Asylsuchende begleiten und unterstützen Basiswissen für ehrenamtliche Helfer und Interessierte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Stand 01.10.2015 Inhalt Interview mit Landrat Roland Weigert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Asylbewerber im laufenden Asylverfahren Was ist ein Asylbewerber? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wie erfolgt die Verteilung der Asylsuchenden im Bundesgebiet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Wie ist die Unterbringung von Asylbewerbern geregelt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Wo muss sich der Asylbewerber aufhalten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Welche Sozialleistungen erhält der Asylbewerber?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Kann der Asylbewerber ein Konto eröffnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Wie wird ein Asylbewerber medizinisch versorgt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Darf ein Asylbewerber arbeiten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kann ein Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit eingesetzt werden?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Dürfen die Kinder von Asylbewerbern Kindergarten und Schule besuchen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Hat ein Asylbewerber Anspruch auf Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen? . . . . . . . . . . . . . . 10 Ist ein Asylbewerber versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Braucht ein Asylbewerber ein Smartphone? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Mit welchen Behörden hat es ein Asylsuchender zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wo kann sich ein Asylsuchender beraten lassen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Was passiert mit dem Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens? Welche sozialen Leistungen erhält ein anerkannter Flüchtling? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Was muss bei der Anmietung einer Wohnung beachtet werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Wie erfolgt die Integration in unsere Gesellschaft?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer Wo kann ich mich ehrenamtlich einbringen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Worauf muss ich achten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Werden wir im Helferkreis unterstützt oder sind wir auf uns alleine gestellt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2 Interview mit Landrat Roland Weigert bilds stehen wir in der Verantwortung, Schutzbedürftigen zu helfen. Natürlich gibt es auch bei uns Armut, Not und Sorgen. Aber wir leben in einer freien Gesellschaft, ohne Repressalien und vielen geht es wirtschaftlich gut. Das verpflichtet uns, unsere Solidarität zu zeigen und hier angemessene Hilfe zu leisten, auch wenn die Herausforderung in Anbetracht der extremen Zugangszahlen immens ist. Wir haben im Landkreis eine starke Bürgergesellschaft, so dass ein offenes, respektvolles und friedliches Miteinander gelingen wird. Herr Weigert, die Flüchtlingsbewegungen nehmen weltweit zu. Inwiefern betrifft das auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen? Landrat Roland Weigert: Laut UNO-Flüchtlingswerk befinden sich momentan knapp 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Hunger. So viele wie noch nie. Jeden Tag machen sich durchschnittlich 42.500 Menschen auf den Weg, suchen nach einem Ort, wo sie in Frieden und Sicherheit leben können. Die allermeisten flüchten innerhalb ihrer Länder oder in Nachbarstaaten, andere kommen nach Europa und Deutschland. Über ein festgelegtes Quotensystem werden die Menschen auf die Bundesländer, die Regierungsbezirke und die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Momentan muss Neuburg-Schrobenhausen 2,1 Prozent aller Oberbayern zugewiesenen Asylbewerber aufnehmen. Vielerorts im Landkreis gründen sich Helferkreise, die Asylbewerber betreuen. Wie wertvoll ist diese Arbeit? Ich kann den Bürgern, die sich hier einbringen, gar nicht genug danken. Die Helferkreise sind für uns als Behörde – ebenso wie beteiligte Verbände, Vereine und Organisationen – ein wertgeschätzter Partner. Ihr Engagement ist unverzichtbar und könnte von offizieller Stelle gar nicht geleistet werden. Die Asylsuchenden kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen, sprechen die verschiedensten Sprachen und brauchen vor allem in der Anfangszeit Unterstützung. Das große ehrenamtliche Engagement trägt dazu bei, dass sich die Menschen bei uns zurechtfinden und ist ein sichtbares Zeichen der ausgeprägten Willkommenskultur im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Wie sind die Menschen im Landkreis untergebracht? Jahrzehntelang war die von der Regierung von Oberbayern betriebene Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber. Doch die Plätze dort reichen nicht mehr aus, um die dem Landkreis zur Unterbringung zugewiesenen Menschen aufzunehmen. Der Landkreis mietet daher in den Städten und Gemeinden bestehenden Wohnraum an oder errichtet größere Containerunterkünfte. Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ihrer Eltern hierher kommen, werden nach den Bestimmungen der Jugendhilfe betreut und in kleineren Gruppen untergebracht. Gibt es vom Landkreis Unterstützung für die Helferkreise? Der Landkreis hat eigens eine Stelle geschaffen, die die Helferkreise begleitet und als zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung steht. Gleichzeitig wollen wir den Ehrenamtlichen mit dieser Broschüre ein praktisches Basiswissen an die Hand geben, um die Tätigkeit etwas zu erleichtern. Wie bewältigt der Landkreis diese Herausforderung? In Anbetracht der tragischen Schicksale und vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschen- 3 Einführung für das Asylverfahren zuständigen Behörde –, haben im Jahr 2014 insgesamt 202.000 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Dies ist der vierthöchste Jahreswert seit Bestehen des Bundesamtes. Für 2015 rechnet das Bundesamt mit einer Steigerung der Asylanträge auf über eine Million. Je mehr Menschen aus den Krisengebieten zu uns kommen, desto wichtiger ist es, dass unsere Bürger bereit sind, ihnen zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen. Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich für Asylsuchende ehrenamtlich engagieren zu wollen. Dieser Leitfaden liefert Antworten auf viele grundsätzliche Fragen im Bereich Asyl und soll Ihnen das Basiswissen für Ihr Engagement zur Verfügung stellen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, wertvolle Tipps, in welchen Bereichen sich Ehrenamtliche engagieren können und zentrale Ansprechpartner bei Anliegen. Den Asylsuchenden wird nach deutschem Asylrecht erst einmal Schutz gewährt und dann in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft, ob sie wirklich in Deutschland bleiben dürfen. Die Zahl der Asylbewerber, die nach Europa und Deutschland kommen, nimmt seit einigen Jahren deutlich zu. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – der 4 Asylbewerber im laufenden Asylverfahren Was ist ein Asylbewerber? Besonderheit: minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung Asylbewerber sind Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland offiziell Schutz suchen, weil sie eigenen Angaben zufolge ihr Land aufgrund von Krieg, Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben verlassen mussten. Die Asylantragsstellung erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt hält dafür in Deutschland flächendeckend Außenstellen bereit. Vermehrt werden den Kommunen Flüchtlinge im Alter zwischen 15 und 17 Jahren zugewiesen, die ohne Familie nach Deutschland eingereist sind. Diese sollen grundsätzlich nach den Standards des deutschen Jugendhilferechtes betreut werden, d.h. sie werden in kleinen Wohngemeinschaften von Fachkräften betreut bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Bislang konnte das örtliche Jugendamt fünf Träger für diese Hilfeform gewinnen: • das Kinder- und Jugendhilfezentrum, Schrobenhausen • die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben, Neuburg • Futhuk Jugendhilfe e.V., Obergriesbach • Stiftung Sankt Johannes, Marxheim • Respekt e.V., Ingolstadt Im Rahmen des Asylverfahrens wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Schutzstatus (Asylberechtigung, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder die Feststellung von Abschiebungsverboten) vorliegen. Das Bundesamt entscheidet auch darüber, ob das Asylverfahren in Deutschland oder einem anderen Staat der EU geführt werden muss. Das Landratsamt ist an die Entscheidung des BAMF gebunden. Weitere Informationen zum Asylverfahren unter www.bamf.de 5 Wie erfolgt die Verteilung der Asylsuchenden im Bundesgebiet? Verteilung auf die Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte Gemeinschaftsunterkünfte dezentrale Unterbringung in Verantwortung des Landkreises (betrieben von der Regierung von Oberbayern) Wer nach Deutschland einreist und Asyl beantragen möchte, wird an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes, in dem er sich gerade aufhält, weitergeleitet. Von dort erfolgt eine Verteilung auf alle Bundesländer mit Hilfe eines Quotensystems (sog. Königsteiner Schlüssel), das auf der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen der einzelnen Länder basiert. Zudem spielt das Heimatland des Asylsuchenden eine Rolle, denn nicht jede BAMF-Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Nachdem das zuständige Bundesland ermittelt ist, muss sich der Schutzsuchende in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung melden. Die Asylsuchenden, die in der Folge in die Unterkünfte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weiterverteilt werden, kommen aus der Erstaufnahmeeinrichtung München mit ihren Dependancen. Wie ist die Unterbringung von Asylbewerbern geregelt? Um einen Richtwert zu haben, kann man sagen, dass etwa jeder 1.100ste in Deutschland ankommende Asylbewerber im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen untergebracht wird. Der Asylbewerber ist verpflichtet, in der ihm zugewiesenen Unterkunft zu wohnen. Für einen Wohnsitzwechsel benötigt er das Einverständnis der Ausländerbehörde. In Bayern wird unterschieden zwischen einer zentralen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) und einer dezentralen Unterbringung. Gemeinschaftsunterkünfte betreibt und verwaltet die Regierung von Oberbayern. In Neuburg befindet sich seit Jahrzehnten eine GU, in der bis zu 480 Asylbewerber wohnen. Die weiteren dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zugewiesenen Asylbewerber sind dezentral untergebracht. Für die dezentrale Unterbringung ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zuständig. Dezentrale Unterkünfte können beispielsweise bestehende Wohnungen und Häuser sein, die der Landkreis anmietet oder Containerunterkünfte, die neu errichtet werden. 6 Verteilung nach festem Schlüssel Erstaufnahmeeinrichtung Wie sind die Unterkünfte für Asylbewerber ausgestattet? Wer den Regierungsbezirk verlassen möchte, benötigt eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Ist ein Asylbewerber bei einer Behörde oder bei Gericht zu einem Termin geladen, ist keine Genehmigung erforderlich. Alle Unterkünfte (Gemeinschaftsunterkunft als auch dezentrale Unterbringung) sind mit den notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Dazu gehören ein Bett, ein abschließbarer Schrank, ein Tisch für mehrere Personen mit Stühlen, ein Kühlschrank, eine Kochgelegenheit, einen Briefkasten und die Möglichkeit der Nutzung einer Waschmaschine. Link zum Antrag: www.neuburg-schrobenhausen.de/ verlassenserlaubnis Die Residenzpflicht erlischt kraft Gesetzes, wenn sich der Asylbewerber seit drei Monaten ununterbrochen mit einer Aufenthaltsgestattung (also für die Dauer des Asylverfahrens) im Bundesgebiet aufhält. Er kann sich dann ohne Verlassenserlaubnis im Bundesgebiet bewegen, allerdings nur für Besuchsaufenthalte. Jeder Asylbewerber erhält außerdem bei Bezug der Unterkunft Bettwäsche, Kissen, Bettdecke, Handtücher sowie eine Grundausstattung mit Töpfen, Besteck und Geschirr. Leistungen für Internetanschluss sowie Fernsehgeräte sind nicht vorgesehen. Aus den Ausweisdokumenten des Asylbewerbers (Folgebescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder andere) geht eindeutig hervor, wo sich der Asylsuchende aufhalten muss. Welche Sozialleistungen erhält der Asylbewerber? Asylbewerber erhalten während der Dauer des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Leistungen orientieren sich an den Regelbedarfsstufen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für einheimische Arbeitssuchende. Wo muss sich der Asylbewerber aufhalten? Asylbewerber müssen sich in den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung im Bereich des für sie zuständigen Ausländeramtes (z.B. Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) aufhalten. Dies bezeichnet man in Behördensprache als Residenzpflicht! An einzelnen Tagen können sie in dieser Zeit den Landkreis ohne besondere Erlaubnis verlassen und sich innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirkes bewegen. Für Neuburg-Schrobenhausen ist das der Regierungsbezirk Oberbayern sowie die angrenzenden Landkreise Aichach-Friedberg und Donau-Ries. Ein alleinstehender Asylbewerber erhält für seine Verpflegung, Bekleidung und Schuhe, Gesundheitspflege, Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung und Bargeld zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums ein monatlicher Betrag von 359 EUR. In der Regel werden die Bereiche Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung als Sachleistung gewährt, so dass sich der auszuzahlende Barbetrag entsprechend verringert. 7 Daneben sind Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglich (z.B. für Schulbedarf, Schulverpflegung). Nicht vergessen: Kontoauszüge sind dem Sozialamt auf Anforderung vorzulegen, so lange Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Ehepaare, Partner, erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt und Kinder erhalten aufgrund gesetzlich geregelter niedrigerer Bedarfe geringere Beträge ausbezahlt. Wie wird ein Asylbewerber medizinisch versorgt? Weitere Informationen zum Thema Asylsozialpolitik finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unter www.stmas.bayern.de/migration Wird jeder Asylsuchende vom Gesundheitsamt untersucht? Jeder neu in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommende Asylbewerber wird zeitnah, ca. innerhalb einer Woche nach Eintreffen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften untersucht. Es sollen ansteckende Erkrankungen wie eine offene Tuberkulose erkannt werden – die Untersuchung dient damit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Vorbeugung von ansteckenden Erkrankungen in der Erstaufnahmeeinrichtung. Kann der Asylbewerber ein Konto eröffnen? Die Entscheidung über die Eröffnung eines Bankkontos obliegt allein den Banken. Grundsätzlich ist nach dem Geldwäschegesetz für eine Kontoeröffnung die Vorlage eines anerkannten Nationalpasses, Personalausweises oder Pass-/Ausweisersatzes mit Lichtbild erforderlich. Kann der Asylsuchende einfach zum Arzt gehen? Der Leistungsanspruch während des gesamten Asylverfahrens erstreckt sich auf die Behandlung akuter Schmerzen und Erkrankungen. Asylsuchende können unter Vorlage des Registrierungsdokumentes oder der Aufenthaltsgestattung ein Konto eröffnen. Ist eine Behandlung insoweit erforderlich, stellt das Sozialamt im Landratsamt für jede einzelne Person einen Krankenschein für Allgemeinärzte und einen Krankenschein für Zahnärzte aus. Tipp: Für Facharztbehandlungen muss der Asylbewerber beim Sozialamt eine Überweisung vom Hausarzt vorlegen, dann wird ein spezieller Krankenschein für die Facharztbehandlung ausgestellt. Es wird empfohlen, möglichst schnell ein Konto zu eröffnen und die Bankverbindung dem Sozialamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mitzuteilen. Dies erspart dem Asylsuchenden oft lange Wartezeiten an der Kreiskasse, wenn er seinen Barbetrag nicht mehr persönlich abholen muss. Asylbewerber sind von der Zuzahlung zu Arzneimittelrezepten befreit. (Hinweis: Befreiung muss auf dem Rezept vermerkt sein!). Rezeptfreie Medikamente wie Kopfschmerztabletten und Hustensaft müssen selbst bezahlt werden. 8 Benötigt der Asylsuchende auch im Notfall einen Krankenschein? kument“ eingetragen sein (Kontrollen werden durchgeführt vom Hauptzollamt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Nein! Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet die Rechnung zur Zahlung der angefallenen Krankenhauskosten an das zuständige Sozialamt. Kann ein Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit eingesetzt werden? Asylbewerber dürfen eine gemeinnützige Arbeit ausüben. Diese Arbeitsgelegenheiten können vom Sozialamt zeitlich begrenzt vergeben werden. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde gezahlt. Darf ein Asylbewerber arbeiten? Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens besteht ein Arbeitsverbot. Danach kann einem Asylbewerber die Ausübung einer Beschäftigung in den meisten Fällen erlaubt werden, wenn für die Tätigkeit bevorrechtigte Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen. Gemeinnützige Tätigkeiten können u.a. für die Gemeinde, Kirchen sowie in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen selbst erbracht werden. Bevorrechtigte Arbeitnehmer sind Deutsche, Unionsbürger, Bürger aus Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz sowie sonstige Ausländer, welche einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang haben. Dürfen die Kinder von Asylbewerbern Kindergarten und Schule besuchen? Der Asylbewerber legt bei der Ausländerbehörde ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor. Sind Kinder unter den Asylbewerbern, unterliegen sie grundsätzlich der Schulpflicht. Die Schulen und das Schulamt helfen, für das jeweilige Kind eine geeignete Klasse zu finden. Gegebenenfalls kann eine Beschulung in der Sprach-Intensiv-Klasse nach dem „Neuburger Modell“ an der Grund- bzw. Mittelschule in Neuburg a.d. Donau erfolgen. Weitere Informationen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/ asylbewerberbeschaeftigung Der Antrag wird dann an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Wenn die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde zustimmen, darf der Asylbewerber die Arbeit aufnehmen. Ansprechpartner ist hier der Schulleiter der Schule, zu deren Sprengel die Wohnortgemeinde gehört. Nach Ablauf von 15 Monaten ab Erhalt der ersten Aufenthaltsgestattung findet keine Vorrangprüfung seitens der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) mehr statt. Für kleinere Kinder besteht die Möglichkeit, einen Kindergarten zu besuchen – sofern vor Ort Kapazitäten frei sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Das erzielte Einkommen wird mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet, d.h. je höher das Arbeitseinkommen, desto niedriger die Leistungen der Sozialhilfe. Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch der Berufsschulpflicht unterliegen. Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit, das Jede Arbeitserlaubnis muss in das von der Ausländerbehörde ausgehändigte „Ausweisdo- 9 Berufsintegrationsjahr am Beruflichen Schulzentrum in Neuburg a. d. Donau zu besuchen und dort den Hauptschulabschluss zu erwerben. Die Förderung der Ehrenamtlichen umfasst in der Regel die Sachkosten, die bei der Organisation der Sprachkurse entstehen (z.B. Mietkosten für den Schulungsraum, Materialkosten, Fahrtkosten). Staatliches Berufliches Schulzentrum Berufsschule und Berufsfachschulen Fachakademie für Sozialpädagogik Die Ausreichung der Pauschalen wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen lagfa bayern e.V. koordiniert. Monheimer Straße 66 86633 Neuburg a. d. Donau Weitere Informationen unter www.lagfa.de/lagfa_bayern_d_ projekte.htm Telefon: (0 84 31) 53 74-0 Email: [email protected] Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Weitere Informationen unter www.bs-neuburg.de Hat ein Asylbewerber Anspruch auf Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen? Weitere Informationen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/ kobe Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrations– oder Sprachkurs. Sobald ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, ist grundsätzlich auch eine Teilnahme an einer berufsbezogenen Sprachförderung möglich. Der Freistaat Bayern fördert jedoch Deutschkurse (sprachliche Erstorientierung), die von zertifizierten Bildungsträgern oder Ehrenamtlichen für diesen Personenkreis angeboten werden. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Asylsozialberatung (siehe S. 14) 10 Ist ein Asylbewerber versichert? Mit welchen Behörden hat es ein Asylsuchender zu tun? Asylbewerber sind nicht haftpflicht- bzw. unfallversichert, sofern sie nicht eine private Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung abgeschlossen haben. Asylbewerber, die einen Schaden verursacht haben, sind – wie sonstige Privatpersonen – nach dem Gesetz grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Ansprechpartner und Zuständigkeiten: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Regionalstelle München Braucht ein Asylbewerber ein Smartphone? Boschetsrieder Str. 41 81379 München Telefon: (089) 6 2029-0 Die Kommunikation erfolgt zwischenzeitlich auf der ganzen Welt vor allem über Mobiltelefone. Flüchtlinge brauchen Handys, um mit ihren Angehörigen und Familien in der Heimat Kontakt aufzunehmen. Außerdem ist es ohne Handy kaum möglich, die lange und oftmals gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen. Weitere Informationen unter www.bamf.de Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Die Kosten für Kauf und Betrieb eines Mobiltelefons werden von der Sozialhilfe nicht übernommen! Weitere Informationen unter www.stmas.bayern.de/migration Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Weitere Informationen unter www.neuburg-schrobenhausen.de 11 mit folgenden Fachbehörden: Kontakt: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Koordinierungsstelle Dezentrale Unterbringung Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a. d. Donau Ausländeramt ist zuständig für: Telefon: (0 84 31) 57-457 Email: [email protected] • den ausländerrechtlichen Status, Ausweise, Verlassenserlaubnisse etc. Sozialamt • die Einleitung und den Vollzug ausländerrechtlicher bzw. asylverfahrensrechtlicher Maßnahmen ist zuständig für: • die Erteilung der Arbeitserlaubnis in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit • die Geld- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Zentrale Auslands – und Fachvermittlung) • die Ausstellung von Krankenscheinen und die Abrechnung mit der kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Kliniken Kontakt: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Ausländeramt • die Vermittlung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a. d. Donau Der Ansprechpartner in der Ausländerbehörde richtet sich nach dem Familiennamen des Betroffenen: • die Übernahme von Fahrtkosten zur förmlichen Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und zu Vorspracheterminen zur Passbeschaffung bei der jeweiligen Auslandsvertretung Familienname A – F Kontakt: Email: auslä[email protected] Telefon: (0 84 31) 57-406 Familienname G - N Telefon: (0 84 31) 57-265 Familienname O - Z Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Sozialhilfeverwaltung Telefon: (0 84 31) 57-358 Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a. d. Donau Koordinierungsstelle Dezentrale Unterbringung Telefon: (0 84 31) 57-343 Email: [email protected] ist zuständig für: • die Unterbringung der Asylbewerber sowie für: • die Annahme von Wohnraumangeboten • die Gewährung finanzieller Leistungen nach dem SGB XII ab Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis • die Erstausstattung der Unterkünfte mit Einrichtungsgegenständen, sowie den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Ausstattung Kontakt: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Sozialhilfeverwaltung 12 Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg an der Donau Telefon: (0 84 31) 57-534 Email: [email protected] Telefon: (0 84 31) 57-224 Email: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Di. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Gesundheitsamt Jobcenter ist zuständig für: ist zuständig für: • die Untersuchung der Asylbewerber im Rahmen der Erstaufnahme • die Gewährung finanzieller Leistungen nach dem SGB II ab der Erteilung einer • die Begutachtung bei aufwändigeren medizinischen Behandlungen • Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltserlaubnis die Eingliederung in den Arbeitsmarkt Kontakt: Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache ohne Terminvereinbarung möglich (Die Friktionsbescheinigung oder die Aufenthaltserlaubnis aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind mitzubringen). Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Gesundheitsamt Müller-Gnadenegg-Weg 1 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: (0 84 31) 57-500 Email: [email protected] Kontakt: Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 - 16.00 Uhr Do. 13.00 - 17.00 Uhr Längenmühlweg 24 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: (0 84 31) 67 31-77 Email: jobcenter-neuburg-schrobenhausen@ jobcenter-ge.de Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement Öffnungszeiten: Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr Do. 13.30 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr ist zuständig für: • die Unterstützung bei der Organisation von Sprachkursen in Kooperation mit der Lagfa Bayern Gemeinde-/Stadtverwaltung • Vermittlung von Bürgern, die sich ehrenamtlich im Bereich Asyl engagieren wollen ist zuständig für Kontakt: • die An- und Abmeldung der Asylbewerber Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement Bahnhofstrasse 107 86633 Neuburg a. d. Donau 13 Wo kann sich ein Asylsuchender beraten lassen? Asylsozialberatung des Diakonischen Werkes Ingolstadt auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft Im Asylverfahren selbst sind die meisten der Asylsuchenden rechtsanwaltlich vertreten und werden somit auch adäquat beraten. Donauwörther Str. B 82 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: (0 84 31) 4 46 61 Die Asylsozialberatung verfolgt das Ziel, Orientierungshilfen, Beratung und Information bereitzustellen, um die Asylbewerber bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu unterstützen. Sie wird in Bayern meist von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Sprechzeiten: Mo. 12.00 - 17.00 Uhr Di. - Do. 08.00 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung Die Beratung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird von folgenden Stellen durchgeführt: Asylsozialberatung des Diakonischen Werkes Ingolstadt auf dem Gelände der Unterkunft Asylsozialberatung des Caritasverbandes Augsburg auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft Bürgermeister-Götz-Str. 46 86529 Schrobenhausen Telefon: (0157) 58 55 48 32 Donauwörther Str. B 82 86633 Neuburg a. d. Donau Sprechzeiten: Mo. - Mi. vormittags und nach Vereinbarung Telefon: (0 84 31) 86 10 Weitere Informationen unter www.dw-in.de Sprechzeiten: Mo., Mi., Do. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Di. 14.00 - 16.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Weitere Informationen unter www.caritas-augsburg.de/ hilfeberatung/ migrationsundfluechtlingsberatung/ 14 Was passiert mit dem Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens? Entscheidung über den Asylantrag erfolgt in Form eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der dem Asylbewerber zugestellt wird. Im Asylverfahren wird geprüft, ob der jeweilige Bewerber als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ob ihm Schutz zuerkannt wird oder ein Abschiebungsverbot vorliegt. Die Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden Erwerbstätigkeit kann gestattet werden positive Entscheidung Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Verpflichtung, das Bundesgebiet zu verlassen Ausreiseaufforderung, Abschiebeandrohung negative Entscheidung Liegen Abschiebungshindernisse vor , wird der Ausländer vorübergehend geduldet Möglichkeit der Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Welche sozialen Leistungen erhält ein anerkannter Flüchtling? Ein Informationsblatt, aus dem die angemessenen Unterkunftsbeträge ersichtlich sind, ist beim Jobcenter erhältlich. Erwerbsfähige Ausländer, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, können beim Jobcenter Sozialleistungen in Form von Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen (sog. Hartz IV). Weitere Informationen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/ jobcenter Die Grundsicherung umfasst den Regelbedarf, evtl. Mehrbedarfszuschläge (z.B. bei notwendiger kostenaufwändiger Ernährung), Unterkunftskosten in angemessener Höhe sowie die Beiträge zur Krankenversicherung. 15 Was muss bei der Anmietung einer Wohnung beachtet werden? Wohnungseinrichtung? Wenn der Einzug ansteht, kann beim Jobcenter ein Antrag auf Erstausstattung der Wohnung gestellt werden. Sobald der Betroffene eine Wohnung in Aussicht hat, beantragt er beim Jobcenter die Zustimmung zum Abschluss des Mietvertrages. Ebenfalls vor Abschluss des Vertrages beantragt er die Übernahme einer möglichen Mietkautionsleistung, die evtl. als Darlehen übernommen wird. Die laufende Miete kann auf Antrag des künftigen Mieters vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen werden, soweit dies aufgrund der Höhe der bewilligten Leistungen möglich ist. Diese umfasst nur Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, die für eine geordnete Haushaltsführung objektiv erforderlich sind. Der Bedarf orientiert sich am Verbrauchsverhalten unterer Einkommensschichten. Grundsätzlich ist daher der Verweis auf Gebrauchtmöbelangebote zumutbar (z.B. Angebote in der örtlichen Presse). Gebrauchtwarenläden des Caritasverbandes: Tipp: Auch die Übernahme der Maklerprovision kann beantragt werden. Der Wohnungssuchende muss dann nachweisen, dass ohne Einschaltung eines Maklers keine Wohnung gefunden wurde oder auf Grund der persönlichen Situation davon auszugehen ist, dass sich die Wohnungssuche besonders schwierig gestaltet (z.B. Großfamilie, Alleinerziehende mit mehreren Kindern). Die Gewährung erfolgt in der Regel als Darlehen. Gebrauchtwarenladen CARLO Hier finden Sie gebrauchte Kleidung, Haushaltswaren und schönen „Schnick-Schnack“. Eisengasse 124 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: (0 84 31) 64 68 18 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr Gebrauchtmöbelladen CARISMA Vorsicht! Hier finden Sie gebrauchte Möbel und Einrichtungsgegenstände. Wird vor Vertragsabschluss keine Zustimmung eingeholt, ist das Jobcenter nur zur Übernahme angemessener Unterkunftskosten verpflichtet. Die verbleibenden Mietkosten hat dann der Mieter selbst zu tragen. Auch die Kaution kann dann nicht übernommen werden. Hesselloher Straße 1 86633 Neuburg-Ried Telefon: (0 84 31) 6 49 79 44 Öffnungszeiten: Mo. + Di. 09.00 - 12.00 Uhr Mi. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr 16 Kaufhaus Wahrenwert gGmbH Gebrauchtwarenund Gebrauchtmöbelladen CARLA Lenbachplatz 9-10 86529 Schrobenhausen Hier finden Sie gebrauchte Möbel, gebrauchte Kleidung und Haushaltswaren. Telefon: (08252) 9091400 Email: [email protected] Bartengasse 3 86529 Schrobenhausen Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.30 - 18.00 Uhr jeden 1. Sa. im Monat 09.00 - 12.00 Uhr Telefon: (0 82 52) 8 81 01 62 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr Gebrauchtwarenläden des Bayerischen Roten Kreuzes: Email: [email protected] Der BRK-Laden in Neuburg Franziskanerstraße 227 86633 Neuburg a. d. Donau Öffnungszeiten: Mo. 10.00 - 13.00 Uhr nachmittags geschlossen Di. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Telefon: (0 84 31) 9 09 02 35 Der Laden in Schrobenhausen Högenauer Weg 11 86529 Schrobenhausen Öffnungszeiten: Mo. - Do. 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Fr. 10.00 - 13.00 Uhr 17 Wie erfolgt die Integration in unsere Gesellschaft? reichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Alltagswissen, und Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit zu vermitteln. Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten automatisch von der Ausländerbehörde einen „Berechtigungsschein“ für einen Integrationskurs sowie in der Regel auch einen Verpflichtungsbescheid und eine Liste der im Raum Neuburg-Schrobenhausen zugelassenen Integrationskursträger. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht nicht Volkshochschule Neuburg a. d. Donau 1. bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen Franziskaner Str. B 229 86633 Neuburg an der Donau Telefon: (0 84 31) 91 19 2.bei erkennbar geringem Integrationsbedarf 3.wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. In diesem Fall bleibt eine Berechtigung zum Besuch des Orientierungskurses bestehen Personen, bei denen lediglich ein Abschiebungsverbot festgestellt ist, haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können jedoch beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Weitere Informationen unter www.bamf.de Der Integrationskurs umfasst in der Regel 660 Unterrichtsstunden. Er findet in Deutsch statt und ist in einen Sprachkurs sowie einen Orientierungskurs unterteilt und hat zum Ziel, aus- Auch das Jobcenter kann Ausländer, die im Hilfebezug stehen, zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. 18 Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer In der Regel sind bei Asylbewerbern keine deutschen Sprachkenntnisse vorhanden. Entsprechend ihrer Heimatländer ist eine Verständigung nur in der jeweiligen Muttersprache möglich, manchmal auch in Englisch oder Französisch. Achtung: rechtliche Beratung ist Aufgabe der professionellen Stellen! • begleiten bei Arztbesuchen Wo kann ich mich ehrenamtlich einbringen? • ermöglichen Alltagskontakte und Begegnungsmöglichkeiten mit Einheimischen, um das für die Asylsuchenden fremde Land und die Kultur, auch Verhaltenskodexe, kennenzulernen Ehrenamtliche Hilfe ist in vielen Bereichen herzlich willkommen. In den meisten Gemeinden, in denen Asylbewerber untergebracht sind, haben sich Helferkreise gebildet. Hier können Sie sich mit ihren Stärken und Fähigkeiten gerne einbringen. Die Ansprechpartner dieser Helferkreise erfahren Sie über Ihre Gemeinde. • helfen beim Erlernen der deutschen Sprache • unterstützen bei der Kontoeröffnung, der Handhabung des Geldautomaten, Kontodeckung usw. • helfen bei der Anmeldung bei der Gemeinde, bei der Krankenkasse, bei der Schule etc. Ehrenamtliche in der Asylarbeit • helfen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche • helfen bei der Kontaktherstellung zur Asylsozialberatung und Migrationsberatung der Caritas und der Diakonie (an den jeweiligen Standorten) • unterstützen bei der Freizeitgestaltung (Anbindung an Vereine, Deutschkurse, kulturelle Aktivitäten) • unterstützen die Asylbewerber bei der Erstorientierung vor Ort: • unterstützen bei der Erledigung der Hausaufgaben, sind Lesepaten - z. B. Aufzeigen günstiger Einkaufsmöglichkeiten - Anmeldung bei der Gemeinde Worauf muss ich achten? - Erklären von Busfahrplänen • Nicht jeder Asylbewerber möchte und braucht Unterstützung im gleichen Umfang. Die Hilfe soll daher nicht aufgedrängt werden. Insbesondere muss auch die Privatsphäre aller Bewohner der Asylbewerberunterkunft beachtet werden. - Kennenlernen von Verhaltensregeln, die für uns selbstverständlich sind wie Mülltrennung, Einhaltung von Ruhezeiten, Lebensrhythmus, Geschlechterrollen, Kindererziehung usw. • unterstützen bei der Ausstattung mit Haushaltsund Einrichtungsgegenständen, z.B. Begleitung zu Gebrauchtwarenläden der Caritas o.ä. • Es sollten keine Möbel- oder Kleiderspenden an die Asylbewerberunterkunft geliefert werden. Sinnvoller sind separate Möbellager oder Kleiderkammern, an die sich die Asylbewerber bei Bedarf wenden können (z.B. Caritas, BRK). • erklären und vermitteln kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten wie Feiertage, Sitten und Gebräuche • sind Ansprechpartner für die Asylbewerber in allen Lebenslagen • Nähe und Distanz: Die ehrenamtlichen Helfer sollten sich und ihre Privatsphäre ausreichend abgrenzen. Es bietet sich an, mit den Asylbewerbern feste Absprachen dahingehend zu treffen, zu welchen Zeiten und an welchem Ort die Ehrenamtlichen • bieten Unterstützung bei Behördengängen 19 als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Herausgabe von privaten Telefonnummern sollte gut überlegt sein. Wichtig Die rechtliche Situation von Asylbewerbern ist sehr komplex. Für Nichtjuristen ist vieles davon nicht verständlich und damit oft auch nicht nachvollziehbar. Es ist dringend davon abzuraten, den Asylbewerbern Rechtsfragen zu erklären. Das sollte man unbedingt den Fachexperten (Juristen) überlassen. Eine allgemeine Beratung erhalten Betroffene bei den Asylsozial- und Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die ihrerseits mit Vertragsfachanwälten zusammenarbeiten. • Auch der Asylsuchende benötigt seine Privatsphäre. Es ist sinnvoll, zu warten, bis der Asylbewerber selbst von seiner Flucht und den Erlebnissen erzählt. • Bitte denken Sie an Datenschutz und ihre Schweigepflicht. Was sie erzählt bekommen, dürfen Sie nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergeben. • Ehrenamtliche Helfer können keine professionellen Beratungsstellen für Schuldenprobleme, Suchtproblemen oder Traumatisierung ersetzen. Besser ist die Vermittlung an diese Stellen. Ehrenamtliche können keine umfassende Rechtsberatung leisten. Nahezu alle Asylsuchenden sind im gerichtlichen Verfahren von Fachanwälten vertreten. Die Kosten können oftmals über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden. Schuldnerberatung Weitere Informationen unter www.caritas-neuburg.de/hilfe-undberatung/schuldnerberatung/ Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? www.dw-in.de/hilfe-und-beratung/ aussenstelle-diakonie-neuburg/ Die bayerische Staatsregierung hat mit der Versicherungskammer Bayern eine Sammel-Haftpflicht- und eine Sammelunfallversicherung für ehrenamtlich / freiwillig Tätige abgeschlossen. Zum Umfang dieses Versicherungsschutzes wird auf die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung verwiesen. Psychosoziale Beratungsund Behandlungsstelle Weitere Informationen unter www.caritas-neuburg.de/hilfe-undberatung/suchtberatung/ Weitere Informationen unter www.ehrenamtsversicherung.bayern.de Sozialpsychiatrischer Dienst Weitere Informationen unter www.caritas-neuburg.de/hilfe-undberatung/hilfe-bei-psychischen-problemen/ 20 Werde ich im Helferkreis unterstützt oder sind wir auf uns alleine gestellt? Ein ganz wichtiger Ansprechpartner ist natürlich die Gemeinde-, die Stadtverwaltung vor Ort. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat am Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement eine Fachstelle zur „Begleitung ehrenamtlicher Helferkreise vor Ort“ – kurz BeO eingerichtet. Zu den Aufgaben dieser Koordinatorinnen gehören: • Verdeutlichung der Ziele und Aufgaben, die ehrenamtlich geleistet werden können Die beiden Mitarbeiterinnen unterstützen die Helferkreise: • Beschreibung der Einsatzmöglichkeiten und Vermittlung von interessierten Bürgern • Klärung des Rollenverständnisses der Helfer • Sensibilisierung der Ehrenamtlichen im Bereich „interkulturelles Lernen“ • Unwissenheit in Bezug auf kulturelle, religiöse, soziale und ethnische Besonderheiten durch gezielte Information / Schulung zu beseitigen • Vermittlung der Grenzen des Engagements, insbesondere Abgrenzung zur Rechtsberatung • fehlende Informationen festzustellen und bereitzustellen • Regelung des Aufwendungsersatzes ehrenamtlicher Helfer • regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen engagierten Gruppen und Einzelpersonen zu ermöglichen • Koordination und Begleitung von Erfahrungsaustausch zwischen den Helfern und Gruppen • Umgang mit Konflikten in der Helfergruppe • Umgang mit Konflikten, mit denen die Helfergruppe von außen konfrontiert wird, z.B. Ressentiments, Vorurteile • Organisation von Fortbildung für ehrenamtliche Helfer • Begleitung von schwierigen Gruppenprozessen, in Ausnahmefällen auch Organisation von Supervision • Umgang mit der eigenen Unsicherheit der Helfer • Bindeglied zwischen Asylsozialberatung und ehrenamtlichen Helfern • Lernen durch Vermittlung von „Best Practice Beispielen“ • Bindeglied zur Gemeinde und deren Verwaltung • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Helferkreise mit dem Ziel, soziale Spannungen vor Ort abzubauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten • Unterstützung der Ehrenamtsgruppen bei der Organisation größerer Veranstaltungen • Entwicklung von Informationsmaterialien • der Aufrechterhaltung ihre Bereitschaft, sich zu engagieren, z.B. über entsprechende Anerkennung ihrer Tätigkeit • Wertschätzung, Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements 21 • der Koordination und Vernetzung mit professionellen Strukturen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Träger der Erwachsenenbildung) • Organisation von Fortbildungen (auch für Personen aus mehreren Helferkreisen) Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement Projekt BeO Bahnhofstraße 107 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: (0 84 31) 57-542 oder 57-543 Email: [email protected] Weitere Informationen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/ kobe 22 Impressum: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg an der Donau Telefon (0 84 31) 57-0 www.neuburg-schrobenhausen.de Hinweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text in der Regel die männliche Form der Formulierung verwendet. Gemeint sind Angehörige beider Geschlechter. Diese Broschüre wird regelmäßig aktualisiert. Die jeweils aktuelle Version können Sie sich auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de herunterladen. 23 Für Bürger Sie haben freie Zeit, die Sie anderen schenken wollen? Für Einrichtungen, Vereine & Initiativen Sie möchten Freiwillige einbinden? Für interessierte Unternehmen Sie möchten Ihr Unternehmensengagement nachhaltiger gestalten? Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Wir unterstützen Sie, damit Ihr Engagement da ankommt, wo es gebraucht wird! Bahnhofstraße 107 86633 Neuburg a. d. Donau Tel. (0 84 31) 57-534 Fax (0 84 31) 57-541 [email protected] www.neuburg-schrobenhausen.de
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