Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen

Amt für Umwelt
Einsatz von mineralischen
Recyclingbaustoffen
Merkblatt
Inhalt und Zielpublikum
Das vorliegende Merkblatt ersetzt das bisherige Merkblatt TG 11
«Sekundärbaustoffe aus mineralischen Bauabfällen». Es zeigt auf, wie
der korrekte Einsatz von Recycling­baustoffen im Hoch- und im Tiefbau erfolgt. Es wird ausgeführt, unter welchen Bedingungen die Recyclingbaustoffe eingesetzt werden können und wann der Einsatz meldepflichtig oder verboten ist. Das Merkblatt richtet sich an An­wender
von Recyclingbaustoffen im Hoch- und Tiefbau:
• Unternehmen / Baufirmen
• Städte und Gemeinden
Merkblatt | März 2016
Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen
Recyclingbaustoffe können sowohl im Hoch-
die den entsprechenden Normen genügen.
als auch im Tiefbau eingesetzt werden.
Werden nicht konforme Recyclingbaustoffe
Dies schont die natürlichen Ressourcen.
verwendet, oder werden sie nicht korrekt
Der Einsatz ist aber an Vorschriften und
eingebaut, können Bau- oder Umweltschä-
Richtlinien gebunden. Wichtig ist auch, dass
den die Folge sein.
nur Recyclingbaustoffe eingesetzt werden,
Begriffe – Recyclingbaustoffe
Aus der Aufbereitung der vier Bauabfallkategorien (Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch) entstehen
sechs Recyclingbaustoffe (Asphaltgranulat, die Recycling-Kiessande P, A und B, Betongranulat und Mischabbruchgranulat).
Asphaltgranulat
• Der auf eine Stückgrösse von maximal 32 mm zerkleinerte Ausbauasphalt
• Der durch schichtweises Kaltfräsen eines Asphaltbelages gewonnene, kleinstückige Fräsasphalt (Fräsgut)
Recycling-Kiessande
P, A und B
• Durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten und von hydraulisch
stabilisierten Fundations- und Tragschichten hergestellte Recyclingbaustoffe. Die Buchstaben P, A und B
weisen auf unterschiedliche Anteile an Kiessand und anderen Bauabfällen hin (P: 95 % Kiessand, A: 80 %
Kiessand und 20 % Asphalt, B: 80 % Kiessand und 20 % Betonabbruch)
Betongranulat
• Der durch Aufbereiten von Betonabbruch hergestellte Recyclingbaustoff
Mischabbruchgranulat
• Der durch Aufbereiten von Mischabbruch hergestellte Recyclingbaustoff
Qualitätsanforderungen an Recyclingbaustoffe (Anteile in %)
Bauabfallkategorien
Ausbauasphalt
Kiessand
Betonabbruch
Mischabbruch
Fremdstoffe
80
20
Recycling-Kiessand P
4
95
4
1
0,3
Recycling-Kiessand A
20 2)
80
4
1
0,3
Recycling-Kiessand B
4
80
20 1
0,3
2
0,3
RecyclingBaustoffe
Asphaltgranulat
Betongranulat
Mischabbruchgranulat
3 3)
3
Hauptgemengteil: minimaler Anteil in Massenprozent
Nebengemengteil: maximaler Anteil in Massenprozent
2
95
0,3 1)
97
0,3 % Fremdstoffe ohne Gips
1,0 % Gips
1,0 % Glas
Fremdstoffe Maximale Gesamtanteile in Massenprozent (Holz, Papier, Kunststoffe, Metalle, Gips, ...)
1)
Asphaltgranulat, welches heiss aufbereitet wird, darf aus bautechnischen Gründen keine Fremdstoffe enthalten.
2)
20 % gemäss Richtlinie 31/06 des Bundesamts für Umwelt für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, 2006
3)
Betongranulat, welches als Zuschlagstoff für klassifizierten Beton vorgesehen ist, darf keinen Ausbauasphalt enthalten.
2 | Merkblatt | Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen | März 2016
Deklarationsblatt für Recycling­
Einbau von Recyclingbaustoffen im
Einbau von Recyclingbaustoffen
baustoffe
Hochbau
im Tiefbau / Notwendigkeit einer
Bei der Abgabe von hergestellten Recy-
Damit die Recyclingbaustoffe im Hochbau
Deckschicht
clingbaustoffen muss der Hersteller diese
eingesetzt werden können, müssen sie
Auch Recyclingbaustoffe, die für An-
deklarieren und dem Bezüger das «Dekla-
die hohen Qualitätsanforderungen gemäss
wendungen im Tiefbau vorgesehen sind,
rationsblatt für Recyclingbaustoffe» mit-
BAFU-Richtlinie für die Verwertung von
müssen die entsprechenden Qualitäts-
geben. Das Deklarationsblatt enthält die
mineralischen Bauabfällen und die ein-
anforderungen erfüllen. Werden Recycling-
Angaben zu den abgegebenen Recycling-
schlägigen Schweizer Normen (SN) ein-
baustoffe im Tiefbau eingesetzt, beispiels-
baustoffen sowie konkrete Hinweise für
halten. Insbesondere gilt die Norm SN 670
weise für Strassenkofferungen, müssen
den korrekten Einsatz (siehe Publikatio-
119a-NA «Gesteinskörnungen für unge-
sie – je nach Baustoff und Art des Ein­
nen).
bundene und hydraulisch gebundene
satzes – mit einer Deckschicht versehen
Gemische für Ingenieur- und Strassenbau.
oder dann in hydraulisch oder bituminös
Ungebundene Gemische, Anforderungen»,
gebundener Form eingesetzt werden.
die seit 1. August 2011 gültig ist (siehe
Publikationen).
Einsatz der Recyclingbaustoffe
Verwendungsmöglichkeiten
Recycling-Baustoffe
Einsatz in loser Form
Einsatz in gebundener Form
ohne Deckschicht
mit Deckschicht
*
**
Asphaltgranulat
hydraulisch gebunden
bituminös gebunden
Recycling-Kiessand P
Recycling-Kiessand A
Recycling-Kiessand B
Betongranulat
Mischabbruchgranulat
Verwendung möglich
**
*
Verwendung möglich mit einer Einschränkung: Als Planie-Material nur unter bituminöser Deckschicht
Verwendung nicht zugelassen
Verwendung nur möglich, wenn die Schichtstärke maximal 7 cm beträgt und das Asphaltgranulat gewalzt wird
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Anforderungen an den Einsatz
• Kalt eingebrachtes und gewalztes
Richtlinien / Normen / Formulare
von Recyclingbaustoffen in loser
Asphaltgranulat ist dem «Verwerten in
• Bundesamt für Umwelt (BAFU): Richtlinie
Form im Tiefbau
gebundener Form» nicht gleichgestellt.
für die Verwertung mineralischer Bauabfälle – Ausbauasphalt, Strassenaufbruch,
Folgende grundsätzlichen Anforderungen
gelten beim Einsatz von Recyclingbaustof-
Einsatzmöglichkeiten für
Betonabbruch, Mischabbruch. 2. aktuali-
fen in loser Form im Tiefbau:
Asphalt­granulat in Wald und Flur;
sierte Auflage 2006
• In Grundwasserschutzzonen und -schutz­
Meldepflicht
• Schweizer Norm SN 670 119a - NA
arealen dürfen Recyclingbaustoffe nur
Gemäss kantonaler Richtlinie betreffend
(EN 13242 / EN 13285): Gesteinskör-
mit Bewilligung der kantonalen Behörde
den Einbau von Recyclingbaustoffen
nungen für ungebundene und hydraulisch
eingesetzt werden.
bei Flur- und Waldstrassen sowie Wander­
gebundene Gemische für Ingenieur- und
wegen bestehen im Kanton Thurgau fol-
Stras­senbau. Ungebundene Gemische,
gende Einschränkungen:
Anforderungen.
• Der Mindestabstand zum Grundwasserhöchststand beträgt 2 m.
• Die maximale Schichtstärke beträgt 2 m;
• Es gilt eine Meldepflicht für Asphalt­
• Departement für Bau und Umwelt des
für Recycling-Kiessand P besteht keine
granulat, das in loser Form und ohne
Kantons Thurgau: Richtlinie des Depar-
Einschränkung.
Deckbelag bei Flurstrassen eingebaut
tements für Bau und Umwelt betreffend
wird. Das entsprechende Meldeformular
den Einbau von Recyclingbaustoffen bei
ist diese innerhalb von 3 Monaten auf­
ist auszufüllen und beim Amt für Umwelt
Flur- und Waldstrassen sowie Wander­
zubringen. Als Deckschicht gelten binde­
einzureichen (siehe Publikationen).
wegen vom 21. Februar 2013 (www.um-
• Der Einbau von Asphaltgranulat bei
welt.tg.ch Ò Abfall Ò Formulare/Merk-
• Wenn eine Deckschicht notwendig ist,
mittelgebundene Schichten (dichter
Asphalt- oder Betonbelag), welche die
Wanderwegen und Waldstrassen ist nicht
blätter Abfall Ò Merkblätter Ò DBU
Durchsickerung des Recyclingmaterials
zugelassen.
Richtlinie für den Einbau von Recyclingbaustoffen in Flur-, Wald- und Wanderwe-
mit Niederschlägen verhindern.
• Die Verwendung von Recyclingbaustoffen für Sicker- und Drainageschichten ist
nicht erlaubt.
• Damm- und Geländeaufschüttungen sind
nur mit Recycling-Kiessand P erlaubt.
• Der Einsatz von Recyclingbaustoffen
für den Pistenbau in Abbaustellen (z. B.
Kiesgruben) ist nicht zulässig.
Spezielle Anforderungen an den
Einbau von Asphaltgranulat
Rechtsgrundlagen
• Bundesgesetz über den Umweltschutz
gen)
• Meldeformular für den Einbau von
(Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Okto-
Asphaltgranulat in Flurstrassen
ber 1983
(www.umwelt.tg.ch Ò Abfall Ò Formu-
• Verordnung über die Vermeidung und die
lare/Merkblätter Abfall Ò Formulare Ò
Entsorgung von Abfällen (Abfallverord-
Meldeformular für den Einbau von As-
nung, VVEA) vom 4. Dezember 2015
• Kanton Thurgau: Gesetz über die Abfall­
phaltgranulat in Flurstrassen)
• «Deklarationsblatt für Recyclingbau-
bewirtschaftung (AbfallG) vom 4. Juli
stoffe» gemäss Anhang 1 des Fakten-
2007
blattes BAU 5: Recyclingbaustoffe
• Kanton Thurgau: Verordnung des Regie-
(Qualitätsanforderungen, Deklaration)
Die Anforderungen an den Einbau von
rungsrates zum Gesetz über die Abfallbe-
(www.kvu.ch/de/vollzugsordner Ò Voll-
Asphaltgranulat gemäss BAFU-Richtlinie
wirtschaftung (AbfallV) vom 18. Dezem-
zugsordner Abfall & Ressourcen Ost-
zur Verwertung von mineralischen Bau­
ber 2007
schweiz Ò Dokumente Ò Dokumente
abfällen sind folgende:
anzeigen Ò Faktenblatt BAU 5)
• Das Asphaltgranulat darf maximal
250 mg polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe pro kg ent­halten
Wer hilft weiter?
(5‘000 mg PAK/kg Bindemittel).
Amt für Umwelt,
• Der lose Einbau von Asphaltgranulat ist
Abteilung Abfall und Boden
nur dann möglich, wenn die Schichtstärke
T 058 345 51 51, F 058 345 52 52
maximal 7 cm beträgt und die eingebaute
www.umwelt.tg.ch
Schicht gewalzt wird.
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