Asylsuchende begleiten und unterstützen

Asylsuchende
begleiten und unterstützen
Basiswissen für ehrenamtliche Helfer und Interessierte
im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Stand 01.10.2015
Inhalt
Interview mit Landrat Roland Weigert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Asylbewerber im laufenden Asylverfahren
Was ist ein Asylbewerber? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wie erfolgt die Verteilung der Asylsuchenden im Bundesgebiet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Wie ist die Unterbringung von Asylbewerbern geregelt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Wo muss sich der Asylbewerber aufhalten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Welche Sozialleistungen erhält der Asylbewerber?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Kann der Asylbewerber ein Konto eröffnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Wie wird ein Asylbewerber medizinisch versorgt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Darf ein Asylbewerber arbeiten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Kann ein Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit eingesetzt werden?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Dürfen die Kinder von Asylbewerbern Kindergarten und Schule besuchen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Hat ein Asylbewerber Anspruch auf Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen? . . . . . . . . . . . . . . 10
Ist ein Asylbewerber versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Braucht ein Asylbewerber ein Smartphone? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Mit welchen Behörden hat es ein Asylsuchender zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Wo kann sich ein Asylsuchender beraten lassen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Was passiert mit dem Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens?
Welche sozialen Leistungen erhält ein anerkannter Flüchtling? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Was muss bei der Anmietung einer Wohnung beachtet werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Wie erfolgt die Integration in unsere Gesellschaft?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer
Wo kann ich mich ehrenamtlich einbringen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Worauf muss ich achten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Werden wir im Helferkreis unterstützt oder sind wir auf uns alleine gestellt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
2
Interview mit Landrat Roland Weigert
bilds stehen wir in der Verantwortung, Schutzbedürftigen zu helfen. Natürlich gibt es auch bei uns
Armut, Not und Sorgen. Aber wir leben in einer
freien Gesellschaft, ohne Repressalien und vielen
geht es wirtschaftlich gut. Das verpflichtet uns,
unsere Solidarität zu zeigen und hier angemessene Hilfe zu leisten, auch wenn die Herausforderung in Anbetracht der extremen Zugangszahlen
immens ist. Wir haben im Landkreis eine starke
Bürgergesellschaft, so dass ein offenes, respektvolles und friedliches Miteinander gelingen wird.
Herr Weigert, die Flüchtlingsbewegungen
nehmen weltweit zu.
Inwiefern betrifft das auch den Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen?
Landrat Roland Weigert: Laut UNO-Flüchtlingswerk befinden sich momentan knapp 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror
und Hunger. So viele wie noch nie. Jeden Tag
machen sich durchschnittlich 42.500 Menschen
auf den Weg, suchen nach einem Ort, wo sie in
Frieden und Sicherheit leben können. Die allermeisten flüchten innerhalb ihrer Länder oder in
Nachbarstaaten, andere kommen nach Europa
und Deutschland. Über ein festgelegtes Quotensystem werden die Menschen
auf die Bundesländer, die Regierungsbezirke und die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Momentan
muss Neuburg-Schrobenhausen 2,1 Prozent aller Oberbayern zugewiesenen Asylbewerber aufnehmen.
Vielerorts im Landkreis gründen sich
Helferkreise, die Asylbewerber betreuen.
Wie wertvoll ist diese Arbeit?
Ich kann den Bürgern, die sich
hier einbringen, gar nicht genug danken. Die Helferkreise sind für uns als Behörde –
ebenso wie beteiligte Verbände,
Vereine und Organisationen –
ein wertgeschätzter Partner. Ihr
Engagement ist unverzichtbar
und könnte von offizieller Stelle gar nicht geleistet werden.
Die Asylsuchenden kommen
aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen, sprechen die verschiedensten Sprachen und brauchen vor allem in der Anfangszeit Unterstützung.
Das große ehrenamtliche Engagement trägt dazu
bei, dass sich die Menschen bei uns zurechtfinden und ist ein sichtbares Zeichen der ausgeprägten Willkommenskultur im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Wie sind die Menschen
im Landkreis untergebracht?
Jahrzehntelang war die von der Regierung von
Oberbayern betriebene Gemeinschaftsunterkunft
in Neuburg zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber. Doch die Plätze dort reichen nicht mehr aus,
um die dem Landkreis zur Unterbringung zugewiesenen Menschen aufzunehmen. Der Landkreis
mietet daher in den Städten und Gemeinden bestehenden Wohnraum an oder errichtet größere
Containerunterkünfte. Minderjährige Flüchtlinge,
die ohne Begleitung ihrer Eltern hierher kommen,
werden nach den Bestimmungen der Jugendhilfe
betreut und in kleineren Gruppen untergebracht.
Gibt es vom Landkreis Unterstützung
für die Helferkreise?
Der Landkreis hat eigens eine Stelle geschaffen,
die die Helferkreise begleitet und als zentraler
Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung steht.
Gleichzeitig wollen wir den Ehrenamtlichen mit
dieser Broschüre ein praktisches Basiswissen
an die Hand geben, um die Tätigkeit etwas zu erleichtern.
Wie bewältigt der Landkreis
diese Herausforderung?
In Anbetracht der tragischen Schicksale und vor
dem Hintergrund unseres christlichen Menschen-
3
Einführung
für das Asylverfahren zuständigen Behörde –,
haben im Jahr 2014 insgesamt 202.000 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Dies ist der
vierthöchste Jahreswert seit Bestehen des Bundesamtes. Für 2015 rechnet das Bundesamt mit
einer Steigerung der Asylanträge auf über eine
Million. Je mehr Menschen aus den Krisengebieten zu uns kommen, desto wichtiger ist es,
dass unsere Bürger bereit sind, ihnen zur Seite
zu stehen und sie zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich für Asylsuchende ehrenamtlich engagieren zu wollen.
Dieser Leitfaden liefert Antworten auf viele
grundsätzliche Fragen im Bereich Asyl und soll
Ihnen das Basiswissen für Ihr Engagement zur
Verfügung stellen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise zu gesetzlichen Regelungen,
wertvolle Tipps, in welchen Bereichen sich Ehrenamtliche engagieren können und zentrale Ansprechpartner bei Anliegen.
Den Asylsuchenden wird nach deutschem Asylrecht erst einmal Schutz gewährt und dann in
einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft, ob
sie wirklich in Deutschland bleiben dürfen.
Die Zahl der Asylbewerber, die nach Europa und
Deutschland kommen, nimmt seit einigen Jahren deutlich zu. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – der
4
Asylbewerber im laufenden Asylverfahren
Was ist ein Asylbewerber?
Besonderheit: minderjährige
Flüchtlinge ohne Begleitung
Asylbewerber sind Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland offiziell Schutz suchen,
weil sie eigenen Angaben zufolge ihr Land aufgrund von Krieg, Verfolgung oder Gefahr für
Leib und Leben verlassen mussten. Die Asylantragsstellung erfolgt beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt hält dafür in Deutschland flächendeckend
Außenstellen bereit.
Vermehrt werden den Kommunen Flüchtlinge
im Alter zwischen 15 und 17 Jahren zugewiesen,
die ohne Familie nach Deutschland eingereist
sind. Diese sollen grundsätzlich nach den Standards des deutschen Jugendhilferechtes betreut
werden, d.h. sie werden in kleinen Wohngemeinschaften von Fachkräften betreut bis über ihren
Asylantrag entschieden ist.
Bislang konnte das örtliche Jugendamt fünf
Träger für diese Hilfeform gewinnen:
• das Kinder- und Jugendhilfezentrum,
Schrobenhausen
• die Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Schwaben, Neuburg
• Futhuk Jugendhilfe e.V., Obergriesbach
• Stiftung Sankt Johannes, Marxheim
• Respekt e.V., Ingolstadt
Im Rahmen des Asylverfahrens wird geprüft,
ob die Voraussetzungen für einen Schutzstatus (Asylberechtigung, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder die
Feststellung von Abschiebungsverboten) vorliegen. Das Bundesamt entscheidet auch darüber,
ob das Asylverfahren in Deutschland oder einem
anderen Staat der EU geführt werden muss.
Das Landratsamt ist an die Entscheidung des
BAMF gebunden.
Weitere Informationen zum Asylverfahren unter www.bamf.de
5
Wie erfolgt die Verteilung der
Asylsuchenden im Bundesgebiet?
Verteilung auf die Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer
Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte
Gemeinschaftsunterkünfte
dezentrale Unterbringung
in Verantwortung des Landkreises
(betrieben von der Regierung von Oberbayern)
Wer nach Deutschland einreist und Asyl beantragen möchte, wird an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes, in dem er
sich gerade aufhält, weitergeleitet. Von dort erfolgt
eine Verteilung auf alle Bundesländer mit Hilfe eines Quotensystems (sog. Königsteiner Schlüssel),
das auf der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen der einzelnen Länder basiert. Zudem spielt das
Heimatland des Asylsuchenden eine Rolle, denn
nicht jede BAMF-Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Nachdem das zuständige Bundesland
ermittelt ist, muss sich der Schutzsuchende in der
dortigen Erstaufnahmeeinrichtung melden. Die
Asylsuchenden, die in der Folge in die Unterkünfte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weiterverteilt werden, kommen aus der Erstaufnahmeeinrichtung München mit ihren Dependancen.
Wie ist die Unterbringung von
Asylbewerbern geregelt?
Um einen Richtwert zu haben, kann man sagen, dass etwa jeder 1.100ste in Deutschland
ankommende Asylbewerber im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen untergebracht wird.
Der Asylbewerber ist verpflichtet, in der ihm zugewiesenen Unterkunft zu wohnen. Für einen
Wohnsitzwechsel benötigt er das Einverständnis
der Ausländerbehörde.
In Bayern wird unterschieden zwischen einer zentralen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
(GU) und einer dezentralen Unterbringung. Gemeinschaftsunterkünfte betreibt und verwaltet die Regierung von Oberbayern. In Neuburg befindet sich
seit Jahrzehnten eine GU, in der bis zu 480 Asylbewerber wohnen. Die weiteren dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zugewiesenen Asylbewerber
sind dezentral untergebracht. Für die dezentrale Unterbringung ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zuständig. Dezentrale Unterkünfte können
beispielsweise bestehende Wohnungen und Häuser
sein, die der Landkreis anmietet oder Containerunterkünfte, die neu errichtet werden.
6
Verteilung nach festem Schlüssel
Erstaufnahmeeinrichtung
Wie sind die Unterkünfte
für Asylbewerber ausgestattet?
Wer den Regierungsbezirk verlassen möchte,
benötigt eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Ist ein Asylbewerber bei einer Behörde
oder bei Gericht zu einem Termin geladen, ist
keine Genehmigung erforderlich.
Alle Unterkünfte (Gemeinschaftsunterkunft als
auch dezentrale Unterbringung) sind mit den
notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Dazu gehören ein Bett, ein abschließbarer Schrank, ein Tisch für mehrere Personen mit
Stühlen, ein Kühlschrank, eine Kochgelegenheit,
einen Briefkasten und die Möglichkeit der Nutzung einer Waschmaschine.
Link zum Antrag:
www.neuburg-schrobenhausen.de/
verlassenserlaubnis
Die Residenzpflicht erlischt kraft Gesetzes, wenn
sich der Asylbewerber seit drei Monaten ununterbrochen mit einer Aufenthaltsgestattung
(also für die Dauer des Asylverfahrens) im Bundesgebiet aufhält. Er kann sich dann ohne Verlassenserlaubnis im Bundesgebiet bewegen, allerdings nur für Besuchsaufenthalte.
Jeder Asylbewerber erhält außerdem bei Bezug der
Unterkunft Bettwäsche, Kissen, Bettdecke, Handtücher sowie eine Grundausstattung mit Töpfen, Besteck und Geschirr. Leistungen für Internetanschluss
sowie Fernsehgeräte sind nicht vorgesehen.
Aus den Ausweisdokumenten des Asylbewerbers
(Folgebescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder andere) geht eindeutig hervor, wo sich
der Asylsuchende aufhalten muss.
Welche Sozialleistungen
erhält der Asylbewerber?
Asylbewerber erhalten während der Dauer des
Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Leistungen orientieren sich an den Regelbedarfsstufen
der Sozialhilfe und der Grundsicherung für einheimische Arbeitssuchende.
Wo muss sich der Asylbewerber
aufhalten?
Asylbewerber müssen sich in den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung im Bereich des für sie
zuständigen Ausländeramtes (z.B. Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) aufhalten. Dies bezeichnet
man in Behördensprache als Residenzpflicht! An
einzelnen Tagen können sie in dieser Zeit den Landkreis ohne besondere Erlaubnis verlassen und sich
innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirkes bewegen. Für Neuburg-Schrobenhausen ist das der Regierungsbezirk Oberbayern sowie die angrenzenden Landkreise Aichach-Friedberg und Donau-Ries.
Ein alleinstehender Asylbewerber erhält für seine Verpflegung, Bekleidung und Schuhe, Gesundheitspflege, Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung und Bargeld zur Sicherung des
soziokulturellen Existenzminimums ein monatlicher Betrag von 359 EUR. In der Regel werden
die Bereiche Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung als Sachleistung gewährt, so dass
sich der auszuzahlende Barbetrag entsprechend
verringert.
7
Daneben sind Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglich (z.B. für Schulbedarf,
Schulverpflegung).
Nicht vergessen:
Kontoauszüge sind dem Sozialamt
auf Anforderung vorzulegen, so lange
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden.
Ehepaare, Partner, erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt und Kinder erhalten aufgrund gesetzlich geregelter niedrigerer Bedarfe geringere Beträge ausbezahlt.
Wie wird ein Asylbewerber
medizinisch versorgt?
Weitere Informationen
zum Thema Asylsozialpolitik finden
Sie auf der Homepage des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration unter
www.stmas.bayern.de/migration
Wird jeder Asylsuchende
vom Gesundheitsamt untersucht?
Jeder neu in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommende Asylbewerber wird zeitnah, ca. innerhalb einer Woche nach Eintreffen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften untersucht.
Es sollen ansteckende Erkrankungen wie eine
offene Tuberkulose erkannt werden – die Untersuchung dient damit dem Gesundheitsschutz
der Bevölkerung und der Vorbeugung von ansteckenden Erkrankungen in der Erstaufnahmeeinrichtung.
Kann der Asylbewerber
ein Konto eröffnen?
Die Entscheidung über die Eröffnung eines
Bankkontos obliegt allein den Banken.
Grundsätzlich ist nach dem Geldwäschegesetz
für eine Kontoeröffnung die Vorlage eines anerkannten Nationalpasses, Personalausweises
oder Pass-/Ausweisersatzes mit Lichtbild erforderlich.
Kann der Asylsuchende
einfach zum Arzt gehen?
Der Leistungsanspruch während des gesamten
Asylverfahrens erstreckt sich auf die Behandlung akuter Schmerzen und Erkrankungen.
Asylsuchende können unter Vorlage des Registrierungsdokumentes oder der Aufenthaltsgestattung ein Konto eröffnen.
Ist eine Behandlung insoweit erforderlich, stellt
das Sozialamt im Landratsamt für jede einzelne
Person einen Krankenschein für Allgemeinärzte
und einen Krankenschein für Zahnärzte aus.
Tipp:
Für Facharztbehandlungen muss der Asylbewerber beim Sozialamt eine Überweisung vom Hausarzt vorlegen, dann wird ein spezieller Krankenschein für die Facharztbehandlung ausgestellt.
Es wird empfohlen, möglichst schnell
ein Konto zu eröffnen und die Bankverbindung dem Sozialamt im Landratsamt
Neuburg-Schrobenhausen mitzuteilen.
Dies erspart dem Asylsuchenden oft lange Wartezeiten an der Kreiskasse, wenn er seinen Barbetrag nicht mehr persönlich abholen muss.
Asylbewerber sind von der Zuzahlung zu Arzneimittelrezepten befreit. (Hinweis: Befreiung muss
auf dem Rezept vermerkt sein!). Rezeptfreie Medikamente wie Kopfschmerztabletten und Hustensaft müssen selbst bezahlt werden.
8
Benötigt der Asylsuchende
auch im Notfall einen Krankenschein?
kument“ eingetragen sein (Kontrollen werden
durchgeführt vom Hauptzollamt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
Nein! Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet die Rechnung
zur Zahlung der angefallenen Krankenhauskosten an das zuständige Sozialamt.
Kann ein Asylbewerber
zu gemeinnütziger Arbeit
eingesetzt werden?
Asylbewerber dürfen eine gemeinnützige Arbeit ausüben. Diese Arbeitsgelegenheiten können vom Sozialamt zeitlich begrenzt vergeben
werden. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde gezahlt.
Darf ein Asylbewerber arbeiten?
Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens besteht ein Arbeitsverbot.
Danach kann einem Asylbewerber die Ausübung
einer Beschäftigung in den meisten Fällen erlaubt werden, wenn für die Tätigkeit bevorrechtigte Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen.
Gemeinnützige Tätigkeiten können u.a. für die
Gemeinde, Kirchen sowie in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen
selbst erbracht werden.
Bevorrechtigte Arbeitnehmer sind Deutsche,
Unionsbürger, Bürger aus Liechtenstein, Island,
Norwegen und der Schweiz sowie sonstige Ausländer, welche einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang haben.
Dürfen die Kinder von Asylbewerbern Kindergarten und
Schule besuchen?
Der Asylbewerber legt bei der Ausländerbehörde ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor.
Sind Kinder unter den Asylbewerbern, unterliegen sie grundsätzlich der Schulpflicht.
Die Schulen und das Schulamt helfen, für das
jeweilige Kind eine geeignete Klasse zu finden.
Gegebenenfalls kann eine Beschulung in der
Sprach-Intensiv-Klasse nach dem „Neuburger
Modell“ an der Grund- bzw. Mittelschule in Neuburg a.d. Donau erfolgen.
Weitere Informationen unter
www.neuburg-schrobenhausen.de/
asylbewerberbeschaeftigung
Der Antrag wird dann an die Bundesagentur für
Arbeit weitergeleitet. Wenn die Bundesagentur
für Arbeit und die Ausländerbehörde zustimmen,
darf der Asylbewerber die Arbeit aufnehmen.
Ansprechpartner ist hier der Schulleiter der
Schule, zu deren Sprengel die Wohnortgemeinde gehört.
Nach Ablauf von 15 Monaten ab Erhalt der ersten
Aufenthaltsgestattung findet keine Vorrangprüfung seitens der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) mehr statt.
Für kleinere Kinder besteht die Möglichkeit, einen Kindergarten zu besuchen – sofern vor Ort
Kapazitäten frei sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die
Kosten vom Jugendamt übernommen werden.
Das erzielte Einkommen wird mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet, d.h. je höher das Arbeitseinkommen,
desto niedriger die Leistungen der Sozialhilfe.
Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können
noch der Berufsschulpflicht unterliegen. Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit, das
Jede Arbeitserlaubnis muss in das von der Ausländerbehörde ausgehändigte „Ausweisdo-
9
Berufsintegrationsjahr am Beruflichen Schulzentrum in Neuburg a. d. Donau zu besuchen und
dort den Hauptschulabschluss zu erwerben.
Die Förderung der Ehrenamtlichen umfasst in der
Regel die Sachkosten, die bei der Organisation der
Sprachkurse entstehen (z.B. Mietkosten für den
Schulungsraum, Materialkosten, Fahrtkosten).
Staatliches Berufliches Schulzentrum
Berufsschule und Berufsfachschulen
Fachakademie für Sozialpädagogik
Die Ausreichung der Pauschalen wird von der
Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen lagfa bayern e.V. koordiniert.
Monheimer Straße 66
86633 Neuburg a. d. Donau
Weitere Informationen unter
www.lagfa.de/lagfa_bayern_d_
projekte.htm
Telefon: (0 84 31) 53 74-0
Email: [email protected]
Nähere Informationen erhalten Sie auch beim
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.
Weitere Informationen unter
www.bs-neuburg.de
Hat ein Asylbewerber Anspruch
auf Teilnahme an Sprach- und
Integrationskursen?
Weitere Informationen unter
www.neuburg-schrobenhausen.de/
kobe
Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, haben keinen Anspruch auf
Teilnahme an einem Integrations– oder Sprachkurs.
Sobald ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, ist grundsätzlich auch eine
Teilnahme an einer berufsbezogenen Sprachförderung möglich.
Der Freistaat Bayern fördert jedoch Deutschkurse (sprachliche Erstorientierung), die von zertifizierten Bildungsträgern oder Ehrenamtlichen für
diesen Personenkreis angeboten werden.
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Asylsozialberatung (siehe S. 14)
10
Ist ein Asylbewerber versichert?
Mit welchen Behörden hat es ein
Asylsuchender zu tun?
Asylbewerber sind nicht haftpflicht- bzw. unfallversichert, sofern sie nicht eine private Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung abgeschlossen
haben. Asylbewerber, die einen Schaden verursacht haben, sind – wie sonstige Privatpersonen
– nach dem Gesetz grundsätzlich persönlich zum
Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen.
Ansprechpartner
und Zuständigkeiten:
Das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge
Regionalstelle München
Braucht ein Asylbewerber
ein Smartphone?
Boschetsrieder Str. 41
81379 München
Telefon: (089) 6 2029-0
Die Kommunikation erfolgt zwischenzeitlich auf
der ganzen Welt vor allem über Mobiltelefone.
Flüchtlinge brauchen Handys, um mit ihren Angehörigen und Familien in der Heimat Kontakt
aufzunehmen. Außerdem ist es ohne Handy
kaum möglich, die lange und oftmals gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach Europa
zu schaffen.
Weitere Informationen unter
www.bamf.de
Bayer. Staatsministerium für Arbeit
und Soziales, Familie und Integration
Hinweis:
Die Kosten für Kauf und Betrieb eines
Mobiltelefons werden von der Sozialhilfe nicht übernommen!
Weitere Informationen unter
www.stmas.bayern.de/migration
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Weitere Informationen unter
www.neuburg-schrobenhausen.de
11
mit folgenden Fachbehörden:
Kontakt:
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Koordinierungsstelle Dezentrale Unterbringung
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Ausländeramt
ist zuständig für:
Telefon: (0 84 31) 57-457
Email: [email protected]
• den ausländerrechtlichen Status, Ausweise,
Verlassenserlaubnisse etc.
Sozialamt
• die Einleitung und den Vollzug ausländerrechtlicher bzw. asylverfahrensrechtlicher Maßnahmen
ist zuständig für:
• die Erteilung der Arbeitserlaubnis in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
• die Geld- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Zentrale Auslands – und Fachvermittlung)
• die Ausstellung von Krankenscheinen und die
Abrechnung mit der kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Kliniken
Kontakt:
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Ausländeramt
• die Vermittlung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Der Ansprechpartner in der Ausländerbehörde
richtet sich nach dem Familiennamen des Betroffenen:
• die Übernahme von Fahrtkosten zur förmlichen
Anhörung vor dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge und zu Vorspracheterminen
zur Passbeschaffung bei der jeweiligen Auslandsvertretung
Familienname A – F
Kontakt:
Email: auslä[email protected]
Telefon: (0 84 31) 57-406
Familienname G - N Telefon: (0 84 31) 57-265
Familienname O - Z
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sozialhilfeverwaltung
Telefon: (0 84 31) 57-358
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Koordinierungsstelle
Dezentrale Unterbringung
Telefon: (0 84 31) 57-343
Email: [email protected]
ist zuständig für:
• die Unterbringung der Asylbewerber
sowie für:
• die Annahme von Wohnraumangeboten
• die Gewährung finanzieller Leistungen nach dem
SGB XII ab Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
• die Erstausstattung der Unterkünfte mit Einrichtungsgegenständen, sowie den Ersatz oder die
Reparatur beschädigter Ausstattung
Kontakt:
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sozialhilfeverwaltung
12
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: (0 84 31) 57-534
Email: [email protected]
Telefon: (0 84 31) 57-224
Email: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo. - Di. 08.00 - 16.00 Uhr
Fr.
08.00 - 12.00 Uhr
Gesundheitsamt
Jobcenter
ist zuständig für:
ist zuständig für:
• die Untersuchung der Asylbewerber im Rahmen der Erstaufnahme
• die Gewährung finanzieller Leistungen nach
dem SGB II ab der Erteilung einer
• die Begutachtung bei aufwändigeren medizinischen Behandlungen
• Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltserlaubnis
die Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Kontakt:
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache ohne Terminvereinbarung möglich (Die
Friktionsbescheinigung oder die Aufenthaltserlaubnis aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind mitzubringen).
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Gesundheitsamt
Müller-Gnadenegg-Weg 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: (0 84 31) 57-500
Email: [email protected]
Kontakt:
Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 13.00 - 16.00 Uhr
Do.
13.00 - 17.00 Uhr
Längenmühlweg 24
86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: (0 84 31) 67 31-77
Email: jobcenter-neuburg-schrobenhausen@
jobcenter-ge.de
Koordinierungszentrum
Bürgerschaftliches Engagement
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr
Do.
13.30 - 18.00 Uhr
Fr.
07.30 - 12.00 Uhr
ist zuständig für:
• die Unterstützung bei der Organisation von Sprachkursen in Kooperation mit der Lagfa Bayern
Gemeinde-/Stadtverwaltung
• Vermittlung von Bürgern, die sich ehrenamtlich
im Bereich Asyl engagieren wollen
ist zuständig für
Kontakt:
• die An- und Abmeldung der Asylbewerber
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches
Engagement
Bahnhofstrasse 107
86633 Neuburg a. d. Donau
13
Wo kann sich ein Asylsuchender
beraten lassen?
Asylsozialberatung des Diakonischen
Werkes Ingolstadt auf dem Gelände der
Gemeinschaftsunterkunft
Im Asylverfahren selbst sind die meisten der
Asylsuchenden rechtsanwaltlich vertreten und
werden somit auch adäquat beraten.
Donauwörther Str. B 82
86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: (0 84 31) 4 46 61
Die Asylsozialberatung verfolgt das Ziel, Orientierungshilfen, Beratung und Information bereitzustellen, um die Asylbewerber bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu unterstützen. Sie
wird in Bayern meist von den Trägern der freien
Wohlfahrtspflege durchgeführt.
Sprechzeiten:
Mo.
12.00 - 17.00 Uhr
Di. - Do. 08.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Beratung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird von folgenden Stellen durchgeführt:
Asylsozialberatung
des Diakonischen Werkes Ingolstadt
auf dem Gelände der Unterkunft
Asylsozialberatung des
Caritasverbandes Augsburg auf dem
Gelände der Gemeinschaftsunterkunft
Bürgermeister-Götz-Str. 46
86529 Schrobenhausen
Telefon: (0157) 58 55 48 32
Donauwörther Str. B 82
86633 Neuburg a. d. Donau
Sprechzeiten:
Mo. - Mi. vormittags und nach Vereinbarung
Telefon: (0 84 31) 86 10
Weitere Informationen unter
www.dw-in.de
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Do. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Di.
14.00 - 16.00 Uhr
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen unter
www.caritas-augsburg.de/
hilfeberatung/
migrationsundfluechtlingsberatung/
14
Was passiert mit dem Asylbewerber
nach Abschluss des Asylverfahrens?
Entscheidung über den Asylantrag erfolgt in
Form eines Bescheides durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der dem
Asylbewerber zugestellt wird.
Im Asylverfahren wird geprüft, ob der jeweilige Bewerber als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ob ihm Schutz zuerkannt
wird oder ein Abschiebungsverbot vorliegt. Die
Aufenthaltserlaubnis
kann beantragt werden
Erwerbstätigkeit
kann gestattet werden
positive Entscheidung
Anspruch auf Leistungen
nach den Sozialgesetzbüchern
Verpflichtung, das Bundesgebiet
zu verlassen
Ausreiseaufforderung,
Abschiebeandrohung
negative Entscheidung
Liegen Abschiebungshindernisse
vor , wird der Ausländer
vorübergehend geduldet
Möglichkeit der Klage
beim Bayer. Verwaltungsgericht
Welche sozialen Leistungen
erhält ein anerkannter Flüchtling?
Ein Informationsblatt, aus dem die angemessenen Unterkunftsbeträge ersichtlich sind, ist beim
Jobcenter erhältlich.
Erwerbsfähige Ausländer, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern
können, können beim Jobcenter Sozialleistungen in Form von Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen (sog. Hartz IV).
Weitere Informationen unter
www.neuburg-schrobenhausen.de/
jobcenter
Die Grundsicherung umfasst den Regelbedarf,
evtl. Mehrbedarfszuschläge (z.B. bei notwendiger kostenaufwändiger Ernährung), Unterkunftskosten in angemessener Höhe sowie die
Beiträge zur Krankenversicherung.
15
Was muss bei der Anmietung
einer Wohnung beachtet werden?
Wohnungseinrichtung?
Wenn der Einzug ansteht, kann beim Jobcenter ein Antrag auf Erstausstattung der Wohnung
gestellt werden.
Sobald der Betroffene eine Wohnung in Aussicht hat, beantragt er beim Jobcenter die Zustimmung zum Abschluss des Mietvertrages.
Ebenfalls vor Abschluss des Vertrages beantragt
er die Übernahme einer möglichen Mietkautionsleistung, die evtl. als Darlehen übernommen wird. Die laufende Miete kann auf Antrag
des künftigen Mieters vom Jobcenter direkt an
den Vermieter überwiesen werden, soweit dies
aufgrund der Höhe der bewilligten Leistungen
möglich ist.
Diese umfasst nur Einrichtungsgegenstände und
Haushaltsgeräte, die für eine geordnete Haushaltsführung objektiv erforderlich sind. Der Bedarf orientiert sich am Verbrauchsverhalten unterer Einkommensschichten.
Grundsätzlich ist daher der Verweis auf Gebrauchtmöbelangebote zumutbar (z.B. Angebote in der örtlichen Presse).
Gebrauchtwarenläden
des Caritasverbandes:
Tipp:
Auch die Übernahme der Maklerprovision kann beantragt werden.
Der Wohnungssuchende muss dann nachweisen, dass ohne Einschaltung eines Maklers keine Wohnung gefunden wurde oder auf
Grund der persönlichen Situation davon auszugehen ist, dass sich die Wohnungssuche besonders schwierig gestaltet (z.B. Großfamilie,
Alleinerziehende mit mehreren Kindern). Die
Gewährung erfolgt in der Regel als Darlehen.
Gebrauchtwarenladen CARLO
Hier finden Sie gebrauchte Kleidung, Haushaltswaren und schönen „Schnick-Schnack“.
Eisengasse 124
86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: (0 84 31) 64 68 18
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr
Gebrauchtmöbelladen CARISMA
Vorsicht!
Hier finden Sie gebrauchte Möbel und Einrichtungsgegenstände.
Wird vor Vertragsabschluss keine
Zustimmung eingeholt, ist das Jobcenter nur zur Übernahme angemessener
Unterkunftskosten verpflichtet.
Die verbleibenden Mietkosten hat dann der
Mieter selbst zu tragen. Auch die Kaution
kann dann nicht übernommen werden.
Hesselloher Straße 1
86633 Neuburg-Ried
Telefon: (0 84 31) 6 49 79 44
Öffnungszeiten:
Mo. + Di. 09.00 - 12.00 Uhr
Mi. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr
16
Kaufhaus Wahrenwert gGmbH
Gebrauchtwarenund Gebrauchtmöbelladen CARLA
Lenbachplatz 9-10
86529 Schrobenhausen
Hier finden Sie gebrauchte Möbel, gebrauchte
Kleidung und Haushaltswaren.
Telefon: (08252) 9091400
Email: [email protected]
Bartengasse 3
86529 Schrobenhausen
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
08.30 - 18.00 Uhr
jeden 1. Sa.
im Monat 09.00 - 12.00 Uhr
Telefon: (0 82 52) 8 81 01 62
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr
Gebrauchtwarenläden
des Bayerischen Roten Kreuzes:
Email: [email protected]
Der BRK-Laden in Neuburg
Franziskanerstraße 227
86633 Neuburg a. d. Donau
Öffnungszeiten:
Mo.
10.00 - 13.00 Uhr
nachmittags geschlossen
Di. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Telefon: (0 84 31) 9 09 02 35
Der Laden in Schrobenhausen
Högenauer Weg 11
86529 Schrobenhausen
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.
10.00 - 13.00 Uhr
17
Wie erfolgt die Integration
in unsere Gesellschaft?
reichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Alltagswissen, und Kenntnisse der
Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte
Deutschlands, insbesondere auch der Werte des
demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und
Religionsfreiheit zu vermitteln.
Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten automatisch von der Ausländerbehörde einen „Berechtigungsschein“ für einen Integrationskurs
sowie in der Regel auch einen Verpflichtungsbescheid und eine Liste der im Raum Neuburg-Schrobenhausen zugelassenen Integrationskursträger.
Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht nicht
Volkshochschule Neuburg a. d. Donau
1. bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der
Bundesrepublik Deutschland fortsetzen
Franziskaner Str. B 229
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: (0 84 31) 91 19
2.bei erkennbar geringem Integrationsbedarf
3.wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
In diesem Fall bleibt eine Berechtigung zum
Besuch des Orientierungskurses bestehen
Personen, bei denen lediglich ein Abschiebungsverbot festgestellt ist, haben keinen Anspruch
auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie
können jedoch beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen.
Weitere Informationen unter
www.bamf.de
Der Integrationskurs umfasst in der Regel 660
Unterrichtsstunden. Er findet in Deutsch statt
und ist in einen Sprachkurs sowie einen Orientierungskurs unterteilt und hat zum Ziel, aus-
Auch das Jobcenter kann Ausländer, die im Hilfebezug stehen, zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.
18
Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer
In der Regel sind bei Asylbewerbern keine deutschen Sprachkenntnisse vorhanden. Entsprechend ihrer Heimatländer ist eine Verständigung
nur in der jeweiligen Muttersprache möglich,
manchmal auch in Englisch oder Französisch.
Achtung:
rechtliche Beratung ist Aufgabe
der professionellen Stellen!
• begleiten bei Arztbesuchen
Wo kann ich mich
ehrenamtlich einbringen?
• ermöglichen Alltagskontakte und Begegnungsmöglichkeiten mit Einheimischen, um das für
die Asylsuchenden fremde Land und die Kultur, auch Verhaltenskodexe, kennenzulernen
Ehrenamtliche Hilfe ist in vielen Bereichen herzlich willkommen. In den meisten Gemeinden, in
denen Asylbewerber untergebracht sind, haben
sich Helferkreise gebildet. Hier können Sie sich
mit ihren Stärken und Fähigkeiten gerne einbringen. Die Ansprechpartner dieser Helferkreise erfahren Sie über Ihre Gemeinde.
• helfen beim Erlernen der deutschen Sprache
• unterstützen bei der Kontoeröffnung, der Handhabung des Geldautomaten, Kontodeckung
usw.
• helfen bei der Anmeldung bei der Gemeinde,
bei der Krankenkasse, bei der Schule etc.
Ehrenamtliche in der Asylarbeit
• helfen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
• helfen bei der Kontaktherstellung zur Asylsozialberatung und Migrationsberatung der Caritas
und der Diakonie (an den jeweiligen Standorten)
• unterstützen bei der Freizeitgestaltung (Anbindung an Vereine, Deutschkurse, kulturelle Aktivitäten)
• unterstützen die Asylbewerber bei der Erstorientierung vor Ort:
• unterstützen bei der Erledigung der Hausaufgaben, sind Lesepaten
- z. B. Aufzeigen günstiger Einkaufsmöglichkeiten
- Anmeldung bei der Gemeinde
Worauf muss ich achten?
- Erklären von Busfahrplänen
• Nicht jeder Asylbewerber möchte und braucht
Unterstützung im gleichen Umfang. Die Hilfe
soll daher nicht aufgedrängt werden. Insbesondere muss auch die Privatsphäre aller Bewohner der Asylbewerberunterkunft beachtet
werden.
- Kennenlernen von Verhaltensregeln, die für
uns selbstverständlich sind wie Mülltrennung,
Einhaltung von Ruhezeiten, Lebensrhythmus,
Geschlechterrollen, Kindererziehung usw.
• unterstützen bei der Ausstattung mit Haushaltsund Einrichtungsgegenständen, z.B. Begleitung
zu Gebrauchtwarenläden der Caritas o.ä.
• Es sollten keine Möbel- oder Kleiderspenden
an die Asylbewerberunterkunft geliefert werden. Sinnvoller sind separate Möbellager oder
Kleiderkammern, an die sich die Asylbewerber
bei Bedarf wenden können (z.B. Caritas, BRK).
• erklären und vermitteln kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten wie Feiertage, Sitten und Gebräuche
• sind Ansprechpartner für die Asylbewerber in
allen Lebenslagen
• Nähe und Distanz:
Die ehrenamtlichen Helfer sollten sich und ihre
Privatsphäre ausreichend abgrenzen. Es bietet
sich an, mit den Asylbewerbern feste Absprachen dahingehend zu treffen, zu welchen Zeiten und an welchem Ort die Ehrenamtlichen
• bieten Unterstützung bei Behördengängen
19
als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die
Herausgabe von privaten Telefonnummern
sollte gut überlegt sein.
Wichtig
Die rechtliche Situation von Asylbewerbern ist sehr komplex. Für Nichtjuristen ist vieles davon nicht verständlich und
damit oft auch nicht nachvollziehbar.
Es ist dringend davon abzuraten, den Asylbewerbern Rechtsfragen zu erklären. Das sollte
man unbedingt den Fachexperten (Juristen)
überlassen. Eine allgemeine Beratung erhalten Betroffene bei den Asylsozial- und Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die ihrerseits mit Vertragsfachanwälten
zusammenarbeiten.
• Auch der Asylsuchende benötigt seine Privatsphäre. Es ist sinnvoll, zu warten, bis der Asylbewerber selbst von seiner Flucht und den Erlebnissen erzählt.
• Bitte denken Sie an Datenschutz und ihre
Schweigepflicht. Was sie erzählt bekommen,
dürfen Sie nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergeben.
• Ehrenamtliche Helfer können keine professionellen Beratungsstellen für Schuldenprobleme,
Suchtproblemen oder Traumatisierung ersetzen. Besser ist die Vermittlung an diese Stellen.
Ehrenamtliche können keine umfassende Rechtsberatung leisten. Nahezu alle Asylsuchenden
sind im gerichtlichen Verfahren von Fachanwälten vertreten. Die Kosten können oftmals über die
Prozesskostenhilfe abgerechnet werden.
Schuldnerberatung
Weitere Informationen unter
www.caritas-neuburg.de/hilfe-undberatung/schuldnerberatung/
Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?
www.dw-in.de/hilfe-und-beratung/
aussenstelle-diakonie-neuburg/
Die bayerische Staatsregierung hat mit der Versicherungskammer Bayern eine Sammel-Haftpflicht- und eine Sammelunfallversicherung für
ehrenamtlich / freiwillig Tätige abgeschlossen.
Zum Umfang dieses Versicherungsschutzes wird
auf die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung verwiesen.
Psychosoziale Beratungsund Behandlungsstelle
Weitere Informationen unter
www.caritas-neuburg.de/hilfe-undberatung/suchtberatung/
Weitere Informationen unter
www.ehrenamtsversicherung.bayern.de
Sozialpsychiatrischer Dienst
Weitere Informationen unter
www.caritas-neuburg.de/hilfe-undberatung/hilfe-bei-psychischen-problemen/
20
Werde ich im Helferkreis
unterstützt oder sind wir auf uns
alleine gestellt?
Ein ganz wichtiger Ansprechpartner ist natürlich
die Gemeinde-, die Stadtverwaltung vor Ort.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat am
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement eine Fachstelle zur „Begleitung ehrenamtlicher Helferkreise vor Ort“ – kurz BeO eingerichtet.
Zu den Aufgaben
dieser Koordinatorinnen gehören:
• Verdeutlichung der Ziele und Aufgaben, die
ehrenamtlich geleistet werden können
Die beiden Mitarbeiterinnen
unterstützen die Helferkreise:
• Beschreibung der Einsatzmöglichkeiten und
Vermittlung von interessierten Bürgern
• Klärung des Rollenverständnisses der Helfer
• Sensibilisierung der Ehrenamtlichen im Bereich „interkulturelles Lernen“
• Unwissenheit in Bezug auf kulturelle, religiöse,
soziale und ethnische Besonderheiten durch
gezielte Information / Schulung zu beseitigen
• Vermittlung der Grenzen des Engagements,
insbesondere Abgrenzung zur Rechtsberatung
• fehlende Informationen festzustellen und bereitzustellen
• Regelung des Aufwendungsersatzes ehrenamtlicher Helfer
• regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen engagierten Gruppen und Einzelpersonen
zu ermöglichen
• Koordination und Begleitung von Erfahrungsaustausch zwischen den Helfern und Gruppen
• Umgang mit Konflikten in der Helfergruppe
• Umgang mit Konflikten, mit denen die Helfergruppe von außen konfrontiert wird, z.B. Ressentiments, Vorurteile
• Organisation von Fortbildung für ehrenamtliche Helfer
• Begleitung von schwierigen Gruppenprozessen, in Ausnahmefällen auch Organisation von
Supervision
• Umgang mit der eigenen Unsicherheit der Helfer
• Bindeglied zwischen Asylsozialberatung und
ehrenamtlichen Helfern
• Lernen durch Vermittlung von „Best Practice
Beispielen“
• Bindeglied zur Gemeinde und deren Verwaltung
• Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit der
Helferkreise mit dem Ziel, soziale Spannungen
vor Ort abzubauen und die Akzeptanz in der
Bevölkerung zu erhalten
• Unterstützung der Ehrenamtsgruppen bei der
Organisation größerer Veranstaltungen
• Entwicklung von Informationsmaterialien
• der Aufrechterhaltung ihre Bereitschaft, sich zu
engagieren, z.B. über entsprechende Anerkennung ihrer Tätigkeit
• Wertschätzung, Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements
21
• der Koordination und Vernetzung mit professionellen Strukturen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Träger der Erwachsenenbildung)
• Organisation von Fortbildungen (auch für Personen aus mehreren Helferkreisen)
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Koordinierungszentrum
Bürgerschaftliches Engagement
Projekt BeO
Bahnhofstraße 107
86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: (0 84 31) 57-542 oder 57-543
Email: [email protected]
Weitere Informationen unter
www.neuburg-schrobenhausen.de/
kobe
22
Impressum:
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau
Telefon (0 84 31) 57-0
www.neuburg-schrobenhausen.de
Hinweise:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im
Text in der Regel die männliche Form der Formulierung verwendet. Gemeint sind Angehörige
beider Geschlechter.
Diese Broschüre wird regelmäßig aktualisiert.
Die jeweils aktuelle Version können Sie sich auch
auf der Homepage des Landratsamtes unter
www.neuburg-schrobenhausen.de herunterladen.
23
Für Bürger
Sie haben freie Zeit, die Sie
anderen schenken wollen?
Für Einrichtungen,
Vereine & Initiativen
Sie möchten Freiwillige
einbinden?
Für interessierte
Unternehmen
Sie möchten Ihr
Unternehmensengagement
nachhaltiger gestalten?
Landratsamt
Neuburg-Schrobenhausen
Wir unterstützen Sie,
damit Ihr Engagement
da ankommt, wo es
gebraucht wird!
Bahnhofstraße 107
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. (0 84 31) 57-534
Fax (0 84 31) 57-541
[email protected]
www.neuburg-schrobenhausen.de