Allgemeine Geschäftsbedingungen Sehr geehrte Damen und

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen.
Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen
und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln
und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt nach telefonischer, elektronischer (per Internet) oder schriftlicher
Bestellung der Gäste durch schriftliche Bestätigung der Reservierung durch das „Bernsteinhaus“
zu Stande. Weitere Voraussetzung für die Verpflichtungen des Vermieters seine Leistungen zu
erbringen, ist die rechtzeitige (An-)Zahlung des Reisepreises gem. Ziff. 3. Der Vertrag gilt für alle
in der Reservierung aufgeführten Personen. Für deren vertragliche Verpflichtung hat der
Vertragspartner wie für die Erfüllung eigener Pflichten einzustehen. Ein Rücktritt vom Vertrag
ist dem Gast nur bei Buchungen, die mindestens 30 Tage Tage vor Reiseantritt erfolgen,
innerhalb 14 Tagen möglich. Das Leisten der Anzahlung/Zahlung bestätigt den Vertrag
endgültig. Ein späterer Rücktritt ist nur gem. Ziff. 6 durchführbar.
2. Pflichten
Der Mieter hat die Ferienwohnung und –zimmer und das darin vorhandene Inventar pfleglich zu
behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen.:
der Beweis, dass die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft, obliegt ihm. Er
übernimmt die Haftung für verschuldensunfähige Kinder. Der Gast hat Schäden oder Mängel der
Wohneinheit oder des Inventars unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so stehen
dem Vermieter Ersatz für die aus der unterlassenen Anzeige entstehenden Schäden zu. Bei
Beendigung der Mietzeit sind die Ferienwohnungen und –zimmer und das darin befindliche
Inventar in demselben Zustand wie beim Einzug zu übergeben.
3. Zahlung
Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung des Bernsteinhauses wird eine Anzahlung von 30% des
Gesamtpreises fällig, welche auf denselben abgerechnet wird. Der Rest ist 3 Wochen vor dem
Anreisetermin fällig. Bei kurzfristiger Buchung ist die Überweisung vor Anreise sicherzustellen.
Eine Bestätigung der ausführenden Bank über die Durchführung der Überweisung ist in diesem
Fall bei der Anreise mitzuführen und der Rezeption bei Schlüsselübergabe vorzulegen. Der
ausgewiesene Preis versteht sich inkl. PKW-Stellplatz, Heiz-, Wasser-, Strom- und
Müllabfuhrkosten. Andere Nebenkosten wie Wäschepaket 10,00 EUR/Person, Haustiere 5,00
EUR/Nacht, Aufbettungen 20,00 EUR/Person ab 10 Jahre und Endreinigung 35 EUR werden in
der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen. Die ortsübliche Kurtaxe ist am Anreisetag oder
spätestens am nächsten Tag bei der Rezeption zu entrichten, die für die Weiterleitung an die
Kurverwaltung zuständig ist. Der Vertrag wird erst wirksam mit der Anzahlung. Bei Übergabe
des Schlüssels ist eine Schlüsselkaution von 50,00 EUR zu hinterlegen, welche Sie am Ende Ihrer
gebuchten Zeit im Tausch gegen den Schlüssel wieder zurück erhalten.
4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung, ggf. ergänzend, falls
darauf Bezug genommen wird aus den Angeboten im Hausprospekt inkl. aktueller Preisliste
bzw. den Angeboten der jeweiligen Ferienwohnung gem. der aktuellen Internetpräsentation.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung. Der Gast hat Anspruch auf eine Wohnung in der beschriebenen
Kategorie und Qualität. Die benannte Wohnungsnummer hat buchungstechnischen Charakter
und kann durch das Unternehmen ggf. geändert werden. Der Mietvermittler behält sich vor,
nach Verfügbarkeit und Bedarf ggf. auch eine andere Wohnung zuzuweisen. Wünscht der Gast
eine bestimmte Wohnung, so hat er dies bei der Bestellung ausdrücklich schriftlich zu erklären
und sich die Möglichkeit der Buchung durch den Mietvermittler bestätigen zu lassen. Werden
bei der Endreinigung Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen der Wohnung festgestellt, die
über das normale Maß hinausgehen und über die Endreinigung hinaus eine Sonderreinigung
erforderlich machen, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in
Rechnung gestellt. Der Mieter haftet auch für Schäden, die er verursacht hat und die zeitweilig
die weitere Vermietung der Ferienwohnung unmöglich machen (bis zur Schadensbeseitigung).
Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt. So ist pro Nacht ein Haustierzuschlag von 5 EUR zu
erheben. Ergibt sich nach der Abreise des Gastes, dass er ohne Anmeldung Haustiere in die
Wohnung eingebracht hat, so ist der Haustierzuschlag nachträglich zu entrichten und zusätzlich
für den Mehraufwand des Bernsteinhauses eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR.
5. Preisänderungen
Der Vermieter behält sich vor, während des Jahres auf Grund der Veränderung der
Vermietungssituation (Marktlage) die Preise zu ändern. Sowohl Preiserhöhungen als auch
Preissenkungen sind dabei möglich. Diese Änderungen haben jedoch keinen Einfluss auf bereits
abgeschlossene Verträge. Keine Seite hat dabei Anspruch auf Änderung eines bestehenden
Vertrags.
6. Rücktritt des Kunden/Gastes
Der Kunde ist bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgeblich. Im Falle des Rücktritts kann der
Vermieter Ersatz der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses
Ersatzanspruches bestimmt sich nach der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vereinbarten
Reisebeginn und ist in folgender Weise zur Vereinfachung der Handhabung/des Nachweises
gestaffelt:
- Rücktritt bis zu 60 Tage vor Reiseantritt 30%
- zwischen 59. und 45. Tag 45%
- zwischen 44. und 30 Tag 60%
- zwischen 29. und 15. Tag 80%
- innerhalb 14 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt ohne Benachrichtigung 90%
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
7. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Gastes Änderungen hinsichtlich des Termins bezüglich des Antritts
oder der Länge des Aufenthalts, der Zahl der gebuchten Gäste oder der Art der Unterkunft
vorgenommen, kann der Vermieter dieses bis zum 60. Tag vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn gegen eine Gebühr bzw. Umbuchungsgebühr von 20 EUR durchführen.
Umbuchungswünsche nach dieser Frist können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den in Ziff. 5 genannten Bedingungen und gleichzeitigem
Abschluss einen neuen Reisevertrages zu den geltenden Konditionen durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringen Kosten- und Verwaltungsaufwand
erfordern. In diesen Fällen kann zwischen den Vertragspartnern ein angemessenes Entgelt für
die Umbuchung vereinbart werden. Der Gast kann bis zum Anreisetag bestimmen, dass andere
Personen an seiner Stelle die vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen können. Hierdurch
entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten
des Dritten haftet der ursprüngliche Gast als Abschließender des Vertrags bis zur vollständigen
Bezahlung der Verbindlichkeiten durch den Dritten. Der Vermieter kann dem Wechsel des
Gastes widersprechen, wenn dies gegen behördliche Anweisungen verstößt oder der Dritte als
Vertragspartner nicht tragbar erscheint bzw. mit Leistungen in Verzug kommt.
8. Rücktritt durch Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast die Durchführung des Vertrags ungeachtet
einer Abmahnung durch den Vermieter oder durch von diesem beauftragtes Personal nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als
auch der Gast den Vertrag kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos in Fällen von
höherer Gewalt, Krieg, Streik, auftretenden Beförderungsschwierigkeiten usw. auflösen. Kommt
es zur Kündigung, so kann der Vermieter für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen oder
für die zur Beendigung des Vertragsverhältnis noch zu erbringende Leistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, die zur Rückabwicklung
des Vertrags zu treffen. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.
10. An- und Abreise
Die Wohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur
Verfügung. Sofern eine Anreise vor 14 Uhr oder nach 18 Uhr erfolgt, ist dies dem Vermieter
rechtzeitig mitzuteilen. Ein Recht auf eine frühere Benutzung der Wohnung besteht nicht. Eine
Abreise nach 10 Uhr am Abreisetag kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter
erfolgen. Der Vermieter ist zur Genehmigung einer späteren Abreise nicht verpflichtet. Bei nicht
genehmigter Spätabreise ist der Vermieter berechtigt, dem Gast den vollen Übernachtungspreis
für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
11. Gewährleistung
a) Abhilfe:
Grundsätzlich hat der Gast das Recht, für nicht vertraglich erbrachte Leistungen Abhilfe i.S. §651
c Abs. 2 BGB zu verlangen. Für die Abhilfe hat der Gast dem Vermieter eine angemessene Frist zu
setzen. Der Vermieter kann Abhilfe in der Weise leisten, das er dem Gast eine gleichwertige
Wohneinheit zur Verfügung stellt. Ein Kündigungsrecht erwächst dem Gast daraus nicht. Der
Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Dem Gast stehen dann Minderungsansprüche nach b) oder Kündigung zu. Der
Einräumung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Vermieter abgelehnt wird oder
wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Gastes geboten ist.
b) Minderung:
Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen kann der Gast eine angemessene
Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert des
Vertragsgegenstandes in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde. Die Gründe für die Minderung bzw. die Mängel hat der Gast dem Vermieter unverzüglich
mitzuteilen. Er hat dem Vermieter Gelegenheit zu geben, den Mangel kurzfristig zu beheben.
Eine verspätete Mangelanzeige schließt den Anspruch auf Minderung aus.
c) Schadensersatz:
Entsteht dem Gast durch einen Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat ein Schaden, so kann
er hierfür Schadenersatz verlangen.
12. Kündigung
Wird der Aufenthalt des Gastes durch einen Mangel wesentlich beeinflusst und leistet der
Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der
Aufenthalt des Gastes in Folge eines Mangels so erheblich beeinträchtigt wird, dass eine
Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Erheblichkeit des Mangels
muss dabei für den Vermieter wie für jede neutrale Person erkennbar und nachvollziehbar sein.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter die Frist nach 10 a) hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu schaffen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des
Gastes gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung schuldet der Gast dem Vermieter eine
Entschädigung gem. § 471 BGB für die bereits in Anspruch genommenen bzw. bis zur
Beendigung des Mietverhältnisses noch zu erbringenden Leistungen, soweit diese für ihn von
Interesse waren. Dieses Interesse ist das gegeben, wenn der Gast bis zur Kündigung die
Wohnung bzw. die Einrichtungen der Ferienanlage ohne Rüge genutzt hat und die
Beeinträchtigungen den normalen Gebrauch der Mietsache nicht unmöglich oder unzumutbar
gemacht haben.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ribnitz-Damgarten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Bernsteinhaus.