Deutsche Rentenversicherung Bund

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Die Beschaffung eines Steh– Sitz-Arbeitsplatzes ist förderungswürdig, wenn der Antragsteller ein diagnostiziertes
(Rücken-)Problem mit Facharzt-Attest hat.
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient, kann einen Antrag auf Förderung stellen.
Den Bedarf klärt der Versicherte mit Hilfe des Arztes und auf S. 4-7 folgenden Kostenträgern bzw. Ansprechpartnern.
(Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeber! Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht das bewilligte
Hilfsmittel ins Eigentum des Mitarbeiters über!)
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Bedarf einer Arbeitshilfe zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit
(z.B. verursacht durch Rückenschmerzen)
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1. Facharzt- Attest mit Bestätigung eines Leidens
2. Ausführliche Stellen– oder Tätigkeitsbeschreibung
(damit es nachvollziehbar ist, dass die Person sehr viel im Sitzen tätig ist)
3. Jeweilige Formulare der für Sie zuständigen Behörde
4. Kostenvoranschlag für einen Bürostuhl und Schreibtisch durch HKN
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Antragstellung bei der für Sie zuständigen Behörde
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Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA bzw. LVA) oder Ihr regional zuständiger
Rentenversicherungsträger:
Ansprechpartner:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Servicetelefon: 0800/ 100048070
Voraussetzung zur Förderung:

15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder medizinischer Ausnahmetatbestand
Erforderliche Formulare:

G100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte (Rehabilitationsantrag)

G130 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)

G1206 Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilehabe für Versicherte

G3004-G3005 Ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
! Deutsche Rentenversicherung Bund fördert Bürostühle bis 435 € und höhenverstellbare Tische bis 800 €
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Bundesagentur für Arbeit:
Ansprechpartner:

http://www.arbeitsagentur.de

Servicetelefon:
Arbeitnehmer:
0800/ 4555500
Arbeitgeber:
0800/4555520
Voraussetzung zur Förderung:

Formulare nur vor Ort erhältlich - Einzelfallentscheidung

Weniger als 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung (180 Kalendermonate)
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): Spitzenverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Ansprechpartner:

http://www.dguv.de
Servicetelefon:
0800/ 6050404
Voraussetzung zur Förderung:

Nach Arbeits– oder Wegeunfall
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Integrationsamt:
Ansprechpartner:

http://www.integrationsaemter.de

Servicetelefon:
unter
http://www.integrationsaemter.de/Kontakt/89c7/index.html
zuständiges Amt auswählen (nach Postleitzahl)
Voraussetzung zur Förderung:

Schwerbehinderte oder gleichgestellt behinderte Menschen die im Berufsleben stehen

Verweis auf das Sozialbuch (SGB) 9; § 14 SGB 9 (PDF als Download)

BIH - ABC Behinderung und Beruf http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/77c/index.html
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Reha– Servicestellen:
Ansprechpartner:
http://www.reha-servicestellen.de
Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Reha-Servicestellen, gegliedert nach Trägern,
Ort oder Bundesland.
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Ihr persönlicher Außendienstmitarbeiter
Sowie im Innendienst:
Katharina Tschmara
Tel.: 04421/ 95 56 56
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter:
http://h-k-n.de/foerderung-steh-sitz-arbeitsplatz
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