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Rundschreiben an die Eltern der Handballspielerinnen
Sportärztliche Untersuchung bzw. Tauglichkeitsuntersuchung
Ab 3. November 2014 traten neue Richtlinien im Bereich der Tauglichkeitsuntersuchung in
Kraft: zusätzlich zur Tauglichkeitsuntersuchung ist ab sofort ein einmaliges Ruhe-EKG
erforderlich. Dies betrifft alle Nachwuchssportler, die noch nicht die vorgeschriebene
Altersgrenze für Wettkampfsport erreicht haben. Stellt sich bei diesem EKG heraus, dass der
Sportler gesund ist, muss in den Folgejahren der Tauglichkeitsuntersuchungen kein RuheEKG mehr durchgeführt werden.
Wer muss diese Tauglichkeitsuntersuchung machen, was kostet sie und von wem wird
sie gemacht?
Alle Sportler, welche die vom Fachsportverband vorgeschriebene Altersgrenze (z.B. 8 Jahre
beim Handball, Tennis, Triathlon, Tischtennis usw. oder 10 Jahre beim Volleyball, Ski
Nordisch usw. oder 12 Jahre beim Fußball, Judo usw.) noch nicht erreicht haben und somit
laut Fachsportverband die Sportart nicht wettkampfmäßig ausüben, müssen eine sogenannte
Tauglichkeitsbescheinigung und ein Ruhe-EKG vorweisen. Diese kann entweder vom
Kinderarzt, Vertrauensarzt bzw. Hausarzt durchgeführt werden. Die normale Untersuchung ist
beim Kinderarzt kostenlos. Der Vertrauensarzt darf, muss aber nicht etwas verlangen – bei
den Ärzten im oberen Pustertal ist es gratis. Etwas zu bezahlen ist für das EKG (ca. 10€ im
Krankenhaus). Das heißt also, dass alle Mädchen, die noch nicht das 8. Lebensjahr erreicht
haben, diese Tauglichkeitsuntersuchung und das Ruhe-EKG machen müssen. Diese
Untersuchung ist für ein Jahr gültig.
Wer muss die sportärztliche Untersuchung machen, was kostet sie und von wem wird
sie gemacht?
Alle Sportler, die das vom jeweiligen Fachsportverband festgelegte Alter erreicht haben,
müssen eine gesetzlich verpflichtende sportärztliche Visite machen, sofern sie eine Sportart
wettkampfmäßig (Meisterschaften, Turniere usw.) betreiben. Das heißt, dass alle Mädchen,
die das 8. Lebensjahr erreicht haben bzw. älter als 8 Jahre sind, diese sportmedizinische
Untersuchung machen müssen. Diese Untersuchung (Typ B1) enthält: Ruhe-EKG, EKG nach
Belastung, IRI, Harnuntersuchung, Anamnese usw. und dauert ca. 15 Minuten. Für
Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr) ist diese sportmedizinische Untersuchung bei
Anfrage über den jeweiligen Sportverein kostenlos (Erwachsene durch den Sportverein
36,15€). Diese Untersuchung darf in Südtirol nur von Sportärzten, die im nationalen Register
eingetragen sind, durchgeführt werden. Sofern der betreffende Sportler für geeignet erklärt
wird, bekommt er das ärztliche Attest gleich nach der Untersuchung und ist für ein Jahr
gültig. Zur Visite muss folgendes mitgenommen werden: das ausgefüllte Anamneseblatt mit
Unterschrift eines Elternteiles, der Antrag für die Visite – unterschrieben vom Präsidenten des
Sportvereins und
mit Stempel versehen, Form. A = Einwilligung zur Erstellung und Führung der elektronischen
Patientenakte. Diese Unterlagen erhalten die Eltern vom Verein. Weiter muss der Elternteil
einen gültigen Ausweis mit Lichtbild mitnehmen – fährt das Kind mit einem anderen
Erwachsenen zum Sportarzt, muss es eine Kopie des Ausweises eines Elternteiles mitnehmen.
Der Verein hat um einige Termine beim Sportarzt in Bruneck angesucht – meistens muss man
ca. 2 Monate darauf warten. Der Verein wird Ihnen den Termin für Ihr Kind sobald als
möglich mitteilen. Sportler müssen oft ihren vorgemerkten Termin aus bestimmten Gründen
absagen, deshalb wird öfters ein Termin kurzfristig frei. Sollte in der Zwischenzeit ein
Elternteil selbst um einen Termin beim Sportarzt in Bruneck anfragen, hier die Adresse:
Sportarzt Dr. Alex Mitterhofer - Andreas Hofer Straße 25 (Villa Elsa – bunte Fassade) neben
dem Krankenhaus
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0474/586280
Weitere
Informationen
zu
den
sportärztlichen
Untersuchungen
und
den
Tauglichkeitsbescheinigungen finden Sie unter: www.vss.bz.it – unter: Service bei News
sowie bei Sport und Gesundheit.
Wichtig:
Ohne die sportärztliche Untersuchung (bei den über 8 Jährigen) sowie der
Tauglichkeitsbescheinigung (bei den unter 8 Jährigen) kann der ASV Handball
Hochpustertal Ihr Kind aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht
an den V.S.S. Handball-Turnieren teilnehmen lassen. Deshalb bitten wir Sie diese
Untersuchung – besonders die sportärztliche Visite – aus gesundheitlichen Aspekten für Ihr
Kind zu nutzen (nebenbei ist sie ja auch gratis).
Der Vorstand des ASV Handball Hochpustertal
Innichen, im Dezember 2014