gelten die
laut Dienstplan vorgesehen Stun­
den als erbracht und werden auf die
Soll-Arbeitszeit angerechnet. Für
Rufbereitschaftsdienste am Sams­
tag, Sonntag und Feiertag werden
zudem pauschal 4 Stunden pro Tag
auf die Sollarbeitszeit angerechnet.
Ist die Inanspruchnahme darüber
hinaus erforderlich, werden die an­
gefallen Stunden 1:1 auf die Sollar­
beitszeit angerechnet.
Selbstverständlich bleibt die
Dauer eines verlängerten Diensts
auch zukünftig mit 25-Stunden be­
grenzt. Auch sind weiterhin maxi­
mal 10 Rufbereitschaftsdienste pro
Monat zulässig.
Zulagenordnung
ab dem 1.1.2016
Nachtdienstzulage: Die Nacht­
dienstzulage für Fachärzte gebührt
ab dem Zeitpunkt der Vorlage des
Facharztdekretes. Sie erhöht sich
für alle Fachärzte ab dem Zeitpunkt
der erstmaligen Anerkennung der
Berufsqualifikation als Facharzt
(Nachweis: Facharztdiplom oder
Bestätigung der Ärztekammer) wie
folgt:
Nachtdienstzulage
an Werktagen
an Sonn- und
Feiertagen
ab Vorlage des Facharztdekrets € 310,96
€ 412,39
Nach 10 Jahren
€ 360,96
€ 462,39
Nach 15 Jahren
€ 410,96
€ 512,39
Nach 20 Jahren
€ 460,96
€ 562,39
Nach 25 Jahren
€ 510,96
€ 612,39
Nach 30 Jahren
€ 560,96
€ 662,39
Bereitschaftsdienstzulage: Die Be­
reitschaftsdienstzulage gebührt beim
Dienstmodell „Rufbereitschaft“ für
jeden geleisteten Rufbereitschafts­
dienst mit oder ohne nachgewiese­
nen Einsatz. Mit dieser Zulage sind
die während aller Diensteinsätze
geleistete Arbeitszeit sowie der da­
mit verbundene Aufwand (Fahrt­
kosten) abgegolten. Die Bereit­
schaftsdienstzulage gebührt ab dem
Zeitpunkt der Vorlage des Facharzt­
dekretes. Sie erhöht sich für alle
Fachärzte ab dem Zeitpunkt der
erstmaligen Anerkennung der Be­
rufsqualifikation als Facharzt wie
folgt:
Arbeitsintensive Dienste: Fachärz­
te, die arbeitsintensive Dienste (das
ist ein Arbeitsbereitschaftsdienst im
Krankenhaus in der Zeit zwischen
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) verrichten,
erhalten ab dem 1. Jänner 2016 an­
stelle der Zeitvergütung eine Geld­
vergütung. Diese beträgt je nach
Intensität des Dienstes € 50,– (ar­
beitsintensiver Dienst I) respekti­
ve € 100,– (arbeitsintensiver Dienst
II).
Mit Festlegung der zeitlichen
„Staffelung“ konnte ab 1. Jänner
2016 sowohl der mit dem Dienst­
alter zunehmenden Erfahrung und
Verantwortung der Fachärzte Rech­
Nachtdienstzulage
an Werktagen
an Sonn- und
Feiertagen
ab Vorlage des Facharztdekrets
€ 155,20
€ 310,58
Nach 10 Jahren
€ 180,20
€ 335,58
Nach 15 Jahren
€ 205,20
€ 360,58
Nach 20 Jahren
€ 230,20
€ 385,58
Nach 25 Jahren
€ 255,20
€ 410,58
Nach 30 Jahren
€ 280,20
€ 435,58
nung getragen als auch die Kon­
kurrenzfähigkeit dieses kritischen
„Alterssegments“ entscheidend ge­
stärkt werden.
Überstundenpauschale
Die Überstundenpauschale bleibt
in der bisherigen Form erhalten.
Zudem wird allen Ärzten mit einem
Beschäftigungsausmaß von 100%,
seitens der KHBG die 20%ige Über­
stundenpauschale mit Wirksamkeit
1. Jänner 2016 angeboten. Teilzeit­
beschäftige Ärzte, die „Arbeitsbe­
reitschaft im Krankenhaus“ ver­
richten, können ab dem 1. Jänner
2016 ihr Beschäftigungsausmaß ge­
mäß den zuletzt durchschnittlich
geleisteten Diensten erhöhen. Die
KHBG wird allen hiervon betroffe­
nen Ärzten ein schriftliches Ange­
bot bis zum 31. Oktober 2015 über­
mitteln.
Wichtige Punkte
• Die Zustimmungserklärung zum Opt-Out kann auf den letzten eines Kalendermonats mit einer Vorankündigungsfrist von 8
Wochen schriftlich widerrufen werden
• Verrichtet nur ein Facharzt an einem Samstag/Sonntag oder Feiertag einen Anwesenheitsdienst, wird eine halbe Stunde
Pause auf die Sollarbeitszeit angerechnet
•
Aufnahme von Schutzbestimmungen zugunsten der Ärzte in die Betriebsvereinbarungen (Missbrauchsbestimmung bei
einer Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes auf 52 Wochen bzw. bei Ausdehnung des Wochenzeitraumes auf
4 Wochen; Beschäftigungsrahmenplan muss ausreichend Dienstposten vorsehen, dass Dienstmodelle umgesetzt werden können,
Einschränkung des Widerrufvorbehalts bei der Überstundenpauschale)
•D
auer der Betriebsvereinbarungen: 1.10.2015 bis 31.12.2017 (Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat möglich; vorzeitige Beendigung, wenn erforderlichen Genehmigungen durch Landesregierung nicht erteilt werden)
Hinweis:
Die Betriebsvereinbarung neu
mit der Stadt Dornbirn ist noch
im Verhandlungsstadium und
wird demnächst zum Abschluss
kommen. Es ist davon auszuge­
hen, dass sie sich in den wesent­
lichen Punkten nicht von jener
in den Landeskrankenhäusern
unterschei­den wird.
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 7
AUS DER KAMMER
Ärztekammer – ihre Aufgaben ihre Vorteile
Die Selbstverwaltung ist eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems und hat eine wichtige
Funktion innerhalb eines föderativ gegliederten Gesamtstaates.
In der heutigen Zeit stehen Kammern und deren obligatorische Mitgliedschaft vermehrt am Prüfstand. Im Hinblick auf die immense Dynamik im Gesundheitswesen mit geplanten Strukturänderungen und angekündigten Einsparungen muss sich auch die ärztliche Standesvertretung immer wieder
der politischen und gesellschaftlichen Diskussion stellen.
Ärztekammer ist Plattform und
Organisation
Ärztekammern haben die Aufga­
be und die Chance, ihre Angelegen­
heiten weitgehend selbst zu regeln.
Ärzte und Ärztinnen können ihre
Interessensvertreter selbst und un­
mittelbar wählen. Damit wird die
politische Arbeit basisnah. Die An­
sprechpartner sind in der Regel be­
kannt, die Wege kurz.
Die vorwiegend ehrenamtlichen
Mitglieder in den Ausschüssen, und
Versammlungen prägen die Arbeit
der Kammer. Sie gewährleisten die
Bodenhaftung der Arbeit und die
persönliche Bearbeitung von An­
fragen und Anträgen.
www.facebook.com/taekvorarlberg
1. TURNUSÄRZTEKONGRESS
VORARLBERG
23. und 24.10. 2015 | ab 9 Uhr
Landeskrankenhaus
Feldkirch
> INTERESSANTE, PRAKTISCHE WORKSHOPS
Interprofessionelles Lernen – Kommunikation mit Schwerkranken und deren Angehörigen, Chirurgischer Näh- &
Knüpfkurs, EKG Workshop/Megacode Training,
Sonographie Kurs FAST
> SPANNENDE SESSIONS
Brisanz Interne, Vorsicht Neurologie/Psychatrie,
Einsatz Chirurgie/Anästhesie, Drahtseilakt Onkologie und
Palliativmedizin
Anmeldung unter >>> [email protected]
Achtung: begrenzte Teilnehmeranzahl
VORARLBERGER
LANDESKRANKENHÄUSER
8 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Das heißt aber auch, dass jede
Ärztin und jeder Arzt die Möglich­
keit hat, sich zu beteiligen, mit zu
diskutieren oder aktiv Themen vo­
ranzubringen. Dies ist ein wesentli­
cher Vorteil gegenüber jenen Beru­
fen, die ihre Vorgaben und Regeln
von ministerialen Schreibtischen
und ohne Einflussmöglichkeit vor­
gesetzt bekommen.
Nach innen Vielfalt, nach außen
Geschlossenheit
Die Kammerarbeit ist „nach au­
ßen“ auf Staat und Gesellschaft und
„nach innen“ auf den Berufsstand
ausgerichtet.
Die unterschiedlichen In­
teressen der einzelnen Ärzte­
gruppen zu koordinieren, stellt
dabei eine Herausforderung
für die ärztliche Standesver­
tretung dar. (angestellte Ärzte niedergelassene Ärzte, Kassen­
ärzte - Wahlärzte, Primarärzte
– Mittelbau – Turnusärzte).
Der kammerinterne Inte­
ressenausgleich ist daher eine
der wichtigsten Säulen einer
funktionierenden Berufsver­
tretung. Durch die demokra­
tische Gliederung besteht die
Möglichkeit der Erarbeitung
gemeinsamer Standpunkte, die
für alle Ärztegruppen akzepta­
bel sind. Nur solcherart erziel­
te Meinungskonzepte erlangen
bei den staatlichen Behörden
und
Verhandlungspartnern
das entsprechende, auch poli­
tische Gewicht.
Aufgaben
Kontakte zu den Parlamenten,
politischen Parteien, Ministe­
rien und Medien zu pflegen,
ist Teil der gesetzlichen Auf­
gabe aller Ärztekammern, die
Belange der Mitglieder zu wahren.
Vor allem aber ihre Kompetenz in
medizinischen und gesundheitspo­
litischen Fragen qualifiziert sie als
wertvollen Berater der Bundes- und
Landesregierungen.
Ärztinnen und Ärzte sind die
Experten im Gesundheitssystem.
Sie können auf Grund ihrer tägli­
chen Arbeit am besten beurteilen
wo und wie etwas positiv verändert
werden kann, wo es Schwachstellen
im System und Handlungsbedarf
gibt. Dementsprechendes Gewicht
haben ihre Stellungnahmen zu Ge­
setzesentwürfen und Verordnungen
auf dem Gebiet des Sozial- und Ge­
sundheitswesens.
Die Ärztekammer ist persönli­
cher Ansprechpartner für den Arzt
in allen Fragen seiner beruflichen
Tätigkeit - vom Einstieg in den Tur­
nus über die Ausbildung, die Pra­
xisgründung bis zum Pensionsan­
tritt.
Die Ärztekammer führt Ge­
haltsverhandlungen für die Spitals­
ärzte ebenso wie Vertragsverhand­
lungen für die Kassenärzte und
unterstützt die Wahlärzte bei der
Durchsetzung ihrer Interessen.
Die Ärztekammer betreibt das
GNV und gewährleistet damit den
Datenaustausch zwischen Ordina­
tionen und Krankenhäusern auf
höchstem Stand der Datensicher­
heit.
Die Ärztekammer hat Verant­
wortung in der Aus- und Fortbil­
dung, bietet verschiedenste Ser­
vicefunktionen und Beratungen an
und setzt sich darüber hinaus mit
den sich verändernden Strukturen
in der ärztlichen Arbeitswelt aus­
einander zu setzen, z.B. wie famili­
enfreundliche Arbeitsbedingungen
der Ärztinnen und Ärzte im Kran­
kenhaus und in der Praxis künf­
tig aussehen sollen. Sie kann auch
Entscheidungshilfen geben, wenn
es darum geht, dass sich Ärztinnen
und Ärzte zwischen einer Praxis­
gründung oder einem Verbleib im
Krankenhaus entscheiden müssen
(Siehe auch fact-box „Aufgaben der
ärztlichen Selbstverwaltung“).
Wohlfahrtsfonds
Die Geschichte der Wohlfahrtsein­
richtungen der Ärzteschaft und des
Solidaritätsgedankens im ärztlichen
Berufsstand reicht weit zurück. Der
Wohlfahrtsfonds ist eine zusätz­
lich zum staatlichen Sozialversi­
cherungssystem bestehende, spezi­
fisch auf die Bedürfnisse der Ärzte
abgestellte Versorgungseinrichtung.
Die Wohlfahrtsfonds beruhen auf
dem Gedanken der beruflichen So­
lidarität und der kollegialen Hilfs­
verpflichtung der Ärzteschaft. Als
Pflichtversicherung sind die Bei­
träge zum Wohlfahrtsfonds von der
Einkommens- bzw. Lohnsteuer voll
absetzbar.
Auch Ärzte, die wegen Vorer­
krankungen von privaten Versiche­
rungen nicht oder nur gegen hohe
Prämien versichert werden, kön­
nen zu guten Bedingungen in den
Wohlfahrtsfonds eintreten. Berufs­
anfänger dürfen sich freuen, Teil ei­
ner starken Gemeinschaft zu sein.
Ärzte, denen in jungen Jahren etwas
zustößt, haben für sich und ihre
Angehörigen ein hohes Maß an so­
zialem Schutz.
Mit dem Wohlfahrtsfonds bie­
ten wir den Ärzten und ihren Ange­
hörigen Unterstützung in schwieri­
gen Situationen und eine Pensions­
kasse mit einzigartigen steuerlichen
Vorteilen.
Im Gegensatz zu privaten Pen­
sionskassen verdient die Ärztekam­
mer nichts am Wohlfahrtsfonds –
alles wird direkt an die Ärzte wei­
tergegeben.
Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung
➣
Stellungnahme zu Gesetzen
und politischen Interventionen: Die Interessen der Ärzte
sind nicht nur vom Ärztegesetz,
sondern auch von vielen ande­
ren beruflichen, steuerlichen ar­
beitsrechtlichen und sozialver­
sicherungsrechtlichen Gesetzen
betroffen. Um die Wünsche und
Forderungen der Ärzte durchzu­
setzen, ist hierfür eine umfang­
reiche Mitarbeit bei Gesetzesent­
würfen notwendig. Jedem Gesetz
geht eine Fülle von Verhandlun­
gen, Stellungnahmen, Vorspre­
chen voraus, die nach außen hin
wenig sichtbar sind.
➣ Kassenangelegenheiten:
• Verhandlung von Kassentarifen
•
Ausarbeitung des Stellenplans
und Vergabe von Kassenverträ­
gen
➣ Fortbildung: Lebenslanges Ler­
nen ist ein integrierter Bestand­
teil des ärztlichen Berufes. Die
Ärztekammer ist für die Gestal­
tung dieses Bereiches verant­
wortlich. Durch die Ausarbei­
tung eines neuen Fortbildungs­
konzeptes hat die Ärztekammer
aktuell bewiesen, welch große
Bedeutung der Qualitätssiche­
rung beigemessen wird.
➣ Ärzteausbildung: Eine der we­
sentlichen Aufgaben der Ärz­
tekammer liegt in der Gewähr­
leistung einer ordnungsgemä­
ßen postgraduellen Ausbildung.
Damit ist sichergestellt, dass nur
entsprechend qualifizierte Arz­
te zur selbständigen Berufsaus­
übung zugelassen werden.
➣ Spitalsangelegenheiten: In den
letzten Jahren ist es der Ärzte­
kammer gerade hier gelungen,
größtmögliche Sicherheit und
Kontinuität erworbener Ansprü­
che und dienstrechtlicher Besser­
stellungen zu erreichen, zum Bei­
spiel bei der Gehaltsreform, beim
neuen Ärztearbeitszeitgesetz, bei
Betriebsvereinbarungen usw.
➣ Öffentlichkeitsarbeit: Sowohl
aus Gründen der internen Infor­
mation und Kommunikation als
auch hinsichtlich der Imagepfle­
ge und der Unterstützung der
Anliegen der Ärzte in der Öffent­
lichkeit werden die verschiedens­
ten PR-Aktivitäten entwickelt.
Die interne Information erfolgt
vorwiegend über das Kammer­
mitteilungsblatt „Arzt im Länd­
le“, Newsletter und die Home­
page.
➣ Servicefunktionen: Die Kam­
mer interveniert bei Behörden
und übernimmt auch sonst eine
Fülle von Beratungstätigkeiten.
Dazu gehören z.B.
• Praxisgründung
• Praxisbeendigung
• Berufsrecht
• Arbeitsrecht
• EDV-Angelegenheiten
• EDV-Information
• juristische Beratung
• u.a.
➣ Vermittlung in Streitfällen und
Disziplinarhoheit: Die Diszip­
linarhoheit dient der Wahrung
des Ansehens des Berufsstandes
und der Erhaltung der Berufs­
pflichten. Sie stärkt im beson­
deren Maße das Vertrauen der
Öffentlichkeit in den ärztlichen
Berufsstand. Die obligatorische
Mitgliedschaft ist dafür erforder­
lich, da sich der Berufsangehö­
rige sonst ja seiner disziplinären
Verantwortung durch Austritt
entziehen könnte.
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DÄCHERN VON DORNBIRN
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Vorarlbergs. Mit Panoramablick auf das gesamte Rheintal.
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ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 9
AUS DER KAMMER
Ausbildungsordnung 2015
Übergangsbestimmungen des Sonderfaches Orthopädie und Traumatologie
D
ie neue Ausbildungsordnung 2015 ist seit 1. Juni
2015 in Kraft. Nachstehend finden sie eine Zusammenfassung der in der neuen Ausbildungsordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen zum Sonderfach Orthopädie und Traumato­
logie.
Übergangsbestimmungen für in
Ausbildung stehende Ärzte für
Orthopädie und Traumatologie
Personen, die bis zum 31.05.2015
eine Ausbildung
•
im Hauptfach Orthopädie und
Orthopädische Chirurgie oder
• im Hauptfach Unfallchirurgie be­
gonnen haben,
haben bei einem Wechsel in die
Ausbildung zum Sonderfach Or­
thopädie und Traumatologie zu­
mindest jeweils 32 Monate Ausbil­
dung im Hauptfach Orthopädie
und Orthopädische Chirurgie so­
wie Unfallchirurgie gemäß ÄAO
2006 zu absolvieren. Die Ausbil­
dung hat auf einer Ausbildungsstel­
le des jeweiligen Faches zu erfolgen.
Die auf die gesamte Dauer der
Ausbildung von 72 Monaten feh­
lenden Ausbildungszeiten können
durch Ausbildungszeiten in bereits
absolvierten Pflicht-/Wahlnebenfä­
chern gemäß ÄAO 2006 oder durch
sonstige Ausbildungszeiten, insbe­
sondere in konservativen Fachge­
bieten, abgedeckt werden.
Übergangsbestimmungen für
bereits anerkannte Fachärzte für
Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie oder Unfallchirurgie
Fachärzte der Sonderfächer Ortho­
pädie und Orthopädische Chirur­
gie oder Unfallchirurgie, die
•
bis zum 31.05.2021 die Ausbil­
dung im Sonderfach Orthopädie
und Traumatologie in der Dauer
von zumindest zwölf und höchs­
tens 27 Monaten absolvieren und
10 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
ARZT & RECHT
•
die Facharztprüfung Orthopädie
und Traumatologie ablegen,
werden als Facharzt für Orthopädie
und Traumatologie anerkannt.
Zeiten der Berufserfahrung so­
wie Fort- und Weiterbildungen in
chirurgischen und konservativen
Fächern sind anrechenbar, sofern
eine Gleichwertigkeit zu den Aus­
bildungsinhalten im Fach Orthopä­
die und Traumatologie besteht.
Über Anrechnungsfragen ent­
scheidet die bei der ÖÄK eingerich­
tete „Kommission Orthopädie und
Traumatologie“. Im Einzelfall ist je­
weils von der Kommission die kon­
kret zu absolvierende ergänzende
spezifische Ausbildung und deren
Ausmaß festzulegen. Für diese zu­
sätzlichen Zeiten ist jedoch keine
Ausbildungsstelle notwendig und
die fehlenden Zeiten können auch
in einer Lehrpraxis absolviert wer­
den. Bereits entsprechend absol­
vierte gleichwertige Ausbildungs­
zeiten sind anzurechnen. Entspre­
chende Nachweise der chirurgi­
schen Fähigkeiten durch OP-Kata­
loge oder OP-Berichte oder Nach­
weise der Fertigkeiten in orthopä­
discher Untersuchungstechnik, Di­
agnostik und konservativen Thera­
pien können zur Anrechnung kom­
men.
Anträge an die „Kommission
Orthopädie und Traumatologie“
können voraussichtlich ab Ende
September direkt an die Österrei­
chische Ärztekammer, zH Frau Ka­
tharina Pichorner, MBA gestellt
werden. Die entsprechenden For­
mulare und Informationen zu den
geforderten Unterlagen werden auf
der Homepage der ÖÄK veröffent­
licht.
Übergangsbestimmungen für
Fachärzte für Orthopädie und
Orthopädische Chirurgie und
Unfallchirurgie
Fachärzte, die sowohl die Berufsbe­
rechtigung für das Sonderfach Or­
thopädie und Orthopädische Chi­
rurgie und Unfallchirurgie aufwei­
sen, können die Fachbezeichnung
„Orthopädie und Traumatologie“
anstelle der bisherigen Fachbe­
zeichnungen führen.
Es erfolgt eine Eintragung der
neuen Sonderfachbezeichnung in
die Ärzteliste, jedoch keine Dip­
lomausstellung. Sofern die neue
Bezeichnung geführt wird, fallen
die Bezeichnungen Unfallchirurgie
und Orthopädie und Orthopädi­
sche Chirurgie weg.
Übergangsbestimmungen für
Ärzte für Allgemeinmedizin
Ein Arzt für Allgemeinmedizin
kann mit 1. März 2016 eine Ausbil­
dung im neuen Sonderfach Ortho­
pädie und Traumatologie begin­
nen. Die Basisausbildung wird aus
der Ausbildung Arzt für Allgemein­
medizin gemäß § 36 ÄAO 2015 an­
gerechnet.
Der Arzt kann bis zur Festset­
zung der Stelle für die SonderfachGrundausbildung Orthopädie und
Traumatologie eine Stelle für Or­
thopädie und Orthopädische Chir­
urgie oder Unfallchirurgie nach der
ÄAO 2006 bekleiden und frühes­
tens nach dem 1. März 2016 in die
neue Ausbildung übertreten. Die
absolvierten Ausbildungsinhalte im
alten Sonderfach Orthopädie und
Orthopädische Chirurgie oder Un­
fallchirurgie können auf die Son­
derfach-Grundausbildung ange­
rechnet werden.
Übergangsbestimmungen be­
treffend Ausbildungskompetenz
Fachärzte für Unfallchirurgie oder
Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie und Leiter einer unfall­
chirurgischen bzw orthopädischen
Abteilung können, entsprechend
Ihrer fachlichen Kompetenz bis 31.
Mai 2027 ausbilden, sofern die Ab­
teilung für die neue Ausbildung ge­
samt oder in Teilbereichen aner­
kannt ist.
Hippokratest: Online-Wissenstest
„Hippokratest“ ist ein aus der Schweiz stammender Online-Wissenstest, der sich in Form eines Multiple-Choice-Test an Allgemeinmediziner - speziell auch Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin – richtet. Das Wissens-Abo, bestehend aus 60 Fällen (296 Fragen) in 15 Wissensgebieten,
kann über die Website https://hippokrate.st für ein Jahr zum derzeitigen Preis von € 115,– bezogen
werden.
D
Basierend auf den beantwortet­
en Fragen und der Selbsteinschät­
zung wird nach Absolvierung des
Tests (Dauer: ca. 2 Stunden, wobei
der Test jederzeit unterbrochen und
zu einem späteren Zeitpunkt wie­
der aufgenommen werden kann)
mit anonymisierten Daten ein Wis­
sensprofil erstellt.
Anhand der Testergebnisse, die
striktem Datenschutz und gesicher­
ter Anonymität unterliegen, erhal­
ten Sie auch einen Vorschlag mit
sorgfältig ausgewählten Fortbil­
dungen auch dem DFP-Kalender,
sodass Sie Ihr Fachwissen stetig er­
gänzen können.
Der DFP-Ausschuss der Öster­
reichischen Ärztekammer hat den
Hippokratest mit 10 DFP-Fach­
punkten approbiert.
https://hippokrate.st
Von der ÖGAM empfohlen
Ein Test um blinde Flecken zu ent­
decken und gleich zu beseitigen,
von Hausärzten für Hausärzte ent­
wickelt, sehr praxisorientiert, ohne
Prüfungscharakter, zur Selbstein­
schätzung des Wissensstandes ge­
dacht. Seine Anbindung an pas­
sende „EbM-Guidelines für Kli­
nik und Praxis“ und DFP-Fortbil­
dungsangebote soll das Auffüllen
erkannter Defizite unterstützen.
Die Anpassung des Tests an die ös­
terreichische Praxis erfolgte durch
ein Team der ÖGAM.
WZ_14/03-036
ieses online-Wissensabo
wurde im Jahre 2014 in ei­
ner Kooperation von
ÖGAM, Medizin Medien Austria
und der Österreichischen Akade­
mie der Ärzte entwickelt. Neben
den Ärzten für Allgemeinmedizin
ist dieses Fortbildungstool speziell
auch für Turnusärztinnen und Tur­
nusärzte ausgerichtet, die den aktu­
ellen Stand ihres Wissens im Ar­
beitsfeld der Allgemeinmedizin
überprüfen wollen.
Dieses Online-Fortbildungstool
beinhaltet 296 Fragen zu Fallbei­
spielen und Praxissituationen, mit
denen Sie Ihr Wissen in 15 verschie­
denen Themenbereichen der Allge­
meinmedizin überprüfen können.
Kompetenz. Empathie. Verlässlichkeit.
„Heute genieße ich wieder die Zeit mit meiner Enkelin. Das war nicht immer so.
Zum Glück war ich in den Waldburg-Zeil Kliniken zur Reha nach meiner Erkrankung gut aufgehoben.“ Walter B.
Waldburg-Zeil Kliniken. Ein Stück Leben.
Klinik Alpenblick, Isny-Neutrauchburg
Argentalklinik, Isny-Neutrauchburg
Klinik Schwabenland, Isny-Neutrauchburg
Klinik im Hofgarten, Bad Waldsee
Service-Telefon: + 49 (0) 7562 71-1135
www.wz-kliniken.at
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 11
AUS DER KAMMER
Dr. Reisner Peter, Bludenz
»Bei WEBMED fühlt man
sich sehr gut aufgehoben!«
12 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Fortbildungsveranstaltung:
Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht
Die fünf Landeskrankenhäuser Vorarlbergs verpflichten sich
für 450.000 Patienten jährlich medizinische Leistungen auf
höchstem Niveau und professionelle Servicequalität anzubieten. 4.000 Mitarbeiter geben dafür ihr Bestes.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Vollzeit eine/-n
ASSISTENZÄRZTIN/-ARZT
FÜR INNERE MEDIZIN
Abteilung für Innere Medizin
Landeskrankenhaus Bregenz
Ihr Aufgabenbereich
- Mitarbeit an der Abteilung für Innere Medizin mit 93 systemisierten
Betten und zusätzlich vier bis sechs modernst ausgestatteten
Intensivbetten, einer Notfallaufnahme sowie einer Reihe von
Spezialambulanzen
- Mitbetreuung der internistischen Notfallaufnahme, den
internistischen Bettenstationen bis zum kardiologischen und
gastroenterologischen Funktionsbereich
- Ableistung von Notarztdiensten ist wünschenswert aber nicht obligat
Wir bieten Ihnen
- eine verantwortungsvolle und entwicklungsfähige Position in einem
motivierten Team
- Entlohnung nach dem Landesbedienstetengesetz 2000
- attraktive Sozialleistungen (Dienstwohnung, Kinderbetreuung etc.)
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- zukünftige Anstellung als Fachärztin/-arzt für Innere Medizin
möglich
Interesse geweckt?
Bitte bewerben Sie sich online unter http://karriere.vlkh.net oder
senden Sie Ihre Bewerbung an Frau Heidi Tirler von der Personalabteilung des Landeskrankenhauses Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2,
6900 Bregenz, [email protected]
Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen Herr Prim.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Föger, T +43 (0)5574 401-1401.
I
n Zusammenarbeit mit der Patientenanwaltschaft und
Hospiz Vorarlberg plant die Ärztekammer für Vorarlberg
eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Patientenver­
fügung und Vorsorgevollmacht. Dabei sollen die Handhabung,
der Nutzen und die Grenzen dieser Instrumente näher darge­
stellt und verdeutlicht werden. Zielgruppe sind sowohl nieder­
gelassene als auch angestellte Ärztinnen und Ärzte.
Termin:Donnerstag, 5. November 2015, 19.00 Uhr
Ort:
Ärztekammer, Schulgasse 17 (großer Saal)
Referenten:
Mag. Alexander Wolf, Patientenanwalt
Dr. Karl W. Bitschnau, Hospiz Vorarlberg
Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung haben Sie Möglichkeit, kon­
krete Fragen zu diesem Thema, die sich aus ihrer täglichen ärzt­
lichen Arbeit stellen, bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schul­
gasse 17, 6850 Dornbirn, E-Mail: [email protected], einzubringen.
Die Veranstaltung wird mit 3 Sonstigen Punkten für das Fort­
bildungsdiplom der Österreichischen Ärztekammer anerkannt.
Termin bitte vormerken – Einladung mit detailliertem
Programm folgt !
STIFTUNG MARIA EBENE
KRANKENHAUS
Die Stiftung Maria Ebene ist das Vorarlberger
Kompetenzzentrum für Suchtkranke. Zur Verstärkung unseres Teams am Krankenhaus in Frastanz
suchen wir eine/einen
Assistenzärztin/-arzt in Ausbildung
Psychiatrie und Psychotherapeutische
Medizin
sowie eine/einen
Ärztin/-arzt für Allgemeinmedizin
(ev. Teilzeit möglich)
Wir bieten
•
interessante interdisziplinäre Tätigkeit
•
umfangreiche Fort- und Weiterbildung
einschließlich Psychotherapie
•
fundierte Zusatzausbildung in psychiatrischer Begutachtung
•
persönliches Büro und Nachtdienstzimmer
•
Gleitzeit
•
leistungsgerechte Entlohnung nach dem
Vorarlberger Landesbedienstetengesetz
Weitere Informationen erhalten Sie bei Chefarzt Univ.Prof. Dr. Reinhard Haller oder bei OÄ Dr. Johanna
Rohrer.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an Verwaltungsdirektor
Mag. Günter Amann|E [email protected].
Stiftung Maria Ebene | Maria Ebene 17|6820 Frastanz
T 05522 72746 - 0 | www.mariaebene.at
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 13
Sprechstunden
Präsident
Stellenbesetzungen
MR Dr. Michael Jonas
Donnerstagnachmittag
nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Vizepräsidenten
1. Vizepräsident
Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
2. Vizepräsident
Dr. Burkhard Walla
Donnerstagnachmittag
Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertrags­
ärzten wird mitgeteilt, dass die in der August-Ausgabe 2015 des
Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertrags(fach-)arzt­
stellen wie folgt besetzt wurden:
• Orthopädie und orthopädische Chirurgie in Dornbirn
(neue Stelle): Erstgereihter: Herr Dr. Christoph Stoß
Hinweis: Für die ebenfalls ausgeschriebenen Kassenvertrags­
arztstellen für Allgemeinmedizin in Ludesch (Nachfolge OMR
Dr. Zitt) und Innerbraz (Nachfolge Dr. Jeleff) sind keine Be­
werbungen eingegangen.
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Sitzungstermine 2. Halbjahr 2015
Kurie angestellte Ärzte
Obmann Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
Vollversammlung und Erweiterte Vollversammlung
(Jahresabschluss)
Montag, 14.12.2015
Obmannstellvertreter: Dr. Patrick Clemens
Vorstand und Verwaltungsausschuss:
Montag, 23.11.2015
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie Niedergelassene Ärzte
Montag, 16.11.2015
Kurie niedergelassene Ärzte
Kurie Angestellte Ärzte
Mittwoch, 14.10.2015
Mittwoch, 2.12.2015
Obmann VP Dr. Burkhard Walla
Donnerstagnachmittag
Obmannstellvertreter:
MR Dr. Harald Schlocker
Donnerstagnachmittag
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätes­
tens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Ver­
waltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spä­
testens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt
einzubringen!
[email protected]
Servicestelle für Ausbildungsärzte
Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und
Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und
Ärzte bemühen.
Dazu wird unter [email protected] eine eigene
E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein,
schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anliegen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch
gerne Anregungen und Vorschläge entgegen.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren
Sie uns!
14 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Vermietung/Verkauf
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mitteln bestens erreichbar, hohes Angebot an öffentlichen
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AUSSCHREIBUNG EINER KASSENVERTRAGSARZTSTELLE
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg wird von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den
Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe August 2015 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.or.at)
folgende Kassenvertragsarztstelle ausgeschrieben:
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in St. Anton im Montafon
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2016 (Nfg. Dr. Gebhard NIGSCH)
1. B ewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens 30.10.2015, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.
2. D
em Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise.
Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obge-nannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der
Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird.
Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten
• bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. KAD Dr. Jürgen HEINZLE), schriftlich, per Fax (05572 21900 43),
telefonisch (05572 21900 52) oder per e-mail ([email protected])
• bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per
Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail ([email protected])
angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.or.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung.
3.Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der
11.12.2015 festgelegt.
5.Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers (in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in)
vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der
Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h.
Der Obmann: Manfred Brunner e.h.
Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h.
Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen
Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Frage­
bogen zu verwenden. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren
nicht berücksichtigt werden.
Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend
empfohlen, sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.)
so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen.
Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg
(Ansprechpartner: Dr. Jürgen Winkler, Tel. 0 55 72/2 19 00-34) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen. Um
rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht!
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 15
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medizinische Wahlarzt-Ordination aus Altersgründen abzu­
geben. Der Schwerpunkt der Praxis ist Naturheilkunde, Aku­
punktur und komplementäre Medizin. Sehr schöne, stilvoll
repräsentativ eingerichtete, variabel nutzbare Praxisräume in
bester Lage im Oberdorf in Dornbirn vorhanden. Praxisüber­
gabe nach Absprache variabel, auch Praxis-Sharing denkbar,
ebenso schrittweise Praxisübergabe durch Mitarbeit.
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In zentraler Lage am Kornmarktplatz in Bregenz wird eine
Gemeinschaftspraxis für unterschiedliche Fachärzte und
Psychotherapeuten errichtet. Ziel ist es, ein breites Spektrum
an medizinischen Leistungen durch anerkannte ­Spezialisten
mit hoher medizinischer Kompetenz anzubieten. Die Pra­
xis bietet die notwendige Infrastruktur und ein angenehmes
Ambiente.
Es besteht die Möglichkeit, die Praxisräumlichkeiten je­
weils für volle Tage oder halbe Tage zu mieten.
Bei Interesse können Sie gerne mit Dr. M. Sagmeister
Kontakt aufnehmen.
Die fünf Landeskrankenhäuser Vorarlbergs verpflichten sich
für 450.000 Patienten jährlich medizinische Leistungen auf
höchstem Niveau und professionelle Servicequalität anzubieten. 4.000 Mitarbeiter geben dafür ihr Bestes.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Vollzeit eine/-n
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FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE
Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde
Landeskrankenhaus Bregenz
Ihr Aufgabenbereich
- Mitarbeit an der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde
mit 30 systemisierten Betten einer Pädiatriestation, PädiatrieTagesklinik, EEG-Labor, Neonatologische und Pädiatrische
Überwachungsstation
- Mitbetreuung der pädiatrischen Notfallaufnahme sowie unserer
Spezialambulanzen
- Schwerpunkte unserer Abteilung sind Neonatologie, Neuropädiatrie,
Stoffwechselerkrankungen, Diabetes, Rheumatologie und
Gastroenterologie
- Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Akademischen
Lehrabteilung
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motivierten Team von 12 Ärzten
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- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Interesse geweckt?
Bitte bewerben Sie sich online unter http://karriere.vlkh.net oder
senden Sie Ihre Bewerbung an Frau Heidi Tirler von der Personalabteilung des Landeskrankenhauses Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2,
6900 Bregenz, [email protected]
Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen Herr Prim.
Univ.-Prof. Dr. Christian Huemer, T +43 (0)5574 401-1501.
16 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Univ. Doz. Dr. Mag. Markus Sagmeister
Facharzt für Innere Medizin
Kornmarktstrasse 2
A-6900 Bregenz
Tel: 05574 53600
Fax: 05574 53600 4
Mail: [email protected]
Positionspapier:
Einsatz geflüchteter Ärztinnen und Ärzte im
Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle
Information der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
für Gesundheit betreffend Möglichkeiten des Tätigwerdens von Flüchtlingen/Asylwerbern, die in ihrem Heimatland als Ärzte tätig gewesen sind.
I
m Zusammenhang mit der der­
zeit aktuellen Flüchtlingsthe­
matik wird seitens des Bundes­
ministeriums für Gesundheit im
Hinblick auf die medizinische Ver­
sorgung folgendes festgehalten, wo­
bei sich die nachfolgend dargeleg­
ten Optionen auf die medizinische
Betreuung bzw. Behandlung von
Flüchtlingen und AsylwerberInnen
beziehen):
1. Personen, die glaubhaft versi­
chern können, sie seien Ärzte/
Ärztinnen und im Herkunfts­
land ärztlich tätig gewesen, dür­
fen jedenfalls Maßnahmen der
gebotenen Ersten Hilfe durch­
führen und sind sogar wie jeder­
mann gemäß § 95 Strafgesetz­
buch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974,
dazu verpflichtet.
2. Weiters ist es zulässig, Personen,
die glaubhaft versichern können,
sie seien Ärzte/Ärztinnen und im
Herkunftsland ärztlich tätig ge­
wesen, als Hilfspersonen für die
medizinische Versorgung von
Flüchtlingen unterstützend her­
anzuziehen. Dabei unterliegen sie
letztlich der Aufsicht eines/einer
zur selbstständigen Berufsaus­
übung berechtigten Arztes/Ärz­
tin vor Ort (z.B. in einer „Flücht­
lingseinrichtung“).
Diese unterstützenden Leis­
tungen sind auch mit Zustim­
mung des Trägers im Rahmen ei­
ner Krankenanstalt, beispielswei­
se in Ambulanzen, zulässig.
Unabhängig davon wird die
Tätigkeit als Dolmetscher, insbe­
sondere für jene Flüchtlinge, die
eine gemeinsame Sprachgruppe
haben, jedenfalls sinnvoll sein.
3. Auch die Möglichkeit der Über­
tragung einzelner ärztlicher Tä­
tigkeiten von einem/einer in Ös­
terreich zur selbständigen Berufs­
ausübung berechtigten Arzt/Ärz­
tin an Personen, die zum Patien­
ten/zur Patientin in einem örtli­
chen und persönlichen Nahever­
hältnis stehen und glaubhaft ver­
sichern, sie seien Ärzte/Ärztinnen
und im Herkunftsland ärztlich
tätig gewesen, ist zulässig.
Notwendige Eintragung in die
Ärzteliste für den Fall der Ausübung des ärztlichen Berufes in
Österreich
• Asylwerber/Asylwerberinnen ha­
ben dazu ihren ausländischen Stu­
dienabschluss in Medizin zu nos­
trifizieren und können in weite­
rer Folge gemäß § 14 Ärztegesetz
1998, BGBl. I Nr. 169/1998, gleich­
wertige ausländische Aus- oder
Weiterbildungszeiten auf die wei­
tere Ausbildung in Allgemeinme­
dizin oder einem Sonderfach an­
rechnen lassen. Es ist aber jeden­
falls damit zu rechnen, dass diese
Personen Zeiten als Turnusarzt/
Turnusärztin absolvieren müssen
und am Ende die entsprechende
Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für
Allgemeinmedizin bzw. die Fach­
arztprüfung ablegen müssen.
•
Für Personen, denen der Status
eines Asylberechtigten gemäß §
3 des Asylgesetzes 2005 (AsylG
2005), BGBl. I Nr. 100/2005, oder
eines subsidiär Schutzberechtig­
ten gemäß § 8 AsylG 2005 oder ein
entsprechender Status nach vor­
herigen asylrechtlichen Bestim­
mungen zuerkannt worden ist
(Begünstigte gemäß Art. 27 Abs.
3 Richtlinie 2004/83/EG), beste­
hen gemäß § 4 Abs. 5 und 6 Ärz­
tegesetz 1998 demgegenüber be­
stimmte Erleichterungen.
• So ist von der Vorlage einzelner
Nachweise hinsichtlich besonderer
Erfordernisse für die ärztliche Be­
rufsausübung gemäß § 4 Abs. 3 Ärz­
tegesetz 1998 abzusehen, sofern die
betreffenden Nachweise nicht bei­
gebracht werden können und die
sonstigen vorgelegten Nachweise
für eine Entscheidung ausreichen.
•
Werden überhaupt keine Nach­
weise vorgelegt und kann glaub­
haft gemacht werden, dass eine
Beischaffung nicht möglich ist, so
ist der Zugang zur Prüfung zum
Arzt/zur Ärztin für Allgemeinme­
dizin oder zur Facharztprüfung zu
gewähren, wobei auch eine Absol­
vierung von Teilen der postpro­
motionellen Ausbildung vorge­
schrieben werden kann.
•
Kann eine Glaubhaftmachung
nicht erreicht werden, so sind jene
allgemeinen Regelungen anzu­
wenden, die auch für asylwerben­
de Personen gelten.
• Vor der Eintragung in die Ärztelis­
te jedenfalls erforderlich ist in wei­
terer Folge die erfolgreiche Absol­
vierung der Sprachprüfung gemäß
§ 4 Abs. 3a Ärztegesetz 1998.
•D
azu ist in Aussicht genommen, die
Deutschprüfungen seitens der Ös­
terreichischen Ärztekammer in re­
gelmäßigen, kurzfristigen Abstän­
den bedarfsgerecht anzubieten. ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 17
ARZT IN DER PRAXIS
Dokumentationspflichten betreffend die Verwendung von Zellen und Geweben
gemäß Gewebesicherheitsgesetz
Mitteilung des Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 8.9.2015
Aus gegebenem Anlass erlaubt sich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen darauf hinzuweisen, dass gemäß § 32
Gewebesicherheitsgesetz Anwender jede Verwendung von Zellen und Geweben nach dem Stand der Wissenschaft zu dokumen­
tieren haben.
Um dieser Dokumentationspflicht zu entsprechen, ist aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zu
prüfen, ob die verwendeten Produkte grundsätzlich den Bestimmungen des
Gewebesicherheitsgesetzes entsprechen.
Da Zellen und Gewebe ausnahmslos von gem. § 22 Gewebesicherheitsgesetz bewilligten Gewebebanken bezogen werden
dürfen, ist diese Eigenschaft bei Bezug der Zellen und Gewebe zu prüfen.
Bei aus Drittstaaten eingeführten Zellen und Geweben ist ergänzend zu prüfen, ob die Gewebebank auch die Bewilligung für
den Import besitzt. Die importierende Gewebebank hat sicherzustellen, dass Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten
worden sind, die den Standards des Gewebesicherheitsgesetzes zumindest gleichwertig sind.
Ob eine Gewebebank eine Bewilligung im Sinne des § 22 Gewebesicherheitsgesetz hält, bzw. welchem Umfang diese Be
willigung hat (Import von Geweben und Zellen) ist dem Register der zertifizierten Entnahmeeinrichtungen und bewilligten Ge­
webebanken auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter http://www.basg.gv.at/arzneimittel/
gewebe/register-29-gsg/ zu entnehmen.
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18 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Bregenz · Kaiserstraße 18 · Tel 05574 / 54 476
Götzis · Hauptstraße 11 · Tel 05523 / 90 100
Dornbirn · Riedgasse 2 · Tel 05572 / 34 411
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über Maßnahmen
zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit:
Ü
ber nachstehende Arzneispezialitäten ist an die in Betracht kommende Ärzteschaft ein Erlass des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ergangen
Betreff: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend MERS-CoV
Betreff: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend Polio-Ausbruch in der Ukraine
Betreff: Pharmakovigilanz: Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über das Risiko eines Blutdruck­
anstiegs bei der Anwendung von Betmiga® (Mirabegron)
Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Arbeitsunfähigkeit“
Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet gemeinsam mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse eine Fortbildungsveranstal­
tung zum Thema „Arbeitsunfähigkeit“ an.
In diesem Rahmen sollen medizinische, aber auch rechtliche Aspekte rund um dieses Thema erörtert werden. Auch soll
dabei Raum für Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung stehen.
Von Seiten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse nehmen der Chefarzt, Dr. Günter Winkler, sowie der zuständige Ab­
teilungsleiter-Stv., Mag. Karlheinz Klien, von Seiten der Ärztekammer für Vorarlberg nehmen Präsident MR Dr. Michael
Jonas, Kurien­obmann Dr. Burkhard Walla und Kammeramtsdirektor Dr. Jürgen Heinzle teil.
Ort:Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4 in 6850 Dornbirn –
Sitzungssaal 1. Stock
Datum: Dienstag, 03.11.2015
Beginn: 19.30 Uhr
Aus organisatorischen Gründen bitten wir bis 28.10.2015 um Anmeldung unter:
050 84 55 – DW 1105 oder 1106 bzw. [email protected]
Die Veranstaltung ist mit 2 DFP-Punkten (1 fachspezifisch, 1 Sonstige Fortbildung) ­approbiert.
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ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 19
aks- gesundheit
´s Baby ABC: für eine starke Eltern-KindBeziehung
NETZWERK FAMILIE, eine Kooperation der aks gesundheit und des Vorarlberger Kinderdorfs, ist
nun schon seit mehr als fünf Jahren für die Früherkennung von Familien in belastenden Lebenssituationen und die Einleitung geeigneter Hilfen für die Familien und deren Kinder zuständig. Das Hauptziel dabei ist, Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum dritten Lebensjahr ein gesundes Auf­wachsen
zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde der Bedarf nach Angeboten zur Förderung einer
gesunden Eltern-Kind-Beziehung festgestellt. Mit dem Projekt ´s Baby ABC reagiert NETZWERK
FAMILIE und bietet Kurse für werdende Eltern an.
D
as Projekt wird im Auftrag
der Vorarlberger Gebiets­
krankenkasse und des Lan­
des Vorarlberg umgesetzt. Es ist
eine Maßnahme im Rahmen der
österreichweiten Vorsorgestrategie
und wird aus Mitteln der Bundes­
gesundheitsagentur finanziert.
´s Baby ABC bietet Beratung
und Begleitung für werdende Müt­
ter und Väter sowie für Eltern mit
Babys und Kleinkindern. Die Ange­
bote stützen sich auf die Erkennt­
nisse der Bindungstheorie und zie­
len auf die Förderung einer gesun­
den Eltern-Kind-Beziehung ab.
Entwicklungspsychologische
Beratung
Die Entwicklungspsychologische
Beratung (EPB) ist ein videoba­
siertes Unterstützungs- und Bera­
tungsangebot zur Förderung der el­
terlichen Feinfühligkeit. Sie dient
dem Aufbau einer gelungenen El­
tern-Kind-Beziehung und einer si­
cheren emotionalen Bindung beim
Kind. Diese Beratung ist kurzfristig
und niederschwellig durchführbar
und zeitlich begrenzt auf drei bis
fünf Termine, zumeist in Form von
Hausbesuchen.
SAFE – Sichere Ausbildung
für Eltern
SAFE ist ein Programm zur För­
derung einer sicheren Bin­
dung zwischen Eltern und Kind,
entwickelt von PD Dr. med. K.H.
Brisch, Leiter der Abteilung für pä­
diatrische Psychosomatik und Psy­
chotherapie am Dr. von Hauner­
schen Kinderspital in München.
Durch die Teilnahme an SAFE soll
20 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
SAFE ist ein Programm zur Förderung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind (Foto: iStock)
es Eltern ermöglicht werden, die
emotionalen Bedürfnisse ihrer Kin­
der besser wahrzunehmen und
durch feinfühliges Interaktionsver­
halten den Aufbau einer sicheren
Bindung zu fördern. Bindungsstö­
rungen und insbesondere die Wei­
tergabe von traumatischen Erfah­
rungen über Generationen sollen
durch dieses primäre Präventions­
programm verhindert werden.
Das Angebot richtet sich an alle
werdenden Eltern, Paare und Al­
leinerzieherinnen. Die insgesamt
zehn Kurstage beginnen in der ca.
20. Schwangerschaftswoche und
werden bis zum Ende des ersten Le­
bensjahres des Kindes in einer ge­
schlossenen Gruppe durchgeführt.
Nach der Geburt sind die Babys bei
den Kursen dabei.
Kursstart und Kosten SAFE
Die Eltern bezahlen einen Selbst­
behalt von 20 Euro pro Baby und
Kurstag plus die Kosten für Verpfle­
gung. Bei Bedarf an finanzieller Un­
terstützung wird eine individuelle
Lösung gesucht.
Die erste SAFE-Gruppe starte­
te am 27. September 2015 in Dorn­
birn, für Anfang 2016 ist eine weite­
re Gruppe in Planung.
Detaillierte Informationen gibt
es unter: www.netzwerk-familie.at
oder www.safe-programm.de
Kontakt:
NETZWERK FAMILIE
Am Rathausplatz 4,
6850 Dornbirn
T 0043 5572 200 262
oder
aks gesundheit GmbH
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
T 055 74 / 202 – 0
[email protected]
FORTBILDUNG
Komplementäre Tumortherapie
Lehrgang für das ÖÄK-Diplom
„Begleitende Krebsbehandlung“
4 Seminarblöcke à 3 Tage
03.-05. März 2016
02.-04. Juni 2016
06.-08. Okt. 2016
15.-17. Dez. 2016
Seminarorte:
Innsbruck oder Lochau bei Bregenz
Komplementäre
Krebstherapien
sind wesentliche Behandlungsstra­
tegien bei einer effizienten und um­
fassenden Krebsbehandlung. Diese
richtig, sicher und mit größtmög­
licher Wirksamkeit einzusetzen, ist
das Ziel eines Lehrganges „Komple­
mentäre Tumortherapie“, welches
vom Zentrum für Wissenschaft und
Weiterbildung Schloss Hofen nun
in Kooperation mit der Ärztekam­
mer für Vorarlberg und Tirol ange­
boten wird. Damit soll auch sicher­
gestellt werden, dass der Qualitäts­
standard komplementär-medizini­
scher Maßnahmen in der Hand der
Ärzteschaft erhalten bleibt.
Die schulmedizinische Krebsbe­
handlung ist die grundlegende Ba­
sis onkologischer Therapien. In den
letzten Jahren ist aber auch eine
Vielzahl von neuen Erkenntnis­
sen zur Wirkung, Nebenwirkungen
oder Kontraindikationen von kom­
plementären Behandlungen veröf­
fentlicht worden. Diese Grundla­
gen ermöglichen heute einen qua­
litätsorientierten Einsatz bei Krebs­
erkrankungen vor, während und
nach einer klinisch onkologischen
Krebstherapie. Und sie sind gleich­
zeitig eine klare Abgrenzung zur al­
ternativen Szene.
Inhalte des Lehrgangs
Die Weiterbildung im Umfang
von 120 Stunden (2 Semester) soll
nachfolgende Kenntnisse und Fer­
tigkeiten in Theorie und Praxis
vermitteln:
• Komplementäre Therapien
• Immunmodulierende komple­
mentäre Therapieverfahren
• Orthomolekulare Therapie­
verfahren
• Komplementäre Stoffwechsel­
therapieverfahren
• Verschiedene Pilztherapie­
verfahren
• Pflanzliche komplementäre
­Therapieverfahren
• Ernährung
• Homöopathie bei Krebs­
erkrankungen
• Fernöstliche Therapien bei
­Krebserkrankungen
• Entspannungstechniken
• Bewegungstherapie
• Chronobiologie
• Komplementäre zahnärztliche
­Behandlung
• Psychologische Betreuung
• Schwerpunkt: Komplementäre
Palliativbetreuung
• Allgemeine Onkologie
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Leo Auerbach, AKH Wien
Kosten: E 2.695,– inkl. 10 % MwSt.
(zahlbar in zwei Raten)
Infos und Anmeldung
SCHLOSS HOFEN
Hoferstr. 26, 6911 Lochau
T +43(0)5574/4930-422 / F -493
[email protected]
www.schlosshofen.at
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 21
Zeit
22 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Veranstaltung – Thema
Herzinsuffizienz-Update 2015
07.10. Mi 19.30
Update Myome: konservative und operative Therapie
09.10. Fr 16.00
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Therapiezieländerung („DNR“)
Was ist erlaubt und was nicht? Sterbebegleitung auf der Normalstation
20.10. Di 17.00
Die Psychodynamik der Psychose 21.10. Mi 15.30
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 1 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Biosimilars 21.10. Mi 19.00
LKH Feldkirch
U 123C
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht
KH Dornbirn
(Aula)
KH Dornbirn
(Aula)
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Gasthof Freschen
Niereninsuffizienz in der Allgemeinpraxis: Diagnostik und Therapie
Rankweil (beim Bahnhof)
08.10. Do 20.00
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Kastrationsresistentes Prostatakarzinom: Urologisch-nuklearmedizinisches Duett
08.10. Do 18.00
LKH Feldkirch
(Panoramasaal)
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Bregenz
(Neubau-West)
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Feldkirch
Turnusärztefortbildung: Allergie – Diagnostik und Therapie
(kl. Teil, Panoramasaal)
07.10. Mi 17.00
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Die Behandlung der Schizophrenie mit langwirksamen Antipsychotika: Wann und Wie?
07.10. Mi 15.30
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Hohenems
Update Gicht und Hyperuricämie
(Casino)
Ort
06.10. Di 19.45
Datum
M. Häfner F. Altenstrasser B. Friesenecker K. Tamussino, M. Küfner K. Lhotta G. Kramer W. M. Franz W. Elsäßer A. Hofer B. Leeb Referenten
Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2015
Gesellschaft der Ärzte, LKH Feldkirch;
Tel. 05522-303-2676 (Dr. Peters)
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
KH Dornbirn; klinisch ethisches Komitee;
Tel. 05572-303-2690
KH Dornbirn, Abteilung für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe; Tel. 05572-303-2491
VGAM, Dr. Thomas Jungblut
Tel. 0664-1544828
KH Feldkirch, Abteilung Nuklearmedizin;
Tel. 05522-303-3200,[email protected]
LKH Bregenz;
Tel. 05574-401-0
KH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
LKH Hohenems, Innere Medizin;
Tel. 05576-703
Veranstalter
FORTBILDUNG
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 23
Zeit
Turnusärztekongress Vorarlberg
Kinderschutz 04.11. Mi 15.30
Anstrengende Brustkrebstherapie – was kann ich zusätzlich für mich tun
04.11. Mi 17.00
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
05.11. Do 19.00
13. Vorarlberger Hospiz- und Palliativtag
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 1 Pkt. FACHSPEZIFISCH UND 5 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG
07.11. Sa 08.30- Kulturhaus Dornbirn
16.00 Ärztekammer für Vorarlberg,
Tel. 05572-21900, [email protected]
KH Dornbirn, Abteilung für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe; Tel. 05572-303-2491
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
LKH Hohenems, Innere Medizin;
Tel. 05576-703
H. Retschitzegger, E. Medicus, Bildungshaus Batschuns;
E. Weiher, C. Bohn, Ch. Huber-Hackspiel Tel. 05522-44290
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 3 Pkt. FACHSPEZIFISCH
A. Wolf, K.W. Bitschnau M. Schlaeppi I. Kitzelmann ÄK, Schulgasse 17
(großer Saal)
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
KH Dornbirns
(Aula)
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
P. Cerkl Pneumonie mit Reiseanamnese
03.11. Di 19.45
LKH Hohenems
(Casino)
Anmeldung & Info; [email protected]
www.facebook.com/taekvorarlberg
aks-gesundheit; Anmeldung erforderlich!
Tel. 05574-202-1069 (Frau Kolbitsch)
LKH Bregenz, Abtl. Innere Medizin,
Tel. 05574-401-6532 (Frau Bechter)
VGPP; Sekretariat: Isabell Ludescher
Tel. 05522-403-1100
LKH Bregenz;
Tel. 0664-620799 (Mag. Tanja Wilhelm)
Veranstalter
G. Winkler, K-H. Klien, M. Jonas, Ärztekammer für Vorarlberg; VGKK;
B. Walla, J. Heinzle Tel. 0508455-1105
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 1 Pkt. FACHSPEZIFISCH UND 1 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG
VGKK, Dornbirn
Arbeitsunfähigkeit
(Sitzungssaal 1. Stock) diverse Referenten H. Elischka, K. Kroencke, M. Brüstle B. Föger, B. Bereuter G. Eckermann J. Brunner Referenten
03.11. Di 19.30
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 6 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Feldkirch
23.10.- Fr-
24.10. Sa
15.00- Götzis
Workshop-Netzwerk Familie: Das Theater mit der Kommunikation
20.15 Junker-Jonas-Schlössle 23.10. Fr
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Bregenz
Neues vom Diabeteskongress EASD 2015
1. Stock Neubau West 22.10. Do 19.30
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Wechselwirkungspharmakologie in der Psychiatrie
Dornbirn
„Panoramahaus“
22.10. Do 19.30
Überaktive Blase – Therapeutische Optionen Veranstaltung – Thema
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Dornbirn
Hotel „Krone“
Ort
21.10. Mi 19.30
Datum
Zeit
Ärztekammer
Dornbirn
Ort
24 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
Notfallsonografie (ÖGUM)
14.11.- Sa
15.11. S0
Update Peri-Myocarditis an Hand von Fallbeispielen
01.12. Di 19.45
Substitutionsbehandlung 16.12. Mi 15.30
Physikalische Medizin - Grundlagen 13.01. Mi 15.30
Assistenzarztforum „Ausbildungsordnung NEU – Basics L. Sausgruber M. Oschepp F. Riedl W. Elsäßer M. Sarcletti G. Pölzl Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht
09.04. Mi 09.00- Dornbirn
Onkologische Frühjahrstagung Dornbirn
diverse Referenten 13.00 Hotel „Martinspark“
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
27.01. Mi 15.30
LKH Rankweil
Seminarraum I
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Feldkirch
Turnusärztefortbildung: Traumatologie, Fremdkörper im HNO-Bereich, (kl. Teil, Panoramasaal)Sprach- und Stimmstörungen
09.12. Mi 17.00
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
HIV Update 02.12. Mi 15.30
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Hohenems
(Casino)
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
B. Sperner-Unterweger Der psychoonkologische Patient 18.11. Mi 15.30
LKH Rankweil
Seminarraum I
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 20 Pkt. FACHSPEZIFISCH
diverse Referenten diverse Referenten A. Vith, E. Martin Referenten
LKH Feldkirch
Panoramasaal
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 6 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG
Festspielhaus Bregenz Bodenseesymposium 2015
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: Fortbildungspunkte angesucht
Mutterschutz und Berufstätigkeit – gesetzliche Grundlagen und
praktische Umsetzung
Veranstaltung – Thema
13.11.- Fr
14.11. Sa
11.11. Mi 20.00
Datum
KH Dornbirn; Abt. Innere Medizin und Chirurgie
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
KH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
LKH Hohenems, Innere Medizin;
Tel. 05576-703 (Dr. Gehmacher)
LKH Rankweil;
Tel. 05522-404-1100
LKH Feldkirch, Anästhesiologie & Intensivmedizin
Tel. 05522-303-1400 (Frau Wojtech)
Anmeldung erforderlich
Gesellschaft der Ärzte, LKH Feldkirch;
www.bodenseesymposium.at
ÄK für Vlbg; Referats Arbeitsmedizin,
Tel. 05572-21900 (Dr. Christine Klien)
Veranstalter
FORTBILDUNG
Fortbildungs­veranstaltungen
für Turnusärzte im Jahr 2015
Die Fortbildungsveranstaltungen
für Turnusärzte im Jahr 2015 finden
zu folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 7. Oktober 2015,
17.00 – 19 Uhr
Ort: LKH Feldkirch
(kleiner Teil vom Panoramasaal)
Thema: Allergie – Diagnostik und Therapie.
Mittwoch, 9. Dezember 2015,
17.00 – 19 Uhr
Ort: LKH Feldkirch
(kleiner Teil vom Panoramasaal)
Thema: Traumatologie, Fremdkörper im HNOBereich, sprach- und Stimmstörungen.
„anima“
Tag der Psychotherapie –
Wenn die Seele Hilfe braucht
Wann:10. Oktober 2015
Wo:
Kulturhaus, Dornbirn
Die zum vierten Mal findet im Kulturhaus Dornbirn die anima statt. „anima“ ist eine Psychotherapiemesse mit einer Reihe von Veranstaltungen
und Workshops bei freiem Eintritt und einer Öffnung für Fachleute im Gesundheitswesen ebenso
wie für die Allgemeinbevölkerung.
Mit einem Hauptvortrag um 10.00 Uhr „Auf dem
Weg zur süchtigen Gesellschaft“ (Referent Joachim
Bauer) beginnt dieser Tag, bis 17.00 gibt es die
weiteren Vorträge und die Workshops und um 17.30
Uhr rundet ein „Musikalisches Gastmahl“den Tag ab.
Näheres unter: www.anima-vlbg.at
Vorankündigung:
Termine Österreichische
Ärztetage
25. Ärztetage Grado 22.-28.5.2016
Infos & Anmeldung ab Ende 01/2016 unter
www.arztakademie.at/grado
19. Ärztetage Velden 21.-27.8.2016
Infos & Anmeldung ab 04/2016 unter
www.arztakademie.at/velden
Fortbildungsveranstaltung
Strahlenschutzausbildung
Laut MedStrSchV ist zur Aufrechterhaltung der
­Anerkennung der Strahlenschutzausbildung eine erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Fort­
bildungsveranstaltungen im Ausmaß von min­
destens acht Stunden (bzw. vier Stunden für niedergelassene Ärzte / Zahnärzte und deren Personal) in
Abständen von höchstens fünf Jahren erforderlich.
Erstmals bietet das Institut für Medizinische Physik eine derartige Fortbildungsveranstaltung im
Ausmaß von acht bzw. vier Stunden an.
Wann: Freitag, 16.10.2015 am LKH Feldkirch
VORARLBERG
Ultraschallkurse 2015
am LKHH Hohenems
ABDOMENSONOGRAPHIE – AUFBAU- UND
ABSCHLUSSKURS
15. – 17. Oktober 2015
Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher
Kursort:
LKH Hohenems
Kursgebühr: € 400,–
Anmeldung:Sekretariat Interne,
Tel. 05576/703-2600,
E-Mail:
[email protected]
Konkrete Angaben zur Anmeldung und zum Veranstaltungsprogramm werden in einer separaten
Aussendung voraussichtlich im September bekannt gegeben. Für Angestellte der Landeskrankenhäuser wird die Teilnahme kostenlos sein.
Nähere Infos:
Dipl.-Ing. Barbara Tiefenthaler, MSc.
Institut für Medizinische Physik
T +43 (0)5522 303-3107
[email protected], www.lkhf.at
Fortbildung für
ArztassistentInnen
„Verbände anlegen“ – Wie wickle ich richtig
Kursziel/Zielgruppe:
• Was muss beim Anlegen von Verbänden beachtet werden
• Die verschiedenen Arten von Stülpa-Verbänden
• Bindenverbände
Dieser Kurs richtet sich an alle praktisch tätigen Ordinationsassistentinnen mit wenig Vorkenntnissen.
Wann: Samstag, 14. November 2015,
9.00 – 13.00 Uhr
Ort: Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Dorfstrasse 13b, 6800 Feldkirch
Referentin: Sabrina Halbeisen DGKS
Kosten: E 59,–
KONTAKT & INFORMATIONEN
Frau Carmen Mathis
Tel. +43(0)650 340 14 70
[email protected]
www.edumedag.com/hermes
restl. BUNDESLÄNDER
10. Weinviertler Sportärztetage
Wann:
9.–11. Oktober 2015
Wo:Hotel Althof Retz, 2070 Retz,
Niederösterreich
Thema:
„Bewegung und Gesundheit“
Anrechenbarkeit:
„Bewegung und Gesundheit“ ÖÄK-Sportarztdiplom: 10h Theorie, 5h Ärztesport, 5h Praxisseminar, ÖÄK-Fortbildungsdiplom: 15 Punkte
Info/Anmeldung:
Ärztekammer für NÖ, Beate Nechvatal
Tel. (01)53751-245, [email protected] Seminar „Begutachtung in der
Geriatrie/Langzeitpflege“
Wann:
Freitag 23. Oktober
(14:00 – 19:00 Uhr) und
Samstag 24. Oktober 2015
(9:15 – 12:45 Uhr)
Wo:1160 Wien
Der Fokus des Seminars liegt auf der Vermittlung
von Grundlagen zur Durchführung von Begutachtungen und der Darstellung themenrelevanter
Praxisbeispiele.
Zielgruppe sind alle ÄrztInnen und Angehörige
anderer Gesundheitsberufe
Umfang:
10 Unterrichtseinheiten
Kursgebühr:€ 380,–
Weitere Informationen finden Sie in der
angehängten Seminarkarte und unter
www.donau-uni.ac.at/begutachtunggeriatrie.
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 25
FORTBILDUNG
Homöopathie in der Kinderund Jugendheilkunde
c/o Wiener Medizinische Akademie
Tel. +43.1.4051383.17 · Fax: +43.1.4078274
E-Mail: [email protected] · www.oegam.at
• Late Breaking Trials
• Key Note Lecture II
• Sitzung Herzinsuffizienz
• Sitzung Hypertonie
• Sitzung Gerinnung
• Key Note Lecture III
Einzelmittelhomöopathie aus der Praxis für
die Praxis
Wann:
AUSLAND
F reitag, 6.11.2015, 10.00 Uhr-Sonntag, 8.11.2015, 12.00 Uhr
Wo:
Salzburg, Hotel Schaffenrath
Referenten: Dr. Leopold Drexler, Dr. Sigrid Kruse,
Dr. Susanne Diez, als Gast Dr. Mira Dorcsi-Ulrich
Veranstalter: Salzburger Ärztekammer, Referat für
Komplementärmedizin
Anmeldung: ÖGHM, Tel. 01-5267575,
[email protected],
Nähere Informationen zum Kurs:
Dr. Leopold Drexler, 0699-10072813
ÖGAM-Moderatorentraining
zur Führung ärztlicher QZ
Wann:
1 3. und 14. November 2015, Linz
22. und 23. April 2016, Linz
Die Veranstaltungen werden für das DFP mit je 10
Punkten approbiert.
Nähere Infos, Programm und Anmeldung:
Christian Linzbauer · ÖGAM-Sekretariat
Näher Infos: [email protected] Vorankündigung:
Kardiovaskuläre Medikamente:
Was ich als Praktiker wissen muss
Wann:
15.–16. Oktober 2015
Donnerstag: 12.00–18.30
Freitag: 08.30–13.45
14. St.Galler Airway
Management Symposium
Wann:
Ort:Gemeindesaal Triesen, Dröschistr. 4,
9495-Triesen, Liechtenstein
Fortbildung der Working Group Cardiovascular
Pharmacotherapy der European Society of Cardiology gemeinsam mit der Privaten Universität im
Fürstentum Liechtenstein.
Zielpublikum: Praktische Ärzte und Internisten aus
Vorarlberg, Liechtenstein und der Ostschweiz
Themen:
• C hronische Herzinsuffizienz: Wie kann Eisen das
Leben der Patienten verbessernKey Note Lecture I
• Sitzung Diabetes
• Symposium Msd: Aktuelle Optionen Der Lipidtherapie
20.–21. November 2015
Ort:Kantonsspital St.Gallen,
9007 St.Gallen
Organisation:
Klinik für Anästhesiologie-, Intensiv-, Rettungsund Schmerzmedizin, Kantonsspital St.Gallen
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. T. Schnider und Dr. med. Alfred
­Jacomet, Kantonsspital St.Gallen
Tel: +41(0) 494 15 15, E-Mail: [email protected]
Information und Anmeldung:
http://www.anaesthesiologie.kssg.ch/home/
aerzte_fachpersonen/st_galler_airwaymanagementsymposium.html Pramulex
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SERVICE
FACHINFORMATIONEN
Fachinformation zu Inserat neben Seite 4
Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 20 (40) mg Esomeprazol (als Magnesiumtrihydrat). Hilfsstoffe: 28 (40) mg Saccarose, Glycerolmonostearat, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose,
Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-­Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum,
Titandioxid (E171), Triethylcitrat, Eisenoxid, rot-braun (E172). 20 mg: Eisenoxid, gelb (E172) Anwendungsgebiete: Esomeprazol Tabletten sind indiziert bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis, Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung des Wiederauftretens der Erkrankung, Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD); zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination
mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni, Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus; bei Patienten, die
eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie, zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; zur weiterführenden
Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Esomeprazol, substituierte Benzimidazole
oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf, ebenso wie andere Protonenpumpeninhibitoren, nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code:
A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 17. Juni
2013. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J
Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665
Fachinformation zu Inserat neben Seite 5
Cerebokan® 80 mg - Filmtabletten: Inhaber der Zulassung: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Willmar-Schwabe-Str. 4, 76227 Karlsruhe, Deutschland. Vertrieb in Österreich: Austroplant-Arzneimittel GmbH, Wien. Qualitative und quantitative
Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält als Wirkstoff: 80 mg Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (EGb 761®) (DEV = 35 - 67:1). Der Extrakt ist quantifiziert auf 17,6 – 21,6 mg Ginkgoflavonglykoside und 4,32 – 5,28 mg Terpenlaktone,
davon 2,24 – 2,72 mg Ginkgolide A,B und C und 2,08 – 2,56 mg Bilobalid. Erstes Auszugsmittel Aceton 60% m/m. Liste der sonstigen Bestandteile: Lactose-Monohydrat (45,5mg/Filmtablette) , Siliciumdioxid (hochdispers, wasserfrei), Cellulose
(mikrokristalline), Maisstärke, Croscarmellose Natrium, Magnesiumstearat (pflanzlichen Ursprungs), Hypromellose, Macrogol 1500, Dimeticon, alpha-octadecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)-5, Sorbinsäure, Eisenoxid rot (E-172), Eisenoxid braun
(E-172), Titandioxid (E-171), Talkum. Anwendungsgebiete: Cerebokan 80 mg - Filmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Kopfschmerzen. Zur primären Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem
Syndrom bei primär degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus beiden Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden. Hinweis: Bevor die Behandlung mit Cerebokan 80 mg - Filmtabletten
begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit bei Stadium II
nach FONTAINE (Claudicatio intermittens) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining. Vertigo. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen
Bestandteile des Arzneimittels, Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Antidementiva, Ginkgo biloba. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Dosierung, Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen,
Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen und Haltbarkeit sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.
Fachinformation zu Inserat neben Seite 28
Seractil 200 mg - Filmtabletten; Seractil 300 mg – Filmtabletten; Seractil forte 400 mg – Filmtabletten; Zusammensetzung: Eine Filmtablette enthält 200/300/400 mg Dexibuprofen. Hilfsstoffe: Tablettenkern: Hypromellose, mikrokristalline
Cellulose, Carmellose-Calcium, hochdisperses Siliciumdioxid, Talk. Filmüberzug: Hypromellose, Titandioxid (E171), Glyceroltriacetat, Talk, Macrogol 6000. Anwendungsgebiete: Seractil 200/300/400 mg – Filmtabletten werden angewendet bei
Erwachsenen. Zur symptomatischen Behandlung von - Schmerzen und Entzündungen bei Osteoarthritis/Arthrose, - Regelschmerzen (primäre Dysmenorrhoe), - leichten bis mäßig starken Schmerzen, wie Schmerzen des Bewegungsapparates,
Kopf- oder Zahnschmerzen, schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen nach Verletzungen, und zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung von - rheumatoider Arthritis, wenn andere, längerfristige Therapieoptionen (Basistherapie: Disease
Modifying Antirheumatic Drugs, DMARDs) nicht in Betracht gezogen werden. Gegenanzeigen: Dexibuprofen darf nicht angewendet werden bei Patienten: - mit einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Dexibuprofen, gegen andere NSAR oder
gegen einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels. - bei denen Stoffe mit ähnlicher Wirkung (z.B. Acetylsalicylsäure oder andere NSAR) Asthmaanfälle, Bronchospasmen, akute Rhinitis, Nasenpolypen, Urtikaria oder angioneurotische Ödeme
auslösen. - mit einer Vorgeschichte von gastrointestinalen Blutungen oder Perforationen, die im Zusammenhang mit einer vorhergehenden NSAR-Therapie steht - mit bestehenden oder in der Vergangenheit wiederholt aufgetretenen peptischen
Ulzera oder Blutungen (mindestens zwei voneinander unabhängige Episoden von nachgewiesener Ulzeration oder Blutung). - mit zerebrovaskulären oder anderen aktiven Blutungen. - mit aktivem Morbus Crohn oder aktiver Colitis ulcerosa. - mit
schwerer Herzinsuffizienz. - mit schwerer Nierenfunktionsstörung (GFR < 30 ml/min). - mit schwerer Leberfunktionsstörung. - ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Nichtsteroidale Antiphlogistika und
Antirheumatika, Propionsäurederivate, ATC-Code: M01AE14; Packungsgrößen: 200 mg Filmtabletten: 30, 50 Stück; 300/400 mg Filmtabletten: 10, 30, 50 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green Box (400 mg 30 Stück:
No Box). Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der FKI: 06.02.2012. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation
Fachinformation zu Inserat neben Seite 29
Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/5 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/10 mg Hartkapseln. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/5 mg Hartkapseln.
Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg Hartkapseln. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 2,5 mg Ramipril und 5 mg Amlodipin (als
Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 5 mg Ramipril und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/10 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 5
mg Ramipril und 10 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 10 mg Ramipril und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg
Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 10 mg Ramipril und 10 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Liste der sonstigen Bestandteile: Kapselfüllung: mikrokristalline Cellulose, wasserfreies Calciumhydrogenphosphat, pregelatinierte Maisstärke,
Natriumstärkeglycolat (Typ A), Natriumstearylfumarat. Kapselhülle Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg; 5 mg/5 mg; 10 mg/5 mg; 5 mg/10 mg: Eisenoxid rot (E172), Titandioxid (E171), Gelatine. Kapselhülle Ramipril/Amlodipin
Genericon 10 mg/10 mg: Eisenoxid gelb (E172), Eisenoxid schwarz (E172), Eisenoxid rot (E172), Titandioxid (E171), Gelatine. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung der Hypertonie bei Erwachsenen. Ramipril/Amlodipin Genericon ist angezeigt als
Substitutionstherapie bei Patienten, deren Blutdruck bei gleichzeitiger Gabe von Ramipril und Amlodipin als Einzeltabletten in gleicher Dosisstärke wie im Kombinationspräparat ausreichend eingestellt ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen
Ramipril, Amlodipin, andere ACE (Angiotensin Converting Enzyme)-Hemmer, Dihydropyridinderivate oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. In Bezug auf Ramipril: Die gleichzeitige Anwendung von Ramipril/Amlodipin
mit Aliskiren-haltigen Arzneimitteln ist bei Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 60 ml/min/1,73 m2) kontraindiziert (siehe Abschnitte 4.5 und 5.1). Angioödeme in der Vorgeschichte (hereditär, idiopathisch
oder früheres Angioödem aufgrund der Einnahme von ACE-Hemmern oder Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten. Extrakorporale Behandlungen, bei denen es zu einem Kontakt zwischen Blut und negativ geladenen Oberflächen kommt (siehe
Abschnitt 4.5). Signifikante beidseitige Nierenarterienstenose oder Nierenarterienstenose bei nur einer funktionsfähigen Niere. Zweites und drittes Schwangerschaftstrimester (siehe Abschnitte 4.4 und 4.6). Ramipril darf nicht bei hypotensiven
oder hämodynamisch instabilen Patienten angewendet werden. In Bezug auf Amlodipin: Schwere Hypotonie. Schock (einschließlich kardiogener Schock). Obstruktion des linksventrikulären Ausflusstrakts (z. B. höhergradige Aortenstenose).
Hämodynamisch instabile Herzinsuffizienz nach akutem Myokardinfarkt. Pharmakotherapeutische Gruppe: Angiotension Converting Enzym (ACE)-Hemmer und Kalziumkanalblocker ATC-Code: C09BB07. Ramipril/Amlodipin Genericon 2,5 mg/5 mg
Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 5 mg/10 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und
apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Ramipril/Amlodipin Genericon 10 mg/10 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stk., Rezept- und apothekenpflichtig. Pharmazeutischer
Unternehmern: Genericon Pharma Gesellschaft m.b.H., A-8054 Graz, E-Mail: [email protected] Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und
Stillzeit, Gewöhnungseffekten und zu den Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen
FACHINFORMATIONEN
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 27
SERVICE
FACHINFORMATIONEN
Fachinformation zu Inserat neben Seite 13
Normhydral - lösliches Pulver: Zusammensetzung: 1 Beutel zu 13,1 g enthält: Wasserfreie Glucose 10,00 g, Natriumchlorid 0,875 g, Natriumcitrat 2H20 1,475 g, Kaliumchlorid 0,750 g, (Die trinkfertige Lösung enthält: Glucose 111 mmol/l, Natrium
60 mmol/l, Kalium 20 mmol/l, Citrat 10 mmol/l, Chlorid 50 mmol/l). Hilfsstoffe: Siliciumdioxid. Anwendungsgebiete: Normhydral wird angewendet zur oralen Elektrolyt- und Flüssigkeitszufuhr bei akuten Durchfallerkrankungen mit und ohne Erbrechen bei Jugendlichen und Erwachsenen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile. Unstillbares Erbrechen, schwere Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit, Schock, metabolische Alkalose,
Anurie, Monosaccharid-Malabsorption, schwere Nierenfunktionsstörung. Pharmakotherapeutische Gruppe: Elektrolyte mit Kohlenhydraten, ATC-Code: A07CA. Packungsgrößen: 5 Beutel. Abgabe: Rezeptfrei und apothekenpflichtig. Kassenstatus:
Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich. Stand der Fachkurzinformation: 10.07.2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen
Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Fachinformation zu Inserat neben Seite 20
Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 50 mg/12,5 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 75 mg/18,75 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 100 mg/25
mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 125 mg/31,25 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 150 mg/37,5 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon
ratiopharm 175 mg/43,75 mg/200 mg Filmtabletten. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 200 mg/50 mg/200 mg Filmtabletten. Qualitative und Quantitative Zusammensetzung: Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 50
mg/12,5 mg/200 mg Filmtabletten:Jede Filmtablette enthält 50 mg Levodopa, 12,5 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/
Entacapon ratiopharm 75 mg/18,75 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 75 mg Levodopa, 18,75 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei.
Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 100 mg/25 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 100 mg Levodopa, 25 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg
Lactose, wasserfrei und 2,1 mg Allurarot AC Aluminiumsalz (E129). Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 125 mg/31,25 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 125 mg Levodopa, 31,25 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 150 mg/37,5 mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 150 mg Levodopa, 37,5 mg Carbidopa und
200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei und 2,9 mg Carmoisin Aluminiumsalz (E122). Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 175 mg/43,75 mg/200 mg Filmtabletten:
Jede Filmtablette enthält 175 mg Levodopa, 43,75 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 200 mg/50
mg/200 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält 200 mg Levodopa, 50 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Filmtablette enthält 80 mg Lactose, wasserfrei. Anwendungsgebiete: Levodopa/
Carbidopa/Entacapon ratiopharm wird bei erwachsenen Patienten mit Morbus Parkinson eingesetzt, bei denen „end-of-dose“-Fluktuationen im Krankheitsbild auftreten, die durch eine Behandlung mit Levodopa und einem DopadecarboxylaseHemmer (DDC-Hemmer) nicht ausreichend stabilisiert sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen oder einem der genannten sonstigen Bestandteile. Schwere Leberinsuffizienz. Engwinkelglaukom. Phäochromozytom.
Gleichzeitige Anwendung von Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm mit nichtselektiven Monoaminoxidase- (MAO-A- und MAO-B-)Hemmern (z. B. Phenelzin, Tranylcypromin). Gleichzeitige Anwendung mit einem selektiven MAO-A- und einem
selektiven MAO-B-Hemmer (siehe Abschnitt 4.5 der Fachinformation). Malignes neuroleptisches Syndrom (MNS) und/oder atraumatische Rhabdomyolyse in der Anamnese. Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiparkinsonmittel, Dopa und DopaDerivate, ATC-Code: N04BA03. Liste der sonstigen Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose, Lactose, wasserfrei; Niedrig substituierte Hyprollose, Povidon (K-30), Hochdisperses Silicumdioxid, wasserfrei; Magnesiumstearat. Filmüberzug:
Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 50 mg12,5 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Schwarzes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat.
Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 75 mg/18,75 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/
Entacapon ratiopharm 100 mg/25 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Polysorbat 80, Allurarot AC Aluminiumsalz (E129), Karmin (E120), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 125
mg/31,25 mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 150 mg/37,5 mg/200 mg
Filmtabletten. Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Carmoisin
Aluminiumsalz (E122), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 175 mg/43,75 mg/200 mg
Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80, Rotes Eisenoxid (E172), Schwarzes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Levodopa/Carbidopa/Entacapon ratiopharm 200 mg/50
mg/200 mg Filmtabletten: Titandioxid (E171), Hypromellose, Glycerol (E422), Gelbes Eisenoxid (E172), Polysorbat 80,
Rotes Eisenoxid (E172), Schwarzes Eisenoxid (E172), Magnesiumstearat. Art und Inhalt des Behältnisses: Weiße, opake
HDPE-Behältnisse mit weißer, opaker PP-Schraubverschlusskappe mit Originalitätssicherung bzw. kindergesicherter
PP-Schraubverschlusskappe; die Verschlusskappe enthält das Trockenmittel Silicagel. Packungsgrößen: 10, 28, 30, 50,
60, 90, 98, 100, 130, 150, 175, 200 und 250 Filmtabletten. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen
in den Verkehr gebracht. Inhaber der Zulassung: ratiopharm Arzneimittel Vertriebs-GmbH, Albert-Schweitzer-Gasse 3,
A-1140 Wien, Tel.Nr.: +43/1/97007-0, Fax-Nr.: +43/1/97007-66, e-mail: [email protected] Rezeptpflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Stand der Information: 07/2014. Weitere
Hinweise zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln,
Nebenwirkungen und zutreffendenfalls Angaben über die Gewöhnungseffekte sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.
Fachinformation zu Inserat neben Seite 21
Colidimin 200 mg - Filmtabletten: Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: Rifaximin 200 mg. Hilfsstoffe:
Carboxymethylstärke-Natrium, Glycerol(mono/di/tri)(palmitat/stearat), hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete:- Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch
Rifaximin-sensitive Bakterien im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie: - unkomplizierte
Divertikelerkrankungen. - hepatische Encephalopathie, - pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile, - bakterielles Überwucherungs-Syndrom, - Reisediarrhoe verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien, - Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen
Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Colidimin 200 mg - Filmtabletten dürfen nicht angewendet
werden: Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rifaximin und andere Rifamycin-Derivate sowie einen der sonstigen Bestandteile des Präparates. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antibiotika, Antibiotika
(Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 12 Stück. 36 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig,
wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2010. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten
entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
28 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
BEZAHLTE ANZEIGE
Optimal betreut seit 25 Jahren
Wenn WEBMED am 15. Oktober sein 25 jähriges Jubiläum mit seinen Partnern feiert, wird es einige
Überraschungen geben: Von neuen Produkten bis zum neuen Kleid des Unternehmens dürfen die Gäste
einige Highlights erwarten. Der Arzt und seine Anforderungen stehen immer im Mittelpunkt.
W
EBMED beweist seit Langem,
dass nicht nur ein gutes Pro­
dukt, sondern auch umfangrei­
cher Service wichtig für den Erfolg ist. Seit
25 Jahren stehen die MitarbeiterInnen mit
einer optimalen Betreuung über 400 Ärz­
tInnen österreichweit zur Seite. WEBMED
Kunden schätzen besonders den Umfang
des Serviceangebotes.
Dass WEBMED mehr als eine Informatik
Lösung ist bestätigen die KundInnen: „Ich
möchte mich sehr bedanken, Ihre Mitar­
beiter haben uns beim Umzug sehr gehol­
fen. Ich weiß nicht, was wir ohne Sie ge­
macht hätten.“ So Frau Dr. Thurnher aus
Wolfurt.
Eine lange Liste an positiven Rückmel­
dungen zeigt die hohe Zufriedenheit der
Praxisteams mit den Mitarbeitern des Un­
ternehmens. Was meint jedoch das WEB­
MED Team selbst zu ihrem Erfolg?
Neuem, wenn ich einen Beitrag zu einer
effizienteren Praxisverwaltung leisten
kann.“
Andrea Scherrer,
Support
Andrea, Hilfestellung bei Anwenderfragen, Anpassungswünschen und Fragen
zur Bedienung des WEBMED Programms: „Es ist mir bei jedem einzelnen
Anruf ein Anliegen, dass der Telefonpart­
ner am Ende des Gesprächs das Gefühl hat
bei uns gut aufgehoben zu sein. Geduld,
Freundlichkeit und Respekt sind mein
oberstes Gebot, auch wenn Kunden meh­
rere Male am Tag anrufen. Dass es sich
lohnt erfahre ich immer wieder durch den
Dank und Wertschätzung die mir entge­
gen gebracht wird.
Freundlichkeit, Servicementalität und res­
pektvolle Partnerschaft sind sicherlich
nicht der einzige Schlüssel zum Erfolg von
WEBMED, ein entscheidender Faktor je­
doch allemal. Das die technische Lösung
des Ordinationsprogramms passt, ist be­
reits unter Beweis gestellt: 25 Jahre nach­
haltiges Wachstum und Zufriedenheit der
Kunden sind eine überzeugende Bestäti­
gung. Auch in Zukunft wird WEBMED
auf seine Stärken bauen und seinen Bei­
trag im Gesundheitssystem Österreichs
mit der Vision „Mehr Zeit für den Patien­
ten“ leisten.
Ihr Ansprechpartner:
Ing. Norbert Weber
WEBMED, Weber GmbH & Co KG
A-6830 Rankweil, Lehenweg 6
T +43 (0)5522-39737
F +43 (0)5522-39737-4
[email protected] · www.webmed.at
Ing. Jürgen Gort,
Leitung Support
DI (FH) Petra Gächter,
Produktmanagement
Jürgen, Leitung Support: „Ich glaube,
dass der Erfolg unseres Unternehmens in
der Motivation meiner KollegInnen liegt.
Wenn wir mit unserem KnowHow für zu­
friedene Kunden sorgen dürfen, macht das
einfach Spaß und erfüllt mich auch ganz
persönlich. Wir stehen im engen Kontakt
mit den Arztpraxen. Wir wollen ihre
Schwierigkeiten und Wünsche kennen
und dafür Lösungen finden. Dafür neh­
men wir auch gerne laufende Weiterbil­
dungen in Kauf, um auf dem aktuellen
Stand der Technik zu bleiben.“
Petra, Produktmanagerin und Verantwortliche für Schulungen: „Da wir unsere
Kunden bestens auf ihre Arbeit im Praxi­
salltag vorbereiten, sind unsere Schulun­
gen sehr umfassend. Ich habe die teilneh­
menden Ärzte und deren Teams jedoch als
aufmerksame, kritische aber auch respekt­
volle PartnerInnen kennen gelernt und er­
lebe die Schulungen als eine sehr persönli­
che und intensive Zeit. Es macht mir ein­
fach Spaß und motiviert mich stets von
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 29
KAMMERAMT
Kammeramt
Schulgasse 17 · 6850 Dornbirn · Tel. 05572/21900-0 · Fax 05572/21900-43 · E-Mail: [email protected]
Internet: www.arztinvorarlberg.at
Das Kammeramt steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24. Dez., 31. Dez., Karfreitag und der Nachmittag des Faschingdienstags)
Es besteht selbstverständlich weiterhin auch außerhalb der Fixzeiten für Sie die Möglichkeit, je nach Dringlichkeit, mit
einem Mitarbeiter einen individuellen Termin zu vereinbaren.
% Bitte wählen Sie durch . . .
Kammeramtsdirektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
r. Jürgen Heinzle [email protected]
DW 52
Kammeramtsdirektorstellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
r. Jürgen Winkler [email protected]
Mag. Stefan Holzer [email protected]
DW 34
Sekretariat, Standesführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S usanne Stockklauser (A – L)
[email protected]
Helga Zelzer (M – Z) [email protected]
Marlene Flatz [email protected]
DW 29
Ärzteausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
r. Jürgen Winkler jü[email protected]
Mag. Anna Radl [email protected]
Christiane Bogner [email protected]
DW 34
Rechnungswesen (Buchhaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
aniela Gürth [email protected]
Zaklina Kramer [email protected]
DW 32
Pensions- und Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M
ag. Stefan Holzer [email protected]
DW 26
Wohlfahrtsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C hristoph Luger [email protected]
DW 37
EDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H
ans-Peter Rauch [email protected]; [email protected]
Günter Schelling [email protected]; [email protected]
DW 28
DW 26
DW 31
DW 12
DW 46
DW 24
DW 38
DW 39
Öffentlichkeitsarbeit, „Arzt im Ländle“ . . . . . . . . . . . . . . . . W
ilfried Lipburger DW 41
[email protected]; [email protected]
Kassenärztliche Verrechnungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
aniel Kinzel [email protected]
Klaus Hausmann [email protected]
Ingrid Fitz [email protected]
DW 35
Hausmeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K
urt Weissensteiner [email protected]
DW 20
30 | ARZT IM LÄNDLE 10 -2015
DW 36
DW 33
PERSONALIA
In Memoriam
Stand der gemeldeten Ärzte (17. 9. 2015)
I. Ärzte insgesamt:
1833
a) Kurie angestellte Ärzte:
938
b) Kurie niedergelassene Ärzte:
c) außerordentliche Kammerangehörige:
Pensionisten: andere a.o. Angehörige:
584
226
82
d) Ärzte gemäß § 35 ÄrzteG: 3
II. Ärzte mit Ordination:
a) Ärzte für Allgemeinmedizin
259
b) Fachärzte 301
c) Approbierte Ärzte 9
Ärzte in einem Anstellungsverhältnis:
a) Ärzte für Allgemeinmedizin
306
b) Fachärzte 487
c) Approbierte Ärzte 27
d) Turnusärzte 389
Wohnsitzärzte: 72
Hinweis: Da es Ärzte gibt, die sowohl eine Ordination führen, als auch in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist die Summe der Ärzte in Pkt.
II nicht ident mit der Summe der in Pkt. I lit a)
und b) genannten Ärzte.
PRAXISERÖFFNUNG
Dr. Heidi Kaufmann
Ärztin für Allgemeinmedizin
6866 Andelsbuch, Hof 368
ab 1.9.2015; Wahlärztin
(Praxisgemeinschaft mit
Dr. Rudolf Rüscher)
Vizkelety Josef
Approbierter Arzt
6912 Hörbranz, Allgäustraße 5
ab 6.9.2015; Wahlarzt
Dr. Susanne Bauer
Fachärztin für Kinder- und
Jugendpsychiatrie
6850 Dornbirn, Dr. WaibelStraße 3, ab 1.10.2015;
alle Kassen (Jobsharing mit
Dr. Wolfram Metzger)
Dr. Ekkehard Gehrer
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Bregenz
Am 23. August 2015 ist in Bregenz der Kinderfacharzt Dr. Ekkehard Gehrer im Alter
von 63 Jahren unerwartet an einem Herzleiden verstorben.
Geboren wurde Dr. Ekkehard Gehrer am
25.6.1952 in Höchst. Nach dem Besuch der
Pflichtschule und den Gymnasien Mehrerau
und Gallusstraße in Bregenz entschloss er sich
für das Medizinstudium an der Universität
in Innsbruck wo er am 20. Juli 1979 zum Dr.
med. promovierte. Die Turnus- und Facharztausbildung absolvierte er am Krankenhaus
der Stadt Bregenz und am LKH Feldkirch sowie am Sanatorium Dr. Rhomberg in Lech.
Die gleichzeitige Anerkennung zum Arzt für
Allgemeinmedizin und zum Facharzt für
Kinderheilkunde erfolgte am 11. Juli 1988.
Im Rahmen seiner anschließenden Tätigkeit
am KH Bregenz führte er die Ambulanz für
diabetische Kinder und Jugendliche sowie ein
Asthmaambulanz. Gleichzeitig widmete er
sich einer intensiven Fortbildung im Bereich
Kinderpneumologie und Kinderdiabetologie
in enger Zusammenarbeit mit der Kinderklinik in Graz und dem Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen. Im Jahre 1992 wählte
er den Schritt in die freie Praxis und richtete
mit seinem Kollegen Dr. Gerhard Diem eine
der ersten sogenannten Gemeinschaftspraxen
Dr. Rene Summesberger
Facharzt für Hals-, Nasenund Ohrenkrankheiten
6900 Bregenz, Belruptstraße 25
ab 1.10.2015; alle Kassen
Dr. Othmar Thurnes
Facharzt für Innere Medizin
6700 Bludenz, Spitalgasse 13
(LKH Bludenz)
ab 1.10.2015; Wahlarzt
Gruppenpraxis
Dr. Arnold Pfatschbacher,
Dr. Martin Fleisch
Fachärzte für Radiologie
6700 Bludenz, Am Postplatz 2
ab 1.10.2015; alle Kassen
ein. Sein besonderer
medizinischer Schwerpunkt lag in der Betreuung lungen- und
zuckerkranker Kinder
ein. Durch seinem un­
ermüdlichen Einsatz
war Dr. Gehrer bei seinen jungen Patienten
sehr beliebt, sie schätzten seine bescheidene, ruhige und väterliche
Art. Im Jahre 2013 bot sich ihm die Möglichkeit zur Eröffnung einer Zweitordination im
Kindercampus Höchst. Noch für den heurigen Herbst hatte Dr. Ekkehard Gehrer die
Verlegung seiner gesamten Ordination nach
Höchst und die Bildung eines Job-Sharings
mit Dr. Dietmar Hammerer geplant.
Neben seiner umfangreichen ärztlichen
Arbeit fand Dr. Ekkehard Gehrer auch Zeit
und Engagement sich der Gemeinschaft der
Ärzte als Standesvertreter im Beschwerdeausschuss und im Referat für Schulärzte zur
Verfügung zu stellen. Gleichzeitig engagierte
sich auch beim Arbeits- für Vorsorge- und
Sozialmedizin und betreute als Schularzt das
Privatgymnasium Mehrerau.
Ruhe und Kraft als Ausgleich zum anstrengenden Beruf fand Dr. Gehrer in seiner Familie und auch am See in Höchst mit
Schwimmen, Tauchen, Surfen, Segeln und
seiner große Leidenschaft dem Fischen.
Die Vorarlberger Ärzteschaft wird dem
hochgeschätzten und leider so früh verstorbenen Berufskollegen Dr. Ekkehard Gehrer
ein ehrendes Andenken bewahren.
PRAXISVERLEGUNG
Dr. Markus Dezfulian
Facharzt für Orthopädie und
orthopädische Chirurgie
von: Dornbirn
nach: 6845 Hohenems,
Nibelungenstraße 10
ab 1.9.2015; Wahlarzt
PRAXISNIEDERLEGUNG
Dr. Heidi Kaufmann
Ärztin für Allgemeinmedizin
Schoppernau, per 31.8.2015
(Wahlärztin)
Dr. Andreas Ulmer
Facharzt für Hals-,
Nasen- und Ohren­krankheiten
Bregenz, per 30.9.2015
(alle Kassen)
Dr. Linda Motazed
Ärztin für
Allgemeinmedizin
Bregenz, per 30.9.2015
(Wahlärztin)
Dr. Alain Motazed
Facharzt für Urologie
Bregenz, per 30.9.2015
(alle Kassen)
Dr. Arnold Pfatsch­bacher
Facharzt für Radiologie
Bludenz, per 30.9.2015
(alle Kassen)
VERSTORBEN
Dr. Ekkehard Gehrer
Höchst, 24.8.2015
Dr. Hämmerle Gerd
Schwarzach, 5.9.2015
ARZT IM LÄNDLE 10 -2015 | 31
So gewinnen alle – mit der Betrieblichen
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