AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft Referat Kinderbildung und An alle Leiter_innen Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten in der Steiermark Bearbeiterin: Dr.in Ingeborg Schmuck Tel.: (0316) 877- 3680 Fax: (0316) 877- 2136 E-Mail: [email protected] per Mail Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ:. ABT06-42S-1/2015-169 Graz, am 18.September 2015 Ggst: Erhebung des Sprachförderbedarfs im Beobachtungszeitraum Okt./Nov. 2015 Sehr geehrte Leiterin! Sehr geehrter Leiter! Die Steiermark hat erneut eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die „Frühe sprachliche Förderung“ in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18 mit dem Bund abgeschlossen. Dadurch ist das Land Steiermark unter anderem verpflichtet, dem Bund einen Schlussbericht vorzulegen, der Daten über die Förderung der Kinder in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen beinhaltet. Diese werden durch die verpflichtende Beobachtung mit den Beobachtungsinstrumenten BESK 2.0 und BESK-DaZ 2.0 erhoben. Die Ergebnisse dieser Sprachstandserhebung dienen auch der Zuteilung von zusätzlichen Sprachförderkräften. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen: BESK 2.0: Zielgruppe für diese Beobachtung sind alle Kinder mit Deutsch als Erstsprache, die bis zum 30. April 2012 (dreieinhalb Jahre) geboren sind. BESK-DaZ 2.0: Zielgruppe sind alle Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, die bis zum 30. April 2011 (viereinhalb Jahre) geboren sind und eine Mindestkontaktdauer von sechs Monaten in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (Tagesmutter/-vater, Kinderkrippe, usw.) mit der Zweitsprache Deutsch aufweisen. Kinder, die im Frühjahr 2015 keinen erhöhten Sprachförderbedarf hatten, müssen nicht erneut beobachtet werden. Erstmals sind Kinder mit Deutsch als Erstsprache im Alter von dreieinhalb Jahren zu beobachten. Durch die erhöhte Anzahl an zu beobachtenden Kindern wurde bei der Bestellung der BESK- bzw. BESK-DaZ-Beobachtungsbögen die Stückzahl bestmöglich angepasst. Werden darüber hinaus noch Bögen benötigt, kann der Bedarf an die zuständige Fachberaterin für frühe Sprachförderung des jeweiligen Bezirks (siehe Liste S.2) gemeldet werden. Nachdem es sich bei dieser Erhebung der sprachlichen Kompetenzen der Kinder um eine Verlaufsbeobachtung handelt, ist es empfehlenswert, bei Kindern, die bereits beobachtet wurden, denselben Bogen noch einmal zu verwenden. A-8010 Graz Karmeliterplatz 2 Parteienverkehr: von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Amtsstunden (für die Einbringung von Anträgen): Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr DVR 0087122 UID ATU37001007 Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ: 56000, Kto.Nr.: 20141005201 IBAN AT375600020141005201 BIC HYSTAT2G Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at __ -betreuung 2 Für die Rückmeldung (neues Dokument!) über die Durchführung der Sprachstandserhebung sind die Daten ausnahmslos bis spätestens 20. November 2015 per E-mail an die zuständige Fachberaterin für frühe Sprachförderung des jeweiligen Bezirkes zu übermitteln. (siehe unten) Achtung Graz! Rückmeldung an [email protected]: Innere Stadt, St. Leonhard, Geidorf, Lend, Maria Trost, Andritz/St. Veit, Gösting, Waltendorf Rückmeldung an [email protected]: Gries, Jakomini, Liebenau, St. Peter, Ries, Strassgang, Puntigam Das Dokument ist ausschließlich in digitaler Form (am Computer ausgefüllt) zu übermitteln. Alle notwendigen Dokumente sind diesem Schreiben beigefügt. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Sprachstandserhebung können Sie sich an die Fachberaterinnen für frühe Sprachförderung der Abteilung 6 wenden. KONTAKT: FACHBERATERINNEN FÜR FRÜHE SPRACHFÖRDERUNG Katinka Kranz, MA DL, Graz Tel.: 0676/8666-2186 [email protected] Astrid Krienzer LI, BM Tel.: 0676/8666-0601 [email protected] Karina Mühler GU, Graz Tel.: 0676/8666-4292 [email protected] Anna Maria Nestl MU, MT, LE Tel.: 0676/8666-4407 [email protected] Pamela Polzhofer WZ, HF Tel.: 0676/8666-3608 [email protected] Silvia Wolf VO, Graz Tel.: 0676/8666-0473 [email protected] Jana Paulitsch Assistentin Roswitha Reisinger LB, SO Tel.: 0676/8666-3624 [email protected] Tel.: 0316/877-4641 [email protected] Alle Informationen und notwendigen Unterlagen (Beobachtungsbögen, Handbücher, Rückmeldung, Ansprechpartner_innen, u.v.m.) sind auch auf der Homepage des Referats Kinderbildung und betreuung unter www.kinderbetreuung.steiermark.at/Pädagogische Qualitätsentwicklung/Frühe Sprachförderung zu finden. Dieses Schreiben ergeht zur Information auch an alle Erhalter_innen von Kinderbildungsund -betreuungseinrichtungen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Mit freundlichen Grüßen Für die Steiermärkische Landesregierung Der Abteilungsleiter i.V. Mag. Franz Schober A-8010 Graz Karmeliterplatz 2 Parteienverkehr: von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Amtsstunden (für die Einbringung von Anträgen): Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr DVR 0087122 UID ATU37001007 Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ: 56000, Kto.Nr.: 20141005201 IBAN AT375600020141005201 BIC HYSTAT2G Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at Des Weiteren werden Sie ersucht, neue gruppenführende Pädagog_innen in Ihrer Einrichtung zur verpflichtenden Veranstaltung „Einschulung in die Arbeit mit den Beobachtungsinstrumenten BESK und BESK DaZ“ telefonisch unter 0316/877 4407 oder per Mail an [email protected] vormerken zu lassen.
© Copyright 2024 ExpyDoc