Türen - Holz Roeren

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Türen
Foto: GRAUTHOFF
Millimeterarbeit
Am laufenden Band
Bemessung
„Ein Zentimeter ist kein Maß“, hieß es
früher oft salopp auf der Baustelle. Gemeint
war, dass es in der Regel nicht auf den
Millimeter ankam. Anders ist das bei Zargen
und Türen, wo es auf den problemlosen
Einbau der Komponenten Zarge, Türblatt
und Bänder ankommt. Seit einigen Monaten
gilt für „Türen im Wohnungsbau“ die
Neufassung der DIN 18101...
Die neue DIN 18101 wurde auf stumpf
einschlagende Elemente mit und ohne Oberblende erweitert. Türbreiten und Türhöhenmaße wurden den heutigen Gegebenheiten
angepasst und die Bandabstände, inkl. eines
evtl. vorhandenen dritten Bandes, wurden
neu festgelegt.
Die Festlegung der wesentlichen Maße
und ihre Lage zu bestimmten Bezugskanten
oder Bezugsebenen vereinfacht sowohl den
Zusammenbau der einzelnen Bauteile einer
Tür, als auch die spätere Austauschbarkeit
eines Türblattes in einer Zarge ohne
Nacharbeiten.
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Foto: JELD–WEN
*Neu geregelt: DIN 18101: 2014-08 Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schloss-Sitz – gegenseitige Abhängigkeit der Maße
Millimeterarbeit
Türen für den Wohnungsbau – die neue DIN 18101
„Ein Zentimeter ist kein Maß", hieß es früher oft salopp auf der
Baustelle. Gemeint war, dass es in der Regel nicht auf den Millimeter
ankam. Anders ist das bei Zargen und Türen, wo es auf einen problemlosen Einbau der Komponenten Zarge, Türblatt und Bänder ankommt.
Seit einigen Monaten gilt für „Türen im Wohnungsbau" die Neufassung
der DIN 18101, die damit ihre fast 30 Jahre alte Vorgänger-Norm
ersetzt.
Die Maßnorm DIN 18101* für Innentüren ist in vielen Belangen grundle­
gend überarbeitet worden. Das wird schon am Umfang deutlich, der von
5 auf 22 Seiten gewachsen ist. Die Norm legt die gegenseitig abhängigen
Maße von Türzargen und Türblättern fest sowie die Lage der Türbänder und
des Türschlosses (Bandsitz und Schloss-Sitz).
Dadurch soll der individuelle Abstimmungsaufwand zwischen
Türblatthersteller und Zargenhersteller reduziert werden sowie die damit
verbundenen Fehlerquellen. Grade unter dem Gesichtspunkt, dass Zargen,
Türblätter und Baubeschläge (Türschlösser und -bänder) getrennt angelie­
fert und erst auf der Baustelle, zeitlich unabhängig voneinander, montiert
werden, soll so der problemloser Zusammenbau sicher gestellt werden.
Die Festlegung der wesentlichen Maße und ihrer Lage zu bestimmten
Bezugskanten oder Bezugsebenen vereinfacht sowohl den Zusammenbau
der einzelnen Bauteile einer Tür, als auch die spätere Austauschbarkeit
eines Türblattes in einer Zarge ohne Nacharbeiten.
Wesentliche Neuerungen/Änderungen
• Die neue Norm berücksichtigt, dass heutzutage große, raumhohe
Türen (durchgehend oder mit einer Oberblende) und stumpf einschlagende Türen weit verbreitet sind.
• Die Beschränkung der Anwendung auf Tür­blätter mit Nenn­dicken von
39–42 mm ist entfallen.
• Die Höhenlage eines evtl. vorhandenen dritten Bandes wurde eindeutig
geregelt. Das war bisher für Türen größerer Höhe nicht der Fall. Die
Höhenlage der Bandbezugslinie eines dritten Bandes ist jetzt auf 350 mm
unterhalb der Bandbezugslinie des oberen Bandes festgelegt.
• Der Anwendungsbereich wurde auf stumpf einschlagende Elemente mit
und ohne Oberblende erweitert. Die bisherige Norm galt ausschließlich
für gefälzte Türblätter. Außenmaße und Zargenfalztiefen stumpf ein­
schlagender Türen wurden entsprechend den sich in der Praxis bewährten
Gepflogenheiten übernommen.
•
Türbreiten und Türhöhenmaße wurden den heutigen Gegebenheiten
angepasst und werden fortan in unterschiedlichen Maßtabellen geführt
(s. Tabellen 1 und 2). Die Türhöhen nach neuer Norm reichen von 1.625 mm
(Baurichtmaß) bis 2.750 mm (minus 15 mm bei gefälzten Türen).
• Neu in der Norm ist, dass der Abstand zwischen dem oberen und dem
unteren Band nun für jede Türhöhe eindeutig festgelegt ist und einer
gewissen Logik folgt. Für von den Vorzugsmaßen abweichenden Türen
wurden Grenzwerte definiert, sodass auch hierfür eindeutige Abstände
gelten. Eine einzige Ausnahme gilt (noch) für Türen von 2.110 mm Höhe,
die den gleichen Abstand wie 1.985 mm hohe Türen aufweisen. Der
Grund dafür sind die hohen Lagerbeständen der Händler und Hersteller.
Abgrenzung
DIN 18101:2014 gilt nicht für:
• Außentüren nach DIN EN 14351-1
• Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN EN 16034
• Einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627
• Rauchschutztüren nach DIN 18095-1 mit allgemeinem
bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP)
• Feuerschutztüren mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ).
Diese Türen mit besonderen Anforderungen werden als vollständige,
einbaufertige Türelemente, die nicht aus angelieferten Einzelteilen
verschiedener Hersteller auf der Baustelle zusammengebaut werden,
betrachtet. Deshalb unterliegt die Abstimmung ihrer Maße dem
Hersteller.
Foto: GRAUTHOFF
Am laufenden Band
Höhenmaße und Bandabstände neu festgelegt
Wandöffnungen
in Türena
Türblattaußenmaße
für gefälzte
Türen
(Baurichtmaße
(Typmaße
nach DIN 18100) gefälzte Türen)
Türblattaußenmaße für
stumpf einschlagende
Türen und Falzmaße für
gefälzte Türen
(Typmaße stumpfe Türen)
Höhe im Zargenfalzb
bzw. Unterkante der
Oberblende
(obere Bezugskante)
Bandabstände zwischen
den Bandbezugslinien für das obere und untere Band
Toleranz +2/0 mm
Toleranz 0/-2 mm
Toleranz ± 0,5 mm
Drückerhöhec
bis Oberkante Türfalz
bzw. Oberkante
Türblatt bei stumpf
einschlagenden Türen
Bandabstände gelten auch für
abweichende Höhen G nach
folgendem Grenzwertraster
Höhe G [mm]
Höhe E [mm]
Höhe [mm]
Höhe B [mm]
Höhe D [mm]
Höhe G [mm]
Maß X
[mm]
1625
1610
1597
1608
1060
1546 bis 1670
554
1750
1735
1722
1733
1185
1671 bis 1795
679
1875
1860
1847
1858
1310
1796 bis 1920
804
2000
1985
1972
1983
1435
1921 bis 2045
929
2125
2110
2097
2108
1435
2046 bis 2170
1054
2250
2235
2222
2233
1685
2171 bis 2295
1179
2375
2360
2347
2358
1810
2296 bis 2420
1304
2500
2485
2472
2483
1935
2421 bis 2545
1429
2625
2610
2597
2608
2060
2545 bis 2670
1554
2750
2735
2722
2733
2185
2671 bis 2795
1679
Tabelle 1: Türhöhenmaße für gefälzte und stumpf einschlagende Türblätter und Türzargen
a
Die Ableitung der Nennmaße für Wandöffn. erfolgt aus den Baurichtmaßen DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) und DIN 18100 (Wandöffnungen für Türen)
b
Je nach Zargenkonstruktion ist die lichte Zargenhöhe bei Zargen ohne Oberblende etwa 10 bis 15 mm kleiner (genaue Maße ggf. nach Angaben der Herstellers)
c
Dieses Maß ergibt eine rechnerische Drückerhöhe von 1050 mm über Oberfläche des fertigen Fußbodens (OFF)
Foto: GRAUTHOFF
Direkter Bezug
Die Festlegung wesentlicher Maße und Bezugskanten
Bezugskanten an Türen für Türblatt und Zarge
Obere
Bezugskante
ohne Oberblenden
mit Oberblenden
bei Zargen
oberer Zargenfalz
Unterkante
der Blende
bei Türen
mit gefälzten
Türblättern
der
obere Falz
mit stumpf
einschlagenden
Türblättern
die
Tür­blatt­
Oberkante
der obere Türfalz
Untere
Bezugskante bei
Stahl­zargen
Fußbodeneinstandsmarkie­
rung oder die Unterkante der
Zargen-Seitenteile
(s. DIN 18111-1 und -2)
Untere
Bezugskante bei
Holzzargen und
Holzmontage­
zargen
die Unterkante der
Zargen-Seitenteile
Seitliche
Bezugskante
Entspricht bei Türzargen und Türblatt
dem seitlichen Zargenfalz
Drittes Band
Wenn Türblätter ein drittes Band erhalten, so ist
die Bandbezugslinie nach DIN 18268* für dieses
Band 350 mm unter der Bezugslinine des obersten
Bandes.
Die untere
Bezugskante
entspricht der
planmäßigen
Lage (Solllage/
Nennlage) der
Oberfläche des
fertigen Fußbodens ("OFF")
Tabelle 2: Bezugskanten an Türen für Türblatt und Zarge zur Ermittlung von
Bandsitz und Drückerhöhe
DIN 18268:1985-01 Baubeschläge; Türbänder; Bandbezugslinie
* Maßnorm für Innentüren – worauf ist zu achten?
•
Bei individuell gefertigten Türelementen können andere Maße als
in der Norm definiert verwendet werden.
• Bei Türhöhen von 1985 und 2110 mm (stumpf einschlagende Türen: 1927
und 2097 mm) ändert sich der Bandsitz nach Norm nicht. Bei größeren
oder kleineren Türen ist bei Bestellung und Auftragbestätigung darauf
zu achten, ob/dass sich der Bandabstand entsprechend der neuen Norm
geändert haben kann.
• Bei Türen für bauseits vorhandene Zargen ist der Bandabstand der Zargen
zu kontrollieren und die Türen sind darauf abzustimmen.
• Bei Türen, für die drei Bänder vorgesehen sind, ist darauf zu achten, dass
der Bandabstand nach Norm jetzt 350 mm unterhalb der Bandbezugslinie
des oberen Bands beträgt. Je nach Hersteller sind bei Bedarf andere
Abstände ggf. ausdrücklich zu bestellen.
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