Das Kämmereiamt informiert: Wasserzähler regelmäßig ablesen Angesichts steigender Kosten auf dem Energiepreissektor ist es ratsam, die Entwicklung des eigenen Verbrauchs im Auge zu behalten. Die Kämmerei empfiehlt den Wasserzähler -am besten monatlichabzulesen, sich den Verbrauch zu notieren und mit früheren Werten zu vergleichen. Es kommt immer wieder vor, dass eine defekte Hausinstallation einen sehr hohen Wasserverbrauch nach sich zieht und es im Rahmen der Endabrechnung zu einem bösen Erwachen kommt. Was können die Ursachen für einen zu hohen Wasserverbrauch sein? Die technischen Ursachen können z.B. eine beschädigte Dichtung am Toilettenspülkasten oder ein defektes Sicherheitsventil am Warmwasserbereiter (Boiler) sein. Im schlimmsten Fall könnte auch die Möglichkeit eines Rohrbruches bestehen. Ferner spielt der Wasserdruck eine nicht unwesentliche Rolle. Im Gemeindegebiet gibt es verschiedene Druckzonen. Je nach Höhenlage kann der Wasserdruck zwischen 2,5 bis 6 bar liegen. Je höher der Leitungsdruck des Wassers, desto höher ist der Wasserdurchfluss bei Entnahme. Auch sollte die Auswirkung tropfender Wasserhähne oder Spülkästen nicht unterschätzt werden. Hier läuft zwar eine geringe Wassermenge, aber auf die Dauer gesehen, stellt dies einen erheblichen Verbrauch da und verursacht erhöhte Kosten. Anhand der folgenden Tabelle können Sie die Auslaufmenge je nach Größe des Lecks ersehen: Liter in der Leck Millimeter 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 Ø • • • • • • • ••• •• •• Minute 0,33 0,97 1,82 3,16 5,09 8,15 11,3 14,8 18,2 22,3 26,0 30,0 34,0 39,3 Stunde 20 58 110 190 305 490 680 890 1100 1340 1560 1800 2050 2360 Kubikmeter im Tag 0,48 1,39 2,64 4,56 7,30 11,75 16,3 21,4 26,4 32,0 37,4 43,2 49,1 56,8 Monat 14,4 41,6 79 136 218 351 490 640 790 960 1120 1300 1478 1700 Die links genannten Zahlen gelten bei 5 atü Betriebsdruck mit 100% 4 atü Betriebsdruck mit 89 % 3 atü Betriebsdruck mit 77% 2 atü Betriebsdruck mit 63% 1 atü Betriebsdruck mit 45 % Wie kann man einen erhöhten Wasserverbrauch feststellen? Als erstes sollten alle Wasserverbraucher im Haushalt geschlossen werden. Im Anschluss ist am Rollenlaufwerk des Wasserzählers zu prüfen, ob es zum Stillstand kommt oder ob es sich trotzdem noch weiter dreht. Bei einem Rohrbruch kann man davon ausgehen, dass sich das Rollenlaufwerk extrem schnell dreht. Was können die Folgen eines zu hohen Wasserverbrauchs sein? Gemäß § 21 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nußloch gilt die gemessene Wassermenge als Gebührengrundlage. Die gemessene Menge wird auch dann zur Berechnung herangezogen, wenn sie ungenutzt wie etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler verlorengegangen ist. Ein „geschätzter“ Wasserverlust kann nach aktueller Rechtsprechung nicht als Berechnungsgrundlage akzeptiert werden. Eine ähnliche Situation ergibt sich auch beim Abwasser. Laut § 41 Abs. 1 Abwassersatzung, kann das Abwasser nur erlassen werden, wenn es nachweislich nicht in das öffentliche Abwassernetz geleitet wurde. Nachrichtlich: Eine erhöhte Nachzahlung am Jahresende ist auch durch die festgesetzten Vorauszahlungen möglich. Systembedingt orientieren sich die Abschlagszahlungen des aktuellen Jahres an dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Wurde im Vorjahr mehr Wasser verbraucht z.B. durch Aufnahme einer weiteren Person im Haushalt, sind die Abschlagszahlungen im Folgejahr entsprechend hoch angesetzt. Es kommt daher vor, dass etliche Bürger die Abschlagszahlungen heruntersetzen lassen. Im Rahmen der Endabrechnung des aktuellen Jahres kann es infolge dessen zu erhöhten Nachzahlungen kommen. Wer sind die zuständigen Ansprechpartner bei der Gemeinde Nußloch? Nachprüfung des Wasserzählers/ Rohrbruch: Wasserwerk Nußloch Willi Burger Zimmer-Nr. 205 Tel. I: 06224/901-10300 Tel. II: 06224/901-139 Mobil: 0172/6308527 E-Mail: [email protected] Anpassung der Vorauszahlungen oder Fragen zur Endabrechnung: Yvonne Ullrich Zimmer-Nr. 211 Tel: 06224/901-123 Fax: 06224/901-128 E-Mail: [email protected] Eva-Maria Heckert Zimmer-Nr. 210 Tel: 06224/901-124 Fax: 06224/901-128 E-Mail: [email protected]
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