Informationen für ausländische Ärzte aus Nicht-EU

Informationen für ausländische Ärzte aus Nicht-EU-Staaten
Ärzte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können in Sachsen nur arbeiten oder die
Weiterbildung zum Facharzt (Spezialisierung) machen, wenn sie deutsche Sprachkenntnisse
nachweisen können sowie eine Berufserlaubnis/Approbation und einen Aufenthaltstitel haben.
Sprachkenntnisse
Voraussetzung für einen ausländischen Arzt in Sachsen sind gute Kenntnisse der deutschen
Sprache. Diese müssen mindestens dem Sprachniveau B 2 des europäischen Referenzrahmens
entsprechen. Ab Januar 2016 wird in Sachsen wie auch in allen anderen Bundesländern eine
medizinische Fachsprachprüfung zur Pflicht. Durchgeführt wird diese durch die Sächsische
Landesärztekammer.
Berufserlaubnis/Approbation
- Für die Erteilung einer Approbation ist die zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen.
(Standort Dresden oder Leipzig - je nachdem, wo voraussichtlich der zukünftige Arbeitsplatz ist:
Dienstelle Dresden für Anträge aus den Direktionsbezirken Chemnitz und Dresden, Dienstelle
Leipzig für Anträge aus dem Direktionsbezirk Leipzig).
- Für die Erteilung wäre eine Zusage für eine Arbeitsstelle des Krankenhauses hilfreich. In
jedem Fall will die Landesdirektion wissen, wo Sie künftig arbeiten wollen.
- Die Landesdirektion entscheidet auch, ob nicht EU-Bürger die Gleichwertigkeit Ihrer
Ausbildung durch eine Kenntnisprüfung nachweisen müssen. Hier erfahren Sie auch, welche
Unterlagen nötig sind.
- Durchgeführt wird die Kenntnisprüfung durch das Sächsische Landesprüfungsamt für
akademische Heilberufe. In der Vorbereitung auf die Gleichwertigkeitsprüfung unterstützten
verschiedene Institute.
- Zuständig für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde der Region
(Landkreis/Stadt) in welcher Sie arbeiten werden.
 Landesdirektion Sachsen
(http://www.lds.sachsen.de/soziales/index.asp?art_param=684)
 Kenntnisprüfung (http://www.marburger-bund.de/projekte/auslaendische-aerzteforeign-physicians/deutsch#Kenntnispruefung)
 Unterlagen
(https://www.lds.sachsen.de/soziales/index.asp?ID=8114&art_param=686)
 Vorbereitung Gleichwertigkeitsprüfung (http://www.aerzte-fuersachsen.de/foerdungen/auslaendische-aerzte.php#Gleichwertigkeit)
 Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen (http://www.aerzte-fuersachsen.de/leben-in-sachsen/regionen.php)
Hospitation/Gastarzt
Für eine Hospitation (short visit) oder eine Tätigkeit als Gastarzt braucht man nicht in jedem
Fall eine Approbation. Informieren Sie sich dazu beim jeweiligen Krankenhaus über die
Voraussetzungen.
Stellensuche
Für die Arbeit in einem Krankenhaus ist der zuständige Partner die Krankenhausgesellschaft
Sachsen. Im Krankenhausregister Sachsen finden Sie eine Übersicht über alle Krankenhäuser in
Sachsen, eine Stellenbörse und eine Datenbank zu den angebotenen FacharztWeiterbildungen. Freie Arbeitsstellen finden Sie auch direkt auf den Internetseiten der
einzelnen Krankenhäuser und Reha-Kliniken.
 Krankenhausregister Sachsen (http://www.krankenhausregistersachsen.de/de/suche/Regional.html)

Reha-Einrichtungen in Sachsen
(http://www.slaek.de/media/dokumente/02medien/Patienten/arztsuche/RehaEinrichtung-Sachsen.pdf)
Stellenangebote im Ärzteblatt Sachsen und Angebote zur Weiterbildung
 http://www.aerzteblattsachsen.de/anzeigen.php?rubrik=Stellenangebot&raz=Suchen
Online-Jobportale für den medizinischen Bereich:
 Arbeitsagentur
(http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html?kgr=as&m=1&aa=1&rg=13
&e1=75176&e2=75654#klicksuche )
 MediJobs (http://www.medi-jobs.de/jobs/Aerzte/Sachsen/ )
 Springermedizin (http://jobcenter-medizin.de/)
 StepStone (http://www.aerzte-pflege-jobs.stepstone.de/ )
 Deutsches Ärzteblatt (http://www.aerzteblatt.de/aerztestellen )
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen ausländischer Ärzte
finden Sie über das Portal „Anerkennung in Deutschland“. Für Sachsen ist die zuständige
Anlaufstelle für die Erstberatung das IQ Netzwerk Sachsen.
 Anerkennung in Deutschland (http://www.anerkennung-indeutschland.de/html/de/arzt_aerztin.php)
 IQ Netzwerk Sachsen (http://www.netzwerk-iq-sachsen.de/)
Anerkennung einer im Ausland erworbenen Facharztbezeichnung
Für die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Facharztbezeichnung ist zuständig:
Sächsische Landesärztekammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Referat Weiterbildung/Prüfungswesen
Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Tel.-Nr. 0351 8267-313,
E-Mail: [email protected]
Die wichtigsten Informationen sind auch auf der Seite der Sächsischen Landesärztekammer
noch einmal zusammengefasst:
 Orientierungshilfe
(http://www.slaek.de/de/01/auslaendischeaerzte/orientierungshilfe.php)
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen, zum Teil auch in Englisch finden Sie hier:
 www.aerzte-fuer-sachsen.de/foreign-doctors.php
 www.make-it-in-germany.com
 www.lds.sachsen.de
 www.slaek.de
Anbieter Fachsprachkurse in Sachsen:
 Region Chemnitz:
- Euro-Schulen Zwickau (http://www.eso.de/zwickau/alleangebote/veranstaltung/deutsch-fuer-aerztinnen-und-aerzte-businessseminar/deutsch-fuer-aerztinnen-und-aerzte-business-seminar-1/seite-1/ )
- BASS Unternehmensservice GmbH (http://www.bassservice.de/beratung/auslaendische-fachkraefte.html )
 Region Dresden:
- Goethe-Institut Dresden (http://www.goethe.de/ins/de/ort/dre/kur/deindex.htm )

- Partizip2 (http://partizip2.de/?page_id=737 )
Region Leipzig:
- INSTAG GmbH (http://www.instag-bildung.de/fremdsprachen.html )
- Sprachschule UFS Leipzig (http://ufs-leipzig.de/index.php/sprachkursangebote/deutsch/ )
Integrations- und Fachsprachkurse, Relocation Service
 meineagentur24
(http://www.meineagentur24.de/qualifizierung.php?phpMyAdmin=vhdg-sI9XB3GEX06fCBlheaKo1 )
 SaxoMed (http://www.saxomed.com/index-de.php)
Weiterführende Deutsch-Kurse im Berufsalltag:
 Berufsbegleitende Sprachkurse sächsischer Kliniken (http://www.aerzte-fuersachsen.de/foerdungen/auslaendische-aerzte.php#Sprachkurse)