Informationsschreiben zur Sprachstandserhebung 2015/2016

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung 6
 Bildung und Gesellschaft
Referat Kinderbildung und
An alle
Leiter_innen
Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen,
Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten
in der Steiermark
Bearbeiterin: Dr.in Ingeborg Schmuck
Tel.: (0316) 877- 3680
Fax: (0316) 877- 2136
E-Mail: [email protected]
per Mail
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
GZ:. ABT06-42S-1/2015-169
Graz, am 18.September 2015
Ggst:
Erhebung des Sprachförderbedarfs im
Beobachtungszeitraum Okt./Nov. 2015
Sehr geehrte Leiterin! Sehr geehrter Leiter!
Die Steiermark hat erneut eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die „Frühe sprachliche
Förderung“ in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis
2017/18 mit dem Bund abgeschlossen. Dadurch ist das Land Steiermark unter anderem verpflichtet,
dem Bund einen Schlussbericht vorzulegen, der Daten über die Förderung der Kinder in institutionellen
Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen beinhaltet. Diese werden durch die verpflichtende
Beobachtung mit den Beobachtungsinstrumenten BESK 2.0 und BESK-DaZ 2.0 erhoben. Die
Ergebnisse dieser Sprachstandserhebung dienen auch der Zuteilung von zusätzlichen
Sprachförderkräften.
Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
BESK 2.0: Zielgruppe für diese Beobachtung sind alle Kinder mit Deutsch als Erstsprache, die bis
zum 30. April 2012 (dreieinhalb Jahre) geboren sind.
BESK-DaZ 2.0: Zielgruppe sind alle Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, die bis zum 30. April 2011
(viereinhalb Jahre) geboren sind und eine Mindestkontaktdauer von sechs Monaten in einer
Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (Tagesmutter/-vater, Kinderkrippe, usw.) mit der
Zweitsprache Deutsch aufweisen.
Kinder, die im Frühjahr 2015 keinen erhöhten Sprachförderbedarf hatten, müssen nicht erneut
beobachtet werden.
Erstmals sind Kinder mit Deutsch als Erstsprache im Alter von dreieinhalb Jahren zu beobachten.
Durch die erhöhte Anzahl an zu beobachtenden Kindern wurde bei der Bestellung der BESK- bzw.
BESK-DaZ-Beobachtungsbögen die Stückzahl bestmöglich angepasst.
Werden darüber hinaus noch Bögen benötigt, kann der Bedarf an die zuständige Fachberaterin für
frühe Sprachförderung des jeweiligen Bezirks (siehe Liste S.2) gemeldet werden.
Nachdem es sich bei dieser Erhebung der sprachlichen Kompetenzen der Kinder um eine
Verlaufsbeobachtung handelt, ist es empfehlenswert, bei Kindern, die bereits beobachtet wurden,
denselben Bogen noch einmal zu verwenden.
A-8010 Graz  Karmeliterplatz 2
Parteienverkehr: von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Amtsstunden (für die Einbringung von Anträgen): Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr
DVR 0087122  UID ATU37001007  Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ: 56000, Kto.Nr.: 20141005201
IBAN AT375600020141005201  BIC HYSTAT2G
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at
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-betreuung
2
Für die Rückmeldung (neues Dokument!) über die Durchführung der Sprachstandserhebung sind die
Daten ausnahmslos bis spätestens 20. November 2015 per E-mail an die zuständige Fachberaterin für
frühe Sprachförderung des jeweiligen Bezirkes zu übermitteln. (siehe unten)
Achtung Graz!
Rückmeldung an [email protected]:
Innere Stadt, St. Leonhard, Geidorf, Lend, Maria Trost, Andritz/St. Veit, Gösting, Waltendorf
Rückmeldung an [email protected]:
Gries, Jakomini, Liebenau, St. Peter, Ries, Strassgang, Puntigam
Das Dokument ist ausschließlich in digitaler Form (am Computer ausgefüllt) zu übermitteln. Alle
notwendigen Dokumente sind diesem Schreiben beigefügt.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Sprachstandserhebung können Sie sich an die
Fachberaterinnen für frühe Sprachförderung der Abteilung 6 wenden.
KONTAKT: FACHBERATERINNEN FÜR FRÜHE SPRACHFÖRDERUNG
Katinka Kranz, MA
DL, Graz
Tel.: 0676/8666-2186
[email protected]
Astrid Krienzer
LI, BM
Tel.: 0676/8666-0601
[email protected]
Karina Mühler
GU, Graz
Tel.: 0676/8666-4292
[email protected]
Anna Maria Nestl
MU, MT, LE
Tel.: 0676/8666-4407
[email protected]
Pamela Polzhofer
WZ, HF
Tel.: 0676/8666-3608
[email protected]
Silvia Wolf
VO, Graz
Tel.: 0676/8666-0473
[email protected]
Jana Paulitsch
Assistentin
Roswitha Reisinger
LB, SO
Tel.: 0676/8666-3624
[email protected]
Tel.: 0316/877-4641
[email protected]
Alle Informationen und notwendigen Unterlagen (Beobachtungsbögen, Handbücher, Rückmeldung,
Ansprechpartner_innen, u.v.m.) sind auch auf der Homepage des Referats Kinderbildung und betreuung unter www.kinderbetreuung.steiermark.at/Pädagogische Qualitätsentwicklung/Frühe
Sprachförderung zu finden.
Dieses Schreiben ergeht zur Information auch an alle Erhalter_innen von Kinderbildungsund -betreuungseinrichtungen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Abteilungsleiter
i.V. Mag. Franz Schober
A-8010 Graz  Karmeliterplatz 2
Parteienverkehr: von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Amtsstunden (für die Einbringung von Anträgen): Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr
DVR 0087122  UID ATU37001007  Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ: 56000, Kto.Nr.: 20141005201
IBAN AT375600020141005201  BIC HYSTAT2G
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at
Des Weiteren werden Sie ersucht, neue gruppenführende Pädagog_innen in Ihrer Einrichtung zur
verpflichtenden Veranstaltung „Einschulung in die Arbeit mit den Beobachtungsinstrumenten BESK
und BESK DaZ“ telefonisch unter 0316/877 4407 oder per Mail an [email protected] vormerken
zu lassen.