Rundschreiben an die Eltern der Handballspielerinnen Sportärztliche Untersuchung bzw. Tauglichkeitsuntersuchung Ab 3. November 2014 traten neue Richtlinien im Bereich der Tauglichkeitsuntersuchung in Kraft: zusätzlich zur Tauglichkeitsuntersuchung ist ab sofort ein einmaliges Ruhe-EKG erforderlich. Dies betrifft alle Nachwuchssportler, die noch nicht die vorgeschriebene Altersgrenze für Wettkampfsport erreicht haben. Stellt sich bei diesem EKG heraus, dass der Sportler gesund ist, muss in den Folgejahren der Tauglichkeitsuntersuchungen kein RuheEKG mehr durchgeführt werden. Wer muss diese Tauglichkeitsuntersuchung machen, was kostet sie und von wem wird sie gemacht? Alle Sportler, welche die vom Fachsportverband vorgeschriebene Altersgrenze (z.B. 8 Jahre beim Handball, Tennis, Triathlon, Tischtennis usw. oder 10 Jahre beim Volleyball, Ski Nordisch usw. oder 12 Jahre beim Fußball, Judo usw.) noch nicht erreicht haben und somit laut Fachsportverband die Sportart nicht wettkampfmäßig ausüben, müssen eine sogenannte Tauglichkeitsbescheinigung und ein Ruhe-EKG vorweisen. Diese kann entweder vom Kinderarzt, Vertrauensarzt bzw. Hausarzt durchgeführt werden. Die normale Untersuchung ist beim Kinderarzt kostenlos. Der Vertrauensarzt darf, muss aber nicht etwas verlangen – bei den Ärzten im oberen Pustertal ist es gratis. Etwas zu bezahlen ist für das EKG (ca. 10€ im Krankenhaus). Das heißt also, dass alle Mädchen, die noch nicht das 8. Lebensjahr erreicht haben, diese Tauglichkeitsuntersuchung und das Ruhe-EKG machen müssen. Diese Untersuchung ist für ein Jahr gültig. Wer muss die sportärztliche Untersuchung machen, was kostet sie und von wem wird sie gemacht? Alle Sportler, die das vom jeweiligen Fachsportverband festgelegte Alter erreicht haben, müssen eine gesetzlich verpflichtende sportärztliche Visite machen, sofern sie eine Sportart wettkampfmäßig (Meisterschaften, Turniere usw.) betreiben. Das heißt, dass alle Mädchen, die das 8. Lebensjahr erreicht haben bzw. älter als 8 Jahre sind, diese sportmedizinische Untersuchung machen müssen. Diese Untersuchung (Typ B1) enthält: Ruhe-EKG, EKG nach Belastung, IRI, Harnuntersuchung, Anamnese usw. und dauert ca. 15 Minuten. Für Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr) ist diese sportmedizinische Untersuchung bei Anfrage über den jeweiligen Sportverein kostenlos (Erwachsene durch den Sportverein 36,15€). Diese Untersuchung darf in Südtirol nur von Sportärzten, die im nationalen Register eingetragen sind, durchgeführt werden. Sofern der betreffende Sportler für geeignet erklärt wird, bekommt er das ärztliche Attest gleich nach der Untersuchung und ist für ein Jahr gültig. Zur Visite muss folgendes mitgenommen werden: das ausgefüllte Anamneseblatt mit Unterschrift eines Elternteiles, der Antrag für die Visite – unterschrieben vom Präsidenten des Sportvereins und mit Stempel versehen, Form. A = Einwilligung zur Erstellung und Führung der elektronischen Patientenakte. Diese Unterlagen erhalten die Eltern vom Verein. Weiter muss der Elternteil einen gültigen Ausweis mit Lichtbild mitnehmen – fährt das Kind mit einem anderen Erwachsenen zum Sportarzt, muss es eine Kopie des Ausweises eines Elternteiles mitnehmen. Der Verein hat um einige Termine beim Sportarzt in Bruneck angesucht – meistens muss man ca. 2 Monate darauf warten. Der Verein wird Ihnen den Termin für Ihr Kind sobald als möglich mitteilen. Sportler müssen oft ihren vorgemerkten Termin aus bestimmten Gründen absagen, deshalb wird öfters ein Termin kurzfristig frei. Sollte in der Zwischenzeit ein Elternteil selbst um einen Termin beim Sportarzt in Bruneck anfragen, hier die Adresse: Sportarzt Dr. Alex Mitterhofer - Andreas Hofer Straße 25 (Villa Elsa – bunte Fassade) neben dem Krankenhaus E-Mail: [email protected] Telefon: 0474/586280 Weitere Informationen zu den sportärztlichen Untersuchungen und den Tauglichkeitsbescheinigungen finden Sie unter: www.vss.bz.it – unter: Service bei News sowie bei Sport und Gesundheit. Wichtig: Ohne die sportärztliche Untersuchung (bei den über 8 Jährigen) sowie der Tauglichkeitsbescheinigung (bei den unter 8 Jährigen) kann der ASV Handball Hochpustertal Ihr Kind aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht an den V.S.S. Handball-Turnieren teilnehmen lassen. Deshalb bitten wir Sie diese Untersuchung – besonders die sportärztliche Visite – aus gesundheitlichen Aspekten für Ihr Kind zu nutzen (nebenbei ist sie ja auch gratis). Der Vorstand des ASV Handball Hochpustertal Innichen, im Dezember 2014
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