JAV-Seminare 2015

Head
1
JAV-Seminare 2015
Landesbezirk
Baden-Württemberg
2
3
Wissen, wo du stehst.
Finde dich in unserer Bildungslandschaft
wieder und entdecke dein neues Ziel.
Du kannst deinen Bildungsweg auch online gehen:
www.bws-bildungslandschaft.de
Seminarprogramm 2015
für Mitglieder der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
IG BCE BWS
– Wir sind das Original.
Vorwort
4
5
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den
Jugend- und Auszubildendenvertretungen,
Landesbezirksleiterin
Catharina Clay
ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugendund Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Für 2015
haben wir wieder ein Seminarprogramm entwickelt, um die
Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. In unseren Grundlagenseminaren wird das Basiswissen
vermittelt, um die Interessen der jungen Menschen und der
Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können.
Darüber hinaus wollen wir euch zu unterschiedlichen Schwerpunkten weitere Qualifikationen anbieten. Welche Möglichkeiten hat eine JAV beispielsweise dabei, mitzuhelfen, dass junge
Menschen überhaupt in den Betrieb reinkommen, also eine Ausbildung beginnen können? Wie kann die JAV mit dafür sorgen,
die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern? Und wie kann
die JAV dazu beitragen, dass junge Menschen nach ihrer guten
Ausbildung eine Perspektive im Betrieb bekommen und übernommen werden? Das Themenspektrum ist so vielfältig wie die
Aufgaben, die in den JAVen beraten werden.
Unsere Teamer(innen) sind zum großen Teil selbst erfahrene
Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) sowie Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen die
Herausforderungen, die auf euch zukommen, aus eigenem
Anmeldung und weitere Informationen:
Erleben und können euch nicht nur inhaltlich qualifizieren,
sondern haben auch Erfahrung damit, wie aus den guten
Inhalten praktische JAV-Arbeit werden kann.
Und in den Seminaren lernt ihr andere Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) kennen, die in der gleichen Situation
sind wie ihr. Gemeinsam könnt ihr euch austauschen und gegenseitig beim Einstieg in eine gute JAV-Arbeit unterstützen.
Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die
JAV-Seminare auf Bundesebene, die im Bildungszentrum KagelMöllenhorst bei Berlin stattfinden. Die darauffolgenden Seiten
beinhalten die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks
Baden-Württemberg.
Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer
Weiterbildung und freuen uns auf euch.
Catharina Clay
Landesbezirksleiterin
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Inhalt
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JAV-Seminare auf Bundesebene
q
q
q
q
q
JAV gestalten und mitbestimmen . . . . . . . . . . . . . . . .10
JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . .12
JAV-Vorsitzenden-Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
JAV-Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
JAV-Seminar für 1er-JAVen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18
Weitere Informationen
q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
q JAV-Seminare auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
q JAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
q Schulferien 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
JAV-Seminare auf Landesebene
Landesbezirk Baden-Württemberg
q
q
q
q
JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
JAV II – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . .24
JAV III – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
JAV-Fachtagung –
Faire Chancen für die junge Generation . . . . . . . . . . . .28
q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
q Der IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg . . . . . . . . 38
q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über
die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /
Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . 50
q Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 53
q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Anmeldung und weitere Informationen:
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene
Viele Türen öffnen sich heute
automatisch, doch die wichtigsten
musst du selbst öffnen.
Mit deiner Arbeit als JAV unterstützt du
die Auszubildenden in deinem Betrieb.
Eine gezielte Weiterbildung unterstützt
dich bei deinen Aufgaben. Und sie hilft
dir dabei, viele Türen zu öffnen!
JAV-Seminare auf Bundesebene
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JAV gestalten und mitbestimmen
q Wie sehen die rechtlichen Grundlagen zum
Betriebsverfassungsgesetz aus?
q Welche Möglichkeiten zur betrieblichen Mitbestimmung haben Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)?
q Was kann / sollte die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei veränderten Ausbildungsbedingungen tun?
warum?
Als Jugend- und Auszubildendenvertretung im Unternehmen
können einem viele Herausforderungen begegnen. Beispielsweise: Veränderung von Ausbildungszahlen und Ausbildungsstätten, Einführung von zweijährigen Berufsausbildungen,
Umstrukturierung von Ausbildungsberufen oder schwierige
Übernahmesituation im Betrieb. Doch wie lässt sich all dies
meistern?
dein Vorteil:
In diesem Seminar lernst du, wie ihr als Jugend- und Auszubildendenvertretung mit diesen Themen und Problemen
umgehen könnt. Wir erarbeiten gemeinsam die rechtlichen
Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz zur betrieblichen
Mitbestimmung und geben dir Handlungshilfen zum Umgang
mit veränderten Ausbildungsbedingungen.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Oktober
18.10.
23.10.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer
BWS-025-900601-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene
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JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung
Rhetorik und Redetechnik
Stilmittel gekonnt verwenden
Verhandlungsführung
Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr
Übernahme nach der Ausbildung
q Demografische Entwicklung in den Betrieben
q
q
q
q
dein Vorteil:
In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von
Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der
Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit,
dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in
jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.
warum?
„Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und …
äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“
Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist
gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit
bedarf es einer guten Rhetorik.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Juni
07.06.
12.06.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer
BWS-025-900301-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene
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JAV-Vorsitzenden-Seminar
q
q
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q
q
Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien
Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen
Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren
Qualifizierungsplan für JAVen
Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE
warum?
Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden?
Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe
ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann
ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche
Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich
umsetzen?
dein Vorteil:
Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem
Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe
Antworten.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Juli
12.07.
17.07.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer
BWS-025-900201-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene
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JAV-Wirtschaftspolitik
q Das „A und O“ der Wirtschaftspolitik
q Betriebliche Ausbildungs- und Personalplanung
warum?
Die Wirtschaft unterliegt ständigen Veränderungen und
fordert eine angemessene Reaktion der betrieblichen
Akteure – auch von Jugend- und Auszubildendenvertreter(inne)n. Wichtig ist daher, die wesentlichen Zusammenhänge zu kennen und ihre Auswirkungen einschätzen zu
können.
dein Vorteil:
Dieses Seminar gibt dir einen Einblick in die komplexen
Beziehungen der Wirtschaftspolitik. Es bringt dir daraus
resultierende betriebliche Konsequenzen näher und erlaubt
dir, neue Handlungsfelder mit deinem Gremium zu erschließen. Dabei widmen wir der betrieblichen Ausbildungsund Personalplanung besondere Aufmerksamkeit, denn sie
birgt für die Übernahme entscheidende Aspekte.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
September
13.09.
18.09.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer
BWS-025-900701-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene
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JAV-Seminar für 1er-JAVen
q Welche Besonderheiten gelten für mich?
q Habe ich besondere Rechte und Pflichten?
q Mit welchen Personen kann und sollte ich
zusammenarbeiten?
q Wie schaffe ich es, als Einzelner zu überzeugen?
q Wie bleibe ich bei meinen Azubis präsent und
greifbar?
warum?
dein Vorteil:
Mit dem hier erworbenen Wissen stehen dir alle Türen
offen, um deine Ideen auf Grundlage des BetrVG und
anderer Vorgaben erfolgreich im Betrieb umzusetzen.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Als Jugend- und Auszubildendenvertreter kommt dir in einer
1er-JAV eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit
zu. Besonders die Situation, dass du als „Einzelkämpfer“
agierst, erschwert deine Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass
du deine Rechte kennst und Unterstützung von außen
erfährst.
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Mai
17.05.
22.05.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer
BWS-025-900801-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Landesebene
Landesbezirk Baden-Württemberg
Die IG BCE bietet umfangreiche
Qualifizierungsangebote, die direkt
auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder
zugeschnitten sind.
Jetzt zur IG BCE!
q
www.igbce.de
JAV-Seminare auf Landesebene
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23
JAV I – Grundlagenseminar
Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und
Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen
Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit.
Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie
Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen.
Das Seminar zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben
der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf.
Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren
sowie Bundes-JAV-Seminaren und es sollte von jeder Jugendund Auszubildendenvertretung besucht werden!
Inhalte
q Einführung in die JAV-Arbeit
q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als
betriebliche Interessenvertretung
q Aufbau und Handhabung von Gesetzen
q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung
q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und
Institutionen
q Strategien für die JAV-Arbeit
P
In diesem Seminar inklusive:
Klebe | Ratayczak | Heilmann | Spoo
Betriebsverfassungsgesetz –
Basiskommentar mit Wahlordnung
Landesbezirk Baden-Württemberg
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Januar
25.01.
30.01.15
März
01.03.
06.03.15
Juli
12.07.
17.07.15
Oktober
11.10.
16.10.15
Seminarort
Hotel Berlin,
Sindelfingen
Hotel Berlin,
Sindelfingen
Hotel Berlin,
Sindelfingen
Hotel Berlin,
Sindelfingen
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270101-15
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270102-15
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270103-15
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270104-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Landesebene
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JAV II – Ausbildung checken und verbessern
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines
JAV-Grundlagenseminars.
Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die
Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle
zu sorgen.
Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich
eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den
Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt.
Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu
checken und zu verbessern.
Inhalte
Analyse der Qualität der Berufsausbildung
Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung
Problemlösungsstrategien
Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen
Anforderungen an die Berufsausbildung
q Beurteilungssysteme
q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems:
Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise
q
q
q
q
P
In diesem Seminar inklusive:
1. Lakies | Malottke
Berufsbildungsgesetz
1. Lakies | Schaden
Jugendarbeitsschutzgesetz
Landesbezirk Baden-Württemberg
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Juli
19.07.
24.07.15
September
06.09.
11.09.15
Seminarort
Hotel Berlin,
Sindelfingen
Hotel Berlin,
Sindelfingen
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
965,00 €
707,00 €
BWS-700-270201-15
965,00 €
707,00 €
BWS-700-270202-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Landesebene
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JAV III – Arbeitstechniken
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines
JAV-Grundlagenseminars.
Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und
Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit,
denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und
Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum
Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit
den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die
Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des
Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten
runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.
Inhalte
q Team- und Projektarbeit
q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von
Handlungshilfen
q Arbeitstechniken und Präsentationen
q Öffentlichkeitsarbeit der JAV
q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen
q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten
Landesbezirk Baden-Württemberg
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
November
08.11.
13.11.15
Seminarort
Best Western Premier
Steubenhof Hotel,
Mannheim
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
990,00 €
924,00 €
Seminarnummer
BWS-700-270301-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Landesebene
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JAV-Fachtagung
Faire Chancen für die junge Generation
In Deutschland haben die Jugendlichen nach ihren mittleren
Schulabschlüssen wenige Alternativen: Sie besuchen im
Anschluss weiterführende Schulen wie berufliche Gymnasien,
absolvieren den Bundesfreiwilligendienst, sind in Übergangsschulen oder aber – was die meisten machen – erlernen einen
Beruf! Für diejenigen, die den Weg der Berufsausbildung
wählen, gibt es jedoch nicht genügend Ausbildungsplätze;
hier herrscht mittlerweile ein marktähnlicher Wettbewerb
zwischen den Absolventen von Gymnasien und denen, die
andere Bildungsabschlüsse vorweisen.
Defiziten in der Weiterbildung ist die Vereinbarkeit von Partnerschaft und Beruf ausbaufähig. Kaum möglich ist die gemeinsame Freizeit- und Hobbygestaltung zwischen Partnern und
Freunden beispielsweise unter Schichtarbeitern.
Unsere Vision – Perspektive 23
Was können wir tun, damit die Chancen der jungen Menschen
hier besser werden?
Ein Schulabgänger aus dem Jahr 2013 muss innerhalb der
ersten zehn Berufsjahre, also bis spätestens 2023, eine Perspektive zum würdevollen Arbeiten und Leben bekommen. Die
Arbeit muss dynamischer werden und auf die junge Generation
zugeschnitten sein. Nicht der Mensch muss arbeitsfähig sein,
sondern die Arbeit muss menschenfähig gestaltet werden.
Haben die Jugendlichen einen begehrten Ausbildungsplatz
bekommen, ist eine gute Qualität der Ausbildung nicht selbstverständlich. Inhalte und Abläufe werden oft mangelhaft
vermittelt, die Ausbildungsabschnitte sind nicht sachlogisch
gegliedert.
Lösungsoptionen:
Ausreichende Ausbildungsplatzangebote in unseren Industriebranchen und Fortführung von aktuellen Tarifverträgen wie
Zukunft durch Ausbildung. Schluss mit dem Wettbewerb unter
Schulabgängern.
Steht der erfolgreiche Ausbildungsabschluss bevor, ist die
unbefristete Übernahme eine Seltenheit. Hier werden dual
Studierende gar doppelt so häufig unbefristet übernommen
wie ihre Ausbildungskolleg(inn)en in allen anderen Ausbildungsgängen. Es folgt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine wiederkehrende Befristung. Eine Entfristung
folgt leider nicht automatisch, einige werden später sogar als
Leiharbeiter im selben Ausbildungsbetrieb beschäftigt.
Qualitätssicherung der Ausbildung durch Bildung von Kommissionen innerhalb des Betriebs und in der Berufsschule unter
Mitwirkung von Gewerkschaften und JAVen.
In den ersten Berufseinstiegsjahren nach der Ausbildung stagnieren fast alle Karriereverläufe, es ist selten möglich, beruflich
innerhalb des Betriebs aufzusteigen. Viele verharren auf den
Positionen, die sie seit Ausbildungsende innehaben. Neben
Unbefristete Übernahme für Gewerkschaftsmitglieder ohne
Wenn und Aber! Keine Anschlussbefristungen und Verbot von
Leiharbeit!
Karrieremöglichkeiten auch ohne akademischen Abschluss,
das Recht auf innerbetriebliche Weiterbildung, betriebliches
Studium auch ohne Abitur, Meister- und Technikerperspektive.
Flexible Arbeitszeiten, um eine gute Work-Life-Balance zu
schaffen.
Landesbezirk Baden-Württemberg
q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags)
Monat
von
bis
November
24.11.
26.11.15
Seminarort
Parkhotel,
Ostfildern
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
Seminarkosten
UV*
420,00 €
299,00 €
Seminarnummer
BWS-700-270401-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Literaturempfehlung
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Berufsbildungsgesetz
Thomas Lakies, Annette Malottke
Kommentar für die Praxis
BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten
Ausstattung: gebunden
ISBN: 978-3-7663-6014-4
79,90 €
Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der
beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich
des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die
Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind, genauso wie die
Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung
des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die
Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem
Stand Anfang 2011.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
q Anerkennung von Ausbildungsberufen
q Berufsausbildungsvertrag
q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden
q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich
Verfahrensrecht
q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern
q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und
Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die
zuständigen Stellen
q Prüfungswesen
q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von
Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten
q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der
Ausbildung
Anmeldung und weitere Informationen:
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Schulferien 2015
32
33
Winter
Ostern
Himmelfahrt /
Pfingsten
Sommer
Herbst
Weihnachten
–
30.03.– 10.04.
26.05.– 06.06.
30.07.– 12.09.
02.11.– 06.11.
23.12.– 09.01.
Bayern
16.02.– 20.02.
30.03.– 11.04.
26.05.– 05.06.
01.08.– 14.09.
02.11.– 07.11.
24.12.– 05.01.
Berlin
02.02.– 07.02.
30.03.– 11.04.
15.05.
15. / 16.07. –
28.08.
19.10.– 31.10.
23.12.– 02.01.
Brandenburg
02.02.– 07.02.
01.04.– 11.04.
15.05.
16.07.– 28.08.
19.10.– 30.10.
23.12.– 02.01.
Bremen
02.02.– 03.02.
25.03.– 10.04.
26.05.
23.07.– 02.09.
19.10.– 31.10.
23.12.– 06.01.
Hamburg
30.01.
02.03.– 13.03.
11.05.– 15.05.
16.07.– 26.08.
19.10.– 30.10.
21.12.– 01.01.
–
30.03.– 11.04.
–
27.07.– 04.09.
19.10.– 31.10.
23.12.– 09.01.
Mecklenburg-Vorpommern
02.02.– 14.02.
30.03.– 08.04.
22.05.– 26.05.
20.07.– 29.08.
24.10.– 30.10.
21.12.– 02.01.
Niedersachsen
02.02.– 03.02.
25.03.– 10.04.
15.05. / 26.05.
23.07.– 02.09.
19.10.– 31.10.
23.12.– 06.01.
Nordrhein-Westfalen
–
30.03.– 11.04.
26.05.
29.06.– 11.08.
05.10.– 17.10.
23.12.– 06.01.
Rheinland-Pfalz
–
26.03.– 10.04.
–
27.07.– 04.09.
19.10.– 30.10.
23.12.– 08.01.
Saarland
16.02.– 21.02.
30.03.– 11.04.
–
27.07.– 05.09.
19.10.– 31.10.
21.12.– 02.01.
Sachsen
09.02.– 21.02.
02.04.– 11.04.
15.05.
13.07.– 21.08.
12.10.– 24.10.
21.12.– 02.01.
Sachsen-Anhalt
02.02.– 14.02.
02.04.
15.05.– 23.05.
13.07.– 26.08.
17.10.– 24.10.
21.12.– 05.01.
–
01.04.– 17.04.
15.05.
20.07.– 29.08.
19.10.– 31.10.
21.12.– 06.01.
02.02.– 07.02.
30.03.–11.04.
15.05.
13.07.–21.08.
05.10.–17.10.
23.12.–02.01.
Land
Baden-Württemberg
Hessen
Schleswig-Holstein*
Thüringen
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen
gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.
Anmeldung und weitere Informationen:
Angaben ohne Gewähr.
Stand: 30.10.2013
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Kosten
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Seminargebühren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/
Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat
einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die
Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht.
Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung
zugestellt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH
für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen
sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.
Referent(inn)en
Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Ansprechpartnerinnen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der
jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Heidi Wenzel
Telefon: 0511 7631-304
E-Mail: [email protected]
Fahrtkosten und Spesen
Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die
Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben,
rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die
IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Marion Probst
Telefon: 0511 7631-233
E-Mail: [email protected]
Rücktritts- und Stornogebühren
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung
möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb
von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der
Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch
die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Anmeldung und weitere Informationen:
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Der direkte Draht
36
37
Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung
helfen wir dir gerne weiter:
Kontakt
Teamleitung
Natascha von Morgenstern-Bläsig
Telefon: 0511 7631-391
E-Mail: [email protected]
Claudia Binnewies
Telefon: 0511 7631-423
E-Mail: [email protected]
q IG BCE BWS GmbH
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Telefon: 0511 7631-336
Fax: 0511 7631-775
E-Mail: [email protected]
q www.igbce-bws.de
q Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag . . . . . 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag . . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr
Carolin Giessmann
Telefon: 0511 7631-164
E-Mail: [email protected]
Viola Lorenz
Telefon: 0511 7631-667
E-Mail: [email protected]
Nadine Köller
Telefon: 0511 7631-270
E-Mail: [email protected]
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Katja Wendler
Telefon: 0511 7631-474
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Der IG BCE-Landesbezirk
Baden-Württemberg
38
39
q IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22916-0
Fax: 0711 22916-99
E-Mail: [email protected]
q www.baden-wuerttemberg.igbce.de
q Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 13:00 Uhr
q IG BCE-Bezirk Freiburg
Zähringer Straße 350
79108 Freiburg
Telefon: 0761 55942-0
E-Mail: [email protected]
q IG BCE-Bezirk Stuttgart
Poststraße 8
70806 Kornwestheim
Telefon: 07154 8312-0
E-Mail: [email protected]
q IG BCE-Bezirk Karlsruhe
Ettlinger Straße 3 a
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 93342-0
E-Mail: [email protected]
q IG BCE-Bezirk Ulm
Weinhof 23
89073 Ulm
Telefon: 0731 96891-0
E-Mail: [email protected]
q IG BCE-Bezirk Mannheim
Hans-Böckler-Straße 1
68161 Mannheim
Telefon: 0621 178289-30
E-Mail: [email protected]
Anmeldung und weitere Informationen:
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Anmeldung
www.bws-fachverlag.de
40
Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post
oder Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular
befindet sich am Ende dieses Programmhefts.
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.
Angebotsseminare
Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare
sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium
an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter.
Wissen auf den
Punkt gebracht …
Betriebsratsliteratur
im BWS-Shop
Zusätzliche Seminare
Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe
weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite
www.igbce-bws.de zu finden.
An- und Abfahrt
Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von
Bahnfahrten oder Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.
Beratung
Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch
bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2015 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.
Veranstaltungsorte
Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf unserer Homepage: www.igbce-bws.de
Kinderbetreuung
In unseren drei Bildungszentren besteht die
Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.
Bestellung:
Tel. 0511 7631-591
Fax 0511 7631-881 774
[email protected]
Informationen zur Freistellung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
42
43
Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler
Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch
Antworten auf die meistgestellten Fragen geben.
Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der
für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Worauf fußt der Schulungsanspruch für
JAV-Mitglieder?
Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme
erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für
Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit
§ 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten
die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder.
Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die
Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des
Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie
sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft
und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die
Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden.
Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt
die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung.
Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über
die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung
die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle
JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben
(§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Anmeldung und weitere Informationen:
Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne
JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss
zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
gefasst hat.
Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche
Kenntnisse?
Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage
der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind
dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die
anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu
können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich:
q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der
JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4)
q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts
Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die
JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar,
26. Aufl., § 65 RN 15).
q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen)
betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG
(vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.,
§ 65 RN 15)
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Informationen zur Freistellung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss
ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein.
Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im
Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.
Haben auch Ersatzmitglieder
einen Schulungsanspruch?
Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht
endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen
JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen)
einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn
sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein
Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar,
26. Aufl., § 65 RN 16).
Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom
Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in
der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche
Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?
Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen
Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen
Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten
Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung
definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn)
mitzuteilen.
Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche
Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine
Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat
nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG
Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann
der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet,
ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden
sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung
der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert,
kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der
in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof,
Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359).
Hat der Betriebsrat einen
Beurteilungsspielraum?
Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der
sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der
Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen
Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden
durfte.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Informationen zur Freistellung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
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Wie teuer darf ein Seminar sein?
Dürfen Seminare erneut besucht werden?
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an
sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf
achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte
Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht
festgeschrieben.
Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein
längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem
Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach
dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger
Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme
an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter
frei wählen?
Wie viele Seminare dürfen besucht werden?
Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist
nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen
(BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil
vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die
Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein
Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar
zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 –
10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des
Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass
der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause
stattfinden soll.
Anmeldung und weitere Informationen:
Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat,
richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass
jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen
Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet
werden?
Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen
muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder
Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit
der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Informationen zur Freistellung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
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Was tun, wenn der Arbeitgeber die
Erforderlichkeit bestreitet?
Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine
Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht,
gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen.
Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine
einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem
Arbeitgeber?
Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten
oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen
Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit
dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen
und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische
Schritte eingeleitet werden.
Anmeldung und weitere Informationen:
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Muster einer Mitteilung
an den Arbeitgeber
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Mitteilung über die Entsendung eines
Betriebsratsmitglieds /Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar
nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsrat
Anschrift
Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen,
An die Geschäftsleitung
im Hause
Der Preis des Seminars beträgt:
Seminar der IG BCE mbH.
Euro und
die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf:
Ort, Datum
Euro.
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt
der Betriebsrat Frau / Herrn
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum
beschlossen, das Betriebsratsmitglied /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung
Frau / Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Name
als Ersatzteilnehmer(in) .
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für
die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an
dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Titel des Seminars zu entsenden.
Ort, Datum
Stempel /Unterschrift
des Betriebsrats
Zeit:
Ort:
Anmeldung und weitere Informationen:
Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de
Beitrittserklärung und
Einzugsvollmacht
Anmeldebogen
Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie
Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.
52
Name
Fax 0511 7631-775
Vorname
❍m/❍w
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an:
Geburtsdatum
Titel
Termin
Seminarnummer
PLZ / Wohnort
Straße, Hausnummer
Nationalität
Werber(in)
Ich melde mich an.
Eintrittsdatum
Übertritt/Vorgewerkschaft
Nachname, Vorname
Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung
Beschäftigt bei
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Personalnummer
Meine dienstliche Anschrift:
PLZ / Ort
Tätigkeit
Firma / Unternehmen
Ausbildungsbeginn
(Monat / Jahr)
Lehrjahr
Ausbildungsende
(Monat / Jahr)
Bereich / Abteilung
privat
E-Mail
Straße, Hausnummer / Postfach
Telefon
Mobiltelefon
Postleitzahl, Ort
dienstlich
E-Mail
Telefonnummer
Fax-Nummer
Telefon
Mobiltelefon
E-Mail-Adresse
Ort, Datum
Berufsgruppe
Unterschrift
01
Angelernte
07
02
Handwerker(innen) und
Facharbeiter(innen)
08
Angestellte im Außendienst
09
Akademiker(innen)
Chemotechniker(innen) und
Laborant(inn)en
10
Leitende Angestellte
04
Büroangestellte / Kaufleute
11
05
Meister(innen)
06
Technische Angestellte und Ingenieure
bzw. Ingenieurinnen
03
Firmenstempel (mit Anschrift)
Anmeldung und weitere Informationen:
AT-Angestellte:
Atypische Beschäftigung:
Leiharbeitnehmer(innen)
 Befristet Beschäftigte

12
Sonstige: ______________
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der
Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die
Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder
Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das
Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit
ganz oder teilweise widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift
Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die
Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem
Gehalt einbehalten wird.
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats
Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)
1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu
entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsweise:
monatlich
halbjährlich
vierteljährlich
jährlich
Impressum
Herausgeber
Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH
Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Verantwortlich
Ralf Sikorski
Peter Wind
Redaktion
Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH
Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH
Gestaltung & Layout
Syskom Werbeagentur GmbH
Druck
Drei-R-Druck GmbH
Vorname und Nachname (Kontoinhaber)
Straße und Hausnummer
Fotonachweis
Postleitzahl und Ort
Titelseite
Seite 4
Seite 9
Seite 21
Seite 35, 36
Bankleitzahl
Kontonummer
IBAN
DE
BIC (8 oder 11 Stellen)
Ort, Datum
Unterschrift
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.
Seite 41
Rückseite
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Foto Catharina Clay: Foto Raab, Dietzenbach
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Andreas Rodriguez – www.gettyimages.com
Mitarbeiterfoto Katja Wendler:
Ammaniel Hintza, Hannover
Alle anderen Mitarbeiterfotos:
Dirk Egelkamp, Fotografie
Gary Houlder – www.gettyimages.com
Großes Foto: AndreyPopov – www.gettyimages.com
Kleines Foto: Ammaniel Hintza, Hannover
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q Arbeitsrecht
q Kommunikation und Social Media
q Arbeits- und Gesundheitsschutz
q Tarif und Entgelt
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