Preisblatt für die Versorgung mit Erdgas im Nieder

RhönEnergie Osthessen GmbH, Bahnhofstraße 2, 36037 Fulda
Telefon 0661 12-100, Fax 0661 12-345, [email protected]
Bei Fragen: Montag – Freitag: 08:30 – 18:00 Uhr
Preisblatt für die Versorgung mit Erdgas im Niederdruck in Grundversorgung innerhalb des Vertriebsgebietes der RhönEnergie Osthessen GmbH
(gültig ab 1. Januar 2016)
Arbeitspreis in ct/kWh
Netto
Brutto
Kleinverbrauchstarif
0 bis 9.999 kWh
Grundpreistarif
ab 10.000 kWh
Grundpreis €/Jahr
Netto
Brutto
7,03
8,37
49,00
58,31
5,81
6,91
139,00
165,41
Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für
jede weitere Abrechnung werden 17,85 € brutto (15,00 € netto) berechnet.
Im Rahmen der Grundversorgung/Allgemeine Preise bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis an. Der
Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Niederdruck, sowie für die Ersatzversorgung im
Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.
Im Nettopreis sind enthalten:ct/kWh
Energiesteuer0,55
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an die Kommune)
0,61
Summe staatlich veranlasster Kostenbelastungen 1,16
* Es werden die Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt.
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung, sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten
Netzentgelte, Entgelt für Messdienstleistung, Messung und Netz-Abrechnung enthalten.
Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten.
Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %.
Die oben genannten Preise gelten bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Bei Überweisungen wird eine
Kostenpauschale in Höhe von 14,28 €/Jahr brutto (12,00 €/Jahr netto) erhoben.
Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.re-osthessen.de
und www.ganz-einfach-energiesparen.de haben wir deshalb Hinweise, Kontaktinformationen und Tipps für Sie eingestellt. Weitere
Informationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits erhalten Sie außerdem auf
der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de.
RGGVREOH002 20160101
Bitte beachten Sie die umseitigen Informationen zur Abrechnung.
RhönEnergie Osthessen GmbH
Bahnhofstraße 2, 36037 Fulda
Sitz der Gesellschaft: Fulda
Amtsgericht Fulda, HR B 84
Telefon 0661 12-0
Telefax 0661 12-345
www.re-osthessen.de
[email protected]
Sparkasse Fulda
Konto-Nr. 37 406 BLZ 530 501 80
IBAN DE89 5305 0180 0000 0374 06
BIC HELADEF1FDS
USt.-IdNr. DE 112401212
Geschäftsführer:
Martin Heun
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Bürgermeister Dag Wehner
Informationen zur Abrechnung
1. Abrechnung des Erdgasverbrauchs
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben.
2. Grundpreisermittlung bei Kunden, die zu Sonderpreisen und zum Heizgastarif abgerechnet werden
Die Höhe des Grundpreises wird anhand der Nennwärmeleistung der Erdgas-Verbrauchsgeräte ermittelt; Einzelgasheizöfen
und Durchlaufwassererhitzer werden nur mit 50 % ihrer Nennwärmeleistung angesetzt.
3. Erdgasbeschaffenheit
Die RhönEnergie Osthessen GmbH stellt dem Kunden an der Verbrauchsstelle Erdgas in der dort vorhandenen Beschaffenheit
bereit. Für die Beschaffenheit des Erdgases ist der Netzbetreiber RhönEnergie Osthessen GmbH verantwortlich. Nach den
veröffentlichten Informationen des Netzbetreibers entspricht das Erdgas den technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit
gem. DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt 260 und in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie.
Ergänzende Bedingungen der RhönEnergie Osthessen GmbH
zu der Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV
(gültig ab 1. April 2015)
Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung
mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) gelten für die RhönEnergie Osthessen GmbH nachfolgende Ergänzende Bedingungen:
1
Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten (zu § 7 GasGVV)
Der Kunde ist verpflichtet der RhönEnergie Osthessen GmbH alle zur Bildung des Grundpreises und des Leistungs-/Messpreises erforderlichen Angaben zu machen und jede Änderung der Verhältnisse, die eine Veränderung des Leistungs-, Grund- oder Messpreises zur Folge
haben kann, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche über Art, Anzahl und
Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtungen.
2Ablesung (zu § 11 GasGVV)
Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin und Übermittlung der abgelesenen
Daten nicht mehr als vier Wochen liegen.
3Abrechnung (zu § 12 GasGVV)
3.1 Die Abrechnung des Gasverbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich kostenfrei statt. Die RhönEnergie Osthessen GmbH erhebt 12 monatliche Abschlagszahlungen.
3.2 Abweichend von Ziff. 3.1 bietet die RhönEnergie Osthessen GmbH an, den Gasverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) kostenpflichtig nach Maßgabe der Ziffern 3.3 bis 3.4 abzurechnen.
3.3 Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden.
3.4 Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist der RhönEnergie Osthessen GmbH vom Kunden möglichst in Textform spätestens einen
Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen.
4Zahlungsweise (zu § 16 GasGVV)
Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise auf folgende Weisen zu leisten:
a)Lastschriftverfahren
Durch dieses bequeme Verfahren ist bei ausreichender Kontodeckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen
erfolgen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an die RhönEnergie Osthessen GmbH unter entsprechender Anweisung an das
Kreditinstitut, die gezogenen Lastschriften einzulösen, erfolgt ausschließlich schriftlich und kann jederzeit widerrufen werden.
b)Überweisung
Überweisungen müssen auf das von der RhönEnergie Osthessen GmbH mitgeteilte Konto unter Angabe der Kundennummer erfolgen.
Die Überweisung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Zahlbetrag auf dem Konto am Fälligkeitstermin gutgeschrieben ist.
5Zahlungsverzug (zu § 17 GasGVV)
5.1 Mahnentgelt
Bei Zahlungsverzug des Kunden wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung berechnet (umsatzsteuerfrei):
Mahnentgelt 7,00 €
5.2 Nachinkasso
Für jeden Nachinkassogang werden folgende Beträge berechnet (umsatzsteuerfrei):
Pauschalbetrag 28,00 €
TEBGREOH005 20150401
6
Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung (zu § 19 GasGVV)
Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt:
a) die vom Netzbetreiber berechneten Kosten,
b) 28,00 € (netto) Aufwandspauschale für die Unterbrechung umsatzsteuerfrei,
c) 11,76 € (netto) Aufwandspauschale für die Wiederherstellung (14,00 € brutto)
7Kündigung (zu § 20 GasGVV)
Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten:
a)Kundennummer
b) ggf. neue Rechnungsanschrift
c)Zählernummer
d) ggf. Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle