die revolution im briefmarkt

DIE REVOLUTION
IM BRIEFMARKT
Rechtssichere Verträge –
8 Praxis-Tipps
Rechtssichere Verträge
Seite 1 von 4
Inhaltsverzeichnis
Rechtssichere Verträge - 8 Praxis-Tipps ............................................................................................ 2
1. Mündliche Verträge ....................................................................................................................... 2
2. Forderungen beweissicher machen............................................................................................. 2
3. Formvorschriften ........................................................................................................................... 2
4. E-Mails ........................................................................................................................................... 3
5. Brief................................................................................................................................................. 3
6. Teuer aber wichtig: der eingeschriebene, eigenhändig zugestellte und mit Rückschein
versehene Brief .................................................................................................................................. 3
7. Die digitale Alternative: E-Zustellung .......................................................................................... 3
8. Die digitale Signatur ...................................................................................................................... 4
www.postserver.at
Rechtssichere Verträge
Seite 2 von 4
Rechtssichere Verträge - 8 Praxis-Tipps
1. Mündliche Verträge
Als Unternehmer werden Sie gelegentlich in diese Situation geraten: Sie treffen einen
potenziellen Kunden, tauschen Ideen aus, schließlich werden Sie sich einig. Der Kunde bittet Sie,
tätig zu werden: ein Handschlag - und Sie legen los. Ein auf diese Weise mündlich
geschlossener Vertrag ist wirksam. Problematisch ist und bleibt allerdings die Tatsache, dass
Sie einen mündlichen Vertrag vor Gericht nicht beweisen können. Im Zweifelsfall steht Aussage
gegen Aussage und es erwartet Sie ein Gerichtsprozess mit völlig ungewissem Ausgang. Daher
gilt: schwarz auf weiß ist immer besser!
2. Forderungen beweissicher machen
Bestätigen Sie dem Kunden eine mündlich getroffene Vereinbarung, indem Sie diese im
Nachgang schriftlich fassen. Dazu formulieren Sie eine Vereinbarung, die Sie beide
unterschreiben. Sehen Sie 2 Ausfertigungen vor: Eine bekommt der Kunde, die andere ist für
Ihre Unterlagen.
3. Formvorschriften
Im Allgemeinen gilt, dass es in Österreich den Vertragspartnern frei steht, welche Form des
Vertrages gewählt wird. Die Form eines Vertrages sagt nichts über dessen Gültigkeit aus, die
Rechtsfolge tritt trotzdem ein.
Daneben gibt es Verträge bei denen der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen eine
bestimmte Form zur Gültigkeit des Vertrages vorschreibt. Die Schriftform wird beispielsweise
bei der Bürgschaft verlangt, hierbei wird die Unterschrift des Bürgen abverlangt. Ehepakte,
Kauf-, Tausch oder auch Darlehensverträge zwischen Ehegatten aber auch Schenkungsverträge
ohne tatsächliche Übergabe sowie bestimmte Geschäfte seitens Blinder, Stummer oder
Gehörloser fordern eine notarielle Beglaubigung. Hauptversammlungsbeschlüsse einer
Aktiengesellschaft oder auch die Abänderung eines Gesellschaftsvertrages bedürfen ebenfalls
einer notariellen Beurkundung. Besondere Formvorschriften findet man auch bei Testamenten,
letztwilligen Verfügungen oder auch bei der Eheschließung selbst.
www.postserver.at
Rechtssichere Verträge
Seite 3 von 4
Der Grund für gerade diese Einschränkungen liegt auf der Hand: Der Formzwang in manchen
Rechtsbereichen dient dem Schutz der Übereilung, als Warnfunktion sowie aber auch als
Beweiszweck.
4. E-Mails
Ähnlich wie bei einer mündlichen Aussage, sehen sie sich bei der E-Mail-Korrespondenz mit
dem Problem der Beweisbarkeit konfrontiert. Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei einer EMail nicht in der Lage sein werden zu beweisen, dass diese dem Empfänger zugegangen ist.
Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus.
5. Brief
Psychologisch gesehen hat ein versandter Brief mehr Gewicht als eine versandte E-Mail. Der
Gesetzgeber hält aber auch hier fest, dass nicht bewiesen werden kann, dass dieses Schreiben
in den Wirkungsbereich des Empfängers eingegangen ist.
6. Teuer aber wichtig: der eingeschriebene, eigenhändig zugestellte und
mit Rückschein versehene Brief
Besonders wichtig ist die Nachweisbarkeit der Kommunikation, wenn zum Beispiel Fristen in
Gang gesetzt werden (Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Mietverträge, etc.). Auch amtliche
Schriftstücke müssen in den meisten Fällen eingeschrieben versandt werden. Dazu zählen zum
Beispiel Benachrichtigungen des Gerichtes, rechtsverbindliche Dokumente oder Forderung
seitens einer Behörde.
Aktuell kostet in Österreich ein eingeschriebener, eigenhändig zugestellter und mit Rückschein
versehener Brief 7,02 Euro.
7. Die digitale Alternative: E-Zustellung
Rechtlich vollständig anerkannt ist die Nutzung der E-Zustellung. Jede Versendung generiert
eine gerichtlich anerkannte Zustellbestätigung per E-Mail an den Versender. Diese enthält den
Namen des Versenders bzw. des Empfängers, das Datum und die exakte Uhrzeit der
durchgeführten Versendung. Auch sind sämtliche angehängten Versandstücke inkl. des
"Deckblatts", auf dieser Zustellbestätigung aufgelistet. Jede Versendung erzeugt einen
individuellen und unverfälschbaren digitalen Code. Damit wird jede nachträgliche Veränderung
www.postserver.at
Rechtssichere Verträge
Seite 4 von 4
bei der Übertragung ausgeschlossen. Dadurch ist jede Zustellbestätigung gerichtlich
anerkannt und kann als eindeutiges Beweismittel im Fall von Rechtsstreitigkeiten eingesetzt
werden.
Eine E-Zustellung mit Postserver.at kostet 0,50 Euro.
8. Die digitale Signatur
Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber bei Vertragsabschlüssen eine eigenhändige Unterschrift –
entweder im Original am Papier oder via digitaler Signatur mit der Bürgerkarte oder
Handysignatur.
Ihre persönliche Handysignatur können Sie entweder online beantragen oder in einem
Finanzamt ihrer Wahl, den Gebietskrankenkassen, Bezirksämtern, zahlreichen
Gemeindeämtern und einer stetig wachsenden Zahl von lokalen Anbietern ausstellen lassen.
Ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenes Dokument ist gemäß § 4 Abs. 1
Signaturgesetz einem handschriftlich unterschriebenen Dokument grundsätzlich rechtlich
gleichgestellt, da die Identität des Unterzeichnenden mit den Daten im Melderegister
abgeglichen wurde.
Die Nutzung der digitalen Signatur mit der Bürgerkarte oder Handysignatur ist kostenfrei.
Weder die Ausstellung noch die Nutzung ist kostenpflichtig.
www.postserver.at