Botschaft Gemeindeversammlung im Reberhaus, Uettligen 2 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Wohlen Dienstag, 1. Dezember 2015, 19.30 Uhr im Reberhaus Uettligen Liebe Stimmbürgerinnen Liebe Stimmbürger Ich freue mich, Sie mit dieser Botschaft zur Gemeindeversammlung im Dezember einladen zu können. Ich bitte Sie, der Einladung zu folgen und an der Versammlung teilzunehmen. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass die Bevölkerung von Wohlen ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung wahrnimmt. Der Gemeinderat wird der Dezember-Gemeindeversammlung ein Budget 2016 präsentieren, welches mit gleichbleibender Steueranlage von 1.54 rechnet. Das bei einem Aufwand von Fr. 45‘219‘413.– und einem Ertrag von Fr. 44‘800‘155.– abschliessende Budget weist ein Defizit von Fr. 419‘258.– aus. Dieses Defizit kann durch das Eigenkapital gedeckt werden. Gemäss Planung beträgt dieses unter Berücksichtigung des vorliegenden Budgets Ende 2016 noch 4.2 Mio. Franken. Gegenüber dem Finanzplan schneidet das Budget 2016 mit rund 370‘000.- schlechter ab, was auf Mindereinnahmen bei den Einkommensund Vermögenssteuern zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Budget 2015 ist das Resultat um rund Fr. 650‘000.– besser. Bei der Anpassung Abwasserentsorgungsreglement geht es um die Veränderung des Tarifrahmens. Der Rahmen für die verschiedenen Zählergrössen muss nach oben erhöht werden. Gründe sind die nötigen, höheren Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt, die Bundesabgaben der Abwasserreinigungsanlagen und die sinkenden Zinsen bei den Einlagen für den Werterhalt der Abwasseranlagen. Bei der Kreditgenehmigung Ersatz Versorgungsleitungen Innerberg geht es darum, die Wasserleitungen in den Gebieten Schärgummenstrasse – Innerbergstrasse und Aarbergstrasse – Bergweidweg zu ersetzen. Dies als zwingende Vorbereitung für die dringend nötige, vom Wasserverbund Region Bern geplante und zu erstellende Zweiteinspeisung der Gemeinde über die neue Versorgungsleitung Kirchlindach – Meikirch. Diese neue Zweiteinspeisung erfordert Leitungen, welche der einhergehenden Druckerhöhung gewachsen sind. Im Anschluss an die Versammlung lädt die Gemeinde herzlich zum alljährlichen Dezemberapéro ein. Herzliche Grüsse Bänz Müller Gemeindepräsident Traktanden 3 1.Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2015 2.Genehmigung des Budgets 2016 und Festlegung der Besteuerungsgrundlagen 3.Abwasserentsorgungsreglement; Anpassung Tarif 4.Wasserversorgung; Ersatz Versorgungsleitungen Innerberg, Schärgummenund Innerbergstrasse sowie Aarbergstrasse bis Bergweidweg; Kreditgenehmigung 5.Berichterstattung und Verschiedenes Verleihung Wohlener Hecht Anschliessend gemütlicher Ausklang mit kleiner «Festwirtschaft» Aktenauflage Das Abwasserentsorgungsreglement liegt 30 Tage und die übrigen Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei (während der Öffnungszeiten) zur Einsichtnahme auf. Einsichtnahme in das Budget 2016 Interessierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche das Budget im Detail einsehen möchten, können dies wie folgt tun: Einsichtnahme bei: Gemeindeverwaltung Wohlen Abteilung Finanzen/Steuern Öffnungszeiten: Mo Di-Do Fr Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich Tel. 031 828 81 61 / Abteilung Finanzen/Steuern 08.30 – 11.45 08.30 – 11.45 08.30 – 11.45 13.30 – 18.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Das detaillierte Budget kann zum Preis von Fr. 25.00 bei der Abteilung Finanzen/Steuern bezogen werden. 1. Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2015 Der Gemeinderat beantragt der Versammlung die Genehmigung ohne Verlesen. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, im Rahmen der Aktenauflage bei der Gemeindeschreiberei (während der Öffnungszeiten) das Gemeindeversammlungsprotokoll einzusehen. Zudem wird das Protokoll auf www.wohlen-be.ch publiziert. 4 2. Genehmigung des Budgets 2016 und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen Referent: Gemeindepräsident Bänz Müller, Innerberg 1. Das Wichtigste in Kürze Abschluss und Grundlagen des Budgets Budget 2016 45‘219‘413.00 44‘800‘155.00 419‘258.00 Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Steueranlage Liegenschaftssteuer Hundetaxe * * ** Fr. 1.54 1.00 100.00 Wassergebühr ** Fr. 1.50 Abwassergebühr ** Fr. Fr. Fr. 75.00 2.40 160.00 Fr. 60.00 Kehricht-Grundgebühr ** Feuerwehr-Ersatzabgabe ** * ** Budget 2015 47‘003‘250.00 45‘934‘750.00 1‘068‘500.00 Rechnung 2014 48‘559‘332.15 47‘792‘083.27 767‘248.88 Einheiten ‰ je Hund (unverändert) (unverändert) (unverändert) m (Senkung Vorjahr Fr. 1.75) (unverändert) (unverändert) (Erhöhung Vorjahr Fr. 110.00) (Erhöhung Vorjahr Fr. 30.00) (unverändert) (unverändert) Wasserzähler m Wasserzähler pro 100 m Regenabwasser Fr. 0.10 m Reinabwasser Fr. 75.00 Jahr Senkung der Sackgebühren um 10 % ab 01.03.2016 9.2 % der einf. Steuer, max. Fr. 450.00 (unverändert) Kompetenz Gemeindeversammlung Kompetenz Gemeinderat innerhalb Rahmentarif 2. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung Folgendes: 1. Festlegung der Besteuerungsgrundlagen Steueranlage für das Jahr 2015 1.54 Einheiten (unverändert) Liegenschaftssteuer 1.00 ‰ (unverändert) Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 wird innert 16 Jahren (2016-2032) linear abgeschrieben. (Die Festsetzung der Hundetaxe, der Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren sowie der Feuerwehr-Ersatzabgabe obliegt innerhalb des Gebührentarifs dem Gemeinderat) 2. Genehmigung des Budgets 2016 Es sei das mit CHF 45‘219‘413.00 Aufwand und CHF 44‘800‘155.00 Ertrag mit einem Aufwandüber schuss von CHF 419‘258.00 abschliessende Budget für das Jahr 2016 zu genehmigen. Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat sich mit dem Budget 2016 auseinander gesetzt. Die Vorgaben des neuen Rechnungsmodells HRM2 wurden aufgenommen und sind umgesetzt. Die Anträge des Gemeinderates erfüllen aus Sicht der GEPK die Voraussetzungen für einen Volksentscheid. 3. Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellen erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. Terminologie Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 • Bestandesrechnung • Laufende Rechnung • Voranschlag • Voranschlagskredite • Eigenkapital HRM2 • Bilanz • Erfolgsrechnung • Budget • Budgetkredite • Bilanzüberschuss Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer bisher: 3-stellig b) Funktionen neu: 4-stellig c) Sachgruppen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in HRM2 übernommen: Voraussichtliches Verwaltungsvermögen Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016 CHF 21‘368‘821.26 Abzüglich: ./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen - CHF 2‘853‘201.00 ./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist - CHF 0.00 ./. Investitionen für Anlagen im Bau - CHF 0.00 ./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser - CHF 0.00 ./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen - CHF 0.00 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF 18‘515‘620.26 Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das dafür zuständige Organ, innert d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2032 linear abgeschrieben. CHF 18‘515‘620.26 Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von oder 6.25 % CHF 1‘157‘226.27 16 Jahren 5 6 Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV) Das Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser wird linear, in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung, abgeschrieben. Die Gemeinde Wohlen verfügt über kein Verwaltungsvermögen in diesen Bereichen. Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Ertragsüberschuss Ertragsüberschuss gemäss gemäss Budget Budget (SG (SG 9000) 9000) Nettoinvestitionen Nettoinvestitionen allgemeiner allgemeiner Haushalt Haushalt ./. Ordentliche Abschreibungen ./. Ordentliche Abschreibungen allgemeiner allgemeiner Haushalt Haushalt Differenz Differenz Zusätzliche Zusätzliche Abschreibungen Abschreibungen (höchstens (höchstens im im Betrag Betrag des des Ertragsüberschusses) Ertragsüberschusses) Ergebnis Ergebnis Budget Budget CHF CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 0.00 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet gemäss Art. 29 Abs. 1 der Organisationsverordnung (Ovo) Investitionen bis zum Betrag von CHF 20‘000.00 (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. Übergang HRM1 – HRM2 (Vergleich zum Budget 2015) Das Budget 2015 wurde auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit ein Vergleich mit dem Budget 2016 möglich ist. Wegen der unterschiedlichen Kontenstruktur kann das hier integrierte Budget 2015 nach HRM 2 nicht mit dem Budget 2015 nach HRM 1, welches am 2. Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung genehmigt worden ist, verglichen werden. 4. Erläuterungen 4.1 Erfolgsrechnung 4.1.1 Erläuterung zur Entwicklung im Personalaufwand Budget Budget 2016 2016 Aufwand Aufwand 10‘244‘753.00 10‘244‘753.00 Ertrag Ertrag 0.00 0.00 Budget Budget 2015 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 10‘329‘770.00 0.00 10‘329‘770.00 0.00 Der Personalaufwand liegt um CHF 85‘017.00 unter dem Vorjahresbudget. Der Minderaufwand ist auf die wegfallende Einmaleinlage von CHF 190‘000.00 bei den Pensionskassenbeiträgen zurückzuführen. Die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals sind um CHF 175‘263.00 höher als im Budget 2015, was einerseits auf einen Lohnzuwachs von 1.5 % (0.5 % Teuerung und 1 % Leistungslohn), anderseits auf zusätzlich bewilligte Stellenprozente zurückzuführen ist. Der Lohnzuwachs muss im Dezember vom Gemeinderat genehmigt werden. 4.1.2 Erläuterung zur Entwicklung im Sachaufwand Budget 2016 Aufwand 7‘857‘760.00 Budget 2015 Ertrag 0.00 Budget 2016 Aufwand 1‘402‘200.00 Aufwand 7‘981‘210.00 Ertrag 0.00 Budget 2015 Ertrag 0.00 Aufwand 2‘992‘000.00 Ertrag 0.00 Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Budget 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Budget 2016 Budget 2015 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 7‘857‘760.00 0.00 7‘981‘210.00 0.00 Budget 2016 Budget 2015 7‘857‘760.00 0.00 7‘981‘210.00 0.00 Aufwand Aufwand beschlossen, Ertrag Für das Budget 2016, hat derErtrag Gemeinderat Vorgaben damit im Bereich der beeinflussbaren 7‘857‘760.00 0.00 7‘981‘210.00 0.00 Aufwand Ertrag Aufwand Kosten wie dem Sachaufwand alle Beträge so realitätsgetreu wieErtrag möglich budgetiert werden. Dies hat zur Folge,7‘857‘760.00 dass der Aufwand im 2016 CHF 123‘450.00 tiefer ausfällt als0.00 im 2015. 0.00 7‘981‘210.00 4.1.3 Erläuterung zur Entwicklung der Abschreibungen Verwaltungsvermögen Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Budget 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Budget 2016 Budget 2015 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1‘402‘200.00 0.00 2‘992‘000.00 0.00 Budget 2016 Budget 2015 1‘402‘200.00 0.00 2‘992‘000.00 0.00 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1‘402‘200.00 0.00 1.5 Mio. 2‘992‘000.00 0.00 Die Abschreibungen sind rund CHF tiefer als im Vorjahr. Dies ist auf die neue AbschreibungsAufwand Ertrag Aufwand Ertrag methode nach Anlagekategorie0.00 und Nutzungsdauer zurückzuführen. 1‘402‘200.00 2‘992‘000.00 0.00 4.1.4 Erläuterung zur Entwicklung im Finanzaufwand Budget 2016 Budget 2016 Aufwand Budget 2016 Aufwand 367‘000.00 Budget 2016 367‘000.00 Aufwand 367‘000.00 Aufwand Ertrag Ertrag 0.00 0.00 Ertrag 0.00 Ertrag Budget 2015 Budget 2015 Aufwand Budget 2015 Aufwand 486‘700.00 Budget 2015 486‘700.00 Aufwand 486‘700.00 Aufwand Ertrag Ertrag 0.00 0.00 Ertrag 0.00 Ertrag Im Finanzaufwand sind hauptsächlich der Zinsaufwand und der Aufwand für Liegenschaften im Finanz367‘000.00 0.00 486‘700.00 0.00 vermögen enthalten. Die Gesamtausgaben nehmen um CHF 119‘700.00 ab. Dies ist auf das aktuell tiefe Zinsniveau und den Abschluss vorwiegend kurzfristiger Darlehen zurückzuführen. Budget 2016 Budget 2015 4.1.5 Erläuterung zur Entwicklung bei den EinlagenBudget in Fonds und Spezialfinanzierungen Budget 2016 2015 Aufwand Budget 2016 Aufwand 1‘171‘000.00 Budget 2016 1‘171‘000.00 Aufwand 1‘171‘000.00 Aufwand 1‘171‘000.00 Ertrag Ertrag 0.00 0.00 Ertrag 0.00 Ertrag 0.00 Aufwand Budget 2015 Aufwand 980‘000.00 Budget 2015 980‘000.00 Aufwand 980‘000.00 Aufwand 980‘000.00 Ertrag Ertrag 0.00 0.00 Ertrag 0.00 Ertrag 0.00 Die Anschlussgebühren in den Bereichen Wasser und Abwasser werden neu in der Erfolgsrechnung (bisher Investitionsrechnung) verbucht und müssen in der gleichen Höhe in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt werden. Die Einlagen fallen entsprechend um CHF 191‘000.00 höher aus. Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Budget 2015 4.1.6 Erläuterung zur Entwicklung Aufwand Ertragbeim Transferaufwand Aufwand Budget 2016 Budget 2015 Aufwand Ertrag Aufwand 23‘847‘229.00 0.00 23‘873‘270.00 Budget 2016 Budget 2015 23‘847‘229.00 0.00 23‘873‘270.00 Aufwand Ertrag Aufwand 23‘847‘229.00 0.00 23‘873‘270.00 Aufwand Ertrag Aufwand 23‘847‘229.00 0.00 23‘873‘270.00 Ertrag Ertrag 0.00 0.00 Ertrag 0.00 Ertrag 0.00 Der Transferaufwand beinhaltet die Beiträge, welche wir unseren Spezialfinanzierungen, anderen Gemeinden und dem Kanton vergüten müssen. Er ist um rund CHF2015 26‘000.00 tiefer als im Vorjahr. Budget 2016 Budget Budget 2016 Budget 2015 Aufwand Ertragbei den Internen Aufwand 4.1.7 Erläuterung zur Entwicklung Verrechnungen Budget 2016 Budget 2015 Ertrag Aufwand 238‘100.00 Budget 2016 238‘100.00 Aufwand 238‘100.00 Aufwand 238‘100.00 Ertrag 0.00 0.00 Ertrag 0.00 Ertrag 0.00 Aufwand Ertrag 321‘400.00 0.00 Budget 2015 321‘400.00 0.00 Aufwand Ertrag 321‘400.00 0.00 Aufwand Ertrag 321‘400.00 0.00 Bei internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können. 4.1.8 Erläuterung zur Entwicklung im Steuerertrag Budget 2016 Aufwand 0.00 Budget 2015 Ertrag 26‘142‘100.00 Aufwand 0.00 Ertrag 25‘612‘100.00 Die Steuerberechnung basiert auf der Berechnung der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern und den Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern. Als Grundlage der Berechnungen dienten die Budget 2016 Aufwand 0.00 Budget 2015 Ertrag 370‘000.00 Aufwand 0.00 Ertrag 370‘000.00 7 8 Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Budget 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Budget 2016 Budget 2015 Ertrag Aufwand 2016 Ertrag Aufwand Ertrag Budget 2015 0.00 des26‘142‘100.00 0.00 25‘612‘100.00 definitiven Budget Zahlen Rechnungsjahres 2014. Berücksichtigt wurden auch die steuerpflichtigen Zu- und 0.00 26‘142‘100.00 0.00 25‘612‘100.00 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Wegzüge. Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0.00 26‘142‘100.00 0.00 25‘612‘100.00 0.00 26‘142‘100.00 0.00 25‘612‘100.00 Der gesamte Fiskalertrag nimmt gegenüber dem Vorjahr um CHF 530‘000 zu. Die Zunahme erfolgt mit CHF 505‘000 bei den Einkommenssteuern und mit CHF 30‘000 bei den Vermögenssteuern der Natürlichen Personen. 4.1.9 Erläuterung zur Entwicklung in Regalien und Konzessionen Budget 2016 Budget 2016 Budget 2015 Budget 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Budget 2016 Budget 2015 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Budget 2016 Budget 2015 0.00 370‘000.00 0.00 370‘000.00 0.00 370‘000.00 0.00 370‘000.00 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0.00 370‘000.00 370‘000.00 Die jährliche Vergütung der BKW wird im 2016 im0.00 selben Rahmen erwartet wie im 2015. 0.00 370‘000.00 0.00 370‘000.00 4.1.10 Erläuterung zur Entwicklung bei den Entgelten Budget 2016 Budget 2016 Budget 2015 Budget 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Budget 2016 Budget 2015 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Budget 2016 Budget 2015 0.00 7‘655‘950.00 0.00 7‘254‘350.00 0.00 7‘655‘950.00 0.00 7‘254‘350.00 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0.00 7‘655‘950.00 0.00 7‘254‘350.00 Gebühren und Entschädigungen für Dienstleistungen in den Entgelten aufgeführt. Diese nehmen 0.00 7‘655‘950.00 0.00 werden 7‘254‘350.00 gegenüber dem Vorjahr um CHF 401‘600.00 zu: die Rückerstattungen der Sozialhilfeleistungen erhöhen sich um CHF 303‘400. Die Elternbeiträge werden um CHF 23‘000.00 höher berechnet als im 2015 und die Benützungsgebühren sind total CHF 75‘100.00 höher als im Vorjahresbudget. Budget zur 2016 Budget 2015 4.1.11 Erläuterung Entwicklung bei den Verschiedenen Erträgen Budget 2016 Budget 2015 Aufwand Budget 2016 Aufwand Budget 0.00 2016 0.00 Aufwand Aufwand 0.00 0.00 Ertrag Ertrag 1‘100.00 1‘100.00 Ertrag Ertrag 1‘100.00 1‘100.00 Aufwand Budget 2015 Aufwand Budget 2015 0.00 0.00 Aufwand Aufwand 0.00 0.00 Ertrag Ertrag 500.00 500.00 Ertrag Ertrag 500.00 500.00 Die Verschiedenen Erträge, welche abzuliefernde auswärtige Sitzungsgelder enthalten, bewegen sich im Rahmen des Vorjahres. Budget 2016 Budget 2016 4.1.12 Erläuterung zur Entwicklung Finanzertrag Aufwand Ertrag Budget 2016 Aufwand Ertrag Budget 2016 0.00 1‘188‘300.00 0.00 1‘188‘300.00 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0.00 1‘188‘300.00 0.00 1‘188‘300.00 Budget 2015 Budget 2015 Aufwand Budget 2015 Ertrag Aufwand Ertrag Budget 2015 0.00 1‘238‘500.00 0.00 1‘238‘500.00 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0.00 1‘238‘500.00 0.00 1‘238‘500.00 Im Budget 2016 wird mit einem tieferen Zinssatz und weniger Investitionen in der Abwasserentsorgung gerechnet. Dies führt zu einem um rund CHF 50‘000.00 tieferen Finanzertrag. 4.1.13 Erläuterung zur Entwicklung bei den Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Aufwand Ertrag 0.00 449‘125.00 Aufwand Ertrag 0.00 449‘125.00 Budget 2015 Aufwand Ertrag 0.00 980‘000.00 Aufwand Ertrag 0.00 980‘000.00 Die Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen nehmen insgesamt um CHF 530‘875.00 ab. Die Abnahme ergibt sich aus der geringeren Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt Wasser und Abwasser, da die Nettoinvestitionen nicht mehr über den Werterhalt abgeschrieben werden. 4.1.14 Erläuterung zur Entwicklung beim Transferertrag Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Aufwand Ertrag 0.00 8‘679‘830.00 Aufwand Ertrag 0.00 8‘679‘830.00 Budget 2016 Budget 2016 Aufwand Budget 2015 Aufwand Ertrag 0.00 9‘936‘800.00 Aufwand Ertrag 0.00 9‘936‘800.00 Budget 2015 Ertrag Budget 2015 Aufwand Ertrag Budget 2016 Budget 2016 Aufwand Aufwand 0.00 0.00 Budget 2015 Budget 2015 Ertrag Ertrag 8‘679‘830.00 8‘679‘830.00 Aufwand Aufwand 0.00 0.00 Ertrag Ertrag 9‘936‘800.00 9‘936‘800.00 Der Transferertrag beinhaltet die Beiträge, welche wir von anderen Gemeinden und dem Kanton vergütet bekommen. Gegenüber dem Vorjahr nimmt der Transferertrag um CHF 1‘254‘100.00 ab. Hauptverantwortlich ist die um CHF 805‘500.00 tiefere Rückerstattung des Kantons für die von der Gemeinde vorfinanzierten Sozialausgaben, infolge zu hoch budgetierter Erträge im Jahr 2015, sowie die Umstellung der Rückerstattungen der Krankenkassenprämien. 4.1.15 Erläuterung zur Entwicklung der Internen Verrechnungen Budget 2016 Budget 2016 Aufwand Aufwand 0.00 0.00 Budget 2015 Budget 2015 Ertrag Ertrag 238‘100.00 238‘100.00 Aufwand Aufwand 0.00 0.00 Ertrag Ertrag 330‘400.00 330‘400.00 Siehe 4.1.7 Konto Nr. Konto Nr. 2110.3611.02 2110.3611.02 2111.3611.02 2111.3611.02 2120.3611.02 2120.3611.02 2130.3611.02 2130.3611.02 5320.3631.02 5320.3631.02 5410.3631.03 5410.3631.03 5799.3611.04 5799.3611.04 6291.3631.06 6291.3631.06 9300.3621.61 9300.3621.61 Text Text Anteil Lehrerbesoldung Kanton KG Anteil Lehrerbesoldung Kanton KG Anteil Lehrerbesoldung Kanton BS Anteil Lehrerbesoldung Kanton BS Anteil Lehrerbesoldung Kanton PS Anteil Lehrerbesoldung Kanton PS Anteil Lehrerbesoldung Kanton SS Anteil Lehrerbesoldung Kanton SS Beitrag an Kanton für die EL Beitrag an Kanton für die EL Beitrag an Kanton für Familienzulagen Beitrag an Kanton für Familienzulagen Beitrag an Kanton für Lastenanteil Sozialhilfe Beitrag an Kanton für Lastenanteil Sozialhilfe Beitrag an Kanton für den ÖV Beitrag an Kanton für den ÖV LV 'Neue Aufgabenteilung' LV 'Neue Aufgabenteilung' Total Lastenverteilungen Total Lastenverteilungen 9300.3622.70 Disparitätenabbau (Finanzausgleich) 9300.3622.70 Disparitätenabbau (Finanzausgleich) Total Lastenverteilungen / DisparitätenabTotal Lastenverteilungen / Disparitätenabbau bau Budget 2016 Budget 2015 Budget 2016 Budget 2015 370‘100.00 277‘600.00 370‘100.00 277‘600.00 152‘000.00 111‘300.00 152‘000.00 111‘300.00 1‘604‘100.00 1‘577‘700.00 1‘604‘100.00 1‘577‘700.00 884‘000.00 876‘900.00 884‘000.00 876‘900.00 2‘038‘500.00 1‘906‘400.00 2‘038‘500.00 1‘906‘400.00 27‘100.00 26‘900.00 27‘100.00 26‘900.00 4‘419‘800.00 4‘251‘300.00 4‘419‘800.00 4‘251‘300.00 993‘000.00 1‘053‘000.00 993‘000.00 1‘053‘000.00 1‘668‘700.00 1‘682‘600.00 1‘668‘700.00 1‘682‘600.00 12‘157‘300.00 11‘763’700.00 12‘157‘300.00 11‘763’700.00 1‘433‘800.00 1‘282‘500.00 1‘433‘800.00 1‘282‘500.00 Differenz Differenz 92‘500.00 92‘500.00 40‘700.00 40‘700.00 26‘400.00 26‘400.00 7‘100.00 7‘100.00 132‘100.00 132‘100.00 200.00 200.00 168‘500.00 168‘500.00 -60‘000.00 -60‘000.00 -13‘900.00 -13‘900.00 393‘600.00 393‘600.00 151‘300.00 151‘300.00 13‘591‘100.00 13‘046‘200.00 13‘591‘100.00 13‘046‘200.00 544‘900.00 544‘900.00 166‘700.00 166‘700.00 4.1.16 Erläuterung zur Entwicklung im Finanz- und Lastenausgleich Aufgrund der Berechnungen der Abteilung Bildung und Kultur nehmen die Kosten für die Lehrerbesoldung im Rechnungsjahr 2016, welches die Monate Januar bis Juli des Schuljahres 2015/2016, und die Monate August bis Dezember des Schuljahres 2016 / 2017 beinhaltet, insgesamt um CHF 166‘700.00 zu. Eine grosse Zunahme erfolgt auch im Bereich Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, was auf die allgemein steigenden Kosten in diesen Bereichen zurückzuführen ist. Für den Disparitätenabbau wird mit einer Zunahme um CHF 151‘300.00 gerechnet. Insgesamt nehmen diese Kosten im Vergleich mit dem Budget 2015 um CHF 544‘900.00 auf CHF 13‘591‘100.00 zu. Vergleicht man diesen Wert mit dem gesamten Fiskalertrag von CHF 26‘142‘100.00 zeigt sich, dass 52 % dieser Einnahmen nur für diese gebundenen Ausgaben verwendet werden müssen. 4.2 Spezialfinanzierungen 4.2.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung (7101) weist einen Ertragsüberschuss von CHF 91‘371.00 aus, welcher für zukünftige Aufwandüberschüsse zweckgebunden zurückgestellt wird. Mit der Entnahme aus der Spezialfinanzierung Übertrag Verwaltungsvermögen welche den Erlös für verkaufte Leitungen enthält, schliesst die Spezialfinanzierung CHF 193‘570.00 besser ab als im Budget 2015. Im Budget 2016 ist eine Senkung der Wassergebühren um 25 Rappen pro m3 enthalten. Neu müssen die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung verbucht und gleichzeitig der Spezialfinanzierung Werterhalt gutgeschrieben werden. 4.2.2 Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung (7201) weist einen Aufwandüberschuss von CHF 9‘000.00 aus, welcher aus den bestehenden Rückstellungen finanziert werden kann. Dies ist ein um CHF 47‘900.00 schlechteres Ergeb- 9 10 nis gegenüber dem Vorjahresbudget. Im 2016 wurde mit einer Gebührenerhöhung bei der Grundgebühr sowie beim Regenabwasser gerechnet. Neu müssen die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung verbucht und gleichzeitig der Spezialfinanzierung Werterhalt gutgeschrieben werden. 4.2.3 Abfallentsorgung Das Ergebnis der Abfallentsorgung (7301) ergibt einen Aufwandüberschuss von CHF 29‘400.00, welcher aus den bestehenden Rückstellungen finanziert werden kann. Gegenüber dem Budget 2015 ergibt sich eine Schlechterstellung um CHF 18‘700.00. Im Budget 2016 ist eine Senkung der Sackgebühren von 10 % enthalten. 4.2.4 Gasversorgung Das Ergebnis der Gasversorgung (8721) ergibt einen Aufwandüberschuss von CHF 5‘700.00, welcher aus den bestehenden Rückstellungen finanziert werden kann. Gegenüber dem Budget 2015 beträgt die Besserstellung CHF 18‘900.00. 4.3 Investitionen In der Investitionsrechnung werden sämtliche Investitionsausgaben und -einnahmen verbucht. Als Investitionen zählen alle Finanzvorfälle, die Vermögenswerte mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen. Dazu gehören somit nicht nur die eigenen Investitionen (zum Beispiel Schulhäuser, Gemeindestrassen, Wasserversorgung), sondern auch die Darlehen und Beteiligungen im öffentlichen Interesse oder Investitionsbeiträge an Dritte. An einige Investitionen erhält die Einwohnergemeinde Beiträge von Bund, Kanton, anderen Gemeinden oder Dritten, die sie in der Investitionsrechnung vereinnahmt. Die Investitionsrechnung wird jährlich auf das Verwaltungsvermögen übertragen. Der Abschluss weist die Nettoinvestitionen des Rechnungsjahres aus. Im Gegensatz zum Budget der «Erfolgsrechnung» wird das Budget der «Investitionsrechnung» der Gemeindeversammlung nicht zum Beschluss unterbreitet. Das heisst, die hier ausgewiesenen Zahlen der Investitionsplanung sind nicht verbindlich. Noch nicht beschlossene Projekte müssen in jedem Fall noch durch das entsprechende finanzkompetente1 Organ beschlossen werden. 1 Bis CHF 200‘000.– Gemeinderat, über CHF 200‘000.– Gemeindeversammlung Geplant sind Investitionen im Verwaltungsvermögen von insgesamt CHF 5‘526‘000.00, welche sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche aufteilen: 4.3.1 Projekte Allgemeiner Haushalt Evaluation und Entwicklung Gemeindeorganisation Gemeindehaus Vorplatzsanierung Gemeindehaus Lüftung Treppenhaus Amtliche Vermessung Feuerwehr; Ersatz Motorspritzen Feuerwehr; Ersatz Schlauchleger Einzäunen der stillgelegten Kugelfänge ICT Primarschule Installation Beamer Schulen Mobiliar Informatik OS Hinterkappelen Schulerweiterung Kappelenring Neubau Kindergarten Kappelenring PS Kappelenring, Aufwertung Pausenplatz Schulhaus Wohlen, Sanierung Eingangsfront Schulanl. Dorf Hika, Sanierung Reihen 2+3 und TH PS Kappelenring; Schliesssystem PS Kappelenring; Einbau Gruppenräume OS Hika; Schliesssystem PS Uettligen; Sanierung Technik und Fassade PS Kappelenring; Anschluss Wärmeverbund CHF 30‘000.00 CHF 80‘000.00 CHF 21‘000.00 CHF 25‘000.00 CHF 40‘000.00 CHF 250‘000.00 CHF 10‘000.00 CHF 150‘000.00 CHF 24‘000.00 CHF 75‘000.00 CHF 46‘000.00 CHF 1‘850‘000.00 CHF 100‘000.00 CHF 150‘000.00 CHF 60‘000.00 CHF 100‘000.00 CHF 30‘000.00 CHF 150‘000.00 CHF 22‘000.00 CHF 50‘000.00 CHF 60‘000.00 Ergänzung Spazierweg Rainweg-Bennenboden Erschliessung Bauzone; Anpassung Belag Kappelenbrücke Aufwertung Unterdettigenstrasse, Hinterkappelen Belagssanierung Bennenbodenrain, Hinterkappelen Sanierung Ambühl, Uettligen Beleuchtung LED Säriswil/Innerberg/Murzelen Beleuchtung LED Bernstrasse Hinterkappelen Ersatz Kleintraktor Veloverbindung Kantonsstrasse – Herrenschwanden Veloweg Kappelenring – Kappelenbrücke Renaturierung Schlossmattbach Areal Gärtnerei Stucki, Hika; Fussgänger-Veloverbindung Naherholungskonzept Wohlensee Neuauflage Planung Überbauung Säriswilstr., Uettligen Schulgasse Wohlen; Umzonung Überarbeitung Baureglement CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 30‘000.00 50‘000.00 35‘000.00 150‘000.00 63‘000.00 100‘000.00 25‘000.00 80‘000.00 35‘000.00 75‘000.00 30‘000.00 45‘000.00 15‘000.00 25‘000.00 20‘000.00 15‘000.00 Einnahmen werden nicht erwartet. Die Bruttoinvestitionen im Allgemeinen Haushalt belaufen sich auf CHF 4‘116‘000.00. 4.3.2 Projekte Wasserversorgung Breitenrain-Bennenboden, Hinterkappelen Ersatz WV-Leitung Innerberg-Schärgummenstrasse Ersatz WV-Leitung Aarbergstrasse-Bergweidweg CHF CHF CHF 150‘000.00 265‘000.00 205‘000.00 Die Einnahmen aus Anschlussgebühren werden neu in der Erfolgsrechnung verbucht. So resultieren Ausgaben im Bereich Wasserversorgung von total CHF 620‘000.00. 4.3.3 Projekte Abwasserentsorgung Trennsystem Steinackerweg Säriswil Abwassersanierung Wölflisried Kleinkläranlage Kanalisation Wohlen 2. Teil Sanierung Hochwasserentlastungen Pumpwerk Inselrain Sanierung Vacuflow-Anlage CHF CHF CHF CHF CHF 145‘000.00 130‘000.00 400‘000.00 75‘000.00 90‘000.00 Die Einnahmen aus Anschlussgebühren werden neu in der Erfolgsrechnung verbucht. So resultieren Ausgaben im Bereich Abwasserentsorgung von total CHF 840‘000.00. 5. Ergebnis 5.1 Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde 5.1.1 Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF 44‘522‘942.00 CHF 43‘298‘105.00 CHF -1‘224‘837.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF367‘000.00 CHF1‘188‘300.00 CHF 821‘300.00 Operatives Ergebnis CHF -403‘537.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -403‘537.00 11 12 5.1.2 Investitionsrechnung Investitionsausgaben Investitionseinnahmen CHF5‘576‘000.00 CHF0.00 Ergebnis Investitionsrechnung CHF 5‘576‘000.00 Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Abschreibungen Verwaltungsvermögen + CHF Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen + CHF Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen - CHF WB Darlehen VV + CHF WB Beteiligungen VV + CHF Abschreibungen Investitionsbeiträge + CHF Zusätzliche Abschreibungen + CHF Einlagen in das Eigenkapital + CHF Entnahmen aus dem Eigenkapital - CHF -403‘537.00 1‘402‘200.00 1‘171‘000.00 449‘125.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 5.1.3 Finanzierungsergebnis SelbstfinanzierungCHF 1‘720‘538.00 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung CHF Finanzierungsergebnis CHF (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) 5‘576‘000.00 3‘855‘462.00 6. Erfolgsrechnung 6.1 Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Artengliederung Zusammenzug Aufwand Budget 2016 Ertrag Aufwand 45'219'413. 00 47'003'250.00 Erfol gsre chnung 45'219'413.00 Aufwand 45'128'042.00 46'964'350.00 10'244'753.00 10'329'770.00 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1'402'200.00 2'992'000.00 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 1'171'000.00 980'000.00 Nettoergebnis 3 30 Personalaufwand 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 34 Finanzaufwand 36 Trans feraufwand 39 Interne Verrec hnungen 4 7'857'760.00 Ertrag 45'934'750.00 1'068'500.00 7'981'210.00 367'000.00 486'700.00 23'847'229.00 23'873'270.00 238'100.00 Ertra g Budget 2015 321'400.00 44'724'505.00 45'722'650.00 26'142'100.00 25'612'100.00 42 Entgelte 7'655'950.00 7'254'350.00 44 Finanzertrag 1'188'300.00 1'238'500.00 46 Transferertrag 8'679'830.00 9'936'800.00 40 Fiskalertrag 41 Regalien und Konzessionen 370'000.00 43 Verschiedene Erträge 1'100. 00 45 Ent nahmen Fonds u.Spez ialfinanz ierungen Abschlusskonten 90 Abs c hlus s Erfolgs rec hnung 500. 00 449'125. 00 49 Interne Verrechnungen 9 370'000.00 980'000.00 238'100.00 330'400.00 91'371.00 494'908.00 38'900.00 212'100.00 91'371.00 494'908. 00 38'900.00 212'100.00 40 Fiskalertrag 26'142'100.00 25'612'100.00 42 Entgelte 7'655'950.00 7'254'350.00 44 Finanzertrag 1'188'300.00 1'238'500.00 46 Transferertrag 8'679'830.00 9'936'800.00 41 Regalien und Konzessionen 370'000.00 43 Verschiedene Erträge 1'100. 00 45 Ent nahmen Fonds u.Spez ialfinanz ierungen Abschlusskonten 500. 00 449'125. 00 49 Interne Verrechnungen 9 370'000.00 980'000.00 238'100.00 330'400.00 91'371.00 494'908.00 38'900.00 212'100.00 91'371.00 494'908. 00 38'900.00 212'100.00 90 Abs c hlus s Erfolgs rec hnung 6.2 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung Nummer Erfolgsrechnung Zusammenzug FUNKTIONALE GLIEDERUNG Nettoergebnis 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Aufwand 45'219'413.00 All ge me i ne Ve rw a l tung 4'305'150.00 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 1'124'550.00 Bildung 8'609'879.00 Kultur, Sport und Fre i z e it, Kirche 1'136'969.00 Nettoergebnis Nettoergebnis Nettoergebnis Nettoergebnis Gesundheit Nettoergebnis Soziale Sicherheit Nettoergebnis 52'600.00 17'060'640.00 Budget 2016 Ertrag Aufwand 45'219'413.00 47'003'250.00 195'700.00 4'476'500.00 1'039'860.00 1'190'000.00 1'185'900.00 8'581'570.00 87'450.00 1'190'320.00 4'109'450.00 84'690.00 7'423'979.00 1'049'519.00 52'600.00 89'450.00 1'100'870.00 52'600.00 562'400.00 5'920'000.00 26'871'700.00 4'861'200.00 27'708'058.00 22'846'858.00 1'131'400.00 7'450'170.00 231'600.00 530'600.00 Finanzen und Steuern 154'000.00 5'038'400.00 189'800.00 Nettoergebnis 1'036'000.00 5'440'900.00 4'419'425. 00 340'800.00 203'000.00 4'273'500.00 3'126'300.00 4'809'225.00 Volkswirtschaft 1'068'500.00 306'400.00 Umw e l tschutz und Ra umordnung Nettoergebnis 45'934'750.00 16'793'460.00 3'069'400.00 Nettoergebnis Ertrag 9'746'020.00 7'314'620.00 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nettoergebnis 52'600.00 Budget 2015 2'763'000.00 389'800.00 330'800.00 20'951'700.00 10'690'400.00 6'103'060.00 312'000.00 2'814'300.00 402'500.00 13 14 3. Abwasserentsorgungsreglement: Anpassung Tarif Referentin: Gemeindevizepräsidentin Anita Herrmann-Hausammann, Wohlen Das Wichtigste in Kürze Im Abwasserentsorgungsreglement vom 21. Juni 2005 ist der Tarifrahmen festgelegt. Der Gemeinderat legt die jährlichen Gebühren aufgrund des Rechnungsergebnisses aus dem Vorjahr und dem Budget für das kommende Jahr fest. Im Budget 2016 müssen Ansätze festgelegt werden, welche höher sind als diese im Tarifrahmen festgelegt sind. Die Grundgebühr pro Zählergrösse und die Verbrauchsgebühr müssen im Rahmentarif erhöht werden. Gründe für die Erhöhung dieser Ansätze sind die höhere Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt, die Bundesabgabe der Abwasserreinigungsanlage für die Elimination der Mikroverunreinigungen und die sinkenden Zinsen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen für den Werterhalt der Abwasseranlagen. Entsprechend dem grossen Gemeindegebiet mit den recht markanten topografischen Verhältnissen sind die Abwasserentsorgungsanlagen in Wohlen umfangreich. Mit drei grossen Pumpwerken wird das Abwasser aus tiefer gelegenen Geländekammern in höher gelegene Gebiete gepumpt. Das Leitungsnetz von 71 km Länge besteht aus Schmutzwasser-, Mischabwasser- und Sauberwasserleitungen. Damit diese Anlagen in einem guten Zustand erhalten werden können, muss die langfristige Finanzierung dieses Betriebszweiges sicher gestellt sein. Antrag des Gemeinderates Folgende Anpassungen im Abwassertarif sind zu beschliessen: 1. Artikel 2, Absatz 1: Die Grundgebühr beträgt Fr. 75.00 bis 220.00 für die Zählergrösse NW 20 mm. Die Abstufung nach Zählergrösse bleibt im bisherigen Verhältnis gleich. Das heisst für die Abstufung ist die Querschnittsfläche des Wasserzählers massgebend. 2. Artikel 2, Absatz 2: Die Schmutzwassergebühr beträgt Fr. 1.50 bis Fr. 3.00 pro m3 Trinkwasser. Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat dieses Geschäft geprüft. Die Anträge des Gemeinderates erfüllen aus Sicht der GEPK die Voraussetzungen für einen Volksentscheid. Ausgangslage Der Gemeinderat ist gestützt auf Art. 4 Abwassertarif vom 21. Juni 2005 für die Festlegung der jährlichen Gebühren zuständig. Dabei muss er sich an den Rahmen der festgelegten Tarife halten. Die jährlichen Gebühren müssen aufgrund der abgeschlossenen Jahresrechnung und des Budgets so festgelegt werden, dass die gesamten Aufwendungen dieser Spezialfinanzierung gedeckt werden können. Gestützt auf die Ergebnisse der Jahresrechnung 2014 und des Budgets 2016 muss ein Tarif vorgesehen werden, welcher den Tarifrahmen von 2005 übersteigt. Die Tarifanpassung betrifft die jährlichen Gebühren, insbesondere die Grundgebühr (Art. 2, Abs. 1) und die Schmutzwassergebühr (Art. 2, Abs. 2). Bisheriger Tarifrahmen Grundgebühr Zählergrösse Zählergrösse Zählergrösse Zählergrösse Zählergrösse 20 mm 25 mm 32 mm 40 mm 50 mm Fr. Schmutzwassergebühr Neuer Tarifrahmen Grundgebühr Zählergrösse Zählergrösse Zählergrösse Zählergrösse Zählergrösse Schmutzwassergebühr Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 20 mm 25 mm 32 mm 40 mm 50 mm Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 75.00 117.00 192.00 300.00 469.00 bis bis bis bis bis 1.50 bis 75.00 117.00 192.00 300.00 469.00 110.00 172.00 281.00 438.00 685.00 2.50 pro m3 Wasserbezug bis 220.00 bis 344.00 bis 562.00 bis 876.00 bis 1‘370.00 1.50 bis 3.00 pro m3 Wasserbezug Die Überschüsse der Spezialfinanzierung aus den Jahren vor 2006 im Betrag von Fr. 2‘339‘762.60 sind in den vergangenen Jahren abgebaut worden. Die jährlichen Defizite in der Grössenordnung von ca. Fr. 256‘000.00 sind bewusst in Kauf genommen worden. Ende 2014 ist in diesem Konto noch ein Betrag von Fr. 34‘796.98 vorhanden. Nun müssen wieder ausgeglichene Rechnungsabschlüsse angestrebt werden. Erhöhung der Einlage Werterhalt Im Rahmen der Grundlagenerarbeitung der generellen Entwässerungsplanung (GEP) wurde das Kanalisationsnetz digitalisiert. Die aktuelle Netzlänge der gemeindeeigenen Kanalisationsleitungen beträgt 71 km und weist einen Wert von Fr. 58.54 Mio. auf. Das sind Fr. 13.6 Mio. mehr als nach bisheriger Schätzung ausgewiesen wurde. Dementsprechend muss die jährliche Einlage in den Werterhalt um Fr. 102‘000.00 erhöht werden. Im Konto Werterhalt ist Ende 2014 ein Betrag von Fr. 7‘403‘092.70 vorhanden. Aus dem Werterhalt werden die zukünftigen Neuanlagen sowie die grösseren Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten finanziert. Sinkende Zinsen auf den Rückstellungen «Werterhalt» Entsprechend dem privaten Geldmarkt sind auch die Zinsen der Gemeinde auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen für den Werterhalt der Abwasseranlagen gesunken. Im 2013 wurden Fr. 56‘730.10 an Zinsen gut geschrieben und im 2014 nur noch Fr. 29‘669.20. Elimination von Mikroverunreinigungen im Abwasser Das Thema Mikroverunreinigungen im Abwasser und der notwendige Handlungsbedarf für die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) werden seit längerem diskutiert. Das eidgenössische Parlament beschloss diesbezüglich Anpassungen am Gewässerschutzgesetz des Bundes. Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern informierte im März 2015 alle ARA-Betreiber, dass ab dem Jahr 2016 pro angeschlossene Einwohnerin oder angeschlossenen Einwohner eine Abgabe von Fr. 9.00 zu entrichten ist. Diese Bundesabgabe wird zur Finanzierung der Elimination von Mikroverunreinigungen auf grossen Abwasserreinigungsanlagen verwendet. Für unsere Gemeinde resultieren daraus jährliche Abgaben von Fr. 76‘500.00. Notwendige Mehreinnahmen der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Die vorgesehenen Tarifanpassungen gehen davon aus, dass ein späterer Anschluss an die ARA Region Bern kostenneutral erfolgen kann und die Betriebskosten nicht wesentlich steigen. Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt mit den Grundgebühren (Wasserzähler, Regenwasser sowie Quellen und Brunnen) finanziert werden. Das Kanalisationsnetz (Anlagewert Fr. 58.54 Mio.) und die Sonderbauwerke (Anlagewert Fr. 11.58 Mio.) verursachen Werterhaltungskosten von jährlich Fr. 578‘000.00. Aus diesem Grund werden die Grundgebühren wesentlich erhöht und die Verbrauchsgebühr geringfügig angepasst. Entsprechend dem grossen Gemeindegebiet mit den recht markanten topografischen Verhältnissen sind die Abwasserentsorgungsanlagen in Wohlen umfangreich. Mit drei grossen Pumpwerken wird das Abwasser aus tiefer gelegenen Geländekammern in höher gelegene Gebiete gepumpt. Das Leitungsnetz von 71 km Länge besteht aus Schmutzwasser-, Mischabwasser- und Sauberwasserleitungen. Zudem gehören 15 16 noch mehrere Spezialbauwerke (Regenentlastungen, Regenrückhaltebecken, kleinere Pumpwerke aus Sanierungsgebieten und mechanischbiologische Kleinkläranlagen) zur Abwasserentsorgung. Damit diese Anlagen in einem guten Zustand erhalten werden können, muss die langfristige Finanzierung dieses Betriebszweiges sicher gestellt sein. Tarif der Abwasserentsorgung 2016 Im Voranschlag 2016 ist eine Grundgebühr von Fr. 160.00 (NW 20 mm abgestuft nach Zählergrösse) und eine Regenwassergebühr von Fr. 60.00 pro 100 m2 dargestellt. Die Regenwassergebühr liegt innerhalb des Tarifrahmens und ist daher nicht Gegenstand der Änderung des Abwasserentsorgungsreglements. Die übrigen Tarifansätze bleiben im 2016 gleich wie im Vorjahr, das heisst die Schmutzwassergebühr beträgt Fr. 2.40 pro m3 Wasserbezug und die Gebühr für die Einleitung von Reinabwasser (Quellen und Brunnen) beträgt Fr. 0.10 pro m3. Im Budget 2016 sind aus folgenden Gründen jährliche Mehreinnahmen notwendig: • Zusätzlicher Aufwand für Mikroverunreinigungen Fr. 76‘500.00 • Sinkende Zinsen aus Werterhalt (Darlehen Gemeinde) Fr. 30‘000.00 • Höhere Einlagen in Werterhalt Fr. 102‘000.00 Total erforderliche Mehreinnahmen Fr. 208‘500.00 4. Wasserversorgung; Ersatz Versorgungsleitungen Innerberg; Kreditgenehmigung a) Schärgummen- und Innerbergstrasse b) Aarbergstrasse bis Bergweidweg Referentin: Gemeindevizepräsidentin Anita Herrmann-Hausammann, Wohlen Das Wichtigste in Kürze Der Wasserverbund Region Bern (WVRB AG) plant und erstellt bis 2019 die Zweiteinspeisung für Wohlen. Die Zweiteinspeisung erfolgt über die neue Versorgungsleitung Kirchlindach – Meikirch zum neu zu erstellenden Reservoir auf dem Hubel in Innerberg. Mit dieser Zweiteinspeisung wird Wohlen eine optimale und sicherere Wasserversorgung erhalten. Die vorliegenden Projekte dienen der Vorbereitung auf die neuen Druckverhältnisse im Innerberg, insbesondere im Gebiet Schärgummen- bis Innerbergstrasse, Aarbergstrasse bis Bergweidweg und den Druckreduzierungen auf die bestehenden Versorgungsleitungen in Murzelen und Säriswil. Mit dieser Druckerhöhung und dem effektiven Versorgungsgebiet kommen die alten Versorgungsleitungen (Baujahr 1924) an die Grenzen der Belastbarkeit. Um allfälligen Leitungsschäden vorzubeugen müssen diese Leitungsabschnitte erneuert und vergrössert werden. Die Projekte zum Ersatz der Versorgungsleitungen im Innerberg wurden vom Ingenieurbüro HR. Müller, Bremgarten ausgearbeitet. Aufgrund der Kostenberechnungen sind folgende Kredite notwendig: a) Schärgummen- und Innerbergstrasse Fr. 440‘000.00 b) Aarbergstrasse bis Bergweidweg Fr. 447‘000.00 Bei den Kreditanträgen der Spezialfinanzierungen werden die Beträge ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Kosten dieser Projekte werden der Spezialfinanzierung Werterhalt belastet. Die Bauarbeiten können im Sommer 2016 ausgeführt werden. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung Folgendes: 1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 440‘000.00 für den Ersatz der Wasserleitung Schärgummen- und Innerbergstrasse. 2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 447‘000.00 für den Ersatz der Wasserleitung Aarbergstrasse bis Bergweidweg und der Druckreduzierschächte. 3. Ermächtigung des Gemeinderates zur Finanzierung der Projekte durch Entnahme aus der Spezial finanzierung Wasserversorgung Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat dieses Geschäft geprüft. Die Anträge des Gemeinderates erfüllen aus Sicht der GEPK die Voraussetzungen für einen Volksentscheid. 17 18 Bericht: Der Wasserverbund Region Bern AG (WVRB AG) übernahm von der Gemeinde Wohlen im 2007 die Primäranlagen. Im Zuge der Integration der Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch-Uettligen und Umgebung (WVGM) sowie der Realisierung der Zweiteinspeisung für Wohlen plant die WVRB AG eine neue Versorgungsleitung über Kirchlindach – Meikirch zum neu zu erstellenden Reservoir auf dem Hubel in Innerberg. Mit dieser Zweiteinspeisung wird Wohlen eine optimale und sichere Wasserversorgung erhalten. Die vorliegenden Projekte dienen der Vorbereitung auf den Bau dieser Zweiteinspeisung. Der Standort des neuen Reservoirs im Innerberg entspricht unserer generellen Wasserversorgungsplanung von 1996. Mit diesem Reservoir werden die Druckverhältnisse im Innerberg, insbesondere im Gebiet Schärgummen- bis Innerbergstrasse wesentlich verbessert und entsprechen dann neu den Richtwerten von Wasserversorgungen. Mit dieser Druckerhöhung und dem effektiven Versorgungsgebiet kommen die alten Versorgungsleitungen an die Grenzen der Belastbarkeit. Um allfälligen Leitungsschäden vorzubeugen müssen einzelne Leitungsabschnitte erneuert und vergrössert werden. Die Projekte zum Ersatz der Versorgungsleitungen im Innerberg wurde vom Ingenieurbüro HR. Müller, Bremgarten ausgearbeitet. Diese Ingenieure kennen unsere Wasserversorgung sehr gut, da sie seit vielen Jahren für uns tätig sind und auch die generelle Wasserversorgungsplanung erarbeiteten. Beim Projekt Schärgummen- und Innerbergstrasse handelt es sich um einen reinen Leitungsersatz. Beim Projekt Aarbergstrasse bis Bergweidweg sind zusätzlich zum Leitungsersatz noch drei Druckreduzierschächte eingeplant, welche zum Zeitpunkt der Neueinspeisung von der WVRB AG über Kirchlindach, Meikirch ins neue Reservoir Hubel Innerberg erforderlich sind. Aufgrund der Kostenberechnungen sind folgende Kredite notwendig: a) Schärgummen- und Innerbergstrasse Fr. 440‘000.00 b) Aarbergstrasse bis Bergweidweg Fr. 447‘000.00 Bei den Kreditanträgen der Spezialfinanzierungen werden die Beträge ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Finanzierung dieser Projekte ist gesichert, da diese Beträge der Spezialfinanzierung Werterhalt belastet werden können. Per Ende 2014 weist dieses Konto einen Bestand von Fr. 1‘810‘811.23 aus. Die Bauarbeiten können im Sommer 2016 ausgeführt werden. Druckreduzierung Bergweidweg Aarbergstrasse rot = neue Leitung blau = bestehende Leitungen 19 Schärgummenstrasse Innerbergstrasse rot = neue Leitung blau = bestehende Leitungen 5. Berichterstattung und Verschiedenes Mündliche Orientierung aus den Departementen. Schriftliche Beiträge liegen keine vor. Wohlen, 14. Oktober 2015 Gemeinderat Wohlen GemeindepräsidentGemeindeschreiber Bänz Müller Thomas Peter Gemeinde Wohlen Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen Telefon 031 828 81 11, Fax 031 822 10 45 [email protected] www.wohlen-be.ch
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