Vorstellung des Leitfadens zum Wohnungsaufsichtsgesetz Essen, 25. November 2015 Titelbild: iStock.com/kwanchaichaiudom Anna Zavelberg I. Leitfaden Aufbau und Zielsetzung II. FAQ und Rechtsirrtümer Grundgedanke und Einzelfragen 2 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg I. Leitfaden Aufbau • rechtliche Erläuterungen/praktische Hinweise (Kap. 1 und 2) zu den Vorschriften des Wohnungsaufsichtsgesetzes allgemeine Verfahrenshinweise • Gestaltung und Formulierung von Bescheiden (Kap. 3) Prüfschemata Musterbescheide • Erläuterungen zur Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung und zur Satzungsregelung (Kap. 4) 3 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg I. Leitfaden Zielsetzung: Arbeitshilfe • Grundverständnis des Wohnungsaufsichtsrechts • Grundlage für die praktische Fallbearbeitung Einzelfall / konzertiertes Vorgehen bei Problemimmobilien Einzeleigentümer / Wohnungsunternehmen / Finanzinvestor ©iStock.com/A-Digit 4 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Grundgedanke: Weshalb gibt es das Wohnungsaufsichtsgesetz? Anknüpfungspunkt Art. 14 Abs. 2 GG: Eigentum verpflichtet. • soziales Mietrecht • Wohnungsaufsichtsrecht Das Wohnungsaufsichtsgesetz dient der Konkretisierung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. 6 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Grundgedanke: Weshalb gibt es das Wohnungsaufsichtsgesetz? • Die Gemeinde unterstützt den Mieter im Verhältnis zum Vermieter mit dem Ziel, Wohnraum in bewohnbarem Zustand zu erhalten • Alle Tätigkeiten und Maßnahmen sind daher an der Frage ausgerichtet, Missstände zu beseitigen und menschenwürdiges Wohnen zu sichern. 7 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Grundgedanke: Bundesverwaltungsgericht: Die Regelung ermächtigt die zuständige Behörde, Maßnahmen zu verlangen, die ein gewissenhafter Eigentümer in Kenntnis der von seinem Eigentum ausgehenden Gefahren ohne behördliche Anordnungen selbst ergreifen und durchführen lassen würde, um sowohl seine Mieter zu schützen als auch sein Eigentum zu erhalten. (BVerwG Beschluss vom 7.6.1984) 8 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Grundgedanke Pflichten des Verfügungsberechtigten: die Ausstattung, die Instandhaltung und die Instandsetzung des Wohnraums Anknüpfungspunkte für die Bestimmung des Pflichtenkreises des Eigentümers sind u.a. die Pflichten nach dem Mietrecht. Wohnungsaufsicht bewegt sich im Spannungsfeld der Pflichten des Eigentümers und Obhutspflichten des Mieters. Dies wird besonders bei der Schimmelproblematik sichtbar, bei der es Ausfluss der Rechtsprechung ist, den Verantwortungsbereich / die Risikosphäre von Eigentümer und Mieter zu bestimmen. 9 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Exkurs: Wohnungsaufsichtsrecht als Ordnungsrecht? • Eingriffsschwelle erst bei Vorliegen einer Gefahr • Störerauswahl erforderlich, Handlungsstörer vor Zustandsstörer Daher: Wohnungsaufsichtsrecht als ein Gesetz der Daseinsvorsorge, das sich ordnungsrechtlicher Instrumente bedient. 10 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Grundgedanken - Folgeüberlegungen: • der Eigentümer wird nicht vom Schutzzweck des Wohnungsaufsichtsrechts erfasst, • die Gemeinde wird nicht für den Eigentümer tätig, um missliebige Mieter aus den Mietwohnungen zu entfernen, • es kann Instandsetzung aber keine Modernisierung angeordnet werden, • es sind bei § 7 Ausnahmen erforderlich: wirtschaftliche Unzumutbarkeit und Nutzungsänderung 11 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Leerstand Kann die Wohnungsaufsicht bei Leerstand tätig werden? • nein, wenn es sich um ein leerstehendes/unbewohntes Gebäude handelt ohne Nutzungsabsicht (Ausfluss aus Art. 14 GG) • Sonderfall: es sei denn, es gibt eine Zweckentfremdungssatzung, die Leerstand genehmigungspflichtig macht • ja, wenn Nutzungsabsicht weiter besteht • ja, wenn Mieter im laufenden Verfahren ausziehen 12 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Gesetzesbindung der Verwaltung Muss das Wohnungsamt in jedem Fall tätig werden? • § 1 WAG: die Gemeinden haben die Aufgabe wahrzunehmen Aufgabe auf Stadt-/Gemeindeebene, nicht auf Kreisebene innerhalb der Verwaltung: Organisationshoheit der Gemeinde • Ob und wie sie in einem konkreten Fall tätig werden, entscheidet sich nach pflichtgemäßem Ermessen, § 7 WAG • Einleitung eines Verfahrens 13 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Präventives Eingreifen Muss das Wohnungsamt warten, bis ein Missstand eingetreten ist? Das WAG eröffnet die Möglichkeit frühzeitig einzugreifen, insbesondere bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und Außenanlagen, z. B. durch Begehungen oder bei Nachkontrollen. Allerdings oft eine Frage der Ressourcen der Gemeinden. 14 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Sachverhaltsermittlung Kann das Wohnungsamt die Ursachenermittlung auf den Eigentümer abwälzen? § 6 Abs. 1: Sachverhaltsaufklärung erfolgt zunächst im Wege der Amtsermittlung § 6 Abs. 2 : Aber bei hinreichendem Verdacht, dass der Missstand bauseitig bedingt ist (und die Gemeinde die Ursache selbst nicht ermitteln kann), dann kann der Verfügungsberechtigte zur Sachverhaltsermittlung aufgefordert werden. 15 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Instandsetzungsanordnung Es liegt ein Missstand vor, wie sieht das weitere Vorgehen aus? § 7 regelt Fragen der Instandsetzung Verfahren s. Praxisbeispiele Exkurs Ersatzvornahme: im Gesetz nur das Sicherungsrecht genannt – öffentliche Last im Verfahren gibt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz den Weg vor Hauptanwendungsfall: Energieversorgung (Heizenergie, Wassersperre) 16 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Unbewohnbarkeitserklärung Kann die Unbewohnbarkeit erklärt werden, ohne zuvor ein Verfahren nach § 7 durchgeführt zu haben? 3 unabhängige Tatbestände – Unterschied zu alter Rechtslage Praxisrelevanz der Vorschrift gering – medial im Fokus Praxisfälle bei Problemimmobilien, wenn Gesundheitsgefahren für die Bewohner drohen 17 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Unbewohnbarkeitserklärung Muss die Gemeinde Ersatzwohnraum bereit stellen? Zunächst ist der Verfügungsberechtigte in der Pflicht, Ersatzwohnraum bereit zu stellen, soweit es ihm aus seinem Bestand möglich ist. Anders bei § 9, dort ist keine Pflicht des Verfügungsberechtigten vorgesehen, um dem Geschäftsmodell der Überbelegung nicht zuzuarbeiten. Die Gemeinde muss keine Ersatzwohnung beschaffen, aber Obdachlosigkeit vermeiden. 18 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen - Überbelegung Muss eine Räumung stattfinden, wenn die Grenze des § 9 erreicht ist? • Wortlaut des Gesetzes • Zielsetzung der Vorschrift: Sinn und Zweck ist es, menschenwürdiges Wohnen zu schützen und unlautere Geschäftspraktiken (Ausnutzen einer Notlage) zu unterbinden. • Kein Eingriff in die Entscheidung des Mieters, den Wohnbedarf nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen. 19 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg II. FAQ und Rechtsirrtümer Einzelfragen – Informationsverlangen der Mieter Weshalb wird den Mietern ein Informationsrecht eingeräumt? • Intention: Mieter erhalten unbürokratisch Auskunft über den Stand des Verfahrens. • Mieter sind keine Verfahrensbeteiligte nach VwVfG • Zwar Auskunftsanspruch nach dem IFG, allerdings kostenpflichtig und der Antragsteller kann auf den Abschluss des Verfahrens verwiesen werden. 20 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg Schlussbemerkung Leitfaden wird fortgeschrieben: aus der Praxis für die Praxis • Fragen und Anregungen • Gerichtsentscheidungen • Best-Practise-Beispiele ©iStock.com/Ivcandy 21 Vorstellung des Leitfadens Essen, 25.11.2015 Anna Zavelberg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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