Gemeindeabstimmung vom 15. November 2015 Botschaft des Stadtrates an die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel betreffend Budget 2016 Variante I: Steueranlage 1.63 Variante II:Steueranlage 1.68 Elise-Wysard-Strasse, Biel; Abgabe im Baurecht von ca. 28 500 m2 ab Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 an die Mikron Agie Charmilles AG Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» Budget 2016 Variante I: Steueranlage 1.63 Variante II:Steueranlage 1.68 1. Das Wichtigste in Kürze Die Finanzlage der Stadt Biel hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert und die Stadt steuert in den nächsten Jahren auf ein markantes strukturelles Defizit zu. Der Stadtrat hat umfassend Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der städtischen Finanzen beschlossen. Ausserdem hat er dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, ein ausgeglichenes Budget 2016 mit einer Erhöhung der Steueranlage um 1/10, das heisst einer Anlage von 1.63 auszuarbeiten. 2 Auftrag des Stadtrates Trotz der vorgenommenen Anstrengungen gelang es für das Jahr 2016 nicht, mit einer Steueranlage von 1.63 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Um dies zu erreichen, wird deshalb in einer Variante vorgeschlagen, die Steueranlage von 1.53 auf 1.68 zu erhöhen und dabei auch auf drei ursprünglich geplante Sparmassnahmen zumindest teilweise zu verzichten (schulische Aktivitäten, Ludothek, Schwanenkolonie). Variante Trotz der Umsetzung der Entlastungsmassnahmen sollen weiterhin ausreichend Investitionen getätigt werden, um eine positive Stadtentwicklung zu unterstützen. Biel muss als attraktiver Wohn- und Betriebsstandort weiterhin gefördert werden. Investitionen 2. Worüber wird abgestimmt? Genehmigung des Budgets 2016 Dem Volk werden zwei Budgetvarianten zur Abstimmung vorgelegt: Variante I Steueranlage um 0.10 auf 1.63 erhöht Defizit von CHF 2,9 Mio. Kompensation konjunkturelles Defizit über Spezialfinanzierung Variante II Steueranlage um 0.15 auf 1.68 erhöht Überschuss von CHF 0,13 Mio. (Teil)verzicht auf ausgewählte Sparmassnahmen Kompensation konjunkturelles Defizit über Spezialfinanzierung Genehmigung der Abschreibungsdauer für das bestehende Verwaltungsvermögen Festlegen der für das bestehende Verwaltungsvermögen ab dem 1. Januar 2016 geltenden Abschreibungsdauer auf zwölf Jahre. 3 3. Die Vorlage im Detail 3.1 Auftrag Die schwierige Finanzlage der Stadt Biel ist bekanntlich auf strukturell bedingte Ursachen zurückzuführen. Die eingehenden und ausgehenden Beiträge von bzw. an Gemeinwesen nehmen ein immer grösseres Ausmass an, insbesondere im Sozial bereich, und können aufgrund des Lastenausgleichsverfahrens weder vom Kanton noch von einer Gemeinde allein gesteuert werden. Entsprechend wachsen aufgrund der Berechnungs mechanismen mit der Bevölkerung auch diese Ausgaben. Schliesslich ist festzustellen, dass das Niveau des ordentlichen Steuerertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen in der Stadt Biel tief liegt und sich die Steuererträge bei den juristischen Personen regelmässig verändern und keine stabile Grösse darstellen. Finanzlage Durchgeführte Analysen haben zum Schluss geführt, dass der städtische Finanzhaushalt auf ein wesentliches, strukturell bedingtes Defizit zusteuert. Entsprechende Korrekturmassnahmen mussten somit erarbeitet und an die Hand genommen werden. Der Stadtrat hat im Mai 2015 im Rahmen von ausführlichen Debatten und aufgrund umfassender Analysen ein umfangreiches Massnahmenpaket zur nachhaltigen Haushaltsanierung (sogenanntes NHS-Paket) in Auftrag gegeben. Das Paket enthält Massnahmen im Aufgaben- und Leistungsabbau, zur Effizienzsteigerung und zur Einnahmensteigerung. Parallel wurde auch eine Erhöhung der Steueranlage von heute 1.53 auf 1.63 für den Budgetentwurf vorgegeben (der Gemeinderat hatte eine Erhöhung auf 1.73 beantragt). Mit Umsetzung der Massnahmen tragen die Verwaltung, die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die Institutionen wie auch die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam dazu bei, den Finanzhaushalt der Stadt Biel in den nächsten Jahren wieder ins Lot zu bringen. Auftrag Im Jahr 2016 sollen 46 Massnahmen umgesetzt werden. Hiermit verbunden sind im Budget 2016 finanzielle Entlastungen in der Höhe von CHF 9,48 Mio. enthalten. 4 Das vorgelegte Budget 2016 ist neben der Umsetzung der erwähnten NHS-Massnahmen das Ergebnis einer restriktiven Budgetierung. Zahlreiche Anträge für Stellenschaffungen wurden abgelehnt und auch budgetierter Sachaufwand wurde wieder rückgängig gemacht. Damit wurde der, der Stadtverwaltung bereits in der Vergangenheit auferlegte Spardruck aufrechterhalten. Trotz dieser Anstrengungen gelang es jedoch nicht, mit einer Steueranlage von 1.63 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Auf der Ausgabenseite ist die Schmerzgrenze erreicht und es müssen Massnahmen auf der Einnahmenseite getroffen werden. Um die Vorgabe eines ausgeglichenen Budgets 2016 zu erfüllen, wird deshalb in einer der beiden Varianten vorgeschlagen, die Steueranlage von 1.53 auf 1.68 zu erhöhen. 3.2 Rahmenbedingungen bei der Erstellung des Budgets Es muss festgestellt werden, dass die aktuelle Entwicklung der Konjunktur – und damit die zu erwartenden tatsächlichen Steuer einnahmen – nicht mit den ursprünglich geplanten Erträgen übereinstimmt. Da die grossen Bieler Firmen stark exportorientiert sind, besteht aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, verbunden mit der Frankenstärke, die Gefahr einer signifikanten Reduktion der Steuererträge. In Biel bildet der Anteil der Firmen am gesamten Steuerertrag einen Anteil von 28%, was im innerkantonalen Vergleich als eher hoch einzustufen ist. Dadurch sind die Steuereinnahmen vermutlich in keiner anderen Berner Stadt so konjunktursensitiv wie in Biel. Konjunktur Eine der wichtigsten Einnahmenquellen der Stadt – die Steuer erträge der juristischen Personen – wird empfindlich auf die Konjunkturlage reagieren und sinken, was sich bereits auf das Budget 2016 auswirken wird; eine sogenannte konjunkturelle (Ertrags-)Lücke entsteht. 5 Entsprechende Berechnungen gehen davon aus, dass diese konjunkturell bedingte Lücke einen Betrag von CHF 9,85 Mio. erreicht. Die Stadt Biel verfügt über eine Spezialfinanzierung, in welche die aus Rechtsgeschäften über Liegenschaften im Finanzver mögen erzielten Buchgewinne eingespiesen werden. Die Mittel der Spezialfinanzierung können als eigentliche Wertschwankungs reserve betrachtet werden. In diesem Sinne soll die Kompen sation der in den Steuererträgen entstehenden, konjunkturellen Lücke über eine Entnahme von CHF 9 Mio. aus dieser Spezial finanzierung budgetiert werden. Insgesamt sind Investitionen in der Höhe von knapp CHF 53 Mio. (Fertigungsgrad 70%) geplant. Trotz der angespannten Finanzlage soll der in den letzten Jahren eingetretene Investitionsstau behoben werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sind insbesondere Investitionen in Schulgebäude unerlässlich. Demzufolge werden über 50% der Investitionen für Schulanlagen eingesetzt (Schulanlagen Sonnenfeld, Champagne, Linde, Plänke, Tagesschule Sahligut, Erweiterung Kindergarten Birkenweg usw.). Angesichts des unbestrittenen Nachholbedarfs bei den Investi tionen sowie der Unsicherheiten über die künftige finanzielle Entwicklung hat der Gemeinderat entschieden, vorerst für eine Fünfjahresperiode von 2015 bis 2019 die durchschnittlichen Investitionen ins Verwaltungsvermögen vom langjährigen Mittelwert von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. zu verdoppeln. Die zusätzlichen Investitionen sollen primär der Erneuerung des bestehenden sowie der Schaffung des dringend benötigten Schulraumes zugute kommen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dieses Bekenntnis zur Stadtentwicklung ein starkes und wichtiges Zeichen darstellt, welches auch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel rechtfertigt. 6 Investitionen Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 gemäss kantonalem Gemeindegesetz erstellt. Mit der Einführung von HRM2 muss eine konsolidierte Erfolgsrechnung erstellt werden. Das heisst, dass das Ergebnis des gesamten Haushaltes ausgewiesen werden muss. Die Aufwände und Erträge der Verwaltungsrechnung und aller Sonderrechnungen werden zusammengezählt. Sonderrechnungen werden vorgesehen, wenn die Erfüllung einer besonderen Aufgabe dies erfordert. Regelmässig finanzieren sich die in Sonderrechnungen geführten Leistungen über eine entsprechende Gebührenerhebung. Als Sonderrechnungen werden beispielsweise die städtischen Betagtenheime, das Feuerwehrwesen oder auch das Kehrichtwesen geführt. Die Konsolidierungspflicht führt nicht dazu, dass Finanzmittel aus den Sonderrechnungen in den steuer finanzierten allgemeinen Haushalt (= Verwaltungsrechnung) eingespiesen werden. Hingegen wird das Budget als Gesamheit – eben konsolidiert – betrachtet und dies kann von der Darstellung her den Eindruck entstehen lassen, die Verwaltungsrechnung schliesse «besser» ab. HRM2 Konsolidierungspflicht Dieser Exkurs zur Konsolidierungspflicht ist notwendig, weil das auch für die Beurteilung der angemessenen Höhe der Steuer anlage relevante Budget jenes Budget ist, welches im steuer finanzierten Haushalt erlangt wird, demnach ohne die Ergebnisse der Sonderrechnungen. Dies wird in den nachfolgenden Ausführungen noch vertieft behandelt. Mit der Einführung von HRM2 ist weiter verbunden, dass das am 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen (Vermögen, welches unmittelbar der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben dient) zu Buchwerten übernommen werden muss. Dieser Wert muss linear innert acht bis sechzehn Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer ist mit dem Volksbeschluss zum Budget festzulegen. Die Abschreibungsdauer soll auf zwölf Jahre festgelegt werden. Abschreibungen 7 3.3 Steueranlage Die Ausgestaltung des Budgets 2016 stand unter der Vorgabe, eine Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel, von 1.53 auf 1.63 vorzusehen. Natürliche Personen Alleinstehende Personen Steuerbares Einkommen 1.53 1.63 Differenz 1.68 Differenz 30 000 1 662 1 771 109 1 825 163 60 000 3 728 3 971 243 4 093 365 90 000 6 093 6 491 398 6 690 597 120 000 8 690 9 258 568 9 542 852 30 000 1 366 1 455 89 1 500 134 60 000 3 133 3 338 205 3 440 307 90 000 5 171 5 509 338 5 678 507 120 000 7 461 7 948 487 8 192 731 Verheiratete Personen Juristische Personen Steuerbarer Gewinn 20 000 1.63 Differenz 1.68 Differenz 711 758 47 781 70 50 000 2 134 2 274 140 2 344 210 100 000 4 957 5 281 324 5 443 486 59 900 63 815 3 915 1 000 000 8 1.53 65 772 5 872 20 000 000 1 219 793 1 299 518 79 725 1 339 380 119 587 50 000 000 3 051 203 3 250 628 199 425 3 350 340 299 137 Steuern Bezogen auf einen Grossteil der in der Stadt Biel vertretenen, niedrigen bis mittleren steuerbaren Einkommen macht diese Erhöhung einen zusätzlichen monatlichen Betrag zwischen CHF 7.– bis CHF 20.– aus. Die aktuell in der Stadt Biel geltende Steueranlage von 1.53 wurde im Jahr 2009 festgelegt. Damals hatte sogar eine Senkung der Steueranlage von einem halben Zehntel stattgefunden. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden wie auch zu Bern oder Thun gehört die Stadt Biel zu jenen Städten mit den tiefsten Steueranlagen. Mit der heutigen Steueranlage von 1.53 befindet sich die Stadt Biel im Vergleich zu den Nachbargemeinden (seeländische Gemeinden) auf Rang 10. In diese Überlegungen ist auch miteinzubeziehen, dass die Entwicklung der Steuerbelastung des Bruttoerwerbseinkommens eine rückläufige Tendenz aufweist. Konkret würden die Steuerpflichtigen mit einer Steueranlage von 1.63 bzw. 1.68 im Durchschnitt nicht mehr Steuern als im Jahr 2002 zahlen. Der Blick auf das damalige Dienstleistungsangebot zeigt jedoch auf, dass die Bevölkerung auf ein breiteres Angebot an Tagesschulen, ausserfamiliärer Betreuung, Kultur und Sport zurückgreifen kann. Auch blickt die Stadt auf eine Zeitspanne substanzieller Investitionen in die Infrastruktur der Stadt (Schulhaus Sonnenfeld, Esplanade, Beau-Rivage, Schüssinsel, Tissot Arena usw.) zurück. Wie bereits erläutert, ist die schwierige finanzielle Lage der Stadt Biel auf strukturelle Gründe zurückzuführen. Die Bevölkerungsentwicklung zeitigt Konsequenzen auf den Bereich des Service public und dabei insbesondere im gesamten Bildungswesen; sie führt zu einem Kostenschub. Damit werden seitens der städtischen Verwaltung infolge der (auch demografischen) Bevölkerungsentwicklung zunehmend Leistungen im Service public verlangt, welche zu den Anstiegen in den entsprechenden Aufwandpositionen führen. Das Niveau des ordentlichen Steuer ertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen ist unterdurchschnittlich und auch die Steuererträge der juristischen Personen 9 schwanken zusehends. Damit steht die Stadt Biel weiterhin vor der Herausforderung, dass die Ertragsseite unter Druck gerät und gleichzeitig stetige Kostensteigerungen zu bewältigen sind. Biel hat gerade in den kommenden Jahren eine qualitativ bedeutende Aufwertung mit strategischen Projekten in allen Nutzungsbereichen (öffentlicher Raum, urbanes Wohnen, Innovation, Bildung, Kultur und Sport) vor sich. Würde die Steuererhöhung abgelehnt, müssten einschneidende Massnahmen an die Hand genommen werden. Ein Abbau von Aufgabenwahrnehmung und Leistungen wäre die Folge, dies mit Auswirkungen auf den Standard des Service public, auf das Kulturangebot, das Bildungswesen, im Unterhalt der Infrastruktur und etlichen weiteren Bereichen. Dies würde zu einschneidenden und nachhaltigen Verschlechterungen der Standortattrak tivität der Stadt Biel führen, welche kurzfristig nicht wieder behebbar wären. Die ausgearbeiteten Budgetvarianten präsentieren sich wie folgt: Variante I – Steueranlage 1.63 im Detail Total Aufwand Total Ertrag Ergebnis Entnahme SF Buchgewinne Budgetergebnis 10 Steueranlage 1.63 Steuerfinanziert Konsolidiert 361 949 976.00 350 046 200.00 –11 903 776.00 –10 998 776.00 9 000 000.00 9 000 000.00 –2 903 776.00 –1 998 776.00 Variante I Steueranlage 1.63 In vorstehender Tabelle findet sich das Budgetergebnis mit einer Steueranlage von 1.63 und der erwähnten Kompensation der konjunkturellen Lücke über die Spezialfinanzierung. Aus der Tabelle ist der oben unter der Rubrik «Konsolidierungspflicht» bereits erwähnte Effekt ersichtlich. Der steuerfinanzierte allgemeine Haushalt schliesst mit einem Defizit von über CHF 2,9 Mio. ab. Variante II – Steueranlage 1.68 Wie bereits erläutert, ist auf der Ausgabenseite und im Bereich des Leistungsabbaus die Schmerzgrenze erreicht. Die NHS-Massnahmen sollen im Jahr 2016 zu Verbesserungen in der Höhe von CHF 9,48 Mio. führen und die Budgetierung erfolgte wiederum äusserst restriktiv. Trotz dieser Bemühungen und der Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel gelingt es nicht, im steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt bereits im Jahr 2016 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Aus diesem Grund wird eine Budgetvariante zur Abstimmung unterbreitet, welche im steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt kein Defizit vorlegt. Hierzu ist allerdings die Erhöhung der Steueranlage um zusätzliche 0.05 auf 1.68 erforderlich. Bei dieser Variante werden die geplanten Kürzungen für die schulischen Aktivitäten und für die Ludothek nicht umgesetzt und die Schwanenkolonie erhält neu einen Beitrag von noch CHF 40 000.–. Diese zusätzlichen 0.05 führen beim Grossteil der in der Stadt Biel vertretenen, niedrigen bis mittleren steuerbaren Einkommen zu einer monatlichen Mehrbelastung von CHF 6.– bis CHF 12.–. 11 Total Aufwand Total Ertrag Ergebnis Entnahme SF Buchgewinne Zusätzlicher Steuerertrag NHS Massnahmen Ludothek Schulische Aktivitäten Schwanenkolonie Budgetergebnis Steueranlage 1.68 Steuerfinanziert Konsolidiert 361 949 976.00 350 046 200.00 –11 903 776.00 –10 998 776.00 9 000 000.00 3 155 000.00 9 000 000.00 3 155 000.00 40 000.00 40 000.00 40 000.00 131 224.00 40 000.00 40 000.00 40 000.00 1 036 224.00 Variante II Steueranlage 1.68 Mit einer Steueranlage von 1.68 könnte sich die Stadt Biel immer noch als wettbewerbsfähiger Wohn- und Wirtschaftsstandort positionieren. Die nun vorgelegten Budgetvarianten bilden einen überzeugenden Kompromiss, unter Berücksichtigung sämtlicher finanzrelevanter Ebenen und Anspruchsgruppen. Weitere Informationen Der Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat, mit weiteren Details, kann auf der Website der Stadt Biel unter www.biel-bienne.ch/Abstimmungen eingesehen werden. Haben Sie weitere Fragen? Die Finanzdirektion steht Ihnen zur Verfügung unter [email protected], Telefon 032 326 13 11. 12 4. Argumente für und gegen das Budget 2016 / Variante I Der Stadtrat hat dem Budget 2016 / Variante I im Rahmen seiner Sitzung mit 28 gegen 19 Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt. DAFÜR DAGEGEN Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt, aus den folgenden Gründen JA zu stimmen: Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt, aus den folgenden Gründen NEIN zu stimmen: • Variante I entspricht den Vorgaben des Stadtrates im Zusammenhang mit der nachhaltigen Haushaltsanierung (NHS) und berücksichtigt das konjunkturell verschlechterte Umfeld. • Es ist unverhältnismässig, wie in der Variante I Beiträge gekürzt und Leistungen abgebaut werden, die für die Betroffenen schwerwiegende oder sogar existenzbedrohende Folgen haben. • Die Variante I bildet einen ausgewogenen Kompromiss, basierend auf dem Vorschlag des Gemeinderates. Dabei werden zur Verbesserung der städtischen Finanzlage Einsparungen und Mehreinnahmen im selben Umfang vorgesehen. • Zum ersten Mal seit Jahren plant die Stadt Biel substanzielle Einsparungen ohne ihre Kernaufgaben aufzugeben. • Die Erhöhung der Steueranlage von 1.53 auf 1.63 ist angesichts des Strukturproblems der Stadt Biel unausweichlich und bleibt massvoll. • Die Variante I ist Ausdruck einer unverantwortlichen Abbaupolitik in der Stadt Biel. • Die Variante I stösst eine Vielzahl engagierter Menschen im Kultur- und Sozialbereich, welche sich im Komitee «Biel für alle» engagieren, vor den Kopf. • Ein Nein zum Budget öffnet den Weg für eine neue Diskussion mit anderen Prioritäten zugunsten von Betagten, Schülerschaft, Tieren, Kultur, städtischem Personal, sozial Schwachen. • Das ursprünglich anvisierte Ziel eines ausgeglichenen Budgets wird zwar verfehlt, das Defizit von CHF 2,9 Mio. bleibt aber annehmbar, weil es konjunkturell bedingt ist. • Die Variante I ist ein finanziell verantwortbarer und politisch trag fähiger Kompromiss. Der Stadtrat empfiehlt die «Variante I» anzunehmen. 13 5. Argumente für und gegen das Budget 2016 / Variante II Der Stadtrat hat dem Budget 2016 / Variante II im Rahmen seiner Sitzung mit 27 gegen 21 Stimmen, bei 1 Enthaltung zugestimmt. DAFÜR DAGEGEN Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt, aus den folgenden Gründen JA zu stimmen: Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt, aus den folgenden Gründen NEIN zu stimmen: • Variante II entspricht der Vorgabe des Stadtrates für ein ausgeglichenes Budget im Zusammenhang mit der nachhaltigen Haushaltsanierung (NHS) und berücksichtigt das konjunkturell verschlechterte Umfeld. • Die drei rückgängig gemachten Kürzungen von CHF 120 000.– (schulische Aktivitäten, Ludothek, Schwanenkolonie) rechtfertigen die zusätzliche Steuererhöhung in der Variante II gegenüber Variante I nicht. Sie führen aber zu einer Ungleich behandlung gegenüber anderen Leistungsbeziehenden. • Zum ersten Mal seit Jahren plant die Stadt Biel substanzielle Einsparungen ohne ihre Kernaufgaben aufzugeben. • In der Variante II wird indessen auf drei besonders umstrittene Einsparungen in der Höhe von total CHF 120 000.– verzichtet (schulische Aktivitäten, Ludothek, Schwanenkolonie). • Aus der Erhöhung der Steueranlage von 1.53 auf 1.68 resultiert anstelle eines Defizits in der Variante II ein Überschuss von CHF 131 000.–. • Die Erhöhung der Steueranlage von 1.53 auf 1.68 ist angesichts des Strukturproblems der Stadt Biel und im Hinblick auf das Ziel eines aus geglichenen Budgets vertretbar. 14 • Es ist wie in der Variante I unver hältnismässig, wie in Variante II Beiträge gekürzt und Leistungen abgebaut werden, die für die Betrof fenen schwerwiegende oder sogar existenzbedrohende Folgen haben. • Auch die Variante II ist Ausdruck einer unverantwortlichen Abbaupolitik in der Stadt Biel. • Die Variante II stösst eine Vielzahl engagierter Menschen im Kulturund Sozialbereich, welche sich im Komitee «Biel für alle» engagieren, vor den Kopf. • Mit der um einen halben Zehntel höheren Steueranlage verschafft Variante II mehr finanziellen Spielraum für kommende Investitionen. • Die Variante II ist ein verantwortbarer Kompromiss. • Ein Nein zum Budget öffnet den Weg für eine neue Diskussion mit anderen Prioritäten zugunsten von Betagten, Schülerschaft, Tieren, Kultur, städtischem Personal, sozial Schwachen. Der Stadtrat empfiehlt die «Variante II» anzunehmen. 6. Beschlussesentwurf Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 15. Oktober 2015 und gestützt auf Artikel 12 Ziffer 2 Buchstabe a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1), beschliesst: Variante I 1. Das Budget der Einwohnergemeinde Biel für das Jahr 2016 wird genehmigt. 2. Im Jahr 2016 werden folgende veränderte Gemeindesteuern erhoben: Das 1.63-fache der kantonalen Einheitssätze auf den Gegenständen der Staats steuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital). 3. Im Jahr 2016 wird eine unveränderte Liegenschaftssteuer, welche mit 1,5‰ des amtlichen Wertes veranschlagt wird, erhoben. 4. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird während zwölf Jahren ab dem 1. Januar 2016 mit einem Abschreibungssatz von 8,33% linear abgeschrieben. 5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt. 15 Variante II 1. Das Budget der Einwohnergemeinde Biel für das Jahr 2016 wird genehmigt. 2. Im Jahr 2016 werden folgende veränderte Gemeindesteuern erhoben: Das 1.68-fache der kantonalen Einheitssätze auf den Gegenständen der Staats steuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital). 3. Im Jahr 2016 wird eine unveränderte Liegenschaftssteuer, welche mit 1,5‰ des amtlichen Wertes veranschlagt wird, erhoben. 4. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird während zwölf Jahren ab dem 1. Januar 2016 mit einem Abschreibungssatz von 8,33% linear abgeschrieben. 5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt. Für den Fall, dass sowohl Variante I als auch Variante II angenommen werden, empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, bei der Stichfrage der Variante I den Vorzug zu geben (Stimmenverhältnis 28 für Variante I, 0 für Variante II bei 21 Enthaltungen). Biel, 15. Oktober 2015 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtratspräsident: Werner Hadorn Die Ratssekretärin: Regula Klemmer 16 Abstimmungsfragen Gemäss Botschaft des Stadtrates vom 15. Oktober 2015 1. Variante I: Steuererhöhung Gemeindesteuern auf 1.63, unveränderte Liegenschaftssteuer und Abschreibungsdauer Verwaltungsvermögen zwölf Jahre. «Wollen Sie das Budget 2016 mit einer Steuererhöhung um einen Zehntel (Steueranlage 1.63) annehmen?» 2. Variante II: Steuererhöhung Gemeindesteuern auf 1.68, unveränderte Liegenschaftssteuer und Abschreibungsdauer Verwaltungsvermögen zwölf Jahre. «Wollen Sie das Budget 2016 mit einer Steuererhöhung um eineinhalb Zehntel (Steueranlage 1.68) annehmen?» 3.Stichfrage «Für den Fall, dass sowohl Variante I als auch Variante II angenommen werden: Geben Sie der Variante I oder der Variante II den Vorzug?» 17 Elise-Wysard-Strasse, Biel; Abgabe im Baurecht von ca. 28 500 m2 ab Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 an die Mikron Agie Charmilles AG 1. Das Wichtigste in Kürze Der international tätige Industriekonzern Georg Fischer (GF) hat sich entschieden, in bedeutendem Ausmass in einen Neubau am Standort Biel zu investieren und dafür Bauland der Stadt Biel im Bözingenfeld im Baurecht zu übernehmen. Er wird dort mit der Tochtergesellschaft Mikron Agie Charmilles AG seine Produktions- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich von Fräslösungen konzentrieren, weiterentwickeln und neue Technologien aufbauen. Mit Gesamtinvestitionen von CHF 120 Millionen, inklusive Forschung und Entwicklung, werden mehrere hundert Arbeitsplätze zum Teil neu geschaffen, zum Teil aus anderen Standorten wie beispielsweise dem heutigen Standort Nidau transferiert. Der Mikron Agie Charmilles AG wird eine Fläche von ca. 23 000 m2 für die Erstellung eines Produktions- und Administrations gebäudes im Baurecht abgegeben. Weiter wird der Mikron Agie Charmilles AG eine Landreserve von maximal 5 500 m² ab dem Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 zur Verfügung gestellt. Die Bauberechtigte hat während fünf Jahren das Recht, das Baurecht auf diese Landreserve zu erweitern. Zur Berechnung des Baurechtszinses wird wie üblich im Bözingenfeld ein Landwert von CHF 250.– pro m2 vereinbart. Dies entspricht einem verzinslichen Landwert von insgesamt CHF 5 750 000.– für die Fläche von 23 000 m². Die Verzinsung des Landwertes richtet sich nach dem publizierten Zinsband für variable 1. Hypotheken der Berner Kantonalbank (unterster Satz) zuzüglich einem Zuschlag von 0,50% für Gewerbebauten. 18 Der jährliche Baurechtszins beträgt bei 2,75% somit zurzeit CHF 158 125.– pro Jahr für die Fläche von 23 000 m², welcher künftig auch als minimaler Baurechtszins gilt. Die Bauberechtigte verpflichtet sich im Baurechtsvertrag, ein Baugesuch für eine vollständige oder teilweise Überbauung des Grundstückes innerhalb von zwei Jahren seit dem Eintrag des Baurechts im Grundbuch einzureichen und das Grundstück anschliessend innerhalb von achtzehn Monaten seit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung zu überbauen. Sollte der Baubeginn bis zu jenem Termin nicht erfolgen, so würde das Baurechtsverhältnis vorbehältlich einer anderslautenden Vereinbarung ohne Weiteres und entschädigungslos aufgelöst. 2. Worüber wird abgestimmt? Die Einwohnergemeinde Biel gibt der Mikron Agie Charmilles AG Nidau eine Teilfläche von ca. 23 000 m2 des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 im Bözingenfeld im Baurecht ab. Zudem wird der Mikron Agie Charmilles AG Nidau eine Land reserve von maximal 5 500 m² zur Erweiterung eingeräumt. Das Baurecht wird für eine Dauer von 60 Jahren eingeräumt, das heisst bis 31. Dezember 2075, und dies unter Einräumung einer Verlängerungsmöglichkeit. Der verzinsbare Terrainwert wird auf CHF 250.– pro m² festgesetzt. 3. Die Vorlage im Detail Die Mikron Agie Charmilles AG Nidau beschäftigt 250 Mitarbeitende und ist eine rechtlich selbstständige Aktiengesellschaft. Innerhalb des Industriekonzerns GF ist sie Teil der Division Machining Solutions. Die heute von Nidau aus mit mehreren Standorten operierende Mikron Agie Charmilles AG ist das Die Baurechtsnehmerin 19 Zentrum für die Frästechnologie und damit ein Hauptstandbein und der Wachstumsmotor der Division GF Machining Solutions mit den Aktivitäten Entwicklung, Herstellung, Montage und Verkauf von Werkzeugmaschinen und Baugruppen. Sie vertreibt ihre Produkte bei einem Exportanteil von 95% weltweit (Europa, Asien, USA und Brasilien). Die geplante Umstrukturierung der GF Machining Solutions am neuen Standort in Biel ab 2018 beinhaltet im Wesentlichen die Konzentration der Aktivitäten im Bereich der Fräsmaschinen und Spindelproduktion sowie weiterer Aktivitäten wie Lasermaschinen und Handel in Biel mit folgenden Elementen: • Errichtung des Neubaus in Biel (Büro- und Produktionsinfrastruktur inklusive Schulungs-, Präsentations- und Show räumlichkeiten) mit gleichzeitiger Ausweitung der Produktionseinrichtungen. • Weiterentwicklung der Mikron Agie Charmilles AG und deren Aktivitäten, Erhöhung der Fertigungstiefe. • Transfer und Weiterentwicklung weiterer Aktivitäten der GF aus der Schweiz, wie die Spindelproduktion der Firma Step Tec AG, Luterbach/SO. Für den Bereich der Lasermaschinen sind auch zusätzliche Produktionslinien geplant. • Eingliederung von Aktivitäten von Partnern aus dem Ausland. Durch diese Konsolidierung wird im Laufe der nächsten zehn Jahre mit einer Erhöhung der Anzahl Arbeitsplätze von heute rund 250 (Nidau) auf gegen 500 Mitarbeitende gerechnet. Die neu zu schaffenden bzw. zu transferierenden Stellen verteilen sich auf alle Firmenbereiche wie Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Fertigung und Montage, Qualitätsmanagement, Marketing/Sales. Die Mikron Agie Charmilles AG bekennt sich zum Standort, ist in der Lehrlingsausbildung aktiv und arbeitet mit den regionalen und nationalen Wissensbereichen inklusive der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) aktiv zusammen. 20 Projekt Für den Standort Biel sprechen aus Sicht des Unternehmens einerseits die in der Region bestehende Mitarbeiter- und Kundenbasis, aber auch das hervorragend gelegene und erschlossene Grundstück, die gute Verkehrsanbindung sowie die Nähe zum schweizerischen Innovationspark Biel/Bienne und zum künftigen Campus Biel/Bienne der Berner Fachhochschule. Die Einwohnergemeinde Biel räumt der Mikron Agie Charmilles AG ein selbstständiges und dauerndes Baurecht auf einer Teil fläche von ca. 28 500 m² des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 an der Elise-Wysard-Strasse in Biel ein (im Plan rosa markiert). Darin enthalten ist eine Landreserve von maximal 5 500 m² ab dem Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 (im Plan blau markiert). Die Bauberechtigte hat das Recht, das Baurecht innert fünf Jahren auf diese Landreserve zu erweitern. Baurechtsvertrag 21 Das Baurecht wird für eine Dauer von 60 Jahren bis zum Jahr 2075 eingeräumt. Bei Ablauf der Vertragsdauer steht der Bauberechtigten ein Anspruch auf Verlängerung von zweimal 20 Jahren zu, dies unter Vorbehalt der Neufestlegung des Baurechtszinses. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Baurechts zinses bildet ein Landwert von CHF 250.– pro m2 und somit CHF 5 750 000.– für die ca. 23 000 m2 Fläche des Baurechtes sowie CHF 1 375 000.– für die Landreserve. Der Landwert wird an die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik im Umfang von 80% angepasst, wobei der Landwert von CHF 250.– pro m2 als minimaler Betrag gilt und nicht unterschritten werden kann. Die Verzinsung des Landwertes richtet sich nach dem publizierten Zinsband für variable 1. Hypotheken der Berner Kantonalbank (unterster Satz) zuzüglich einem Zuschlag von 0,50% für Gewerbebauten. Es wird ein minimaler Zinssatz von 3,5% festgelegt, wobei zusätzlich gilt: Liegt der Zinssatz bei Abschluss des Vertrages unter 3,5%, wird bis zum Erreichen des Ansatzes von 3,5% nach dem effektiven Zinssatz abgerechnet. Ist der Zinssatz von 3,5% jedoch einmal erreicht, kann dieser Wert nicht mehr unterschritten werden. Es wird weiter festgehalten, dass der massgebende Zinssatz von 2,75% im Augenblick der Unterzeichnung des Vertrages bis zum Erreichen des Zinssatzes von 3,5% als minimaler Zinssatz gilt, auch wenn der Zinssatz weiter nach unten fallen sollte. Der jährliche Baurechtszins beträgt bei 2,75% somit zurzeit ca. CHF 158 125.– pro Jahr für die Fläche von 23 000 m², welcher künftig auch als minimaler Baurechtszins gilt. 22 Die Bauberechtigte verpflichtet sich im Baurechtsvertrag, ein Baugesuch für eine vollständige oder teilweise Überbauung des Grundstückes innerhalb von zwei Jahren seit dem Eintrag des Baurechts im Grundbuch einzureichen und das Grundstück anschliessend innerhalb von achtzehn Monaten seit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung zu überbauen. Sollte der Baubeginn bis zu jenem Termin nicht erfolgen, so würde das Baurechtsverhältnis vorbehältlich einer anderslautenden Vereinbarung ohne Weiteres und entschädigungslos aufgelöst. Das Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019, mit einem Halt von insgesamt 71 988 m², befindet sich im Finanzvermögen der Stadt Biel. Der Buchwert des gesamten Grundstückes beträgt CHF 4 467 495.05. Der Buchwert der Teilfläche von 23 000 m² des Grundstückes, welches im Baurecht abgegeben wird, beträgt CHF 1 427 355.–. Der Buchwert für die Reservefläche von 5 500 m² beträgt rund CHF 341 324.–. Finanzielles Sämtliche im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag ent stehenden Kosten (Handänderungssteuern, Gebühren und Auslagen des Grundbuchamtes und des Notars, Geometerkosten) gehen zulasten der Bauberechtigten. Nach Abzug des Buchwertes kann ein Buchgewinn von rund CHF 4 322 645.– realisiert und dem Konto 2281.2200 Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens gutgeschrieben werden. Bei Erweiterung des Baurechtes auf einer Fläche von 5 500 m² kann ein zusätzlicher Buchgewinn von CHF 1 033 676.– realisiert und dem selben Konto gutgeschrieben werden. Mit der Abgabe des Terrains im Baurecht wird der Wirtschaftsstandort Biel durch das Engagement einer weltweit tätigen, renommierten und exportorientierten Referenzfirma in der Maschinenindustrie (Präzisionscluster) gestärkt. Weiter erfolgt durch die hohe Wertschöpfungsdichte eine optimale Nutzung des Industriebaulandes. Mit den umfangreichen Investitionen werden die bestehenden 250 Arbeitsplätze (Nidau) gesichert und Chancen/ Risiken 23 gegen 250 Arbeitsstellen auf allen Qualifikationsstufen neu geschaffen. Die Konzentration am neuen Standort im Bözingenfeld sowie die Tatsache, dass ein weltweit tätiger Industriekonzern gerade auch in einem schwierigen Umfeld (Frankenstärke) in diesem Ausmass investieren möchte, ist für die Stadt Biel von grosser Bedeutung. Wie jedes industrielle Projekt geht auch dieses Vorhaben von bestimmten Voraussetzungen über gesamtwirtschaftliche und technologische Entwicklung aus. Diese Voraussetzungen können über die Zeit durch externe Einwirkungen relativiert werden. Aus Sicht des Stadtrats sind einerseits der solide Hintergrund eines führenden Industriekonzerns und andererseits die im Baurechtsvertrag vorgesehene Rückfallklausel bei Nicht-Realisierung des Bauprojektes ausreichende Sicherungsmassnahmen in Bezug auf die Abgabe des Baulandes. Im Übrigen behält die Stadt Biel durch die baurechtsweise Abgabe die strategische Kontrolle über das Land. Weitere Informationen Der Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat, mit weiteren Details, kann auf der Website der Stadt Biel unter www.biel-bienne.ch/Abstimmungen eingesehen werden. Haben Sie weitere Fragen? Die Finanzdirektion steht Ihnen zur Verfügung unter [email protected], Telefon 032 326 13 11. 24 4. Argumente für und gegen das Projekt Der Stadtrat hat dem Projekt im Rahmen seiner Sitzung vom 14. Oktober 2015 mit 52 gegen 0 Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Er empfiehlt Ihnen, die Vorlage aus folgenden Gründen anzunehmen: • Durch umfangreiche Investitionen der Firma Mikron Agie Charmilles AG in den Bereichen Forschung und Entwicklung sollen am Wirtschaftsstandort Biel innert zehn Jahren gegen 250 neue, zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen und rund 250 gesichert werden. • Biel gewinnt durch den Zuzug der international anerkannten und renommierten Firma aus der Maschinenindustrie an Stärke und erhält grösseren Einfluss in der regionalen Industrielandschaft. • Ein bereits in der Region ansässiges Unternehmen bekennt sich mit diesem Neubau zum Standort Biel. • Durch die hohe Wertschöpfungsdichte wird eine optimale Nutzung des Industriebaulandes erzielt. • Die Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule und dem Netzwerkstandort Biel des Swiss Innovation Parks wird konsolidiert. • Die Industriestandorte Biel und Schweiz werden gestärkt und über CHF 100 Mio. in neue Infrastrukturen investiert. • Durch die baurechtsweise Abgabe behält die Stadt Biel die strategische Kontrolle über das Land und generiert einen Buchgewinn von CHF 4,3 Mio. Bei der allfälligen Erweiterung des Baurechts um 5 500 m2 kann ein zusätzlicher Buchgewinn von CHF 1 Mio. erzielt werden. 25 5. Beschlussesentwurf Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 14. Oktober 2015 und gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst: 1. Die Einwohnergemeinde Biel gibt die Teilfläche von ca. 28 500 m2, davon 5 500 m² als Landreserve, des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 an die Mikron Agie Charmilles AG im Baurecht ab. Die Dauer des Baurechtes beträgt rund 60 Jahre bis zum 31. Dezember 2075. Mit dem Ablauf der Baurechtsdauer am 31. Dezember 2075 kann das Baurecht von zweimal 20 Jahren erneuert werden, wobei der Baurechtszins neu zu vereinbaren ist. 2. Der Landwert wird auf CHF 250.– pro m2 festgesetzt, was einem Landwert von insgesamt CHF 5 750 000.– für die Fläche von 23 000 m² und einem Landwert von CHF 1 375 000.– für die Fläche der Landreserve von 5 500 m2 entspricht. 3. Der Buchgewinn von CHF 4 272 645.– für die Baurechtsabgabe einer Fläche von 23 000 m² wird dem Konto 2281.2200 Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens gutgeschrieben. Ein allfälliger Buchgewinn von CHF 1 033 676.– für die Baurechtsabgabe einer Fläche von 5 500 m² wird ebenfalls dem Konto 2281.2200 Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens gutgeschrieben. 4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. Biel, 14. Oktober 2015 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtratspräsident: Werner Hadorn Die Ratssekretärin: Regula Klemmer 26 Abstimmungsfrage: «Wollen Sie die Landabgabe im Baurecht der Teilfläche von ca. 28 500 m2, davon 5 500 m² als Landreserve, des Grundstückes Biel-Grundbuch Blatt Nr. 11019 an die Mikron Agie Charmilles AG gemäss Botschaft des Stadtrates vom 14. Oktober 2015 annehmen?» Mit 52 JA, 0 NEIN und 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dieser Vorlage zuzustimmen. 27 Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbau vorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» Die Fachbegriffe 28 Der Nutzungszonenplan der Stadt Biel macht Vorgaben zur Nutzung, welche auf der jeweiligen Parzelle zulässig ist. Es wird vor allem unterschieden zwischen Misch- und Arbeitszonen sowie Zonen für öffentliche Nutzungen. Nutzungszonenplan Zonen für öffentliche Nutzungen sind Zonen, welche für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse reserviert werden. Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Biel unterscheidet insgesamt 13 Zweckbestimmungen für Zonen für öffentliche Nutzungen, beispielsweise Bildung, Heime oder Kultur. Zonen für öffentliche Nutzungen Baulinien definieren von Grenzabständen abweichende Bau abstände. Dies kann zum Beispiel für die Festlegung einheit licher Strassenfluchten oder zur Sicherung des Gewässer abstandes notwendig sein. Die Baulinien definieren das Baufeld, den bebaubaren Bereich. Baulinie, Baufeld Ein Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften ist vergleichbar mit einer Überbauungsordnung. Er regelt die baurechtlichen Vorgaben für ein bestimmtes Teilgebiet detaillierter als die baurechtliche Grundordnung (Zonenplan und Baureglement). Insbesondere regelt er die Bebauung mittels Baulinien, Geschosszahlen, Gebäudehöhen usw., er kann aber auch weitere Vorschriften, beispielsweise zur Nutzung der Gebäude, enthalten. Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften 1. Das Wichtigste in Kürze Das 1970 von der Stiftung für Betagtenwohnungen erbaute Alters- und Pflegeheim Cristal mit angegliedertem Restaurant und Quartiersaal ist sanierungsbedürftig und entspricht den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Daher soll es durch einen Neubau ersetzt werden. Für diesen wurde ein Architekturwett bewerb durchgeführt. Die Bebauung der Parzelle wird durch den Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» aus dem Jahr 1966 geregelt. Dieser sichert im Wesentlichen die bestehende Bebauung und lässt praktisch keinen Spielraum für eine Neuüberbauung. Um den Neubau gemäss dem Ergebnis des Wettbewerbs zu ermöglichen, ist eine Anpassung des Baulinienplanes notwendig. Im Zentrum der Anpassung stehen die Erhöhung der Geschosszahl von zwei bis drei auf vier sowie eine Vergrösserung des Baufeldes für das Alters- und Pflegeheim. Die baurechtlichen Vorgaben für das Hochhaus auf derselben Parzelle werden nicht angepasst. Das APH Cristal muss saniert werden Eine Anpassung der baurechtlichen Vorgaben ist notwendig Planungsperimeter im Mühlefeldquartier 29 2. Worüber wird abgestimmt? 30 Das Alters- und Pflegeheim (APH) Cristal liegt am Erlacher- und Lischenweg im Mühlefeldquartier. Es bietet heute Platz für 43 Heimbewohner. Das angegliederte öffentliche Restaurant und der Quartiersaal sind wichtige Bestandteile im lebendigen Austausch verschiedener Generationen. Auf der gleichen Parzelle, und baulich verbunden mit dem APH, befindet sich ein Hochhaus mit Alterswohnungen, welche durch die Stiftung für Betagtenwohnungen vermietet werden. Das Cristal ist eines von vier städtischen Betagtenheimen, welche durch die Stadt Biel betrieben werden. Es bildet einen wichtigen Teil des städtischen Angebotes an Pflege- und Wohneinrichtungen für Betagte. Das APH Cristal bildet einen wichtigen Teil des Angebots an Pflege- und Wohneinrichtungen für Betagte Das 1970 eröffnete APH Cristal entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, beispielsweise bezüglich Grösse und Ausstattung der Zimmer, der Zugänge zu den Nasszellen und den haustechnischen Installationen. Auch Anpassungen an geänderte Vorschriften und Normen, etwa betreffend den Brandschutz oder das hindernisfreie Bauen, sind notwendig. Aufgrund der limitierten Sanierungsmöglichkeiten innerhalb des zwei- bis dreigeschossigen Gebäudevolumens hat sich die Stiftung für Betagtenwohnungen entschieden, das Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Ziel ist neben der Sanierung auch eine Erweiterung des Heimes, auf die vom Kanton bewilligten 72 Einzelzimmer. Zur Evaluation des am besten geeigneten Projekts wurde im Jahr 2012 ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Neben den 72 Einzelzimmern für Heimbewohner sollen 24 neue Alterswohnungen und weiterhin ein öffentliches Restaurant mit Saal erstellt werden. Das APH Cristal entspricht den heutigen Ansprüchen nicht mehr Gemäss Nutzungszonenplan der Stadt Biel liegt das APH Cristal in einer Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung «Heime». Die Bebauung der Parzelle, auf welcher sich das APH befindet, wird durch den Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» aus dem Jahr 1966 geregelt (vgl. «bestehender Plan» im Anhang). Dieser wurde zusammen mit dem Bauprojekt für das APH und das Hochhaus erarbeitet und beschränkt die mögliche Die aktuellen baurechtliche Vorgaben beschränken eine Neuüberbauung Bebauung des Areals im Wesentlichen auf die bestehenden Gebäude. Dementsprechend gering ist heute der Spielraum für einen Neubau, geschweige denn eine Erweiterung des Heimes. Bereits bei der Erarbeitung der Grundlagen für den Architekturwettbewerb wurde deshalb erkannt, dass für einen Neubau des APH eine Anpassung der baurechtlichen Vorgaben notwendig sein würde. Für den Wettbewerb wurde von einer Erhöhung der Geschosszahl von zwei und drei auf vier sowie von einer Ver grösserung der bestehenden Baufelder ausgegangen. Die vor liegende Teiländerung wurde parallel zum Bauprojekt erarbeitet (vgl. «Teiländerung» im Anhang). Für den Neubau wurde bereits ein Baugesuch eingereicht, für dessen Bewilligung die Genehmigung der Teiländerung des Baulinienplanes abgewartet werden muss. Teiländerung des Baulinienplanes Das APH Cristal und das Hochhaus mit Alterswohnungen vom Park Cristal aus gesehen. 31 3. Die Vorlage im Detail Um den Ersatzneubau des APH Cristal zu ermöglichen, müssen insbesondere Gebäudehöhe, Geschosszahl und Baulinien im Vergleich zum geltenden Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften angepasst werden. Das APH Cristal ist heute in mehrere Gebäudeteile mit zwei bis drei Geschossen gegliedert. Die Bau linien entsprachen bis anhin fast exakt den bestehenden Gebäuden. Nun wird ein durchgehendes, L-förmiges Baufeld geschaffen, welches 4-geschossig (ohne Attika oder Dachausbau) bebaut werden kann. Mit der Erhöhung der Geschosszahl wird auch die Gebäudehöhe angepasst: Im Vergleich zu den geltenden 5,70 m und 8,40 m für zwei, respektive drei Geschosse wird neu eine Gebäudehöhe von 14,50 m festgelegt. Dies entspricht der Gebäudehöhe der Bauzone 4. Die bestehende Beschränkung der Ausnützungsziffer auf 1.23 wird aufgehoben, da das Mass der Nutzung einerseits erhöht wird und andererseits durch die Baulinien und Geschosszahl ausreichend definiert ist. Mögliches Gebäudevolumen mit Geschosszahlen gemäss gültigem Baulinienplan (links) und nach der Teiländerung (rechts). 32 Der Neubau sieht ein 4-geschossiges Gebäude vor Das Hochhaus wurde zwischen 2004 und 2010 saniert und ist nicht Teil des Neubauprojekts. Es soll in seinem Volumen nicht verändert werden. Die bestehenden Baulinien wurden lediglich dem Kataster angepasst, welcher sich seit dem Erlass des Planes 1966 um einige 10 cm verschoben hat. Sie gewährleisten damit das bestehende Gebäudevolumen. Das gleiche gilt für den eingeschossigen Anbau nördlich des Hochhauses. Mit der Realisierung des Wettbewerbprojektes wird der gesamte Aussenraum der Parzelle neu gestaltet. Die entsprechenden Anpassungen des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» werden vorgenommen. Folgendes sind die wichtigsten Änderungen: Das Hochhaus wurde schon saniert Der Aussenraum wird neu gestaltet – Als wichtiges Element der Aussengestaltung bleibt der öffentliche Fussweg entlang der nördlichen Parzellengrenze erhalten. Die Wegführung kann aber geringfügig angepasst werden, da der Weg möglichst optimal in die neue Aussen gestaltung integriert werden soll. – Anstelle der heutigen Aufteilung in einen zum APH gehörenden halböffentlichen Aussenraum und einen öffentlichen Bereich mit Spielplatz soll nun der gesamte Aussenraum dem APH sowie den Alterswohnungen im Hochhaus als gemeinsame Aussenfläche zur Verfügung stehen. Seit der Realisierung des Parks Cristal im Süden des APH ist der Bedarf an öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen auf der Parzelle des APH gesunken. Der gesamte Aussenraum wird neu der Bauzone K (Kleinbauten) zugeteilt. – Im geltenden Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften ist eine Verbreiterung des Trottoirs am Erlacherweg vorgesehen. Da der bestehende Strassenraum ausreichend ist, ist diese nicht notwendig und wird aus dem Plan entfernt. 33 Das Planungsverfahren wurde bereits im Jahr 2010 im Hinblick auf den anstehenden Architekturwettbewerb für den Neubau des Alters- und Pflegeheimes Cristal gestartet. Die Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften wurde parallel zur Vorbereitung des Wettbewerbsprogramms erarbeitet. Keine Einsprachen Die öffentliche Mitwirkung fand zwischen dem 7. Juli und 6. August 2010 statt. Es wurden keinerlei Mitwirkungsbeiträge eingereicht. Nachdem im Jahr 2012 die Resultate des Wettbewerbes vor lagen, wurde die Teiländerung überarbeitet. Insbesondere wurden die Baulinien auf das Siegerprojekt des Wettbewerbes angepasst. Zwischen Juli und September 2013 wurde die kantonale Vorprüfung der Teiländerung durchgeführt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hatte in seinem Vorprüfungs bericht vom 23. September 2013 keinerlei Korrekturen oder Genehmigungsvorbehalte anzubringen. Nach einer Überarbeitungsphase des Bauprojektes für den Neubau des Alters- und Pflegeheimes Cristal fand zwischen dem 1. und 31. Juli 2015 die öffentliche Auflage der Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften statt. Innert dieser Frist sind keine Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegangen. Die komplette Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» ist im Anhang in verkleinerter Version ersichtlich. Die Pläne können im Originalmassstab während 30 Tagen vor der Abstimmung bei der Abteilung Stadtplanung, Zentralstrasse 49, Biel, eingesehen werden. Haben Sie weitere Fragen? Die Abteilung Stadtplanung steht Ihnen zur Verfügung unter [email protected], Telefon 032 326 16 21. 34 Weitere Informationen 4. Argumente für und gegen das Projekt Der Stadtrat hat der Teiländerung im Rahmen seiner Sitzung vom 15. Oktober 2015 mit 42 gegen 0 Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Er empfiehlt Ihnen, die Vorlage aus folgenden Gründen anzunehmen: • Die notwendige Erneuerung sowie die angestrebte Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Cristal wird durch die Teiländerung ermöglicht. • Es wird die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bieler Bevölkerung 72 zeitgemässe Einzelzimmer im Pflegeheim und 24 Alterswohnungen mit Dienst leistungen angeboten werden können. • Die Erhöhung der Baumöglichkeiten auf der Parzelle führt zu einer haushälterischeren Nutzung des Bodens. 35 5. Beschlussesentwurf Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 15. Oktober 2015 und gestützt auf Artikel 12 Ziffer 3 Buchstabe b der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst: 1. Die Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» wird genehmigt. 2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Biel, den 15. Oktober 2015 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtratspräsident: Werner Hadorn Die Ratssekretärin: Regula Klemmer Abstimmungsfrage: «Wollen Sie die Teiländerung des Baulinienplanes mit Sonderbau vorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch» gemäss Botschaft des Stadtrates vom 15. Oktober 2015 annehmen ?» Mit 42 JA, 0 NEIN und 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dieser Vorlage zuzustimmen. Beilage: – Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften «Überbauung mit Hochhaus Alterssiedlung Biel-Madretsch»: bestehender Plan und Teiländerung 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
© Copyright 2024 ExpyDoc