Wochenzeitung extra 2016 - Augsburger Allgemeine Mediadaten

Wochenzeitung extra 2016
■ Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2016
mediadaten.augsburger-allgemeine.de
rg
Augsbu
nd
u
a
r
t
x
e
ere
it
e
19 w
en
Ausgab
Erscheinungsort: 86167 Augsburg
Nielsen-Gebiet IV (Bayern)
■ IHRE ANSPRECHPARTNER VOR ORT
Verlag:
Servicebüros:
Presse-Druck- und Verlags-GmbH
Postfach · 86133 Augsburg
Curt-Frenzel-Straße 2 · 86167 Augsburg
Nielsen I
Günter Frenz + Partner
Verlagsvertretungen oHG
Goldbekplatz 3 · 22303 Hamburg
Telefon: [0 40] 60 91 88-01
Telefax: [0 40] 6 03 21 35
E-Mail: [email protected]
www.tz-service.de
Nielsen IIIb
Bischofberger & Schaible
MedienPartner
Birkenwaldstraße 42 b · 70191 Stuttgart
Telefon: [07 11] 25 94 34-3
Telefax: [07 11] 25 94 34-44
E-Mail: [email protected]
www.bischofberger.net
Nielsen II
VERLAGS-MEDIEN-SERVICE
Egberts und Goralczyk OHG
Weinsbergstraße 190 · 50825 Köln
Telefon: [02 21] 70 90 43-0
Telefax: [02 21] 70 90 43-10
E-Mail: [email protected]
www.zeitungsteam-koeln.de
Nielsen IV
MEDIEN-SERVICE-BAYERN
Verlagsbüro von Schroetter e.K.
Friedrichshafener Straße 1
82205 Oberpfaffenhofen/Gilching
Telefon: [0 81 05 ] 90 70-0
Telefax: [0 81 05] 90 70-30
E-Mail: [email protected]
www.vonschroetter.de
Telefon [08 21] 7 77-24 28
Telefax [08 21] 7 77-25 85
[email protected]
www.augsburger-allgemeine.de
Nielsen IIIa
TZ-Medien-Service GmbH
Elisenstraße 32 · 63739 Aschaffenburg
Telefon: [0 60 21] 49 40 400
Telefax: [0 60 21] 49 40 401
E-Mail: [email protected]
www.tz-medien-service.de
Nielsen V, VI, VII
TSB Tageszeitungs-Service Berlin
Printmedien Marketing GmbH
Giesensdorfer Straße 29 · 12207 Berlin
(Lichterfelde)
Telefon: [0 30] 77 30 06-0
Telefax: [0 30] 77 30 06-20
E-Mail: [email protected]
www.verlagsbuero-tsb.de
2
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag
Zahlungsbedingung
Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Postfach, 86133 Augsburg
Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg, Telefon [08 21] 7 77-0
sofort nach Rechnungserhalt
Lieferanschrift für Prospektbeilagen
Agenturprovision
Ausgabe Nord
Augsburger Allgemeine, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg
Montag – Dienstag:
8:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch – Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
8:00 bis 15:00 Uhr
Anerkannte Werbeagenturen erhalten 15 % auf den Grundpreis
Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen
siehe Seite 5
Direktkontakt
▪ Überregionale Anzeigen + Werbeagenturen:
[email protected]
Telefon [08 21] 7 77-24 23, -24 28, Telefax -24 65
Rücktrittstermine
wie Schlusstermine
▪ Lokale gewerbliche Anzeigen:
[email protected]
Telefon [08 21] 7 77-24 20, Telefax -25 85
▪ Prospektbeilagen:
[email protected]
Telefon [08 21] 7 77-24 38, Telefax -24 39
▪ Online-Werbung:
[email protected]
Telefon [08 21] 7 77-32 05, Telefax -32 22
▪ Private Anzeigen:
[email protected]
Telefon [08 21] 7 77-25 00, Telefax -25 85
Bankverbindungen
Chiffregebühr
9,90 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
(Postzusendung)
Nachlässe für die jeweiligen extra Lokalausgaben
Malstaffel für mehrmalige
Veröffentlichungen in einheitlicher Größe
Mengenstaffel
für Millimeterabschlüsse von mindestens
12 Anzeigen
10 %
3.000 mm
5%
24 Anzeigen
15 %
5.000 mm
10 %
ab 52 Anzeigen
20 %
10.000 mm
15 %
ab 20.000 mm
20 %
Stadtsparkasse Augsburg
BLZ 720 500 00, Konto-Nr. 96 008
BIC AUGSDE77XXX
IBAN DE17 7205 0000 0000 0960 08
UniCredit Bank HypoVereinsbank Augsburg
BLZ 720 200 70, Konto-Nr. 3 344 460
BIC HYVEDEMM408
IBAN DE39 7202 0070 0003 3444 60
Geschäftsbedingungen
Commerzbank Augsburg
BLZ 720 800 01, Konto-Nr. 108 301 600
BIC DRESDEFF720
IBAN DE94 7208 0001 0108 3016 00
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und
Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seite 18/19).
3
Technische Angaben
Druck
Druckverfahren
Andruck/Proof
Farben
Rasterweite
Ausgabegerät
Belichter-Auflösung
Tonwertzunahme
Max. Gesamtfarbauftrag
Tonwertumfang
Layout
Satzspiegel
Satzspiegel Tabloid
Satzspiegel Panorama
Spaltenanzahl
Spalten
Anzeigenteil
1
45 mm
Grundschriften
Minimale Linienstärken
Rotations-Offsetdruck gemäß DIN ISO 12647-3
4-fach gemäß DIN ISO 12647-3
Nach der Euroskala. Zusatzfarben nach HKS-Farbfächer Z
122 lpi (48 Linien/cm) mit elliptischem Rasterpunkt
PS-Level-3-RIP (Harlequin 9.0)
1270 dpi (500 Linien/cm)
26 %, gemessen im 50%igen Rasterfeld
240 %
3 bis 97 %
E-Mail (bis max. 50 MB)
[email protected]
Web-Upload (> 50 MB)
www.augsburger-allgemeine.de/datenportal
Zugangs-Token: Augsburg
Weitere Übertragungsmöglichkeiten erfragen Sie bei Ihrem Mediaberater.
Anlieferung ist auch über den internationalen Quickcut-Service möglich.
Infos dazu unter adstream.de.
Formate
PDF/X-1a mit eingebetteten oder vektorisierten Schriften
327 mm breit/480 mm hoch
233 mm breit/325 mm hoch (halbes Zeitungsformat)
676 mm breit/480 mm hoch
Anzeigenteil 7-spaltig
PS, EPS
2
3
4
5
6
7
92 mm
139 mm
186 mm
233 mm
280 mm
327 mm
Anzeigenteil: Clearface Gothic/7,0 Punkt
Textteil: News Plantin/9,7 Punkt
positiv/negativ 0,1 mm, gerastert 0,5 mm
Anzeigenauftrag
▪ Mit den Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die
Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen. Bei Datenübermittlung senden Sie
uns bitte per Post oder Fax ein Muster der Anzeige zur Kontrolle sowie Namen und
Rufnummer eines Ansprechpartners bei Rückfragen.
▪ Die Übertragung muss bis zum Anzeigenschluss abgeschlossen sein.
Datenqualität
Datenübermittlung
Maßgeblich für die Qualität der Druckwiedergabe ist die Einhaltung von DIN ISO
12647-3 in Verbindung mit dem QUIZ-Farbprofil „ISOnewspaper26v4“ bei der
Konvertierung von RGB nach CMYK. Das Farbprofil zum Download finden Sie unter
mediadaten.augsburger-allgemeine.de/downloads.
Bitte beachten Sie unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, Seite 19, Punkt t.
mit eingebetteten oder vektorisierten Schriften
Bitte übermitteln Sie keine nativen Formate wie *.indd, *.qxd, *.cdr, *.doc etc.
Die zu übertragende Datei muss in einem Ordner verpackt werden. Dieser Ordner
soll mit dem Namen des Anzeigenkunden versehen werden. Zusätzlich muss eine
einfache Textdatei mit Hersteller und Rufnummer für evtl. Rückfragen, Erscheinungstermin und Ausgabe erstellt werden. Komprimierung mit WinZip oder Stuffit.
Wichtige Hinweise für Farbanzeigen
▪ Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus den Skalenfarben Cyan, Magenta
und Yellow gedruckt und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen.
Prozessbedingte Farbtonschwankungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
▪ Bei der Erstellung von Druckunterlagen mit HKS-Z-Farben ist auf die richtige
Schreibweise (z. B. HKS05 oder HKS13) und die in unserem Farbfächer dafür definierten CMYK-Werte zu achten. Informationen zu unserem Farbfächer finden Sie unter
mediadaten.augsburger-allgemeine.de/farbfaecher.
▪ Verarbeitet werden Composite-Daten (unsepariert) mit HKS-Z-Farben oder
Prozessfarben, wobei die korrekte Farbseparation gewährleistet sein muss.
Kontakt
Lokale gewerbl. Kunden Telefon [08 21] 7 77-24 20, Telefax [08 21] 7 77-25 85
Bereich Werbeagenturen Telefon [08 21] 7 77-24 23, Telefax [08 21] 7 77-24 65
Technische Rückfragen Telefon [08 21] 7 77-25 41
4
extra – Die Wochenzeitung
■ 1 x BUCHEN, ÜBER 773.000 x ANKOMMEN: MIT „EXTRA“ IN BAYERN
▪ Mit einer Auflage von über 773.000* Exemplaren in der Superkombi Nord + Süd liegt das „extra“ an einer Top-Position unter
den bayerischen Wochenblättern, das bedeutet Riesen-MediaPower für nur 1,78 Cent/mm**.
▪ Buchen Sie ein „dickes Stück Bayern“ oder planen Sie Ihre Werbung
gebietsgenau. Alle Lokalausgaben der extras sind einzeln oder
im kostengünstigen Verbund buchbar und bieten ein regionales
redaktionelles Umfeld in allen Ausgaben.
▪ Ihre Werbung kommt an. Das garantiert die nahezu komplette
Haushaltsabdeckung im Verbreitungsgebiet.
e
Auflag
ADAt!
geprüf
* 773.881 Exemplare, ADA Zustellerauflage II. Quartal 2015
** 1.000er-mm-Preis, s/w im Verbund Grundpreis
5
Belegungsmöglichkeiten
■ WOCHENZEITUNG EXTRA
Belegbare Ausgaben
Ausgaben-Nr.
Zustellerauflage ADA,
II. Quartal 2015
Erscheinungsweise*
Anzeigenschluss
700 + 800
700
800
773.881
555.695
218.186
Mi./Do.
Mi.
Mi./Do.
Fr., 15 Uhr
Fr., 15 Uhr
Mo., 12 Uhr
701
190.746
Mi.
Fr., 15 Uhr
Super-Kombinationen
extra Gesamtbelegung, Superkombi Nord + Süd
extra, Superkombi Nord
extra, Superkombi Süd
Lokalausgaben Nord
Augsburg extra mit Landkreis extra
SCHLUSSTERMINE für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen im Augsburg extra mit Landkreis extra:
Anzeigen für die erste Seite: Freitag, 12 Uhr I Blattbestimmende Anzeigen: Freitag, 15 Uhr I Farbanzeigen: Freitag, 15 Uhr I Geschäftsanzeigen: Montag, 10 Uhr I Private Kleinanzeigen: Montag, 17 Uhr
Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg
Landkreis extra – Wochenzeitung für Königsbrunn, Schwabmünchen und Bobingen
Dillingen extra
Donauwörth extra
Günzburg extra
Illertissen extra
Neu-Ulm extra
Krumbach extra
Landsberg extra
Unterallgäu Rundschau, Mindelheim
Neuburg extra
Rieser extra
Wertingen extra
706
708
727
720
710
711
713
712
722
723
724
725
726
728
30.950
38.232
24.472
31.056
32.853
41.385
31.830
49.831
18.054
46.551
37.510
29.063
39.222
7.594
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Mi.
Fr., 15 Uhr
Fr., 15 Uhr
Fr., 15 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 16.30 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 16 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 12 Uhr
Mo., 10 Uhr
801
830
803
802
806
53.901
58.432
46.567
35.036
24.250
Do.
Do.
Do.
Mi.
Mi.
Di., 15 Uhr
Di., 14 Uhr
Di., 15 Uhr
Mo., 15 Uhr
Mo., 15 Uhr
Lokalausgaben Süd
Wochenblatt extra, Ausgabe Kempten
Wochenblatt extra, Ausgabe Kaufbeuren, Marktoberdorf und Buchloe
Memminger extra, Memmingen
Oberallgäu extra, Immenstadt
Wochenblatt extra, Ausgabe Füssen/Außerfern
*
In Wochen mit Feiertagen teilweise abweichende Erscheinungsweise; Für Sonderwerbeformen und Verlagsbeilagen gelten individuelle Schlusstermine.
6/7
Verbreitungsgebiet
■ WOCHENZEITUNG EXTRA
Belegbare Ausgaben
Ausgaben-Nr.
Lokalausgaben Nord
Augsburg extra
Landkreis extra – Wochenzeitung
für den Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis extra – Wochenzeitung
für den Landkreis Augsburg
Landkreis extra – Wochenzeitung
für Königsbrunn, Schwabmünchen u. Bobingen
Dillingen extra
Donauwörth extra
Günzburg extra
Illertissen extra
Neu-Ulm extra
Krumbach extra
Landsberg extra
Unterallgäu Rundschau, Mindelheim
Neuburg extra
Rieser extra
Wertingen extra
Lokalausgaben Süd
Wochenblatt extra, Ausgabe Kempten
Wochenblatt extra, Ausgabe Kaufbeuren,
Marktoberdorf und Buchloe
Memminger extra, Memmingen
Oberallgäu extra, Immenstadt
Wochenblatt extra, Ausgabe Füssen/Außerfern
701
706
708
727
720
710
711
713
712
722
723
724
725
726
728
801
830
803
802
806
Gesamt
773.881 Exemplare*
Nord (inkl. Augsburg extra + Landkreis extra) 555.695 Exemplare*
Süd
Augsburg extra mit
Landkreis extra
* ADA II. Quartal 2015, Zustellerauflagen
218.186 Exemplare*
190.746 Exemplare*
8
Anzeigenpreise Superkombinationen extra
■ 1 x BUCHEN, ÜBER 773.000* x ANKOMMEN: MIT „EXTRA“ IN BAYERN
Superkombi Nord und Süd buchen – 25 % sparen**
Im extra-Verbreitungsgebiet von Augsburg
bis Kempten.
Denn Bayerns kaufkräftige Konsumenten
lesen „extra“, das Anzeigenblatt der
Augsburger Allgemeinen/Allgäuer Zeitung,
mit einer Spitzenauflage in der Superkombi
Nord + Süd.
rg
Augsbu
nd
u
a
r
t
x
e
19
e
r
e
weit
en!
Ausgab
Riesen-Media-Power für nur 1,78*** ct/mm
▪
▪
▪
▪
Top-Position bei den bayerischen Wochenblättern
Praktisch im Verbund: 1 Auftrag, 1 Rechnung
Nahezu komplette Haushaltsabdeckung
Hohe Qualität bei der Zustellung
Superkombi
Nord + Süd
Superkombi
Nord
Superkombi
Süd
700 + 800
700
800
s/w-Anzeigen je mm
13,80
10,00
3,80
1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
16,81
12,15
4,66
1.460,003
1.075,00 1
385,002
20,90
15,15
5,75
46.368,00
33.600,00
12.768,00
s/w-Anzeigen je mm
14,18
10,23
3,95
1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
17,19
12,38
4,81
1.460,003
1.075,001
385,002
21,28
15,38
5,90
Superkombi
Ausgaben-Nr.
Grundpreise in Euro
Farbzuschlag1
2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1-Seite
Grundpreise Stellenanzeigen in Euro
Farbzuschlag
2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
Lokalpreise in Euro
* 773.881 Exemplare, ADA, Zustellerauflage II. Quartal 2015
** gegenüber Addition der Einzelpreise
*** 1.000er-mm-Preis, s/w im Verbund Grundpreis
1 Der Farbzuschlag in der Superkombi Nord wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben
unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3-Zusatzfarben-mm-Preis berechnet.
2
Der Farbzuschlag in der Superkombi Süd wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben
unter der Mindestgröße wird die Anzeige bis 500 mm zum s/w-Preis + Farbzuschlag berechnet (pro
Zusatzfarbe 1 x Farbzuschlag).
3 Bitte beachten Sie, bei der Berechnung des Farbanzeigenpreises unter der Mindestgröße von 500 mm
die unterschiedlichen Berechnungsarten des Nord- und Südanteils in den Superkombinationen.
Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
s/w-Anzeigen je mm
11,73
8,50
3,23
1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
14,29
10,33
3,96
1.242,003
915,00 1
327,002
17,77
12,88
4,89
39.412,80
28.560,00
10.852,80
3,38
Farbzuschlag
2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1-Seite
Lokalpreise Stellenanzeigen in Euro
s/w-Anzeigen je mm
12,08
8,70
1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
14,64
10,53
4,11
1.242,003
915,001
327,002
18,12
13,08
5,04
Farbzuschlag
2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
9
Anzeigenpreise Zeitung und extra in Augsburg
■ VOLLE HAUSHALTSABDECKUNG
IM STARKEN WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG
260.000* Einwohner im Wirtschaftsraum Augsburg sind Leser der
Augsburg Allgemeinen und ihrer Heimatzeitungen. Das Augsburg
extra mit Landkreis extra bedient jeden Mittwoch die Haushalte
der Nichtabonnenten.
Tageszeitung Augsburger Allgemeine Hauptausgabe
+ Wochenzeitung Augsburg extra mit Landkreis extra
97.433 Exemplare***
190.746 Exemplare****
= volle Haushaltsabdeckung im Großraum Augsburg
288.179 Exemplare
ren
Profitie ren
se
n
u
n
Sie vo
enHöchstädt
günstig nsatio
Kombin n
preise
Do
Münster
Langenmosen
Buttenwiesen
Ellgau
Nordendorf
Pöttmes
Westendorf
Thierhaupten
Schrobenhausen
Binswangen
Meitingen
Aresing
B2
Biberbach
Aindling
Holzheim
Glött
Langweid
Emersacker
B300
Kühbach
Rehling
Affing
Gablingen
Welden
Inchenhofen
Bonstetten
Obergriesbach
Adelsried
A8
Augsburger Allgemeine
Hauptausgabe
+ Augsburg
extra
= Kombipreis
s/w-Anzeigen je mm
4,56
+ 1,75
= 6,31
1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
5,54
+ 2,13
= 7,67
490,00
+ 190,00
= 680,00
6,91
+ 2,65
= 9,56
15.321,60
+ 5.880,00
= 21.201,60
Anzeigenteil
Farbzuschlag**
2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1-Seite
Horgau
Diedorf
Dinkelscherben
Eurasburg
Gessertshausen
Odelzhausen
Kissing
Ziemetshausen
Ried
Fischach
Thannhausen
Bobingen
Langenneufnach
Königsbrunn
Mering
B17
Wehringen
Balzhausen
Merching
Althegnenberg
Oberottmarshausen
Großaitingen
Maisach
Kleinaitingen
+ 1,49
= 5,37
4,71
+ 1,81
= 6,52
415,00
+ 160,00
= 575,00
5,88
+ 2,26
= 8,14
13.036,80
+ 5.006,40
= 18.043,20
* Media Analyse 2015
** Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm
auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der
Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3-Zusatzfarben-mm-Preis berechnet.
*** IVW II/2015, verbreitete Auflage
****ADA II/2015, Zustellerauflage
Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
Ermäßigte Kombipreise (Powerkombinationen) mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen s. Einzeltarife.
Kirchheim
Prittriching
Egling
Untermeitingen
Klosterlechfeld
Hiltenfingen
Emmering
Fürstenfeldbruck
Pfaffenhausen
Tussenhausen
Hurlach
Jesenwang
Landsberied
Scheuring
Moorenweis
Schöngeising
Obermeitingen
Langerringen
Singold
3,88
Olching
Mammendorf
ch
Graben
1 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1-Seite
A8
Münsterhausen
rta
We
s/w-Anzeigen je mm
2/3 Zusatzfarbe je mm (ab 500 mm)
Altomünster
Dasing
Stadtbergen
Lokalpreise in Euro
Farbzuschlag**
Sielenbach
Neusäß
Lech
Grundpreise in Euro
Aystetten
Zusmarshausen
Weil
Ettringen
Geltendorf
Grafrath
Kottgeisering
Gilching
Türkenfeld
Eresing
Kaufering
Penzing
Augsburger Allgemeine Hauptausgabe
Augsburg extra mit Landkreis extra (Großraum Augsburg)
Eching Inning
Eichenau
Alling
Weßling
300
701
10
Grundpreise der Wochenzeitung extra
Grundpreise in Euro
Lokalausgaben Nord
Ausgaben-Nummer
Augsburg
extra
mit
Landkreis
extra
Landkreis
extra
AichachFriedberg
Landkreis
extra
Landkreis
Augsburg
701
706
708
727
0,91
1,11
100,00
1,38
3.057,60
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1,82
0,71
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,21
0,86
Farbzuschlag*
195,00
75,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,76
1,08
s/w-Preis für 1/1-Seite
6.115,20
2.385,60
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
2,05
0,94
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,44
1,09
Farbzuschlag*
195,00
75,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,99
1,31
Titelkopfanzeigen (80 mm hoch/1 Spalte breit)***
Festpreis 1–3 Zusatzfarben
412,94
161,18
Anzeigen auf Titelseite
s/w-Anzeigen je mm
2,19
0,85
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,66
1,03
Farbzuschlag*
235,00
90,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
3,32
1,29
Textteilanzeigen ab 20 mm
s/w-Anzeigen je mm
2,38
0,91
1 Zusatzfarbe je mm
2,89
1,11
2/3 Zusatzfarben je mm
3,61
1,38
Landkreis Dillingen
extra
extra
Kö.-brunn,
Schwabmünchen +
Bobingen
Donauwörth
extra
Günzburg
extra
Illertissen
extra
Neu-Ulm
extra
720
710
711
713
712
722
723
724
0,65
0,79
70,00
0,98
2.184,00
1,18
1,43
125,00
1,79
3.964,80
1,25
1,52
135,00
1,89
4.200,00
1,21
1,47
130,00
1,83
4.065,60
0,92
1,12
100,00
1,39
3.091,20
1,00
1,22
110,00
1,52
3.360,00
1,06
1,29
115,00
1,61
3.561,60
1,28
1,56
140,00
1,94
4.300,80
1,14
1,34
100,00
1,61
0,88
1,02
70,00
1,21
1,41
1,66
125,00
2,02
1,48
1,75
135,00
2,12
1,44
1,70
130,00
2,06
1,15
1,35
100,00
1,62
1,23
1,45
110,00
1,75
1,29
1,52
115,00
1,84
208,71
148,24
270,59
284,94
274,82
210,12
225,88
1,08
1,31
115,00
1,64
0,78
0,95
85,00
1,18
1,41
1,71
150,00
2,14
1,49
1,81
160,00
2,26
1,46
1,77
155,00
2,21
1,11
1,35
120,00
1,68
1,18
1,43
1,79
1,04
1,26
1,58
1,53
1,86
2,32
1,62
1,97
2,45
1,58
1,92
2,39
1,20
1,46
1,82
*
Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm
auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter
der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet.
** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de.
Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg
extra
extra
Rundschau,
extra
Mindelheim
Rieser
extra
Wertingen
extra
725
726
728
1,15
1,40
125,00
1,74
3.864,00
1,25
1,52
135,00
1,89
4.200,00
1,25
1,52
135,00
1,89
4.200,00
0,75
0,91
80,00
1,14
2.520,00
1,51
1,79
140,00
2,17
1,38
1,63
125,00
1,97
1,48
1,75
135,00
2,12
1,48
1,75
135,00
2,12
0,98
1,14
80,00
1,37
238,82
289,18
261,88
284,94
284,94
172,71
1,20
1,46
130,00
1,82
1,27
1,54
135,00
1,92
1,54
1,87
165,00
2,33
1,39
1,69
150,00
2,11
1,49
1,81
160,00
2,26
1,49
1,81
160,00
2,26
0,91
1,11
100,00
1,38
1,33
1,62
2,01
1,39
1,69
2,11
1,66
2,02
2,51
1,49
1,81
2,26
1,62
1,97
2,45
1,62
1,97
2,45
0,98
1,19
1,48
*** Bei Titelkopfanzeige: abweichende Höhen auf Anfrage möglich.
Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
11
Grundpreise der Wochenzeitung extra
Verbundpreise in Euro
Lokalausgaben Nord
Ausgaben-Nummer
Augsburg
extra
mit
Landkreis
extra
Landkreis
extra
AichachFriedberg
Landkreis
extra
Landkreis
Augsburg
701
706
708
Landkreis Dillingen
extra
extra
Kö.-brunn,
Schwabmünchen +
Bobingen
727
720
Donauwörth
extra
Günzburg
extra
Illertissen
extra
Neu-Ulm
extra
710
711
713
712
Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg
extra
extra
Rundschau,
extra
Mindelheim
722
723
724
725
Rieser
extra
Wertingen
extra
726
728
Kombinieren Sie mindestens 2 verschiedene Lokalausgaben bei gleichem Anzeigeninhalt und Erscheinungstag und Sie erhalten unsere dargestellten ermäßigten Verbundpreise
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1,75
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,13
Farbzuschlag*
190,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,65
s/w-Preis für 1/1-Seite
5.880,00
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
1,98
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,36
Farbzuschlag*
190,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,88
Anzeigen auf Titelseite
s/w-Anzeigen je mm
2,11
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,56
Farbzuschlag*
225,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
3,20
Textteilanzeigen ab 20 mm
s/w-Anzeigen je mm
2,28
1 Zusatzfarbe je mm
2,77
2/3 Zusatzfarben je mm
3,45
0,66
0,80
70,00
1,00
2.217,60
0,78
0,95
85,00
1,18
2.620,80
0,58
0,70
60,00
0,88
1.948,80
1,05
1,28
115,00
1,59
3.528,00
1,11
1,35
120,00
1,68
3.729,60
1,06
1,29
115,00
1,61
3.561,60
0,81
0,98
85,00
1,23
2.721,60
0,89
1,08
95,00
1,35
2.990,40
0,94
1,14
100,00
1,42
3.158,40
1,06
1,29
115,00
1,61
3.561,60
0,91
1,11
100,00
1,38
3.057,60
1,12
1,36
120,00
1,70
3.763,20
1,11
1,35
120,00
1,68
3.729,60
0,68
0,83
75,00
1,03
2.284,80
0,89
1,03
70,00
1,23
1,01
1,18
85,00
1,41
0,81
0,93
60,00
1,11
1,28
1,51
115,00
1,82
1,34
1,58
120,00
1,91
1,29
1,52
115,00
1,84
1,04
1,21
85,00
1,46
1,12
1,31
95,00
1,58
1,17
1,37
100,00
1,65
1,29
1,52
115,00
1,84
1,14
1,34
100,00
1,61
1,35
1,59
120,00
1,93
1,34
1,58
120,00
1,91
0,91
1,06
75,00
1,26
0,79
0,96
85,00
1,20
0,93
1,13
100,00
1,41
0,69
0,84
75,00
1,05
1,26
1,53
135,00
1,91
1,33
1,62
145,00
2,01
1,27
1,54
135,00
1,92
0,98
1,19
105,00
1,48
1,07
1,30
115,00
1,62
1,13
1,37
120,00
1,71
1,27
1,54
135,00
1,92
1,08
1,31
115,00
1,64
1,34
1,63
145,00
2,03
1,33
1,62
145,00
2,01
0,82
1,00
90,00
1,24
0,86
1,04
1,30
1,01
1,23
1,53
0,75
0,91
1,14
1,36
1,65
2,06
1,44
1,75
2,18
1,38
1,68
2,09
1,06
1,29
1,61
1,16
1,41
1,76
1,22
1,48
1,85
1,38
1,68
2,09
1,18
1,43
1,79
1,46
1,77
2,21
1,44
1,75
2,18
0,88
1,07
1,33
* Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf
den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der
Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet.
** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de.
Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
12
Lokalpreise der Wochenzeitung extra
Lokalpreise in Euro
Lokalausgaben Nord
Ausgaben-Nummer
Augsburg
extra
mit
Landkreis
extra
Landkreis
extra
AichachFriedberg
Landkreis
extra
Landkreis
Augsburg
701
706
708
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1,55
0,60
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
1,88
0,73
Farbzuschlag*
165,00
65,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,35
0,91
s/w-Preis für 1/1-Seite
5.208,00 2.016,00
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
1,75
0,80
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,08
0,93
Farbzuschlag*
165,00
65,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,55
1,11
Titelkopfanzeigen (80 mm hoch/1 Spalte breit)***
Festpreis 1–3 Zusatzfarben
351,00
137,00
Anzeigen auf Titelseite
s/w-Anzeigen je mm
1,86
0,72
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,26
0,87
Farbzuschlag*
200,00
75,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,82
1,09
Textteilanzeigen ab 20 mm
s/w-Anzeigen je mm
2,02
0,77
1 Zusatzfarbe je mm
2,45
0,94
2/3 Zusatzfarben je mm
3,06
1,17
Landkreis Dillingen
extra
extra
Kö.-brunn,
Schwabmünchen +
Bobingen
Donauwörth
extra
Günzburg
extra
Illertissen
extra
Neu-Ulm
extra
Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg
extra
extra
Rundschau,
extra
Mindelheim
Rieser
extra
Wertingen
extra
727
720
710
711
713
712
722
723
724
725
726
728
0,77
0,94
85,00
1,17
2.587,20
0,55
0,67
60,00
0,83
1.848,00
1,00
1,22
110,00
1,52
3.360,00
1,06
1,29
115,00
1,61
3.561,60
1,03
1,25
110,00
1,56
3.460,80
0,78
0,95
85,00
1,18
2.620,80
0,85
1,03
90,00
1,29
2.856,00
0,90
1,09
95,00
1,36
3.024,00
1,09
1,32
115,00
1,65
3.662,40
0,98
1,19
105,00
1,46
3.292,80
1,06
1,29
115,00
1,61
3.561,60
1,06
1,29
115,00
1,61
3.561,60
0,64
0,78
70,00
0,97
2.150,40
0,97
1,14
85,00
1,37
0,75
0,87
60,00
1,03
1,20
1,42
110,00
1,72
1,26
1,49
115,00
1,81
1,23
1,45
110,00
1,76
0,98
1,15
85,00
1,38
1,05
1,23
90,00
1,49
1,10
1,29
95,00
1,56
1,29
1,52
115,00
1,85
1,18
1,39
105,00
1,66
1,26
1,49
115,00
1,81
1,26
1,49
115,00
1,81
0,84
0,98
70,00
1,17
177,40
126,00
230,00
242,20
233,60
178,60
192,00
203,00
245,80
222,60
242,20
242,20
146,80
0,92
1,12
100,00
1,39
0,66
0,80
70,00
1,00
1,20
1,46
130,00
1,82
1,27
1,54
135,00
1,92
1,24
1,51
135,00
1,88
0,94
1,14
100,00
1,42
1,02
1,24
110,00
1,55
1,08
1,31
115,00
1,64
1,31
1,59
140,00
1,98
1,18
1,43
125,00
1,79
1,27
1,54
135,00
1,92
1,27
1,54
135,00
1,92
0,77
0,94
85,00
1,17
1,00
1,22
1,52
0,88
1,07
1,33
1,30
1,58
1,97
1,38
1,68
2,09
1,34
1,63
2,03
1,02
1,24
1,55
1,13
1,37
1,71
1,18
1,43
1,79
1,41
1,71
2,14
1,27
1,54
1,92
1,38
1,68
2,09
1,38
1,68
2,09
0,83
1,01
1,26
*
Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm
auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter
der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet.
** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de.
*** Bei Titelkopfanzeige: abweichende Höhen auf Anfrage möglich.
Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif.
Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
13
Lokalpreise der Wochenzeitung extra
Verbundpreise in Euro
Lokalausgaben Nord
Ausgaben-Nummer
Augsburg
extra
mit
Landkreis
extra
Landkreis
extra,
AichachFriedberg
Landkreis
extra,
Landkreis
Augsburg
701
706
708
Landkreis Dillingen
extra
extra,
Kö.-brunn,
Schwabmünchen +
Bobingen
727
720
Donauwörth
extra
Günzburg
extra
Illertissen
extra
Neu-Ulm
extra
710
711
713
712
Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg
extra
extra
Rundschau,
extra
Mindelheim
722
723
724
725
Rieser
extra
Wertingen
extra
726
728
Kombinieren Sie mindestens 2 verschiedene Lokalausgaben bei gleichem Anzeigeninhalt und Erscheinungstag und Sie erhalten unsere dargestellten ermäßigten Verbundpreise
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1,49
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
1,81
Farbzuschlag*
160,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,26
s/w-Preis für 1/1-Seite
5.006,40
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
1,69
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,01
Farbzuschlag*
160,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,46
Anzeigen auf Titelseite
s/w-Anzeigen je mm
1,79
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,17
Farbzuschlag*
190,00
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
2,71
Textteilanzeigen ab 20 mm
s/w-Anzeigen je mm
1,94
1 Zusatzfarbe je mm
2,36
2/3 Zusatzfarben je mm
2,94
0,56
0,68
60,00
0,85
1.881,60
0,66
0,80
70,00
1,00
2.217,60
0,49
0,60
55,00
0,74
1.646,40
0,89
1,08
95,00
1,35
2.990,40
0,94
1,14
100,00
1,42
3.158,40
0,90
1,09
95,00
1,36
3.024,00
0,69
0,84
75,00
1,05
2.318,40
0,76
0,92
80,00
1,15
2.553,60
0,80
0,97
85,00
1,21
2.688,00
0,90
1,09
95,00
1,36
3.024,00
0,77
0,94
85,00
1,17
2.587,20
0,95
1,15
100,00
1,44
3.192,00
0,94
1,14
100,00
1,42
3.158,40
0,58
0,70
60,00
0,88
1.948,80
0,76
0,88
60,00
1,05
0,86
1,00
70,00
1,20
0,69
0,80
55,00
0,94
1,09
1,28
95,00
1,55
1,14
1,34
100,00
1,62
1,10
1,29
95,00
1,56
0,89
1,04
75,00
1,25
0,96
1,12
80,00
1,35
1,00
1,17
85,00
1,41
1,10
1,29
95,00
1,56
0,97
1,14
85,00
1,37
1,15
1,35
100,00
1,64
1,14
1,34
100,00
1,62
0,78
0,90
60,00
1,08
0,67
0,81
70,00
1,02
0,79
0,96
85,00
1,20
0,59
0,72
65,00
0,89
1,07
1,30
115,00
1,62
1,13
1,37
120,00
1,71
1,08
1,31
115,00
1,64
0,83
1,01
90,00
1,26
0,91
1,11
100,00
1,38
0,96
1,17
105,00
1,45
1,08
1,31
115,00
1,64
0,92
1,12
100,00
1,39
1,14
1,39
125,00
1,73
1,13
1,37
120,00
1,71
0,70
0,85
75,00
1,06
0,73
0,89
1,11
0,86
1,04
1,30
0,64
0,78
0,97
1,16
1,41
1,76
1,22
1,48
1,85
1,17
1,42
1,77
0,90
1,09
1,36
0,99
1,20
1,50
1,04
1,26
1,58
1,17
1,42
1,77
1,00
1,22
1,52
1,24
1,51
1,88
1,22
1,48
1,85
0,75
0,91
1,14
■ KOMBI SÜDBAYERN „DIE MILLION“
Gesamtauflage: ca. 2 Mio. Exemplare
*
Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm
auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter
der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet.
** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de.
■ BAYERNWEITE KOMBI
Gesamtauflage: über 5,2 Mio. Exemplare
Bei uns
!
buchen 1)
[08 2
n
fo
le
e
T
8
7 77-24 2
Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif.
Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
14
Preise der Wochenzeitung extra
■ ANZEIGENPREISE LOKALAUSGABEN SÜD
Grundpreise in Euro
Ausgaben-Nummer
Wochenblatt Wochenblatt Memminger
extra
extra
extra
Kempten
Kaufbeuren/
Marktoberdorf/ Buchloe
801
830
803
■ KOMBINATIONSPREISE LOKALAUSGABEN SÜD
Bei Schaltung einer unveränderten Anzeige in zwei unterschiedlichen extra-Ausgaben oder in einer Zeitungs- und einer extra-Ausgabe innerhalb einer Woche gilt
der günstige Kombinationspreis.
Oberallgäu Wochenblatt
extra
extra
Immenstadt
Füssen/
Außerfern
802
806
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1-Seite
1,34
1,65
135,00
2,04
4.502,40
1,35
1,66
145,00
2,05
4.536,00
1,33
1,64
135,00
2,01
4.468,80
1,31
1,60
135,00
1,98
4.401,60
1,24
1,52
130,00
1,87
4.166,40
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
1,42
1,73
135,00
2,12
1,43
1,74
145,00
2,13
1,41
1,72
135,00
2,09
1,39
1,68
135,00
2,06
1,32
1,60
130,00
1,95
Ausgaben-Nummer
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
1,14
1,40
115,00
1,73
3.830,40
1,15
1,41
123,00
1,74
3.864,00
1,13
1,39
115,00
1,71
3.796,80
1,11
1,36
115,00
1,68
3.729,60
1,05
1,29
111,00
1,59
3.528,00
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
1,22
1,48
115,00
1,81
1,23
1,49
123,00
1,82
1,21
1,47
115,00
1,79
1,19
1,44
115,00
1,76
1,13
1,37
111,00
1,67
Oberallgäu Wochenblatt
extra
extra
Immenstadt
Füssen/
Außerfern
801
830
803
802
806
0,82
1,01
90,00
1,25
0,85
1,04
90,00
1,28
0,80
0,98
80,00
1,21
0,76
0,94
85,00
1,14
0,74
0,91
75,00
1,11
0,70
0,86
77,00
1,06
0,72
0,88
77,00
1,09
0,68
0,83
68,00
1,03
0,65
0,80
72,00
0,97
0,63
0,77
64,00
0,94
Lokalpreise in Euro
Kombination
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Lokalpreise in Euro
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1-Seite
Wochenblatt Wochenblatt Memminger
extra
extra
extra
Kempten
Kaufbeuren/
Marktoberdorf/ Buchloe
Grundpreise in Euro
Kombination
*
Der Farbzuschlag in den Lokalausgaben Süd wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der
Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei
bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige bis 500 mm zum SchwarzweißPreis + Farbzuschlag berechnet (pro Zusatzfarbe 1 x Farbzuschlag).
** Stellenanzeigen der Südausgabe erscheinen automatisch 4 Wochen im Internet unter
www.jobs-im-allgaeu.de
Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
15
Anzeigenpreise Power-Kombinationen (Tageszeitung und Wochenzeitung)
Grundpreise in Euro
Verbreitete KombiAuflage (IVW bzw. ADA
2. Quartal 2015)
Ausgaben-Nummer
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1 Seite
Stellenanzeigen**
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
HauptAichacher Augsburger
Donau
Donau- Friedberger Günzburger Illertisser
Mittel- Landsberger Mindel- Neuburger Neu-Ulmer
Rieser
Schwab- Wertinger
ausgabe Nachrichten Land +
Zeitung,
wörther Allgemeine Zeitung
Zeitung schwäbische Tagblatt
heimer
Rundschau Zeitung
Nachrichmünch.
Zeitung
+
+ Landkreis Landkreis Dillingen + Zeitung + + Landkreis
+
+
Nachrichten
+
Zeitung +
+
+
ten +
Allgemeine
+
Augsburg
extra
extra, Lkr. Dillingen
Donauextra
Günzburg Illertissen + Krumbach Landsberg Unterallgäu Neuburg
Neu-Ulm
Rieser
+ Landkreis Wertingen
extra
AIC/FDB
Augsburg
extra
wörth extra AIC/FDB
extra
extra
extra
extra
Rundschau
extra
extra
extra
extra SMÜ
extra
288.179
37.226
6,31
1,26
680,00
135,00
903
7,67
9,56
928
1,53
1,91
21.201,60 4.233,60
–
1,49
–
135,00
–
–
1,76
2,14
65.653
907
2,18
2,65
45.316
910
1,94
2,36
48.096
911
1,95
2,37
43.934
929
1,53
1,86
56.337
41.323
1,91
1,79
917
2,32
914
2,17
25.756
62.321
51.481
1,64
1,80
1,82
918
1,99
915
2,19
919
2,21
38.805
916
1,95
2,37
59.090
927
1,84
2,24
50.425
920
1,94
2,36
39.762
908
1,56
1,90
11.576
921
1,18
1,43
235,00
210,00
210,00
165,00
205,00
190,00
175,00
195,00
195,00
210,00
200,00
210,00
170,00
125,00
7.324,80
6.518,40
6.552,00
5.140,80
6.417,60
6.014,40
5.510,40
6.048,00
6.115,20
6.552,00
6.182,40
6.518,40
5.241,60
3.964,80
1,87
2,03
2,18
2,07
2,17
1,79
175,00
195,00
210,00
200,00
210,00
170,00
125,00
1,33
1,00
145,00
110,00
3,30
2,41
2,88
235,00
3,53
2,94
2,17
2,59
210,00
3,17
2,95
2,18
2,60
2,32
1,76
2,09
2,89
2,14
2,55
210,00
165,00
205,00
1,66
1,30
1,62
3,18
2,55
3,12
2,71
2,02
2,40
190,00
2,94
2,48
2,22
2,71
2,73
2,42
2,96
2,76
2,05
2,44
195,00
2,99
2,95
2,60
3,18
2,79
2,47
3,02
2,94
2,59
3,17
2,36
2,13
2,59
1,79
1,41
1,66
2,02
Lokalpreise in Euro
Anzeigenteil
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
Farbzuschlag*
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
s/w-Preis für 1/1 Seite
Stellenanzeigen**
575,00
8,14
–
Farbzuschlag*
–
2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
1,07
1,30
115,00
1,62
18.043,20 3.595,20
s/w-Anzeigen je mm
1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm)
*
5,37
6,52
–
–
1,85
2,25
1,58
1,97
1,52
1,85
1,39
1,69
1,53
1,86
1,55
1,88
1,66
2,02
1,56
1,90
175,00
180,00
140,00
175,00
165,00
150,00
165,00
165,00
180,00
170,00
6.216,00
5.544,00
5.577,60
4.368,00
5.443,20
5.107,20
4.670,40
5.140,80
5.208,00
5.577,60
5.241,60
1,86
1,50
1,82
180,00
140,00
175,00
2,80
2,05
115,00
200,00
1,82
2,02
200,00
1,27
1,50
1,65
2,00
2,45
3,00
2,50
1,85
2,20
175,00
2,70
2,51
2,22
2,71
1,97
1,78
2,17
Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm
auf den s/w-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm und dem Farb-mm-Preis berechnet.
** Die Stellenanzeigen erscheinen zusätzlich 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de.
2,44
2,17
2,64
2,29
1,72
2,05
165,00
2,49
2,11
1,59
1,89
150,00
2,31
2,32
1,73
2,06
165,00
2,52
2,34
1,75
2,08
165,00
2,54
2,51
1,86
2,22
180,00
2,71
2,36
1,76
2,10
170,00
2,56
1,65
2,00
175,00
2,50
1,62
2,01
1,22
1,52
5.544,00 4.468,80 3.360,00
1,85
2,20
175,00
2,70
Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
1,53
1,20
145,00
110,00
1,82
2,21
1,42
1,72
16
Prospektbeilagen Wochenzeitung extra
Preise Wochenzeitung: extra Nordausgabe
Preise je 1.000 Exemplare
Grundpreise in Euro
Lokalpreise in Euro
bis 10 g
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
80,60
84,00
92,80
100,10
108,80
68,50
71,40
78,90
85,10
92,50
Belegbare Ausgaben Wochenzeitung extra
AugabenNummer
Ausgabe
Mittwoch**
Erford.
Auflage*
Wochenzeitung extra Nordausgabe
700
564.800
Augsburg extra – Wochenzeitung für die Stadt Augsburg
703
99.300
Augsburg extra inkl. Landkreis extra (Großraum Augsburg)***
701
Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg
706
Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg
708
Landkreis extra – Wochenzeitung f. Königsbrunn, Schwabm., Bobingen
194.100
31.300
38.700
727
24.800
710
33.300
Illertissen extra – Wochenzeitung für Illertissen
713
32.100
Landsberg extra – Wochenzeitung für Landsberg
723
47.200
722
18.300
Dillingen extra – Wochenzeitung für Dillingen
720
Donauwörth extra – Wochenzeitung für Donauwörth
Günzburg extra – Wochenzeitung für Günzburg
711
Neu-Ulm extra – Wochenzeitung für Neu-Ulm
712
Unterallgäu Rundschau – Wochenzeitung für Mindelheim
724
Krumbach extra – Wochenzeitung für Krumbach
Neuburg extra – Wochenzeitung für Neuburg
725
Rieser extra – Wochenzeitung für Nördlingen
726
Wochenzeitung extra Südausgabe (Wochenmitte)
800
Wertingen extra – Wochenzeitung für Wertingen
728
Wochenzeitung extra Südausgabe (Samstag)
–
31.700
41.700
51.100
38.100
29.400
39.800
8.000
141.700
123.100
Einzelauflagen Südausgabe und Preise auf Anfrage
Kontakt: Allgäuer Zeitungsverlag, Herr Polo, Tel. [08 31] 20 62 35, E-Mail: [email protected]
Teilbelegungen in den Wochenzeitungen
Ihr Zielgebiet ist planbar nach Teilausgaben, Gemeinden oder Postleitzahlen.
Bei der Ausarbeitung Ihres Werbegebietes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
* Stand Oktober 2015. Die Mindestbelegung je Ausgabe beträgt 3.000 Exemplare.
** In Wochen mit Feiertagen teilweise abweichende Erscheinungsweise.
Lokalpreis: Beilagenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.
Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. Wiederholungs- und Abschlussrabatte
finden keine Anwendung. Preise für höhere Gewichtsklassen auf Anfrage.
Ab 2016 sind die extra Digitalausgaben buchbar. Auflage auf Anfrage.
Nord
(inkl. Augsburg extra + Landkreis extra)
Augsburg extra +
Landkreis extra***
Süd
Ausgabe 700
Ausgabe 701
Ausgabe 800
*** Komplette Haushaltsabdeckung im Großraum Augsburg in Verbindung mit der Tageszeitung
Augsburger Allgemeine, ansonsten nur Resthaushalte.
17
Prospektbeilagen Zeitung und extra in Augsburg
■ VOLLE HAUSHALTSABDECKUNG
IM STARKEN WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG
Mit der Tageszeitung Augsburger Allgemeine erreichen Sie mit
einem starken Medium die begehrte Zielgruppe der Zeitungsabonnenten.
Die Nichtabonnenten im Wirtschaftsraum Augsburg werden mit
der Wochenzeitung extra am Mittwoch bedient. Auch das extra
wird mit dem Zustellpersonal der Tageszeitung ausgeliefert –
das garantiert die hohe Verteilqualität.
Tageszeitung Augsburger Allgemeine Hauptausgabe
+ Wochenzeitung Augsburg extra mit Landkreis extra
99.450 Exemplare*
194.100 Exemplare*
= volle Haushaltsabdeckung im Großraum Augsburg
293.550 Exemplare*
Do
Münster
Höchstädt
Telefon
[08 21)
8
7 77-24 3
Augsburg extra mit Landkreis extra:
194.100 Exemplare zum Prospektbeilagenpreis Wochenzeitung extra
Westendorf
Grundpreise in Euro
Lokalpreise in Euro
Glött
Grundpreise in Euro
Lokalpreise in Euro
Bonstetten
Obergriesbach
Adelsried
A8
Aystetten
Zusmarshausen
Horgau
bis 50 g
110,40
113,80
125,70
140,10
153,10
130,10
bis 10 g
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
80,60
84,00
92,80
100,10
108,80
* Auflage inkl. e-Paper, Stand Oktober 2015
78,90
85,10
Altomünster
Dasing
Diedorf
Dinkelscherben
Eurasburg
Gessertshausen
A8
Odelzhausen
Münsterhausen
Kissing
Ried
Fischach
Thannhausen
Bobingen
Langenneufnach
Königsbrunn
Mering
B17
Wehringen
Balzhausen
Merching
Oberottmarshausen
Althegnenberg
Maisach
Prittriching
92,50
Egling
Untermeitingen
Klosterlechfeld
Emmering
Fürstenfeldbruck
Tussenhausen
Hurlach
Jesenwang
Landsberied
Scheuring
Moorenweis
Schöngeising
Obermeitingen
Langerringen
Pfaffenhausen
Olching
Mammendorf
ch
Lech
bis 40 g
71,40
Sielenbach
Neusäß
Stadtbergen
Singold
bis 30 g
68,50
Affing
Gablingen
Welden
B300
Kühbach
Rehling
Graben
Preise Wochenzeitung
Preise je 1.000 Exemplare
Langweid
Emersacker
Inchenhofen
Kleinaitingen
bis 20 g
119,10
Aindling
Holzheim
rta
We
bis 10 g
106,80
Aresing
B2
Biberbach
Hiltenfingen
96,70
Schrobenhausen
Meitingen
Kirchheim
93,80
Thierhaupten
Binswangen
Großaitingen
Preise Tageszeitung
Preise je 1.000 Exemplare
Ellgau
Nordendorf
Pöttmes
Ziemetshausen
Augsburger Allgemeine Hauptausgabe:
99.450 Exemplare (108.550 Ex. Samstag) zum Prospektbeilagenpreis Tageszeitung
Langenmosen
Buttenwiesen
Weil
Ettringen
Geltendorf
Grafrath
Kottgeisering
Gilching
Türkenfeld
Eresing
Kaufering
Penzing
Eching Inning
Weßling
Augsburg extra mit Landkreis extra (Großraum Augsburg) 701
Augsburg extra – Wochenzeitung für die Stadt Augsburg
703
Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Aichach-Friedberg
706
Landkreis extra – Wochenzeitung für den Landkreis Augsburg
708
Landkreis extra – Wochenzeitung f. Königsbrunn, Schwabmünchen, Bobingen 727
Print-Anteil:
Diese Stückzahl muss in gedruckter Form angeliefert werden.
e-Paper-Anteil: Anlieferung der Beilage als Datei per Email an
[email protected]
Eichenau
Alling
18/19
Allgemeine Geschäftsbedigungen
■ AGB FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN
1. „Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n und/oder der Vertrag über die Beilegung einer oder mehrerer
Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,
die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder
Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat – sofern er nicht Verbraucher ist – den Abdruck der von ihm in Auftrag gegebenen
Anzeige/n bzw. Beilagen unverzüglich nach deren Erscheinen zu prüfen. Reklamationen müssen vom
Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln grundsätzlich unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige und/
oder Beilage, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 1 Jahres nach Veröffentlichung des Werbemittels.
Entspricht die Anzeige – trotz der rechtzeitigen Lieferung einwandfreier Druckunterlagen – nicht der
vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und wurde rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsminderung in
dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde oder der Abdruck einer einwandfreien
Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Abdruck einer Ersatzanzeige ist gänzlich
ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag
eine ihm für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung
oder ist diese unzumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem
normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem
Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle
und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht
1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch
ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
übernimmt.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter
Anzeigen ist nicht möglich.
21. Erfüllungsort ist – soweit es sich nicht um Verbraucher handelt – der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigen- und/oder Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an.
b) Der Verlag darf die Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen.
c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der
Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Abbestellungen können nur schriftlich erfolgen.
d) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigen. Der
Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – die wegen
der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht werden, oder sonstigen Schädigungen,
die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei. Die Freistellung umfasst auch evtl. erforderliche
Rechtsverteidigungskosten. Der Auftraggeber hat auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
Richtigstellung oder Widerruf, die sich auf Tatsachenbehauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim
Druckvorgang deutlich, so stehen dem Werbungtreibenden bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen
den Verlag zu. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der
Besteller nicht rechtzeitig vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für
mitgeteilte Abbestellungen.
f) Satzkosten für rechtzeitig abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende Anzeigenbeträge
werden um diese Satzkosten gekürzt.
g) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte
Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
h) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen erlischt für den Verlag jede Verpflichtung zur Erfüllung
von Aufträgen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern diese
Störungen nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Plichtverletzung des Verlages beruhen.
i) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb
Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund
der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass müssen
spätestens vier Wochen nach Ablauf des Auftragsjahres gestellt sein.
Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten und Unternehmern verjähren 12 Monate
nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.
11. Eine Haftung des Verlages auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –
besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages
zurückzuführen sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in
einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Verlag verursacht wurden. Haftet der Verlag
nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,
so ist die Haftung des Verlages der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Der Verlag haftet nicht für den Werbeerfolg einer Anzeige und/oder
Beilage. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer
vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Verlages nach den
vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen und/oder die Annahme
weiterer Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage - oder wenn eine Auflage nicht
genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann
ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
m) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die
betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen.
n) Bei Insolvenz, Vergleich und Liquidation entfällt jeder tarifliche Nachlass, es sei denn, der Vertrag wird vollständig
erfüllt.
o) Anzeigen- und Beilagenaufträge von Lokalinserenten oder für lokale Niederlassungen werden aus Orten des
Verbreitungsgebietes Anzeigenmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Die
Kontrahierungsfreiheit bleibt unberührt.
p) Mit der Aufgabe von Anzeigen und Beilagen ist es erforderlich, dass die für die Auftragsdurchführung erhobenen
Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
Datenverarbeitung im Auftrag:
Der Verlag bedient sich neben seiner Servicestellen in der Mediengruppe Pressedruck Augsburg (www.
mediengruppe-pd.de) ggf. weiterer Dienstleister zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. So kann z.B. die Aufgabe
einer Anzeige für das gesamte Erscheinungsgebiet nicht ohne Einschaltung weiterer Verlage im Konzern
durchgeführt werden. Nicht selten wird es erforderlich, dass der Dienstleister im Auftrag des Verlags direkt
mit dem Kunden Kontakt aufnehmen muss, z.B. um Rückfragen wegen unleserlicher oder missverständlicher
Auftragsdaten zu nehmen. Eine über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Kontaktaufnahme erfolgt hingegen
nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte als Auftragsdatenverarbeiter erfolgt ausschließlich zur Erfüllung bzw.
Abwicklung des jeweiligen Auftrags. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit werden dabei eingehalten. Im Rahmen derartiger Auftragsdatenverarbeitungen bleibt der
Verlag (datenschutzrechtlich) verantwortlich und kontrolliert entsprechende Tätigkeiten. Bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers übermittelt der Verlag die personenbezogenen Daten über den Zahlungsverzug an andere
Unternehmen der Mediengruppe Pressedruck oder – erforderlichenfalls zur Wahrung berechtigter Interessen –
an Dritte unter folgenden Voraussetzungen: Nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung wurde zweimal schriftlich
gewarnt, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung liegen mindestens 4 Wochen, spätestens bei
der dritten Mahnung hat der Verlag auf die Übermittlung hingewiesen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gelten die Voraussetzungen im Fall der Datenübermittlung wie
vorstehend. Die Durchführung des Auftrages ist von der Vorauszahlung und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
q) Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von
mindestens 51 Prozent. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen
gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher
Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
r) Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert werden.
s) Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch.
t) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlages vollständig entsprechen. Für Abweichungen
von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für
die fehlerhafte Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber stellt dem Verlag
Druckunterlagen nach DIN ISO 12647-3 zur Verfügung (Norm für den standardisierten Zeitungsdruck, die
alle qualitätsrelevanten Parameter im Herstellungsprozess definiert; siehe auch Seite 4 unter Datenqualität).
Ein farbverbindlicher Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine
verbindliche Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlages und
ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen. Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Daten frei von
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei nichtsdestotrotz Computerviren, wird
diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche – insbesondere wegen fehlender Sicherheitskopien
– geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.
j) Für Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.
u) Die Europäische Kommission stellt (voraussichtlich ab dem 15.02.2016) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
l) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort
in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Presse-Druck- und VerlagsGmbH finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/agb-onlinewerbung.
k) Der Verlag behält sich Abweichungen von in der Preisliste ausgewiesenen Rabattkonditionen vor.