1 Rede von Landrat Karl Röckinger zum Haushalt 2016 in der Sitzung des Kreistags am 09.11.2015 Es gilt das gesprochene Wort! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Kreistags, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, inspiriert durch ein Wochenende in Weimar möchte ich meiner Haushaltsrede 2016 ein Zitat von Johann Wolfgang von Goethe, der ja nicht nur Dichter sondern auch versierter Verwaltungsmanager war, voranstellen: "Erfolgreich zu sein, setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen." Ein Ziel ist aktuell besonders klar. Wir wollen die Herausforderungen des nach wie vor ungebremsten Zustroms von Flüchtlingen meistern und nicht kapitulieren, obwohl es von Woche zu Woche schwieriger wird, wöchentlich 100 Plätze zu Verfügung zu stellen und wir jetzt sogar Notunterkünfte in Zelten einrichten müssen. Nach wie vor greifen die von der hohen Politik versprochenen Entlastungen in keinster Weise. Auch die am Donnerstag von der Regierungskoalition in Berlin vereinbarten Änderungen werden Monate brauchen, bis sie wirken. Sie sollen ja insbesondere neue Zuwanderer ohne Bleiberechtsperspektive betreffen. Deren Zustrom hat ja bekanntlich schon nachgelassen. Tatsächlich sind aber noch viele Menschen ohne Bleiberechtigung, vor allem aus den Westbalkanstaaten, in unseren Unterkünften untergebracht und belegen dringend notwendige Plätze für Flüchtlinge, um die wir uns kümmern müssen. Es sind auch noch keine ernsthaften Ansätze erkennbar, bundesweit eine Offensive zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht nur für Flüchtlinge zu starten. 2 Dies brauchen aber unsere Städte und Gemeinden. Ohne solche Initiativen wird die 2. Herkulesaufgabe nach der vorläufigen Unterbringung bei den Kreisen, die Anschlussunterbringung nicht zu schaffen sein. Ich werde später darauf zurückkommen. An dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich vielen Menschen danken, die mit uns gemeinsam die täglich wachsenden Aufgaben stemmen. An erster Stelle nenne ich ausnahmsweise das eigene Team im Landratsamt. In den beiden insbesondere betroffenen Ämtern, dem Amt für Migration und Flüchtlinge und im Amt für technische Dienste, aber auch in den Ämtern, die Hilfestellung leisten und/oder Personal für die hauptsächlich betroffenen Ämtern zur Verfügung zu stellen. Ohne den von Goethe genannten brennenden Wunsch das Unmögliche zu schaffen, hätten wir schon längst nach Karlsruhe und Stuttgart melden müssen, es geht nicht mehr. Ein ganz persönlicher Dank geht stellvertretend für viele an meinen Stellvertreter, Herrn Ersten Landesbeamten Wolfgang Herz, der die Arbeit insgesamt koordiniert und unserem Lenkungsstab vorsteht. Nicht minder herzlich möchte ich vielen Bürgermeistern und Kolleginnen und Kollegen in den Bürgermeisterämtern für die großartige Unterstützung danken. Last but not least den vielen Ehrenamtlichen, die Herausragendes leisten. Wir haben uns erst kürzlich ausgetauscht und die neue Dezernentin Frau Kreeb wird unsere Unterstützung weiter strukturieren. Dabei planen wir auch, vor Ort den Aufbau von Strukturen zur Stützung des Ehrenamts zu fördern. Ich möchte es damit vorläufig mit dem Thema Migration bewenden lassen und werde bei den einzelnen Dezernaten nochmals darauf zurückkommen. Gott sei Dank sind wir trotz allen Problemen in Sachen Flüchtlinge in unserem Land in einer guten Situation. Die Lebensverhältnisse der Bevölkerung sind, von immer vorkommenden Ausnahmen abgesehen, nicht schlecht. Wir müssen aber trotzdem wachsam sein. Die Konjunktur kann schlechter werden. Niemand weiß, wie sich der massenweise Betrug des VW-Konzerns an seinen Kunden auf die Nachfrage nach deutschen Produkten insgesamt auswirken wird. Unser Raum ist abhängig von der Automobilbranche. Sei es in der Produktion hochwertiger Metallteile oder im Forschungs- und Entwicklungsbereich. 3 Wir tun also gut daran, nicht zu überziehen und auf Herausforderungen zu reagieren, notwendige Veränderungen in die Wege zu leiten. Dies vorausgeschickt möchte ich jetzt mit den Stichpunkten und aktuellen Themen aus dem Dezernat 1 beginnen: Der Stellenplan 2016 ist geprägt durch einen erheblichen Stellenzuwachs, insbesondere in Folge des Zustroms von Flüchtlingen. Zusätzlich zu den bereits im Juli bewilligten 25 Stellen hatten wir für den Haushalt 2016 ursprünglich 13,75 Stellen für die Flüchtlingsbetreuung vorgesehen. Diese Zahl der Stellen müssen wir nochmals um 14,5 erhöhen, auf insgesamt 28,25 (4 Heimleiter, 4 Hausmeister, 3 Mitarbeiter Untere Aufnahmebehörde und 3,5 Stellen Unterkunftsakquise). Dies kann sich im Laufe des Jahres nochmals erhöhen, wenn der Zustrom sich weiter fortsetzt. Um dies zu begrenzen, prüfen wir aktuell auch den verstärkten Einsatz von Dienstleistern. Zukünftig werden diejenigen Flüchtlinge, die dauerhaft bei uns bleiben dürfen, früher oder später Kunden unseres Jobcenters. Dort werden wir deshalb ebenfalls zusätzliches Personal einsetzen müssen. Wir fahren vorausschauend, aber auf Sicht und können nicht ausschließen, dass wir im Haushaltsjahr 2016 die Personalausstattung der sich ständig ändernden Situation anpassen müssen. Mit der Bildung des Amtes für Migration und Flüchtlinge haben wir die notwendigen organisatorischen Strukturen geschaffen, uns den Herausforderungen zu stellen. Die Personalgewinnung für das Amt gestaltet sich allerdings schwierig und die neu gewonnenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zunächst noch eingearbeitet werden. Das führt zu einer sehr hohen Belastung aller dort Aktiven. Aber auch weitere Bereiche des Hauses, wie das Amt für technische Dienste, das Personal- und Organisationsamt, das Gesundheitsamt, das Baurechtsamt und andere sind davon betroffen. Gleichwohl ist es durch die Leistungsbereitschaft und dem hohen persönlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher gelungen, die Lage „noch im Griff zu behalten“. Dies verdient wie bereits ausgeführt Dank und Anerkennung! Daneben müssen wir die „ganz normale Alltagstätigkeit“ und neue, zusätzliche Aufgaben bewältigen. In vielen Feldern steigen die Anforderungen und die Fallzahlen und wir müssen dem mit einer angemessenen Personalausstattung Rechnung tragen. Die ständig 4 steigende Zahl der zu gewinnenden und zu betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordert einen höheren Personaleinsatz beim POA und nicht zuletzt hat der Personalrat die ihm nach dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz zugestandenen Freistellungen in vollem Umfang in Anspruch genommen. Alles in allem erfordert dies „summa summarum“ weitere 12 Stellen. Diese Entwicklung trifft alle Landkreise gleichermaßen, was sich in den landesweit gestiegenen Personalkosten widerspiegelt. Nun die gute Nachricht: 2014 kann der Enzkreis im Haushaltsvergleich des Landkreistags Baden-Württemberg mit einem Spitzenwert – ja mit dem Spitzenwert - glänzen. Mit Personalkosten von 152 Euro pro Einwohner liegt er praktisch gleichauf mit dem Rhein-Neckar-Kreis (146 Euro) und dem Landkreis Tübingen (151 Euro) wobei zu berücksichtigen ist, dass im Rhein-Neckar-Kreis sechs und im Landkreis Tübingen drei große Kreisstädte eigene Zuständigkeiten haben und damit die Kreisverwaltungen erheblich entlasten. Für den Haushaltsvergleich 2015 rechnen wir mit dem gleichen Ergebnis. Dies beweist, dass wir eine wirtschaftliche und sparsame Personalpolitik betreiben und über leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter verfügen. Gegenüber unseren Mitarbeitern haben wir aber auch eine Fürsorgepflicht und wir dürfen sie nicht überfordern. Eine angemessene Personalausstattung ist deshalb unumgänglich. Die Personalkosten steigen von knapp 40 Mio. Euro in 2015 auf 43,5 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 an. Dies ist Folge der notwendigen Stellenvermehrungen aber auch der Tarif- und Besoldungserhöhungen. Während die Besoldungserhöhung für 2016 bereits feststeht, stehen für den Tarifbereich Anfang 2016 neue Verhandlungen an. Bei der Veranschlagung der Personalkosten sind wir von einer Steigerung um 3 % ausgegangen. Angesichts der gesellschaftspolitischen Aufgaben die vor uns stehen, ist zu hoffen, dass die Tarifpartner vernünftig miteinander verhandeln und unser Haus von Streiks verschont wird. Die Personalkosten sind personen- bzw. stellenscharf hochgerechnet. Da wir erfahrungsgemäß nicht alle freiwerdenden Stellen nahtlos wiederbesetzen können und auch die Personalgewinnung insbesondere im Flüchtlingsbereich Zeit in Anspruch nimmt, haben wir bereits einen Abschlag von 400.000 Euro auf die hochgerechneten Kosten vorgenommen. Die Personalkosten sind immer knapp und genau kalkuliert, wie auch das zu erwartende Rechnungsergebnis 2015 (= Punktlandung) zeigt. Allerdings birgt die nicht vorhersehbare Entwicklung auch das Risiko höherer Kosten. 5 Meine Damen und Herren, aus dem Bereich der Abfallwirtschaft, die jetzt zum Dezernat 1 gehört, lässt sich erfreuliches vermelden. Der Geschäftsbetrieb der HDG hat sich stetig weiter positiv entwickelt. Die im Kooperationsvertrag vereinbarte Pacht an Maulbronn und der Investitionskostenanteil des Enzkreises von zusammen 476.000 Euro wurden vollständig bezahlt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft konnte somit insgesamt eine Entlastung von rund 770.000 Euro verbuchen. Ein nicht unerheblicher Betrag, um die Müllgebühren auf dem bekannt niedrigen Niveau zu halten. Ob die derzeit laufende Ausschreibung zur Sammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers und die Aktualisierung der Deponienachsorgekosten eine Anpassung der Müllgebühren erfordern, kann derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Die Diskussionen um ein neues Wertstoffgesetz scheinen sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Die Vorlage eines Arbeitsentwurfes durch das zuständige Umweltministerium erfolgte am 17.10.2015. Kontrovers diskutiert wird weiterhin, wie künftig die Verantwortlichkeiten für Erfassung, Sortierung und Verwertung geregelt werden sollen. Um unsere erfolgreiche „grüne“ Tonne weiterzuführen, tritt der Enzkreis dafür ein, dass die Erfassung der Wertstoffe in kommunaler Regie erfolgt und die Wertstofferlöse dem Gebührenhaushalt zufließen. In unseren beruflichen Schulen, auch dieser Bereich gehört jetzt zum Dezernat von Herrn Stephan, hat sich nicht nur baulich sondern auch an der Schulentwicklungsplanung einiges getan. In 2016 möchten wir unser Werterhaltungs- und Sanierungskonzept nach einem Jahr planungsbedingter Pause fortführen. Die schrittweise strukturierte Ertüchtigung unseres Gebäudebestands in den Jahren seit 2008, insbesondere der Schulen ist fast schon zu einem Markenzeichen des Kreises geworden und hat selbst dem Ministerpräsidenten bei seinem Besuch in Mühlacker Respekt abgenötigt. In Mühlacker biegen wir sozusagen in die Schlussphase der Sanierungen ein. Es wird der erste Teil des Werkstattdachs saniert. Die Beschlüsse haben Sie dazu bereits gefasst und die Arbeiten für den ersten Teil der Sanierung, welcher rund 1,4 Mio. Euro kosten wird, bereits vergeben. Erfreulicherweise wird seit dem Schuljahr 2015/16 die AVDual (Duale Ausbildungsvorbereitung) an der Ferdinand-von-Steinbeisschule angeboten. Dies ist ein 6 weiterer - wichtiger - Baustein der gemeinsamen regionalen Schulentwicklung mit der Stadt Pforzheim. Zwei AV-Dual-Klassen sind gebildet, die AV-Dual-Begleiter sind bereits im Einsatz und derzeit mit der Nachvermittlung beschäftigt. Die beiden Fachkräfte für das Regionale Übergangsmanagement nehmen aktuell ihre Arbeit auf. Das Angebot des Bildungsgangs „Vorbereitung Arbeit und Beruf“ (VAB-O) speziell für Flüchtlinge im Alter von 15-25 Jahren mit dem Ziel Deutschkenntnissen zu vermitteln, ist heute wichtiger denn je. Nach den Vorstellungen des Landes soll Inklusion integraler Bestandteil des Bildungswesens werden. Für eine bestmögliche Umsetzung im Enzkreis haben wir uns deshalb auf den Weg gemacht und mit der Schulentwicklungsplanung für die Sonderschulen zum einen Resümee über den aktuellen Stand gezogen und zum anderen konkret Ziele erarbeitet. Damit eine fundierte Entscheidung der Eltern über den Lernort getroffen werden kann, haben wir die Angebote, Aufgaben und Ziele sämtlicher Beteiligter transparent gemacht, indem die Schulentwicklungsplanung, unter Federführung des Schulamtes, gemeinsam mit den Schulleitern und dem Staatlichen Schulamt auf den Weg gebracht wurde. Durch regelmäßige Aktualisierung erhoffen wir uns eine bestmögliche Angebotsstruktur für die Region schaffen zu können. In 2016 möchten wir die Sanierung unserer Comeniusschule in Königsbach nun in Angriff nehmen. Für die vorbereitende Planung und einen interdisziplinären Planungswettbewerb sind 80.000 Euro vorgesehen. Auch im Landratsamtsgebäude selbst müssen wir in 2016 tätig werden. Die Brandmeldeanlage im Verwaltungsgebäude LRA I (Bauteile A bis C und Tiefgarage) muss dringend ersetzt werden. Mit einer Betriebsdauer von über 20 Jahren hat sie ihre Lebenserwartung bereits überschritten. Die Kosten hierfür werden rund 580.000 Euro betragen. Die räumliche Weiterentwicklung des Landratsamts, das Projekt Landratsamt 2015+, ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre und der Zukunft. Hier haben wir einen starken Partner gefunden, mit dem wir dieses Projekt gemeinsam angehen möchten. Für mich ist wichtig, dass wir die Chance zur Zusammenführung der Verwaltung jetzt nutzen und nicht für alle Zeiten verstreichen lassen. Die Zusammenarbeit mit einem Partner garantiert uns, dass der Kreis seinen Darlehensbestand nicht erhöhen muss und die Abwicklung des Projekts - trotz der momentan riesigen Herausforderungen für unser Team des Gebäudemanagements - möglich wird. Unter diesem Vorbehalt muss man alle 7 anderen Projekte im Bereich Hochbau sehen. Absoluten Vorrang hat derzeit die Unterbringung von Flüchtlingen. Aus dem Dezernat 2 mit den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Bauen, Natur- und Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität gibt es zahlreiche Projekte, die uns in 2016 ff beschäftigen werden: Meine Damen, meine Herren, Wie soll unser Land – unser Enzkreis – in Zukunft sein? Welche Themen sind wichtig, welche Weichen müssen gestellt werden? In Zeiten, in denen eine Krise die nächste ablöst, ist es umso wichtiger sich immer wieder neu auszurichten um auch in angespannter Lage die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Wir wollen nicht nur reagieren sondern zukunftsweisend agieren, deshalb möchten wir das Thema „Kreisentwicklung“ neu in den Blick nehmen. Die Stabsstelle Klimaschutz und Kreisentwicklung wird sich künftig mit allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung unseres Landkreises beschäftigen. In Sachen Klimaschutz und Energiewende sind wir auf einem sehr guten Weg. Nach drei Jahren intensiver Arbeit mussten wir uns Ende Juni diesen Jahres im European Energy Award erneut dem Goldaudit stellen. Trotz gestiegener Anforderungen konnten wir unser Ergebnis auf 80% steigern und zusammen mit einer Delegation aus dem Kreistag am Dienstag letzter Woche in Leipzig im Rahmen einer Veranstaltung mit Kommunen aus 5 europäischen Ländern die Auszeichnung entgegen nehmen. 3 Landkreise in Deutschland, davon der Enzkreis als einziger aus Baden-Württemberg, haben erstmals die Rezertifizierung geschafft. Darauf können wir schon ein wenig stolz sein. Dieses Ergebnis steht für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik des Kreises im nationalen und internationalen Vergleich. Mit Hilfe unseres Klimaschutzkonzeptes werden wir den Blick verstärkt nach außen richten, um auch die Kommunen weiter zu motivieren (ihre Energiepolitik zu optimieren) und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Beteiligung am ebz und die damit verbundene Gründung des neuen Geschäftsbereiches Kommunalberatung sind dafür eine wichtige Weichenstellung, ebenso die Gründung des Bürgermeisternetzwerkes zum Thema Energieeffizienz. 8 Im Klimaschutz arbeiten wir in beträchtlichem Umfang mit Fördergeldern für Sach- und Personalkosten, die nicht immer einfach zu akquirieren sind. Dazu zählt die Klimapartnerschaft mit Tansania, wo wir mit Hilfe von umfangreichen Förderprogrammen die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern und das Bewusstsein für den Klimaschutz und die Erneuerbaren Energien zu schärfen. Kommen wir zum ÖPNV. Angesichts der Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen und einer notwendigen Verstärkung in der Verbundgeschäftsstelle rechnet der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE) mit einem Zuschussbedarf von 4.022.000 Euro, was im Vergleich sehr überschaubaren ca. 20 € pro Einwohner entspricht. Der VPE möchte eine Mobilitätszentrale aufbauen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Beratung in allen Fragen der Mobilität bietet und insbesondere die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel fördert. Für den Start in 2016 sind im Haushaltsansatz anteilige Kosten in Höhe von 100.000 Euro und in den Folgejahren jeweils 200.000 Euro berücksichtigt. Dessen ungeachtet sind die Beschlüsse für dieses wichtige Projekt noch zu fassen. Angesichts der teilweise sehr komplexen Materie werden für die Zukunftsprojekte, zu denen auch der Metrobus und die Neuvergabe von Buslinienverkehren gehören, zusätzlich externe Beratungsleistungen benötigt. Dafür sind im Haushaltsentwurf 2017 Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingestellt. Die von Teilen des Kreistags gemachten Anregungen zu weiteren Tarifpunkten des VVS im Enzkreis lösen nach Einschätzung der Verwaltung erhebliche Kostenmehrungen aus, ohne dass adäquate Verbesserungen gegenüberstehen. Hierfür gibt es keine Finanzierungsvorschläge. Ein Verbund, der im Herzen des Landes liegt, wird immer Anpassungsregelungen an die Nachbarräume benötigen. Wenn der VPE nicht mehr existieren würde und wir entweder zum VVS oder KVV gehören würden, dann würde sich entweder im Westen oder im Osten die gleiche Problematik stellen. Das Land hat vor vielen Jahren ein System von 22 Verbünden im Land etabliert, akzeptiert und mitfinanziert. Alle monierten Probleme ließen sich lösen, wenn wir im Land einen Verbund hätten. In Thüringen und Sachsen gibt es sogar einen Verbund, der 2 Länder umfasst. Solange dies nicht möglich ist, müssen wir im Rahmen des vorhandenen Systems das Beste hinsichtlich Preis und Leistung gestalten. Die Position des VPE wird in diesem Umfeld sicher nicht dadurch gestärkt, dass die aus meiner Sicht insgesamt erfolgreiche Arbeit immer wieder madig gemacht wird und man den VPE gar für überflüssig hält. 9 Das Land Baden-Württemberg erwartet von den Streckenanliegern der Enztalbahn, dass sie sich auch in der Zukunft an den Betriebskosten der Bahn beteiligen. Bereits bisher gibt es eine vertraglich vereinbarte kommunale Mitfinanzierung aus dem Jahre 2000, in der sich der Enzkreis zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet hat. Über die künftigen Konditionen wird derzeit mit dem Land verhandelt. Angesichts der Fortentwicklung der Schullandschaft in Richtung Gemeinschafts- und Ganztagsschulen sowie schulischer Inklusion für behinderte Schüler gehen wir davon aus, dass die Aufwendungen in der Schülerbeförderung trotz bislang sinkender Schülerzahlen nicht zurückgehen. Wir rechnen mit zu veranschlagenden Mitteln für 2016 in Höhe von 3.848.000 Euro. In der Verkehrsüberwachung hat die Kreisverwaltung ihre Überwachungskonzeption fortgeschrieben und im UVA bereits vorgestellt. Unser mobiler Außendienst wird um eine weitere Vollzeitkraft verstärkt, wodurch das Zeitbudget der Messeinsatzstunden deutlich erhöht wird. Es stehen Investitionen in neue Digitalkameras bei Überwachungsanlagen an, für die 40.000 Euro angesetzt wurden. Zur Erhaltung des Kreisstraßennetzes sind Belagserneuerungen in Höhe von insgesamt 1,25 Mio. Euro vorgesehen. Dies ist eine geringe Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Die Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes kann damit stetig und konsequent fortgesetzt werden. Das Neubauvorhaben der Westtangente Illingen soll im kommenden Jahr endlich begonnen werden. Diese rund 800 m lange Umfahrung entlastet den stark befahrenen Ortskern vom Durchgangsverkehr. Zur Finanzierung dieses rund 3 Mio. Euro teuren Projektes hat das Land eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Aussicht gestellt. Allerdings ist hierzu noch ein formelles Baurecht erforderlich. Dieses soll im Wege eines Bebauungsplanverfahrens, welches die Gemeinde derzeit durchführt, erlangt werden. Geplant sind weiterhin der Umbau der Kreuzung K 4505/ K4506 bei Mühlhausen zu einem Kreisverkehrsplatz sowie der Umbau der Einmündung L 565 / K 4547 in Straubenhardt- 10 Schwann, voraussichtlich ebenfalls zu einem Kreisverkehrsplatz. Für diese beiden Maßnahmen sind 1,5 Mio. Euro eingeplant. Schließlich ist laut Rahmenplan vorgesehen, die K 4569 zwischen der L 1134 und der Kreisgrenze Richtung Flacht auszubauen. Hierfür sind 2,0 Mio. Euro veranschlagt. Die Geschäftsstelle des Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis wurde zum 01.10.2015 als Stabstelle dem neu gebildeten Amt für nachhaltige Mobilität zugeordnet und ist bereits seit März voll besetzt. Wir haben das europaweite Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe der Planungsleistungen zur über- und innerörtlichen Infrastrukturerschließung abgeschlossen und den Förderantrag für diese Planungsleistung gestellt. Positiv wirkt sich dabei aus, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Breitbandinitiative 4.0 zum 01.08.2015 die Fördervorschriften geändert und u.a. die Fördersätze nochmals deutlich erhöht hat. Hiervon wird letztendlich der Zweckverband profitieren. Es ist jetzt vorgesehen, die weiteren nötigen Schritte für den zeitnahen Bau der Breitbandnetze wie die Fertigstellung der Planung, die Erstellung einer Finanzierungskonzeption und die Vorbereitung der Bauausführung zügig anzugehen. Aus unserem Dezernat 3 (Landwirtschaft, Forsten und öffentliche Ordnung) gibt es Folgendes anzumerken: Das Kartellverfahren zum gebündelten Nadelrundholzverkauf durch die Forstverwaltung hat eine neue Dimension erreicht, die sich nun unmittelbar auf die unteren Forstbehörden und damit auf die Landratsämter auswirkt. In Vorbereitung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt wurde auch im Enzkreis eine Holzverkaufsstelle (HVS) in der Kämmerei eingerichtet. Auf Forstrevierebene ändert sich die Struktur nicht. Lediglich die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung für die Gemeinden des Enzkreises musste vertraglich getrennt werden in den Holzverkauf durch die HVS und die Beförsterung durch das Forstamt. Somit bleiben die Zuständigkeiten und Ansprechpartner für unsere Kunden weitestgehend gleich. Die Vertragsanpassungen wurden von allen Gemeinden mitgetragen. Diese Übergangslösung wird nach Einschätzung des Landkreistages ca. 2-3 Jahre bestehen bleiben müssen. 11 Aus der Landwirtschaft gibt es zu berichten, dass nach mehreren Jahren Diskussion in der EU und mit erstmaliger intensiver Beteiligung des EU–Parlaments die EU Agrarreform im Jahr 2015 umgesetzt werden konnte. Inhaltlich bedeutete dies zum einen Änderungen in der ersten Säule, also den Direktzahlungen. Hier erfolgte der Einstieg ins „Greening“, was für die Landwirte bedeutet, dass sie erhöhte ökologische Leistungen zu erbringen haben, um weiterhin Direktzahlungen erhalten zu können. Die Direktzahlungen sind für unsere Landwirte bei der hiesigen Struktur dringend lebensnotwendig, um eine Rentabilität der Betriebe zu gewährleisten. In der zweiten Säule ist insbesondere die Überführung des bisherigen Landesprogrammes Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) in das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zu erwähnen. Hier setzte die Landesregierung einige neue Akzente, die insbesondere unsere Ackerbaubetriebe wenig erfreute, da sie zukünftig mit deutlich weniger Unterstützung in der zweiten Säule rechnen können. Beide Bereiche wurden leider begleitet von einem Bürokratieanstieg, insbesondere was die Kontrollen betrifft. Des Weiteren mussten unsere Verwaltungen auf Grund des Zahlstellenerlasses weitere aufwändige Maßnahmen und Umstrukturierungen erbringen, um das bei EU–Agrarmaßnahmen geltende Sechs-Augen-Prinzip zu erfüllen. Der entstandene Mehraufwand wurde vom Landkreistag landesweit erhoben und wir hoffen, dass wir diese Mehraufwendungen vom Land zumindest teilweise ersetzt bekommen. Kommen wir nun zum Dezernat 4 für Soziales, Familie und Integration: Generell ist zu sagen, dass die Ansätze insgesamt voraussichtlich wieder die günstigsten in Baden-Württemberg darstellen. Die Haushaltsstudie 2015 des Landkreistages hat dies für dieses Jahr bestätigt. Erfreulicherweise erhalten zurzeit weniger Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt als 2014. In der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass dieser Trend anhält, so dass für 2016 geringere Nettoausgaben als für 2015 geplant werden können. Die Zahl der Menschen, die im Alter wegen unzureichender Rente auf Unterstützung angewiesen sind, steigt weiter. Außerdem wird eine steigende Zahl von Personen bereits vor Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre +) als auf Dauer voll erwerbsgemindert eingestuft. Beides führt zu steigenden Fallzahlen und damit steigenden Aufwendungen bei der 12 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichtes, nach dem behinderte Menschen Leistungen nach der Regelbedarfsstufe eins anstelle der Regelbedarfsstufe drei erhalten, trägt ebenfalls zur Ausgabensteigerung bei. Seit 2014 erstattet der Bund 100% der Nettoausgaben. Die Fallzahlen und die gewährten Hilfen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind 2015 relativ konstant. Auch die Zahl der stationär untergebrachten Menschen bleibt konstant auf niedrigem Niveau. Dennoch ist mit einer Zunahme der Kosten zu rechnen, da die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst regelmäßig in die Vergütungsvereinbarungen mit den Einrichtungen einfließen. In 2017 soll ein Bundesteilhabegesetz zur Regelung der Eingliederungshilfe in Kraft treten. Auswirkungen auf den Haushalt werden sich aber erst ab 2017 ergeben. Die Zahl der Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, steigt weiter an. Renten reichen oft zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, die Heimkosten, bzw. die Kosten der ambulanten Pflege, zu decken. Außerdem steigt die Anzahl der Personen, die bereits vor Eintritt in das Rentenalter aufgrund psychischer Erkrankungen pflegebedürftig werden, an. Auch Pflegebedürftigkeit durch fortschreitende Demenz nimmt zu. In Umsetzung des Koalitionsvertrages ist ein neuer „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ einzuführen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz soll 2016 in Kraft treten. Auswirkungen auf den Haushalt werden sich erst ab 2017 ergeben. Die Anzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB II – der Grundsicherung für Arbeitsuchende - steigt im Jobcenter seit 2014 leicht, aber kontinuierlich an. Hauptsächlicher Grund dafür ist der massive Zuzug aus dem Ausland – insbesondere aus Rumänien, Bulgarien und Syrien, inzwischen auch aus Italien. Ein Ende dieser Entwicklung ist vorläufig nicht absehbar – vor allem angesichts der hohen Anzahl von Asylbewerbern mit Bleiberechtsperspektive, die nach positivem Abschluss des Asylverfahrens leistungsberechtigt nach dem SGB II werden. Leider bringen die meisten Leistungsberechtigten keine Deutschkenntnisse mit, sodass für sie nicht die Arbeits-, sondern die Sprachvermittlung an erster Stelle steht. Auch die berufliche Qualifikation dieser Personen entspricht häufig nicht unseren Standards, sodass es eigentlich sinnvoll wäre, sie hier eine Ausbildung oder Weiterbildung durchlaufen zu 13 lassen. Dies scheitert wiederum meistens an den fehlenden Sprachkenntnissen. Grundsätzlich ist bereits seit längerer Zeit festzustellen, dass wir als Ergebnis unserer großen Vermittlungsanstrengungen in den letzten Jahren nahezu keine arbeitsmarktnahen Hilfeempfänger mehr in unserem Bestand haben. Daher haben wir uns dazu entschlossen, mit finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds zwei neue Maßnahmen einzuführen, die sich an stark eingeschränkte Langzeitarbeitslose richten. Hier werden die Teilnehmer ein halbes Jahr lang intensiv sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch versorgt – mit dem Ziel, sie so weit zu fördern, dass sie danach entweder eine Beschäftigung aufnehmen können oder zumindest eine nachhaltige Perspektive für sie erarbeitet wird. Bedauerlich ist für diesen Personenkreis, dass der Passiv-Aktiv-Tausch im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms im Jahr 2016 ausläuft, ohne dass dieses Instrument vom Bund aufgegriffen wurde. Das seit einigen Jahren erfolgreiche Programm 50plus wird 2015 beendet – leider ohne uns das dafür bisher vorhandene Geld weiterhin zur Verfügung zu stellen. Angesichts der beschriebenen schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen ist es sehr erfreulich, dass die Anzahl der im Enzkreis auf Leistungen nach dem SGB II angewiesenen Menschen nur moderat angestiegen ist. Ursache hierfür sind gute Vermittlungserfolge, eine sehr hohe Motivation der Mitarbeiter des Jobcenters und deren in den letzten Jahren aufgebaute gute Vernetzung mit den anderen Ämtern, sozialen Trägern und Arbeitgebern im Kreis. Infolgedessen sind auch die Ausgabensteigerungen – trotz Erhöhungen der Regelsätze und des Mietenniveaus – verhältnismäßig gering. So liegt der Enzkreis nach wie vor bei den – überwiegend vom Kreis getragenen – Leistungen für Unterkunft und Heizung pro Einwohner auf Platz drei in unserem Bundesland. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von den Leistungsberechtigten inzwischen etwas reger in Anspruch genommen, sodass die Ausgaben gestiegen sind. Diese Entwicklung wird sich 2016 voraussichtlich noch erheblich verstärken, da das Wohngeldrecht novelliert wird und in der Folge erheblich mehr Menschen in den Genuss dieser Leistung kommen werden. Da diese allerdings vom Bund erstattet werden, belasten sie den Kreishaushalt nicht. Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, 14 kritisch ist – wie ich bereits eingangs ausführte - die Entwicklung bei der Flüchtlingsunterbringung. Es ist eine Mammut-Aufgabe, für die wir jüngst einen Lenkungsstab eingerichtet haben. Eines ist klar: Flüchtlinge aus Kriegsgebieten werden länger bei uns bleiben. Das größte Problem ist die Wohnraumversorgung, insbesondere auch im Anschluss an die vorläufige Unterbringung durch das Landratsamt. Hierfür werden viele Millionen Euro aufgewendet werden müssen. Dazu kommt, dass eine Initialzündung für zusätzlichen Wohnraum notwendig ist. Dies muss durch die Bundes- und Landesebene durch Wohnraumfördermittel und steuerliche Anreize, sowie Lockerung überzogener Vorschriften unterstützt werden. Vor Ort brauchen wir Bauträger, die Finanzen, Sachverstand und geeignete Grundstücke bündeln. Dabei muss es ein wichtiges Ziel sein, die Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraumes nicht ausschließlich auf Migranten auszurichten. Unter dem Motto preiswerter Wohnraum für Alle ist es mir ein Anliegen verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Kräfte zum gemeinsamen Handeln zusammen zu führen. Dabei habe ich insbesondere solche Kommunen im Enzkreis im Auge, in denen etablierte Bauträger nicht oder nicht ausreichend zur Schaffung solchen Wohnraums zur Verfügung stehen. Ich denke an Bauvorhaben mit einer stark strukturierten und konfigurierten Architektur in Elementbauweise, bei denen auch beispielsweise fertig montierte Nasszellen zum Einsatz kommen sollen. Insgesamt schlage ich vor, dass interessierte Städte und Gemeinden mit örtlichen Finanzinstituten, beispielsweise unserer Sparkasse, gemeinsame Gesellschaften bilden, die solchen Wohnraum schaffen. Der Anteil der Kommunen kann in der Bereitstellung von Baugrundstücken im Eigentum oder Erbbaurecht bestehen. Die Kreditinstitute sorgen für die Finanzierung. Solche Lösungen sind selbstverständlich auch mit den regional arbeitenden Bauträgern denkbar, die es aber leider – wie gesagt - nicht flächendeckend gibt. Diese Gedanken habe ich gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse entwickelt und hoffe, dass sich zeitnah eine Umsetzungschance bietet. Die Aufgabe des Landratsamtes in dieser Beziehung besteht ggf. in der planungs- bzw. baurechtlichen zügigen Abarbeitung. 15 Aktuell stehen wir bei der Unterbringung der Flüchtlinge mit dem Rücken zur Wand. Derzeit rechnen wir für das kommende Jahr damit, dann insgesamt ca. 4000 Plätze bereitstellen zu müssen. Das sind mehr als doppelt so viele, wie wir derzeit haben. Und ob das ausreicht, lässt sich heute nicht sagen. Im Moment sind wir froh, wenn wir den Menschen ein Dach über den Kopf organisiert bekommen. Und dennoch: Wir dürfen keine Ängste schüren! Fakt ist: Die große Mehrzahl der Flüchtlinge sind innerhalb ihres Landes auf der Flucht, dann noch in angrenzenden Staaten geflüchtet. Wir müssen es in Deutschland schaffen, diese Menschen aufzunehmen. Aber: Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie der Zustrom besser geregelt wird. Deutschland alleine kann diese Aufgabe nicht stemmen. Wir brauchen eine europäisch geregelte Zuwanderungspolitik, um Menschen eine reelle Chance zu geben, hier bei uns in Fuß zu fassen, ohne sich auf verbrecherische Schlepper einlassen zu müssen. Für die Flüchtlinge ist Arbeit ein wichtiger Faktor zur Integration und Teilhabe an unserer Gesellschaft. Es ist zu begrüßen, dass ein schnellerer Zugang für Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt möglich sein soll. Dies ist jedoch nur der erste Schritt. Um eine dauerhafte Arbeitsaufnahme zu gewährleisten, müssen die Flüchtlinge über Kenntnisse der deutschen Sprache und bei vielen Berufsbildern über entsprechende Qualifikationen oder anerkannte Abschlüsse verfügen. Hier sind noch intensive Maßnahmen hinsichtlich Sprachkurse und Qualifizierung notwendig, damit eine Vermittlung in Arbeit möglich wird und auch um massive Folgebelastungen für unseren Jobcenter zu vermeiden. Um Unterstützung für die mittlerweile in fast jeder Enzkreiskommune entstandenen Ehrenamtsnetzwerke zu leisten, gehen wir neue innovative Wege und haben die Infozentrale „Ehrenamt für Flüchtlinge“ im Landratsamt sowie regelmäßige Netzwerkkonferenzen für Ehrenamtliche eingerichtet. Wir arbeiten derzeit eine vom Land zu finanzierende Förderung von Ehrenamtskoordinatoren in den Gemeinden aus. Auch die vielen zuziehenden Kinder müssen wir besonders im Blick haben. Das Schicksal der Kinder liegt mir sehr am Herzen, und hier im Landkreis tun wir viel im Bereich. So wird mit dem Projekt „Bildungsförderung für Flüchtlingskinder in Mühlacker“ versucht, Kindern 16 Bildungsmöglichkeiten zu bieten, auch wenn trotz fehlender Schulplätze oder fehlender Bleibeperspektive ein regulärer Schulbesuch aktuell nicht umgesetzt werden kann. Eine völlig unbekannte Größe im Haushalt stellt die weitere Entwicklung der Asylbewerberunterbringung und –betreuung dar. Der Zustrom hält derzeit ungebrochen an. Die bundesweiten Zugangszahlen werden sich bis Jahresende gegenüber 2014 fast verfünffacht haben (von damals 200000 auf mindestens eine Million in 2015)! Zahlen, die sich parallel auch im Enzkreis widerspiegeln. Haben wir Jahr 2014 noch insgesamt ca. 550 Asylbewerber aufgenommen, werden es bis Ende 2015 ca. 2200 Flüchtlinge sein. Wir gehen derzeit davon aus, dass sich die Zugangszahlen in 2016 mindestens auf ähnlich hohem Niveau bewegen. Dank der nach wie vor gegebenen Hilfsbereitschaft in den Gemeinden haben wir uns schon einige Unterkünfte sichern können. Auch viele Privatpersonen bieten uns Objekte und Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung an. Wenn möglich und machbar nehmen wir geeignete Angebote für eine solche dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge gerne an. Bekannterweise reichen all diese Unterkünfte aber derzeit dennoch nicht aus, wir leben diesbezüglich von der Hand in den Mund. Die Betreuung und Unterbringung der Asylbewerber ist eine staatliche Aufgabe, die vom Land finanziert werden muss. Die bisherigen Pauschalen waren und sind nicht mehr ausreichend. Hier ist positiv festzuhalten, dass sich das Land und die kommunalen Verbände inzwischen bei den Kosten für die Unterbringung einigen konnten und eine Spitzabrechnung vereinbart haben, wie wir sie schon seit Monaten gefordert hatten. Wir verlassen uns auf diese Zusage und haben den Flüchtlingsbereich im Haushalt ohne Zuschüsse durch den Kreis kalkuliert. Wie bei allen solchen „Versprechen“ können wir allerdings Restrisiken und zeitweilige Vorfinanzierung nicht ausschließen. Ich habe mich über die Initiativen aus dem Kreistag gefreut, die Arbeit der Verwaltung mit kreiskommunalen Ausschüssen zu begleiten. Wie Sie wissen, ist die Arbeit des Landratsamtes als untere Aufnahmebehörde keine kommunale Aufgabe sondern eine staatliche Aufgabe des Landes Baden-Württemberg. Ich bin als Leiter der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde dem Land gegenüber für die Aufgabenerfüllung verantwortlich und unterliege dabei der uneingeschränkten Fachaufsicht mit Weisungsrecht der übergeordneten Behörden. Für solche Aufgaben ist die Bildung von kommunalen Ausschüssen nicht vorgesehen. 17 Soweit wir beispielsweise als Landkreis Unterkünfte bauen (und anschließend an die staatliche Seite vermieten) ist die Zuständigkeit des VWA gegeben, auch für die Bereitstellung des Personals. Für Aufgabenstellungen nach Verlassen der vorläufigen Unterbringung ist die Zuständigkeit des SKA gegeben. In dessen Zuständigkeit ist das Thema Migration (nichtstaatlicher Aufgabenbereich) ausdrücklich genannt. Daneben ist der Jugendhilfeausschuss jetzt zunehmend tangiert. In dieser Krisensituation Lenkungsgruppe gebündelt werden unsere Kräfte für die Unterbringung in der Die Versorgung und Betreuung wird über das Amt für Migration und Flüchtlinge umfassend bereit gestellt. Wir haben in beiden Arbeitsfeldern tagtäglich schnelle Entscheidungen zu treffen. Deshalb möchte ich wie bisher auf Sicht fahren und die Fraktionen über Informationen und den Kreistag bzw. die vorhandenen Ausschüsse bei sie betreffenden Fragen beteiligen. Auch in der Jugendhilfe ist der Umgang mit dem weiter steigenden Zustrom von Flüchtlingen, hier insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (kurz: „UmA“) landauf landab das vorherrschende Thema. Da es in Vorjahren aufgrund einer fehlenden Regelung zur Verteilung zu sehr großen Unterschieden in der Belastung von Jugendämtern gekommen ist, wird durch eine bundesgesetzliche Neuregelung für eine bundesweit gerechtere Verteilung der Belastungen der Kommunen gesorgt werden. Dies bedeutet, dass Baden-Württemberg ab 2016 zusätzlich von anderen – bislang stärker belasteten Bundesländern – Minderjährige zugeteilt bekommt. Für unser Jugendamt kann dies bis zu einer Verdoppelung oder Verdreifachung der aktuellen Zahl führen (Anstieg der Minderjährigen im Enzkreis von sechs am Anfang 2015 auf aktuell 26). Plätze in geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen oder in Pflegefamilien stehen dafür derzeit nicht bereit. Das Jugendamt ist aktuell mit drei Einrichtungen im Gespräch, die bereit sind Wohngruppenplätze zu schaffen. Dabei gestaltet sich auch in diesem Bereich die Suche nach geeigneten Mietobjekten und das Finden pädagogischer Fachkräfte als sehr schwierig. Da für jeden Minderjährigen ein Vormund zu bestellen und die Vormundschaft zu führen ist, sprengt dies zukünftig die Möglichkeiten, diese Vormundschaften beim Allgemeinen Sozialen Dienst anzusiedeln. Auch aus rechtlichen Gründen und einer klareren 18 Aufgabentrennung sollen daher künftig die Vormundschaften und Pflegschaften gebündelt werden. Dies erfordert zunächst eine Vollzeitstelle hinsichtlich der umA sowie eine weitere Stelle für die gestiegenen Aufgaben im Sachgebiet Beistandschaften/Amtsvormundschaften. Als kleiner Trost mag gelten, dass die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von UmA durch die überörtlichen Träger der Jugendhilfe fast vollständig zu erstatten sind, was verwaltungsseitig allerdings beträchtliche Zusatzarbeit für die Geltendmachung und Realisierung der Erstattungsansprüche bedeutet. Die Frühen Hilfen, die unter der Regie des Caritasverbandes geleistet werden, sind mittlerweile so gut angekommen, dass die vorhandene Personalkapazität nicht mehr ausreicht, um den Aufgaben und Einsätzen gerecht zu werden. Wir wollen daher eine maßvolle Stellenerweiterung ermöglichen, u. a. auch mit Blick auf zunehmende Hilfebedarfe bei Flüchtlings- bzw. Migrantenfamilien. Hier sollen nach Bedarf Sprechstunden vor Ort ebenso angeboten werden wie schwerpunktmäßig zunächst in ein bis zwei Kinderarztpraxen. Im Bereich der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen wurde bekanntermaßen für den bedarfsgerechten Platzausbau für die unter 3-Jährigen überall kräftig investiert. Auch der Kreis hat sein Investitionsprogramm im Gesamtumfang von 3,5 Mio. Euro abgewickelt. Einige Anträge konnten bislang nicht bewilligt werden. Diese Gemeinden hoffen, dass der Enzkreis sein Programm aufstockt und zeitlich erweitert. Wenn die vorliegenden Maßnahmen bewilligt werden sollen, sind hierfür insgesamt bis zu 1,5 Mio. Euro erforderlich. Diese könnten von 2016 – 2018 mit jährlichen Ansätzen von 300.000 Euro bewirtschaftet werden, sofern Sie dies, meine Damen und Herren Kreisräte, mittragen. Nicht zuletzt durch die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sieht sich unser Jugendamt in den kommenden Jahren stark gefordert. Dr. Ulrich Bürger vom KVJS hat es in seinem Vortrag vor dem Jugendhilfeausschuss bereits dargestellt und hat folgende Handlungsfelder als besonders relevant hervorgehoben: 1. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 2. Ausbau und Verbesserung der Bildungsangebote 3. Übergang Schule- Beruf. 19 Bei den Enzkreis-Kliniken, meine Damen und Herren, wird im nächsten Jahr der Aufbau des Gelenkzentrums Schwarzwald im Mittelpunkt stehen. Im Kreistag sowie im Aufsichtsrat wurden die notwendigen Beschlüsse gefasst und die Presse hat bereits ausführlich und sehr positiv darüber berichtet. Damit verbunden ist die Neugestaltung der Inneren Medizin sowie ein Umbruch in der Chirurgie als Einleitung der finanziellen Trendwende ab 2016 und 2017. Unser neues Gelenkzentrum läuft entgegen den ersten Planungen, welche von einem Start in 2016 ausgegangen sind, bereits in 2015 sehr gut an. Durch die frühzeitige Koordination von Sprechstunden konnten bereits im vierten Quartal 2015 erste Patienten durch den neuen Spezialisten operiert und anschließend stationär versorgt werden. In 2016 werden nun die Betten- und OP-Kapazitäten an der neuen Zielstruktur des Hauses ausgerichtet. Durch diese Erweiterung des Leistungsspektrums greift leider der sogenannte Mehrmengenabschlag und es wird vorsichtshalber eine vierjährige Anlaufphase angesetzt. Dennoch können wir bereits im Finanzplanungszeitraum davon ausgehen, dass die Etablierung des Gelenkzentrums bei den derzeitig absehbaren Finanzierungsregeln zur deutlichen Verbesserung des Betriebsergebnisses beiträgt. Da wir durch den verkürzten Vorlauf aktuell bereits investieren, möchte ich Sie noch dieses Jahr darum bitten 1 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass unser Jahresabschluss 2015 dies verkraften wird. Mit dem Beginn des Geschäftsjahres 2016 sind in Mühlacker bedeutende Veränderungen, die in 2015 angestoßen wurden, abgeschlossen. Dazu gehört die Etablierung der Akutkardiologie und der Sektion Kardiologie. Die ärztliche Besetzung in der Akutkardiologie konnte mit einem Zeitversatz von rund vier Monaten zur Jahresmitte 2015 erfolgen. Die in der Anlaufphase erreichten Leistungszahlen bestätigen dieses Modell, dessen Umsetzung durch das medizinische Gutachten empfohlen wurde. Eine enge Kooperation besteht hier zum Klinikum Pforzheim. Zum Herbst 2015 konnte die neue Sektion Gastroenterologie den Betrieb aufnehmen und die ärztliche Leitung besetzt werden. Die Sektionen werden in enger Zusammenarbeit mit jeweiligen Spezialisten aus dem Klinikum Ludwigsburg weiterentwickelt. Durch die neuen Sektionen sind entsprechende Leistungssteigerungen geplant, die aber durch den genannten Mehrmengenabschlag belastet werden. Auch in der Rehaklinik soll der Konsolidierungskurs 2016 fortgesetzt werden. Die Rehaklinik verfügt im Planjahr 2016 wieder vollständig über ihre Räumlichkeiten. Auch in 20 dieser Klinik wird ein altersbedingter Chefarztwechsel vollzogen. Bei der Planung wird unterstellt, dass ein Ausbau von aktuell 44 Betten auf 50 Betten realisiert werden kann. Die konstant hohen Belegungszahlen zeigen einen hohen und wachsenden Bedarf, der für dieses Versorgungskonzept spricht. Hier ist es für mich nach wie vor ein großes Ärgernis, dass die Kostenträger finanziell noch nicht vollständig zu den Rehakonzepten stehen und wir entgegen der früheren Zusagen und entgegen der Vernunft noch immer Geld vom Kreis für den Betrieb der Rehaklinik zuschießen müssen. Meine Damen und Herren! In den Enzkreis-Kliniken können wir unserer Bevölkerung Medizin auf hohem Niveau anbieten. Das in der Vergangenheit bereits gute Niveau haben wir in den letzten Jahren durch unsere zahlreichen Maßnahmen in Mühlacker und Neuenbürg nochmals signifikant gesteigert. Doch die vielen Maßnahmen benötigen noch etwas Zeit, bis sie sich dann auch finanziell positiv auswirken. Im Ergebnis müssen wir 2016 den Betrag von 8 Mio. Euro an Kreismitteln für die Enzkreis-Kliniken bereitstellen. Dieses Geld, meine Damen und Herren, ist sehr gut angelegt und wir sind doch sehr optimistisch, diesen Betrag in den kommenden Jahren senken zu können. Nun kommen wir zu dem Teil der Rede, auf welche Sie sicher bereits auch dieses Jahr wieder warten. All dies, was ich Ihnen in den letzten Minuten geschildert habe, kostet Anstrengungen und natürlich „bare Münze“. Nach wie vor ist die Kreisumlage mit einem Anteil von über einem Drittel der bedeutendste Posten bei den Erträgen. Wenn die Aufwendungen steigen, muss am Ende fast zwangsläufig die Kreisumlage diesem Fakt Rechnung tragen. Für 2016 möchte ich trotz der gestiegenen Aufwendungen heute mit der Botschaft antreten, dass der Enzkreis das Aufkommen der Kreisumlage nicht erhöhen möchte. Ich schlage Ihnen vor, den Betrag der Kreisumlage bei einer zu vernachlässigenden Abweichung aufgrund des rechnerischen Prozentsatzes für 2016 beim Betrag von 2015 zu belassen. Aufgrund der gesunkenen Steuerkraft der Kommunen des Kreises bedeutet dies beim Hebesatz der Kreisumlage eine geringfügige Anhebung von 32,6 Prozent auf 33,0 Prozent. Damit ist der Betrag der Kreisumlage zum Jahr 2015 konstant und gegenüber 2014 sogar um rund 1 Mio. Euro niederer angesetzt. Wenn man die Entlastung des Bundes für die vom 21 Landkreis zu bezahlende Eingliederungshilfe in Höhe von rund 850.000 Euro hinzurechnet, welche auch in 2016 direkt bei den Kommunen und nicht beim Kreis eingeht, bedeutet dies gegenüber 2014 auch in 2016 wieder eine Entlastung der Städte und Gemeinden des Kreises von knapp 2 Mio. Euro. Dies ist möglich, da wir in 2015 einen hohen Überschuss geplant hatten, der nun erheblich geringer ausfällt, um die Kostensteigerungen abzufangen. Die Vermeidung einer höheren Kreisumlage trotz gestiegener Belastungen soll ein Zeichen an die Städte und Gemeinden des Kreises sein, das wir unsere Kommunen aufgrund der wiederum gesunkenen Steuerkraft und den großen Unterstützungsleistungen im Bereich der Flüchtlinge finanziell nicht im Stich lassen möchten! Es soll aber auch ein deutliches politisches Zeichen sein, dass der Bereich Flüchtlinge eine Aufgabe der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ist und die Kosten vom Land BadenWürttemberg 1:1 erstattet werden müssen. Nach den letzten Vereinbarungen können wir davon ausgehen, dass dies auch innerhalb einer Spitzabrechnung der Kosten für 2015 und 2016 so geschehen wird. In der Folge müssen wir allerdings als Wermutstropfen den Haushalt mit einer geplanten Darlehensaufnahme in Höhe von 8,5 Mio. Euro einbringen. Dies ist in der Höhe ungewöhnlich, hängt aber ausschließlich mit den Ausgaben für die Unterbringung von Flüchtlingen zusammen. Ohne die 6,5 Mio. Euro für Flüchtlingsunterkünfte im Finanzhaushalt wäre die Darlehensaufnahme in der für uns gewohnten Höhe bzw. sogar leicht darunter veranschlagt. Ich bin bereit die Verschuldung des Kreises für diesen Zweck zu erhöhen, da wir in den nächsten Jahren über die Erstattungen des Landes für die kalkulatorischen Abschreibungen dieser Unterbringungsmöglichkeiten das Geld zumindest für die Tilgungen 1:1 refinanzieren können. In den Beratungen müssen wir darüber reden, ob sie diese Linie so mittragen. Es ist uns aber sicherlich nicht möglich, dass wir eine solche Entwicklung völlig unbemerkt durch den Haushalt schleusen als ob nichts wäre. Ich muss an dieser Stelle aber nochmals betonen, dass wir Stand heute nicht wissen, was uns 2016 erwartet. Es ist daher nicht 22 auszuschließen, dass wir im Jahresverlauf 2016 erneut mit über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder gar einem Nachtragshaushalt ins Gremium müssen. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, Mit unserer bisherigen Arbeit im Kreistag haben wir – in Anlehnung an mein Eingangszitat den "brennenden Wunsch, klare Ziele zu erreichen" bewiesen. Doch meist ist es so, wie die Physikerin und Chemikerin Marie Curie beobachtet hat: "Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt." Sie sehen: Der Haushalt 2016 stellt wieder ein umfangreiches Aufgaben- und Arbeitsprogramm für uns bereit. Sehen wir es, wie in den vergangenen Jahren, wieder als Herausforderung und Chance, als Möglichkeit für uns, die Politik und das Leben hier im Enzkreis gemeinsam zu gestalten. Ich danke Ihnen allen schon jetzt für Ihren Einsatz. Herzlich danken möchte ich nochmals allen ehrenamtlich Engagierten, die sich vor Ort in die Flüchtlingsarbeit einbringen und allen Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Kirchen, die vielerorts wertvolle Hilfen organisieren. Auch allen Partnern der Sozial-und Jugendhilfe, der Behinderten-, Alten-und Gefährdetenhilfen sowie allen bürgerschaftlich engagierten Einwohnerinnen und Einwohner danke ich für ihren Einsatz zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ein besonderer Dank gebührt unseren Kliniken für Ihre hervorragende und wahrlich nicht einfache Arbeit und allen unseren Beteiligungsunternehmen. In diesen Dank schließe ich auch die Städte und Gemeinden ausdrücklich ein. Danke sage ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, insbesondere Herrn Kreiskämmerer Frank Stephan und dessen Team, dem es gelungen ist, den Haushaltsplanentwurf auch in diesem Jahr fristgerecht vorzubereiten. Herr Stephan, ich übergebe nun das Wort bzw. die Zahlen des Haushalts an Sie.
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