Head 1 JAV-Seminare 2015 Landesbezirk Baden-Württemberg 2 3 Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Du kannst deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de Seminarprogramm 2015 für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung IG BCE BWS – Wir sind das Original. Vorwort 4 5 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Landesbezirksleiterin Catharina Clay ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugendund Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Für 2015 haben wir wieder ein Seminarprogramm entwickelt, um die Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. In unseren Grundlagenseminaren wird das Basiswissen vermittelt, um die Interessen der jungen Menschen und der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können. Darüber hinaus wollen wir euch zu unterschiedlichen Schwerpunkten weitere Qualifikationen anbieten. Welche Möglichkeiten hat eine JAV beispielsweise dabei, mitzuhelfen, dass junge Menschen überhaupt in den Betrieb reinkommen, also eine Ausbildung beginnen können? Wie kann die JAV mit dafür sorgen, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern? Und wie kann die JAV dazu beitragen, dass junge Menschen nach ihrer guten Ausbildung eine Perspektive im Betrieb bekommen und übernommen werden? Das Themenspektrum ist so vielfältig wie die Aufgaben, die in den JAVen beraten werden. Unsere Teamer(innen) sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) sowie Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen die Herausforderungen, die auf euch zukommen, aus eigenem Anmeldung und weitere Informationen: Erleben und können euch nicht nur inhaltlich qualifizieren, sondern haben auch Erfahrung damit, wie aus den guten Inhalten praktische JAV-Arbeit werden kann. Und in den Seminaren lernt ihr andere Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) kennen, die in der gleichen Situation sind wie ihr. Gemeinsam könnt ihr euch austauschen und gegenseitig beim Einstieg in eine gute JAV-Arbeit unterstützen. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die JAV-Seminare auf Bundesebene, die im Bildungszentrum KagelMöllenhorst bei Berlin stattfinden. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks Baden-Württemberg. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns auf euch. Catharina Clay Landesbezirksleiterin Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Inhalt 6 7 JAV-Seminare auf Bundesebene q q q q q JAV gestalten und mitbestimmen . . . . . . . . . . . . . . . .10 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . .12 JAV-Vorsitzenden-Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 JAV-Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 JAV-Seminar für 1er-JAVen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 Weitere Informationen q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 q JAV-Seminare auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q JAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 q Schulferien 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Baden-Württemberg q q q q JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 JAV II – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . .24 JAV III – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 JAV-Fachtagung – Faire Chancen für die junge Generation . . . . . . . . . . . .28 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 q Der IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg . . . . . . . . 38 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . 50 q Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 53 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Bundesebene Viele Türen öffnen sich heute automatisch, doch die wichtigsten musst du selbst öffnen. Mit deiner Arbeit als JAV unterstützt du die Auszubildenden in deinem Betrieb. Eine gezielte Weiterbildung unterstützt dich bei deinen Aufgaben. Und sie hilft dir dabei, viele Türen zu öffnen! JAV-Seminare auf Bundesebene 10 11 JAV gestalten und mitbestimmen q Wie sehen die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz aus? q Welche Möglichkeiten zur betrieblichen Mitbestimmung haben Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)? q Was kann / sollte die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei veränderten Ausbildungsbedingungen tun? warum? Als Jugend- und Auszubildendenvertretung im Unternehmen können einem viele Herausforderungen begegnen. Beispielsweise: Veränderung von Ausbildungszahlen und Ausbildungsstätten, Einführung von zweijährigen Berufsausbildungen, Umstrukturierung von Ausbildungsberufen oder schwierige Übernahmesituation im Betrieb. Doch wie lässt sich all dies meistern? dein Vorteil: In diesem Seminar lernst du, wie ihr als Jugend- und Auszubildendenvertretung mit diesen Themen und Problemen umgehen könnt. Wir erarbeiten gemeinsam die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz zur betrieblichen Mitbestimmung und geben dir Handlungshilfen zum Umgang mit veränderten Ausbildungsbedingungen. ! Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars. Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Oktober 18.10. 23.10.15 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 759,00 € 679,00 € Seminarnummer BWS-025-900601-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Bundesebene 12 13 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung q Demografische Entwicklung in den Betrieben q q q q dein Vorteil: In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest. warum? „Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik. ! Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars. Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Juni 07.06. 12.06.15 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 759,00 € 679,00 € Seminarnummer BWS-025-900301-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Bundesebene 14 15 JAV-Vorsitzenden-Seminar q q q q q Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE warum? Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? dein Vorteil: Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten. ! Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars. Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Juli 12.07. 17.07.15 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 759,00 € 679,00 € Seminarnummer BWS-025-900201-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Bundesebene 16 17 JAV-Wirtschaftspolitik q Das „A und O“ der Wirtschaftspolitik q Betriebliche Ausbildungs- und Personalplanung warum? Die Wirtschaft unterliegt ständigen Veränderungen und fordert eine angemessene Reaktion der betrieblichen Akteure – auch von Jugend- und Auszubildendenvertreter(inne)n. Wichtig ist daher, die wesentlichen Zusammenhänge zu kennen und ihre Auswirkungen einschätzen zu können. dein Vorteil: Dieses Seminar gibt dir einen Einblick in die komplexen Beziehungen der Wirtschaftspolitik. Es bringt dir daraus resultierende betriebliche Konsequenzen näher und erlaubt dir, neue Handlungsfelder mit deinem Gremium zu erschließen. Dabei widmen wir der betrieblichen Ausbildungsund Personalplanung besondere Aufmerksamkeit, denn sie birgt für die Übernahme entscheidende Aspekte. ! Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars. Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort September 13.09. 18.09.15 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 759,00 € 679,00 € Seminarnummer BWS-025-900701-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Bundesebene 18 19 JAV-Seminar für 1er-JAVen q Welche Besonderheiten gelten für mich? q Habe ich besondere Rechte und Pflichten? q Mit welchen Personen kann und sollte ich zusammenarbeiten? q Wie schaffe ich es, als Einzelner zu überzeugen? q Wie bleibe ich bei meinen Azubis präsent und greifbar? warum? dein Vorteil: Mit dem hier erworbenen Wissen stehen dir alle Türen offen, um deine Ideen auf Grundlage des BetrVG und anderer Vorgaben erfolgreich im Betrieb umzusetzen. ! Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars. Als Jugend- und Auszubildendenvertreter kommt dir in einer 1er-JAV eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit zu. Besonders die Situation, dass du als „Einzelkämpfer“ agierst, erschwert deine Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst und Unterstützung von außen erfährst. Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Mai 17.05. 22.05.15 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 759,00 € 679,00 € Seminarnummer BWS-025-900801-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Baden-Württemberg Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. Jetzt zur IG BCE! q www.igbce.de JAV-Seminare auf Landesebene 22 23 JAV I – Grundlagenseminar Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Das Seminar zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und es sollte von jeder Jugendund Auszubildendenvertretung besucht werden! Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit P In diesem Seminar inklusive: Klebe | Ratayczak | Heilmann | Spoo Betriebsverfassungsgesetz – Basiskommentar mit Wahlordnung Landesbezirk Baden-Württemberg q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Januar 25.01. 30.01.15 März 01.03. 06.03.15 Juli 12.07. 17.07.15 Oktober 11.10. 16.10.15 Seminarort Hotel Berlin, Sindelfingen Hotel Berlin, Sindelfingen Hotel Berlin, Sindelfingen Hotel Berlin, Sindelfingen q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* Seminarnummer 972,00 € 707,00 € BWS-700-270101-15 972,00 € 707,00 € BWS-700-270102-15 972,00 € 707,00 € BWS-700-270103-15 972,00 € 707,00 € BWS-700-270104-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Landesebene 24 25 JAV II – Ausbildung checken und verbessern Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q P In diesem Seminar inklusive: 1. Lakies | Malottke Berufsbildungsgesetz 1. Lakies | Schaden Jugendarbeitsschutzgesetz Landesbezirk Baden-Württemberg q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Juli 19.07. 24.07.15 September 06.09. 11.09.15 Seminarort Hotel Berlin, Sindelfingen Hotel Berlin, Sindelfingen q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* Seminarnummer 965,00 € 707,00 € BWS-700-270201-15 965,00 € 707,00 € BWS-700-270202-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Landesebene 26 27 JAV III – Arbeitstechniken Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen. Inhalte q Team- und Projektarbeit q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen q Arbeitstechniken und Präsentationen q Öffentlichkeitsarbeit der JAV q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten Landesbezirk Baden-Württemberg q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis November 08.11. 13.11.15 Seminarort Best Western Premier Steubenhof Hotel, Mannheim q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 990,00 € 924,00 € Seminarnummer BWS-700-270301-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de JAV-Seminare auf Landesebene 28 29 JAV-Fachtagung Faire Chancen für die junge Generation In Deutschland haben die Jugendlichen nach ihren mittleren Schulabschlüssen wenige Alternativen: Sie besuchen im Anschluss weiterführende Schulen wie berufliche Gymnasien, absolvieren den Bundesfreiwilligendienst, sind in Übergangsschulen oder aber – was die meisten machen – erlernen einen Beruf! Für diejenigen, die den Weg der Berufsausbildung wählen, gibt es jedoch nicht genügend Ausbildungsplätze; hier herrscht mittlerweile ein marktähnlicher Wettbewerb zwischen den Absolventen von Gymnasien und denen, die andere Bildungsabschlüsse vorweisen. Defiziten in der Weiterbildung ist die Vereinbarkeit von Partnerschaft und Beruf ausbaufähig. Kaum möglich ist die gemeinsame Freizeit- und Hobbygestaltung zwischen Partnern und Freunden beispielsweise unter Schichtarbeitern. Unsere Vision – Perspektive 23 Was können wir tun, damit die Chancen der jungen Menschen hier besser werden? Ein Schulabgänger aus dem Jahr 2013 muss innerhalb der ersten zehn Berufsjahre, also bis spätestens 2023, eine Perspektive zum würdevollen Arbeiten und Leben bekommen. Die Arbeit muss dynamischer werden und auf die junge Generation zugeschnitten sein. Nicht der Mensch muss arbeitsfähig sein, sondern die Arbeit muss menschenfähig gestaltet werden. Haben die Jugendlichen einen begehrten Ausbildungsplatz bekommen, ist eine gute Qualität der Ausbildung nicht selbstverständlich. Inhalte und Abläufe werden oft mangelhaft vermittelt, die Ausbildungsabschnitte sind nicht sachlogisch gegliedert. Lösungsoptionen: Ausreichende Ausbildungsplatzangebote in unseren Industriebranchen und Fortführung von aktuellen Tarifverträgen wie Zukunft durch Ausbildung. Schluss mit dem Wettbewerb unter Schulabgängern. Steht der erfolgreiche Ausbildungsabschluss bevor, ist die unbefristete Übernahme eine Seltenheit. Hier werden dual Studierende gar doppelt so häufig unbefristet übernommen wie ihre Ausbildungskolleg(inn)en in allen anderen Ausbildungsgängen. Es folgt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine wiederkehrende Befristung. Eine Entfristung folgt leider nicht automatisch, einige werden später sogar als Leiharbeiter im selben Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Qualitätssicherung der Ausbildung durch Bildung von Kommissionen innerhalb des Betriebs und in der Berufsschule unter Mitwirkung von Gewerkschaften und JAVen. In den ersten Berufseinstiegsjahren nach der Ausbildung stagnieren fast alle Karriereverläufe, es ist selten möglich, beruflich innerhalb des Betriebs aufzusteigen. Viele verharren auf den Positionen, die sie seit Ausbildungsende innehaben. Neben Unbefristete Übernahme für Gewerkschaftsmitglieder ohne Wenn und Aber! Keine Anschlussbefristungen und Verbot von Leiharbeit! Karrieremöglichkeiten auch ohne akademischen Abschluss, das Recht auf innerbetriebliche Weiterbildung, betriebliches Studium auch ohne Abitur, Meister- und Technikerperspektive. Flexible Arbeitszeiten, um eine gute Work-Life-Balance zu schaffen. Landesbezirk Baden-Württemberg q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat von bis November 24.11. 26.11.15 Seminarort Parkhotel, Ostfildern q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen: Seminarkosten UV* 420,00 € 299,00 € Seminarnummer BWS-700-270401-15 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Literaturempfehlung 30 31 Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 79,90 € Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind, genauso wie die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: q Anerkennung von Ausbildungsberufen q Berufsausbildungsvertrag q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen q Prüfungswesen q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Schulferien 2015 32 33 Winter Ostern Himmelfahrt / Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten – 30.03.– 10.04. 26.05.– 06.06. 30.07.– 12.09. 02.11.– 06.11. 23.12.– 09.01. Bayern 16.02.– 20.02. 30.03.– 11.04. 26.05.– 05.06. 01.08.– 14.09. 02.11.– 07.11. 24.12.– 05.01. Berlin 02.02.– 07.02. 30.03.– 11.04. 15.05. 15. / 16.07. – 28.08. 19.10.– 31.10. 23.12.– 02.01. Brandenburg 02.02.– 07.02. 01.04.– 11.04. 15.05. 16.07.– 28.08. 19.10.– 30.10. 23.12.– 02.01. Bremen 02.02.– 03.02. 25.03.– 10.04. 26.05. 23.07.– 02.09. 19.10.– 31.10. 23.12.– 06.01. Hamburg 30.01. 02.03.– 13.03. 11.05.– 15.05. 16.07.– 26.08. 19.10.– 30.10. 21.12.– 01.01. – 30.03.– 11.04. – 27.07.– 04.09. 19.10.– 31.10. 23.12.– 09.01. Mecklenburg-Vorpommern 02.02.– 14.02. 30.03.– 08.04. 22.05.– 26.05. 20.07.– 29.08. 24.10.– 30.10. 21.12.– 02.01. Niedersachsen 02.02.– 03.02. 25.03.– 10.04. 15.05. / 26.05. 23.07.– 02.09. 19.10.– 31.10. 23.12.– 06.01. Nordrhein-Westfalen – 30.03.– 11.04. 26.05. 29.06.– 11.08. 05.10.– 17.10. 23.12.– 06.01. Rheinland-Pfalz – 26.03.– 10.04. – 27.07.– 04.09. 19.10.– 30.10. 23.12.– 08.01. Saarland 16.02.– 21.02. 30.03.– 11.04. – 27.07.– 05.09. 19.10.– 31.10. 21.12.– 02.01. Sachsen 09.02.– 21.02. 02.04.– 11.04. 15.05. 13.07.– 21.08. 12.10.– 24.10. 21.12.– 02.01. Sachsen-Anhalt 02.02.– 14.02. 02.04. 15.05.– 23.05. 13.07.– 26.08. 17.10.– 24.10. 21.12.– 05.01. – 01.04.– 17.04. 15.05. 20.07.– 29.08. 19.10.– 31.10. 21.12.– 06.01. 02.02.– 07.02. 30.03.–11.04. 15.05. 13.07.–21.08. 05.10.–17.10. 23.12.–02.01. Land Baden-Württemberg Hessen Schleswig-Holstein* Thüringen * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Anmeldung und weitere Informationen: Angaben ohne Gewähr. Stand: 30.10.2013 Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Kosten 34 35 Seminargebühren Allgemeine Geschäftsbedingungen Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/ Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartnerinnen Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: [email protected] Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: [email protected] Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Der direkte Draht 36 37 Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter: Kontakt Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: [email protected] Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: [email protected] q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected] q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: [email protected] Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: [email protected] Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: [email protected] Jetzt Fan werden! www.facebook.com/igbcebws Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: [email protected] Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Der IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg 38 39 q IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711 22916-0 Fax: 0711 22916-99 E-Mail: [email protected] q www.baden-wuerttemberg.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 16:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 13:00 Uhr q IG BCE-Bezirk Freiburg Zähringer Straße 350 79108 Freiburg Telefon: 0761 55942-0 E-Mail: [email protected] q IG BCE-Bezirk Stuttgart Poststraße 8 70806 Kornwestheim Telefon: 07154 8312-0 E-Mail: [email protected] q IG BCE-Bezirk Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93342-0 E-Mail: [email protected] q IG BCE-Bezirk Ulm Weinhof 23 89073 Ulm Telefon: 0731 96891-0 E-Mail: [email protected] q IG BCE-Bezirk Mannheim Hans-Böckler-Straße 1 68161 Mannheim Telefon: 0621 178289-30 E-Mail: [email protected] Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Anmeldung www.bws-fachverlag.de 40 Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Wissen auf den Punkt gebracht … Betriebsratsliteratur im BWS-Shop Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten oder Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2015 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Veranstaltungsorte Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf unserer Homepage: www.igbce-bws.de Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen. Bestellung: Tel. 0511 7631-591 Fax 0511 7631-881 774 [email protected] Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 42 43 Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Anmeldung und weitere Informationen: Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15). q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 44 45 Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359). Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 46 47 Wie teuer darf ein Seminar sein? Dürfen Seminare erneut besucht werden? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. Anmeldung und weitere Informationen: Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen. Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 48 49 Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber 50 51 Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, An die Geschäftsleitung im Hause Der Preis des Seminars beträgt: Seminar der IG BCE mbH. Euro und die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf: Ort, Datum Euro. Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau / Herrn Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am Datum beschlossen, das Betriebsratsmitglied /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung Frau / Herrn Name zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Name als Ersatzteilnehmer(in) . Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Titel des Seminars zu entsenden. Ort, Datum Stempel /Unterschrift des Betriebsrats Zeit: Ort: Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Anmeldebogen Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben. 52 Name Fax 0511 7631-775 Vorname ❍m/❍w Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an: Geburtsdatum Titel Termin Seminarnummer PLZ / Wohnort Straße, Hausnummer Nationalität Werber(in) Ich melde mich an. Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Nachname, Vorname Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden) Personalnummer Meine dienstliche Anschrift: PLZ / Ort Tätigkeit Firma / Unternehmen Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr) Lehrjahr Ausbildungsende (Monat / Jahr) Bereich / Abteilung privat E-Mail Straße, Hausnummer / Postfach Telefon Mobiltelefon Postleitzahl, Ort dienstlich E-Mail Telefonnummer Fax-Nummer Telefon Mobiltelefon E-Mail-Adresse Ort, Datum Berufsgruppe Unterschrift 01 Angelernte 07 02 Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen) 08 Angestellte im Außendienst 09 Akademiker(innen) Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en 10 Leitende Angestellte 04 Büroangestellte / Kaufleute 11 05 Meister(innen) 06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen 03 Firmenstempel (mit Anschrift) Anmeldung und weitere Informationen: AT-Angestellte: Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte 12 Sonstige: ______________ *Bezirks-Nr. *Mitgl.-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer) 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise: monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Ralf Sikorski Peter Wind Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck Drei-R-Druck GmbH Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Fotonachweis Postleitzahl und Ort Titelseite Seite 4 Seite 9 Seite 21 Seite 35, 36 Bankleitzahl Kontonummer IBAN DE BIC (8 oder 11 Stellen) Ort, Datum Unterschrift Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten. Seite 41 Rückseite georgemuresan – www.gettyimages.com Foto Catharina Clay: Foto Raab, Dietzenbach Jacob Wackerhausen – www.gettyimages.com Andreas Rodriguez – www.gettyimages.com Mitarbeiterfoto Katja Wendler: Ammaniel Hintza, Hannover Alle anderen Mitarbeiterfotos: Dirk Egelkamp, Fotografie Gary Houlder – www.gettyimages.com Großes Foto: AndreyPopov – www.gettyimages.com Kleines Foto: Ammaniel Hintza, Hannover „Top im Job“ mit aktuellen Themen für die Betriebsratsarbeit 2015 Jetzt Wissen sichern mit dem Seminarprogramm 2015! q Arbeitsrecht q Kommunikation und Social Media q Arbeits- und Gesundheitsschutz q Tarif und Entgelt q u. v. m. www.igbce-bws.de Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected] q www.igbce-bws.de Zur mobilen Website: http://m.igbce-bws.de www.facebook.com/ igbcebws
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