Allg. Labor- u. Werkstätten-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie Allgemeine Labor- und Werkstätten-Unterweisung mit Verweisen auf die Strahlenschutz-Unterweisung sowie Laserschutz-Unterweisung des Instituts und in Ergänzung der allgemeinen Labor- und Werkstättenordnung der Universität Wien Institut für Mineralogie und Kristallographie Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie Universität Wien Gesetzliche Grundlagen In der jeweils gültigen Fassung: Arbeitsschutzgesetz (ASchG) § 29 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) §16 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) §11 Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) Verordnung optische Strahlung (VOPST) Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) Downloads (www.univie.ac.at/Mineralogie Forschung Laborsicherheit) http://www.univie.ac.at/Mineralogie/docs/xxx.pdf (www.univie.ac.at/Mineralogie Forschung Laborsicherheit [StrahlenschutzUnterweisung]) http://www.univie.ac.at/Mineralogie/docs/StrSchUnterweisung-DE.pdf (www.univie.ac.at/Mineralogie Forschung Laborsicherheit [LaserschutzUnterweisung]) http://www.univie.ac.at/Mineralogie/docs/LaserSchUnterweisung-DE.pdf (Allgemeine Labor- und Werkstättenordnung der Universität Wien) http://anchem.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/anchem/allgemein es/Laborordnung_Mitteilungsblatt.pdf Labor_WerkstaettenUnterweisung-DE Version 09/07/2015 Seite 1 von 4 Seiten Allg. Labor- u. Werkstätten-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie Kontaktpersonen Subeinheitsleiter: Univ.-Prof. Dr. Ronald Miletich-Pawliczek (Büro 2.C3.76) T +43 1 4277 53265 Subeinheitsleiter Stellvertreter: Univ.-Prof. Dr. Lutz Nasdala (Büro 2.A2.51) T +43 1 4277 53220 Sicherheitsvertrauensperson (SVP): Ing. Wolfgang Zirbs (Büro 2.A2.44) T +43 1 4277 53277 Labor- und Werkstättenverantwortliche ao. Univ.-Prof. Dr. Herta S. Effenberger (Büro 2.B2.51) T +43 1 4277 53241 ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerald Giester (Büro 2.A2.46) T +43 1 4277 53235 M +43 664 22100681 ao. Univ.-Prof. Dr. Christian L. Lengauer (Büro 2.B2.47) T +43 1 4277 53243 M +43 60277 53243 Univ. Prof. Mag. Dr. Ronald Miletich-Pawliczek (Büro 2.C3.76) T +43 1 4277 53265 Univ. Prof. Dr. Lutz Nasdala (Büro 2.A2.51) T +43 1 4277 53220 Thomas Rosen (Büro 2.B2.79) T +43 1 4277 53230 Labor_WerkstaettenUnterweisung-DE Version 09/07/2015 Seite 2 von 4 Seiten Allg. Labor- u. Werkstätten-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie Allgemeine Unterweisungen 1. Der Aufenthalt in Labors oder Werkstätten ist Unbefugten (Nicht-Unterwiesenen Personen) untersagt. 2. Labors und Werkstätten sind bei Nichtbenutzung verschlossen zu halten (Kontrolle). 3. Der Labor- Werkstätten-Nutzer sollte sich über die verwendeten Gerätschaften oder Hilfsmittel (z.B. Chemikalien, Öfen, Maschinen) vorinformieren – Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter, Herstellerhinweise. 4. Alleine in Labor oder Werkstätte zu arbeiten ist nicht gestattet und sollte die Ausnahme bleiben. Es gilt das 4-Augen Prinzip. 5. Der Laborverantwortliche bzw. Werkstättenleiter sollte immer über alle Tätigkeiten und Nutzer informiert werden, insbesondere beim Umgang mit neuen Chemikalien oder bisher nicht verwendeten Arbeitsgängen. 6. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen wie Digestorien, Schutzblenden, Handschuhe, Arbeitsbekleidung, u.s.w. müssen von den Nutzern auch verwendet werden. 7. Das Tragen von Schutzbrillen ist bei sämtlichen Labortätigkeiten verpflichtend. 8. Das Arbeiten mit den Röntgengeräten des Instituts muss mit besonderer Vorund Umsicht erfolgen. Vor allem muss das Einbringen von Körperteilen in den direkten Strahlengang vermieden werden. Das Umgehen der Sicherheitskreise zur Justierung oder Wartung der Geräte muss die Ausnahme bleiben und darf nur von qualifizierten Personen oder von Servicetechnikern durchgeführt werden. Bitte um Beachtung der speziellen Strahlenschutz-Unterweisung unserer Subeinheit. 9. Im Umgang mit Mikroskop-Systemen zur Raman-Spektroskopie wird auf die speziellen Verhaltensregeln in der Laserschutz-Unterweisung des Instituts hingewiesen. 10. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz haben höchste Priorität! Bitte in Labors alle Behältnisse beschriften (Substanz, Name, Datum, ev. Gefahrenpotential), um Verwechslungen oder Risiken zu vermeiden. Der Arbeitsplatz sollte so verlassen werden, wie man ihn selbst gerne übernehmen würde. Es sollte nur der Tagesbedarf an Chemikalien am Labor-Arbeitsplatz verbleiben. 11. Als besonders gefährliche Stoffe eingestufte Substanzen (Farben, Lacke, brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen, Gase ...) sind in den dafür vorgesehenen Gefahrenschränken oder zumindest in Digestorien zu verwahren. 12. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Laborbereichen nicht gestattet. Labor_WerkstaettenUnterweisung-DE Version 09/07/2015 Seite 3 von 4 Seiten Allg. Labor- u. Werkstätten-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie 13. Die in Labors und Werkstätte vorhandenen Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln, entliehene Werkzeuge sind ehestmöglichst zu retournieren. 14. Fluchtwege, Verhalten bei Unfällen und im Brandfall inklusive der Notrufnummern sollten immer im Hinterkopf behalten werden: Ansonsten gelten die gleichen Verhaltensregeln, die in Unfall- oder Notsituationen ebenfalls anzuwenden sind: RUHE BEWAHREN, MELDEN, WENN MÖGLICH RETTEN, SICH SELBST AUS DER GEFAHRENZONE BRINGEN, KEINEN HELDEN SPIELEN. Für den Bereich des UZA2 existiert ein Einsatzkräfte-Zufahrtsplan. Dieser ist sowohl an den Spangen- als auch an den Labor-Ausgangstüren ausgehängt. Bitte um Berücksichtigung der Anfahrpunkte bei der Alarmierung von Einsatzkräften. 15. Unfälle mit Personen- oder Sachschäden sind UNMITTELBAR ZU MELDEN. Nachträglich ist zumindest der Laborverantwortliche, der Werkstättenleiter oder die Sicherheitsvertrauensperson und in weiterer Folge auch das RRM (Abteilung Arbeitssicherheit) zu informieren. Dies gilt auch für Fast-Unfälle. 16. Lehrveranstaltungen die in Labors stattfinden, erfordern eine kurze Unterweisung der Studierenden (nachweislich gegen Unterschrift der/des Studierenden). 17. Nutzern, die mehrmaligen Hinweisen und Abmahnungen nicht Folge leisten, kann jederzeit die Zugangsberechtigung zu Labors oder Werkstätten verwehrt werden (durch Institutsleiter, Laborleiter, Werkstättenleiter). Wien, 09. Juli 2015 Sicherheitvertrauensperson Labor_WerkstaettenUnterweisung-DE Ing. Wolfgang Zirbs Version 09/07/2015 Seite 4 von 4 Seiten
© Copyright 2024 ExpyDoc