Prof. Dr. phil. - Pädagogische Hochschule Luzern

APRIORITY
KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Dienststelle Gymnasialbildung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
PH Luzern · Pädagogische Hochschule Luzern
Rektorat
Prof. Dr. phil. Hans-Rudolf Schärer
Rektor
Pfistergasse 20 · Postfach 7660 · 6000 Luzern 7
T +41 (0)41 228 5210
[email protected] · www.phlu.ch
Luzern, 19. Januar 2016 / dsc/bts
Stellungnahme der PH Luzern in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die
Gymnasialbildung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir begrüssen die mit der Teilrevision des Gesetzes über die Gymnasialbildung SRL 501 vorgeschlagene
Stärkung der Rektoren und Rektorinnen sowie der Schulleitungen der Gymnasien. Wir erachten eine
professionelle Schulleitung als ein zentrales Element für die Weiterentwicklung der gymnasialen Bildung und
für die Qualitätssicherung an den Gymnasien. Dass diese professionelle Schulleitung auch umfassende
Kompetenzen im Personalbereich haben muss, ist für uns unbestritten.
Die Professionalität der Schulleitungsmitglieder basiert auf ihrer Fachkompetenz als Gymnasiallehrpersonen
und auf ihren Management-, Projekt-, Personal-, Finanz- und Systemkompetenzen. Im Hinblick auf das von
der EDK erlassene „Profil für Zusatzausbildungen Schulleitung“ – das gemäss Abschnitt 2 Abs. 1
ausdrücklich auch für Institutionen der Sekundarstufe II gilt (vgl. Beilage) – scheint es uns sinnvoll und
zwingend, dass Schulleitungsmitglieder über eine EDK-anerkannte Schulleitungsausbildung oder über eine
vergleichbare formale Qualifikation verfügen.
Aus diesem Grund regen wir eine Ergänzung von §28 um einen vierten Absatz an:
§28 Abs. 4 Die Mitglieder der Schulleitung verfügen über eine EDK-anerkannte Schulleitungsausbildung oder
über eine vergleichbare formale Qualifikation.
Wir danken der Dienststelle Gymnasialbildung für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Prof. Dr. Hans-Rudolf Schärer
Rektor
Beilage: Profil für Zusatzausbildungen Schulleitung vom 29. Oktober 2009