Protokoll der Bürgerbeteiligung

1.
Bürgerbeteiligung „Stadtstraße Nord“
Braunschweig
1. Sitzung
Ort:
Datum:
Uhrzeit:
Braunschweig
21. September 2015
17.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Nördliches Ringgebiet „Stadtstraße Nord“, 21.09.2015
Auftraggeber:
Stadt Braunschweig
Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Abteilung Straßenplanung und Brücken
Bohlweg 30
38100 Braunschweig
Moderationskonzept und -umsetzung
mensch und region, Nachhaltige Prozess- und Regionalentwicklung
Birgit Böhm, Wolfgang Kleine-Limberg GbR
Lindener Marktplatz 9
30449 Hannover
Tel.: 0511 - 44 44 54
Fax: 0511 - 44 44 59
Dipl.-Geogr. Birgit Böhm
Assistenz:
M. Sc. Geogr. Linda-Katharina Böh
Cand. BA Geogr. Nadine Steffens (Praktikantin)
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Nördliches Ringgebiet „Stadtstraße Nord“, 21.09.2015
Inhalt
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1.
Teilnehmende des Organisations- und Fachteams
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2.
Einleitung
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3.
Ablauf und Ziele der Veranstaltung
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4.
Erwartungen an die Veranstaltung
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5.
Bebauungsplan – Herr Schmidtbauer
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6.
Anlass der Straßenplanung – Herr Pottgießer
7
7.
Erläuterung der Varianten – Herr Pfeiffer
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8.
Kriterien der Variantenentscheidung – Herr Pfeiffer
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9.
Anmoderation der Gruppenarbeit
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10. Ergebnisse des Varianten - Meinungsbildes
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11. Meinungen über die Gruppenarbeit
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12. Ausblick
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2. Teilnehmende des Organisations- und Fachteams
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Herr Pottgießer, Stadt Braunschweig
Herr Schmidtbauer, Stadt Braunschweig
Frau Schmidt, Stadt Braunschweig
Herr Pfeiffer, Geschäftsführer BPR
Herr Becker, BPR
Herr Hofmann, BPR
Frau Böhm, mensch und region
Frau Linda-Katharina Böhm, mensch und region
Frau Nadine Steffens, mensch und region (Praktikantin)
3. Einleitung
Herr Pottgießer (Stadt Braunschweig, Bild rechts) eröffnet die
Veranstaltung und stellt alle vortragenden Personen vor und übergibt
an die Moderatorin Birgit Böhm
(mensch und region, Bild unten).
Frau Böhm stellt den Ablauf der Veranstaltung vor
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4. Ablauf und Ziele der Veranstaltung
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Frau Birgit Böhm erläutert die Ziele der Veranstaltung und Frau Linda-K. Böhm stellt die an
den „Baum der Erwartungen“ gepinnten Erwartungen der Teilnehmenden vor.
Frau Birgit Böhm fragt ab, welche Personengruppen anwesend sind.
Neben der Presse sind folgende Gruppen vertreten (siehe Abb. Rechts):
Nachträglich genannt wurden die Umweltverbände, Heimatpfleger/-innen und Anwohner/-innen
5. Erwartungen an die Veranstaltung
Am Eingang der Veranstaltung nutzen einige der Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Erwartungen an die Veranstaltung an den Erwartungsbaum zu hängen. Folgende Erwartungen
wurden mitgeteilt:
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Eine gute Lösung für die „Stadtstraße Nord“ finden.
Eine fahrradgerechte Lösung finden und die Straßen barrierefrei gestalten.
Die schonendste ökologische Lösung finden.
Informationen über die Planungen und vorhandenen Varianten erhalten (z.B. weil jemand in das neue Gebiet zieht)
Erhalt der Sackstraße.
Keine Verbreiterung des Weinbergweges.
6. Bebauungsplan – Herr Schmidtbauer
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Ausgangspunkt für die Planung der „Stadtstraße Nord“
sind die städtebaulichen Ziele der Nordstadt.
Das Nördliche Ringgebiet hat ausreichend Potenzial,
neuen Wohnraum für Menschen zu schaffen.
Das Nördliche Ringgebiet umfasst das Baugebiet im Bereich der Taubenstraße, den Bereich des ehemaligen BZ
Geländes und den Bereich Ludwigstraße.
Mit der Rahmenplanung wurde bereits 2012 begonnen.
In diesem Jahr wird bereits mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts begonnen. Im Jahr 2016 soll mit der
Realisierung des Hochbaus begonnen werden. Ein Jahr
darauf, im Jahr 2017, sollen die ersten Mieter die Wohnungen beziehen.
Der erste Bauabschnitt wird 530 Wohneinheiten umfassen. Nachdem die Bauabschnitte zwei und drei bebaut wurden, wird es 1200 neue Wohneinheiten geben.
Es soll eine gemischte Wohnungsnutzung in Form von verschieden großen Etagenwohnungen entstehen. Dieses Angebot soll für Familien, Studenten und alleinstehenden Personen aller Altersschichten bezahlbaren Wohnraum bieten.
Der Bebauungsplan (B-Plan) sagt etwas über die erlaubte Höhe und die Art der Gebäude aus, die in einem bestimmten Bereich gebaut werden dürfen.
Die Straßen müssen ihren Erschließungszweck erfüllen können und trotzdem als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raumes Aufenthaltsqualität generieren. Öffentliche Grünflächen sind wesentlichen Ort des Erholung, des Aufenthaltes und des
Kinderspiels
Um den bestehenden Baumbestand soll herum gebaut werden, beziehungsweise er
soll in das neue Raumbild mit eingebunden werden.
Es wurde ein Gestaltungshandbuch zusätzlich zum B-Plan entwickelt, damit die neue
Siedlung nicht uniform aber doch in einem Gestaltungsrahmen entsteht.
7. Anlass der Straßenplanung – Herr Pottgießer
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Es wurde eine Untersuchung durchgeführt, wie viel Verkehr 530 Wohneinheiten erzeugen.
Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur würde für den ersten Bauabschnitt mit 530
Wohneinheiten gerade noch ausreichen. Die weiteren Bauabschnitte zwei und drei
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würden die vorhandene Verkehrsinfrastruktur jedoch in einem Maße überlasten, das
die verkehrliche Situation nicht mehr hinnehmbar wäre.
Um diese Überlastung zu vermeiden ist eine Straßenverbindung zwischen der Hamburger Straße und dem Bienroder Weg erforderlich.
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Planung für diese
Straße beauftragt und die erforderlichen Finanzmittel dafür zur Verfügung gestellt
8. Erläuterung der Varianten – Herr Pfeiffer
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Herr Pfeiffer erläutert anhand der Power-Point-Präsentation die drei zur Diskussion
gestellten Varianten und begründet, warum Variante vier und fünf nicht zur Diskussion gestellt werden.
Die erste Variante stammt noch aus dem Rahmenplan. Die Trasse verläuft von der
Hamburger Straße über den Weinbergweg, verläuft ein Stück entlang des Mittelweges, um dann in die Mitgaustraße zu führen. Von Dort aus verläuft die Trasse nördlich der geplanten Bebauung und dann durch die Wodanstraße bis zum Bienroder
Weg. Eine Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass der Versatz vom Weinbergweg
in die Mitgaustraße zu sehr starken Einbußen in der Qualität der Verkehrsabwicklung
sowohl auf dem Mittelweg, als auch im Zuge der Stadtstraße Nord führen. Sie ist daher nicht geeignet eine neu gebaute Lösung für eine Verbesserung der Straßeninfrastruktur darzustellen. Die Variante wird daher nicht weiter verfolgt.
Die zweite Variante ist die südlichste. Sie verläuft durch den Sackweg über eine einfach Kreuzung am Mittelweg in die Mitgaustraße und dann durch die Wodanstraße.
Die dritte Variante verläuft wie die erste Variante, zuerst durch den Weinbergweg,
hat aber dann keinen Versatz am Mittelweg, sondern läuft gerade durch die Kleingartenanlagen in die Wodanstraße.
In der vierten Variante ist der Sackweg als Einbahnstraße in Richtung Osten und der
Weinbergweg als Einbahnstraße in Richtung Westen vorgesehen. Zwar ist auch hier
eine Fahrtrichtung verkehrlich wegen des Versatzes am Mittelweg nicht mit hoher
Verkehrsqualität abzuwickeln, es ist jedoch zumindest vorstellbar, so zu planen.
Es gibt noch eine fünfte Variante die vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland) vorgeschlagen wurde. Anstatt die Trasse durch die Wodanstraße zu
führen, wird der Gotenweg und die Spargelstraße als Alternative vorgeschlagen. Da
mehrere Gründe ganz eindeutig gegen diese Variante sprechen, wird Sie nicht weiterverfolgt. Die Gründe sind der entgegenstehende B-Plan, und die Tatsache, dass
diese Straße mitten durch neu geplante mehrgeschossige Bebauung führen würde,
obwohl diese Straßen aus guten Gründen verkehrsberuhigt geplant sind und für die
Aufnahme der Verkehre daher nicht geeignet sind. .
Ein Querschnitt der „Stadtstraße Nord“ zeigt, dass es jeweils einen Fahrstreifen in
jede Richtung geben wird. Die Fahrstreifen haben mit einer Breite von 3,25 m eine
ausreichende Breite für Busse und LKWs. An beiden Straßenseiten wird es einen
Parkstreifen, einen Radweg und einen Fußgängerweg geben. Abgerundet wird das
Bild der Straße durch eine Baumallee im Parkstreifen.
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9. Kriterien der Variantenentscheidung – Herr Pfeiffer
Herr Pfeiffer erläutert, dass alle Varianten einer möglichst objektiven Bewertung hinsichtlich einer Vielzahl von Kriterien unterzogen werden müssen, um eine Entscheidungsgrundlage für
die Variantenauswahl zu haben Diese Kriterienblöcke sind
nachfolgend dargestellt, ohne jedes Einzelkriterium explizit zu
nennen.
Umweltverträglichkeit: Hierbei geht es insbesondere um die
Auswirkungen der Maßnahme auf den Menschen, wie beispielsweise Lärm. Aber auch Auswirkungen auf den Boden,
Wasser, Klima/Luft und die Landschaft müssen mit einbezogen
werden.
Städtebau: Das Projekt, die Maßnahme muss den städtebaulichen Anforderungen entsprechen. Eine Anbindung an die Projekte in der Ludwigstraße und
der Taubenstraße, sowie eine Linienführung müssen gewährleistet sein.
Verkehr: Die Trassierung, Leistungsfähigkeit und die Umwege bzw. die Reisezeiten müssen in die Lösungsfindung mit einberechnet werden. Außerdem werden Rad- und Fußwege
bewertet und die Entlastung zum Beispiel der Siegfriedstraße spielt bei diesem Kriterium
eine relevante Rolle.
Wirtschaftlichkeit: Hier sind Baukosten, die für den Straßenbau oder Lärmschutz anfallen
zu nennen, dazu zählen aber auch Grunderwerbs- und Entschädigungskosten.
Umsetzbarkeit: Hierzu zählen die starken Betroffenheiten Einzelner, wie zum Beispiel bei
der Erweiterung des Mittelweges, beim Eingriff in die Kleingartenflächen und in privat oder
gewerblich genutzte Grundstücke. Gebäudeabriss ist dann schon eine relativ starke Betroffenheit, die einer genauen Bewertung bedarf.
Bürgerbeteiligung: Alle Hinweise, Lösungsvorschläge, alle Zustimmung und alle Kritik an
den Varianten seitens der Bürger werden bei der weiteren
Bearbeitung der Varianten eine wichtige Rolle spielen.
10. Anmoderation der Gruppenarbeit
Frau Böhm erläutert die Aufgabe der Gruppenarbeit in drei
Arbeitsschritten. Die Gruppen finden sich entsprechend
der Punktfarbe auf dem Namensschild zusammen und
werden dann auf die Gruppentische aufgeteilt. In den
Gruppen erläutern die Experten/-innen noch weitere Aspekte zur jeweiligen Variante, ihnen können Fragen gestellt und Hinweise, Bedenken, Kritik zur jeweiligen Varian-
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te eingebracht werden. Anmerkungen werden
über Fähnchen auf dem Plan verortet oder bei
längeren Ausführungen an die Pinnwand geheftet. Das Verfahren gibt jeder Person die Möglichkeit, zu jeder Variante Stellung zu nehmen.
Alle Ergebnisse der sechs Diskussionstische (jeweils 2 für jede der drei Varianten) werden in einer gesonderten Ergebnisdokumentation zusammengefasst und als wichtige weitere Arbeitsgrundlage verwendet.
11. Ergebnisse des Varianten - Meinungsbildes
Im Anschluss an die Diskussion in sechs Tischen, die 2x3 Varianten vor- und zur Diskussion
stellten, bestand die Möglichkeit für die über 80 Teilnehmenden, ein Meinungsbild zu den
Variante zu erstellen
Die Variante Zwei erhielt 18 Stimmen im
Bereich sehr gut, 2 im Bereich gut , 3 Personen fanden diese Variante durchschnittlich, 6 fanden sie schlecht und 11 Personen
sehr schlecht.
Für die Variante drei stimmten 14 Personen mit sehr gut, 6 mit gut und 3 mit durchschnittlich ab. Vier Stimmen gab es im Bereich schlecht und 14 im Bereich sehr
schlecht.
Für die Variante vier stimmten 6 Personen
mit sehr gut ab und 3 mit gut. Keiner fand
diese Variante durchschnittlich. Vier Personen empfanden sie als schlecht und 29 als
sehr schlecht.
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12. Meinungen über die Gruppenarbeit
In jeder Gruppe wurde eine Person ausgewählt, die den Diskussionsprozess zur Ergebnisfindung dokumentierte bzw. reflektierte. Folgendes wurde als Ergebnis vorgetragen:
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Die Diskussion verlief in allen Arbeitsgruppen positiv, es wurde sachlich diskutiert.
Lediglich einzelne Zwiegespräche werden kritisch bewertet.
Unterschiede in den Diskussionen je Variante waren festzustellen. Am Anfang waren
noch alle beteiligt und haben ihre verschiedenen Meinungen kundgetan, in Richtung
Ende wurde dies weniger. Allgemein wurde die vierte Variante sehr ausführlich diskutiert.
Besonders bewegend empfanden die Teilnehmer die Gruppendiskussionen und den
sachlichen und freundlichen Umgang miteinander.
Der Verwaltung soll mit auf den Weg gegeben werden, dass die Beeilung als sehr
positiv empfunden wurde und dass eine Bürgerbeteiligung gerne wieder in einem solchen Rahmen angenommen wird, allerdings in einem etwas kleineren Zeitrahmen.
Ein Teilnehmender kritisiert, dass die Variante, die vom NABU vorgeschlagen wurde, hier
ausgeschlossen wurde. In der anschließenden Diskussion geht es dann um die Frage der
Möglichkeiten der Mitsprache. Herr Pottgießer weist ausdrücklich darauf hin, dass man mit
dieser Veranstaltung erst am Anfang des gesamten Verfahrens stünde und noch zahlreiche
im nachfolgenden Ausblick erläuterte Schritte folgen werden.
13. Ausblick
Herr Pottgießer bedankt sich bei den Teilnehmenden ausdrücklich für die engagierte und
intensive Mitarbeit und Diskussion und betont noch einmal, dass es die Aufgabe der Stadt
ist, eine Straße zu planen die ihren Zweck erfüllt. Erkenntnisse über die Verkehrsbelastung
und die Verkehrsabwicklung spielen hier eine wichtige Rolle. Deren Ergebnisse sind ein wesentlicher Aspekt bei der verkehrlichen Qualität einer Variante.
Der nächste Schritt ist eine Phase der Auswertung aller Erkenntnisse aus Bürgerbeteiligung
und Variantenbewertung mit dem Ergebnis einer Vorzugsvariante der Verwaltung.
Danach wird Anfang bis Mitte November erneut die Öffentlichkeit informiert und beteiligt. Die
dann folgende Veranstaltung wird allerdings anders ablaufen. Die Stadt wird ihr Erkenntnisse
aus dem gesamten bisherigen Planungsprozess Darstellung und einen Vorschlag zu einer
Vorzugsvariante machen. Diese Variante wird vorgestellt werden und kann dann diskutiert
werden. Selbstverständlich werden auch hier wieder alle Fragen beantwortet. Anders als im
heutigen Termin wird die Stadt dann allerdings die Gründe darlegen, die zum Vorschlag der
Vorzugsvariante geführt haben.
Mit den Diskussionsbeiträgen, den Änderungswünschen oder auch dem Wunsch nach einer
anderen Variante aus dieser Bürgerbeteiligung wird sich die Verwaltung dann im Rahmen
einer Beschlussvorlage an die Gremien der Stadt befassen. Die Beiträge der Bürger und die
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Einschätzung der Verwaltung dazu werden werden hier zur Entscheidung durch die Gremien
gestellt.
Die Entscheidung über die zu beplanende Variante muss zuerst durch den Stadtbezirksrat
und dann durch den Planungs- und Umweltausschuss getroffen werden. Die Beratung ist
öffentlich..
Auf Basis dieser Entscheidung werden Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und damit
dann ein öffentlich rechtliches Planfeststellungsverfahren beantragt. Es folgt eine öffentliche
Auslegung der Unterlagen mit der Möglichkeit für jedermann Anregungen oder Bedenken
zum Verfahren schriftlich in das Verfahren einzubringen. Diese Anregungen werden im
Rahmen eines Erörterungstermins erörtert. Wenn den Bedenken nicht durch Änderung der
Planung abgeholfen werden kann wird über alle Beiträge im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Dieser Planfeststellungsbeschluss kann dann durch Einreichen einer Klage gerichtlich überprüft werden.
Abschließend drückt Herr Pottgießer seine Freude über die sehr intensive und angeregte
gemeinsame und faire Diskussion aus und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit und
wünscht den Teilnehmenden einen wohlverdienten Feierabend.
Die Teilnehmenden haben am Schluss ihre Zufriedenheit mit der Veranstaltung mittels einer
Punktematrix bewertet.
F.d.R. 07.10.2015
Birgit Böhm (mensch und region), Detlef Pottgießer (Stadt Braunschweig)
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