Allgemeine Labor- und Werkstätten-Unterweisung

Allg. Labor- u. Werkstätten-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie
Allgemeine Labor- und Werkstätten-Unterweisung
mit Verweisen auf die Strahlenschutz-Unterweisung sowie
Laserschutz-Unterweisung des Instituts und in Ergänzung
der allgemeinen Labor- und Werkstättenordnung der
Universität Wien
Institut für Mineralogie und Kristallographie
Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie
Universität Wien
Gesetzliche Grundlagen
In der jeweils gültigen Fassung:
Arbeitsschutzgesetz (ASchG)
§ 29 Strahlenschutzgesetz (StrSchG)
§16 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV)
§11 Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV)
Verordnung optische Strahlung (VOPST)
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV)
Downloads
(www.univie.ac.at/Mineralogie Forschung  Laborsicherheit)
http://www.univie.ac.at/Mineralogie/docs/xxx.pdf
(www.univie.ac.at/Mineralogie Forschung  Laborsicherheit [StrahlenschutzUnterweisung])
http://www.univie.ac.at/Mineralogie/docs/StrSchUnterweisung-DE.pdf
(www.univie.ac.at/Mineralogie Forschung  Laborsicherheit [LaserschutzUnterweisung])
http://www.univie.ac.at/Mineralogie/docs/LaserSchUnterweisung-DE.pdf
(Allgemeine Labor- und Werkstättenordnung der Universität Wien)
http://anchem.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/anchem/allgemein
es/Laborordnung_Mitteilungsblatt.pdf
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Version 09/07/2015
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Kontaktpersonen
Subeinheitsleiter:
Univ.-Prof. Dr. Ronald Miletich-Pawliczek (Büro 2.C3.76)
T +43 1 4277 53265
Subeinheitsleiter Stellvertreter:
Univ.-Prof. Dr. Lutz Nasdala (Büro 2.A2.51)
T +43 1 4277 53220
Sicherheitsvertrauensperson (SVP):
Ing. Wolfgang Zirbs (Büro 2.A2.44)
T +43 1 4277 53277
Labor- und Werkstättenverantwortliche
ao. Univ.-Prof. Dr. Herta S. Effenberger (Büro 2.B2.51)
T +43 1 4277 53241
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerald Giester (Büro 2.A2.46)
T +43 1 4277 53235 M +43 664 22100681
ao. Univ.-Prof. Dr. Christian L. Lengauer (Büro 2.B2.47)
T +43 1 4277 53243 M +43 60277 53243
Univ. Prof. Mag. Dr. Ronald Miletich-Pawliczek (Büro 2.C3.76)
T +43 1 4277 53265
Univ. Prof. Dr. Lutz Nasdala (Büro 2.A2.51)
T +43 1 4277 53220
Thomas Rosen (Büro 2.B2.79)
T +43 1 4277 53230
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Allgemeine Unterweisungen
1. Der Aufenthalt in Labors oder Werkstätten ist Unbefugten (Nicht-Unterwiesenen
Personen) untersagt.
2. Labors und Werkstätten sind bei Nichtbenutzung verschlossen zu halten
(Kontrolle).
3. Der Labor- Werkstätten-Nutzer sollte sich über die verwendeten Gerätschaften
oder Hilfsmittel (z.B. Chemikalien, Öfen, Maschinen) vorinformieren –
Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter, Herstellerhinweise.
4. Alleine in Labor oder Werkstätte zu arbeiten ist nicht gestattet und sollte die
Ausnahme bleiben. Es gilt das 4-Augen Prinzip.
5. Der Laborverantwortliche bzw. Werkstättenleiter sollte immer über alle
Tätigkeiten und Nutzer informiert werden, insbesondere beim Umgang mit
neuen Chemikalien oder bisher nicht verwendeten Arbeitsgängen.
6. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen wie Digestorien, Schutzblenden,
Handschuhe, Arbeitsbekleidung, u.s.w. müssen von den Nutzern auch verwendet
werden.
7. Das Tragen von Schutzbrillen ist bei sämtlichen Labortätigkeiten verpflichtend.
8. Das Arbeiten mit den Röntgengeräten des Instituts muss mit besonderer Vorund Umsicht erfolgen. Vor allem muss das Einbringen von Körperteilen in den
direkten Strahlengang vermieden werden. Das Umgehen der Sicherheitskreise
zur Justierung oder Wartung der Geräte muss die Ausnahme bleiben und darf
nur von qualifizierten Personen oder von Servicetechnikern durchgeführt
werden.
Bitte um Beachtung der speziellen Strahlenschutz-Unterweisung unserer
Subeinheit.
9. Im Umgang mit Mikroskop-Systemen zur Raman-Spektroskopie wird auf die
speziellen Verhaltensregeln in der Laserschutz-Unterweisung des Instituts
hingewiesen.
10. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz haben höchste Priorität! Bitte in Labors
alle Behältnisse beschriften (Substanz, Name, Datum, ev. Gefahrenpotential), um
Verwechslungen oder Risiken zu vermeiden. Der Arbeitsplatz sollte so verlassen
werden, wie man ihn selbst gerne übernehmen würde. Es sollte nur der
Tagesbedarf an Chemikalien am Labor-Arbeitsplatz verbleiben.
11. Als besonders gefährliche Stoffe eingestufte Substanzen (Farben, Lacke,
brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen, Gase ...) sind in den dafür
vorgesehenen Gefahrenschränken oder zumindest in Digestorien zu verwahren.
12. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Laborbereichen nicht gestattet.
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13. Die in Labors und Werkstätte vorhandenen Geräte und Einrichtungen sind
pfleglich zu behandeln, entliehene Werkzeuge sind ehestmöglichst zu
retournieren.
14. Fluchtwege, Verhalten bei Unfällen und im Brandfall inklusive der
Notrufnummern sollten immer im Hinterkopf behalten werden:
Ansonsten gelten die gleichen Verhaltensregeln, die in Unfall- oder
Notsituationen ebenfalls anzuwenden sind: RUHE BEWAHREN, MELDEN,
WENN MÖGLICH RETTEN, SICH SELBST AUS DER GEFAHRENZONE
BRINGEN, KEINEN HELDEN SPIELEN.
Für den Bereich des UZA2 existiert ein Einsatzkräfte-Zufahrtsplan. Dieser ist
sowohl an den Spangen- als auch an den Labor-Ausgangstüren ausgehängt. Bitte
um Berücksichtigung der Anfahrpunkte bei der Alarmierung von Einsatzkräften.
15. Unfälle mit Personen- oder Sachschäden sind UNMITTELBAR ZU MELDEN.
Nachträglich ist zumindest der Laborverantwortliche, der Werkstättenleiter oder
die Sicherheitsvertrauensperson und in weiterer Folge auch das RRM (Abteilung
Arbeitssicherheit) zu informieren. Dies gilt auch für Fast-Unfälle.
16. Lehrveranstaltungen die in Labors stattfinden, erfordern eine kurze
Unterweisung der Studierenden (nachweislich gegen Unterschrift der/des
Studierenden).
17. Nutzern, die mehrmaligen Hinweisen und Abmahnungen nicht Folge leisten,
kann jederzeit die Zugangsberechtigung zu Labors oder Werkstätten verwehrt
werden (durch Institutsleiter, Laborleiter, Werkstättenleiter).
Wien, 09. Juli 2015
Sicherheitvertrauensperson
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Ing. Wolfgang Zirbs
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