Bekanntmachung Absicht Teileinziehung Moorrandweg Nienwohld

Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Nienwohld, Kreis Stormarn
Absicht zur Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 8 Abs. 3
Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
-MoorrandwegDie Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat am 25.06.2015 beschlossen,
folgende öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen:
Moorrandweg zwischen Moorweg und Gemeindegrenze Sülfeld sowie vom Moorweg aus in
Richtung der Gemeindegrenze Nahe. Die betroffene öffentliche Verkehrsfläche besteht
aus den folgenden Flurstücken:
Gemarkung Nienwohld, Flur 1, Flurstücke: 1/1, 3/4, 3/45
Germarkung Nienwohld, Flur 2, Flurstücke: 46/1, 48/5, 49/5, 102/5, 114/1
Gemarkung Nienwohld, Flur 3, Flurstücke: 144/3, 149/6
Gemarkung Nienwohld, Flur 4, Flurstück: 77
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 631) in
der zurzeit geltenden Fassung erfolgen.
Danach ist eine Verkehrsfläche einzuziehen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls
vorliegen, die gegenüber den privaten Interessen überwiegen.
Die Gründe des öffentlichen Wohls liegen in dem Natur-, Boden- und Grundwasserschutz
sowie in der Erholung des Menschen und in diesem Zusammenhang mit der
Ausschilderung als überörtlicher Wanderweg. Mit der Teileinziehung und der
Ausschilderung als überörtlicher Wanderweg ist auch der Schutz der Natur selbst sowie
der Wanderer und Fahrradfahrer vor Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Ein weiterer
Grund
des
öffentlichen
Wohls
liegt
in
der
Finanzierung
der
Wegeunterhaltungsmaßnahmen aus Steuermitteln, was dazu führt, dass der Weg zu
Gunsten weniger Nutzer auf Kosten der Allgemeinheit unterhalten wird. Darüber hinaus
sind diese Unterhaltungsmaßnahmen, auch aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet
und der damit einhergehenden Vernässung und mangelnden Tragfähigkeit des Weges
sehr kostenintensiv. Es scheint nicht weiter zumutbar, diese Maßnahmen zu Lasten der
Allgemeinheit zu finanzieren, wenn gleichzeitig nur ein sehr kleiner Personenkreis davon
profitiert.
Der Lageplan der vom Einziehungsverfahren betroffenen Verkehrsfläche liegt während
der Geschäftszeiten in dem Zeitraum
vom 03.09.2015
bis einschließlich 01.10.2015
in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide,
Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.
Personen deren Belange durch die Teileinziehung berührt werden, haben Gelegenheit
Einwendungen zu erheben. Diese sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach
Beendigung der Auslegung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
bei der auslegenden Dienststelle zu erheben.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben
Diese Bekanntmachung wird am 26. August 2015 durch Bereitstellung im Internet auf
der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheideland.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Hinweis:
Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr
Bargteheide, den 21. August 2015
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech