Förderprogramm für Elektromobilität Wer den Klimawandel verhindern, die Umwelt schonen und Treibhausgas-Emissionen senken will, der muss schon jetzt umdenken. Eine zentrale Schlüsselrolle wird dabei in Zukunft der Elektromobilität zukommen. Gerade erst hat das Zeitalter der Elektromobilität begonnen, so entwickelt es sich schon rasant. Deutschlandweit werden Ladestationen errichtet und viele Fahrzeughersteller bringen neue Elektrofahrzeuge auf den Markt. Elektrofahrzeuge, die zurzeit durch die Produktentwicklung noch sehr teuer sind, werden bald zu vergleichbaren Preisen wie herkömmliche Benzin- und Dieselfahrzeuge angeboten. Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf den deutschen Markt zu bringen unterstützt auch die SWS Energie GmbH. Energieversorgung ist eines unserer Kerngeschäftsfelder. Neben der Errichtung der ersten „Elektro-Tankstelle“ in der Hansestadt Stralsund haben wir die Weichen für eine in naher Zukunft ausgebaute Infrastruktur gestellt. Denn es werden weitere Tankstellen folgen. Auch mit der Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge wollen wir helfen, die Entscheidung unserer Kunden zu dieser alternativen Antriebstechnik positiv zu beeinflussen. Die SWS Energie GmbH fördert die Anschaffung von jeweils drei Elektrofahrzeugen ihrer Kunden pro Jahr in Höhe von 500 Euro je Fahrzeug und Haushalt. Es gelten die für Elektrofahrzeuge bestehenden Förderbedingungen der SWS Energie GmbH. Für die Förderung gilt das Eingangsdatum des Antrages. Antragsteller: Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kundennummer Telefon Bankinstitut BIC IBAN Kontoinhaber (falls abweichend von oben) Fahrzeugdaten: Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp voraussichtliches Kennzeichen voraussichtlicher Tag der Erstzulassung Fahrzeugident.-Nr. Zum Zwecke der Kundenbetreuung und zur Abwicklung des Förderantrages erhebt, verarbeitet und speichert die SWS Energie GmbH die ihr bekannt gegebenen Kundendaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Ich erkläre mit meiner Unterschrift die Richtigkeit dieser Angaben und erkenne die Förderbedingungen laut Anlage an. Ort, Datum Unterschrift Allgemeine Bedingungen zur Förderung von Elektrofahrzeugen 1. Die SWS Energie GmbH fördert die Anschaffung neuer Elektrofahrzeuge, die innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes neu zugelassen werden. Förderfähig ist grundsätzlich nur die Erstzulassung eines Fahrzeuges bei Neukauf. Die Förderung ist insgesamt auf drei Fahrzeuge je Jahr begrenzt. 2. Bei dem Fahrzeug darf es sich nicht um ein Gebrauchtfahrzeug handeln. Förderfähig sind nur Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 der EG-Richtlinie 70/156/EWG (Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen) mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. 3. Das Fahrzeug muss ein Serienfahrzeug eines Automobilherstellers sein (kein Eigenbau, keine Umrüstung und kein Testfahrzeug). 4. Das Fahrzeug muss mit einem Elektromotor ohne Hilfsantrieb ausgestattet sein (kein Hybridfahrzeug). 5. Der Förderantrag ist grundsätzlich vor dem Kauf des Fahrzeuges zu stellen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. 6. Gefördert wird jeweils nur ein Fahrzeug je Haushalt. Ein bereits gefördertes Fahrzeug wird nicht noch einmal gefördert. 7. Der Antragsteller muss Kunde der SWS Energie GmbH sein und sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis für die Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung befinden. 8. Kündigt der Kunde innerhalb von zwei Jahren den Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag mit der SWS Energie GmbH, ist die ausgezahlte Fördersumme anteilig in Höhe von 1/24 pro Monat bis zur 2Jahresfrist an die SWS Energie GmbH zurückzuzahlen. 9. Nach erfolgter schriftlicher Zusage durch die SWS Energie GmbH wird die Fördersumme 60 Tage für den Antragsteller reserviert. Erfolgt in diesem Zeitraum kein verbindlicher Abschluss über den Kauf des Fahrzeuges, verfällt die Fördersumme. 10. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Einreichen der Rechnungskopie und einer Zulassungsbescheinigung bei der SWS Energie GmbH per Banküberweisung. 11. Die Fördermittel der SWS Energie GmbH sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 12. Die Fördersumme ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, - wenn sie durch unrichtige Angaben erwirkt wurde, - wenn der Kunde das Fahrzeug innerhalb eines Jahres weiterveräußert, - wenn das Fahrzeug innerhalb eines Jahres an den Händler zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird. 13. Das Förderprogramm beginnt am 1. Januar 2016. Die Laufzeit des Förderprogramms endet bei Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31. Dezember 2016. 14. Eine Haftung der SWS Energie GmbH im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. Die SWS Energie GmbH behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können. 15. Mit seiner Unterschrift erkennt der Antragsteller die Förderbedingungen an. Ort, Datum Unterschrift
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