Kernfahrbahnen auf übergeordneten Strassen innerorts

Kanton St.Gallen
Baudepartement
Tiefbauamt
Richtlinie TBA
R
Kernfahrbahnen auf übergeordneten Strassen innerorts
Urs Kost
Kantonsingenieur
Verfasser
Strassen- und Kunstbauten
Version Juli 2012, ersetzt November 2015
Kernfahrbahnen auf übergeordneten Strassen innerorts
2012.03
Tiefbauamt
Kanton St. Gallen
R
Richtlinien
Kernfahrbahnen auf
übergeordneten Strassen innerorts
Kontaktadresse:
Baudepartement
Tiefbauamt
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St. Gallen
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
Seite 1 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
1 Ziel
Der vorliegende Leitfaden soll den Projektleitern des Tiefbauamtes und der Polizei primär ermöglichen, die Zweckmässigkeit einer Kernfahrbahn im Innerortsbereich zu prüfen. Wichtigstes Instrument ist die Checkliste auf Seite 9.
Der Einrichtung einer Kernfahrbahn geht in der Regel eine grundlegende Überlegung zur gemischten oder getrennten Führung des Radverkehrs mit dem Motorfahrzeugverkehr voraus, bevor es zum Entscheid für eine Kernfahrbahn als besondere Lösung für enge Strassenabschnitte
kommt. Bei bestehenden Strassen geht es um die geeignete Zuteilung der vorhandenen Strassenfläche; bei neuen Strassen ist die erforderliche Strassenbreite zu ermitteln (vgl. nachfolgende
Abbildung). Zu diesem Fragenkomplex werden lediglich einige Hinweise gegeben.
Mischverkehr
Bauliche
Trennung
Mit Radstreifenmarkierung
Radweg
Radstreifen +
Leitlinie
Kernfahrbahn
Ohne Radstreifenmarkierung
Nur Leitlinie
Neue Strassen
Bestehende Strassen
Strassenbreite
Keine
Markierung
2 Fahrbahngestaltung
2.1 Mischverkehr (keine Radstreifenmarkierung)
Auf übergeordneten Strassen sind enge Profile (< 6.0m) im allgemeinen zu schmal für die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr (keine Radstreifenmarkierung). Zwischenprofile
(6.0-7.0m) sollten aus Sicherheitsgründen wenn möglich nicht verwendet werden. Damit besteht
lediglich auf Strassen mit einer Breite von 7.00 - 7.50m und einem Verkehrsaufkommen von bis
zu 10'000 MFZ/Tag eine grundsätzliche Verträglichkeit von Velofahrern im Gemischtverkehr. Bei
grösseren Strassenbreiten sind zusätzliche Merkmale zu beachten. 1
1 M. Reichenbach, R. Affolter: „Strassen mit Gemischtverkehr: Anforderungen aus der Sicht der Zweiradfahrer“
SVI-Forschungsbericht 1046, Januar 2003
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
Seite 2 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
2.2 Fahrbahn mit Radstreifenmarkierung
2.2.1 Kernfahrbahnen
Kernfahrbahnen sind durch Markierung oder mit gestalterischen Mitteln (z.B. Materialunterschiede) ausgeschiedene Teile von Fahrbahnen. Sie stehen vorrangig dem motorisierten Verkehr zur Verfügung, reichen aber nicht aus, um die Begegnungen aller Fahrzeug-Kategorien zu
gewährleisten. Sie weisen keine Leitlinie auf. Beidseits der Kernfahrbahnen liegen Radstreifen.
4.50 - 5.50m
Kernfahrbahn
7.00m – 8.50m
≥1.25m
Radstreifen
≥1.25m
Radstreifen
Grundsätze für die Einrichtung von Kernfahrbahnen sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Erheblicher Radverkehrsanteil ( ≥3% zumindest zeitweise)
Gesamtfahrbahnbreite: 7.00m-8.50m
Anzustrebende Radstreifenbreite: 1.50m
Radstreifenmindestbreite: 1.25m (+0.50m Zuschlag bei Längsparkierung)
Kernfahrbahnbreite: 4.50m-5.50m
Verkehrsbelastung: ≤ 10'000 Fahrzeuge DTV
Anteil Schwerverkehr inkl. Busse des ÖV: < 6%
Streckenlänge: 200m-1’000m
Strassencharakter:
o keine Kuppen mit eingeschränkter Sichtweite
o Längsneigung < 4%
o Ausreichende Sichtverhältnisse bei Einmündungen
o Keine Kurven mit drastischer Geschwindigkeitsreduktion
o Strassenquerschnitt muss über die gesamte Strecke stetig bleiben
Mittlerer Abstand der Bushaltestellen pro Fahrtrichtung mindestens ca. 400m
Die Randbereiche der Fahrbahnen dürfen nicht zu einer Gefahrenquelle für die Radfahrer werden (z.B. Einlaufschächte, Poller, Parkierung, lichte Seitenfreiheit, Belagszustand,
Randabschluss)
Handlungsspielräume bieten sich insbesondere bezüglich des Verhältnisses von DTV – Verkehrszusammensetzung und Breite der Kernfahrbahn.
Belastung
DTV
≤ 10’000
≤ 10’000
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Anteil
Schwerverkehr
≤ 6%
≥ 6%
Breite
Radstreifen
≥ 1.25m
≥ 1.40m
Version: Nov.2015
Breite
Kernfahrbahn
4.50-5.50m
≥ 5.00m
Seite 3 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
Erkenntnisse aus der Praxis:
Im Rahmen von Untersuchungen zu Kernfahrbahnen in den Kantonen Bern 2 und St.Gallen 3 sowie einer Forschungsarbeit der SVI im Jahr 1999 4 wurden inzwischen zahlreiche Beispiele der
Einrichtung von Kernfahrbahnen mit Vorher-Nachher-Untersuchungen begleitet und analysiert.
Es können folgende Erkenntnisse daraus zusammengefasst werden:
1. Die untersuchten Kernfahrbahnen funktionieren gut.
2. Die Überholmanöver von Motorfahrzeugen erfolgen mit ausreichenden und genügenden Sicherheitsabständen zu den Radfahrenden. Das Abstandsverhalten ist unabhängig von der
Verkehrsmenge.
3. Kernfahrbahnen sind kein Mittel zur Geschwindigkeitsreduktion!
4. Radstreifen ≤ 1.25m sowie Radstreifen neben schmalen Längsparkstreifen werden von
Radfahrern nicht angenommen und sind zu vermeiden.
5. Die Markierung von Radstreifen bewirkt beim Veloverkehr das Bestreben in der Streifenmitte zu fahren, wodurch die Abstände zum Fahrbahnrand bei schmalen Radstreifen geringer werden können, als vor einer Markierung. Deshalb ist eine ausreichende Radstreifenbreite besonders wichtig.
2.2.2 Schmalfahrbahnen
Schmalfahrbahnen (Fahrstreifenbreiten zwischen 2.60m und 3.00m) wären von ihrer Gesamtfahrbahnbreite inkl. Velostreifen (7.70m-8.50m) ebenfalls zu den Kernfahrbahnen zu rechnen,
weisen jedoch eine Leitlinie auf.
≥1.25m
Radstreifen
≥2.80m
Schmalfahrbahn
≥1.25m
Radstreifen
Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Wirkungsweise von Schmalfahrbahnen in Luzern haben folgende Leistungsmerkmale ergeben:
•
•
•
Verkehrsbelastung: ≤ 20'000 Fahrzeuge DTV
Busfrequenz: ≤ 30 Bussen/h im Querschnitt
Fahrstreifenbreite: ≥ 2.80m je Richtung
2 Verkehrsteiner: Erfolgskontrolle zu sechs Kernfahrbahnen im Kanton Bern 2002
3 J.-L. Frossard: Kernfahrbahn – Vorher-Nachher-Untersuchung an der Bischofszellerstrasse Gossau SG 2002
4 K. Zweibrücken: “Optimierte Führung des Veloverkehrs an engen Strassenabschnitten (Kernfahrbahnen)“
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
Seite 4 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
Die Markierung der Leitlinie erzeugt beim motorisierten Verkehr ein deutliches Spurverhalten mit
dem Bestreben, in der Fahrstreifenmitte zu fahren. Leitlinien erzeugen bei schmalen Fahrbahnquerschnitten, auch ohne Radstreifen eine Orientierung zur Leitlinie, d.h. zur Fahrbahnmitte hin,
insbesondere beim Überholen von rechtsfahrenden Velos. Bei Fahrstreifen ab 2.80m Breite ist
ein Überfahren der Radstreifenmarkierung selten zu beobachten.
Im weiteren kann auf die Bemerkungen zu Kernfahrbahnen (Kap. 2.2.1) bezüglich Strassencharakter, Streckenlänge, Einlaufschächten und Erfahrungen aus der Praxis verwiesen werden, die
gleichermassen für Schmalfahrbahnen gelten.
2.2.3 Mischformen
Generell ist auf Strecken mit Längsneigung aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten
des Veloverkehrs in Auf- und Abwärtsrichtung aus der Sicht der Velofahrer verglichen mit ebenen Strecken ein grösseres Bedürfnis für einen markierten Radstreifen gegeben. Besteht die
Möglichkeit nicht, so scheinen Lösungen mit asymmetrischer Fahrstreifenaufteilung grundsätzlich geeignet, sofern der Fahrstreifen der Steigung das Vorbeifahren mit ausreichendem Abstand zum Velofahrenden zulässt und in der Gegenrichtung deutlich zum Überholen zwingt.
Mindestfahrstreifenbreite ohne Radstreifen
≥2.80m* ≥3.95m*
≥4% (Steigung)
*Normalprofilerarbeitung auf der Basis der Verkehrszusammensetzung
Kernfahrbahn bzw. Schmalfahrbahn mit einseitigem Radstreifen
≥4% Steigung
≥4% Steigung
4.50-5.50m
≥2.80m ≥2.80m
Radstreifen ≥ 1.25m
Radstreifen ≥ 1.25m
oder
Kernfahrbahn
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Schmalfahrbahn
Version: Nov.2015
Seite 5 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
3 Aspekte der Verkehrssicherheit
3.1 Beginn und Ende einer Kernfahrbahn
Beginn und Ende von Kernfahrbahnen werden, wenn sie nicht direkt an Knotenpunkten oder
anderen markanten Querschnittsveränderungen anschliessen bzw. enden als kritisch eingestuft.
Zu dieser Problematik gibt es auch noch zu wenige Erfahrungswerte. Es gelten grundsätzlich die
gleichen Prinzipien wie für die Einrichtung von Radstreifen.
Vom Kanton St. Gallen (Tiefbauamt, Kantonspolizei) wurden dazu zusätzlich drei Standardlösungen entwickelt, die in den nachfolgenden Skizzen dargestellt sind.
Kernfahrbahn
Übergangsbereich
"Normalfahrbahn"
z.B. Fahrbahn ausserorts
≥1.25m
Kernfahrbahn
≥1.25m
2.0m Trottoir
1.25m
1.00m
Insellänge 2.00-4.00m
1.00m
1.25m
2.0m Trottoir
Inseln markiert, Pflästerung, andere Farbe etc.
Kernfahrbahn
Übergangsbereich
"Normalfahrbahn"
≥1.25m
Kernfahrbahn
≥1.25m
4.0m 3.0m >4.2m
z.B. Fahrbahn ausserorts
2.0m Trottoir
2.0m Trottoir
Kernfahrbahn
Übergangsbereich
"Normalfahrbahn"
z.B. Fahrbahn ausserorts
2.0m Trottoir
≥1.25m
Kernfahrbahn
5.0-6.0m
≥1.25m
2.0m Trottoir
aus Kostengründen kein Doppelbund, ggf. Randsteine oder Belagswechsel
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
Seite 6 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
Auf den Beginn einer Kernfahrbahn sollte, ergänzend zu baulichen Massnahmen, durch ein entsprechendes Signal aufmerksam gemacht werden:
Kernfahrbahn
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
Seite 7 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
3.2 Linksabbiegende Velofahrer auf Kernfahrbahnen
Ein kritischer Punkt bei der Einrichtung von Kernfahrbahnen ist die Situation der linksabbiegenden Velofahrer. Zur Orientierung im unmittelbaren Knotenpunkts- bzw. Einmündungsbereich
können „Aufstellhilfen“ wie eine kurzzeitige Radstreifen- oder Mittellinienmarkierung das Abbiegen erleichtern.
2.0m Trottoir
≥1.25m
Kernfahrbahn
≥1.25m
2.0m Trottoir
2.0m Trottoir
≥1.25m
Kernfahrbahn
≥1.25m
2.0m Trottoir
3.3 Fahrbahnangrenzende Parkierungen
Fahrbahnangrenzende Parkierungen schaffen für den Veloverkehr offensichtliche Konfliktpotenziale. Der in der Norm SN 640 060 empfohlene Sicherheitsstreifen von ≥ 0.50m mindert das Kollisionsrisiko mit offenen Autotüren und ermöglicht dem Veloverkehr, die Normalfahrlinie einzunehmen.
Parkstreifen
Sicherheitsstreifen ≥ 0.50m
Sicherheitsstreifen ≥ 0.50m
Parkstreifen
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
Seite 8 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
4 Checkliste Kernfahrbahn innerorts
Verkehrsmerkmale (erforderlich)
JA
NEIN
VORHANDEN
•
Verkehrsbelastung: DTV ≤ 10'000 Fz


............................ Fz/Tag
•
Schwerverkehrsanteil: < 6%


............................ %
•
Anteil Velo ( ≥3% zumindest zeitweise)


............................ %
•
Gesamtfahrbahnbreite 7.00-8.50m


............................ m
•
Signalisierte Höchstgeschwindigkeit
............................ km/h
•
V85 (sofern vorhanden)
............................ km/h
Streckenmerkmale
JA
NEIN
•
befindet sich innerorts


•
Abschnittslänge 200m-1000m


•
Längsneigung <4% (Gefälle/Steigung)


•
keine Kuppen mit eingeschränkter Sichtweite


•
keine Kurven, die eine starke Geschwindigkeitsreduktion verlangen


•
Strassenquerschnitt ist weitgehend stetig


•
max. 1 Haltestelle pro 400m und Richtung


•
an Einmündungen genügend Sichtweiten


•
Längsparkierung


•
Abgrenzung Anfang und Ende vorhanden bzw. lösbar


•
keine zu einer Gefahrenstelle führenden Elemente im Radstreifenbereich


Strecke ist für die Einrichtung einer Kernfahrbahn geeignet
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
JA 
NEIN 
Seite 9 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
5 Positivbeispiel für Checkliste Kernfahrbahn innerorts
Verkehrsmerkmale (erforderlich)
JA
NEIN
VORHANDEN
•
Verkehrsbelastung: DTV ≤ 10'000 Fz

X

8000
............................
Fz/Tag
•
Schwerverkehrsanteil: < 6%

X

4
............................ %
•
Anteil Velo ( ≥3% zumindest zeitweise)

X

7
............................ %
•
Gesamtfahrbahnbreite 7.00-8.50m

X

8,00
............................ m
•
Signalisierte Höchstgeschwindigkeit

X

50
............................ km/h
•
V85 (sofern vorhanden)

X

48
............................
km/h
Streckenmerkmale
JA
NEIN
•
befindet sich innerorts

X

•
Abschnittslänge 200m-1000m

X

•
Längsneigung <4% (Gefälle/Steigung)

X

•
keine Kuppen mit eingeschränkter Sichtweite

X

•
keine Kurven, die eine starke Geschwindigkeitsreduktion verlangen

X

•
Strassenquerschnitt ist weitgehend stetig

X

•
Max. 1 Haltestelle pro 400m und Richtung

X

•
An Einmündungen genügend Sichtweiten

X

•
Längsparkierung


X
•
Abgrenzung Anfang und Ende vorhanden bzw. lösbar

X

•
keine zu einer Gefahrenstelle führenden Elemente im Radstreifenbereich

X

Strecke ist für die Einrichtung einer Kernfahrbahn geeignet
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
JA 
X
NEIN 
Seite 10 von 11
Tiefbauamt Kt. St.Gallen
Emch+Berger AG
6 Negativbeispiel für Checkliste Kernfahrbahn innerorts
Verkehrsmerkmale (erforderlich)
JA
NEIN
VORHANDEN
•
Verkehrsbelastung: DTV ≤ 10'000 Fz

X

8000
............................
Fz/Tag
•
Schwerverkehrsanteil: < 6%

X

4
............................ %
•
Anteil Velo ( ≥3% zumindest zeitweise)

X

6
............................ %
•
Gesamtfahrbahnbreite 7.00-8.50m

X

8,00
............................ m
•
Signalisierte Höchstgeschwindigkeit

X

50
............................ km/h
•
V85 (sofern vorhanden)


............................ km/h
Streckenmerkmale
JA
NEIN
•
befindet sich innerorts

X

•
Abschnittslänge 200m-1000m

X

•
Längsneigung <4% (Gefälle/Steigung)

X

•
keine Kuppen mit eingeschränkter Sichtweite

X

•
keine Kurven, die eine starke Geschwindigkeitsreduktion verlangen

X

•
Strassenquerschnitt ist weitgehend stetig

X

•
Max. 1 Haltestelle pro 400m und Richtung


X
•
An Einmündungen genügend Sichtweiten

X

•
Längsparkierung

X

•
Abgrenzung Anfang und Ende vorhanden bzw. lösbar

X

•
keine zu einer Gefahrenstelle führenden Elemente im Radstreifenbereich

X

Strecke ist für die Einrichtung einer Kernfahrbahn geeignet
Kernfahrbahnen auf übergeordneten
Strassen innerorts.docx
Version: Nov.2015
JA 
NEIN X

Seite 11 von 11