Allgemeine Einkaufsbedingungen der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH §1 Allgemeines- Geltungsbereich Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Einkaufsbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennt Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH nicht an, es sei denn, InterPapier Handelsgesellschaft mbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Einkaufsbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten, die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt. Die Einkaufsbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. §2 Vertragsabschluss Nur schriftliche Vereinbarungen Bestellungen bedürfen sind der rechtsverbindlich. schriftlichen Telefonische Bestätigung oder durch mündliche Inter-Papier- Handelsgesellschaft mbH. Die Bestellung ist der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Lieferer nicht binnen zwei Wochen nach Zugang widerspricht. Der Umfang der Leistungspflicht des Lieferanten ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss übermittelten Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen oder, falls solche fehlen, aus den Angaben in Angeboten und Prospekten des Lieferanten. -2- §3 Liefertermin Die Liefertermine sind einzuhalten. Alle Bestellungen, welche eine nach Datum und Ort spezifizierte Lieferung zum Gegenstand haben, sind so genannte Fixgeschäfte, d. h. die Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH hat im Falle der Lieferverspätung das Recht, ohne Gewährung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und im Falle des Verschuldens Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Lieferer kann sich auf eine Terminüberschreitung, die auf höherer Gewalt zurückzuführen ist, nur dann berufen, wenn er der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH den Grund unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt hat. In allen übrigen Fällen der Überschreitung von Lieferterminen behält InterPapier-Handelsgesellschaft mbH sich vor, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche, entweder Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Von Unterlieferanten des Lieferers zu vertretende Verzögerungen gelten als vom Lieferer zu vertreten. §4 Gewährleistung Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH ungekürzt zu. Unabhängig davon ist Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH berechtigt, vom Lieferanten nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderliche Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten auch für Ersatzlieferungen und Nachbesserung insbesondere beginnen nach Durchführung der Mängelbeseitigung für diese Leistungen die Fristen von neuem. -3- Alle Kosten, die der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH durch das Verschulden des Lieferers erwachsen, trägt der Lieferer. Dieser Anspruch erstreckt sich insbesondere im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes auch auf die zum Zwecke der Nacherfüllung gegenüber den Kunden der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten sowie Schadensersatzleistungen. Der Lieferer hat die Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH von diesen Ansprüchen freizuhalten. §5 Eigentumsvorbehalt Aufgrund der Tatsache, dass die von Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH bestellten Waren in der Regel durch Weiterveräußerung an Dritte und dortige Bearbeitung und Verarbeitung in neue Erzeugnisse übergehen, müssen alle Lieferungen an die Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH frei von Eigentumsvorbehalten erfolgen. §6 Zahlung Die Zahlung erfolgt nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung und Lieferung - die Frist beginnt mit dem jeweils späteren Termin – innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. §7 Sonstiges Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlung ist Sitz der Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH. Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der vorgeschriebene Bestimmungsort. -4- Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf. Für die Auslegung handelsüblicher Lieferklauseln gelten die Incoterms 2010.
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