Parkordnung
Saison
2015
Parkordnung
Saison
2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eintritts- & Benutzerregeln für den Erlebnispark Ziegenhagen
Herzlich willkommen im Erlebnispark Ziegenhagen ! Für Sie beginnen nun einige Stunden
des Erlebens und Erholens. Bei aller Freude Ihrerseits bitten wir Sie, die sonst übliche
Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, dass Sie
für sich und andere Verantwortung zeigen und die nachfolgenden Regeln beachten, die
letztlich nur Ihrem eigenen Interesse bzw. Ihrer eigenen Sicherheit dienen.
§ 1 Parken | Parkplätze
Auf den Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO. Ihre Fahrzeuge sind nicht bewacht und
nicht versichert. Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die
Anweisungen des Parkpersonals genauestens befolgt werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug
nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie dennoch Ihr Fahrzeug
außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, es auf Ihr Risiko
und auf Ihre Kosten abzuschleppen. Für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Sturm,
Hagel, Feuer oder Diebstahl und Beschädigungen durch andere, können wir keinen Ersatz
gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch das Parkpersonal verursacht wurde.
Aber auch dann können wir nur Schadensersatz gewähren, wenn Sie den Schaden vor
Verlassen des Parkplatzes der Parkverwaltung melden.
§ 2 Eintrittspreise
Das Parkgelände darf nur mit gültigen Eintrittskarten und an den dafür vorgesehenen und
gekennzeichneten Besucher-Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten sind während
des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Wer ohne gültige
Eintrittskarte angetroffen wird, zahlt den doppelten Eintrittspreis und verlässt anschließend
sofort den Park. Mit dem Kauf der Eintrittskarten und dem Betreten der Anlage erkennen
Sie die Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich und unwiderruflich an.
Nach Bezahlung des Eintritts haben Sie als Besucher das Recht, den Park während der
bekannten und regulären Öffnungszeiten zu betreten. Die Öffnungszeiten sind im
Parkprospekt und auf der Preistafel ersichtlich. Beim Verlassen des Geländes erlischt
automatisch die Möglichkeit des Wiedereintritts. Besucher, die beispielsweise zu ihrem
Fahrzeug möchten, benötigen unbedingt am Parkausgang einen Stempel auf dem
Handrücken, der zum Wiedereintritt berechtigt. Ausdrücklich und höchst vorsorglich
weisen wir Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung hin, die
wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und wegen Erschleichen von Leistungen gemäß
§ 265 a StGB erwirkt werden kann, sollten Sie beispielsweise eines der folgenden Delikte
begehen: zum Beispiel Missbrauch der Saisonkarte; Abgabe dieser Karte an Fremde, Nachbarskinder oder Freunde auf die Familienkarte mit in den Park nehmen; Betreten des Parks
über die Zäune oder an sonstigen nicht dafür vorgesehenen Stellen oder auf dem Gelände
des Parks ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden. Ganz besonders greifen die o. a.
§§, wenn Sie versuchen sollten, Ihre Eintrittskarten auf den Parkplätzen oder vor dem Parkeingang anderen Personen verkaufen zu wollen. Auch ein potenzieller Käufer dieser Karten
macht sich hierbei automatisch mit strafbar. Ganz explizit sei an dieser Stelle erwähnt,
dass das Kopieren von Gutscheinen, Freikarten oder Saisonkarten einer Erschleichung von
Leistungen gleichkommt und ebenfalls nach § 265 a StGB verfolgt und geahndet wird.
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§ 3 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
a) Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das
Entfachen von Feuer an anderen, als den dafür vorgesehenen Stellen.
(siehe § 8 Parkordnung))
b) In den Gebäuden des Parks sowie in den Innenbereichen
der Parkgastronomie möchten wir Sie bitten, nicht zu rauchen.
c) Besucher dürfen die Wege und Plätze im Park nicht verlassen.
d) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen
(Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) sind auf dem gesamten Parkgelände nicht
gestattet.
e) Den Anordnungen unseres Park-Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
f) Das mutwillige Lärmen sowie der lautstarke Betrieb von
transportablen Musikanlagen ist untersagt.
g) Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, wird der
Zutritt zum Park oder zu den Fahrgeschäften verweigert. Sie können auch vom
Parkgelände verwiesen werden.
h) Personen unter 7 Jahren dürfen nur mit einer erwachsenen Aufsicht in den Park.
i) Die Gebäude, die mit Blitzschutz ausgestattet sind, müssen bei einem aufziehenden
Gewitter unbedingt aufgesucht werden (Durchsagen beachten) — alle anderen
Unterstände sind dafür nicht geeignet und bieten keinen ausreichenden Wetterschutz !
j) Im Park sind keine Fahrräder, Roller, Laufräder, Dreiräder, Inlineskates, Skateboards
oder Ähnliches gestattet. Diese Gerätschaften bleiben im Auto oder am besten gleich
zu Hause. Achtung: Keine Aufbewahrungsmöglichkeiten durch uns !
§ 4 Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen
Die Einrichtungen stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur
Verfügung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitungen an den einzelnen Geräten sowie
die Anweisungen unseres Personals. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Spiel- oder
Fahranlagen außerhalb der vorgesehenen Benutzungseinrichtungen zu betreten oder die
zugelassenen Wege zu verlassen. Sollten Sie dennoch die Anleitungen beziehungsweise
Anweisungen missachten, so kann unser Personal Sie von der Benutzung der jeweiligen
Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird.
Dies gilt zum Beispiel auch, wenn Sie versuchen sollten, sich in einer Warteschlange
„vorzudrängeln“. Außerdem haften Sie für alle Schäden, die durch Missachtungen oder
mutwillige Beschädigungen entstehen. Kurzzeitige und / oder technisch bedingte
Betriebsausfälle einzelner Anlagen berechtigen zu keinem Preisnachlass. Gleiches gilt
für eine eventuelle Räumung oder Schließung des Parks oder der Fahrgeschäfte aufgrund
eines Katastrophenfalls oder in Folge von höherer Gewalt, wie zum Beispiel amtliche
Unwetterwarnungen für Schwergewitter, Stürme oder Starkregenfälle.
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§ 5 Benutzung der Spielgeräte
Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen und sonstigen Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit
zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt, an
den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder
beachtet und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet.
Den Eltern, Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen obliegen die Beaufsichtigung der
Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit ihrer zu betreuenden
Personen Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Die Benutzungsanweisungen,
die in Wort und Bild angebracht sind, gilt es unbedingt zu beachten. An den Stellen
und Geräten, an denen Personal vor Ort ist, gilt es die Vorgaben und Anweisungen des
Parkpersonals entsprechend zu beachten und zu befolgen.
§ 6 Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht
sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen
Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch zu
beaufsichtigende Personen entstehen. Der Besucher ist verpflichtet, für die Schäden,
die er nachweislich verursacht hat und die auf mangelnde Aufsichtspflicht zurückzuführen
sind, Schadensersatz zu leisten. Die Begleitpersonen sind für die Schäden verantwortlich,
die von den zu beaufsichtigenden Personen verursacht wurden.
§ 7 Füttern und der Umgang mit Tieren
Grundsätzlich ist das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter nicht gestattet, da diese
davon Schaden nehmen können (Ausnahme: das Futter aus den aufgestellten Automaten).
Wichtig: Tiere sind keine Maschinen ! Immer langsam von vorne nähern, nie erschrecken
oder jagen und immer damit rechnen, dass sich ein Tier umdreht und eventuell austritt
oder schubst. Im Streichelzoo müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten auf
die Sicherheit der Kinder achten. Haustiere (außer Hunden) dürfen nicht mit in den Park
genommen werden !
§ 8 Grillen im Park
–
Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene
Gefahr.
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Das Grillen ist bis 18:00 Uhr erlaubt, der Park schließt ebenfalls um 18.00 Uhr.
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Sorgen Sie dafür, dass bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Grill vollkommen erloschen ist.
Lassen Sie den Grill auch sonst niemals ohne Aufsicht brennen !
–
Verlassen Sie den Grillplatz nicht, ohne noch einmal komplett überprüft zu haben,
ob auch wirklich alles in ordnungsgemäßem und unbedenklichem Zustand ist.
–
Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle.
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–
Holz zum Anfeuern ist nicht erlaubt.
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Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
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Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin,
Petroleum, Brennspiritus, Gas oder Ähnliches sind grundsätzlich verboten.
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Auch das Aufstellen und Betreiben von Einweg-Grills, Gasflaschen oder Gasgrills ist ^
nicht erlaubt.
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Bitte lassen Sie unbedingt die Asche zum Auskühlen auf der Grillstelle liegen !
Die Asche wird von uns weggeräumt — auch der Grill wird gereinigt.
–
Bei selbst mitgebrachten Grills bitten wir Sie eindringlich darum, diese nur auf den
dafür vorgesehenen Betonplatten aufzustellen und auch dort zu betreiben
(keinesfalls einfach ins Gras oder auf einen Tisch stellen) und die Asche in die dafür
vorgesehenen kleinen silbergrauen Metalltonnen zu schütten.
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Das Aufstellen von Wasserkochgeräten auf dem Rasen ist nicht gestattet.
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Für Schäden, die Sie beim Grillen anderen Parkgästen zufügen oder die durch den
fahrlässigen Umgang mit Feuer oder dem Grill entstehen, müssen wir Sie haftbar
machen. Für Schäden an im Eigentum des Parks befindlichen Objekten oder
Gegenständen, die durch fahrlässigen Umgang entstehen, werden Sie ebenfalls in
Haftung genommen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Der Park haftet nur für Schäden, welche auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personals
zurückzuführen sind — insbesondere wird keine Haftung für eigene, selbst mitgebrachte
Gegenstände übernommen. Bei eventuell liegengebliebener Sachen oder Kleidung können
wir keine Haftung übernehmen.
§ 10 Unwettereinschränkungen
Mit Gewitter und Unwetter ist im Sommer häufig zu rechnen. Bitte begeben Sie sich
immer rechtzeitig in feste Gebäude, da dort die Schadensgefahr durch Blitzeinschlag oder
umherfliegende Gegenstände geringer ist. Halten Sie sich bei Gewitter niemals im Wald
oder unter Bäumen auf, auch nicht in den zahlreichen Pavillons oder Grillhütten, da
diese keinen Wetterschutz bieten (siehe hierzu auch den Unwetterhinweis im Infoblatt).
Eltern oder Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass sich die von ihnen
beaufsichtigten Personen rechtzeitig in die Gebäude begeben. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Hagel, Sturm etc.) und der Hanglage des Parks kann es zur Rutschgefahr kommen. Auch hier sind die Gäste selbst verantwortlich. Bei einer eventuellen
Räumung des Parks aufgrund eines Katastrophenfalls oder in Folge von höherer Gewalt,
wie zum Beispiel amtliche Unwetterwarnungen für Schwergewitter, Stürme oder
Starkregenfälle, entfällt jeglicher Anspruch auf Preisminderung oder Geldrückgabe. Bei
Extremwetterlagen behalten wir uns außerdem die Komplett-Schließung respektive eine
Nichtöffnung des Parks vor.
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§ 11 Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden von unseren Technikern sorgfältig gepflegt, gewartet
und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen,
so melden Sie den Schaden vor dem Verlassen des Parkgeländes bei der Information
(Eingangskasse). Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht,
dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte. Ein
Schadensersatz unsererseits ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung erst nach
dieser Frist beziehungsweise nach dem Verlassen des Parks erfolgt.
§ 12 Film- und Bildrechte
Das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der
Genehmigung der Geschäftsleitung. Parkbesucher, die bei den im Park hin und wieder
stattfindenden Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, bitten wir
dringend, die Aufnahmebereiche entsprechend zu meiden und im Zweifelsfall unser
Personal oder das Aufnahmeteam darüber zu informieren. Ansonsten gehen wir davon
aus, dass wir die Aufnahmen, die wir innerhalb des Parks tätigen, um sie für unsere öffentliche Werbung einzusetzen, auch dementsprechend verwenden und verwerten dürfen.
§ 13 Werbung | Anbieten von Waren- und Dienstleistungen
Werbung und werbliche Maßnahmen auf dem gesamten Betriebsgelände inklusive
Parkplätze und sonstigen Freiflächen, sowie auch das Anbieten von Waren und
Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung
gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden eventuell Reinigungs-, Säuberungs- oder
Entfernungskosten juristisch gegen den Verursacher geltend gemacht.
§ 14 Hausrecht
Der Park ist auf seinem Grundstück dazu berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung
verstoßen, die andere Parkgäste belästigen oder beleidigen, lautstark herumpöbeln oder
sich den Anordnungen der Parkaufsicht widersetzen, entschädigungslos vom Gelände zu
verweisen und gegebenenfalls ein temporäres Parkverbot zu verhängen. Das gilt insbesondere für Personen, die auf dem Parkgelände ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden.
§ 15 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen grundsätzlich in bar. An der Eingangskasse und in der Gaststätte
kann mit EC-Karte (keine Kreditkarten) bezahlt werden.
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§ 16 Erfüllungsort | Geltungsbereich
Der Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, in diesem Fall Ziegenberg 3,
D-37217 Witzenhausen, OT Ziegenhagen. Diese Parkordnung findet auf allen Grundstücken
des Parks Anwendung und Gültigkeit. Hierzu gehören der gesamte Parkbereich inklusive
seiner Parkplätze sowie der Ausweich-, Ausgleichs- und Erweiterungsflächen.
§ 17 Gerichtsstand
Gerichtstand für juristische Angelegenheiten ist das Amtsgericht Eschwege
37269 Eschwege | Friedrich-Wilhelm-Straße 39
§ 18 Anwendbares Recht
Es gelten ausschließlich das nationale Recht und die momentan gültigen Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland.
§ 19 Ladungsfähige Adresse
Erlebnispark Ziegenhagen | Ziegenberg 3 | D-37217 Witzenhausen | OT Ziegenhagen
Sarah Exner | +49 5545.246 | Steuernr. 041 81560093 | USt-Identnr. DE299653296
§ 20Mediale Kontaktdaten
www.erlebnispark-ziegenhagen.de
[email protected]
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Kontakt | Impressum
Erlebnispark Ziegenhagen
Ziegenberg 3
37217 Witzenhausen
OT Ziegenhagen
Tel 05545.246
Fax 05545.6372
[email protected]
www.erlebnispark-ziegenhagen.de
Geschäftsführung
Sarah Exner
Michael Stolzenberg
Steuernummer
041 81560093
USt-Identnummer
DE299653296
© 2015 Erlebnispark Ziegenhagen
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