Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Nienwohld, Kreis Stormarn Absicht zur Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 8 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) -MoorrandwegDie Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat am 25.06.2015 beschlossen, folgende öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen: Moorrandweg zwischen Moorweg und Gemeindegrenze Sülfeld sowie vom Moorweg aus in Richtung der Gemeindegrenze Nahe. Die betroffene öffentliche Verkehrsfläche besteht aus den folgenden Flurstücken: Gemarkung Nienwohld, Flur 1, Flurstücke: 1/1, 3/4, 3/45 Germarkung Nienwohld, Flur 2, Flurstücke: 46/1, 48/5, 49/5, 102/5, 114/1 Gemarkung Nienwohld, Flur 3, Flurstücke: 144/3, 149/6 Gemarkung Nienwohld, Flur 4, Flurstück: 77 Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 631) in der zurzeit geltenden Fassung erfolgen. Danach ist eine Verkehrsfläche einzuziehen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber den privaten Interessen überwiegen. Die Gründe des öffentlichen Wohls liegen in dem Natur-, Boden- und Grundwasserschutz sowie in der Erholung des Menschen und in diesem Zusammenhang mit der Ausschilderung als überörtlicher Wanderweg. Mit der Teileinziehung und der Ausschilderung als überörtlicher Wanderweg ist auch der Schutz der Natur selbst sowie der Wanderer und Fahrradfahrer vor Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Ein weiterer Grund des öffentlichen Wohls liegt in der Finanzierung der Wegeunterhaltungsmaßnahmen aus Steuermitteln, was dazu führt, dass der Weg zu Gunsten weniger Nutzer auf Kosten der Allgemeinheit unterhalten wird. Darüber hinaus sind diese Unterhaltungsmaßnahmen, auch aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet und der damit einhergehenden Vernässung und mangelnden Tragfähigkeit des Weges sehr kostenintensiv. Es scheint nicht weiter zumutbar, diese Maßnahmen zu Lasten der Allgemeinheit zu finanzieren, wenn gleichzeitig nur ein sehr kleiner Personenkreis davon profitiert. Der Lageplan der vom Einziehungsverfahren betroffenen Verkehrsfläche liegt während der Geschäftszeiten in dem Zeitraum vom 03.09.2015 bis einschließlich 01.10.2015 in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung. Personen deren Belange durch die Teileinziehung berührt werden, haben Gelegenheit Einwendungen zu erheben. Diese sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle zu erheben. Hinweis: Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben Diese Bekanntmachung wird am 26. August 2015 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheideland.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Hinweis: Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land Montag bis Freitag (außer Mittwoch) 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr Bargteheide, den 21. August 2015 Amt Bargteheide-Land Der Amtsvorsteher Herbert Sczech
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