102 Türen Foto: GRAUTHOFF Millimeterarbeit Am laufenden Band Bemessung „Ein Zentimeter ist kein Maß“, hieß es früher oft salopp auf der Baustelle. Gemeint war, dass es in der Regel nicht auf den Millimeter ankam. Anders ist das bei Zargen und Türen, wo es auf den problemlosen Einbau der Komponenten Zarge, Türblatt und Bänder ankommt. Seit einigen Monaten gilt für „Türen im Wohnungsbau“ die Neufassung der DIN 18101... Die neue DIN 18101 wurde auf stumpf einschlagende Elemente mit und ohne Oberblende erweitert. Türbreiten und Türhöhenmaße wurden den heutigen Gegebenheiten angepasst und die Bandabstände, inkl. eines evtl. vorhandenen dritten Bandes, wurden neu festgelegt. Die Festlegung der wesentlichen Maße und ihre Lage zu bestimmten Bezugskanten oder Bezugsebenen vereinfacht sowohl den Zusammenbau der einzelnen Bauteile einer Tür, als auch die spätere Austauschbarkeit eines Türblattes in einer Zarge ohne Nacharbeiten. Holz Roeren GmbH Mevissenstr. 62 47803 Krefeld Privatkunde Tel. 0 21 51/87 87-70 Fax 0 21 51/87 87-99 [email protected] Profikunde Tel. 0 21 51/87 87-40 Fax 0 21 51/87 87-66 [email protected] Öffnungszeiten Mo - Fr 8.30 - 18.30 Uhr Sa 8.30 - 14.30 Uhr Öffnungszeiten Mo - Do 7.30 - 17.15 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr www.holz-roeren.de Foto: JELD–WEN *Neu geregelt: DIN 18101: 2014-08 Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schloss-Sitz – gegenseitige Abhängigkeit der Maße Millimeterarbeit Türen für den Wohnungsbau – die neue DIN 18101 „Ein Zentimeter ist kein Maß", hieß es früher oft salopp auf der Baustelle. Gemeint war, dass es in der Regel nicht auf den Millimeter ankam. Anders ist das bei Zargen und Türen, wo es auf einen problemlosen Einbau der Komponenten Zarge, Türblatt und Bänder ankommt. Seit einigen Monaten gilt für „Türen im Wohnungsbau" die Neufassung der DIN 18101, die damit ihre fast 30 Jahre alte Vorgänger-Norm ersetzt. Die Maßnorm DIN 18101* für Innentüren ist in vielen Belangen grundle gend überarbeitet worden. Das wird schon am Umfang deutlich, der von 5 auf 22 Seiten gewachsen ist. Die Norm legt die gegenseitig abhängigen Maße von Türzargen und Türblättern fest sowie die Lage der Türbänder und des Türschlosses (Bandsitz und Schloss-Sitz). Dadurch soll der individuelle Abstimmungsaufwand zwischen Türblatthersteller und Zargenhersteller reduziert werden sowie die damit verbundenen Fehlerquellen. Grade unter dem Gesichtspunkt, dass Zargen, Türblätter und Baubeschläge (Türschlösser und -bänder) getrennt angelie fert und erst auf der Baustelle, zeitlich unabhängig voneinander, montiert werden, soll so der problemloser Zusammenbau sicher gestellt werden. Die Festlegung der wesentlichen Maße und ihrer Lage zu bestimmten Bezugskanten oder Bezugsebenen vereinfacht sowohl den Zusammenbau der einzelnen Bauteile einer Tür, als auch die spätere Austauschbarkeit eines Türblattes in einer Zarge ohne Nacharbeiten. Wesentliche Neuerungen/Änderungen • Die neue Norm berücksichtigt, dass heutzutage große, raumhohe Türen (durchgehend oder mit einer Oberblende) und stumpf einschlagende Türen weit verbreitet sind. • Die Beschränkung der Anwendung auf Türblätter mit Nenndicken von 39–42 mm ist entfallen. • Die Höhenlage eines evtl. vorhandenen dritten Bandes wurde eindeutig geregelt. Das war bisher für Türen größerer Höhe nicht der Fall. Die Höhenlage der Bandbezugslinie eines dritten Bandes ist jetzt auf 350 mm unterhalb der Bandbezugslinie des oberen Bandes festgelegt. • Der Anwendungsbereich wurde auf stumpf einschlagende Elemente mit und ohne Oberblende erweitert. Die bisherige Norm galt ausschließlich für gefälzte Türblätter. Außenmaße und Zargenfalztiefen stumpf ein schlagender Türen wurden entsprechend den sich in der Praxis bewährten Gepflogenheiten übernommen. • Türbreiten und Türhöhenmaße wurden den heutigen Gegebenheiten angepasst und werden fortan in unterschiedlichen Maßtabellen geführt (s. Tabellen 1 und 2). Die Türhöhen nach neuer Norm reichen von 1.625 mm (Baurichtmaß) bis 2.750 mm (minus 15 mm bei gefälzten Türen). • Neu in der Norm ist, dass der Abstand zwischen dem oberen und dem unteren Band nun für jede Türhöhe eindeutig festgelegt ist und einer gewissen Logik folgt. Für von den Vorzugsmaßen abweichenden Türen wurden Grenzwerte definiert, sodass auch hierfür eindeutige Abstände gelten. Eine einzige Ausnahme gilt (noch) für Türen von 2.110 mm Höhe, die den gleichen Abstand wie 1.985 mm hohe Türen aufweisen. Der Grund dafür sind die hohen Lagerbeständen der Händler und Hersteller. Abgrenzung DIN 18101:2014 gilt nicht für: • Außentüren nach DIN EN 14351-1 • Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN EN 16034 • Einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627 • Rauchschutztüren nach DIN 18095-1 mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP) • Feuerschutztüren mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ). Diese Türen mit besonderen Anforderungen werden als vollständige, einbaufertige Türelemente, die nicht aus angelieferten Einzelteilen verschiedener Hersteller auf der Baustelle zusammengebaut werden, betrachtet. Deshalb unterliegt die Abstimmung ihrer Maße dem Hersteller. Foto: GRAUTHOFF Am laufenden Band Höhenmaße und Bandabstände neu festgelegt Wandöffnungen in Türena Türblattaußenmaße für gefälzte Türen (Baurichtmaße (Typmaße nach DIN 18100) gefälzte Türen) Türblattaußenmaße für stumpf einschlagende Türen und Falzmaße für gefälzte Türen (Typmaße stumpfe Türen) Höhe im Zargenfalzb bzw. Unterkante der Oberblende (obere Bezugskante) Bandabstände zwischen den Bandbezugslinien für das obere und untere Band Toleranz +2/0 mm Toleranz 0/-2 mm Toleranz ± 0,5 mm Drückerhöhec bis Oberkante Türfalz bzw. Oberkante Türblatt bei stumpf einschlagenden Türen Bandabstände gelten auch für abweichende Höhen G nach folgendem Grenzwertraster Höhe G [mm] Höhe E [mm] Höhe [mm] Höhe B [mm] Höhe D [mm] Höhe G [mm] Maß X [mm] 1625 1610 1597 1608 1060 1546 bis 1670 554 1750 1735 1722 1733 1185 1671 bis 1795 679 1875 1860 1847 1858 1310 1796 bis 1920 804 2000 1985 1972 1983 1435 1921 bis 2045 929 2125 2110 2097 2108 1435 2046 bis 2170 1054 2250 2235 2222 2233 1685 2171 bis 2295 1179 2375 2360 2347 2358 1810 2296 bis 2420 1304 2500 2485 2472 2483 1935 2421 bis 2545 1429 2625 2610 2597 2608 2060 2545 bis 2670 1554 2750 2735 2722 2733 2185 2671 bis 2795 1679 Tabelle 1: Türhöhenmaße für gefälzte und stumpf einschlagende Türblätter und Türzargen a Die Ableitung der Nennmaße für Wandöffn. erfolgt aus den Baurichtmaßen DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) und DIN 18100 (Wandöffnungen für Türen) b Je nach Zargenkonstruktion ist die lichte Zargenhöhe bei Zargen ohne Oberblende etwa 10 bis 15 mm kleiner (genaue Maße ggf. nach Angaben der Herstellers) c Dieses Maß ergibt eine rechnerische Drückerhöhe von 1050 mm über Oberfläche des fertigen Fußbodens (OFF) Foto: GRAUTHOFF Direkter Bezug Die Festlegung wesentlicher Maße und Bezugskanten Bezugskanten an Türen für Türblatt und Zarge Obere Bezugskante ohne Oberblenden mit Oberblenden bei Zargen oberer Zargenfalz Unterkante der Blende bei Türen mit gefälzten Türblättern der obere Falz mit stumpf einschlagenden Türblättern die Türblatt Oberkante der obere Türfalz Untere Bezugskante bei Stahlzargen Fußbodeneinstandsmarkie rung oder die Unterkante der Zargen-Seitenteile (s. DIN 18111-1 und -2) Untere Bezugskante bei Holzzargen und Holzmontage zargen die Unterkante der Zargen-Seitenteile Seitliche Bezugskante Entspricht bei Türzargen und Türblatt dem seitlichen Zargenfalz Drittes Band Wenn Türblätter ein drittes Band erhalten, so ist die Bandbezugslinie nach DIN 18268* für dieses Band 350 mm unter der Bezugslinine des obersten Bandes. Die untere Bezugskante entspricht der planmäßigen Lage (Solllage/ Nennlage) der Oberfläche des fertigen Fußbodens ("OFF") Tabelle 2: Bezugskanten an Türen für Türblatt und Zarge zur Ermittlung von Bandsitz und Drückerhöhe DIN 18268:1985-01 Baubeschläge; Türbänder; Bandbezugslinie * Maßnorm für Innentüren – worauf ist zu achten? • Bei individuell gefertigten Türelementen können andere Maße als in der Norm definiert verwendet werden. • Bei Türhöhen von 1985 und 2110 mm (stumpf einschlagende Türen: 1927 und 2097 mm) ändert sich der Bandsitz nach Norm nicht. Bei größeren oder kleineren Türen ist bei Bestellung und Auftragbestätigung darauf zu achten, ob/dass sich der Bandabstand entsprechend der neuen Norm geändert haben kann. • Bei Türen für bauseits vorhandene Zargen ist der Bandabstand der Zargen zu kontrollieren und die Türen sind darauf abzustimmen. • Bei Türen, für die drei Bänder vorgesehen sind, ist darauf zu achten, dass der Bandabstand nach Norm jetzt 350 mm unterhalb der Bandbezugslinie des oberen Bands beträgt. Je nach Hersteller sind bei Bedarf andere Abstände ggf. ausdrücklich zu bestellen. Bei allen Fragen steht Ihnen Ihr HolzLand-Fachhandelspartern jederzeit gern zur Seite. Bitte sprechen Sie uns an! Impressum: Herausgeber: HolzLand GmbH Deutsche Straße 5 44339 Dortmund Redaktion: Technische Medien, Christian Meyer Layout und Druck: HolzLand GmbH Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung! Die Gültigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Aussagen ist eigenverantwortlich vom Anwender zu überprüfen. 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