RhönEnergie Osthessen GmbH, Bahnhofstraße 2, 36037 Fulda Telefon 0661 12-100, Fax 0661 12-345, [email protected] Bei Fragen: Montag – Freitag: 08:30 – 18:00 Uhr Preisblatt für die Versorgung mit Erdgas im Niederdruck in Grundversorgung innerhalb des Vertriebsgebietes der RhönEnergie Osthessen GmbH (gültig ab 1. Januar 2016) Arbeitspreis in ct/kWh Netto Brutto Kleinverbrauchstarif 0 bis 9.999 kWh Grundpreistarif ab 10.000 kWh Grundpreis €/Jahr Netto Brutto 7,03 8,37 49,00 58,31 5,81 6,91 139,00 165,41 Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 17,85 € brutto (15,00 € netto) berechnet. Im Rahmen der Grundversorgung/Allgemeine Preise bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis an. Der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Niederdruck, sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise. Im Nettopreis sind enthalten:ct/kWh Energiesteuer0,55 Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an die Kommune) 0,61 Summe staatlich veranlasster Kostenbelastungen 1,16 * Es werden die Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung, sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelt für Messdienstleistung, Messung und Netz-Abrechnung enthalten. Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %. Die oben genannten Preise gelten bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Bei Überweisungen wird eine Kostenpauschale in Höhe von 14,28 €/Jahr brutto (12,00 €/Jahr netto) erhoben. Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.re-osthessen.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de haben wir deshalb Hinweise, Kontaktinformationen und Tipps für Sie eingestellt. Weitere Informationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de. RGGVREOH002 20160101 Bitte beachten Sie die umseitigen Informationen zur Abrechnung. RhönEnergie Osthessen GmbH Bahnhofstraße 2, 36037 Fulda Sitz der Gesellschaft: Fulda Amtsgericht Fulda, HR B 84 Telefon 0661 12-0 Telefax 0661 12-345 www.re-osthessen.de [email protected] Sparkasse Fulda Konto-Nr. 37 406 BLZ 530 501 80 IBAN DE89 5305 0180 0000 0374 06 BIC HELADEF1FDS USt.-IdNr. DE 112401212 Geschäftsführer: Martin Heun Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bürgermeister Dag Wehner Informationen zur Abrechnung 1. Abrechnung des Erdgasverbrauchs Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. 2. Grundpreisermittlung bei Kunden, die zu Sonderpreisen und zum Heizgastarif abgerechnet werden Die Höhe des Grundpreises wird anhand der Nennwärmeleistung der Erdgas-Verbrauchsgeräte ermittelt; Einzelgasheizöfen und Durchlaufwassererhitzer werden nur mit 50 % ihrer Nennwärmeleistung angesetzt. 3. Erdgasbeschaffenheit Die RhönEnergie Osthessen GmbH stellt dem Kunden an der Verbrauchsstelle Erdgas in der dort vorhandenen Beschaffenheit bereit. Für die Beschaffenheit des Erdgases ist der Netzbetreiber RhönEnergie Osthessen GmbH verantwortlich. Nach den veröffentlichten Informationen des Netzbetreibers entspricht das Erdgas den technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit gem. DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt 260 und in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie. Ergänzende Bedingungen der RhönEnergie Osthessen GmbH zu der Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV (gültig ab 1. April 2015) Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) gelten für die RhönEnergie Osthessen GmbH nachfolgende Ergänzende Bedingungen: 1 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten (zu § 7 GasGVV) Der Kunde ist verpflichtet der RhönEnergie Osthessen GmbH alle zur Bildung des Grundpreises und des Leistungs-/Messpreises erforderlichen Angaben zu machen und jede Änderung der Verhältnisse, die eine Veränderung des Leistungs-, Grund- oder Messpreises zur Folge haben kann, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche über Art, Anzahl und Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtungen. 2Ablesung (zu § 11 GasGVV) Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen. 3Abrechnung (zu § 12 GasGVV) 3.1 Die Abrechnung des Gasverbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich kostenfrei statt. Die RhönEnergie Osthessen GmbH erhebt 12 monatliche Abschlagszahlungen. 3.2 Abweichend von Ziff. 3.1 bietet die RhönEnergie Osthessen GmbH an, den Gasverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) kostenpflichtig nach Maßgabe der Ziffern 3.3 bis 3.4 abzurechnen. 3.3 Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden. 3.4 Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist der RhönEnergie Osthessen GmbH vom Kunden möglichst in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. 4Zahlungsweise (zu § 16 GasGVV) Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise auf folgende Weisen zu leisten: a)Lastschriftverfahren Durch dieses bequeme Verfahren ist bei ausreichender Kontodeckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen erfolgen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an die RhönEnergie Osthessen GmbH unter entsprechender Anweisung an das Kreditinstitut, die gezogenen Lastschriften einzulösen, erfolgt ausschließlich schriftlich und kann jederzeit widerrufen werden. b)Überweisung Überweisungen müssen auf das von der RhönEnergie Osthessen GmbH mitgeteilte Konto unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Die Überweisung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Zahlbetrag auf dem Konto am Fälligkeitstermin gutgeschrieben ist. 5Zahlungsverzug (zu § 17 GasGVV) 5.1 Mahnentgelt Bei Zahlungsverzug des Kunden wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung berechnet (umsatzsteuerfrei): Mahnentgelt 7,00 € 5.2 Nachinkasso Für jeden Nachinkassogang werden folgende Beträge berechnet (umsatzsteuerfrei): Pauschalbetrag 28,00 € TEBGREOH005 20150401 6 Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung (zu § 19 GasGVV) Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt: a) die vom Netzbetreiber berechneten Kosten, b) 28,00 € (netto) Aufwandspauschale für die Unterbrechung umsatzsteuerfrei, c) 11,76 € (netto) Aufwandspauschale für die Wiederherstellung (14,00 € brutto) 7Kündigung (zu § 20 GasGVV) Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: a)Kundennummer b) ggf. neue Rechnungsanschrift c)Zählernummer d) ggf. Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle
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