Nur wenige IV-Fälle landen im Kanton Schwyz bei der Sozialhilfe

AUSGLEICHSKASSE  IV-STELLE SCHWYZ
Medienmitteilung
Nur wenige IV-Fälle landen im Kanton Schwyz bei der Sozialhilfe
aksz. Die Invalidenversicherung (IV) sieht sich immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert,
dass sie ihre Rentenfälle an die Sozialhilfe abschiebe. Die IIZ-Koordinationsstelle hat nun
erstmals eine entsprechende langfristige Untersuchung im Kanton Schwyz gemacht: Die Zahlen zeigen, dass diese Verschiebung nur bei vier Prozent der Fälle eintritt.
Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) hat schweizweit und auch im Kanton Schwyz den
Auftrag, die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Arbeitslosenversicherung (ALV), der
Berufs- und Studienberatung, der Invalidenversicherung (IV) sowie der Sozialhilfe zu fördern.
Betroffene Menschen mit einer Mehrfachproblematik sollen in Absprache aller Beteiligten und
mit Nutzung aller möglichen Eingliederungsinstrumente den Weg zurück in die Arbeitswelt
finden.
Die IIZ-Koordinationsstelle des Kantons Schwyz beobachtet auch die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Systemen. Politisch am brisantesten ist die Wechselwirkung zwischen der IV und der Sozialhilfe. Vielerorts und wiederholt wird behauptet, dass die IV durch
die Herabsetzung ihres Rentenbestandes mittels Rentenaufhebungen dafür sorgt, dass die
Gemeinden als letztes Auffangnetz bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe finanziell stärker belastet werden. Diese These der Verschiebung von IV-Rentnern zur Sozialhilfe wurde nun im Kanton Schwyz aufgrund aller konkreten Fälle in einem Zeitraum von fünf Jahren erstmals untersucht.
Die IV-Stelle Schwyz hob in den Jahren 2009 - 2013 bei insgesamt 261 Versicherten die IVRente auf oder setzte sie herab. Die IIZ-Koordinationsstelle hat im Jahr 2014 die entsprechenden Daten der IV-Stelle Schwyz erhalten und konnte jeden einzelnen Fall den Bezügern
für wirtschaftliche Sozialhilfe aller Schwyzer Gemeinden gegenüberstellen. Die Analyse aller
Daten vor Ort im Mehrjahresvergleich zeigte, dass sich in zehn von 261 Fällen eine Verlagerung von der IV in die wirtschaftliche Sozialhilfe ergab. Das entspricht knapp vier Prozent der
Fälle. Bei 96 Prozent der Rentenaufhebungen wurden die Gemeinden nicht leistungspflichtig.
Die These, dass IV-Rentenaufhebungen zu einer direkten Lastenverschiebung in die wirtschaftlichen Sozialhilfe führen, erweist sich demnach im Kanton Schwyz als falsch. Die Untersuchung über fünf Jahre zeigt, dass sich eine Verschiebung nur in wenigen Einzelfällen beobachten lässt.
Die vorliegende Untersuchung konnten nur jene Personen berücksichtigen, die tatsächlich
Anspruch auf eine IV-Rente hatten, diese dann aber herabgesetzt oder aufgehoben wurde.
Jene Fälle, die aufgrund der verschärften gesetzlichen Zugangsschwelle der IV überhaupt nie
eine IV-Rente bezogen, konnten nicht erfasst werden.
Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25, Telefax 041 819 05 25,
Postanschrift: Postfach 53, 6431 Schwyz
[email protected]
www.aksz.ch
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Zusatzinformation
Mitglieder der IIZ-Steuergruppe Kanton Schwyz sind:
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Hubert Helbling, Amt für Arbeit (Vorsitz)
Edith Schönbächler, Amt für Berufs- und Studienberatung
Franz Merlé, Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke
Peter Schmid, Amt für Gesundheit und Soziales
Andreas Dummermuth, Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Daniel Reichlin, IIZ-Koordinator
Schwyz, 8. Juli 2015
Medienkontakt (ab 14 Uhr):
Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
[email protected], Tel. 041 819 04 10
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