AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ Medienmitteilung Nur wenige IV-Fälle landen im Kanton Schwyz bei der Sozialhilfe aksz. Die Invalidenversicherung (IV) sieht sich immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie ihre Rentenfälle an die Sozialhilfe abschiebe. Die IIZ-Koordinationsstelle hat nun erstmals eine entsprechende langfristige Untersuchung im Kanton Schwyz gemacht: Die Zahlen zeigen, dass diese Verschiebung nur bei vier Prozent der Fälle eintritt. Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) hat schweizweit und auch im Kanton Schwyz den Auftrag, die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Berufs- und Studienberatung, der Invalidenversicherung (IV) sowie der Sozialhilfe zu fördern. Betroffene Menschen mit einer Mehrfachproblematik sollen in Absprache aller Beteiligten und mit Nutzung aller möglichen Eingliederungsinstrumente den Weg zurück in die Arbeitswelt finden. Die IIZ-Koordinationsstelle des Kantons Schwyz beobachtet auch die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Systemen. Politisch am brisantesten ist die Wechselwirkung zwischen der IV und der Sozialhilfe. Vielerorts und wiederholt wird behauptet, dass die IV durch die Herabsetzung ihres Rentenbestandes mittels Rentenaufhebungen dafür sorgt, dass die Gemeinden als letztes Auffangnetz bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe finanziell stärker belastet werden. Diese These der Verschiebung von IV-Rentnern zur Sozialhilfe wurde nun im Kanton Schwyz aufgrund aller konkreten Fälle in einem Zeitraum von fünf Jahren erstmals untersucht. Die IV-Stelle Schwyz hob in den Jahren 2009 - 2013 bei insgesamt 261 Versicherten die IVRente auf oder setzte sie herab. Die IIZ-Koordinationsstelle hat im Jahr 2014 die entsprechenden Daten der IV-Stelle Schwyz erhalten und konnte jeden einzelnen Fall den Bezügern für wirtschaftliche Sozialhilfe aller Schwyzer Gemeinden gegenüberstellen. Die Analyse aller Daten vor Ort im Mehrjahresvergleich zeigte, dass sich in zehn von 261 Fällen eine Verlagerung von der IV in die wirtschaftliche Sozialhilfe ergab. Das entspricht knapp vier Prozent der Fälle. Bei 96 Prozent der Rentenaufhebungen wurden die Gemeinden nicht leistungspflichtig. Die These, dass IV-Rentenaufhebungen zu einer direkten Lastenverschiebung in die wirtschaftlichen Sozialhilfe führen, erweist sich demnach im Kanton Schwyz als falsch. Die Untersuchung über fünf Jahre zeigt, dass sich eine Verschiebung nur in wenigen Einzelfällen beobachten lässt. Die vorliegende Untersuchung konnten nur jene Personen berücksichtigen, die tatsächlich Anspruch auf eine IV-Rente hatten, diese dann aber herabgesetzt oder aufgehoben wurde. Jene Fälle, die aufgrund der verschärften gesetzlichen Zugangsschwelle der IV überhaupt nie eine IV-Rente bezogen, konnten nicht erfasst werden. Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25, Telefax 041 819 05 25, Postanschrift: Postfach 53, 6431 Schwyz [email protected] www.aksz.ch AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ Zusatzinformation Mitglieder der IIZ-Steuergruppe Kanton Schwyz sind: Hubert Helbling, Amt für Arbeit (Vorsitz) Edith Schönbächler, Amt für Berufs- und Studienberatung Franz Merlé, Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke Peter Schmid, Amt für Gesundheit und Soziales Andreas Dummermuth, Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Daniel Reichlin, IIZ-Koordinator Schwyz, 8. Juli 2015 Medienkontakt (ab 14 Uhr): Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz [email protected], Tel. 041 819 04 10 2
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