Allgemeine Einkaufsbedingungen der Inter

Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH
§1
Allgemeines- Geltungsbereich
Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den
Einkaufsbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH abweichende Bedingungen
des Lieferanten erkennt Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH nicht an, es sei denn, InterPapier Handelsgesellschaft mbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die
Einkaufsbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH gelten auch dann, wenn
diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Einkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Lieferanten, die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.
Die Einkaufsbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
§2
Vertragsabschluss
Nur
schriftliche
Vereinbarungen
Bestellungen
bedürfen
sind
der
rechtsverbindlich.
schriftlichen
Telefonische
Bestätigung
oder
durch
mündliche
Inter-Papier-
Handelsgesellschaft mbH. Die Bestellung ist der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH
unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der
Lieferer nicht binnen zwei Wochen nach Zugang widerspricht. Der Umfang der
Leistungspflicht des Lieferanten ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss übermittelten
Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen oder, falls solche fehlen, aus den Angaben in
Angeboten und Prospekten des Lieferanten.
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§3
Liefertermin
Die Liefertermine sind einzuhalten. Alle Bestellungen, welche eine nach Datum und Ort
spezifizierte Lieferung zum Gegenstand haben, sind so genannte Fixgeschäfte, d. h. die
Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH hat im Falle der Lieferverspätung das Recht, ohne
Gewährung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und im Falle des Verschuldens
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Lieferer kann sich auf eine
Terminüberschreitung, die auf höherer Gewalt zurückzuführen ist, nur dann berufen, wenn er
der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH den Grund unverzüglich nach Bekanntwerden
mitgeteilt hat. In allen übrigen Fällen der Überschreitung von Lieferterminen behält InterPapier-Handelsgesellschaft mbH sich vor, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen
Ansprüche, entweder Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Von
Unterlieferanten des Lieferers zu vertretende Verzögerungen gelten als vom Lieferer zu
vertreten.
§4
Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH
ungekürzt zu. Unabhängig davon ist Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH berechtigt, vom
Lieferanten nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem
Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der
Ersatzlieferung erforderliche Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24
Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten auch für Ersatzlieferungen und
Nachbesserung insbesondere beginnen nach Durchführung der Mängelbeseitigung für diese
Leistungen die Fristen von neuem.
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Alle Kosten, die der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH durch das Verschulden des
Lieferers erwachsen, trägt der Lieferer. Dieser Anspruch erstreckt sich insbesondere im Falle
der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes auch auf die zum Zwecke der Nacherfüllung
gegenüber
den
Kunden
der
Inter-Papier-Handelsgesellschaft
mbH
erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten sowie
Schadensersatzleistungen. Der Lieferer hat die Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH von
diesen Ansprüchen freizuhalten.
§5
Eigentumsvorbehalt
Aufgrund der Tatsache, dass die von Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH bestellten
Waren in der Regel durch Weiterveräußerung an Dritte und dortige Bearbeitung und
Verarbeitung in neue Erzeugnisse übergehen, müssen alle Lieferungen an die Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH frei von Eigentumsvorbehalten erfolgen.
§6
Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung und Lieferung - die Frist
beginnt mit dem jeweils späteren Termin – innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder
innerhalb 30 Tagen netto.
§7
Sonstiges
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlung ist Sitz der Inter-Papier Handelsgesellschaft
mbH. Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der vorgeschriebene Bestimmungsort.
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Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die
Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf.
Für die Auslegung handelsüblicher Lieferklauseln gelten die Incoterms 2010.