Amt für Umwelt Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen Merkblatt Inhalt und Zielpublikum Das vorliegende Merkblatt ersetzt das bisherige Merkblatt TG 11 «Sekundärbaustoffe aus mineralischen Bauabfällen». Es zeigt auf, wie der korrekte Einsatz von Recyclingbaustoffen im Hoch- und im Tiefbau erfolgt. Es wird ausgeführt, unter welchen Bedingungen die Recyclingbaustoffe eingesetzt werden können und wann der Einsatz meldepflichtig oder verboten ist. Das Merkblatt richtet sich an Anwender von Recyclingbaustoffen im Hoch- und Tiefbau: • Unternehmen / Baufirmen • Städte und Gemeinden Merkblatt | März 2016 Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen Recyclingbaustoffe können sowohl im Hoch- die den entsprechenden Normen genügen. als auch im Tiefbau eingesetzt werden. Werden nicht konforme Recyclingbaustoffe Dies schont die natürlichen Ressourcen. verwendet, oder werden sie nicht korrekt Der Einsatz ist aber an Vorschriften und eingebaut, können Bau- oder Umweltschä- Richtlinien gebunden. Wichtig ist auch, dass den die Folge sein. nur Recyclingbaustoffe eingesetzt werden, Begriffe – Recyclingbaustoffe Aus der Aufbereitung der vier Bauabfallkategorien (Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch) entstehen sechs Recyclingbaustoffe (Asphaltgranulat, die Recycling-Kiessande P, A und B, Betongranulat und Mischabbruchgranulat). Asphaltgranulat • Der auf eine Stückgrösse von maximal 32 mm zerkleinerte Ausbauasphalt • Der durch schichtweises Kaltfräsen eines Asphaltbelages gewonnene, kleinstückige Fräsasphalt (Fräsgut) Recycling-Kiessande P, A und B • Durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten und von hydraulisch stabilisierten Fundations- und Tragschichten hergestellte Recyclingbaustoffe. Die Buchstaben P, A und B weisen auf unterschiedliche Anteile an Kiessand und anderen Bauabfällen hin (P: 95 % Kiessand, A: 80 % Kiessand und 20 % Asphalt, B: 80 % Kiessand und 20 % Betonabbruch) Betongranulat • Der durch Aufbereiten von Betonabbruch hergestellte Recyclingbaustoff Mischabbruchgranulat • Der durch Aufbereiten von Mischabbruch hergestellte Recyclingbaustoff Qualitätsanforderungen an Recyclingbaustoffe (Anteile in %) Bauabfallkategorien Ausbauasphalt Kiessand Betonabbruch Mischabbruch Fremdstoffe 80 20 Recycling-Kiessand P 4 95 4 1 0,3 Recycling-Kiessand A 20 2) 80 4 1 0,3 Recycling-Kiessand B 4 80 20 1 0,3 2 0,3 RecyclingBaustoffe Asphaltgranulat Betongranulat Mischabbruchgranulat 3 3) 3 Hauptgemengteil: minimaler Anteil in Massenprozent Nebengemengteil: maximaler Anteil in Massenprozent 2 95 0,3 1) 97 0,3 % Fremdstoffe ohne Gips 1,0 % Gips 1,0 % Glas Fremdstoffe Maximale Gesamtanteile in Massenprozent (Holz, Papier, Kunststoffe, Metalle, Gips, ...) 1) Asphaltgranulat, welches heiss aufbereitet wird, darf aus bautechnischen Gründen keine Fremdstoffe enthalten. 2) 20 % gemäss Richtlinie 31/06 des Bundesamts für Umwelt für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, 2006 3) Betongranulat, welches als Zuschlagstoff für klassifizierten Beton vorgesehen ist, darf keinen Ausbauasphalt enthalten. 2 | Merkblatt | Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen | März 2016 Deklarationsblatt für Recycling Einbau von Recyclingbaustoffen im Einbau von Recyclingbaustoffen baustoffe Hochbau im Tiefbau / Notwendigkeit einer Bei der Abgabe von hergestellten Recy- Damit die Recyclingbaustoffe im Hochbau Deckschicht clingbaustoffen muss der Hersteller diese eingesetzt werden können, müssen sie Auch Recyclingbaustoffe, die für An- deklarieren und dem Bezüger das «Dekla- die hohen Qualitätsanforderungen gemäss wendungen im Tiefbau vorgesehen sind, rationsblatt für Recyclingbaustoffe» mit- BAFU-Richtlinie für die Verwertung von müssen die entsprechenden Qualitäts- geben. Das Deklarationsblatt enthält die mineralischen Bauabfällen und die ein- anforderungen erfüllen. Werden Recycling- Angaben zu den abgegebenen Recycling- schlägigen Schweizer Normen (SN) ein- baustoffe im Tiefbau eingesetzt, beispiels- baustoffen sowie konkrete Hinweise für halten. Insbesondere gilt die Norm SN 670 weise für Strassenkofferungen, müssen den korrekten Einsatz (siehe Publikatio- 119a-NA «Gesteinskörnungen für unge- sie – je nach Baustoff und Art des Ein nen). bundene und hydraulisch gebundene satzes – mit einer Deckschicht versehen Gemische für Ingenieur- und Strassenbau. oder dann in hydraulisch oder bituminös Ungebundene Gemische, Anforderungen», gebundener Form eingesetzt werden. die seit 1. August 2011 gültig ist (siehe Publikationen). Einsatz der Recyclingbaustoffe Verwendungsmöglichkeiten Recycling-Baustoffe Einsatz in loser Form Einsatz in gebundener Form ohne Deckschicht mit Deckschicht * ** Asphaltgranulat hydraulisch gebunden bituminös gebunden Recycling-Kiessand P Recycling-Kiessand A Recycling-Kiessand B Betongranulat Mischabbruchgranulat Verwendung möglich ** * Verwendung möglich mit einer Einschränkung: Als Planie-Material nur unter bituminöser Deckschicht Verwendung nicht zugelassen Verwendung nur möglich, wenn die Schichtstärke maximal 7 cm beträgt und das Asphaltgranulat gewalzt wird 3 | Merkblatt | Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen | März 2016 Anforderungen an den Einsatz • Kalt eingebrachtes und gewalztes Richtlinien / Normen / Formulare von Recyclingbaustoffen in loser Asphaltgranulat ist dem «Verwerten in • Bundesamt für Umwelt (BAFU): Richtlinie Form im Tiefbau gebundener Form» nicht gleichgestellt. für die Verwertung mineralischer Bauabfälle – Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Folgende grundsätzlichen Anforderungen gelten beim Einsatz von Recyclingbaustof- Einsatzmöglichkeiten für Betonabbruch, Mischabbruch. 2. aktuali- fen in loser Form im Tiefbau: Asphaltgranulat in Wald und Flur; sierte Auflage 2006 • In Grundwasserschutzzonen und -schutz Meldepflicht • Schweizer Norm SN 670 119a - NA arealen dürfen Recyclingbaustoffe nur Gemäss kantonaler Richtlinie betreffend (EN 13242 / EN 13285): Gesteinskör- mit Bewilligung der kantonalen Behörde den Einbau von Recyclingbaustoffen nungen für ungebundene und hydraulisch eingesetzt werden. bei Flur- und Waldstrassen sowie Wander gebundene Gemische für Ingenieur- und wegen bestehen im Kanton Thurgau fol- Strassenbau. Ungebundene Gemische, gende Einschränkungen: Anforderungen. • Der Mindestabstand zum Grundwasserhöchststand beträgt 2 m. • Die maximale Schichtstärke beträgt 2 m; • Es gilt eine Meldepflicht für Asphalt • Departement für Bau und Umwelt des für Recycling-Kiessand P besteht keine granulat, das in loser Form und ohne Kantons Thurgau: Richtlinie des Depar- Einschränkung. Deckbelag bei Flurstrassen eingebaut tements für Bau und Umwelt betreffend wird. Das entsprechende Meldeformular den Einbau von Recyclingbaustoffen bei ist diese innerhalb von 3 Monaten auf ist auszufüllen und beim Amt für Umwelt Flur- und Waldstrassen sowie Wander zubringen. Als Deckschicht gelten binde einzureichen (siehe Publikationen). wegen vom 21. Februar 2013 (www.um- • Der Einbau von Asphaltgranulat bei welt.tg.ch Ò Abfall Ò Formulare/Merk- • Wenn eine Deckschicht notwendig ist, mittelgebundene Schichten (dichter Asphalt- oder Betonbelag), welche die Wanderwegen und Waldstrassen ist nicht blätter Abfall Ò Merkblätter Ò DBU Durchsickerung des Recyclingmaterials zugelassen. Richtlinie für den Einbau von Recyclingbaustoffen in Flur-, Wald- und Wanderwe- mit Niederschlägen verhindern. • Die Verwendung von Recyclingbaustoffen für Sicker- und Drainageschichten ist nicht erlaubt. • Damm- und Geländeaufschüttungen sind nur mit Recycling-Kiessand P erlaubt. • Der Einsatz von Recyclingbaustoffen für den Pistenbau in Abbaustellen (z. B. Kiesgruben) ist nicht zulässig. Spezielle Anforderungen an den Einbau von Asphaltgranulat Rechtsgrundlagen • Bundesgesetz über den Umweltschutz gen) • Meldeformular für den Einbau von (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Okto- Asphaltgranulat in Flurstrassen ber 1983 (www.umwelt.tg.ch Ò Abfall Ò Formu- • Verordnung über die Vermeidung und die lare/Merkblätter Abfall Ò Formulare Ò Entsorgung von Abfällen (Abfallverord- Meldeformular für den Einbau von As- nung, VVEA) vom 4. Dezember 2015 • Kanton Thurgau: Gesetz über die Abfall phaltgranulat in Flurstrassen) • «Deklarationsblatt für Recyclingbau- bewirtschaftung (AbfallG) vom 4. Juli stoffe» gemäss Anhang 1 des Fakten- 2007 blattes BAU 5: Recyclingbaustoffe • Kanton Thurgau: Verordnung des Regie- (Qualitätsanforderungen, Deklaration) Die Anforderungen an den Einbau von rungsrates zum Gesetz über die Abfallbe- (www.kvu.ch/de/vollzugsordner Ò Voll- Asphaltgranulat gemäss BAFU-Richtlinie wirtschaftung (AbfallV) vom 18. Dezem- zugsordner Abfall & Ressourcen Ost- zur Verwertung von mineralischen Bau ber 2007 schweiz Ò Dokumente Ò Dokumente abfällen sind folgende: anzeigen Ò Faktenblatt BAU 5) • Das Asphaltgranulat darf maximal 250 mg polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe pro kg enthalten Wer hilft weiter? (5‘000 mg PAK/kg Bindemittel). Amt für Umwelt, • Der lose Einbau von Asphaltgranulat ist Abteilung Abfall und Boden nur dann möglich, wenn die Schichtstärke T 058 345 51 51, F 058 345 52 52 maximal 7 cm beträgt und die eingebaute www.umwelt.tg.ch Schicht gewalzt wird. 4 | Merkblatt | Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen | März 2016
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