Botschaft

Botschaft
Gemeindeversammlung
im Reberhaus, Uettligen
2
Ordentliche Versammlung
der Einwohnergemeinde Wohlen
Dienstag, 1. Dezember 2015, 19.30 Uhr im Reberhaus Uettligen
Liebe Stimmbürgerinnen
Liebe Stimmbürger
Ich freue mich, Sie mit dieser Botschaft zur Gemeindeversammlung im Dezember einladen zu können. Ich
bitte Sie, der Einladung zu folgen und an der Versammlung teilzunehmen. Es ist mir ein grosses Anliegen,
dass die Bevölkerung von Wohlen ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung wahrnimmt.
Der Gemeinderat wird der Dezember-Gemeindeversammlung ein Budget 2016 präsentieren, welches
mit gleichbleibender Steueranlage von 1.54 rechnet. Das bei einem Aufwand von Fr. 45‘219‘413.– und
einem Ertrag von Fr. 44‘800‘155.– abschliessende Budget weist ein Defizit von Fr. 419‘258.– aus. Dieses
Defizit kann durch das Eigenkapital gedeckt werden. Gemäss Planung beträgt dieses unter Berücksichtigung des vorliegenden Budgets Ende 2016 noch 4.2 Mio. Franken. Gegenüber dem Finanzplan schneidet
das Budget 2016 mit rund 370‘000.- schlechter ab, was auf Mindereinnahmen bei den Einkommensund Vermögenssteuern zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Budget 2015 ist das Resultat um rund
Fr. 650‘000.– besser.
Bei der Anpassung Abwasserentsorgungsreglement geht es um die Veränderung des Tarifrahmens.
Der Rahmen für die verschiedenen Zählergrössen muss nach oben erhöht werden. Gründe sind die
nötigen, höheren Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt, die Bundesabgaben der Abwasserreinigungsanlagen und die sinkenden Zinsen bei den Einlagen für den Werterhalt der Abwasseranlagen.
Bei der Kreditgenehmigung Ersatz Versorgungsleitungen Innerberg geht es darum, die Wasserleitungen in den Gebieten Schärgummenstrasse – Innerbergstrasse und Aarbergstrasse – Bergweidweg zu
ersetzen. Dies als zwingende Vorbereitung für die dringend nötige, vom Wasserverbund Region Bern
geplante und zu erstellende Zweiteinspeisung der Gemeinde über die neue Versorgungsleitung Kirchlindach – Meikirch. Diese neue Zweiteinspeisung erfordert Leitungen, welche der einhergehenden
Druckerhöhung gewachsen sind.
Im Anschluss an die Versammlung lädt die Gemeinde herzlich zum alljährlichen Dezemberapéro ein.
Herzliche Grüsse
Bänz Müller
Gemeindepräsident
Traktanden
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1.Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2015
2.Genehmigung des Budgets 2016 und Festlegung der Besteuerungsgrundlagen
3.Abwasserentsorgungsreglement; Anpassung Tarif
4.Wasserversorgung; Ersatz Versorgungsleitungen Innerberg, Schärgummenund Innerbergstrasse sowie Aarbergstrasse bis Bergweidweg; Kreditgenehmigung
5.Berichterstattung und Verschiedenes
Verleihung Wohlener Hecht
Anschliessend gemütlicher Ausklang mit kleiner «Festwirtschaft»
Aktenauflage
Das Abwasserentsorgungsreglement liegt 30 Tage und die übrigen Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei (während der Öffnungszeiten) zur Einsichtnahme auf.
Einsichtnahme in das Budget 2016
Interessierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche das Budget im Detail einsehen möchten,
können dies wie folgt tun:
Einsichtnahme bei:
Gemeindeverwaltung Wohlen
Abteilung Finanzen/Steuern
Öffnungszeiten:
Mo
Di-Do
Fr
Eine telefonische Anmeldung
ist erforderlich
Tel. 031 828 81 61 / Abteilung Finanzen/Steuern
08.30 – 11.45
08.30 – 11.45
08.30 – 11.45
13.30 – 18.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Das detaillierte Budget kann zum Preis von Fr. 25.00 bei der Abteilung Finanzen/Steuern bezogen
werden.
1. Protokoll der ausserordentlichen
Gemeindeversammlung vom
20. Oktober 2015
Der Gemeinderat beantragt der Versammlung die Genehmigung ohne Verlesen.
Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, im Rahmen der Aktenauflage bei der Gemeindeschreiberei
(während der Öffnungszeiten) das Gemeindeversammlungsprotokoll einzusehen.
Zudem wird das Protokoll auf www.wohlen-be.ch publiziert.
4
2. Genehmigung des Budgets 2016
und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen
Referent: Gemeindepräsident Bänz Müller, Innerberg
1. Das Wichtigste in Kürze
Abschluss und Grundlagen des Budgets
Budget 2016
45‘219‘413.00
44‘800‘155.00
419‘258.00
Aufwand
Ertrag
Aufwandüberschuss
Ertragsüberschuss
Steueranlage
Liegenschaftssteuer
Hundetaxe
*
*
**
Fr.
1.54
1.00
100.00
Wassergebühr
**
Fr.
1.50
Abwassergebühr
**
Fr.
Fr.
Fr.
75.00
2.40
160.00
Fr.
60.00
Kehricht-Grundgebühr
**
Feuerwehr-Ersatzabgabe
**
*
**
Budget 2015
47‘003‘250.00
45‘934‘750.00
1‘068‘500.00
Rechnung 2014
48‘559‘332.15
47‘792‘083.27
767‘248.88
Einheiten
‰
je Hund
(unverändert)
(unverändert)
(unverändert)
m
(Senkung
Vorjahr
Fr. 1.75)
(unverändert)
(unverändert)
(Erhöhung
Vorjahr
Fr. 110.00)
(Erhöhung
Vorjahr
Fr. 30.00)
(unverändert)
(unverändert)
Wasserzähler
m
Wasserzähler
pro 100 m Regenabwasser
Fr.
0.10 m Reinabwasser
Fr.
75.00 Jahr
Senkung der Sackgebühren um 10 % ab 01.03.2016
9.2 % der einf. Steuer, max. Fr. 450.00
(unverändert)
Kompetenz Gemeindeversammlung
Kompetenz Gemeinderat innerhalb Rahmentarif
2. Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung Folgendes:
1. Festlegung der Besteuerungsgrundlagen
Steueranlage für das Jahr 2015
1.54 Einheiten (unverändert)
Liegenschaftssteuer
1.00 ‰
(unverändert)
Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 wird innert 16 Jahren (2016-2032) linear
abgeschrieben.
(Die Festsetzung der Hundetaxe, der Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren sowie der Feuerwehr-Ersatzabgabe
obliegt innerhalb des Gebührentarifs dem Gemeinderat)
2. Genehmigung des Budgets 2016
Es sei das mit CHF 45‘219‘413.00 Aufwand und CHF 44‘800‘155.00 Ertrag mit einem Aufwandüber schuss von CHF 419‘258.00 abschliessende Budget für das Jahr 2016 zu genehmigen.
Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK)
Die GEPK hat sich mit dem Budget 2016 auseinander gesetzt. Die Vorgaben des neuen Rechnungsmodells HRM2 wurden aufgenommen und sind umgesetzt. Die Anträge des Gemeinderates erfüllen aus
Sicht der GEPK die Voraussetzungen für einen Volksentscheid.
3. Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Allgemeines
Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70
Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt.
Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellen
erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen.
Terminologie
Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt:
HRM1
• Bestandesrechnung
• Laufende Rechnung
• Voranschlag
• Voranschlagskredite
• Eigenkapital
HRM2
• Bilanz
• Erfolgsrechnung
• Budget
• Budgetkredite
• Bilanzüberschuss
Kontenplan
Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan.
Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert:
a) Bilanzkonti
bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer
neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer
bisher: 3-stellig
b) Funktionen
neu: 4-stellig
c) Sachgruppen
bisher: 3-stellig
neu: 4-stellig
Abschreibungen
Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV)
Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in HRM2 übernommen:
Voraussichtliches Verwaltungsvermögen
Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016
CHF 21‘368‘821.26
Abzüglich:
./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen
- CHF 2‘853‘201.00
./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen
Gesetzgebung abzuschreiben ist
- CHF
0.00
./. Investitionen für Anlagen im Bau
- CHF
0.00
./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser
- CHF
0.00
./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen
- CHF
0.00
Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto
CHF 18‘515‘620.26
Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich
wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das dafür
zuständige Organ, innert
d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2032
linear abgeschrieben.
CHF 18‘515‘620.26
Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von oder 6.25 %
CHF
1‘157‘226.27
16 Jahren
5
6
Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV)
Das Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser wird linear, in der Höhe der Einlage in
die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung, abgeschrieben. Die Gemeinde Wohlen verfügt über
kein Verwaltungsvermögen in diesen Bereichen.
Neues Verwaltungsvermögen
Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und
Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr
a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren.
Ertragsüberschuss
Ertragsüberschuss gemäss
gemäss Budget
Budget (SG
(SG
9000)
9000)
Nettoinvestitionen
Nettoinvestitionen allgemeiner
allgemeiner Haushalt
Haushalt
./.
Ordentliche
Abschreibungen
./. Ordentliche Abschreibungen allgemeiner
allgemeiner
Haushalt
Haushalt
Differenz
Differenz
Zusätzliche
Zusätzliche Abschreibungen
Abschreibungen (höchstens
(höchstens
im
im Betrag
Betrag des
des Ertragsüberschusses)
Ertragsüberschusses)
Ergebnis
Ergebnis Budget
Budget
CHF
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
0.00
Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
Der Gemeinderat belastet gemäss Art. 29 Abs. 1 der Organisationsverordnung (Ovo) Investitionen bis zum
Betrag von CHF 20‘000.00 (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung.
Er verfolgt dabei eine konstante Praxis.
Übergang HRM1 – HRM2 (Vergleich zum Budget 2015)
Das Budget 2015 wurde auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit ein Vergleich mit dem
Budget 2016 möglich ist. Wegen der unterschiedlichen Kontenstruktur kann das hier integrierte Budget
2015 nach HRM 2 nicht mit dem Budget 2015 nach HRM 1, welches am 2. Dezember 2014 von der
Gemeindeversammlung genehmigt worden ist, verglichen werden.
4. Erläuterungen
4.1 Erfolgsrechnung
4.1.1 Erläuterung zur Entwicklung im Personalaufwand
Budget
Budget 2016
2016
Aufwand
Aufwand
10‘244‘753.00
10‘244‘753.00
Ertrag
Ertrag
0.00
0.00
Budget
Budget 2015
2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
10‘329‘770.00
0.00
10‘329‘770.00
0.00
Der Personalaufwand liegt um CHF 85‘017.00 unter dem Vorjahresbudget. Der Minderaufwand ist auf die
wegfallende Einmaleinlage von CHF 190‘000.00 bei den Pensionskassenbeiträgen zurückzuführen. Die
Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals sind um CHF 175‘263.00 höher als im Budget 2015, was
einerseits auf einen Lohnzuwachs von 1.5 % (0.5 % Teuerung und 1 % Leistungslohn), anderseits auf
zusätzlich bewilligte Stellenprozente zurückzuführen ist. Der Lohnzuwachs muss im Dezember vom
Gemeinderat genehmigt werden.
4.1.2 Erläuterung zur Entwicklung im Sachaufwand
Budget 2016
Aufwand
7‘857‘760.00
Budget 2015
Ertrag
0.00
Budget 2016
Aufwand
1‘402‘200.00
Aufwand
7‘981‘210.00
Ertrag
0.00
Budget 2015
Ertrag
0.00
Aufwand
2‘992‘000.00
Ertrag
0.00
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2016
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Budget 2016
Budget 2015 Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
7‘857‘760.00
0.00
7‘981‘210.00
0.00
Budget 2016
Budget 2015
7‘857‘760.00
0.00
7‘981‘210.00
0.00
Aufwand
Aufwand beschlossen,
Ertrag
Für das
Budget
2016, hat derErtrag
Gemeinderat
Vorgaben
damit im Bereich der beeinflussbaren
7‘857‘760.00
0.00
7‘981‘210.00
0.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Kosten
wie
dem Sachaufwand
alle Beträge
so
realitätsgetreu wieErtrag
möglich
budgetiert werden. Dies hat zur
Folge,7‘857‘760.00
dass der Aufwand im 2016
CHF 123‘450.00
tiefer ausfällt als0.00
im 2015.
0.00
7‘981‘210.00
4.1.3 Erläuterung zur Entwicklung der Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2016
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Budget 2016
Budget 2015 Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
1‘402‘200.00
0.00
2‘992‘000.00
0.00
Budget 2016
Budget 2015
1‘402‘200.00
0.00
2‘992‘000.00
0.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
1‘402‘200.00
0.00 1.5 Mio.
2‘992‘000.00
0.00
Die Abschreibungen
sind rund
CHF
tiefer als im Vorjahr. Dies
ist auf die neue AbschreibungsAufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
methode
nach Anlagekategorie0.00
und Nutzungsdauer
zurückzuführen.
1‘402‘200.00
2‘992‘000.00
0.00
4.1.4 Erläuterung zur Entwicklung im Finanzaufwand
Budget 2016
Budget 2016
Aufwand
Budget 2016
Aufwand
367‘000.00
Budget
2016
367‘000.00
Aufwand
367‘000.00
Aufwand
Ertrag
Ertrag
0.00
0.00
Ertrag
0.00
Ertrag
Budget 2015
Budget 2015
Aufwand
Budget 2015
Aufwand
486‘700.00
Budget
2015
486‘700.00
Aufwand
486‘700.00
Aufwand
Ertrag
Ertrag
0.00
0.00
Ertrag
0.00
Ertrag
Im Finanzaufwand sind hauptsächlich der Zinsaufwand und der Aufwand für Liegenschaften im Finanz367‘000.00
0.00
486‘700.00
0.00
vermögen enthalten. Die Gesamtausgaben nehmen um CHF 119‘700.00 ab. Dies ist auf das aktuell tiefe
Zinsniveau und den Abschluss vorwiegend kurzfristiger Darlehen zurückzuführen.
Budget 2016
Budget 2015
4.1.5 Erläuterung
zur
Entwicklung bei den EinlagenBudget
in Fonds
und Spezialfinanzierungen
Budget
2016
2015
Aufwand
Budget 2016
Aufwand
1‘171‘000.00
Budget 2016
1‘171‘000.00
Aufwand
1‘171‘000.00
Aufwand
1‘171‘000.00
Ertrag
Ertrag
0.00
0.00
Ertrag
0.00
Ertrag
0.00
Aufwand
Budget 2015
Aufwand
980‘000.00
Budget 2015
980‘000.00
Aufwand
980‘000.00
Aufwand
980‘000.00
Ertrag
Ertrag
0.00
0.00
Ertrag
0.00
Ertrag
0.00
Die Anschlussgebühren in den Bereichen Wasser und Abwasser werden neu in der Erfolgsrechnung
(bisher Investitionsrechnung) verbucht und müssen in der gleichen Höhe in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt werden. Die Einlagen fallen entsprechend um CHF 191‘000.00 höher aus.
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2016
Budget 2015
4.1.6 Erläuterung
zur Entwicklung
Aufwand
Ertragbeim Transferaufwand
Aufwand
Budget 2016
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
23‘847‘229.00
0.00
23‘873‘270.00
Budget
2016
Budget
2015
23‘847‘229.00
0.00
23‘873‘270.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
23‘847‘229.00
0.00
23‘873‘270.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
23‘847‘229.00
0.00
23‘873‘270.00
Ertrag
Ertrag
0.00
0.00
Ertrag
0.00
Ertrag
0.00
Der Transferaufwand beinhaltet die Beiträge, welche wir unseren Spezialfinanzierungen, anderen Gemeinden und dem
Kanton
vergüten müssen. Er ist um rund
CHF2015
26‘000.00 tiefer als im Vorjahr.
Budget
2016
Budget
Budget 2016
Budget 2015
Aufwand
Ertragbei den Internen
Aufwand
4.1.7 Erläuterung
zur
Entwicklung
Verrechnungen
Budget
2016
Budget
2015 Ertrag
Aufwand
238‘100.00
Budget 2016
238‘100.00
Aufwand
238‘100.00
Aufwand
238‘100.00
Ertrag
0.00
0.00
Ertrag
0.00
Ertrag
0.00
Aufwand
Ertrag
321‘400.00
0.00
Budget 2015
321‘400.00
0.00
Aufwand
Ertrag
321‘400.00
0.00
Aufwand
Ertrag
321‘400.00
0.00
Bei internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie
Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können.
4.1.8 Erläuterung zur Entwicklung im Steuerertrag
Budget 2016
Aufwand
0.00
Budget 2015
Ertrag
26‘142‘100.00
Aufwand
0.00
Ertrag
25‘612‘100.00
Die Steuerberechnung basiert auf der Berechnung der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern und den
Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern. Als Grundlage der Berechnungen dienten die
Budget 2016
Aufwand
0.00
Budget 2015
Ertrag
370‘000.00
Aufwand
0.00
Ertrag
370‘000.00
7
8
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2016
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Budget 2016
Budget 2015 Ertrag
Aufwand 2016
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Budget 2015
0.00 des26‘142‘100.00
0.00
25‘612‘100.00
definitiven Budget
Zahlen
Rechnungsjahres 2014. Berücksichtigt
wurden auch die steuerpflichtigen Zu- und
0.00
26‘142‘100.00
0.00
25‘612‘100.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Wegzüge.
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
0.00
26‘142‘100.00
0.00
25‘612‘100.00
0.00
26‘142‘100.00
0.00
25‘612‘100.00
Der gesamte Fiskalertrag nimmt gegenüber dem Vorjahr um CHF 530‘000 zu. Die Zunahme erfolgt mit
CHF 505‘000 bei den Einkommenssteuern und mit CHF 30‘000 bei den Vermögenssteuern der Natürlichen
Personen.
4.1.9 Erläuterung zur Entwicklung in Regalien und Konzessionen
Budget 2016
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Budget 2016
Budget 2015 Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Budget
2016
Budget
2015
0.00
370‘000.00
0.00
370‘000.00
0.00
370‘000.00
0.00
370‘000.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
0.00
370‘000.00
370‘000.00
Die jährliche Vergütung
der
BKW wird im 2016 im0.00
selben Rahmen
erwartet wie im 2015.
0.00
370‘000.00
0.00
370‘000.00
4.1.10 Erläuterung zur Entwicklung bei den Entgelten
Budget 2016
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Budget 2016
Budget 2015 Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Budget
2016
Budget
2015
0.00
7‘655‘950.00
0.00
7‘254‘350.00
0.00
7‘655‘950.00
0.00
7‘254‘350.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
0.00
7‘655‘950.00
0.00
7‘254‘350.00
Gebühren und
Entschädigungen
für Dienstleistungen
in den Entgelten aufgeführt. Diese nehmen
0.00
7‘655‘950.00
0.00 werden
7‘254‘350.00
gegenüber dem Vorjahr um CHF 401‘600.00 zu: die Rückerstattungen der Sozialhilfeleistungen erhöhen
sich um CHF 303‘400. Die Elternbeiträge werden um CHF 23‘000.00 höher berechnet als im 2015 und die
Benützungsgebühren sind total CHF 75‘100.00 höher als im Vorjahresbudget.
Budget zur
2016
Budget 2015
4.1.11 Erläuterung
Entwicklung bei den Verschiedenen
Erträgen
Budget 2016
Budget 2015
Aufwand
Budget 2016
Aufwand
Budget
0.00 2016
0.00
Aufwand
Aufwand
0.00
0.00
Ertrag
Ertrag
1‘100.00
1‘100.00
Ertrag
Ertrag
1‘100.00
1‘100.00
Aufwand
Budget 2015
Aufwand
Budget 2015
0.00
0.00
Aufwand
Aufwand
0.00
0.00
Ertrag
Ertrag
500.00
500.00
Ertrag
Ertrag
500.00
500.00
Die Verschiedenen Erträge, welche abzuliefernde auswärtige Sitzungsgelder enthalten, bewegen sich im
Rahmen des Vorjahres.
Budget 2016
Budget 2016
4.1.12 Erläuterung zur Entwicklung Finanzertrag
Aufwand
Ertrag
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
Budget
2016
0.00
1‘188‘300.00
0.00
1‘188‘300.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
0.00
1‘188‘300.00
0.00
1‘188‘300.00
Budget 2015
Budget 2015
Aufwand
Budget 2015 Ertrag
Aufwand
Ertrag
Budget
2015
0.00
1‘238‘500.00
0.00
1‘238‘500.00
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
0.00
1‘238‘500.00
0.00
1‘238‘500.00
Im Budget 2016 wird mit einem tieferen Zinssatz und weniger Investitionen in der Abwasserentsorgung
gerechnet. Dies führt zu einem um rund CHF 50‘000.00 tieferen Finanzertrag.
4.1.13 Erläuterung zur Entwicklung bei den Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
0.00
449‘125.00
Aufwand
Ertrag
0.00
449‘125.00
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
0.00
980‘000.00
Aufwand
Ertrag
0.00
980‘000.00
Die Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen nehmen insgesamt um CHF 530‘875.00 ab. Die
Abnahme ergibt sich aus der geringeren Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt Wasser und
Abwasser, da die Nettoinvestitionen nicht mehr über den Werterhalt abgeschrieben werden.
4.1.14 Erläuterung
zur Entwicklung beim Transferertrag
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
0.00
8‘679‘830.00
Aufwand
Ertrag
0.00
8‘679‘830.00
Budget 2016
Budget 2016
Aufwand
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
0.00
9‘936‘800.00
Aufwand
Ertrag
0.00
9‘936‘800.00
Budget 2015
Ertrag
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
Budget 2016
Budget 2016
Aufwand
Aufwand
0.00
0.00
Budget 2015
Budget 2015
Ertrag
Ertrag
8‘679‘830.00
8‘679‘830.00
Aufwand
Aufwand
0.00
0.00
Ertrag
Ertrag
9‘936‘800.00
9‘936‘800.00
Der Transferertrag beinhaltet die Beiträge, welche wir von anderen Gemeinden und dem Kanton vergütet
bekommen. Gegenüber dem Vorjahr nimmt der Transferertrag um CHF 1‘254‘100.00 ab. Hauptverantwortlich ist die um CHF 805‘500.00 tiefere Rückerstattung des Kantons für die von der Gemeinde vorfinanzierten Sozialausgaben, infolge zu hoch budgetierter Erträge im Jahr 2015, sowie die Umstellung der
Rückerstattungen der Krankenkassenprämien.
4.1.15 Erläuterung zur Entwicklung der Internen Verrechnungen
Budget 2016
Budget 2016
Aufwand
Aufwand
0.00
0.00
Budget 2015
Budget 2015
Ertrag
Ertrag
238‘100.00
238‘100.00
Aufwand
Aufwand
0.00
0.00
Ertrag
Ertrag
330‘400.00
330‘400.00
Siehe 4.1.7
Konto Nr.
Konto Nr.
2110.3611.02
2110.3611.02
2111.3611.02
2111.3611.02
2120.3611.02
2120.3611.02
2130.3611.02
2130.3611.02
5320.3631.02
5320.3631.02
5410.3631.03
5410.3631.03
5799.3611.04
5799.3611.04
6291.3631.06
6291.3631.06
9300.3621.61
9300.3621.61
Text
Text
Anteil Lehrerbesoldung Kanton KG
Anteil Lehrerbesoldung Kanton KG
Anteil Lehrerbesoldung Kanton BS
Anteil Lehrerbesoldung Kanton BS
Anteil Lehrerbesoldung Kanton PS
Anteil Lehrerbesoldung Kanton PS
Anteil Lehrerbesoldung Kanton SS
Anteil Lehrerbesoldung Kanton SS
Beitrag an Kanton für die EL
Beitrag an Kanton für die EL
Beitrag an Kanton für Familienzulagen
Beitrag an Kanton für Familienzulagen
Beitrag an Kanton für Lastenanteil Sozialhilfe
Beitrag an Kanton für Lastenanteil Sozialhilfe
Beitrag an Kanton für den ÖV
Beitrag an Kanton für den ÖV
LV 'Neue Aufgabenteilung'
LV 'Neue Aufgabenteilung'
Total Lastenverteilungen
Total Lastenverteilungen
9300.3622.70 Disparitätenabbau (Finanzausgleich)
9300.3622.70 Disparitätenabbau (Finanzausgleich)
Total Lastenverteilungen / DisparitätenabTotal Lastenverteilungen / Disparitätenabbau
bau
Budget 2016 Budget 2015
Budget 2016 Budget 2015
370‘100.00
277‘600.00
370‘100.00
277‘600.00
152‘000.00
111‘300.00
152‘000.00
111‘300.00
1‘604‘100.00 1‘577‘700.00
1‘604‘100.00 1‘577‘700.00
884‘000.00
876‘900.00
884‘000.00
876‘900.00
2‘038‘500.00 1‘906‘400.00
2‘038‘500.00 1‘906‘400.00
27‘100.00
26‘900.00
27‘100.00
26‘900.00
4‘419‘800.00 4‘251‘300.00
4‘419‘800.00 4‘251‘300.00
993‘000.00 1‘053‘000.00
993‘000.00 1‘053‘000.00
1‘668‘700.00 1‘682‘600.00
1‘668‘700.00 1‘682‘600.00
12‘157‘300.00 11‘763’700.00
12‘157‘300.00 11‘763’700.00
1‘433‘800.00 1‘282‘500.00
1‘433‘800.00 1‘282‘500.00
Differenz
Differenz
92‘500.00
92‘500.00
40‘700.00
40‘700.00
26‘400.00
26‘400.00
7‘100.00
7‘100.00
132‘100.00
132‘100.00
200.00
200.00
168‘500.00
168‘500.00
-60‘000.00
-60‘000.00
-13‘900.00
-13‘900.00
393‘600.00
393‘600.00
151‘300.00
151‘300.00
13‘591‘100.00 13‘046‘200.00
13‘591‘100.00 13‘046‘200.00
544‘900.00
544‘900.00
166‘700.00
166‘700.00
4.1.16 Erläuterung zur Entwicklung im Finanz- und Lastenausgleich
Aufgrund der Berechnungen der Abteilung Bildung und Kultur nehmen die Kosten für die Lehrerbesoldung
im Rechnungsjahr 2016, welches die Monate Januar bis Juli des Schuljahres 2015/2016, und die Monate
August bis Dezember des Schuljahres 2016 / 2017 beinhaltet, insgesamt um CHF 166‘700.00 zu. Eine
grosse Zunahme erfolgt auch im Bereich Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, was auf die allgemein
steigenden Kosten in diesen Bereichen zurückzuführen ist. Für den Disparitätenabbau wird mit einer
Zunahme um CHF 151‘300.00 gerechnet.
Insgesamt nehmen diese Kosten im Vergleich mit dem Budget 2015 um CHF 544‘900.00 auf
CHF 13‘591‘100.00 zu. Vergleicht man diesen Wert mit dem gesamten Fiskalertrag von
CHF 26‘142‘100.00 zeigt sich, dass 52 % dieser Einnahmen nur für diese gebundenen Ausgaben verwendet werden müssen.
4.2 Spezialfinanzierungen
4.2.1 Wasserversorgung
Die Wasserversorgung (7101) weist einen Ertragsüberschuss von CHF 91‘371.00 aus, welcher für
zukünftige Aufwandüberschüsse zweckgebunden zurückgestellt wird. Mit der Entnahme aus der Spezialfinanzierung Übertrag Verwaltungsvermögen welche den Erlös für verkaufte Leitungen enthält, schliesst
die Spezialfinanzierung CHF 193‘570.00 besser ab als im Budget 2015. Im Budget 2016 ist eine Senkung
der Wassergebühren um 25 Rappen pro m3 enthalten. Neu müssen die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung verbucht und gleichzeitig der Spezialfinanzierung Werterhalt gutgeschrieben werden.
4.2.2 Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung (7201) weist einen Aufwandüberschuss von CHF 9‘000.00 aus, welcher aus den
bestehenden Rückstellungen finanziert werden kann. Dies ist ein um CHF 47‘900.00 schlechteres Ergeb-
9
10
nis gegenüber dem Vorjahresbudget. Im 2016 wurde mit einer Gebührenerhöhung bei der Grundgebühr
sowie beim Regenabwasser gerechnet. Neu müssen die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung
verbucht und gleichzeitig der Spezialfinanzierung Werterhalt gutgeschrieben werden.
4.2.3 Abfallentsorgung
Das Ergebnis der Abfallentsorgung (7301) ergibt einen Aufwandüberschuss von CHF 29‘400.00, welcher
aus den bestehenden Rückstellungen finanziert werden kann. Gegenüber dem Budget 2015 ergibt sich
eine Schlechterstellung um CHF 18‘700.00. Im Budget 2016 ist eine Senkung der Sackgebühren von 10 %
enthalten.
4.2.4 Gasversorgung
Das Ergebnis der Gasversorgung (8721) ergibt einen Aufwandüberschuss von CHF 5‘700.00, welcher aus
den bestehenden Rückstellungen finanziert werden kann. Gegenüber dem Budget 2015 beträgt die
Besserstellung CHF 18‘900.00.
4.3 Investitionen
In der Investitionsrechnung werden sämtliche Investitionsausgaben und -einnahmen verbucht. Als
Investitionen zählen alle Finanzvorfälle, die Vermögenswerte mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen.
Dazu gehören somit nicht nur die eigenen Investitionen (zum Beispiel Schulhäuser, Gemeindestrassen,
Wasserversorgung), sondern auch die Darlehen und Beteiligungen im öffentlichen Interesse oder Investitionsbeiträge an Dritte. An einige Investitionen erhält die Einwohnergemeinde Beiträge von Bund, Kanton,
anderen Gemeinden oder Dritten, die sie in der Investitionsrechnung vereinnahmt. Die Investitionsrechnung wird jährlich auf das Verwaltungsvermögen übertragen. Der Abschluss weist die Nettoinvestitionen
des Rechnungsjahres aus.
Im Gegensatz zum Budget der «Erfolgsrechnung» wird das Budget der «Investitionsrechnung» der
Gemeindeversammlung nicht zum Beschluss unterbreitet. Das heisst, die hier ausgewiesenen
Zahlen der Investitionsplanung sind nicht verbindlich. Noch nicht beschlossene Projekte müssen in
jedem Fall noch durch das entsprechende finanzkompetente1 Organ beschlossen werden.
1
Bis CHF 200‘000.– Gemeinderat, über CHF 200‘000.– Gemeindeversammlung
Geplant sind Investitionen im Verwaltungsvermögen von insgesamt CHF 5‘526‘000.00, welche sich wie
folgt auf die einzelnen Bereiche aufteilen:
4.3.1 Projekte Allgemeiner Haushalt
Evaluation und Entwicklung Gemeindeorganisation
Gemeindehaus Vorplatzsanierung
Gemeindehaus Lüftung Treppenhaus
Amtliche Vermessung
Feuerwehr; Ersatz Motorspritzen
Feuerwehr; Ersatz Schlauchleger
Einzäunen der stillgelegten Kugelfänge
ICT Primarschule
Installation Beamer
Schulen Mobiliar
Informatik OS Hinterkappelen
Schulerweiterung Kappelenring
Neubau Kindergarten Kappelenring
PS Kappelenring, Aufwertung Pausenplatz
Schulhaus Wohlen, Sanierung Eingangsfront
Schulanl. Dorf Hika, Sanierung Reihen 2+3 und TH
PS Kappelenring; Schliesssystem
PS Kappelenring; Einbau Gruppenräume
OS Hika; Schliesssystem
PS Uettligen; Sanierung Technik und Fassade
PS Kappelenring; Anschluss Wärmeverbund
CHF 30‘000.00
CHF 80‘000.00
CHF
21‘000.00
CHF
25‘000.00
CHF
40‘000.00
CHF
250‘000.00
CHF
10‘000.00
CHF
150‘000.00
CHF
24‘000.00
CHF
75‘000.00
CHF
46‘000.00
CHF 1‘850‘000.00
CHF
100‘000.00
CHF
150‘000.00
CHF 60‘000.00
CHF
100‘000.00
CHF
30‘000.00
CHF
150‘000.00
CHF
22‘000.00
CHF
50‘000.00
CHF
60‘000.00
Ergänzung Spazierweg Rainweg-Bennenboden
Erschliessung Bauzone; Anpassung Belag Kappelenbrücke
Aufwertung Unterdettigenstrasse, Hinterkappelen
Belagssanierung Bennenbodenrain, Hinterkappelen
Sanierung Ambühl, Uettligen
Beleuchtung LED Säriswil/Innerberg/Murzelen
Beleuchtung LED Bernstrasse Hinterkappelen
Ersatz Kleintraktor
Veloverbindung Kantonsstrasse – Herrenschwanden
Veloweg Kappelenring – Kappelenbrücke
Renaturierung Schlossmattbach
Areal Gärtnerei Stucki, Hika; Fussgänger-Veloverbindung
Naherholungskonzept Wohlensee
Neuauflage Planung Überbauung Säriswilstr., Uettligen
Schulgasse Wohlen; Umzonung
Überarbeitung Baureglement
CHF
CHF CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
30‘000.00
50‘000.00
35‘000.00
150‘000.00
63‘000.00
100‘000.00
25‘000.00
80‘000.00
35‘000.00
75‘000.00
30‘000.00
45‘000.00
15‘000.00
25‘000.00
20‘000.00
15‘000.00
Einnahmen werden nicht erwartet. Die Bruttoinvestitionen im Allgemeinen Haushalt belaufen sich auf
CHF 4‘116‘000.00.
4.3.2 Projekte Wasserversorgung
Breitenrain-Bennenboden, Hinterkappelen
Ersatz WV-Leitung Innerberg-Schärgummenstrasse
Ersatz WV-Leitung Aarbergstrasse-Bergweidweg
CHF
CHF
CHF
150‘000.00
265‘000.00
205‘000.00
Die Einnahmen aus Anschlussgebühren werden neu in der Erfolgsrechnung verbucht. So resultieren
Ausgaben im Bereich Wasserversorgung von total CHF 620‘000.00.
4.3.3 Projekte Abwasserentsorgung
Trennsystem Steinackerweg Säriswil
Abwassersanierung Wölflisried Kleinkläranlage
Kanalisation Wohlen 2. Teil
Sanierung Hochwasserentlastungen
Pumpwerk Inselrain Sanierung Vacuflow-Anlage
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
145‘000.00
130‘000.00
400‘000.00
75‘000.00
90‘000.00
Die Einnahmen aus Anschlussgebühren werden neu in der Erfolgsrechnung verbucht. So resultieren
Ausgaben im Bereich Abwasserentsorgung von total CHF 840‘000.00.
5. Ergebnis
5.1 Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde
5.1.1 Erfolgsrechnung
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF 44‘522‘942.00
CHF 43‘298‘105.00
CHF -1‘224‘837.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF367‘000.00
CHF1‘188‘300.00
CHF
821‘300.00
Operatives Ergebnis
CHF
-403‘537.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-403‘537.00
11
12
5.1.2 Investitionsrechnung
Investitionsausgaben
Investitionseinnahmen
CHF5‘576‘000.00
CHF0.00
Ergebnis Investitionsrechnung
CHF
5‘576‘000.00
Selbstfinanzierung:
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
+ CHF
Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
+ CHF
Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
- CHF
WB Darlehen VV
+ CHF
WB Beteiligungen VV
+ CHF
Abschreibungen Investitionsbeiträge
+ CHF
Zusätzliche Abschreibungen
+ CHF
Einlagen in das Eigenkapital
+ CHF
Entnahmen aus dem Eigenkapital
- CHF
-403‘537.00
1‘402‘200.00
1‘171‘000.00
449‘125.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
5.1.3 Finanzierungsergebnis
SelbstfinanzierungCHF 1‘720‘538.00
Nettoinvestitionen:
Ergebnis Investitionsrechnung CHF
Finanzierungsergebnis CHF
(+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)
5‘576‘000.00
3‘855‘462.00
6. Erfolgsrechnung
6.1 Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung
Erfolgsrechnung Artengliederung Zusammenzug
Aufwand
Budget 2016
Ertrag
Aufwand
45'219'413. 00
47'003'250.00
Erfol gsre chnung
45'219'413.00
Aufwand
45'128'042.00
46'964'350.00
10'244'753.00
10'329'770.00
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
1'402'200.00
2'992'000.00
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
1'171'000.00
980'000.00
Nettoergebnis
3
30 Personalaufwand
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
34 Finanzaufwand
36 Trans feraufwand
39 Interne Verrec hnungen
4
7'857'760.00
Ertrag
45'934'750.00
1'068'500.00
7'981'210.00
367'000.00
486'700.00
23'847'229.00
23'873'270.00
238'100.00
Ertra g
Budget 2015
321'400.00
44'724'505.00
45'722'650.00
26'142'100.00
25'612'100.00
42 Entgelte
7'655'950.00
7'254'350.00
44 Finanzertrag
1'188'300.00
1'238'500.00
46 Transferertrag
8'679'830.00
9'936'800.00
40 Fiskalertrag
41 Regalien und Konzessionen
370'000.00
43 Verschiedene Erträge
1'100. 00
45 Ent nahmen Fonds u.Spez ialfinanz ierungen
Abschlusskonten
90 Abs c hlus s Erfolgs rec hnung
500. 00
449'125. 00
49 Interne Verrechnungen
9
370'000.00
980'000.00
238'100.00
330'400.00
91'371.00
494'908.00
38'900.00
212'100.00
91'371.00
494'908. 00
38'900.00
212'100.00
40 Fiskalertrag
26'142'100.00
25'612'100.00
42 Entgelte
7'655'950.00
7'254'350.00
44 Finanzertrag
1'188'300.00
1'238'500.00
46 Transferertrag
8'679'830.00
9'936'800.00
41 Regalien und Konzessionen
370'000.00
43 Verschiedene Erträge
1'100. 00
45 Ent nahmen Fonds u.Spez ialfinanz ierungen
Abschlusskonten
500. 00
449'125. 00
49 Interne Verrechnungen
9
370'000.00
980'000.00
238'100.00
330'400.00
91'371.00
494'908.00
38'900.00
212'100.00
91'371.00
494'908. 00
38'900.00
212'100.00
90 Abs c hlus s Erfolgs rec hnung
6.2 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung
Nummer Erfolgsrechnung Zusammenzug
FUNKTIONALE GLIEDERUNG
Nettoergebnis
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Aufwand
45'219'413.00
All ge me i ne Ve rw a l tung
4'305'150.00
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
1'124'550.00
Bildung
8'609'879.00
Kultur, Sport und Fre i z e it, Kirche
1'136'969.00
Nettoergebnis
Nettoergebnis
Nettoergebnis
Nettoergebnis
Gesundheit
Nettoergebnis
Soziale Sicherheit
Nettoergebnis
52'600.00
17'060'640.00
Budget 2016
Ertrag
Aufwand
45'219'413.00
47'003'250.00
195'700.00
4'476'500.00
1'039'860.00
1'190'000.00
1'185'900.00
8'581'570.00
87'450.00
1'190'320.00
4'109'450.00
84'690.00
7'423'979.00
1'049'519.00
52'600.00
89'450.00
1'100'870.00
52'600.00
562'400.00
5'920'000.00
26'871'700.00
4'861'200.00
27'708'058.00
22'846'858.00
1'131'400.00
7'450'170.00
231'600.00
530'600.00
Finanzen und Steuern
154'000.00
5'038'400.00
189'800.00
Nettoergebnis
1'036'000.00
5'440'900.00
4'419'425. 00
340'800.00
203'000.00
4'273'500.00
3'126'300.00
4'809'225.00
Volkswirtschaft
1'068'500.00
306'400.00
Umw e l tschutz und Ra umordnung
Nettoergebnis
45'934'750.00
16'793'460.00
3'069'400.00
Nettoergebnis
Ertrag
9'746'020.00
7'314'620.00
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Nettoergebnis
52'600.00
Budget 2015
2'763'000.00
389'800.00
330'800.00
20'951'700.00
10'690'400.00
6'103'060.00
312'000.00
2'814'300.00
402'500.00
13
14
3. Abwasserentsorgungsreglement:
Anpassung Tarif
Referentin: Gemeindevizepräsidentin Anita Herrmann-Hausammann, Wohlen
Das Wichtigste in Kürze
Im Abwasserentsorgungsreglement vom 21. Juni 2005 ist der Tarifrahmen festgelegt. Der Gemeinderat legt die jährlichen Gebühren aufgrund des Rechnungsergebnisses aus dem Vorjahr und dem Budget
für das kommende Jahr fest. Im Budget 2016 müssen Ansätze festgelegt werden, welche höher sind
als diese im Tarifrahmen festgelegt sind.
Die Grundgebühr pro Zählergrösse und die Verbrauchsgebühr müssen im Rahmentarif erhöht werden.
Gründe für die Erhöhung dieser Ansätze sind die höhere Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt,
die Bundesabgabe der Abwasserreinigungsanlage für die Elimination der Mikroverunreinigungen und
die sinkenden Zinsen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen für den Werterhalt der Abwasseranlagen.
Entsprechend dem grossen Gemeindegebiet mit den recht markanten topografischen Verhältnissen
sind die Abwasserentsorgungsanlagen in Wohlen umfangreich. Mit drei grossen Pumpwerken wird das
Abwasser aus tiefer gelegenen Geländekammern in höher gelegene Gebiete gepumpt. Das Leitungsnetz von 71 km Länge besteht aus Schmutzwasser-, Mischabwasser- und Sauberwasserleitungen.
Damit diese Anlagen in einem guten Zustand erhalten werden können, muss die langfristige Finanzierung dieses Betriebszweiges sicher gestellt sein.
Antrag des Gemeinderates
Folgende Anpassungen im Abwassertarif sind zu beschliessen:
1.
Artikel 2, Absatz 1:
Die Grundgebühr beträgt Fr. 75.00 bis 220.00 für die Zählergrösse NW 20 mm. Die Abstufung nach
Zählergrösse bleibt im bisherigen Verhältnis gleich. Das heisst für die Abstufung ist die Querschnittsfläche des Wasserzählers massgebend.
2. Artikel 2, Absatz 2:
Die Schmutzwassergebühr beträgt Fr. 1.50 bis Fr. 3.00 pro m3 Trinkwasser.
Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK)
Die GEPK hat dieses Geschäft geprüft. Die Anträge des Gemeinderates erfüllen aus Sicht der GEPK die
Voraussetzungen für einen Volksentscheid.
Ausgangslage
Der Gemeinderat ist gestützt auf Art. 4 Abwassertarif vom 21. Juni 2005 für die Festlegung der jährlichen
Gebühren zuständig. Dabei muss er sich an den Rahmen der festgelegten Tarife halten. Die jährlichen
Gebühren müssen aufgrund der abgeschlossenen Jahresrechnung und des Budgets so festgelegt
werden, dass die gesamten Aufwendungen dieser Spezialfinanzierung gedeckt werden können. Gestützt
auf die Ergebnisse der Jahresrechnung 2014 und des Budgets 2016 muss ein Tarif vorgesehen werden,
welcher den Tarifrahmen von 2005 übersteigt.
Die Tarifanpassung betrifft die jährlichen Gebühren, insbesondere die Grundgebühr (Art. 2, Abs. 1) und die
Schmutzwassergebühr (Art. 2, Abs. 2).
Bisheriger Tarifrahmen
Grundgebühr Zählergrösse
Zählergrösse
Zählergrösse
Zählergrösse
Zählergrösse
20 mm
25 mm
32 mm
40 mm
50 mm
Fr.
Schmutzwassergebühr
Neuer Tarifrahmen
Grundgebühr Zählergrösse
Zählergrösse
Zählergrösse
Zählergrösse
Zählergrösse
Schmutzwassergebühr
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
20 mm
25 mm
32 mm
40 mm
50 mm
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
75.00
117.00
192.00
300.00
469.00
bis
bis
bis
bis
bis
1.50 bis
75.00
117.00
192.00
300.00
469.00
110.00
172.00
281.00
438.00
685.00
2.50 pro m3 Wasserbezug
bis 220.00
bis 344.00
bis 562.00
bis 876.00
bis 1‘370.00
1.50 bis
3.00 pro m3 Wasserbezug
Die Überschüsse der Spezialfinanzierung aus den Jahren vor 2006 im Betrag von Fr. 2‘339‘762.60 sind
in den vergangenen Jahren abgebaut worden. Die jährlichen Defizite in der Grössenordnung von ca.
Fr. 256‘000.00 sind bewusst in Kauf genommen worden.
Ende 2014 ist in diesem Konto noch ein Betrag von Fr. 34‘796.98 vorhanden. Nun müssen wieder ausgeglichene Rechnungsabschlüsse angestrebt werden.
Erhöhung der Einlage Werterhalt
Im Rahmen der Grundlagenerarbeitung der generellen Entwässerungsplanung (GEP) wurde das Kanalisationsnetz digitalisiert. Die aktuelle Netzlänge der gemeindeeigenen Kanalisationsleitungen beträgt 71 km
und weist einen Wert von Fr. 58.54 Mio. auf. Das sind Fr. 13.6 Mio. mehr als nach bisheriger Schätzung
ausgewiesen wurde. Dementsprechend muss die jährliche Einlage in den Werterhalt um Fr. 102‘000.00
erhöht werden. Im Konto Werterhalt ist Ende 2014 ein Betrag von Fr. 7‘403‘092.70 vorhanden. Aus dem
Werterhalt werden die zukünftigen Neuanlagen sowie die grösseren Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten
finanziert.
Sinkende Zinsen auf den Rückstellungen «Werterhalt»
Entsprechend dem privaten Geldmarkt sind auch die Zinsen der Gemeinde auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen für den Werterhalt der Abwasseranlagen gesunken. Im 2013 wurden Fr. 56‘730.10 an
Zinsen gut geschrieben und im 2014 nur noch Fr. 29‘669.20.
Elimination von Mikroverunreinigungen im Abwasser
Das Thema Mikroverunreinigungen im Abwasser und der notwendige Handlungsbedarf für die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) werden seit längerem diskutiert. Das eidgenössische Parlament beschloss
diesbezüglich Anpassungen am Gewässerschutzgesetz des Bundes. Das Amt für Wasser und Abfall des
Kantons Bern informierte im März 2015 alle ARA-Betreiber, dass ab dem Jahr 2016 pro angeschlossene
Einwohnerin oder angeschlossenen Einwohner eine Abgabe von Fr. 9.00 zu entrichten ist. Diese Bundesabgabe wird zur Finanzierung der Elimination von Mikroverunreinigungen auf grossen Abwasserreinigungsanlagen verwendet. Für unsere Gemeinde resultieren daraus jährliche Abgaben von Fr. 76‘500.00.
Notwendige Mehreinnahmen der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
Die vorgesehenen Tarifanpassungen gehen davon aus, dass ein späterer Anschluss an die ARA Region
Bern kostenneutral erfolgen kann und die Betriebskosten nicht wesentlich steigen.
Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt mit den Grundgebühren (Wasserzähler, Regenwasser
sowie Quellen und Brunnen) finanziert werden. Das Kanalisationsnetz (Anlagewert Fr. 58.54 Mio.) und
die Sonderbauwerke (Anlagewert Fr. 11.58 Mio.) verursachen Werterhaltungskosten von jährlich
Fr. 578‘000.00. Aus diesem Grund werden die Grundgebühren wesentlich erhöht und die Verbrauchsgebühr geringfügig angepasst.
Entsprechend dem grossen Gemeindegebiet mit den recht markanten topografischen Verhältnissen sind
die Abwasserentsorgungsanlagen in Wohlen umfangreich. Mit drei grossen Pumpwerken wird das Abwasser aus tiefer gelegenen Geländekammern in höher gelegene Gebiete gepumpt. Das Leitungsnetz von
71 km Länge besteht aus Schmutzwasser-, Mischabwasser- und Sauberwasserleitungen. Zudem gehören
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noch mehrere Spezialbauwerke (Regenentlastungen, Regenrückhaltebecken, kleinere Pumpwerke aus
Sanierungsgebieten und mechanischbiologische Kleinkläranlagen) zur Abwasserentsorgung. Damit diese
Anlagen in einem guten Zustand erhalten werden können, muss die langfristige Finanzierung dieses
Betriebszweiges sicher gestellt sein.
Tarif der Abwasserentsorgung 2016
Im Voranschlag 2016 ist eine Grundgebühr von Fr. 160.00 (NW 20 mm abgestuft nach Zählergrösse) und
eine Regenwassergebühr von Fr. 60.00 pro 100 m2 dargestellt.
Die Regenwassergebühr liegt innerhalb des Tarifrahmens und ist daher nicht Gegenstand der Änderung
des Abwasserentsorgungsreglements. Die übrigen Tarifansätze bleiben im 2016 gleich wie im Vorjahr, das
heisst die Schmutzwassergebühr beträgt Fr. 2.40 pro m3 Wasserbezug und die Gebühr für die Einleitung
von Reinabwasser (Quellen und Brunnen) beträgt Fr. 0.10 pro m3.
Im Budget 2016 sind aus folgenden Gründen jährliche Mehreinnahmen notwendig:
• Zusätzlicher Aufwand für Mikroverunreinigungen
Fr. 76‘500.00
• Sinkende Zinsen aus Werterhalt (Darlehen Gemeinde)
Fr. 30‘000.00
• Höhere Einlagen in Werterhalt
Fr. 102‘000.00
Total erforderliche Mehreinnahmen
Fr. 208‘500.00
4. Wasserversorgung; Ersatz
Versorgungsleitungen Innerberg;
Kreditgenehmigung
a) Schärgummen- und Innerbergstrasse
b) Aarbergstrasse bis Bergweidweg
Referentin: Gemeindevizepräsidentin Anita Herrmann-Hausammann, Wohlen
Das Wichtigste in Kürze
Der Wasserverbund Region Bern (WVRB AG) plant und erstellt bis 2019 die Zweiteinspeisung für
Wohlen. Die Zweiteinspeisung erfolgt über die neue Versorgungsleitung Kirchlindach – Meikirch zum
neu zu erstellenden Reservoir auf dem Hubel in Innerberg. Mit dieser Zweiteinspeisung wird Wohlen
eine optimale und sicherere Wasserversorgung erhalten.
Die vorliegenden Projekte dienen der Vorbereitung auf die neuen Druckverhältnisse im Innerberg,
insbesondere im Gebiet Schärgummen- bis Innerbergstrasse, Aarbergstrasse bis Bergweidweg und
den Druckreduzierungen auf die bestehenden Versorgungsleitungen in Murzelen und Säriswil.
Mit dieser Druckerhöhung und dem effektiven Versorgungsgebiet kommen die alten Versorgungsleitungen (Baujahr 1924) an die Grenzen der Belastbarkeit. Um allfälligen Leitungsschäden vorzubeugen
müssen diese Leitungsabschnitte erneuert und vergrössert werden.
Die Projekte zum Ersatz der Versorgungsleitungen im Innerberg wurden vom Ingenieurbüro HR. Müller,
Bremgarten ausgearbeitet. Aufgrund der Kostenberechnungen sind folgende Kredite notwendig:
a) Schärgummen- und Innerbergstrasse
Fr. 440‘000.00
b) Aarbergstrasse bis Bergweidweg
Fr. 447‘000.00
Bei den Kreditanträgen der Spezialfinanzierungen werden die Beträge ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Kosten dieser Projekte werden der Spezialfinanzierung Werterhalt belastet.
Die Bauarbeiten können im Sommer 2016 ausgeführt werden.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung Folgendes:
1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 440‘000.00 für den Ersatz der Wasserleitung Schärgummen- und Innerbergstrasse.
2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 447‘000.00 für den Ersatz der Wasserleitung Aarbergstrasse bis Bergweidweg und der Druckreduzierschächte.
3. Ermächtigung des Gemeinderates zur Finanzierung der Projekte durch Entnahme aus der Spezial finanzierung Wasserversorgung
Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK)
Die GEPK hat dieses Geschäft geprüft. Die Anträge des Gemeinderates erfüllen aus Sicht der GEPK die
Voraussetzungen für einen Volksentscheid.
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Bericht:
Der Wasserverbund Region Bern AG (WVRB AG) übernahm von der Gemeinde Wohlen im 2007 die
Primäranlagen. Im Zuge der Integration der Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch-Uettligen und
Umgebung (WVGM) sowie der Realisierung der Zweiteinspeisung für Wohlen plant die WVRB AG eine
neue Versorgungsleitung über Kirchlindach – Meikirch zum neu zu erstellenden Reservoir auf dem Hubel in
Innerberg. Mit dieser Zweiteinspeisung wird Wohlen eine optimale und sichere Wasserversorgung
erhalten. Die vorliegenden Projekte dienen der Vorbereitung auf den Bau dieser Zweiteinspeisung.
Der Standort des neuen Reservoirs im Innerberg entspricht unserer generellen Wasserversorgungsplanung von 1996. Mit diesem Reservoir werden die Druckverhältnisse im Innerberg, insbesondere im Gebiet
Schärgummen- bis Innerbergstrasse wesentlich verbessert und entsprechen dann neu den Richtwerten
von Wasserversorgungen. Mit dieser Druckerhöhung und dem effektiven Versorgungsgebiet kommen die
alten Versorgungsleitungen an die Grenzen der Belastbarkeit. Um allfälligen Leitungsschäden vorzubeugen
müssen einzelne Leitungsabschnitte erneuert und vergrössert werden.
Die Projekte zum Ersatz der Versorgungsleitungen im Innerberg wurde vom Ingenieurbüro HR. Müller,
Bremgarten ausgearbeitet. Diese Ingenieure kennen unsere Wasserversorgung sehr gut, da sie seit vielen
Jahren für uns tätig sind und auch die generelle Wasserversorgungsplanung erarbeiteten.
Beim Projekt Schärgummen- und Innerbergstrasse handelt es sich um einen reinen Leitungsersatz. Beim
Projekt Aarbergstrasse bis Bergweidweg sind zusätzlich zum Leitungsersatz noch drei Druckreduzierschächte eingeplant, welche zum Zeitpunkt der Neueinspeisung von der WVRB AG über Kirchlindach,
Meikirch ins neue Reservoir Hubel Innerberg erforderlich sind.
Aufgrund der Kostenberechnungen sind folgende Kredite notwendig:
a) Schärgummen- und Innerbergstrasse
Fr. 440‘000.00
b) Aarbergstrasse bis Bergweidweg
Fr. 447‘000.00
Bei den Kreditanträgen der Spezialfinanzierungen werden die Beträge ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Finanzierung dieser Projekte ist gesichert, da diese Beträge der Spezialfinanzierung Werterhalt
belastet werden können. Per Ende 2014 weist dieses Konto einen Bestand von Fr. 1‘810‘811.23 aus.
Die Bauarbeiten können im Sommer 2016 ausgeführt werden.
Druckreduzierung
Bergweidweg
Aarbergstrasse
rot = neue Leitung
blau = bestehende Leitungen
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Schärgummenstrasse
Innerbergstrasse
rot = neue Leitung
blau = bestehende Leitungen
5. Berichterstattung und
Verschiedenes
Mündliche Orientierung aus den Departementen.
Schriftliche Beiträge liegen keine vor.
Wohlen, 14. Oktober 2015
Gemeinderat Wohlen
GemeindepräsidentGemeindeschreiber
Bänz Müller
Thomas Peter
Gemeinde Wohlen
Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Telefon 031 828 81 11, Fax 031 822 10 45
[email protected]
www.wohlen-be.ch