Wochenzeitung extra 2016 ■ Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2016 mediadaten.augsburger-allgemeine.de rg Augsbu nd u a r t x e ere it e 19 w en Ausgab Erscheinungsort: 86167 Augsburg Nielsen-Gebiet IV (Bayern) ■ IHRE ANSPRECHPARTNER VOR ORT Verlag: Servicebüros: Presse-Druck- und Verlags-GmbH Postfach · 86133 Augsburg Curt-Frenzel-Straße 2 · 86167 Augsburg Nielsen I Günter Frenz + Partner Verlagsvertretungen oHG Goldbekplatz 3 · 22303 Hamburg Telefon: [0 40] 60 91 88-01 Telefax: [0 40] 6 03 21 35 E-Mail: [email protected] www.tz-service.de Nielsen IIIb Bischofberger & Schaible MedienPartner Birkenwaldstraße 42 b · 70191 Stuttgart Telefon: [07 11] 25 94 34-3 Telefax: [07 11] 25 94 34-44 E-Mail: [email protected] www.bischofberger.net Nielsen II VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Egberts und Goralczyk OHG Weinsbergstraße 190 · 50825 Köln Telefon: [02 21] 70 90 43-0 Telefax: [02 21] 70 90 43-10 E-Mail: [email protected] www.zeitungsteam-koeln.de Nielsen IV MEDIEN-SERVICE-BAYERN Verlagsbüro von Schroetter e.K. Friedrichshafener Straße 1 82205 Oberpfaffenhofen/Gilching Telefon: [0 81 05 ] 90 70-0 Telefax: [0 81 05] 90 70-30 E-Mail: [email protected] www.vonschroetter.de Telefon [08 21] 7 77-24 28 Telefax [08 21] 7 77-25 85 [email protected] www.augsburger-allgemeine.de Nielsen IIIa TZ-Medien-Service GmbH Elisenstraße 32 · 63739 Aschaffenburg Telefon: [0 60 21] 49 40 400 Telefax: [0 60 21] 49 40 401 E-Mail: [email protected] www.tz-medien-service.de Nielsen V, VI, VII TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße 29 · 12207 Berlin (Lichterfelde) Telefon: [0 30] 77 30 06-0 Telefax: [0 30] 77 30 06-20 E-Mail: [email protected] www.verlagsbuero-tsb.de 2 Allgemeine Verlagsangaben Verlag Zahlungsbedingung Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Postfach, 86133 Augsburg Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg, Telefon [08 21] 7 77-0 sofort nach Rechnungserhalt Lieferanschrift für Prospektbeilagen Agenturprovision Ausgabe Nord Augsburger Allgemeine, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg Montag – Dienstag: 8:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch – Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr Anerkannte Werbeagenturen erhalten 15 % auf den Grundpreis Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen siehe Seite 5 Direktkontakt ▪ Überregionale Anzeigen + Werbeagenturen: [email protected] Telefon [08 21] 7 77-24 23, -24 28, Telefax -24 65 Rücktrittstermine wie Schlusstermine ▪ Lokale gewerbliche Anzeigen: [email protected] Telefon [08 21] 7 77-24 20, Telefax -25 85 ▪ Prospektbeilagen: [email protected] Telefon [08 21] 7 77-24 38, Telefax -24 39 ▪ Online-Werbung: [email protected] Telefon [08 21] 7 77-32 05, Telefax -32 22 ▪ Private Anzeigen: [email protected] Telefon [08 21] 7 77-25 00, Telefax -25 85 Bankverbindungen Chiffregebühr 9,90 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Postzusendung) Nachlässe für die jeweiligen extra Lokalausgaben Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungen in einheitlicher Größe Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens 12 Anzeigen 10 % 3.000 mm 5% 24 Anzeigen 15 % 5.000 mm 10 % ab 52 Anzeigen 20 % 10.000 mm 15 % ab 20.000 mm 20 % Stadtsparkasse Augsburg BLZ 720 500 00, Konto-Nr. 96 008 BIC AUGSDE77XXX IBAN DE17 7205 0000 0000 0960 08 UniCredit Bank HypoVereinsbank Augsburg BLZ 720 200 70, Konto-Nr. 3 344 460 BIC HYVEDEMM408 IBAN DE39 7202 0070 0003 3444 60 Geschäftsbedingungen Commerzbank Augsburg BLZ 720 800 01, Konto-Nr. 108 301 600 BIC DRESDEFF720 IBAN DE94 7208 0001 0108 3016 00 Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seite 18/19). 3 Technische Angaben Druck Druckverfahren Andruck/Proof Farben Rasterweite Ausgabegerät Belichter-Auflösung Tonwertzunahme Max. Gesamtfarbauftrag Tonwertumfang Layout Satzspiegel Satzspiegel Tabloid Satzspiegel Panorama Spaltenanzahl Spalten Anzeigenteil 1 45 mm Grundschriften Minimale Linienstärken Rotations-Offsetdruck gemäß DIN ISO 12647-3 4-fach gemäß DIN ISO 12647-3 Nach der Euroskala. Zusatzfarben nach HKS-Farbfächer Z 122 lpi (48 Linien/cm) mit elliptischem Rasterpunkt PS-Level-3-RIP (Harlequin 9.0) 1270 dpi (500 Linien/cm) 26 %, gemessen im 50%igen Rasterfeld 240 % 3 bis 97 % E-Mail (bis max. 50 MB) [email protected] Web-Upload (> 50 MB) www.augsburger-allgemeine.de/datenportal Zugangs-Token: Augsburg Weitere Übertragungsmöglichkeiten erfragen Sie bei Ihrem Mediaberater. Anlieferung ist auch über den internationalen Quickcut-Service möglich. Infos dazu unter adstream.de. Formate PDF/X-1a mit eingebetteten oder vektorisierten Schriften 327 mm breit/480 mm hoch 233 mm breit/325 mm hoch (halbes Zeitungsformat) 676 mm breit/480 mm hoch Anzeigenteil 7-spaltig PS, EPS 2 3 4 5 6 7 92 mm 139 mm 186 mm 233 mm 280 mm 327 mm Anzeigenteil: Clearface Gothic/7,0 Punkt Textteil: News Plantin/9,7 Punkt positiv/negativ 0,1 mm, gerastert 0,5 mm Anzeigenauftrag ▪ Mit den Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen. Bei Datenübermittlung senden Sie uns bitte per Post oder Fax ein Muster der Anzeige zur Kontrolle sowie Namen und Rufnummer eines Ansprechpartners bei Rückfragen. ▪ Die Übertragung muss bis zum Anzeigenschluss abgeschlossen sein. Datenqualität Datenübermittlung Maßgeblich für die Qualität der Druckwiedergabe ist die Einhaltung von DIN ISO 12647-3 in Verbindung mit dem QUIZ-Farbprofil „ISOnewspaper26v4“ bei der Konvertierung von RGB nach CMYK. Das Farbprofil zum Download finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/downloads. Bitte beachten Sie unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, Seite 19, Punkt t. mit eingebetteten oder vektorisierten Schriften Bitte übermitteln Sie keine nativen Formate wie *.indd, *.qxd, *.cdr, *.doc etc. Die zu übertragende Datei muss in einem Ordner verpackt werden. Dieser Ordner soll mit dem Namen des Anzeigenkunden versehen werden. Zusätzlich muss eine einfache Textdatei mit Hersteller und Rufnummer für evtl. Rückfragen, Erscheinungstermin und Ausgabe erstellt werden. Komprimierung mit WinZip oder Stuffit. Wichtige Hinweise für Farbanzeigen ▪ Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus den Skalenfarben Cyan, Magenta und Yellow gedruckt und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Prozessbedingte Farbtonschwankungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. ▪ Bei der Erstellung von Druckunterlagen mit HKS-Z-Farben ist auf die richtige Schreibweise (z. B. HKS05 oder HKS13) und die in unserem Farbfächer dafür definierten CMYK-Werte zu achten. Informationen zu unserem Farbfächer finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/farbfaecher. ▪ Verarbeitet werden Composite-Daten (unsepariert) mit HKS-Z-Farben oder Prozessfarben, wobei die korrekte Farbseparation gewährleistet sein muss. Kontakt Lokale gewerbl. Kunden Telefon [08 21] 7 77-24 20, Telefax [08 21] 7 77-25 85 Bereich Werbeagenturen Telefon [08 21] 7 77-24 23, Telefax [08 21] 7 77-24 65 Technische Rückfragen Telefon [08 21] 7 77-25 41 4 extra – Die Wochenzeitung ■ 1 x BUCHEN, ÜBER 773.000 x ANKOMMEN: MIT „EXTRA“ IN BAYERN ▪ Mit einer Auflage von über 773.000* Exemplaren in der Superkombi Nord + Süd liegt das „extra“ an einer Top-Position unter den bayerischen Wochenblättern, das bedeutet Riesen-MediaPower für nur 1,78 Cent/mm**. ▪ Buchen Sie ein „dickes Stück Bayern“ oder planen Sie Ihre Werbung gebietsgenau. Alle Lokalausgaben der extras sind einzeln oder im kostengünstigen Verbund buchbar und bieten ein regionales redaktionelles Umfeld in allen Ausgaben. ▪ Ihre Werbung kommt an. Das garantiert die nahezu komplette Haushaltsabdeckung im Verbreitungsgebiet. e Auflag ADAt! geprüf * 773.881 Exemplare, ADA Zustellerauflage II. Quartal 2015 ** 1.000er-mm-Preis, s/w im Verbund Grundpreis 5 Belegungsmöglichkeiten ■ WOCHENZEITUNG EXTRA Belegbare Ausgaben Ausgaben-Nr. Zustellerauflage ADA, II. Quartal 2015 Erscheinungsweise* Anzeigenschluss 700 + 800 700 800 773.881 555.695 218.186 Mi./Do. Mi. Mi./Do. Fr., 15 Uhr Fr., 15 Uhr Mo., 12 Uhr 701 190.746 Mi. Fr., 15 Uhr Super-Kombinationen extra Gesamtbelegung, Superkombi Nord + Süd extra, Superkombi Nord extra, Superkombi Süd Lokalausgaben Nord Augsburg extra mit Landkreis extra SCHLUSSTERMINE für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen im Augsburg extra mit Landkreis extra: Anzeigen für die erste Seite: Freitag, 12 Uhr I Blattbestimmende Anzeigen: Freitag, 15 Uhr I Farbanzeigen: Freitag, 15 Uhr I Geschäftsanzeigen: Montag, 10 Uhr I Private Kleinanzeigen: Montag, 17 Uhr Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg Landkreis extra – Wochenzeitung für Königsbrunn, Schwabmünchen und Bobingen Dillingen extra Donauwörth extra Günzburg extra Illertissen extra Neu-Ulm extra Krumbach extra Landsberg extra Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Neuburg extra Rieser extra Wertingen extra 706 708 727 720 710 711 713 712 722 723 724 725 726 728 30.950 38.232 24.472 31.056 32.853 41.385 31.830 49.831 18.054 46.551 37.510 29.063 39.222 7.594 Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Mi. Fr., 15 Uhr Fr., 15 Uhr Fr., 15 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 16.30 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 16 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 12 Uhr Mo., 10 Uhr 801 830 803 802 806 53.901 58.432 46.567 35.036 24.250 Do. Do. Do. Mi. Mi. Di., 15 Uhr Di., 14 Uhr Di., 15 Uhr Mo., 15 Uhr Mo., 15 Uhr Lokalausgaben Süd Wochenblatt extra, Ausgabe Kempten Wochenblatt extra, Ausgabe Kaufbeuren, Marktoberdorf und Buchloe Memminger extra, Memmingen Oberallgäu extra, Immenstadt Wochenblatt extra, Ausgabe Füssen/Außerfern * In Wochen mit Feiertagen teilweise abweichende Erscheinungsweise; Für Sonderwerbeformen und Verlagsbeilagen gelten individuelle Schlusstermine. 6/7 Verbreitungsgebiet ■ WOCHENZEITUNG EXTRA Belegbare Ausgaben Ausgaben-Nr. Lokalausgaben Nord Augsburg extra Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg Landkreis extra – Wochenzeitung für Königsbrunn, Schwabmünchen u. Bobingen Dillingen extra Donauwörth extra Günzburg extra Illertissen extra Neu-Ulm extra Krumbach extra Landsberg extra Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Neuburg extra Rieser extra Wertingen extra Lokalausgaben Süd Wochenblatt extra, Ausgabe Kempten Wochenblatt extra, Ausgabe Kaufbeuren, Marktoberdorf und Buchloe Memminger extra, Memmingen Oberallgäu extra, Immenstadt Wochenblatt extra, Ausgabe Füssen/Außerfern 701 706 708 727 720 710 711 713 712 722 723 724 725 726 728 801 830 803 802 806 Gesamt 773.881 Exemplare* Nord (inkl. Augsburg extra + Landkreis extra) 555.695 Exemplare* Süd Augsburg extra mit Landkreis extra * ADA II. Quartal 2015, Zustellerauflagen 218.186 Exemplare* 190.746 Exemplare* 8 Anzeigenpreise Superkombinationen extra ■ 1 x BUCHEN, ÜBER 773.000* x ANKOMMEN: MIT „EXTRA“ IN BAYERN Superkombi Nord und Süd buchen – 25 % sparen** Im extra-Verbreitungsgebiet von Augsburg bis Kempten. Denn Bayerns kaufkräftige Konsumenten lesen „extra“, das Anzeigenblatt der Augsburger Allgemeinen/Allgäuer Zeitung, mit einer Spitzenauflage in der Superkombi Nord + Süd. rg Augsbu nd u a r t x e 19 e r e weit en! Ausgab Riesen-Media-Power für nur 1,78*** ct/mm ▪ ▪ ▪ ▪ Top-Position bei den bayerischen Wochenblättern Praktisch im Verbund: 1 Auftrag, 1 Rechnung Nahezu komplette Haushaltsabdeckung Hohe Qualität bei der Zustellung Superkombi Nord + Süd Superkombi Nord Superkombi Süd 700 + 800 700 800 s/w-Anzeigen je mm 13,80 10,00 3,80 1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) 16,81 12,15 4,66 1.460,003 1.075,00 1 385,002 20,90 15,15 5,75 46.368,00 33.600,00 12.768,00 s/w-Anzeigen je mm 14,18 10,23 3,95 1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) 17,19 12,38 4,81 1.460,003 1.075,001 385,002 21,28 15,38 5,90 Superkombi Ausgaben-Nr. Grundpreise in Euro Farbzuschlag1 2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1-Seite Grundpreise Stellenanzeigen in Euro Farbzuschlag 2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) Lokalpreise in Euro * 773.881 Exemplare, ADA, Zustellerauflage II. Quartal 2015 ** gegenüber Addition der Einzelpreise *** 1.000er-mm-Preis, s/w im Verbund Grundpreis 1 Der Farbzuschlag in der Superkombi Nord wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3-Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. 2 Der Farbzuschlag in der Superkombi Süd wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige bis 500 mm zum s/w-Preis + Farbzuschlag berechnet (pro Zusatzfarbe 1 x Farbzuschlag). 3 Bitte beachten Sie, bei der Berechnung des Farbanzeigenpreises unter der Mindestgröße von 500 mm die unterschiedlichen Berechnungsarten des Nord- und Südanteils in den Superkombinationen. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. s/w-Anzeigen je mm 11,73 8,50 3,23 1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) 14,29 10,33 3,96 1.242,003 915,00 1 327,002 17,77 12,88 4,89 39.412,80 28.560,00 10.852,80 3,38 Farbzuschlag 2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1-Seite Lokalpreise Stellenanzeigen in Euro s/w-Anzeigen je mm 12,08 8,70 1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) 14,64 10,53 4,11 1.242,003 915,001 327,002 18,12 13,08 5,04 Farbzuschlag 2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) 9 Anzeigenpreise Zeitung und extra in Augsburg ■ VOLLE HAUSHALTSABDECKUNG IM STARKEN WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG 260.000* Einwohner im Wirtschaftsraum Augsburg sind Leser der Augsburg Allgemeinen und ihrer Heimatzeitungen. Das Augsburg extra mit Landkreis extra bedient jeden Mittwoch die Haushalte der Nichtabonnenten. Tageszeitung Augsburger Allgemeine Hauptausgabe + Wochenzeitung Augsburg extra mit Landkreis extra 97.433 Exemplare*** 190.746 Exemplare**** = volle Haushaltsabdeckung im Großraum Augsburg 288.179 Exemplare ren Profitie ren se n u n Sie vo enHöchstädt günstig nsatio Kombin n preise Do Münster Langenmosen Buttenwiesen Ellgau Nordendorf Pöttmes Westendorf Thierhaupten Schrobenhausen Binswangen Meitingen Aresing B2 Biberbach Aindling Holzheim Glött Langweid Emersacker B300 Kühbach Rehling Affing Gablingen Welden Inchenhofen Bonstetten Obergriesbach Adelsried A8 Augsburger Allgemeine Hauptausgabe + Augsburg extra = Kombipreis s/w-Anzeigen je mm 4,56 + 1,75 = 6,31 1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) 5,54 + 2,13 = 7,67 490,00 + 190,00 = 680,00 6,91 + 2,65 = 9,56 15.321,60 + 5.880,00 = 21.201,60 Anzeigenteil Farbzuschlag** 2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1-Seite Horgau Diedorf Dinkelscherben Eurasburg Gessertshausen Odelzhausen Kissing Ziemetshausen Ried Fischach Thannhausen Bobingen Langenneufnach Königsbrunn Mering B17 Wehringen Balzhausen Merching Althegnenberg Oberottmarshausen Großaitingen Maisach Kleinaitingen + 1,49 = 5,37 4,71 + 1,81 = 6,52 415,00 + 160,00 = 575,00 5,88 + 2,26 = 8,14 13.036,80 + 5.006,40 = 18.043,20 * Media Analyse 2015 ** Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3-Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. *** IVW II/2015, verbreitete Auflage ****ADA II/2015, Zustellerauflage Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. Ermäßigte Kombipreise (Powerkombinationen) mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen s. Einzeltarife. Kirchheim Prittriching Egling Untermeitingen Klosterlechfeld Hiltenfingen Emmering Fürstenfeldbruck Pfaffenhausen Tussenhausen Hurlach Jesenwang Landsberied Scheuring Moorenweis Schöngeising Obermeitingen Langerringen Singold 3,88 Olching Mammendorf ch Graben 1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1-Seite A8 Münsterhausen rta We s/w-Anzeigen je mm 2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm) Altomünster Dasing Stadtbergen Lokalpreise in Euro Farbzuschlag** Sielenbach Neusäß Lech Grundpreise in Euro Aystetten Zusmarshausen Weil Ettringen Geltendorf Grafrath Kottgeisering Gilching Türkenfeld Eresing Kaufering Penzing Augsburger Allgemeine Hauptausgabe Augsburg extra mit Landkreis extra (Großraum Augsburg) Eching Inning Eichenau Alling Weßling 300 701 10 Grundpreise der Wochenzeitung extra Grundpreise in Euro Lokalausgaben Nord Ausgaben-Nummer Augsburg extra mit Landkreis extra Landkreis extra AichachFriedberg Landkreis extra Landkreis Augsburg 701 706 708 727 0,91 1,11 100,00 1,38 3.057,60 Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1,82 0,71 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,21 0,86 Farbzuschlag* 195,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,76 1,08 s/w-Preis für 1/1-Seite 6.115,20 2.385,60 Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 2,05 0,94 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,44 1,09 Farbzuschlag* 195,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,99 1,31 Titelkopfanzeigen (80 mm hoch/1 Spalte breit)*** Festpreis 1–3 Zusatzfarben 412,94 161,18 Anzeigen auf Titelseite s/w-Anzeigen je mm 2,19 0,85 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,66 1,03 Farbzuschlag* 235,00 90,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 3,32 1,29 Textteilanzeigen ab 20 mm s/w-Anzeigen je mm 2,38 0,91 1 Zusatzfarbe je mm 2,89 1,11 2/3 Zusatzfarben je mm 3,61 1,38 Landkreis Dillingen extra extra Kö.-brunn, Schwabmünchen + Bobingen Donauwörth extra Günzburg extra Illertissen extra Neu-Ulm extra 720 710 711 713 712 722 723 724 0,65 0,79 70,00 0,98 2.184,00 1,18 1,43 125,00 1,79 3.964,80 1,25 1,52 135,00 1,89 4.200,00 1,21 1,47 130,00 1,83 4.065,60 0,92 1,12 100,00 1,39 3.091,20 1,00 1,22 110,00 1,52 3.360,00 1,06 1,29 115,00 1,61 3.561,60 1,28 1,56 140,00 1,94 4.300,80 1,14 1,34 100,00 1,61 0,88 1,02 70,00 1,21 1,41 1,66 125,00 2,02 1,48 1,75 135,00 2,12 1,44 1,70 130,00 2,06 1,15 1,35 100,00 1,62 1,23 1,45 110,00 1,75 1,29 1,52 115,00 1,84 208,71 148,24 270,59 284,94 274,82 210,12 225,88 1,08 1,31 115,00 1,64 0,78 0,95 85,00 1,18 1,41 1,71 150,00 2,14 1,49 1,81 160,00 2,26 1,46 1,77 155,00 2,21 1,11 1,35 120,00 1,68 1,18 1,43 1,79 1,04 1,26 1,58 1,53 1,86 2,32 1,62 1,97 2,45 1,58 1,92 2,39 1,20 1,46 1,82 * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg extra extra Rundschau, extra Mindelheim Rieser extra Wertingen extra 725 726 728 1,15 1,40 125,00 1,74 3.864,00 1,25 1,52 135,00 1,89 4.200,00 1,25 1,52 135,00 1,89 4.200,00 0,75 0,91 80,00 1,14 2.520,00 1,51 1,79 140,00 2,17 1,38 1,63 125,00 1,97 1,48 1,75 135,00 2,12 1,48 1,75 135,00 2,12 0,98 1,14 80,00 1,37 238,82 289,18 261,88 284,94 284,94 172,71 1,20 1,46 130,00 1,82 1,27 1,54 135,00 1,92 1,54 1,87 165,00 2,33 1,39 1,69 150,00 2,11 1,49 1,81 160,00 2,26 1,49 1,81 160,00 2,26 0,91 1,11 100,00 1,38 1,33 1,62 2,01 1,39 1,69 2,11 1,66 2,02 2,51 1,49 1,81 2,26 1,62 1,97 2,45 1,62 1,97 2,45 0,98 1,19 1,48 *** Bei Titelkopfanzeige: abweichende Höhen auf Anfrage möglich. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. 11 Grundpreise der Wochenzeitung extra Verbundpreise in Euro Lokalausgaben Nord Ausgaben-Nummer Augsburg extra mit Landkreis extra Landkreis extra AichachFriedberg Landkreis extra Landkreis Augsburg 701 706 708 Landkreis Dillingen extra extra Kö.-brunn, Schwabmünchen + Bobingen 727 720 Donauwörth extra Günzburg extra Illertissen extra Neu-Ulm extra 710 711 713 712 Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg extra extra Rundschau, extra Mindelheim 722 723 724 725 Rieser extra Wertingen extra 726 728 Kombinieren Sie mindestens 2 verschiedene Lokalausgaben bei gleichem Anzeigeninhalt und Erscheinungstag und Sie erhalten unsere dargestellten ermäßigten Verbundpreise Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1,75 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,13 Farbzuschlag* 190,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,65 s/w-Preis für 1/1-Seite 5.880,00 Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 1,98 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,36 Farbzuschlag* 190,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,88 Anzeigen auf Titelseite s/w-Anzeigen je mm 2,11 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,56 Farbzuschlag* 225,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 3,20 Textteilanzeigen ab 20 mm s/w-Anzeigen je mm 2,28 1 Zusatzfarbe je mm 2,77 2/3 Zusatzfarben je mm 3,45 0,66 0,80 70,00 1,00 2.217,60 0,78 0,95 85,00 1,18 2.620,80 0,58 0,70 60,00 0,88 1.948,80 1,05 1,28 115,00 1,59 3.528,00 1,11 1,35 120,00 1,68 3.729,60 1,06 1,29 115,00 1,61 3.561,60 0,81 0,98 85,00 1,23 2.721,60 0,89 1,08 95,00 1,35 2.990,40 0,94 1,14 100,00 1,42 3.158,40 1,06 1,29 115,00 1,61 3.561,60 0,91 1,11 100,00 1,38 3.057,60 1,12 1,36 120,00 1,70 3.763,20 1,11 1,35 120,00 1,68 3.729,60 0,68 0,83 75,00 1,03 2.284,80 0,89 1,03 70,00 1,23 1,01 1,18 85,00 1,41 0,81 0,93 60,00 1,11 1,28 1,51 115,00 1,82 1,34 1,58 120,00 1,91 1,29 1,52 115,00 1,84 1,04 1,21 85,00 1,46 1,12 1,31 95,00 1,58 1,17 1,37 100,00 1,65 1,29 1,52 115,00 1,84 1,14 1,34 100,00 1,61 1,35 1,59 120,00 1,93 1,34 1,58 120,00 1,91 0,91 1,06 75,00 1,26 0,79 0,96 85,00 1,20 0,93 1,13 100,00 1,41 0,69 0,84 75,00 1,05 1,26 1,53 135,00 1,91 1,33 1,62 145,00 2,01 1,27 1,54 135,00 1,92 0,98 1,19 105,00 1,48 1,07 1,30 115,00 1,62 1,13 1,37 120,00 1,71 1,27 1,54 135,00 1,92 1,08 1,31 115,00 1,64 1,34 1,63 145,00 2,03 1,33 1,62 145,00 2,01 0,82 1,00 90,00 1,24 0,86 1,04 1,30 1,01 1,23 1,53 0,75 0,91 1,14 1,36 1,65 2,06 1,44 1,75 2,18 1,38 1,68 2,09 1,06 1,29 1,61 1,16 1,41 1,76 1,22 1,48 1,85 1,38 1,68 2,09 1,18 1,43 1,79 1,46 1,77 2,21 1,44 1,75 2,18 0,88 1,07 1,33 * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. 12 Lokalpreise der Wochenzeitung extra Lokalpreise in Euro Lokalausgaben Nord Ausgaben-Nummer Augsburg extra mit Landkreis extra Landkreis extra AichachFriedberg Landkreis extra Landkreis Augsburg 701 706 708 Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1,55 0,60 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,88 0,73 Farbzuschlag* 165,00 65,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,35 0,91 s/w-Preis für 1/1-Seite 5.208,00 2.016,00 Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 1,75 0,80 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,08 0,93 Farbzuschlag* 165,00 65,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,55 1,11 Titelkopfanzeigen (80 mm hoch/1 Spalte breit)*** Festpreis 1–3 Zusatzfarben 351,00 137,00 Anzeigen auf Titelseite s/w-Anzeigen je mm 1,86 0,72 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,26 0,87 Farbzuschlag* 200,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,82 1,09 Textteilanzeigen ab 20 mm s/w-Anzeigen je mm 2,02 0,77 1 Zusatzfarbe je mm 2,45 0,94 2/3 Zusatzfarben je mm 3,06 1,17 Landkreis Dillingen extra extra Kö.-brunn, Schwabmünchen + Bobingen Donauwörth extra Günzburg extra Illertissen extra Neu-Ulm extra Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg extra extra Rundschau, extra Mindelheim Rieser extra Wertingen extra 727 720 710 711 713 712 722 723 724 725 726 728 0,77 0,94 85,00 1,17 2.587,20 0,55 0,67 60,00 0,83 1.848,00 1,00 1,22 110,00 1,52 3.360,00 1,06 1,29 115,00 1,61 3.561,60 1,03 1,25 110,00 1,56 3.460,80 0,78 0,95 85,00 1,18 2.620,80 0,85 1,03 90,00 1,29 2.856,00 0,90 1,09 95,00 1,36 3.024,00 1,09 1,32 115,00 1,65 3.662,40 0,98 1,19 105,00 1,46 3.292,80 1,06 1,29 115,00 1,61 3.561,60 1,06 1,29 115,00 1,61 3.561,60 0,64 0,78 70,00 0,97 2.150,40 0,97 1,14 85,00 1,37 0,75 0,87 60,00 1,03 1,20 1,42 110,00 1,72 1,26 1,49 115,00 1,81 1,23 1,45 110,00 1,76 0,98 1,15 85,00 1,38 1,05 1,23 90,00 1,49 1,10 1,29 95,00 1,56 1,29 1,52 115,00 1,85 1,18 1,39 105,00 1,66 1,26 1,49 115,00 1,81 1,26 1,49 115,00 1,81 0,84 0,98 70,00 1,17 177,40 126,00 230,00 242,20 233,60 178,60 192,00 203,00 245,80 222,60 242,20 242,20 146,80 0,92 1,12 100,00 1,39 0,66 0,80 70,00 1,00 1,20 1,46 130,00 1,82 1,27 1,54 135,00 1,92 1,24 1,51 135,00 1,88 0,94 1,14 100,00 1,42 1,02 1,24 110,00 1,55 1,08 1,31 115,00 1,64 1,31 1,59 140,00 1,98 1,18 1,43 125,00 1,79 1,27 1,54 135,00 1,92 1,27 1,54 135,00 1,92 0,77 0,94 85,00 1,17 1,00 1,22 1,52 0,88 1,07 1,33 1,30 1,58 1,97 1,38 1,68 2,09 1,34 1,63 2,03 1,02 1,24 1,55 1,13 1,37 1,71 1,18 1,43 1,79 1,41 1,71 2,14 1,27 1,54 1,92 1,38 1,68 2,09 1,38 1,68 2,09 0,83 1,01 1,26 * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. *** Bei Titelkopfanzeige: abweichende Höhen auf Anfrage möglich. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. 13 Lokalpreise der Wochenzeitung extra Verbundpreise in Euro Lokalausgaben Nord Ausgaben-Nummer Augsburg extra mit Landkreis extra Landkreis extra, AichachFriedberg Landkreis extra, Landkreis Augsburg 701 706 708 Landkreis Dillingen extra extra, Kö.-brunn, Schwabmünchen + Bobingen 727 720 Donauwörth extra Günzburg extra Illertissen extra Neu-Ulm extra 710 711 713 712 Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg extra extra Rundschau, extra Mindelheim 722 723 724 725 Rieser extra Wertingen extra 726 728 Kombinieren Sie mindestens 2 verschiedene Lokalausgaben bei gleichem Anzeigeninhalt und Erscheinungstag und Sie erhalten unsere dargestellten ermäßigten Verbundpreise Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1,49 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,81 Farbzuschlag* 160,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,26 s/w-Preis für 1/1-Seite 5.006,40 Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 1,69 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,01 Farbzuschlag* 160,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,46 Anzeigen auf Titelseite s/w-Anzeigen je mm 1,79 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,17 Farbzuschlag* 190,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,71 Textteilanzeigen ab 20 mm s/w-Anzeigen je mm 1,94 1 Zusatzfarbe je mm 2,36 2/3 Zusatzfarben je mm 2,94 0,56 0,68 60,00 0,85 1.881,60 0,66 0,80 70,00 1,00 2.217,60 0,49 0,60 55,00 0,74 1.646,40 0,89 1,08 95,00 1,35 2.990,40 0,94 1,14 100,00 1,42 3.158,40 0,90 1,09 95,00 1,36 3.024,00 0,69 0,84 75,00 1,05 2.318,40 0,76 0,92 80,00 1,15 2.553,60 0,80 0,97 85,00 1,21 2.688,00 0,90 1,09 95,00 1,36 3.024,00 0,77 0,94 85,00 1,17 2.587,20 0,95 1,15 100,00 1,44 3.192,00 0,94 1,14 100,00 1,42 3.158,40 0,58 0,70 60,00 0,88 1.948,80 0,76 0,88 60,00 1,05 0,86 1,00 70,00 1,20 0,69 0,80 55,00 0,94 1,09 1,28 95,00 1,55 1,14 1,34 100,00 1,62 1,10 1,29 95,00 1,56 0,89 1,04 75,00 1,25 0,96 1,12 80,00 1,35 1,00 1,17 85,00 1,41 1,10 1,29 95,00 1,56 0,97 1,14 85,00 1,37 1,15 1,35 100,00 1,64 1,14 1,34 100,00 1,62 0,78 0,90 60,00 1,08 0,67 0,81 70,00 1,02 0,79 0,96 85,00 1,20 0,59 0,72 65,00 0,89 1,07 1,30 115,00 1,62 1,13 1,37 120,00 1,71 1,08 1,31 115,00 1,64 0,83 1,01 90,00 1,26 0,91 1,11 100,00 1,38 0,96 1,17 105,00 1,45 1,08 1,31 115,00 1,64 0,92 1,12 100,00 1,39 1,14 1,39 125,00 1,73 1,13 1,37 120,00 1,71 0,70 0,85 75,00 1,06 0,73 0,89 1,11 0,86 1,04 1,30 0,64 0,78 0,97 1,16 1,41 1,76 1,22 1,48 1,85 1,17 1,42 1,77 0,90 1,09 1,36 0,99 1,20 1,50 1,04 1,26 1,58 1,17 1,42 1,77 1,00 1,22 1,52 1,24 1,51 1,88 1,22 1,48 1,85 0,75 0,91 1,14 ■ KOMBI SÜDBAYERN „DIE MILLION“ Gesamtauflage: ca. 2 Mio. Exemplare * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. ■ BAYERNWEITE KOMBI Gesamtauflage: über 5,2 Mio. Exemplare Bei uns ! buchen 1) [08 2 n fo le e T 8 7 77-24 2 Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. 14 Preise der Wochenzeitung extra ■ ANZEIGENPREISE LOKALAUSGABEN SÜD Grundpreise in Euro Ausgaben-Nummer Wochenblatt Wochenblatt Memminger extra extra extra Kempten Kaufbeuren/ Marktoberdorf/ Buchloe 801 830 803 ■ KOMBINATIONSPREISE LOKALAUSGABEN SÜD Bei Schaltung einer unveränderten Anzeige in zwei unterschiedlichen extra-Ausgaben oder in einer Zeitungs- und einer extra-Ausgabe innerhalb einer Woche gilt der günstige Kombinationspreis. Oberallgäu Wochenblatt extra extra Immenstadt Füssen/ Außerfern 802 806 Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1-Seite 1,34 1,65 135,00 2,04 4.502,40 1,35 1,66 145,00 2,05 4.536,00 1,33 1,64 135,00 2,01 4.468,80 1,31 1,60 135,00 1,98 4.401,60 1,24 1,52 130,00 1,87 4.166,40 Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,42 1,73 135,00 2,12 1,43 1,74 145,00 2,13 1,41 1,72 135,00 2,09 1,39 1,68 135,00 2,06 1,32 1,60 130,00 1,95 Ausgaben-Nummer Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,14 1,40 115,00 1,73 3.830,40 1,15 1,41 123,00 1,74 3.864,00 1,13 1,39 115,00 1,71 3.796,80 1,11 1,36 115,00 1,68 3.729,60 1,05 1,29 111,00 1,59 3.528,00 Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,22 1,48 115,00 1,81 1,23 1,49 123,00 1,82 1,21 1,47 115,00 1,79 1,19 1,44 115,00 1,76 1,13 1,37 111,00 1,67 Oberallgäu Wochenblatt extra extra Immenstadt Füssen/ Außerfern 801 830 803 802 806 0,82 1,01 90,00 1,25 0,85 1,04 90,00 1,28 0,80 0,98 80,00 1,21 0,76 0,94 85,00 1,14 0,74 0,91 75,00 1,11 0,70 0,86 77,00 1,06 0,72 0,88 77,00 1,09 0,68 0,83 68,00 1,03 0,65 0,80 72,00 0,97 0,63 0,77 64,00 0,94 Lokalpreise in Euro Kombination Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Lokalpreise in Euro Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1-Seite Wochenblatt Wochenblatt Memminger extra extra extra Kempten Kaufbeuren/ Marktoberdorf/ Buchloe Grundpreise in Euro Kombination * Der Farbzuschlag in den Lokalausgaben Süd wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige bis 500 mm zum SchwarzweißPreis + Farbzuschlag berechnet (pro Zusatzfarbe 1 x Farbzuschlag). ** Stellenanzeigen der Südausgabe erscheinen automatisch 4 Wochen im Internet unter www.jobs-im-allgaeu.de Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. 15 Anzeigenpreise Power-Kombinationen (Tageszeitung und Wochenzeitung) Grundpreise in Euro Verbreitete KombiAuflage (IVW bzw. ADA 2. Quartal 2015) Ausgaben-Nummer Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1 Seite Stellenanzeigen** s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) HauptAichacher Augsburger Donau Donau- Friedberger Günzburger Illertisser Mittel- Landsberger Mindel- Neuburger Neu-Ulmer Rieser Schwab- Wertinger ausgabe Nachrichten Land + Zeitung, wörther Allgemeine Zeitung Zeitung schwäbische Tagblatt heimer Rundschau Zeitung Nachrichmünch. Zeitung + + Landkreis Landkreis Dillingen + Zeitung + + Landkreis + + Nachrichten + Zeitung + + + ten + Allgemeine + Augsburg extra extra, Lkr. Dillingen Donauextra Günzburg Illertissen + Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg Neu-Ulm Rieser + Landkreis Wertingen extra AIC/FDB Augsburg extra wörth extra AIC/FDB extra extra extra extra Rundschau extra extra extra extra SMÜ extra 288.179 37.226 6,31 1,26 680,00 135,00 903 7,67 9,56 928 1,53 1,91 21.201,60 4.233,60 – 1,49 – 135,00 – – 1,76 2,14 65.653 907 2,18 2,65 45.316 910 1,94 2,36 48.096 911 1,95 2,37 43.934 929 1,53 1,86 56.337 41.323 1,91 1,79 917 2,32 914 2,17 25.756 62.321 51.481 1,64 1,80 1,82 918 1,99 915 2,19 919 2,21 38.805 916 1,95 2,37 59.090 927 1,84 2,24 50.425 920 1,94 2,36 39.762 908 1,56 1,90 11.576 921 1,18 1,43 235,00 210,00 210,00 165,00 205,00 190,00 175,00 195,00 195,00 210,00 200,00 210,00 170,00 125,00 7.324,80 6.518,40 6.552,00 5.140,80 6.417,60 6.014,40 5.510,40 6.048,00 6.115,20 6.552,00 6.182,40 6.518,40 5.241,60 3.964,80 1,87 2,03 2,18 2,07 2,17 1,79 175,00 195,00 210,00 200,00 210,00 170,00 125,00 1,33 1,00 145,00 110,00 3,30 2,41 2,88 235,00 3,53 2,94 2,17 2,59 210,00 3,17 2,95 2,18 2,60 2,32 1,76 2,09 2,89 2,14 2,55 210,00 165,00 205,00 1,66 1,30 1,62 3,18 2,55 3,12 2,71 2,02 2,40 190,00 2,94 2,48 2,22 2,71 2,73 2,42 2,96 2,76 2,05 2,44 195,00 2,99 2,95 2,60 3,18 2,79 2,47 3,02 2,94 2,59 3,17 2,36 2,13 2,59 1,79 1,41 1,66 2,02 Lokalpreise in Euro Anzeigenteil s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) Farbzuschlag* 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) s/w-Preis für 1/1 Seite Stellenanzeigen** 575,00 8,14 – Farbzuschlag* – 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,07 1,30 115,00 1,62 18.043,20 3.595,20 s/w-Anzeigen je mm 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) * 5,37 6,52 – – 1,85 2,25 1,58 1,97 1,52 1,85 1,39 1,69 1,53 1,86 1,55 1,88 1,66 2,02 1,56 1,90 175,00 180,00 140,00 175,00 165,00 150,00 165,00 165,00 180,00 170,00 6.216,00 5.544,00 5.577,60 4.368,00 5.443,20 5.107,20 4.670,40 5.140,80 5.208,00 5.577,60 5.241,60 1,86 1,50 1,82 180,00 140,00 175,00 2,80 2,05 115,00 200,00 1,82 2,02 200,00 1,27 1,50 1,65 2,00 2,45 3,00 2,50 1,85 2,20 175,00 2,70 2,51 2,22 2,71 1,97 1,78 2,17 Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm und dem Farb-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen zusätzlich 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. 2,44 2,17 2,64 2,29 1,72 2,05 165,00 2,49 2,11 1,59 1,89 150,00 2,31 2,32 1,73 2,06 165,00 2,52 2,34 1,75 2,08 165,00 2,54 2,51 1,86 2,22 180,00 2,71 2,36 1,76 2,10 170,00 2,56 1,65 2,00 175,00 2,50 1,62 2,01 1,22 1,52 5.544,00 4.468,80 3.360,00 1,85 2,20 175,00 2,70 Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. 1,53 1,20 145,00 110,00 1,82 2,21 1,42 1,72 16 Prospektbeilagen Wochenzeitung extra Preise Wochenzeitung: extra Nordausgabe Preise je 1.000 Exemplare Grundpreise in Euro Lokalpreise in Euro bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g 80,60 84,00 92,80 100,10 108,80 68,50 71,40 78,90 85,10 92,50 Belegbare Ausgaben Wochenzeitung extra AugabenNummer Ausgabe Mittwoch** Erford. Auflage* Wochenzeitung extra Nordausgabe 700 564.800 Augsburg extra – Wochenzeitung für die Stadt Augsburg 703 99.300 Augsburg extra inkl. Landkreis extra (Großraum Augsburg)*** 701 Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg 706 Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg 708 Landkreis extra – Wochenzeitung f. Königsbrunn, Schwabm., Bobingen 194.100 31.300 38.700 727 24.800 710 33.300 Illertissen extra – Wochenzeitung für Illertissen 713 32.100 Landsberg extra – Wochenzeitung für Landsberg 723 47.200 722 18.300 Dillingen extra – Wochenzeitung für Dillingen 720 Donauwörth extra – Wochenzeitung für Donauwörth Günzburg extra – Wochenzeitung für Günzburg 711 Neu-Ulm extra – Wochenzeitung für Neu-Ulm 712 Unterallgäu Rundschau – Wochenzeitung für Mindelheim 724 Krumbach extra – Wochenzeitung für Krumbach Neuburg extra – Wochenzeitung für Neuburg 725 Rieser extra – Wochenzeitung für Nördlingen 726 Wochenzeitung extra Südausgabe (Wochenmitte) 800 Wertingen extra – Wochenzeitung für Wertingen 728 Wochenzeitung extra Südausgabe (Samstag) – 31.700 41.700 51.100 38.100 29.400 39.800 8.000 141.700 123.100 Einzelauflagen Südausgabe und Preise auf Anfrage Kontakt: Allgäuer Zeitungsverlag, Herr Polo, Tel. [08 31] 20 62 35, E-Mail: [email protected] Teilbelegungen in den Wochenzeitungen Ihr Zielgebiet ist planbar nach Teilausgaben, Gemeinden oder Postleitzahlen. Bei der Ausarbeitung Ihres Werbegebietes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. * Stand Oktober 2015. Die Mindestbelegung je Ausgabe beträgt 3.000 Exemplare. ** In Wochen mit Feiertagen teilweise abweichende Erscheinungsweise. Lokalpreis: Beilagenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. Wiederholungs- und Abschlussrabatte finden keine Anwendung. Preise für höhere Gewichtsklassen auf Anfrage. Ab 2016 sind die extra Digitalausgaben buchbar. Auflage auf Anfrage. Nord (inkl. Augsburg extra + Landkreis extra) Augsburg extra + Landkreis extra*** Süd Ausgabe 700 Ausgabe 701 Ausgabe 800 *** Komplette Haushaltsabdeckung im Großraum Augsburg in Verbindung mit der Tageszeitung Augsburger Allgemeine, ansonsten nur Resthaushalte. 17 Prospektbeilagen Zeitung und extra in Augsburg ■ VOLLE HAUSHALTSABDECKUNG IM STARKEN WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG Mit der Tageszeitung Augsburger Allgemeine erreichen Sie mit einem starken Medium die begehrte Zielgruppe der Zeitungsabonnenten. Die Nichtabonnenten im Wirtschaftsraum Augsburg werden mit der Wochenzeitung extra am Mittwoch bedient. Auch das extra wird mit dem Zustellpersonal der Tageszeitung ausgeliefert – das garantiert die hohe Verteilqualität. Tageszeitung Augsburger Allgemeine Hauptausgabe + Wochenzeitung Augsburg extra mit Landkreis extra 99.450 Exemplare* 194.100 Exemplare* = volle Haushaltsabdeckung im Großraum Augsburg 293.550 Exemplare* Do Münster Höchstädt Telefon [08 21) 8 7 77-24 3 Augsburg extra mit Landkreis extra: 194.100 Exemplare zum Prospektbeilagenpreis Wochenzeitung extra Westendorf Grundpreise in Euro Lokalpreise in Euro Glött Grundpreise in Euro Lokalpreise in Euro Bonstetten Obergriesbach Adelsried A8 Aystetten Zusmarshausen Horgau bis 50 g 110,40 113,80 125,70 140,10 153,10 130,10 bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g 80,60 84,00 92,80 100,10 108,80 * Auflage inkl. e-Paper, Stand Oktober 2015 78,90 85,10 Altomünster Dasing Diedorf Dinkelscherben Eurasburg Gessertshausen A8 Odelzhausen Münsterhausen Kissing Ried Fischach Thannhausen Bobingen Langenneufnach Königsbrunn Mering B17 Wehringen Balzhausen Merching Oberottmarshausen Althegnenberg Maisach Prittriching 92,50 Egling Untermeitingen Klosterlechfeld Emmering Fürstenfeldbruck Tussenhausen Hurlach Jesenwang Landsberied Scheuring Moorenweis Schöngeising Obermeitingen Langerringen Pfaffenhausen Olching Mammendorf ch Lech bis 40 g 71,40 Sielenbach Neusäß Stadtbergen Singold bis 30 g 68,50 Affing Gablingen Welden B300 Kühbach Rehling Graben Preise Wochenzeitung Preise je 1.000 Exemplare Langweid Emersacker Inchenhofen Kleinaitingen bis 20 g 119,10 Aindling Holzheim rta We bis 10 g 106,80 Aresing B2 Biberbach Hiltenfingen 96,70 Schrobenhausen Meitingen Kirchheim 93,80 Thierhaupten Binswangen Großaitingen Preise Tageszeitung Preise je 1.000 Exemplare Ellgau Nordendorf Pöttmes Ziemetshausen Augsburger Allgemeine Hauptausgabe: 99.450 Exemplare (108.550 Ex. Samstag) zum Prospektbeilagenpreis Tageszeitung Langenmosen Buttenwiesen Weil Ettringen Geltendorf Grafrath Kottgeisering Gilching Türkenfeld Eresing Kaufering Penzing Eching Inning Weßling Augsburg extra mit Landkreis extra (Großraum Augsburg) 701 Augsburg extra – Wochenzeitung für die Stadt Augsburg 703 Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg 706 Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg 708 Landkreis extra – Wochenzeitung f. Königsbrunn, Schwabmünchen, Bobingen 727 Print-Anteil: Diese Stückzahl muss in gedruckter Form angeliefert werden. e-Paper-Anteil: Anlieferung der Beilage als Datei per Email an [email protected] Eichenau Alling 18/19 Allgemeine Geschäftsbedigungen ■ AGB FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN 1. „Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n und/oder der Vertrag über die Beilegung einer oder mehrerer Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat – sofern er nicht Verbraucher ist – den Abdruck der von ihm in Auftrag gegebenen Anzeige/n bzw. Beilagen unverzüglich nach deren Erscheinen zu prüfen. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln grundsätzlich unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige und/ oder Beilage, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 1 Jahres nach Veröffentlichung des Werbemittels. Entspricht die Anzeige – trotz der rechtzeitigen Lieferung einwandfreier Druckunterlagen – nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und wurde rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde oder der Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Abdruck einer Ersatzanzeige ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung oder ist diese unzumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich. 21. Erfüllungsort ist – soweit es sich nicht um Verbraucher handelt – der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigen- und/oder Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. b) Der Verlag darf die Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen. c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Abbestellungen können nur schriftlich erfolgen. d) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – die wegen der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht werden, oder sonstigen Schädigungen, die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei. Die Freistellung umfasst auch evtl. erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Der Auftraggeber hat auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf, die sich auf Tatsachenbehauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Werbungtreibenden bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht rechtzeitig vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen. f) Satzkosten für rechtzeitig abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt. g) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. h) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen erlischt für den Verlag jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern diese Störungen nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Plichtverletzung des Verlages beruhen. i) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf des Auftragsjahres gestellt sein. Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten und Unternehmern verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage. 11. Eine Haftung des Verlages auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages zurückzuführen sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Verlag verursacht wurden. Haftet der Verlag nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung des Verlages der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Der Verlag haftet nicht für den Werbeerfolg einer Anzeige und/oder Beilage. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen und/oder die Annahme weiterer Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage - oder wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. m) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. n) Bei Insolvenz, Vergleich und Liquidation entfällt jeder tarifliche Nachlass, es sei denn, der Vertrag wird vollständig erfüllt. o) Anzeigen- und Beilagenaufträge von Lokalinserenten oder für lokale Niederlassungen werden aus Orten des Verbreitungsgebietes Anzeigenmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Die Kontrahierungsfreiheit bleibt unberührt. p) Mit der Aufgabe von Anzeigen und Beilagen ist es erforderlich, dass die für die Auftragsdurchführung erhobenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Datenverarbeitung im Auftrag: Der Verlag bedient sich neben seiner Servicestellen in der Mediengruppe Pressedruck Augsburg (www. mediengruppe-pd.de) ggf. weiterer Dienstleister zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. So kann z.B. die Aufgabe einer Anzeige für das gesamte Erscheinungsgebiet nicht ohne Einschaltung weiterer Verlage im Konzern durchgeführt werden. Nicht selten wird es erforderlich, dass der Dienstleister im Auftrag des Verlags direkt mit dem Kunden Kontakt aufnehmen muss, z.B. um Rückfragen wegen unleserlicher oder missverständlicher Auftragsdaten zu nehmen. Eine über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Kontaktaufnahme erfolgt hingegen nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte als Auftragsdatenverarbeiter erfolgt ausschließlich zur Erfüllung bzw. Abwicklung des jeweiligen Auftrags. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden dabei eingehalten. Im Rahmen derartiger Auftragsdatenverarbeitungen bleibt der Verlag (datenschutzrechtlich) verantwortlich und kontrolliert entsprechende Tätigkeiten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers übermittelt der Verlag die personenbezogenen Daten über den Zahlungsverzug an andere Unternehmen der Mediengruppe Pressedruck oder – erforderlichenfalls zur Wahrung berechtigter Interessen – an Dritte unter folgenden Voraussetzungen: Nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung wurde zweimal schriftlich gewarnt, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung liegen mindestens 4 Wochen, spätestens bei der dritten Mahnung hat der Verlag auf die Übermittlung hingewiesen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gelten die Voraussetzungen im Fall der Datenübermittlung wie vorstehend. Die Durchführung des Auftrages ist von der Vorauszahlung und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. q) Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von mindestens 51 Prozent. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. r) Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert werden. s) Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch. t) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlages vollständig entsprechen. Für Abweichungen von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber stellt dem Verlag Druckunterlagen nach DIN ISO 12647-3 zur Verfügung (Norm für den standardisierten Zeitungsdruck, die alle qualitätsrelevanten Parameter im Herstellungsprozess definiert; siehe auch Seite 4 unter Datenqualität). Ein farbverbindlicher Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine verbindliche Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlages und ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen. Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei nichtsdestotrotz Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche – insbesondere wegen fehlender Sicherheitskopien – geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind. j) Für Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden. u) Die Europäische Kommission stellt (voraussichtlich ab dem 15.02.2016) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. l) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Presse-Druck- und VerlagsGmbH finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/agb-onlinewerbung. k) Der Verlag behält sich Abweichungen von in der Preisliste ausgewiesenen Rabattkonditionen vor.
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