Medizinprodukte-Aufbereitung Was kann schief gehen? Chirurgie-Instrumenten-Arbeitsgruppe (CLEANICAL®) Berlin Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler HERBSTTAGUNG LANDESGRUPPE MECKLENBURG-VORPOMMERN IM DEUTSCHEN BERUFSVERBAND DER HALS-NASEN-OHRENÄRZTE e. V. Penta Hotel Rostock 19.9.2015 Wo die Behandlung Werkzeuge benötigt: Chirurgie-Instrumenten-AG Berlin seit 1993 „von der Chirurgie zur Endoskopie … und zurück ;-) “ Internationales FORUM Medizinprodukte & Prozesse seit 1999 Medizinprodukte-Aufbereitung Was kann schiefgehen? 1. Aufgaben der Aufbereitung 2. Fiktive Begehung durch eine Kontrollbehörde Probleme > Aufgaben > Lösungen: Geeignete Medizinprodukte & Prozesse Ausstattung Ausbildung (Qualität, Quantität) (Fach-, Sachkunde) Aufbereitung „Regel-recht“ (KRINKO 2012) Aufbereitungsprozess (Verifizierung) Prozessqualität (Validierung) Akzeptanzkriterien (zählbare, „erzählbare“) Beispiel Laparoskopische Cholecystektomie: Innovative MP ermöglichen neue chirurgische Therapie-Lösungen mit spezifischen Problemen, Aufgaben und Risiken Was ist ein Risiko? Synonyme: Experiment, gefährliches Vorhaben, gewagtes Unterfangen, riskantes Unternehmen, Wagnis; Wagestück; Vabanquespiel; Himmelfahrtskommando, Kamikazeunternehmen; Abenteuer; Gefahr italienisch ris(i)co, Herkunft ungeklärt Was ist ein Risiko? Ein Risiko besteht überall im Leben, es einzugrenzen ist wesentlicher Bestandteil verantwortungsbewussten Handelns zwischen Menschen, es zu verringern Aufgabe des Qualitätsmanagement einer Organisation (z.B. Krankenhaus). Umgang mit dem Risiko? Risiko-Management! Planen Tun Prüfen Agieren/reagieren Risikomanagement „ALARP = As Low As Reasonbly Practible“ Die Risiken sollen auf ein vernünftiger Weise praktikables Maß verringert werden. Dies gilt für die Risiken mit Handlungsbedarf. In einer Nutzen-Risiko-Analyse kann abgeschätzt werden, ob der Nutzen das Risiko überwiegt. Entweder Risikovermeidung durch Unterlassung. Oder Risikoverminderung durch Reduktion des Risikopotentials (ALARP) durch personelle (Schulung), technische (Prüfung) oder organisatorische (Verfahrensanweisungen) Maßnahmen. Risikomanagement CAPA („Corrective and Preventive Actions“) Konzept aus dem Qualitätsmanagement für systematische Untersuchung von Diskrepanzen (z.B. Ausfall und/oder Abweichungen) und dem Versuch das wiederholte Auftreten zu verhindern („corrective action“) oder das Auftreten bereits im Vorfeld zu verhindern („preventive action“). Zur Sicherstellung, dass die Maßnahmen effektiv sind, ist eine systematische Untersuchung von Ausfallvorkommnissen oder Abweichungen essentiell. Ein „System“ kann z.B. die DIN EN ISO 13485 oder 14971 sein (oder 9000er Reihe, 15224). Risikomanagement DIN EN ISO 13485 MedizinprodukteQualitätsmanagementsystemeAnforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2003+Cor.1.:2009); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2012 + AC:2012 DIN EN ISO 14971 MedizinprodukteAnwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte (ISO 14971:2007, korrigierte Fassung 2007-10-01); Deutsche Fassung EN ISO 14971:2012 DIN EN ISO 15224 Dienstleistungen in der GesundheitsversorgungQualitätsmanagementsystemeAnforderungen nach EN ISO 9001:2008 Was soll das in meiner klinischen Praxis? Ist das überhaupt plausibel? → plausibel: einleuchtend; verständlich, begreiflich 1. eine plausible Erklärung 2. Das ist, klingt, scheint mir ganz plausibel 3. jemandem etwas plausibel machen Was ist Plausibilität? 1. Das ist, klingt, scheint plausibel: … die Verfahrensanweisung 2. Ich verlange eine plausible Erklärung: … für die erbrachte Leistung 3. Ich versuche, jemandem etwas plausibel zu machen: … der nicht versteht. Plausibilitätskontrolle Die Plausibilitätskontrolle dient zur „überschlagsmäßigen“ Überprüfung eines Ergebnisses, ob es überhaupt plausibel (annehmbar, einleuchtend, nachvollziehbar) ist. Es soll eine gegebenenfalls vorhandene offensichtliche Unrichtigkeit erkannt werden. Sie ist mit lediglich geringem Aufwand anhand von ohnehin vorhandenem Wissen durchführbar. “The absence of evidence is not the evidence of absence“ Was zeichnet ein Medizinprodukt (MP) aus? MP werden an Menschen eingesetzt. Sie können verletzen und Schäden hervorrufen. Niemand weiß, wo sie zuvor zum Einsatz kamen. Es existiert deshalb ein spezielles Regelwerk. Und Kontrollen. Personal muss manuelle, technische, chemische, hygienische und organisatorische Fähigkeiten besitzen. Eine geeignete Form der Dokumentation ist erforderlich. HACCP "Hazard Analysis and Critical Control Points" Zuständigkeit klären: Wer hat den Hut auf? „Schnittstelle“ OP-Tisch: (Un-)Hygienische Einflußfaktoren auf den Patienten: ein Faktor ist das Medizinprodukt (MP) Aufbereitungspraxis Operationspraxis Handhabungs”praxis” Ausstattung – Ausbildung – Ausführung ? Wie ist die klinische Situation? 1.Die Rate nosokomialer Infektionen ist heute klein. 2.Operationen scheitern eher am Chirurgen, wohl weniger an der hygienischen Präventionsmaßnahme. Was zu beweisen wäre, ist die Evidenz eines Hygiene-Problems: Was wissen wir? Es gibt Proteinreste, die sich abspülen lassen nach der Reinigung (vor der thermischen Desinfektion) bei 1-2 von 3 untersuchten Medizinprodukten – siehe: klinischer Multicenter-Studie 1999-2001 * Wir kennen aber die infektiologische Bedeutung (noch immer) nicht. Fengler ThW, Pahlke H, Michels et al.: Sind aufbereitete chirurgische Instrumente proteinfrei? Ergebnisse der klinischen Multicenter-Restkontaminationsstudie Aufbereitung („MRSA“). Zentralsterilisation 9 (1): 20-32 (2001) „All in all is all we are“: Eine Galerie der Mikroorganismen… Eschericia coli Candida albicans HIV Pseudomonas aeruginosa Staphylococcus aureus Hepatitis B-Virus (most famous most wanted) (TEM-Magnification 12x104) „All in all is all we are“: Tuberkulose ist die größte Bedrohung Voraussetzungen einer erfolgreichen MP-Aufbereitung („voll beherrschbar“) gestern wie heute: geeignete getrennte Räumlichkeiten für praktische und administrative Arbeit vorhandene technische Infrastruktur (Geräte, Betriebsstoffe und Installationen) Qualifiziertes Personal (Fachkunde-Fortbildung) Geeignete Medizinprodukte, Verfahren und deren Bewirtschaftung (Bestand, Erfassung, Pflege, Lagerung) Verbindlichkeiten der Anforderungen Aufbereitung von MP Gesetze Verordnungen Normen Empfehlungen Technische Regeln Leitlinien Medizinproduktegesetz Sozialgesetzbuch Infektionsschutzgesetz Arbeitsschutzgesetz MPBetreibV BioStoffV GefStoffV ArbStättV DIN EN ISO 15883 DIN EN 868 DIN EN 285 u. 13060 DIN EN ISO 17664 Empfehlung KRINKO (RKI) BfArM TRBA 250 Leitlinien der DGSV Befolgen Beachten Hygienisch relevante Rechtsnormen Vorschrift Gesetz VorschriftenVerfasser Bundesgesetz Gesetz Infektionsschutzgesetz (IfSG) Medizinproduktgesetz Gefahrstoff-Verordnung Biostoff-Verordnung Arbeitsschutzgesetz Sozialgesetzbuch V (SGB V) Landesgesetz QuasiGesetze Stand der Technik BerufsBG-Vorschriften genossenschaft DIN DIN-Normen VDI DVGW Richtlinie, Empfehlung Krankenhausgesetz NRW RKI Fachgesellschaften Dazugehörige Verordnungen MedizinproduktbetreiberVerordnung z.B. TRBA 250 Qualitätssicherungs-Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung KrankenhaushygieneVerordnung NW z.B. BGA 250 z.B. zu Wasserleitungen, RTLAnlagen, Sterilisation VDI-Vorschriften z.B. zu RTL-Anlagen DVGW-Arbeitsblätter z.B. zu Legionellen in Wassersystemen Richtlinie für Krankenhaushygiene und Inektionsprävention Leitlinien u.a. z.B. DGSV Risikobewertung KRINKO 2012 Merke: C gibt es nur bei kritisch ! Risikomanagement DIN EN ISO 13485 MedizinprodukteQualitätsmanagementsystemeAnforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2003+Cor.1.:2009); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2012 + AC:2012 DIN EN ISO 14971 MedizinprodukteAnwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte (ISO 14971:2007, korrigierte Fassung 2007-10-01); Deutsche Fassung EN ISO 14971:2012 DIN EN ISO 15224 Dienstleistungen in der GesundheitsversorgungQualitätsmanagementsystemeAnforderungen nach EN ISO 9001:2008 Leitlinie: „empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter“ •Leitlinien zur Routineüberwachung und Validierung der manuellen Reinigung und Desinfektion, von RDG, RDG-E und Verpackungsprozessen •Empfehlung der DGKH für die Validierung und Routineüberwachung von Sterilisationsprozessen mit Sattdampf für Medizinprodukte •KRINKO 2012-Empfehlung (aber: zitiert* in MedBetreibV) „Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ *„Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, vermutet wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind.“ Nicht kopflos agieren: Befolgen oder Beachten des Regelwerkes? Ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI und des BfArM beachtet wurde. § 4 Absatz 2, Satz 3 MPBetreibV (ähnlich lautend im Infektionsschutzgesetz 2012) Befolgt werden müssen Gesetze. Merke: Klug ist eine sach- und fachgerechte Dokumentation. Dokumentation Voraussetzungen für die Aufbereitung geeignete Räumlichkeiten geeigneter Gerätepark fach- u. sachkundiges Personal Qualitätssicherungssystem Herstellerinformationen Standardarbeitsanweisungen (SAA) geeignete validierte Prozesse/Verfahren Regelmäßige Unterweisungen und Fortbildungen Stand von Wissenschaften und Technik lückenlose nachvollziehbare Dokumentation Vorbehandlung beginnt beim Anwender Werterhaltung beginnt am Anwendungsort und nicht erst am Aufbereitungsort. Vorbehandlung (Entsorgung) Unmittelbar nach Ende des operativen Eingriffes sind kontaminierten MP in hygienisch geschlossenen und sicheren Entsorgungssystemen ohne Zugabe von Desinfektions- oder Sonstigen Mitteln der Aufbereitung zuzuführen. Dabei sind die Medizinprodukte sicher abzulegen. Vorteile der Trockenentsorgung: Geringeres Gewicht der Behälter Einsparen von Desinfektionsmitteln Keine Fixierung von Schmutz Mitarbeiterschutz Kein Verschüttenj Aufbereitung ist ein Qualitätskreislauf mit Teilschritten, von denen aber nur einige quantifizierbar sind Aufbereitungsabteilung Medizinprodukte (AMP) Zentrale Steril-VersorgungsAbteilung (ZSVA) Alle Medizinprodukte werden, wie in der Standardarbeits- bzw. -verfahrensanweisung („SOP“) beschrieben, behandelt: Transport Zerlegung Vorreinigung Reinigung Desinfektion Trocknung Wartung, Pflege Kontrolle Verpackung Sterilisation Inspektion visuell-taktil Physikalische Parameter (T, p, t, Konzentration) Kontrollen: Verlauf (Datenlogger) Endpunkt (Kolorimetrie) Dokumentation Haben Sie Platz für die Aufbereitung von Medizinprodukten? Reinigung geschieht nicht „automatisch“. Sie ist ein zu standardisierender Prozess mit individuellen Aspekten: Manuelle und mechanisierte/ mechatronische Arbeitsschritte (z.B. Zerlegung, spezifische Vorwäsche, Konfiguration des Beladungswagens) Aus der Praxis für die Praxis? Auf engstem Raum …, ja es geht! Sichtprüfung, betriebsbereites (?) RDG Sichtprüfung Injektorwagen Vorreinigung: Ultraschall mobilisiert Rückstände durch Kavitationen (Implosion, Mikro-Jets). Abtransport durch Abspülen. Beladungsmuster Beladungsmuster So bitte nicht! Transport von Medizinprodukten … zum Aufbereitungsort und auch nach der Aufbereitung zum Anwender zurück! Das Transportsystem muss den sichereren Transport der MP sicherstellen können und damit zum Werterhalt der MP bei tragen. Das Medizinprodukt befindet sich in einem Qualitätskreislauf. Transportsicherung für empfindliche mechanische und optische Teile? Nach der Operation treffen die Medizinprodukte mehr oder weniger bald, mehr oder weniger geordnet in der Aufbereitungsabteilung ein. Vorbereitung - grobe Verschmutzungen entfernen Hohlräume, Arbeitskanäle durchspülen Demontage gem. Herstellerangabe ggf. Ultraschall, Luft aus Hohlräumen entfernen ggf. HF- Instrumente-Teile zusätzlich bearbeiten Hohlrauminstrumente aufstecken empfindliche Teile in spezielle Vorrichtung geben Kleinteile in eine Kleinteilsieb Optiken in Optikkörbe Kabel fixieren Vorreinigung gemäß Herstellerinformation Stablinsen-Optiken mit hartnäckigen Belägen Reinigungsmittel (Art.-Nr. 27661) erbsengroß auf Watteträger bringen und damit Beläge entfernen Anschließend gründliches Entfernen des Reinigungsmittels und der gelösten Beläge… ….durch einen kompletten Aufbereitungsprozess! Manuelle ( Vor- ) Reinigung Das Instrument ist, soweit möglich zerlegt bzw. geöffnet, vollständig in eine Reinigungslösung einzutauchen. Es ist sicherzustellen, dass alle äußeren/ inneren/ eingeschränkt zugänglichen Oberflächen benetzt werden (blasenfreie Befüllung von Lumen z.B. mittels Spritze). Zum Ende der erforderlichen Einwirkzeit erfolgt die mechanische Reinigung mit Hilfe von geeigneten Bürste. Eine abschließende Spülung mit kaltem Wasser ist erforderlich. Alle Tätigkeiten unter der Wasseroberfläche Manuelle Arbeitsschritte sind gefährlich. Konzentrationsmängel werden gefördert durch Zeitdruck. Arbeitsplatz-Beschreibung? Standard-Arbeits(-Verfahrens-)anweisung („SOP“)? Mitarbeiterqualifikation? Zerlegung der MP und Vorbereitung für die Reinigung: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geeignet? Ordnung schützt und mindert Risiken: Fixierung von Kleinteilen geordnet in speziellen Körben n ül g un kn oc Tr ek nf si De Zw is ch en t io sp at l is ra ut Ne un ig in Re Vo rs pü lu g ng io n un g Die Aufbereitung geschieht manuell wie maschinell vergleichbar in den Abläufen: Vergleichbarkeit über Standardarbeits- und -verfahrensanweisungen Viele Parameter entscheiden über das erzielbare Reinigungsergebnis: Programm (Art und Dauer) Erzielbarer Spüldruck (Pumpe) Effektive Wassermenge Wasserqualität Benetzung(sdruck) Sprüharme (Anordnung, Düsen und Rotationsgeschwindigkeit) Temperatur und Verlauf Reinigungsmittel (Menge, Qualität) Datenlogger als wichtiges Messinstrument der Prozessüberwachung z.B. Monitoring des Wasserdrucks im RDG Reinigung / Desinfektion maschinell im Reinigungs-Desinfektionsgerät RDG, RDG-E Für einen ordnungsgemäßen Betrieb müssen alle Herstellerangaben vorhanden sein und die (validierten) Prozessbedingungen eingehalten werden. Eignung und Kompetenz? Reinigungsparameter (Sinner‘scher Kreis) Chemie Temperatur Transportmittel Wasser Hydromechanik Zeit Desinfektion (manuell) nach der Reinigung (separat!) Instrumente mit Lumina ( insbesondere nicht einsehbare Hohlräume, Lager, Gleitflächen, Sacklöchern) sind im Tauchbad in der Regel nicht sicher desinfizierbar. Bei diesen Instrumenten führt eine Desinfektion im Tauchbad zu Sicherheitslücken, da Luftblasen im Inneren sein können. Desinfektionsmittel wirken nur bei Kontakt und genügend Zeit zur Durchdringung des Belages, der möglicherweise Mikroorganismen enthält, die dann inaktiviert werden. Zwei Wannen? Prüfung, Pflege und Funktionskontrolle Die MP sind nach der Reinigung und thermischen Desinfektion in Bezug auf Funktion und Sauberkeit manuell, visuell und taktil zu überprüfen, ggf. mit Hilfe optischer Hilfsmittel (Lupenlampe). Sind sie trocken, sauber und funktionsfähig? Die Voraussetzungen zur MP-Freigabe für die Sterilisation sind wie alle Verfahrensschritte zuvor in einer Verfahrensanweisung zu regeln. Punktuell ölen statt einsprühen Instrumentenpflege 1. Visuell-taktile Inspektion 2. Funktionsprüfung 3. Instandhaltung und Pflege Montage, Prüfung, Pflege Das gereinigte/ desinfizierte Instrument ist auf Reinheit, Vollständigkeit, Schäden und Trockenheit visuell zu prüfen. Sind noch Rückstände bzw. Verschmutzungen vorhanden, muss das Instrument manuell nachgereinigt und erneut einem vollständigen Reinigungs- und Desinfektionsprozess zugeführt werden. Beschädigtes oder korrodiertes Instrument ist auszusondern. ggf. zerlegtes Instrument ist zu montieren. Gelenke, Gewinde und Gleitflächen sind mit Instrumentenöl / Spezialfett gezielt zu pflegen. Anschließend ist eine Funktionskontrolle durchzuführen. Ölpflegestift Fa. Karl Storz Artikelnr.: 27656S Auch die Siebschalen prüfen! Herstellerangabe! Sinnvolle und standardisierte Zusammenstellung von Medizinprodukte-Einheiten (MpE) als Funktionseinheiten Zusammenstellung von MedizinprodukteEinheiten (MpE) weich und alternativ im Siebkorb (Zweckbestimmung) Verpackungskünstler Auswahl der Verpackung Sterilbarrieresystem + Schutzverpackung = Verpackungssystem DIN EN ISO 11607-1 Das Ziel: steriles Medizinprodukt bis zur Anwendung am Patienten Der Weg: Risikobewertung Schnittstellen? Lagerungsbedingungen ? Transport von A nach B ? Arbeitsweise Anwender ? Moderne Siebkorb-Verpackung Beispiel aus einer ZSVA 3 Verpackungssysteme in der Anwendung: •Folien/Papierware als Rollenware und vorgefertigte Beutel •Weichverpackung mit 2 Verpackungsbögen •Hartverpackung mit 1 Container und 1 Verpackungsbogen Sterilisation DIN EN 13060 Dampf-Klein-Sterilisatoren DIN 58947 Sterilisation - Heißluft-Sterilisatoren Dampf-Sterilisator Klasse B Heißluft-Sterilisator Sterilisation DIN EN 13060 Dampf- Kleinsterilisatoren Klasse „ B “ für Hohlkörper Klasse „ N “ für feste Instrumente Klasse „ S “ vom Hersteller definiert EN 554 Validierung EN 866 biologische Indikatoren EN 867 nicht biologische Indikatoren EN 868 Sterilisierverpackung Ein Klasse „B“ Autoklav muss auf jeden Fall einen Helix–Test nach EN 867-5: 2001 bestehen. Dampf-Sterilisationsverfahren 3 Kelvin Ausgleichzeit Plateauzeit Druck / Temperatur bar Haltezeit °C x Temperaturband T = 134 °C T = 121 °C 0,0 Unterdruck (Vakuum) Zeit-Achse Entlüften Heizen Sterilisieren Trocknen Belüften Zusammenfassung alle angelieferten MP sind einem kompletten Aufbereitungsprozess zu unterziehen Herstellerangaben beachten Prozessparameter einhalten Einwirkzeiten, Dosierungen einhalten MP mit Gelenke öffnen Zerlegbare MP zur Aufbereitung gemäß HI zerlegen Geeignete Hilfsmittel verwenden Bei allen Geräten vor Inbetriebnahme Sichtprüfung Beladung der Geräte gemäß ihrer validierten Prozesse Lückenlose, nachvollziehbare, gerichtsfeste Dokumentation Zusammenfassung ausreichendes Spülen, VE- Wasser Trocknung flusenarm, medizinische Druckluft MP rückstandsfrei verpacken abgenutzte, korrodierte, deformierte, poröse oder anderweitig beschädigte MP aussortieren MP die zur Reparatur eingesandt werden, vorher komplett aufbereitet MP pflegen gemäß HI mit geeigneten Pflegemitteln, auf Basis von Paraffinöl, behandeln Standardarbeits- bzw. Verfahrensanweisungen Das richtige Instrument am richtigen Platz? Ordnung und Struktur würden helfen… Das richtige Instrument am richtigen Platz? Sorgfältige Bewirtschaftung! Aufklappbare Schiebeschaft-Zange verbessert die Reinigbarkeit und senkt Risiken (Funktion, Hygiene). Einstufung der MP (DGSV 2013) Wie erfolgt Einstufung (KRINKO 2012 S. 1248 Tab.1)? 1. Nach Art der Anwendung: Berührung intakter Haut Hautdurchdringung, Berührung Schleimhaut Blutkontakt bzw. krankhaft veränderter Haut unkritisch semikritisch kritisch 2. Nach Art des Medizinproduktes (MP) Einfaches MP, glatte, massive Oberfläche => A „mit erhöhten Anford.“, komplexes MP, Hohlräume, schwer Zugängliche Oberfläche => B „mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung“ z.B. thermolabil Einstufung MIC- Instrumente, Optiken Auszug/Quelle: KRINKO 2012 Kritisch B Maschinelle Reinigung und Desinfektion mit zugelassenen Mitteln Sterilisation validierte Prozesse Personal Fachkundelehrgang 1 gem. DGSV Stablinsenoptiken – Produktfamilie: Herstellerinformation (HI) Stablinsenoptiken Produktabbildung Übersichttabelle ● ● X ● O ● ● ● ● ● ● ● o ● ● ● der Aufbereitungsschritt ist Bestandteil des validierten Prozesses ○ der Aufbereitungsschritt kann zusätzlich zur Reinigungsunterstützung oder optional anstatt eines validierten Verfahrens durchgeführt werden X der Aufbereitungsschritt darf aufgrund möglicher Beschädigungen NIE durchgeführt werden Hohlrauminstrumente – Produktfamilie: Herstellerinformation Hohlrauminstrumente Produktabbildung Übersichttabelle ● ● ● ● ● o ● ● ● ● der Aufbereitungsschritt ist Bestandteil des validierten Prozesses ○ der Aufbereitungsschritt kann zusätzlich zur Reinigungsunterstützung oder optional anstatt eines validierten Verfahrens durchgeführt werden X der Aufbereitungsschritt darf aufgrund möglicher Beschädigungen NIE durchgeführt werden Herstellerinformation nicht beachtet: Optikkörbe? Hebelinstrument? Zugelassene Mittel? Keine Heißluftsterilisation! Keine Dampfsterilisation! Keine Heißluftsterilisation! Standardarbeitsanweisung nicht beachtet: Validierte Prozesse? SAA „Manuelle Reinigung und Desinfektion ohne Ultraschall“! Reparaturmanagement? SAA „Umgang mit defekten Instrumenten“! Sterilbarrieresystem? SAA „Befüllen und Heißsiegeln von Beuteln und Schläuchen“! …und was schief gehen kann: Sie haben es in der Hand… Schadensfälle Undichtigkeit => Eindringen von Flüssigkeiten Schadensfälle Schadensfälle Demontage- und Montageanleitungen beachten Schadensvermeidung spart Geld und Zeit (also Geld) MIC-Instrumente geöffnet aufbereiten, sie dürfen sich aber nicht ineinander verhaken können. Validierung versus Wirklichkeit: Die Prozess-Validierung* ist eine Momentaufnahme mit/ohne externe Unterstützung eines Validierers. Die „Wirklichkeit“ ist die tägliche Produktionsaufgabe der gleichartigen Aufbereitung vieler verschiedenartiger Medizinprodukte in Klinik oder Praxis. * Validierung: Ein Prozess folgt nachprüfbar vorher unabhängig festgelegten Spezifikationen Ergebnisqualität (was kommt dabei heraus?) Einflussfaktoren bei der Validierung z.B. VerpackungsProzesse Validierung nach DIN EN ISO 11607-2 Ergebnisqualität (was beeinflusst mein Ergebnis?) Einflussfaktoren bei der Validierung Sterilisator Medizinproduktedesign Sterilisationsprozesse, VolumenStE, Druck, Temperatur, Zeit Hohlräume, Massive Instrumente, Elastomere, Textilien Betriebsmittel Wasser, Wirkmittel, Dampf, Energieversorgung ( Kapazität und Qualität ) Sterilisation Sterilbarrieresysteme Hart- und / oder Weichverpackungen Beladung Ausnutzung, Anordnung, Gewicht, Beladungskonfiguration Siebzusammenstellung Medizinprodukteeinheit (MpE) Anordnung, Gewicht, Einlagen, Verpackung Risiko-Abschätzung durch Medizinprodukte“familien“ . e s y l Endoskop-Familien r a e n d a r iko telle -E ! s i R ers RDG Gruppe 1 - Endoskope H c h pe + r u D sko -mit Luft-/Wasserkanälen o -mit einem Instrumentier-/Absaugkanal End -mit/ohne zusätzlichem Instrumentierkanal -mit/ohne Zusatzspülkanal Gastrointestinaltrakt, hauptsächlich Gastroskope u. Koloskope Gruppe 2 - Endoskope -mit Luft-/Wasserkanälen -mit einem Instrumentier-/Absaugkanal -mit/ohne zusätzlichem Instrumentierkanal -mit/ohne Albarrankanal -mit bis zu 2 Steuerkanälen für Ballonfunktionen Gastrointestinaltrakt Gruppe3 - Endoskope -mit bis zu 2 Kanälen aber ohne Kanalsystem im Versorgungsschlauch -oder ohne Kanäle im gesamten Endoskop Bronchoskopie, HNO, Urologie Einflussfaktoren für den Aufbereitungsprozess Design des Medizinproduktes „Durchlässigkeit“ (Permeabilität) innerer Lumina Material und Oberflächen (-Beschichtungen) Gelenke, Scharniere, Gewinde(gänge) Hohl(räume) Schäfte Oberflächeneigenschaften Masse Volumen Beständigkeit Prozess-Validierung In der Leitlinie zur Validierung maschineller RDG-E Prozesse sind unter anderem 15 Anlagen 6 Prüfmatrizen und 9 Checklisten zu berücksichtigen, zur Umsetzung bzw. Durchführung der Validierung. Beispiel Endoskop-Aufbereitung: von „schmutzig“ zu „sauber“ und „desinfiziert“ baulich-operative „horizontale“ Lösung Endoskope sind komplexe Medizinprodukte mit einer spezifischen System-Konfiguration und benötigen spezielle Kenntnis der stattfindenden Prozesse bis hin zur Aufbereitung Herstellerempfehlungen zur Aufbereitung (Gebrauchsanleitung, Manual, Beipackzettel, Information for Use - IFU) Die Herstellerempfehlungen werden gemäß DIN EN ISO 17664:2004 (derzeit in Revision) erstellt. Es muss dort mindestens ein validiertes Verfahren zur manuellen und maschinellen Wiederaufbereitung des MP beschrieben sein. Anforderungen an die Vorbereitung am Gebrauchsort, die zur Gewährleistung einer zufriedenstellenden Wiederaufbereitung des MP benötigt werden, müssen ggf. angegeben werden. Der Hersteller muss im Rahmen der Inverkehrbringung validieren, dass jedes in den bereitgestellten Informationen festgelegte Verfahren geeignet ist für die Wiederaufbereitung des MP zur vorgesehenen Verwendung („intended use“). Darüber hinaus ist er zur Marktbeobachtung aller seiner Medizinprodukte verpflichtet. Aufbereitung … gegebenenfalls Sterilisation Akkumulation von Resten: “Rest”risiko und Biofilm-Bildung Frequenz post-operativer Infektionen und die Qualität und Quantität der Aufbereitungszyklen gehören zusammen: neu neu • •steril steril • •keine keineProteine Proteine 1.1.klinischer klinischerEinsatz Einsatz Nächster Nächsterklinischer klinischerEinsatz Einsatz Lagerung Lagerung Sterilisation Sterilisation Reinigung Reinigung Desinfektion Desinfektion Verbesserungen für den klinischen Einsatz: Möglicherweise … geringere Häufigkeit post-operativer Infektionen höhere Qualität und größere Anzahl von Aufbereitungszyklen neu neu • •steril steril • •keine keineProteine Proteine 1.1.klinischer klinischerEinsatz Einsatz Verkürzte Transport-Zeit Nächster Nächsterklinischer klinischerEinsatz Einsatz ProteinFixierung? Zeit zum Bürsten und Spülen Reinigung Reinigung Niedertemperatur-Sterilisation mit Ethylenoxid, Wasserstoffperoxid, Peroxy-Essig, Formaldehyd Lagerung Lagerung Sterilisation Sterilisation Desinfektion Desinfektion Dokumentation ist aufgeschriebenes strukturiertes Wissen 1. Zusammenfassung der Ergebnisse 2. Abweichungen und Mängel 3. Allgemeine Angaben 4. Aufgabenstellung 5. Identifikation des Gerätes 6. Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit 7.Organisatorische Vorbedingungen zur Validierung 8. Installationskontrolle: Umgebungsbedingungen, Betriebsmittel, Ausrüstung, Wartung 9. Beschreibung des Allgemeinzustandes des Sterilisators 10. Betriebsorganisation – Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen (Schulungen, täglicher Betrieb, Arbeitsanweisungen) 11. Funktion 12. Verwendete Messmittel konkret Gelebtes QualitätsmanagementSystem (QMS) im eigenen Bereich Beispiel: Schnittstellenbeschreibung (Aufgabe Beschaffung) Bundesministerium für Gesundheit Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MedizinprodukteDurchführungsvorschrift – MPGVwV) Vom 18. Mai 2012 (in Kraft seit 1.1.2013) Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 37a des Medizinproduktegesetzes (MPG), der durch Artikel 1 Nummer 26 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2326) eingefügt worden ist, erlässt die Bundesregierung folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift: §1 Anwendungsbereich (1) Die allgemeine Verwaltungsvorschrift richtet sich an die für die Durchführung des Medizinprodukterechts zuständigen Behörden und Stellen des Bundes und der Länder. Sie gilt auch für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes. Anschreiben des zuständigen Regierungsbezirks Fristen zur Beantwortung der Fragen Dokumentation Belege zu: – Erledigter und geplanter Arbeit bzw. Veränderung (Maßnahmenkatalog) – Qualitätsmanagement – Erkennbar strukturierte Ablauforganisation – Vollständige Arbeitsplatz- und Prozessbeschreibungen – Spezielle Verfahrensanweisungen (Ansetzen von Desinfektionslösungen) – Verwendungsfertigkeit der Medizinprodukte oftmals als Kombination: Instrument (e), Zubehör, Behältnis und/oder Verpackung – Schnittstellen-Definition zu anderen Fachabteilungen „Mandanten“ oder „Lieferanten“ – Kommunikation mit den Schnittstellen-Ansprechpartnern Antwort an die Kontrollbehörde Belege und Erklärungen fristgerecht – oder (begründeten) Aufschub erbitten Präzise Beantwortung der Fragen Nachweis des „gelebten“ Qualitätsmanagement Belege zu den Aussagen, soweit erforderlich: – Ablauforganisation – Arbeitsplatz- und Prozessbeschreibungen – Verfahrensanweisung – Verwendungsfertigkeit der MP oftmals als Kombination (Instrumente, Zubehör, Behältnis, Verpackung) – Schnittstellen-Definition zu anderen Fachabteilungen „Mandanten“ oder „Lieferanten“ Problem der Verantwortlichkeit innerhalb der Kontrollbehörde (als Exekutive) Zitat aus einem Behörden-Schreiben: „Das beiliegende Protokoll (der Begehung) Begehung zeigt Mängel auf, deren Nichtbeseitigung eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung darstellen kann, kann die, da die Mängel bekannt sind, auch schuldhaft wäre (im Schadensfall wohlgemerkt). wohlgemerkt Daraus könnte ein Schadensersatzanspruch gegen den Träger erwachsen (…)“ Es wird dabei Bezug genommen auf ein komplexes Regelwerk, das von dem „im Auftrag“ handelnden fortgebildeten Mitarbeiter interpretiert wird. Bei behördlichen Maßnahmen besteht 1. keine Klarheit hinsichtlich der Ansprüche (Unterschiede von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk, von Land zu Land) 2. keine Eindeutigkeit hinsichtlich Einspruchsmöglichkeiten (mit aufschiebender Wirkung) 3. keine greifbare Instanz, die für Schadensersatz zuständig ist (OP-Ausfall, Patienten-Verunsicherung und Abwanderung, zusätzlich entstandene Kosten für bauliche und personelle Maßnahmen) 1. Aus Problemen Aufgaben machen und aus Aufgaben Lösungen fertigstellen. 2. Besser Agieren zu können statt reagieren zu müssen: Vorbereitet sein. 3. Nachfragen und liefern, Verzögerungen und Abweichungen begründen Beispiele für das, was bereits getan sein kann vor jeglicher Kontrolle: • Aufbau und Ablauforganisation • Arbeitsplatz- und Prozessbeschreibungen • Verfahrensanweisungen • Verwendungsfertigkeit der Medizinprodukte (oftmals als Kombination benötigt: Instrument(e), Zubehör, Behältnis und/oder Verpackung) • Schnittstellen-Definition zum Patienten und zu anderen Fachabteilungen oder Praxen (Klienten, Lieferanten) • Absichernde Maßnahmen (z.B. Wartungen, mikrobiologische Kontrollen) F1 = kritisch: Bedingungen, Praktiken oder Abläufe, von denen potentiell oder konkret eine unmittelbare Gefahr für das Wohlergehen und die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter ausgehen kann. Kritische Beanstandungen sind gänzlich inakzeptabel. Eine sofortige Mängelbeseitigung ist zwingend erforderlich. Beispiel: Vorliegen mehrerer schwerwiegender Beanstandungen, das Fehlen der Risikoeinstufung nach RKI, verschmutzte Medizinprodukte trotz Aufbereitung. F2 = schwerwiegend: Bedingungen, Praktiken oder Abläufe, von denen potentiell oder konkret eine mittelbare Gefahr für das Wohlergehen und die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter ausgehen kann. Eine Mängelbeseitigung ist umgehend erforderlich. Beispiel: „Schwerwiegende“ Mängel sind z.B. fehlende Validierung maschineller Prozesse, bauliche Mängel fehlende wichtige Verfahrensanweisungen. Zahlreiche „sonstige“ Beanstandungen können in der Summe eine „schwerwiegende“ Abweichung ergeben. F3 = sonstige: Bedingungen, Praktiken oder Abläufe ohne erkennbare Auswirkungen für das Wohlergehen und die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter Die Mängelbeseitigung hat zeitnah zu erfolgen. Beispiel: „Sonstige“ Mängel sind formale Mängel, fehlende oder unvollständige Schulungsdokumentation, fehlende Autorisierung der Dokumente Eine Vielzahl „sonstiger“ Beanstandungen könnte auf eine schlechte Qualität hindeuten und in der Summe eine „schwerwiegende“ Beanstandung ergeben. 117 Voraussetzungen für die MedizinprodukteAufbereitung auf dem Stand von Technik und Wissenschaft „auf der sicheren Seite“: geeigneter Gerätepark (Invest) geeignete Räumlichkeiten, Invest Räumliche und zeitliche Trennung (Aufbau, Abläufe) ufe fach- u. sachkundiges Personal (KRINKO, Weiterbildung) Weiterbildung geeignete manuell/maschinell unterstützte validierte Prozesse Mindestanforderungen in Standardarbeitsanweisungen (KRINKO) hinterlegt (standard operating procedure - SOP) SOP Regelmäßige Unterweisungen und Fortbildungen (vornehmen) vornehmen Gesetzliche Anforderungen (kennen und befolgen) befolgen Stand von Wissenschaften und Technik (beachten) beachten lückenlose nachvollziehbare Dokumentation (durchführen) hren Qualitätssicherungssystem besitzen (“leben“) Änderung der MPBetreibV (28.7.2014) Trennung der Vorschriften zu Instandhaltung und Aufbereitung von MP §3: Instandhaltung, enthält Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (und möglicherweise andere Maßnahmen), wobei die Aufbereitung nicht (mehr) als solche gilt. Die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Instandhaltung werden geregelt. Diese gelten per Verweis in § 4 Abs. 4 auch für die Aufbereitung und bleiben inhaltlich unverändert gegenüber der Vorgänger-Version. Instandhaltungsmaßnahmen sind insbesondere Inspektion und Wartung, Instandsetzungsmaßnahmen sind Reparaturmaßnahmen. Erstere sind unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen (die jener dem Produkt beizufügen hat) und enden mit einer weisungsunabhängigen Funktionsprüfung. Änderung der MPBetreibV (28.7.2014) Trennung der Vorschriften zu Instandhaltung und Aufbereitung von MP §4. Aufbereitung Abs.1: wortgleich mit dem ehemaligen §4 Abs.2 Abs. 2: wortgleich die gesetzliche Konformitätsvermutung bei Beachtung der RKI/BfArM-Empfehlung enthaltend Abs.3 gilt ab 1.10.15: Forderung einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems bei Aufbereitung von Produkten der Kategorie „Kritisch C“ durch eine behördlich anerkannte Stelle. Diese gesetzliche Vorschrift ist nunmehr (ab 1.10.) vorrangig gegenüber der Ausnahmereglung der KRINKO-Empfehlung (am RKI gemeinsam mit BfArM), ein Verstoß dagegen bußgeldbewehrt (bis zu € 25.000). Änderung der MPBetreibV (28.7.2014) Dr. med. Dipl.-Ing Thomas W. Fengler CLEANICAL gmbh Genthiner Strasse 11 10785 Berlin Germany [email protected]
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