DIE REVOLUTION IM BRIEFMARKT Rechtssichere Verträge – 8 Praxis-Tipps Rechtssichere Verträge Seite 1 von 4 Inhaltsverzeichnis Rechtssichere Verträge - 8 Praxis-Tipps ............................................................................................ 2 1. Mündliche Verträge ....................................................................................................................... 2 2. Forderungen beweissicher machen............................................................................................. 2 3. Formvorschriften ........................................................................................................................... 2 4. E-Mails ........................................................................................................................................... 3 5. Brief................................................................................................................................................. 3 6. Teuer aber wichtig: der eingeschriebene, eigenhändig zugestellte und mit Rückschein versehene Brief .................................................................................................................................. 3 7. Die digitale Alternative: E-Zustellung .......................................................................................... 3 8. Die digitale Signatur ...................................................................................................................... 4 www.postserver.at Rechtssichere Verträge Seite 2 von 4 Rechtssichere Verträge - 8 Praxis-Tipps 1. Mündliche Verträge Als Unternehmer werden Sie gelegentlich in diese Situation geraten: Sie treffen einen potenziellen Kunden, tauschen Ideen aus, schließlich werden Sie sich einig. Der Kunde bittet Sie, tätig zu werden: ein Handschlag - und Sie legen los. Ein auf diese Weise mündlich geschlossener Vertrag ist wirksam. Problematisch ist und bleibt allerdings die Tatsache, dass Sie einen mündlichen Vertrag vor Gericht nicht beweisen können. Im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage und es erwartet Sie ein Gerichtsprozess mit völlig ungewissem Ausgang. Daher gilt: schwarz auf weiß ist immer besser! 2. Forderungen beweissicher machen Bestätigen Sie dem Kunden eine mündlich getroffene Vereinbarung, indem Sie diese im Nachgang schriftlich fassen. Dazu formulieren Sie eine Vereinbarung, die Sie beide unterschreiben. Sehen Sie 2 Ausfertigungen vor: Eine bekommt der Kunde, die andere ist für Ihre Unterlagen. 3. Formvorschriften Im Allgemeinen gilt, dass es in Österreich den Vertragspartnern frei steht, welche Form des Vertrages gewählt wird. Die Form eines Vertrages sagt nichts über dessen Gültigkeit aus, die Rechtsfolge tritt trotzdem ein. Daneben gibt es Verträge bei denen der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen eine bestimmte Form zur Gültigkeit des Vertrages vorschreibt. Die Schriftform wird beispielsweise bei der Bürgschaft verlangt, hierbei wird die Unterschrift des Bürgen abverlangt. Ehepakte, Kauf-, Tausch oder auch Darlehensverträge zwischen Ehegatten aber auch Schenkungsverträge ohne tatsächliche Übergabe sowie bestimmte Geschäfte seitens Blinder, Stummer oder Gehörloser fordern eine notarielle Beglaubigung. Hauptversammlungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft oder auch die Abänderung eines Gesellschaftsvertrages bedürfen ebenfalls einer notariellen Beurkundung. Besondere Formvorschriften findet man auch bei Testamenten, letztwilligen Verfügungen oder auch bei der Eheschließung selbst. www.postserver.at Rechtssichere Verträge Seite 3 von 4 Der Grund für gerade diese Einschränkungen liegt auf der Hand: Der Formzwang in manchen Rechtsbereichen dient dem Schutz der Übereilung, als Warnfunktion sowie aber auch als Beweiszweck. 4. E-Mails Ähnlich wie bei einer mündlichen Aussage, sehen sie sich bei der E-Mail-Korrespondenz mit dem Problem der Beweisbarkeit konfrontiert. Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei einer EMail nicht in der Lage sein werden zu beweisen, dass diese dem Empfänger zugegangen ist. Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. 5. Brief Psychologisch gesehen hat ein versandter Brief mehr Gewicht als eine versandte E-Mail. Der Gesetzgeber hält aber auch hier fest, dass nicht bewiesen werden kann, dass dieses Schreiben in den Wirkungsbereich des Empfängers eingegangen ist. 6. Teuer aber wichtig: der eingeschriebene, eigenhändig zugestellte und mit Rückschein versehene Brief Besonders wichtig ist die Nachweisbarkeit der Kommunikation, wenn zum Beispiel Fristen in Gang gesetzt werden (Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Mietverträge, etc.). Auch amtliche Schriftstücke müssen in den meisten Fällen eingeschrieben versandt werden. Dazu zählen zum Beispiel Benachrichtigungen des Gerichtes, rechtsverbindliche Dokumente oder Forderung seitens einer Behörde. Aktuell kostet in Österreich ein eingeschriebener, eigenhändig zugestellter und mit Rückschein versehener Brief 7,02 Euro. 7. Die digitale Alternative: E-Zustellung Rechtlich vollständig anerkannt ist die Nutzung der E-Zustellung. Jede Versendung generiert eine gerichtlich anerkannte Zustellbestätigung per E-Mail an den Versender. Diese enthält den Namen des Versenders bzw. des Empfängers, das Datum und die exakte Uhrzeit der durchgeführten Versendung. Auch sind sämtliche angehängten Versandstücke inkl. des "Deckblatts", auf dieser Zustellbestätigung aufgelistet. Jede Versendung erzeugt einen individuellen und unverfälschbaren digitalen Code. Damit wird jede nachträgliche Veränderung www.postserver.at Rechtssichere Verträge Seite 4 von 4 bei der Übertragung ausgeschlossen. Dadurch ist jede Zustellbestätigung gerichtlich anerkannt und kann als eindeutiges Beweismittel im Fall von Rechtsstreitigkeiten eingesetzt werden. Eine E-Zustellung mit Postserver.at kostet 0,50 Euro. 8. Die digitale Signatur Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber bei Vertragsabschlüssen eine eigenhändige Unterschrift – entweder im Original am Papier oder via digitaler Signatur mit der Bürgerkarte oder Handysignatur. Ihre persönliche Handysignatur können Sie entweder online beantragen oder in einem Finanzamt ihrer Wahl, den Gebietskrankenkassen, Bezirksämtern, zahlreichen Gemeindeämtern und einer stetig wachsenden Zahl von lokalen Anbietern ausstellen lassen. Ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenes Dokument ist gemäß § 4 Abs. 1 Signaturgesetz einem handschriftlich unterschriebenen Dokument grundsätzlich rechtlich gleichgestellt, da die Identität des Unterzeichnenden mit den Daten im Melderegister abgeglichen wurde. Die Nutzung der digitalen Signatur mit der Bürgerkarte oder Handysignatur ist kostenfrei. Weder die Ausstellung noch die Nutzung ist kostenpflichtig. www.postserver.at
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