Botschaft - Stadt Biel

Gemeindeabstimmung
vom 15. November 2015
Botschaft
des Stadtrates
an die Stimmberechtigten
der Einwohnergemeinde Biel
betreffend
Budget 2016
Variante I: Steueranlage 1.63
Variante II:Steueranlage 1.68
Elise-Wysard-Strasse, Biel; Abgabe im
Baurecht von ca. 28 500 m2 ab Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019
an die Mikron Agie Charmilles AG
Teiländerung des Baulinienplanes mit
Sonderbauvorschriften «Überbauung
mit Hochhaus Alterssiedlung
Biel-Madretsch»
Budget 2016
Variante I: Steueranlage 1.63
Variante II:Steueranlage 1.68
1. Das Wichtigste in Kürze
Die Finanzlage der Stadt Biel hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert und die Stadt steuert in den nächsten
Jahren auf ein markantes strukturelles Defizit zu.
Der Stadtrat hat umfassend Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der städtischen Finanzen beschlossen. Ausserdem
hat er dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, ein ausgeglichenes
Budget 2016 mit einer Erhöhung der Steueranlage um 1/10, das
heisst einer Anlage von 1.63 auszuarbeiten.
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Auftrag des
Stadtrates
Trotz der vorgenommenen Anstrengungen gelang es für das Jahr
2016 nicht, mit einer Steueranlage von 1.63 ein ausgeglichenes
Budget vorzulegen. Um dies zu erreichen, wird deshalb in einer
Variante vorgeschlagen, die Steueranlage von 1.53 auf 1.68 zu
erhöhen und dabei auch auf drei ursprünglich geplante Sparmassnahmen zumindest teilweise zu verzichten (schulische
­Aktivitäten, Ludothek, Schwanenkolonie).
Variante
Trotz der Umsetzung der Entlastungsmassnahmen sollen weiterhin ausreichend Investitionen getätigt werden, um eine positive
Stadtentwicklung zu unterstützen. Biel muss als attraktiver
Wohn- und Betriebsstandort weiterhin gefördert werden.
Investitionen
2. Worüber wird abgestimmt?
Genehmigung des Budgets 2016
Dem Volk werden zwei Budgetvarianten zur Abstimmung
vorgelegt:
Variante I
Steueranlage um 0.10 auf 1.63 erhöht
Defizit von CHF 2,9 Mio.
Kompensation konjunkturelles Defizit über
Spezialfinanzierung
Variante II
Steueranlage um 0.15 auf 1.68 erhöht
Überschuss von CHF 0,13 Mio.
(Teil)verzicht auf ausgewählte
Sparmassnahmen
Kompensation konjunkturelles Defizit über
Spezialfinanzierung
Genehmigung der Abschreibungsdauer für das bestehende
Verwaltungsvermögen
Festlegen der für das bestehende Verwaltungsvermögen ab dem
1. Januar 2016 geltenden Abschreibungsdauer auf zwölf Jahre.
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3. Die Vorlage im Detail
3.1 Auftrag
Die schwierige Finanzlage der Stadt Biel ist bekanntlich auf
strukturell bedingte Ursachen zurückzuführen. Die eingehenden
und ausgehenden Beiträge von bzw. an Gemeinwesen nehmen
ein immer grösseres Ausmass an, insbesondere im Sozial­
bereich, und können aufgrund des Lastenausgleichsverfahrens
weder vom Kanton noch von einer Gemeinde allein gesteuert
werden. Entsprechend wachsen aufgrund der Berechnungs­
mechanismen mit der Bevölkerung auch diese Ausgaben.
Schliesslich ist festzustellen, dass das Niveau des ordentlichen
Steuer­ertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen in der Stadt
Biel tief liegt und sich die Steuererträge bei den juristischen Personen regelmässig verändern und keine stabile Grösse darstellen.
Finanzlage
Durchgeführte Analysen haben zum Schluss geführt, dass der
städtische Finanzhaushalt auf ein wesentliches, strukturell
bedingtes Defizit zusteuert. Entsprechende Korrekturmassnahmen mussten somit erarbeitet und an die Hand genommen werden. Der Stadtrat hat im Mai 2015 im Rahmen von ausführlichen
Debatten und aufgrund umfassender Analysen ein umfangreiches Massnahmenpaket zur nachhaltigen Haushaltsanierung
(sogenanntes NHS-Paket) in Auftrag gegeben. Das Paket enthält
Massnahmen im Aufgaben- und Leistungsabbau, zur Effizienzsteigerung und zur Einnahmensteigerung. Parallel wurde auch
eine Erhöhung der Steueranlage von heute 1.53 auf 1.63 für
den Budgetentwurf vorgegeben (der Gemeinderat hatte eine
Erhöhung auf 1.73 beantragt). Mit Umsetzung der Massnahmen
­tragen die Verwaltung, die Leistungsempfängerinnen und
-empfänger, die Institu­tionen wie auch die Bürgerinnen und
­Bürger gemeinsam dazu bei, den Finanzhaushalt der Stadt Biel
in den nächsten Jahren wieder ins Lot zu bringen.
Auftrag
Im Jahr 2016 sollen 46 Massnahmen umgesetzt werden. Hiermit
verbunden sind im Budget 2016 finanzielle Entlastungen in der
Höhe von CHF 9,48 Mio. enthalten.
4
Das vorgelegte Budget 2016 ist neben der Umsetzung der
erwähnten NHS-Massnahmen das Ergebnis einer restriktiven
Budgetierung. Zahlreiche Anträge für Stellenschaffungen wurden
abgelehnt und auch budgetierter Sachaufwand wurde wieder
rückgängig gemacht. Damit wurde der, der Stadtverwaltung
bereits in der Vergangenheit auferlegte Spardruck aufrechterhalten.
Trotz dieser Anstrengungen gelang es jedoch nicht, mit einer
Steueranlage von 1.63 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen.
Auf der Ausgabenseite ist die Schmerzgrenze erreicht und es
müssen Massnahmen auf der Einnahmenseite getroffen werden.
Um die Vorgabe eines ausgeglichenen Budgets 2016 zu erfüllen,
wird deshalb in einer der beiden Varianten vorgeschlagen, die
Steueranlage von 1.53 auf 1.68 zu erhöhen.
3.2 Rahmenbedingungen bei der Erstellung des Budgets
Es muss festgestellt werden, dass die aktuelle Entwicklung der
Konjunktur – und damit die zu erwartenden tatsächlichen Steuer­
einnahmen – nicht mit den ursprünglich geplanten Erträgen
übereinstimmt. Da die grossen Bieler Firmen stark exportorientiert sind, besteht aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, verbunden mit der Frankenstärke, die Gefahr einer signifikanten Reduktion der Steuererträge. In Biel bildet der Anteil der
Firmen am gesamten Steuerertrag einen Anteil von 28%, was im
innerkantonalen Vergleich als eher hoch einzustufen ist. Dadurch
sind die Steuereinnahmen vermutlich in keiner anderen Berner
Stadt so konjunktursensitiv wie in Biel.
Konjunktur
Eine der wichtigsten Einnahmenquellen der Stadt – die Steuer­
erträge der juristischen Personen – wird empfindlich auf die
­Konjunkturlage reagieren und sinken, was sich bereits auf das
Budget 2016 auswirken wird; eine sogenannte konjunkturelle
(Ertrags-)Lücke entsteht.
5
Entsprechende Berechnungen gehen davon aus, dass diese
konjunkturell bedingte Lücke einen Betrag von CHF 9,85 Mio.
erreicht.
Die Stadt Biel verfügt über eine Spezialfinanzierung, in welche
die aus Rechtsgeschäften über Liegenschaften im Finanzver­
mögen erzielten Buchgewinne eingespiesen werden. Die Mittel
der Spezialfinanzierung können als eigentliche Wertschwankungs­
reserve betrachtet werden. In diesem Sinne soll die Kompen­
sation der in den Steuererträgen entstehenden, konjunkturellen
Lücke über eine Entnahme von CHF 9 Mio. aus dieser Spezial­
finanzierung budgetiert werden.
Insgesamt sind Investitionen in der Höhe von knapp CHF 53 Mio.
(Fertigungsgrad 70%) geplant. Trotz der angespannten Finanzlage soll der in den letzten Jahren eingetretene Investitionsstau
behoben werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sind
insbesondere Investitionen in Schulgebäude unerlässlich. Demzufolge werden über 50% der Investitionen für Schulanlagen
­eingesetzt (Schulanlagen Sonnenfeld, Champagne, Linde,
Plänke, Tagesschule Sahligut, Erweiterung Kindergarten Birkenweg usw.).
Angesichts des unbestrittenen Nachholbedarfs bei den Investi­
tionen sowie der Unsicherheiten über die künftige finanzielle Entwicklung hat der Gemeinderat entschieden, vorerst für eine
Fünfjahresperiode von 2015 bis 2019 die durchschnittlichen
Investitionen ins Verwaltungsvermögen vom langjährigen Mittelwert von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. zu verdoppeln. Die
zusätzlichen Investitionen sollen primär der Erneuerung des
bestehenden sowie der Schaffung des dringend benötigten
Schulraumes zugute kommen. Der Gemeinderat ist überzeugt,
dass dieses Bekenntnis zur Stadtentwicklung ein starkes und
wichtiges Zeichen darstellt, welches auch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel rechtfertigt.
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Investitionen
Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 gemäss kantonalem Gemeindegesetz
erstellt.
Mit der Einführung von HRM2 muss eine konsolidierte Erfolgsrechnung erstellt werden. Das heisst, dass das Ergebnis des
gesamten Haushaltes ausgewiesen werden muss. Die Aufwände
und Erträge der Verwaltungsrechnung und aller Sonderrechnungen werden zusammengezählt. Sonderrechnungen werden vorgesehen, wenn die Erfüllung einer besonderen Aufgabe dies
erfordert. Regelmässig finanzieren sich die in Sonderrechnungen
geführten Leistungen über eine entsprechende Gebührenerhebung. Als Sonderrechnungen werden beispielsweise die städtischen Betagtenheime, das Feuerwehrwesen oder auch das Kehrichtwesen geführt. Die Konsolidierungspflicht führt nicht dazu,
dass Finanzmittel aus den Sonderrechnungen in den steuer­
finanzierten allgemeinen Haushalt (= Verwaltungsrechnung) eingespiesen werden. Hingegen wird das Budget als Gesamheit –
eben konsolidiert – betrachtet und dies kann von der Darstellung
her den Eindruck entstehen lassen, die Verwaltungsrechnung
schliesse «besser» ab.
HRM2
Konsolidierungspflicht
Dieser Exkurs zur Konsolidierungspflicht ist notwendig, weil das
auch für die Beurteilung der angemessenen Höhe der Steuer­
anlage relevante Budget jenes Budget ist, welches im steuer­
finanzierten Haushalt erlangt wird, demnach ohne die Ergebnisse
der Sonderrechnungen. Dies wird in den nachfolgenden Ausführungen noch vertieft behandelt.
Mit der Einführung von HRM2 ist weiter verbunden, dass das am
1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen (Vermögen,
welches unmittelbar der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben
dient) zu Buchwerten übernommen werden muss. Dieser Wert
muss linear innert acht bis sechzehn Jahren abgeschrieben
­werden. Die Abschreibungsdauer ist mit dem Volksbeschluss
zum Budget festzulegen. Die Abschreibungsdauer soll auf
zwölf Jahre fest­gelegt werden.
Abschreibungen
7
3.3 Steueranlage
Die Ausgestaltung des Budgets 2016 stand unter der Vorgabe,
eine Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel, von 1.53 auf
1.63 vorzusehen.
Natürliche Personen
Alleinstehende Personen
Steuerbares
Einkommen
1.53
1.63
Differenz 1.68
Differenz
30 000
1 662
1 771
109
1 825
163
60 000
3 728
3 971
243
4 093
365
90 000
6 093
6 491
398
6 690
597
120 000
8 690
9 258
568
9 542
852
30 000
1 366
1 455
89
1 500
134
60 000
3 133
3 338
205
3 440
307
90 000
5 171
5 509
338
5 678
507
120 000
7 461
7 948
487
8 192
731
Verheiratete Personen
Juristische Personen
Steuerbarer
Gewinn
20 000
1.63
Differenz 1.68
Differenz
711
758
47
781
70
50 000
2 134
2 274
140
2 344
210
100 000
4 957
5 281
324
5 443
486
59 900
63 815
3 915
1 000 000
8
1.53
65 772
5 872
20 000 000
1 219 793 1 299 518
79 725 1 339 380
119 587
50 000 000
3 051 203 3 250 628
199 425 3 350 340
299 137
Steuern
Bezogen auf einen Grossteil der in der Stadt Biel vertretenen,
niedrigen bis mittleren steuerbaren Einkommen macht diese
Erhöhung einen zusätzlichen monatlichen Betrag zwischen
CHF 7.– bis CHF 20.– aus.
Die aktuell in der Stadt Biel geltende Steueranlage von 1.53
wurde im Jahr 2009 festgelegt. Damals hatte sogar eine Senkung der Steueranlage von einem halben Zehntel stattgefunden.
Im Vergleich zu den Nachbargemeinden wie auch zu Bern oder
Thun gehört die Stadt Biel zu jenen Städten mit den tiefsten
Steueranlagen. Mit der heutigen Steueranlage von 1.53 befindet
sich die Stadt Biel im Vergleich zu den Nachbargemeinden (seeländische Gemeinden) auf Rang 10.
In diese Überlegungen ist auch miteinzubeziehen, dass die Entwicklung der Steuerbelastung des Bruttoerwerbseinkommens
eine rückläufige Tendenz aufweist. Konkret würden die Steuerpflichtigen mit einer Steueranlage von 1.63 bzw. 1.68 im Durchschnitt nicht mehr Steuern als im Jahr 2002 zahlen. Der Blick auf
das damalige Dienstleistungsangebot zeigt jedoch auf, dass die
Bevölkerung auf ein breiteres Angebot an Tagesschulen, ausserfamiliärer Betreuung, Kultur und Sport zurückgreifen kann. Auch
blickt die Stadt auf eine Zeitspanne substanzieller Investitionen
in die Infrastruktur der Stadt (Schulhaus Sonnenfeld, Esplanade,
Beau-Rivage, Schüssinsel, Tissot Arena usw.) zurück.
Wie bereits erläutert, ist die schwierige finanzielle Lage der Stadt
Biel auf strukturelle Gründe zurückzuführen. Die Bevölkerungsentwicklung zeitigt Konsequenzen auf den Bereich des Service
public und dabei insbesondere im gesamten Bildungswesen; sie
führt zu einem Kostenschub. Damit werden seitens der städtischen Verwaltung infolge der (auch demografischen) Bevölkerungsentwicklung zunehmend Leistungen im Service public
­verlangt, welche zu den Anstiegen in den entsprechenden
Aufwandpositionen führen. Das Niveau des ordentlichen Steuer­
ertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen ist unterdurchschnittlich und auch die Steuererträge der juristischen Personen
9
schwanken zusehends. Damit steht die Stadt Biel weiterhin vor
der Herausforderung, dass die Ertragsseite unter Druck gerät
und gleichzeitig stetige Kostensteigerungen zu bewältigen sind.
Biel hat gerade in den kommenden Jahren eine qualitativ bedeutende Aufwertung mit strategischen Projekten in allen Nutzungsbereichen (öffentlicher Raum, urbanes Wohnen, Innovation, Bildung, Kultur und Sport) vor sich.
Würde die Steuererhöhung abgelehnt, müssten einschneidende
Massnahmen an die Hand genommen werden. Ein Abbau von
Aufgabenwahrnehmung und Leistungen wäre die Folge, dies mit
Auswirkungen auf den Standard des Service public, auf das Kulturangebot, das Bildungswesen, im Unterhalt der Infrastruktur
und etlichen weiteren Bereichen. Dies würde zu einschneidenden und nachhaltigen Verschlechterungen der Standortattrak­
tivität der Stadt Biel führen, welche kurzfristig nicht wieder
­behebbar wären.
Die ausgearbeiteten Budgetvarianten präsentieren sich wie folgt:
Variante I – Steueranlage 1.63 im Detail
Total Aufwand
Total Ertrag
Ergebnis
Entnahme SF Buchgewinne
Budgetergebnis
10
Steueranlage 1.63
Steuerfinanziert
Konsolidiert
361 949 976.00
350 046 200.00
–11 903 776.00
–10 998 776.00
9 000 000.00
9 000 000.00
–2 903 776.00
–1 998 776.00
Variante I
Steueranlage
1.63
In vorstehender Tabelle findet sich das Budgetergebnis mit einer
Steueranlage von 1.63 und der erwähnten Kompensation der
konjunkturellen Lücke über die Spezialfinanzierung. Aus der
Tabelle ist der oben unter der Rubrik «Konsolidierungspflicht»
bereits erwähnte Effekt ersichtlich. Der steuerfinanzierte
­allgemeine Haushalt schliesst mit einem Defizit von über
CHF 2,9 Mio. ab.
Variante II – Steueranlage 1.68
Wie bereits erläutert, ist auf der Ausgabenseite und im Bereich
des Leistungsabbaus die Schmerzgrenze erreicht. Die
NHS-Massnahmen sollen im Jahr 2016 zu Verbesserungen in
der Höhe von CHF 9,48 Mio. führen und die Budgetierung
erfolgte wiederum äusserst restriktiv. Trotz dieser Bemühungen
und der Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel gelingt es
nicht, im steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt bereits im Jahr
2016 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen.
Aus diesem Grund wird eine Budgetvariante zur Abstimmung
unterbreitet, welche im steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt
kein Defizit vorlegt. Hierzu ist allerdings die Erhöhung der
­Steueranlage um zusätzliche 0.05 auf 1.68 erforderlich.
Bei dieser Variante werden die geplanten Kürzungen für die
schulischen Aktivitäten und für die Ludothek nicht umgesetzt
und die Schwanenkolonie erhält neu einen Beitrag von noch
CHF 40 000.–.
Diese zusätzlichen 0.05 führen beim Grossteil der in der Stadt
Biel vertretenen, niedrigen bis mittleren steuerbaren Einkommen
zu einer monatlichen Mehrbelastung von CHF 6.– bis CHF 12.–.
11
Total Aufwand
Total Ertrag
Ergebnis
Entnahme SF Buchgewinne
Zusätzlicher Steuerertrag
NHS Massnahmen
Ludothek
Schulische Aktivitäten
Schwanenkolonie
Budgetergebnis
Steueranlage 1.68
Steuerfinanziert
Konsolidiert
361 949 976.00
350 046 200.00
–11 903 776.00
–10 998 776.00
9 000 000.00
3 155 000.00
9 000 000.00
3 155 000.00
40 000.00
40 000.00
40 000.00
131 224.00
40 000.00
40 000.00
40 000.00
1 036 224.00
Variante II
Steueranlage
1.68
Mit einer Steueranlage von 1.68 könnte sich die Stadt Biel immer
noch als wettbewerbsfähiger Wohn- und Wirtschaftsstandort
positionieren.
Die nun vorgelegten Budgetvarianten bilden einen überzeugenden Kompromiss, unter Berücksichtigung sämtlicher finanzrelevanter Ebenen und Anspruchsgruppen.
Weitere Informationen
Der Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat, mit weiteren Details, kann auf der
Website der Stadt Biel unter www.biel-bienne.ch/Abstimmungen eingesehen werden.
Haben Sie weitere Fragen? Die Finanzdirektion steht Ihnen zur Verfügung unter
[email protected], Telefon 032 326 13 11.
12
4. Argumente für und gegen das Budget 2016 / Variante I
Der Stadtrat hat dem Budget 2016 / Variante I im Rahmen seiner Sitzung mit 28 gegen
19 Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
DAFÜR
DAGEGEN
Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt,
aus den folgenden Gründen JA zu
stimmen:
Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt,
aus den folgenden Gründen NEIN zu
stimmen:
• Variante I entspricht den Vorgaben
des Stadtrates im Zusammenhang mit
der nachhaltigen Haushaltsanierung
(NHS) und berücksichtigt das
konjunkturell verschlechterte Umfeld.
• Es ist unverhältnismässig, wie in der
Variante I Beiträge gekürzt und Leistungen abgebaut werden, die für die
Betroffenen schwerwiegende oder
­sogar existenzbedrohende Folgen
haben.
• Die Variante I bildet einen ausgewogenen Kompromiss, basierend
auf dem Vorschlag des Gemeinderates. Dabei werden zur Verbesserung
der städtischen Finanzlage Einsparungen und Mehreinnahmen im
­selben Umfang vorgesehen.
• Zum ersten Mal seit Jahren plant die
Stadt Biel substanzielle Einsparungen
ohne ihre Kernaufgaben aufzugeben.
• Die Erhöhung der Steueranlage von
1.53 auf 1.63 ist angesichts des
Strukturproblems der Stadt Biel
unausweichlich und bleibt massvoll.
• Die Variante I ist Ausdruck einer
­unverantwortlichen Abbaupolitik in
der Stadt Biel.
• Die Variante I stösst eine Vielzahl
­engagierter Menschen im Kultur- und
Sozialbereich, welche sich im ­Komitee
«Biel für alle» engagieren, vor den
Kopf.
• Ein Nein zum Budget öffnet den Weg
für eine neue Diskussion mit anderen
Prioritäten zugunsten von Betagten,
Schülerschaft, Tieren, Kultur, städtischem Personal, sozial Schwachen.
• Das ursprünglich anvisierte Ziel eines
ausgeglichenen Budgets wird zwar
verfehlt, das Defizit von CHF 2,9 Mio.
bleibt aber annehmbar, weil es
konjunkturell bedingt ist.
• Die Variante I ist ein finanziell
­verantwortbarer und politisch trag­
fähiger Kompromiss.
Der Stadtrat empfiehlt die «Variante I» anzunehmen.
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5. Argumente für und gegen das Budget 2016 / Variante II
Der Stadtrat hat dem Budget 2016 / Variante II im Rahmen seiner Sitzung mit 27 gegen
21 Stimmen, bei 1 Enthaltung zugestimmt.
DAFÜR
DAGEGEN
Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt,
aus den folgenden Gründen JA zu
stimmen:
Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt,
aus den folgenden Gründen NEIN zu
stimmen:
• Variante II entspricht der Vorgabe des
Stadtrates für ein ausgeglichenes
Budget im Zusammenhang mit der
nachhaltigen Haushaltsanierung
(NHS) und berücksichtigt das
konjunkturell verschlechterte
Umfeld.
• Die drei rückgängig gemachten Kürzungen von CHF 120 000.– (schulische Aktivitäten, Ludothek, Schwanenkolonie) rechtfertigen die
zusätzliche Steuererhöhung in der
­Variante II gegenüber Variante I nicht.
Sie führen aber zu einer Ungleich­
behandlung gegenüber anderen
Leistungsbeziehenden.
• Zum ersten Mal seit Jahren plant die
Stadt Biel substanzielle Einsparungen
ohne ihre Kernaufgaben aufzugeben.
• In der Variante II wird indessen auf
drei besonders umstrittene Einsparungen in der Höhe von total
CHF 120 000.– verzichtet (schulische
Aktivitäten, Ludothek, Schwanenkolonie).
• Aus der Erhöhung der Steueranlage
von 1.53 auf 1.68 resultiert anstelle
eines Defizits in der Variante II ein
Überschuss von CHF 131 000.–.
• Die Erhöhung der Steueranlage von
1.53 auf 1.68 ist angesichts des
Strukturproblems der Stadt Biel und
im Hinblick auf das Ziel eines aus­
geglichenen Budgets vertretbar.
14
• Es ist wie in der Variante I unver­
hältnismässig, wie in Variante II
Beiträge gekürzt und Leistungen
abgebaut werden, die für die Betrof­
fenen schwerwiegende oder sogar
existenzbedrohende Folgen haben.
• Auch die Variante II ist Ausdruck einer
unverantwortlichen Abbaupolitik in
der Stadt Biel.
• Die Variante II stösst eine Vielzahl
­engagierter Menschen im Kulturund Sozialbereich, welche sich im
­Komitee «Biel für alle» engagieren,
vor den Kopf.
• Mit der um einen halben Zehntel
höheren Steueranlage verschafft
­Variante II mehr finanziellen Spielraum
für kommende Investitionen.
• Die Variante II ist ein verantwortbarer
Kompromiss.
• Ein Nein zum Budget öffnet den Weg
für eine neue Diskussion mit anderen
Prioritäten zugunsten von Betagten,
Schülerschaft, Tieren, Kultur, städtischem Personal, sozial Schwachen.
Der Stadtrat empfiehlt die «Variante II» anzunehmen.
6. Beschlussesentwurf
Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom
15. Oktober 2015 und gestützt auf Artikel 12 Ziffer 2 Buchstabe a der Stadtordnung
vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1), beschliesst:
Variante I
1. Das Budget der Einwohnergemeinde Biel für das Jahr 2016 wird genehmigt.
2. Im Jahr 2016 werden folgende veränderte Gemeindesteuern erhoben:
Das 1.63-fache der kantonalen Einheitssätze auf den Gegenständen der Staats­
steuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital).
3. Im Jahr 2016 wird eine unveränderte Liegenschaftssteuer, welche mit 1,5‰ des
amtlichen Wertes veranschlagt wird, erhoben.
4. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird während zwölf
­Jahren ab dem 1. Januar 2016 mit einem Abschreibungssatz von 8,33% linear
abgeschrieben.
5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt.
15
Variante II
1. Das Budget der Einwohnergemeinde Biel für das Jahr 2016 wird genehmigt.
2. Im Jahr 2016 werden folgende veränderte Gemeindesteuern erhoben:
Das 1.68-fache der kantonalen Einheitssätze auf den Gegenständen der Staats­
steuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital).
3. Im Jahr 2016 wird eine unveränderte Liegenschaftssteuer, welche mit 1,5‰ des
amtlichen Wertes veranschlagt wird, erhoben.
4. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird während zwölf
­Jahren ab dem 1. Januar 2016 mit einem Abschreibungssatz von 8,33% linear
abgeschrieben.
5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt.
Für den Fall, dass sowohl Variante I als auch Variante II angenommen werden, empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, bei der Stichfrage der Variante I den Vorzug
zu geben (Stimmenverhältnis 28 für Variante I, 0 für Variante II bei 21 Enthaltungen).
Biel, 15. Oktober 2015
NAMENS DES STADTRATES
Der Stadtratspräsident:
Werner Hadorn
Die Ratssekretärin:
Regula Klemmer
16
Abstimmungsfragen
Gemäss Botschaft des Stadtrates vom 15. Oktober 2015
1. Variante I: Steuererhöhung Gemeindesteuern auf 1.63, unveränderte
­Liegenschaftssteuer und Abschreibungsdauer Verwaltungsvermögen zwölf
Jahre.
«Wollen Sie das Budget 2016 mit einer Steuererhöhung um einen
Zehntel (Steueranlage 1.63) annehmen?»
2. Variante II: Steuererhöhung Gemeindesteuern auf 1.68, unveränderte
­Liegenschaftssteuer und Abschreibungsdauer Verwaltungsvermögen zwölf
Jahre.
«Wollen Sie das Budget 2016 mit einer Steuererhöhung um eineinhalb
Zehntel (Steueranlage 1.68) annehmen?»
3.Stichfrage
«Für den Fall, dass sowohl Variante I als auch Variante II angenommen
werden: Geben Sie der Variante I oder der Variante II den Vorzug?»
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Elise-Wysard-Strasse, Biel; Abgabe im Baurecht
von ca. 28 500 m2 ab Grundstück Biel-Grundbuch
Blatt Nr. 11019 an die Mikron Agie Charmilles AG
1. Das Wichtigste in Kürze
Der international tätige Industriekonzern Georg Fischer (GF) hat
sich entschieden, in bedeutendem Ausmass in einen Neubau am
Standort Biel zu investieren und dafür Bauland der Stadt Biel im
Bözingenfeld im Baurecht zu übernehmen. Er wird dort mit der
Tochtergesellschaft Mikron Agie Charmilles AG seine Produktions- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich von Fräslösungen
konzentrieren, weiterentwickeln und neue Technologien aufbauen. Mit Gesamtinvestitionen von CHF 120 Millionen, inklusive
Forschung und Entwicklung, werden mehrere hundert Arbeitsplätze zum Teil neu geschaffen, zum Teil aus anderen Standorten
wie beispielsweise dem heutigen Standort Nidau transferiert.
Der Mikron Agie Charmilles AG wird eine Fläche von ca. 23 000 m2
für die Erstellung eines Produktions- und Administrations­
gebäudes im Baurecht abgegeben. Weiter wird der Mikron Agie
Charmilles AG eine Landreserve von maximal 5 500 m² ab dem
Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 zur Verfügung
gestellt. Die Bauberechtigte hat während fünf Jahren das Recht,
das Baurecht auf diese Landreserve zu erweitern.
Zur Berechnung des Baurechtszinses wird wie üblich im
­Bözingenfeld ein Landwert von CHF 250.– pro m2 vereinbart.
Dies entspricht einem verzinslichen Landwert von insgesamt
CHF 5 750 000.– für die Fläche von 23 000 m².
Die Verzinsung des Landwertes richtet sich nach dem publizierten Zinsband für variable 1. Hypotheken der Berner Kantonalbank (unterster Satz) zuzüglich einem Zuschlag von 0,50% für
Gewerbebauten.
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Der jährliche Baurechtszins beträgt bei 2,75% somit zurzeit
CHF 158 125.– pro Jahr für die Fläche von 23 000 m², welcher
künftig auch als minimaler Baurechtszins gilt.
Die Bauberechtigte verpflichtet sich im Baurechtsvertrag, ein
Baugesuch für eine vollständige oder teilweise Überbauung des
Grundstückes innerhalb von zwei Jahren seit dem Eintrag des
Baurechts im Grundbuch einzureichen und das Grundstück
anschliessend innerhalb von achtzehn Monaten seit dem Eintritt
der Rechtskraft der Baubewilligung zu überbauen. Sollte der
Baubeginn bis zu jenem Termin nicht erfolgen, so würde das
Baurechtsverhältnis vorbehältlich einer anderslautenden Vereinbarung ohne Weiteres und entschädigungslos aufgelöst.
2. Worüber wird abgestimmt?
Die Einwohnergemeinde Biel gibt der Mikron Agie Charmilles AG
Nidau eine Teilfläche von ca. 23 000 m2 des Grundstückes
Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 im Bözingenfeld im Baurecht ab.
Zudem wird der Mikron Agie Charmilles AG Nidau eine Land­
reserve von maximal 5 500 m² zur Erweiterung eingeräumt. Das
Baurecht wird für eine Dauer von 60 Jahren eingeräumt, das
heisst bis 31. Dezember 2075, und dies unter Einräumung einer
Verlängerungsmöglichkeit. Der verzinsbare Terrainwert wird auf
CHF 250.– pro m² festgesetzt.
3. Die Vorlage im Detail
Die Mikron Agie Charmilles AG Nidau beschäftigt 250 Mitarbeitende und ist eine rechtlich selbstständige Aktiengesellschaft.
Innerhalb des Industriekonzerns GF ist sie Teil der Division
Machining Solutions. Die heute von Nidau aus mit mehreren
Standorten operierende Mikron Agie Charmilles AG ist das
Die Baurechtsnehmerin
19
Zentrum für die Frästechnologie und damit ein Hauptstandbein
und der Wachstumsmotor der Division GF Machining Solutions
mit den Aktivitäten Entwicklung, Herstellung, Montage und Verkauf von Werkzeugmaschinen und Baugruppen. Sie vertreibt
ihre Produkte bei einem Exportanteil von 95% weltweit (Europa,
Asien, USA und Brasilien).
Die geplante Umstrukturierung der GF Machining Solutions am
neuen Standort in Biel ab 2018 beinhaltet im Wesentlichen die
Konzentration der Aktivitäten im Bereich der Fräsmaschinen und
Spindelproduktion sowie weiterer Aktivitäten wie Lasermaschinen und Handel in Biel mit folgenden Elementen:
• Errichtung des Neubaus in Biel (Büro- und Produktionsinfrastruktur inklusive Schulungs-, Präsentations- und Show­
räumlichkeiten) mit gleichzeitiger Ausweitung der Produktions­einrichtungen.
• Weiterentwicklung der Mikron Agie Charmilles AG und deren
Aktivitäten, Erhöhung der Fertigungstiefe.
• Transfer und Weiterentwicklung weiterer Aktivitäten der GF
aus der Schweiz, wie die Spindelproduktion der Firma Step
Tec AG, Luterbach/SO. Für den Bereich der Lasermaschinen
sind auch zusätzliche Produktionslinien geplant.
• Eingliederung von Aktivitäten von Partnern aus dem Ausland.
Durch diese Konsolidierung wird im Laufe der nächsten zehn
Jahre mit einer Erhöhung der Anzahl Arbeitsplätze von heute
rund 250 (Nidau) auf gegen 500 Mitarbeitende gerechnet.
Die neu zu schaffenden bzw. zu transferierenden Stellen verteilen sich auf alle Firmenbereiche wie Verwaltung, Forschung und
Entwicklung, Fertigung und Montage, Qualitätsmanagement,
Marketing/Sales.
Die Mikron Agie Charmilles AG bekennt sich zum Standort, ist in
der Lehrlingsausbildung aktiv und arbeitet mit den regionalen
und nationalen Wissensbereichen inklusive der Kommission für
Technologie und Innovation (KTI) aktiv zusammen.
20
Projekt
Für den Standort Biel sprechen aus Sicht des Unternehmens
einerseits die in der Region bestehende Mitarbeiter- und Kundenbasis, aber auch das hervorragend gelegene und erschlossene Grundstück, die gute Verkehrsanbindung sowie die Nähe
zum schweizerischen Innovationspark Biel/Bienne und zum
künftigen Campus Biel/Bienne der Berner Fachhochschule.
Die Einwohnergemeinde Biel räumt der Mikron Agie Charmilles
AG ein selbstständiges und dauerndes Baurecht auf einer Teil­
fläche von ca. 28 500 m² des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt
Nr. 11019 an der Elise-Wysard-Strasse in Biel ein (im Plan rosa
markiert). Darin enthalten ist eine Landreserve von maximal
5 500 m² ab dem Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019
(im Plan blau markiert). Die Bauberechtigte hat das Recht, das
Baurecht innert fünf Jahren auf diese Landreserve zu erweitern.
Baurechtsvertrag
21
Das Baurecht wird für eine Dauer von 60 Jahren bis zum Jahr
2075 eingeräumt. Bei Ablauf der Vertragsdauer steht der
­Bauberechtigten ein Anspruch auf Verlängerung von zweimal
20 Jahren zu, dies unter Vorbehalt der Neufestlegung des
Baurechtszinses.
Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Baurechts­
zinses bildet ein Landwert von CHF 250.– pro m2 und somit
CHF 5 750 000.– für die ca. 23 000 m2 Fläche des Baurechtes
sowie CHF 1 375 000.– für die Landreserve. Der Landwert wird
an die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise
des Bundesamtes für Statistik im Umfang von 80% angepasst,
wobei der Landwert von CHF 250.– pro m2 als minimaler Betrag
gilt und nicht unterschritten werden kann.
Die Verzinsung des Landwertes richtet sich nach dem publizierten Zinsband für variable 1. Hypotheken der Berner Kantonalbank (unterster Satz) zuzüglich einem Zuschlag von 0,50% für
Gewerbebauten.
Es wird ein minimaler Zinssatz von 3,5% festgelegt, wobei
zusätzlich gilt: Liegt der Zinssatz bei Abschluss des Vertrages
unter 3,5%, wird bis zum Erreichen des Ansatzes von 3,5% nach
dem effektiven Zinssatz abgerechnet. Ist der Zinssatz von 3,5%
jedoch einmal erreicht, kann dieser Wert nicht mehr unterschritten werden.
Es wird weiter festgehalten, dass der massgebende Zinssatz von
2,75% im Augenblick der Unterzeichnung des Vertrages bis zum
Erreichen des Zinssatzes von 3,5% als minimaler Zinssatz gilt,
auch wenn der Zinssatz weiter nach unten fallen sollte.
Der jährliche Baurechtszins beträgt bei 2,75% somit zurzeit ca.
CHF 158 125.– pro Jahr für die Fläche von 23 000 m², welcher
künftig auch als minimaler Baurechtszins gilt.
22
Die Bauberechtigte verpflichtet sich im Baurechtsvertrag, ein
Baugesuch für eine vollständige oder teilweise Überbauung des
Grundstückes innerhalb von zwei Jahren seit dem Eintrag des
­Baurechts im Grundbuch einzureichen und das Grundstück
anschliessend innerhalb von achtzehn Monaten seit dem Eintritt
der Rechtskraft der Baubewilligung zu überbauen. Sollte der
Baubeginn bis zu jenem Termin nicht erfolgen, so würde das
Baurechtsverhältnis vorbehältlich einer anderslautenden Vereinbarung ohne Weiteres und entschädigungslos aufgelöst.
Das Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019, mit einem Halt
von insgesamt 71 988 m², befindet sich im Finanzvermögen der
Stadt Biel. Der Buchwert des gesamten Grundstückes beträgt
CHF 4 467 495.05. Der Buchwert der Teilfläche von 23 000 m²
des Grundstückes, welches im Baurecht abgegeben wird,
beträgt CHF 1 427 355.–. Der Buchwert für die Reservefläche
von 5 500 m² beträgt rund CHF 341 324.–.
Finanzielles
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag ent­
stehenden Kosten (Handänderungssteuern, Gebühren und Auslagen des Grundbuchamtes und des Notars, Geometerkosten)
gehen zulasten der Bauberechtigten.
Nach Abzug des Buchwertes kann ein Buchgewinn von rund
CHF 4 322 645.– realisiert und dem Konto 2281.2200 Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens gutgeschrieben
werden. Bei Erweiterung des Baurechtes auf einer Fläche von
5 500 m² kann ein zusätzlicher Buchgewinn von CHF 1 033 676.–
realisiert und dem selben Konto gutgeschrieben werden.
Mit der Abgabe des Terrains im Baurecht wird der Wirtschaftsstandort Biel durch das Engagement einer weltweit tätigen,
renommierten und exportorientierten Referenzfirma in der
Maschinenindustrie (Präzisionscluster) gestärkt. Weiter erfolgt
durch die hohe Wertschöpfungsdichte eine optimale Nutzung
des Industriebaulandes. Mit den umfangreichen Investitionen
werden die bestehenden 250 Arbeitsplätze (Nidau) gesichert und
Chancen/
Risiken
23
gegen 250 Arbeitsstellen auf allen Qualifikationsstufen neu
geschaffen. Die Konzentration am neuen Standort im Bözingenfeld sowie die Tatsache, dass ein weltweit tätiger Industriekonzern gerade auch in einem schwierigen Umfeld (Frankenstärke)
in diesem Ausmass investieren möchte, ist für die Stadt Biel von
grosser Bedeutung.
Wie jedes industrielle Projekt geht auch dieses Vorhaben von
bestimmten Voraussetzungen über gesamtwirtschaftliche und
technologische Entwicklung aus. Diese Voraussetzungen können
über die Zeit durch externe Einwirkungen relativiert werden. Aus
Sicht des Stadtrats sind einerseits der solide Hintergrund eines
führenden Industriekonzerns und andererseits die im Baurechtsvertrag vorgesehene Rückfallklausel bei Nicht-Realisierung des
Bauprojektes ausreichende Sicherungsmassnahmen in Bezug
auf die Abgabe des Baulandes. Im Übrigen behält die Stadt Biel
durch die baurechtsweise Abgabe die strategische Kontrolle
über das Land.
Weitere Informationen
Der Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat, mit weiteren Details, kann auf der
Website der Stadt Biel unter www.biel-bienne.ch/Abstimmungen eingesehen werden.
Haben Sie weitere Fragen? Die Finanzdirektion steht Ihnen zur Verfügung unter
[email protected], Telefon 032 326 13 11.
24
4. Argumente für und gegen das Projekt
Der Stadtrat hat dem Projekt im Rahmen seiner Sitzung vom 14. Oktober 2015 mit
52 gegen 0 Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
Er empfiehlt Ihnen, die Vorlage aus folgenden Gründen anzunehmen:
• Durch umfangreiche Investitionen der Firma Mikron Agie Charmilles AG in den
­Bereichen Forschung und Entwicklung sollen am Wirtschaftsstandort Biel innert
zehn Jahren gegen 250 neue, zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen und rund
250 gesichert werden.
• Biel gewinnt durch den Zuzug der international anerkannten und renommierten
­Firma aus der Maschinenindustrie an Stärke und erhält grösseren Einfluss in der
regionalen Industrielandschaft.
• Ein bereits in der Region ansässiges Unternehmen bekennt sich mit diesem
Neubau zum Standort Biel.
• Durch die hohe Wertschöpfungsdichte wird eine optimale Nutzung des Industriebaulandes erzielt.
• Die Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule und dem Netzwerkstandort
Biel des Swiss Innovation Parks wird konsolidiert.
• Die Industriestandorte Biel und Schweiz werden gestärkt und über CHF 100 Mio.
in neue Infrastrukturen investiert.
• Durch die baurechtsweise Abgabe behält die Stadt Biel die strategische Kontrolle
über das Land und generiert einen Buchgewinn von CHF 4,3 Mio. Bei der allfälligen Erweiterung des Baurechts um 5 500 m2 kann ein zusätzlicher Buchgewinn
von CHF 1 Mio. erzielt werden.
25
5. Beschlussesentwurf
Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom
14. Oktober 2015 und gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtordnung
vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst:
1. Die Einwohnergemeinde Biel gibt die Teilfläche von ca. 28 500 m2, davon 5 500 m²
als Landreserve, des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 an die Mikron
Agie Charmilles AG im Baurecht ab. Die Dauer des Baurechtes beträgt rund
60 Jahre bis zum 31. Dezember 2075. Mit dem Ablauf der Baurechtsdauer am
31. Dezember 2075 kann das Baurecht von zweimal 20 Jahren erneuert werden,
wobei der Baurechtszins neu zu vereinbaren ist.
2. Der Landwert wird auf CHF 250.– pro m2 festgesetzt, was einem Landwert von
­insgesamt CHF 5 750 000.– für die Fläche von 23 000 m² und einem Landwert von
CHF 1 375 000.– für die Fläche der Landreserve von 5 500 m2 entspricht.
3. Der Buchgewinn von CHF 4 272 645.– für die Baurechtsabgabe einer Fläche von
23 000 m² wird dem Konto 2281.2200 Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens gutgeschrieben. Ein allfälliger Buchgewinn von CHF 1 033 676.–
für die Baurechtsabgabe einer Fläche von 5 500 m² wird ebenfalls dem Konto
2281.2200 Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens gutgeschrieben.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Er wird
ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
Biel, 14. Oktober 2015
NAMENS DES STADTRATES
Der Stadtratspräsident:
Werner Hadorn
Die Ratssekretärin:
Regula Klemmer
26
Abstimmungsfrage:
«Wollen Sie die Landabgabe im Baurecht der Teilfläche von ca. 28 500 m2,
davon 5 500 m² als Landreserve, des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt
Nr. 11019 an die Mikron Agie Charmilles AG gemäss Botschaft des
Stadtrates vom 14. Oktober 2015 annehmen?»
Mit 52 JA, 0 NEIN und 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dieser
Vorlage zuzustimmen.
27
Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbau­
vorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung
Biel-Madretsch»
Die Fachbegriffe
28
Der Nutzungszonenplan der Stadt Biel macht Vorgaben zur
Nutzung, welche auf der jeweiligen Parzelle zulässig ist. Es wird
vor allem unterschieden zwischen Misch- und Arbeitszonen
sowie Zonen für öffentliche Nutzungen.
Nutzungszonenplan
Zonen für öffentliche Nutzungen sind Zonen, welche für
­Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse reserviert werden.
Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Biel unterscheidet
insgesamt 13 Zweckbestimmungen für Zonen für öffentliche
Nutzungen, beispielsweise Bildung, Heime oder Kultur.
Zonen für öffentliche
Nutzungen
Baulinien definieren von Grenzabständen abweichende Bau­
abstände. Dies kann zum Beispiel für die Festlegung einheit­
licher Strassenfluchten oder zur Sicherung des Gewässer­
abstandes notwendig sein. Die Baulinien definieren das Baufeld,
den bebaubaren Bereich.
Baulinie, Baufeld
Ein Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften ist vergleichbar
mit einer Überbauungsordnung. Er regelt die baurechtlichen Vorgaben für ein bestimmtes Teilgebiet detaillierter als die baurechtliche Grundordnung (Zonenplan und Baureglement). Insbesondere regelt er die Bebauung mittels Baulinien, Geschosszahlen,
Gebäudehöhen usw., er kann aber auch weitere Vorschriften,
beispielsweise zur Nutzung der Gebäude, enthalten.
Baulinienplan
mit Sonderbauvorschriften
1. Das Wichtigste in Kürze
Das 1970 von der Stiftung für Betagtenwohnungen erbaute
Alters- und Pflegeheim Cristal mit angegliedertem Restaurant
und Quartiersaal ist sanierungsbedürftig und entspricht den
­heutigen Ansprüchen nicht mehr. Daher soll es durch einen
­Neubau ersetzt werden. Für diesen wurde ein Architekturwett­
bewerb durchgeführt.
Die Bebauung der Parzelle wird durch den Baulinienplan mit
Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» aus dem Jahr 1966 geregelt. Dieser sichert
im Wesentlichen die bestehende Bebauung und lässt praktisch
keinen Spielraum für eine Neuüberbauung. Um den Neubau
gemäss dem Ergebnis des Wettbewerbs zu ermöglichen, ist eine
Anpassung des Baulinienplanes notwendig. Im Zentrum der
Anpassung stehen die Erhöhung der Geschosszahl von zwei bis
drei auf vier sowie eine Vergrösserung des Baufeldes für das
Alters- und Pflegeheim. Die baurechtlichen Vorgaben für das
Hochhaus auf derselben Parzelle werden nicht angepasst.
Das APH Cristal
muss saniert
werden
Eine Anpassung
der baurechtlichen
Vorgaben
ist notwendig
Planungsperimeter im Mühlefeldquartier
29
2. Worüber wird abgestimmt?
30
Das Alters- und Pflegeheim (APH) Cristal liegt am Erlacher- und
Lischenweg im Mühlefeldquartier. Es bietet heute Platz für
43 Heimbewohner. Das angegliederte öffentliche Restaurant und
der Quartiersaal sind wichtige Bestandteile im lebendigen Austausch verschiedener Generationen. Auf der gleichen Parzelle,
und baulich verbunden mit dem APH, befindet sich ein Hochhaus mit Alterswohnungen, welche durch die Stiftung für Betagtenwohnungen vermietet werden. Das Cristal ist eines von vier
städtischen Betagtenheimen, welche durch die Stadt Biel betrieben werden. Es bildet einen wichtigen Teil des städtischen Angebotes an Pflege- und Wohneinrichtungen für Betagte.
Das APH Cristal bildet
einen wichtigen Teil
des Angebots an
Pflege- und
Wohneinrichtungen
für Betagte
Das 1970 eröffnete APH Cristal entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, beispielsweise bezüglich Grösse und Ausstattung der Zimmer, der Zugänge zu den Nasszellen und den haustechnischen Installationen. Auch Anpassungen an geänderte
Vorschriften und Normen, etwa betreffend den Brandschutz oder
das hindernisfreie Bauen, sind notwendig. Aufgrund der limitierten Sanierungsmöglichkeiten innerhalb des zwei- bis dreigeschossigen Gebäudevolumens hat sich die Stiftung für Betagtenwohnungen entschieden, das Gebäude durch einen Neubau
zu ersetzen. Ziel ist neben der Sanierung auch eine Erweiterung
des Heimes, auf die vom Kanton bewilligten 72 Einzelzimmer.
Zur Evaluation des am besten geeigneten Projekts wurde im
Jahr 2012 ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Neben den
72 Einzelzimmern für Heimbewohner sollen 24 neue Alterswohnungen und weiterhin ein öffentliches Restaurant mit Saal erstellt
werden.
Das APH Cristal
entspricht den
heutigen Ansprüchen
nicht mehr
Gemäss Nutzungszonenplan der Stadt Biel liegt das APH Cristal
in einer Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung
«Heime». Die Bebauung der Parzelle, auf welcher sich das APH
befindet, wird durch den Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch»
aus dem Jahr 1966 geregelt (vgl. «bestehender Plan» im
Anhang). Dieser wurde zusammen mit dem Bauprojekt für das
APH und das Hochhaus erarbeitet und beschränkt die mögliche
Die aktuellen
baurechtliche
Vorgaben
beschränken eine
Neuüberbauung
Bebauung des Areals im Wesentlichen auf die bestehenden
Gebäude. Dementsprechend gering ist heute der Spielraum für
einen Neubau, geschweige denn eine Erweiterung des Heimes.
Bereits bei der Erarbeitung der Grundlagen für den Architekturwettbewerb wurde deshalb erkannt, dass für einen Neubau des
APH eine Anpassung der baurechtlichen Vorgaben notwendig
sein würde. Für den Wettbewerb wurde von einer Erhöhung der
Geschosszahl von zwei und drei auf vier sowie von einer Ver­
grösserung der bestehenden Baufelder ausgegangen. Die vor­
liegende Teiländerung wurde parallel zum Bauprojekt erarbeitet
(vgl. «Teiländerung» im Anhang). Für den Neubau wurde bereits
ein Baugesuch eingereicht, für dessen Bewilligung die Genehmigung der Teiländerung des Baulinienplanes abgewartet werden
muss.
Teiländerung des
Baulinienplanes
Das APH Cristal und das Hochhaus mit Alterswohnungen vom Park Cristal aus gesehen.
31
3. Die Vorlage im Detail
Um den Ersatzneubau des APH Cristal zu ermöglichen, müssen
insbesondere Gebäudehöhe, Geschosszahl und Baulinien im
Vergleich zum geltenden Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften angepasst werden. Das APH Cristal ist heute in mehrere
Gebäudeteile mit zwei bis drei Geschossen gegliedert. Die Bau­
linien entsprachen bis anhin fast exakt den bestehenden Gebäuden. Nun wird ein durchgehendes, L-förmiges Baufeld geschaffen, welches 4-geschossig (ohne Attika oder Dachausbau)
bebaut werden kann. Mit der Erhöhung der Geschosszahl wird
auch die Gebäudehöhe angepasst: Im Vergleich zu den geltenden 5,70 m und 8,40 m für zwei, respektive drei Geschosse wird
neu eine Gebäudehöhe von 14,50 m festgelegt. Dies entspricht
der Gebäudehöhe der Bauzone 4. Die bestehende Beschränkung der Ausnützungsziffer auf 1.23 wird aufgehoben, da das
Mass der Nutzung einerseits erhöht wird und andererseits durch
die Baulinien und Geschosszahl ausreichend definiert ist.
Mögliches Gebäudevolumen mit Geschosszahlen gemäss gültigem Baulinienplan (links)
und nach der Teiländerung (rechts).
32
Der Neubau sieht
ein 4-geschossiges
Gebäude vor
Das Hochhaus wurde zwischen 2004 und 2010 saniert und ist
nicht Teil des Neubauprojekts. Es soll in seinem Volumen nicht
verändert werden. Die bestehenden Baulinien wurden lediglich
dem Kataster angepasst, welcher sich seit dem Erlass des Planes 1966 um einige 10 cm verschoben hat. Sie gewährleisten
damit das bestehende Gebäudevolumen. Das gleiche gilt für den
eingeschossigen Anbau nördlich des Hochhauses.
Mit der Realisierung des Wettbewerbprojektes wird der
gesamte Aussenraum der Parzelle neu gestaltet. Die entsprechenden Anpassungen des Baulinienplanes mit Sonder­bau­vorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung
Biel-­Madretsch» werden vorgenommen. Folgendes sind die
wichtigsten Änderungen:
Das Hochhaus
wurde schon saniert
Der Aussenraum
wird neu gestaltet
– Als wichtiges Element der Aussengestaltung bleibt der
­öffentliche Fussweg entlang der nördlichen Parzellengrenze
erhalten. Die Wegführung kann aber geringfügig angepasst
werden, da der Weg möglichst optimal in die neue Aussen­
gestaltung integriert werden soll.
– Anstelle der heutigen Aufteilung in einen zum APH gehörenden halböffentlichen Aussenraum und einen öffentlichen
Bereich mit Spielplatz soll nun der gesamte Aussenraum dem
APH sowie den Alterswohnungen im Hochhaus als gemeinsame Aussenfläche zur Verfügung stehen. Seit der Realisierung des Parks Cristal im Süden des APH ist der Bedarf an
öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen auf der Parzelle des
APH gesunken. Der gesamte Aussenraum wird neu der Bauzone K (Kleinbauten) zugeteilt.
– Im geltenden Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften ist eine
Verbreiterung des Trottoirs am Erlacherweg vorgesehen. Da
der bestehende Strassenraum ausreichend ist, ist diese nicht
notwendig und wird aus dem Plan entfernt.
33
Das Planungsverfahren wurde bereits im Jahr 2010 im Hinblick
auf den anstehenden Architekturwettbewerb für den Neubau des
Alters- und Pflegeheimes Cristal gestartet. Die Teiländerung des
Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften wurde parallel zur
Vorbereitung des Wettbewerbsprogramms erarbeitet.
Keine Einsprachen
Die öffentliche Mitwirkung fand zwischen dem 7. Juli und
6. August 2010 statt. Es wurden keinerlei Mitwirkungsbeiträge
eingereicht.
Nachdem im Jahr 2012 die Resultate des Wettbewerbes vor­
lagen, wurde die Teiländerung überarbeitet. Insbesondere
­wurden die Baulinien auf das Siegerprojekt des Wettbewerbes
angepasst.
Zwischen Juli und September 2013 wurde die kantonale Vorprüfung der Teiländerung durchgeführt. Das kantonale Amt für
Gemeinden und Raumordnung hatte in seinem Vorprüfungs­
bericht vom 23. September 2013 keinerlei Korrekturen oder
­Genehmigungsvorbehalte anzubringen.
Nach einer Überarbeitungsphase des Bauprojektes für den Neubau des Alters- und Pflegeheimes Cristal fand zwischen dem
1. und 31. Juli 2015 die öffentliche Auflage der Teiländerung
des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften statt. Innert
­dieser Frist sind keine Einsprachen oder Rechtsverwahrungen
eingegangen.
Die komplette Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung
Biel-Madretsch» ist im Anhang in verkleinerter Version ersichtlich. Die Pläne können im Originalmassstab während 30 Tagen
vor der Abstimmung bei der Abteilung Stadtplanung, Zentralstrasse 49, Biel, eingesehen werden.
Haben Sie weitere Fragen? Die Abteilung Stadtplanung
steht Ihnen zur Verfügung unter [email protected],
Telefon 032 326 16 21.
34
Weitere
Informationen
4. Argumente für und gegen das Projekt
Der Stadtrat hat der Teiländerung im Rahmen seiner Sitzung vom 15. Oktober 2015 mit
42 gegen 0 Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
Er empfiehlt Ihnen, die Vorlage aus folgenden Gründen anzunehmen:
• Die notwendige Erneuerung sowie die angestrebte Erweiterung des Alters- und
Pflegeheims Cristal wird durch die Teiländerung ermöglicht.
• Es wird die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bieler Bevölkerung 72 zeitgemässe Einzelzimmer im Pflegeheim und 24 Alterswohnungen mit Dienst­
leistungen angeboten werden können.
• Die Erhöhung der Baumöglichkeiten auf der Parzelle führt zu einer haushälterischeren Nutzung des Bodens.
35
5. Beschlussesentwurf
Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates
vom 15. Oktober 2015 und gestützt auf Artikel 12 Ziffer 3 Buchstabe b der
Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst:
1. Die Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften
«Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» wird genehmigt.
2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
Biel, den 15. Oktober 2015
NAMENS DES STADTRATES
Der Stadtratspräsident:
Werner Hadorn
Die Ratssekretärin:
Regula Klemmer
Abstimmungsfrage:
«Wollen Sie die Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbau­
vorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch»
gemäss Botschaft des Stadtrates vom 15. Oktober 2015 annehmen ?»
Mit 42 JA, 0 NEIN und 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dieser
Vorlage zuzustimmen.
Beilage:
– Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus ­Alterssiedlung
Biel-Madretsch»: bestehender Plan und Teiländerung
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