Merkblatt für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a der

Merkblatt für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung – Bewachungsgewerbe
Einer Erlaubnis bedarf, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht.
Typische Tätigkeiten sind:
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Fahrzeug- und Gebäudebewachung
Werkschutz
Veranstaltungsdienst, Türsteher, Einlassdienst
Fluggastkontrolle
Durchführung von Geld- und Werttransporten
Personenschutz
Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken.
Homesitting- bzw. Haushüter-Agenturen
Kauf- bzw. Warenhausdetektive
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die örtliche Ordnungsbehörde Ihres Wohnsitzes zuständig.
Stadt Eisenhüttenstadt
Fachbereich Ordnungsverwaltung und Bürgerservice
Bereich Sicherheit und Ordnung /Gewerbe
Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt
Frau Stender, Frau Scholz
Zimmer 104 Telefon: 03364-566201
Fax: 03364-566212
Im Erlaubnisverfahren sind die folgenden Unterlagen beizubringen:
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Personaldokument
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Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller bzw. bei juristischen Personen für alle Vertretungsberechtigten zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller bzw. Vertretungsberechtigte
zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
Hausanschrift:
Stadt Eisenhüttenstadt
Zentraler Platz
15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: (03364) 566-0
Öffnungszeiten:
montags:
09:00 bis 14:00 Uhr
dienstags: 09:00 bis 18:30 Uhr
mittwochs:
geschlossen
donnerstags: 07:00 bis 14:00 Uhr
freitags:
09:00 bis 12:00 Uhr
Internet: www.eisenhuettenstadt.de
* Ein elektronischer Rechtsverkehr mit der Stadt Eisenhüttenstadt ist noch nicht möglich.
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Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes - für Eisenhüttenstadt
Finanzamt Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 53 in 15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335-5601399
Fax: 0335-5601202
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Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes und des Zentralen Vollstreckungsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz
hatte - für Eisenhüttenstadt:
Amtsgericht Eisenhüttenstadt
Schuldnerverzeichnis
Diehloer Straße 62 in 15890 Eisenhüttenstadt
Tel.: 03364-40500
Fax. 03364-405023
Amtsgericht Nauen
Paul-Jerchel-Str. 9 in 14641 Nauen
Tel.: 03321-4452-104 Fax: 03321-4452125
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Auskunft der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes - für Eisenhüttenstadt
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335-366-0
Fax: 0335-366 4279
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Auszug aus dem Handelsregister bzw. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
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Nachweis über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe durch die Industrie- und Handelskammer
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Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer - erforderlich bei :
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Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich
öffentlichem Verkehr,
Schutz vor Ladendieben,
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
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Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
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Nachweis der für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes erforderlichen Mittel oder
Sicherheiten
Beschäftigte Wachpersonen
Vor Einstellungen von Wachpersonen sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Führungszeugnis,
Unterrichtungs- bzw. Sachkundenachweis
Die Meldung hat folgende Informationen zu enthalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, -ort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Datum der Einstellung
Einmal jährlich sind die aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Wachpersonen zu melden
Gebühren
Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Tarifstelle 2.2.4.
Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes
Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen
128 – 1.279 €
25 – 210 €