APRIORITY KANTON LUZERN Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Gymnasialbildung Bahnhofstrasse 18 6002 Luzern PH Luzern · Pädagogische Hochschule Luzern Rektorat Prof. Dr. phil. Hans-Rudolf Schärer Rektor Pfistergasse 20 · Postfach 7660 · 6000 Luzern 7 T +41 (0)41 228 5210 [email protected] · www.phlu.ch Luzern, 19. Januar 2016 / dsc/bts Stellungnahme der PH Luzern in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Gymnasialbildung Sehr geehrte Damen und Herren Wir begrüssen die mit der Teilrevision des Gesetzes über die Gymnasialbildung SRL 501 vorgeschlagene Stärkung der Rektoren und Rektorinnen sowie der Schulleitungen der Gymnasien. Wir erachten eine professionelle Schulleitung als ein zentrales Element für die Weiterentwicklung der gymnasialen Bildung und für die Qualitätssicherung an den Gymnasien. Dass diese professionelle Schulleitung auch umfassende Kompetenzen im Personalbereich haben muss, ist für uns unbestritten. Die Professionalität der Schulleitungsmitglieder basiert auf ihrer Fachkompetenz als Gymnasiallehrpersonen und auf ihren Management-, Projekt-, Personal-, Finanz- und Systemkompetenzen. Im Hinblick auf das von der EDK erlassene „Profil für Zusatzausbildungen Schulleitung“ – das gemäss Abschnitt 2 Abs. 1 ausdrücklich auch für Institutionen der Sekundarstufe II gilt (vgl. Beilage) – scheint es uns sinnvoll und zwingend, dass Schulleitungsmitglieder über eine EDK-anerkannte Schulleitungsausbildung oder über eine vergleichbare formale Qualifikation verfügen. Aus diesem Grund regen wir eine Ergänzung von §28 um einen vierten Absatz an: §28 Abs. 4 Die Mitglieder der Schulleitung verfügen über eine EDK-anerkannte Schulleitungsausbildung oder über eine vergleichbare formale Qualifikation. Wir danken der Dienststelle Gymnasialbildung für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Freundliche Grüsse Prof. Dr. Hans-Rudolf Schärer Rektor Beilage: Profil für Zusatzausbildungen Schulleitung vom 29. Oktober 2009
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