KT 06 09.11.15 Rede des Landrats zum - Die Enzkreis-App

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Rede von Landrat Karl Röckinger
zum Haushalt 2016
in der Sitzung des Kreistags am 09.11.2015
Es gilt das gesprochene Wort!
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Kreistags,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
inspiriert durch ein Wochenende in Weimar möchte ich meiner Haushaltsrede 2016 ein
Zitat von Johann Wolfgang von Goethe, der ja nicht nur Dichter sondern auch versierter
Verwaltungsmanager war, voranstellen:
"Erfolgreich zu sein, setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie
zu erreichen."
Ein Ziel ist aktuell besonders klar. Wir wollen die Herausforderungen des nach wie vor
ungebremsten Zustroms von Flüchtlingen meistern und nicht kapitulieren, obwohl es von
Woche zu Woche schwieriger wird, wöchentlich 100 Plätze zu Verfügung zu stellen und wir
jetzt sogar Notunterkünfte in Zelten einrichten müssen.
Nach wie vor greifen die von der hohen Politik versprochenen Entlastungen in keinster
Weise. Auch die am Donnerstag von der Regierungskoalition in Berlin vereinbarten
Änderungen werden Monate brauchen, bis sie wirken.
Sie sollen ja insbesondere neue Zuwanderer ohne Bleiberechtsperspektive betreffen.
Deren Zustrom hat ja bekanntlich schon nachgelassen. Tatsächlich sind aber noch viele
Menschen ohne Bleiberechtigung, vor allem aus den Westbalkanstaaten, in unseren
Unterkünften untergebracht und belegen dringend notwendige Plätze für Flüchtlinge, um
die wir uns kümmern müssen.
Es sind auch noch keine ernsthaften Ansätze erkennbar, bundesweit eine Offensive zur
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht nur für Flüchtlinge zu starten.
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Dies brauchen aber unsere Städte und Gemeinden. Ohne solche Initiativen wird die 2.
Herkulesaufgabe
nach
der
vorläufigen
Unterbringung
bei
den
Kreisen,
die
Anschlussunterbringung nicht zu schaffen sein. Ich werde später darauf zurückkommen.
An dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich vielen Menschen danken, die mit uns
gemeinsam die täglich wachsenden Aufgaben stemmen. An erster Stelle nenne ich
ausnahmsweise das eigene Team im Landratsamt. In den beiden insbesondere betroffenen
Ämtern, dem Amt für Migration und Flüchtlinge und im Amt für technische Dienste, aber
auch in den Ämtern, die Hilfestellung leisten und/oder Personal für die hauptsächlich
betroffenen Ämtern zur Verfügung zu stellen. Ohne den von Goethe genannten
brennenden Wunsch das Unmögliche zu schaffen, hätten wir schon längst nach Karlsruhe
und Stuttgart melden müssen, es geht nicht mehr. Ein ganz persönlicher Dank geht
stellvertretend für viele an meinen Stellvertreter, Herrn Ersten Landesbeamten Wolfgang
Herz, der die Arbeit insgesamt koordiniert und unserem Lenkungsstab vorsteht.
Nicht minder herzlich möchte ich vielen Bürgermeistern und Kolleginnen und Kollegen in
den Bürgermeisterämtern für die großartige Unterstützung danken.
Last but not least den vielen Ehrenamtlichen, die Herausragendes leisten. Wir haben uns
erst kürzlich ausgetauscht und die neue Dezernentin Frau Kreeb wird unsere Unterstützung
weiter strukturieren. Dabei planen wir auch, vor Ort den Aufbau von Strukturen zur
Stützung des Ehrenamts zu fördern.
Ich möchte es damit vorläufig mit dem Thema Migration bewenden lassen und werde bei
den einzelnen Dezernaten nochmals darauf zurückkommen.
Gott sei Dank sind wir trotz allen Problemen in Sachen Flüchtlinge in unserem Land in einer
guten Situation. Die Lebensverhältnisse der Bevölkerung sind, von immer vorkommenden
Ausnahmen abgesehen, nicht schlecht. Wir müssen aber trotzdem wachsam sein. Die
Konjunktur kann schlechter werden. Niemand weiß, wie sich der massenweise Betrug des
VW-Konzerns an seinen Kunden auf die Nachfrage nach deutschen Produkten insgesamt
auswirken wird. Unser Raum ist abhängig von der Automobilbranche. Sei es in der
Produktion hochwertiger Metallteile oder im Forschungs- und Entwicklungsbereich.
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Wir tun also gut daran, nicht zu überziehen und auf Herausforderungen zu reagieren,
notwendige Veränderungen in die Wege zu leiten.
Dies vorausgeschickt möchte ich jetzt mit den Stichpunkten und aktuellen Themen aus dem
Dezernat 1 beginnen:
Der Stellenplan 2016 ist geprägt durch einen erheblichen Stellenzuwachs, insbesondere in
Folge des Zustroms von Flüchtlingen. Zusätzlich zu den bereits im Juli bewilligten 25
Stellen hatten wir
für den
Haushalt 2016
ursprünglich
13,75 Stellen für die
Flüchtlingsbetreuung vorgesehen. Diese Zahl der Stellen müssen wir nochmals um 14,5
erhöhen, auf insgesamt
28,25 (4 Heimleiter, 4 Hausmeister, 3 Mitarbeiter Untere
Aufnahmebehörde und 3,5 Stellen Unterkunftsakquise). Dies kann sich im Laufe des
Jahres nochmals erhöhen, wenn der Zustrom sich weiter fortsetzt. Um dies zu begrenzen,
prüfen wir aktuell auch den verstärkten Einsatz von Dienstleistern.
Zukünftig werden diejenigen Flüchtlinge, die dauerhaft bei uns bleiben dürfen, früher oder
später Kunden unseres Jobcenters. Dort werden wir deshalb ebenfalls zusätzliches
Personal einsetzen müssen. Wir fahren vorausschauend, aber auf Sicht und können nicht
ausschließen, dass wir im Haushaltsjahr 2016 die Personalausstattung der sich ständig
ändernden Situation anpassen müssen.
Mit der Bildung des Amtes für Migration und Flüchtlinge haben wir die notwendigen
organisatorischen Strukturen geschaffen, uns den Herausforderungen zu stellen. Die
Personalgewinnung für das Amt gestaltet sich allerdings schwierig und die neu
gewonnenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zunächst noch eingearbeitet werden.
Das führt zu einer sehr hohen Belastung aller dort Aktiven. Aber auch weitere Bereiche des
Hauses, wie das Amt für technische Dienste, das Personal- und Organisationsamt, das
Gesundheitsamt, das Baurechtsamt und andere sind davon betroffen. Gleichwohl ist es
durch
die
Leistungsbereitschaft
und
dem
hohen
persönlichen
Einsatz
unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher gelungen, die Lage „noch im Griff zu behalten“. Dies
verdient wie bereits ausgeführt Dank und Anerkennung!
Daneben müssen wir die „ganz normale Alltagstätigkeit“ und neue, zusätzliche Aufgaben
bewältigen. In vielen Feldern steigen die Anforderungen und die Fallzahlen und wir müssen
dem mit einer angemessenen Personalausstattung Rechnung tragen. Die ständig
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steigende Zahl der zu gewinnenden und zu betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erfordert einen höheren Personaleinsatz beim POA und nicht zuletzt hat der Personalrat die
ihm nach dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz zugestandenen Freistellungen in
vollem Umfang in Anspruch genommen. Alles in allem erfordert dies „summa summarum“
weitere 12 Stellen.
Diese Entwicklung trifft alle Landkreise gleichermaßen, was sich in den landesweit
gestiegenen Personalkosten widerspiegelt. Nun die gute Nachricht: 2014 kann der Enzkreis
im Haushaltsvergleich des Landkreistags Baden-Württemberg mit einem Spitzenwert – ja
mit dem Spitzenwert - glänzen. Mit Personalkosten von 152 Euro pro Einwohner liegt er
praktisch gleichauf mit dem Rhein-Neckar-Kreis (146 Euro) und dem Landkreis Tübingen
(151 Euro) wobei zu berücksichtigen ist, dass im Rhein-Neckar-Kreis sechs und im
Landkreis Tübingen drei große Kreisstädte eigene Zuständigkeiten haben und damit die
Kreisverwaltungen erheblich entlasten. Für den Haushaltsvergleich 2015 rechnen wir mit
dem gleichen Ergebnis. Dies beweist, dass wir eine wirtschaftliche und sparsame
Personalpolitik betreiben und über leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter verfügen.
Gegenüber unseren Mitarbeitern haben wir aber auch eine Fürsorgepflicht und wir dürfen
sie nicht überfordern. Eine angemessene Personalausstattung ist deshalb unumgänglich.
Die Personalkosten steigen von knapp 40 Mio. Euro in 2015 auf 43,5 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2016 an. Dies ist Folge der notwendigen Stellenvermehrungen aber auch der
Tarif- und Besoldungserhöhungen. Während die Besoldungserhöhung für 2016 bereits
feststeht, stehen für den Tarifbereich Anfang 2016 neue Verhandlungen an. Bei der
Veranschlagung der Personalkosten sind wir von einer Steigerung um 3 % ausgegangen.
Angesichts der gesellschaftspolitischen Aufgaben die vor uns stehen, ist zu hoffen, dass
die Tarifpartner vernünftig miteinander verhandeln und unser Haus von Streiks verschont
wird. Die Personalkosten sind personen- bzw. stellenscharf hochgerechnet. Da wir
erfahrungsgemäß nicht alle freiwerdenden Stellen nahtlos wiederbesetzen können und
auch die Personalgewinnung insbesondere im Flüchtlingsbereich Zeit in Anspruch nimmt,
haben wir bereits einen Abschlag von 400.000 Euro auf die hochgerechneten Kosten
vorgenommen. Die Personalkosten sind immer knapp und genau kalkuliert, wie auch das
zu erwartende Rechnungsergebnis 2015 (= Punktlandung) zeigt. Allerdings birgt die nicht
vorhersehbare Entwicklung auch das Risiko höherer Kosten.
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Meine Damen und Herren,
aus dem Bereich der Abfallwirtschaft, die jetzt zum Dezernat 1 gehört,
lässt sich
erfreuliches vermelden. Der Geschäftsbetrieb der HDG hat sich stetig weiter positiv
entwickelt. Die im Kooperationsvertrag vereinbarte Pacht an Maulbronn und der
Investitionskostenanteil des Enzkreises von zusammen 476.000 Euro wurden vollständig
bezahlt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft konnte somit insgesamt eine Entlastung von rund
770.000 Euro verbuchen. Ein nicht unerheblicher Betrag, um die Müllgebühren auf dem
bekannt niedrigen Niveau zu halten. Ob die derzeit laufende Ausschreibung zur
Sammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers und die Aktualisierung
der Deponienachsorgekosten eine Anpassung der Müllgebühren erfordern, kann derzeit
noch nicht abschließend bewertet werden.
Die Diskussionen um ein neues Wertstoffgesetz scheinen sich zu einer unendlichen
Geschichte zu entwickeln. Die Vorlage eines Arbeitsentwurfes durch das zuständige
Umweltministerium erfolgte am 17.10.2015. Kontrovers diskutiert wird weiterhin, wie künftig
die Verantwortlichkeiten für Erfassung, Sortierung und Verwertung geregelt werden sollen.
Um unsere erfolgreiche „grüne“ Tonne weiterzuführen, tritt der Enzkreis dafür ein, dass die
Erfassung der Wertstoffe in kommunaler Regie erfolgt und die Wertstofferlöse dem
Gebührenhaushalt zufließen.
In unseren beruflichen Schulen, auch dieser Bereich gehört jetzt zum Dezernat von Herrn
Stephan, hat sich nicht nur baulich sondern auch an der Schulentwicklungsplanung einiges
getan. In 2016 möchten wir unser Werterhaltungs- und Sanierungskonzept nach einem
Jahr planungsbedingter Pause fortführen. Die schrittweise strukturierte Ertüchtigung
unseres Gebäudebestands in den Jahren seit 2008, insbesondere der Schulen ist fast
schon
zu
einem
Markenzeichen
des
Kreises
geworden
und
hat
selbst
dem
Ministerpräsidenten bei seinem Besuch in Mühlacker Respekt abgenötigt. In Mühlacker
biegen wir sozusagen in die Schlussphase der Sanierungen ein. Es wird der erste Teil des
Werkstattdachs saniert. Die Beschlüsse haben Sie dazu bereits gefasst und die Arbeiten
für den ersten Teil der Sanierung, welcher rund 1,4 Mio. Euro kosten wird, bereits
vergeben.
Erfreulicherweise
wird
seit
dem
Schuljahr
2015/16
die
AVDual
(Duale
Ausbildungsvorbereitung) an der Ferdinand-von-Steinbeisschule angeboten. Dies ist ein
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weiterer
- wichtiger - Baustein der gemeinsamen regionalen Schulentwicklung mit der
Stadt Pforzheim. Zwei AV-Dual-Klassen sind gebildet, die AV-Dual-Begleiter sind bereits im
Einsatz und derzeit mit der Nachvermittlung beschäftigt. Die beiden Fachkräfte für das
Regionale Übergangsmanagement nehmen aktuell ihre Arbeit auf. Das Angebot des
Bildungsgangs „Vorbereitung Arbeit und Beruf“ (VAB-O) speziell für Flüchtlinge im Alter
von 15-25 Jahren mit dem Ziel Deutschkenntnissen zu vermitteln, ist heute wichtiger denn
je.
Nach
den
Vorstellungen
des
Landes soll Inklusion integraler Bestandteil des
Bildungswesens werden. Für eine bestmögliche Umsetzung im Enzkreis haben wir uns
deshalb auf den Weg gemacht und mit der Schulentwicklungsplanung für die
Sonderschulen zum einen Resümee über den aktuellen Stand gezogen und zum anderen
konkret Ziele erarbeitet. Damit eine fundierte Entscheidung der Eltern über den Lernort
getroffen werden kann, haben wir die Angebote, Aufgaben und Ziele sämtlicher Beteiligter
transparent gemacht, indem die Schulentwicklungsplanung, unter Federführung des
Schulamtes, gemeinsam mit den Schulleitern und dem Staatlichen Schulamt auf den Weg
gebracht wurde. Durch regelmäßige Aktualisierung erhoffen wir uns eine bestmögliche
Angebotsstruktur für die Region schaffen zu können. In 2016 möchten wir die Sanierung
unserer Comeniusschule in Königsbach nun in Angriff nehmen. Für die vorbereitende
Planung und einen interdisziplinären Planungswettbewerb sind 80.000 Euro vorgesehen.
Auch im Landratsamtsgebäude selbst müssen wir in 2016 tätig werden. Die
Brandmeldeanlage im Verwaltungsgebäude LRA I (Bauteile A bis C und Tiefgarage) muss
dringend ersetzt werden. Mit einer Betriebsdauer von über 20 Jahren hat sie ihre
Lebenserwartung bereits überschritten. Die Kosten hierfür werden rund 580.000 Euro
betragen. Die räumliche Weiterentwicklung des Landratsamts, das Projekt Landratsamt
2015+, ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre und der Zukunft. Hier
haben wir einen starken Partner gefunden, mit dem wir dieses Projekt gemeinsam angehen
möchten. Für mich ist wichtig, dass wir die Chance zur Zusammenführung der Verwaltung
jetzt nutzen und nicht für alle Zeiten verstreichen lassen. Die Zusammenarbeit mit einem
Partner garantiert uns, dass der Kreis seinen Darlehensbestand nicht erhöhen muss und
die Abwicklung des Projekts - trotz der momentan riesigen Herausforderungen für unser
Team des Gebäudemanagements - möglich wird. Unter diesem Vorbehalt muss man alle
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anderen Projekte im Bereich Hochbau sehen. Absoluten Vorrang hat derzeit die
Unterbringung von Flüchtlingen.
Aus dem Dezernat 2 mit den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Bauen, Natur- und
Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität gibt es zahlreiche Projekte, die uns in 2016 ff
beschäftigen werden:
Meine Damen, meine Herren,
Wie soll unser Land – unser Enzkreis – in Zukunft sein? Welche Themen sind wichtig,
welche Weichen müssen gestellt werden?
In Zeiten, in denen eine Krise die nächste ablöst, ist es umso wichtiger sich immer wieder
neu auszurichten um auch in angespannter Lage die richtigen Entscheidungen treffen zu
können. Wir wollen nicht nur reagieren sondern zukunftsweisend agieren, deshalb möchten
wir das Thema „Kreisentwicklung“ neu in den Blick nehmen. Die Stabsstelle
Klimaschutz und Kreisentwicklung wird sich künftig mit allen Fragen der nachhaltigen
Entwicklung unseres Landkreises beschäftigen.
In Sachen Klimaschutz und Energiewende sind wir auf einem sehr guten Weg. Nach drei
Jahren intensiver Arbeit mussten wir uns Ende Juni diesen Jahres im European Energy
Award erneut dem Goldaudit stellen. Trotz gestiegener Anforderungen konnten wir unser
Ergebnis auf 80% steigern und zusammen mit einer Delegation aus dem Kreistag am
Dienstag letzter Woche in Leipzig im Rahmen einer Veranstaltung mit Kommunen aus 5
europäischen Ländern die Auszeichnung entgegen nehmen. 3 Landkreise in Deutschland,
davon
der Enzkreis
als
einziger aus
Baden-Württemberg,
haben
erstmals
die
Rezertifizierung geschafft. Darauf können wir schon ein wenig stolz sein. Dieses Ergebnis
steht für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik des Kreises im nationalen und internationalen
Vergleich. Mit Hilfe unseres Klimaschutzkonzeptes werden wir den Blick verstärkt nach
außen richten, um auch die Kommunen weiter zu motivieren (ihre Energiepolitik zu
optimieren) und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die
Beteiligung
am
ebz
und
die
damit
verbundene
Gründung
des
neuen
Geschäftsbereiches Kommunalberatung sind dafür eine wichtige Weichenstellung, ebenso
die Gründung des Bürgermeisternetzwerkes zum Thema Energieeffizienz.
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Im Klimaschutz arbeiten wir in beträchtlichem Umfang mit Fördergeldern für Sach- und
Personalkosten,
die
nicht
immer einfach
zu
akquirieren
sind.
Dazu
zählt
die
Klimapartnerschaft mit Tansania, wo wir mit Hilfe von umfangreichen Förderprogrammen
die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern und das Bewusstsein für den
Klimaschutz und die Erneuerbaren Energien zu schärfen.
Kommen wir zum ÖPNV. Angesichts der Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen
und
einer
notwendigen
Verstärkung
in
der
Verbundgeschäftsstelle
rechnet
der
Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE) mit einem Zuschussbedarf von 4.022.000
Euro, was im Vergleich sehr überschaubaren ca. 20 € pro Einwohner entspricht. Der VPE
möchte eine Mobilitätszentrale aufbauen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine
umfassende Beratung in allen Fragen der Mobilität bietet und insbesondere die Nutzung
umweltfreundlicher Verkehrsmittel fördert. Für den Start in 2016 sind im Haushaltsansatz
anteilige Kosten in Höhe von 100.000 Euro und in den Folgejahren jeweils 200.000 Euro
berücksichtigt. Dessen ungeachtet sind die Beschlüsse für dieses wichtige Projekt noch zu
fassen. Angesichts der teilweise sehr komplexen Materie werden für die Zukunftsprojekte,
zu denen auch der Metrobus und die Neuvergabe von Buslinienverkehren gehören,
zusätzlich externe Beratungsleistungen benötigt. Dafür sind im Haushaltsentwurf 2017
Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingestellt.
Die von Teilen des Kreistags gemachten Anregungen zu weiteren Tarifpunkten des VVS
im Enzkreis lösen nach Einschätzung der Verwaltung erhebliche Kostenmehrungen aus,
ohne
dass
adäquate
Verbesserungen
gegenüberstehen.
Hierfür
gibt
es
keine
Finanzierungsvorschläge. Ein Verbund, der im Herzen des Landes liegt, wird immer
Anpassungsregelungen an die Nachbarräume benötigen. Wenn der
VPE nicht mehr
existieren würde und wir entweder zum VVS oder KVV gehören würden, dann würde sich
entweder im Westen oder im Osten die gleiche Problematik stellen. Das Land hat vor vielen
Jahren ein System von 22 Verbünden im Land etabliert, akzeptiert und mitfinanziert. Alle
monierten Probleme ließen sich lösen, wenn wir im Land einen Verbund hätten. In
Thüringen und Sachsen gibt es sogar einen Verbund, der 2 Länder umfasst. Solange dies
nicht möglich ist, müssen wir im Rahmen des vorhandenen Systems das Beste hinsichtlich
Preis und Leistung gestalten. Die Position des VPE wird in diesem Umfeld sicher nicht
dadurch gestärkt, dass die aus meiner Sicht insgesamt erfolgreiche Arbeit immer wieder
madig gemacht wird und man den VPE gar für überflüssig hält.
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Das Land Baden-Württemberg erwartet von den Streckenanliegern der Enztalbahn, dass
sie sich auch in der Zukunft an den Betriebskosten der Bahn beteiligen. Bereits bisher gibt
es eine vertraglich vereinbarte kommunale Mitfinanzierung aus dem Jahre 2000, in der sich
der Enzkreis zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet hat. Über die künftigen
Konditionen wird derzeit mit dem Land verhandelt.
Angesichts der Fortentwicklung der Schullandschaft in Richtung Gemeinschafts- und
Ganztagsschulen sowie schulischer Inklusion für behinderte Schüler gehen wir davon aus,
dass die Aufwendungen in der Schülerbeförderung trotz bislang sinkender Schülerzahlen
nicht zurückgehen. Wir rechnen mit zu veranschlagenden Mitteln für 2016 in Höhe von
3.848.000 Euro.
In der Verkehrsüberwachung hat die Kreisverwaltung ihre Überwachungskonzeption
fortgeschrieben und im UVA bereits vorgestellt. Unser mobiler Außendienst wird um eine
weitere Vollzeitkraft verstärkt, wodurch das Zeitbudget der Messeinsatzstunden deutlich
erhöht wird. Es stehen Investitionen in neue Digitalkameras bei Überwachungsanlagen an,
für die 40.000 Euro angesetzt wurden.
Zur Erhaltung des Kreisstraßennetzes sind Belagserneuerungen in Höhe von insgesamt
1,25 Mio. Euro vorgesehen. Dies ist eine geringe Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Die
Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes kann damit stetig und konsequent fortgesetzt
werden.
Das Neubauvorhaben der Westtangente Illingen soll im kommenden Jahr endlich
begonnen werden. Diese rund 800 m lange Umfahrung entlastet den stark befahrenen
Ortskern vom Durchgangsverkehr. Zur Finanzierung dieses rund 3 Mio. Euro teuren
Projektes
hat
das
Land
eine
Förderung
nach
dem
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Aussicht gestellt. Allerdings ist
hierzu
noch
ein
formelles
Baurecht
erforderlich.
Dieses
soll
im
Wege
eines
Bebauungsplanverfahrens, welches die Gemeinde derzeit durchführt, erlangt werden.
Geplant sind weiterhin der Umbau der Kreuzung K 4505/ K4506 bei Mühlhausen zu einem
Kreisverkehrsplatz sowie der Umbau der Einmündung L 565 / K 4547 in Straubenhardt-
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Schwann, voraussichtlich ebenfalls zu einem Kreisverkehrsplatz. Für diese beiden
Maßnahmen sind 1,5 Mio. Euro eingeplant. Schließlich ist laut Rahmenplan vorgesehen,
die K 4569 zwischen der L 1134 und der Kreisgrenze Richtung Flacht auszubauen. Hierfür
sind 2,0 Mio. Euro veranschlagt.
Die Geschäftsstelle des Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis wurde zum
01.10.2015 als Stabstelle dem neu gebildeten Amt für nachhaltige Mobilität zugeordnet und
ist bereits seit März voll besetzt. Wir haben das europaweite Ausschreibungsverfahrens für
die Vergabe der Planungsleistungen zur über- und innerörtlichen Infrastrukturerschließung
abgeschlossen und den Förderantrag für diese Planungsleistung gestellt. Positiv wirkt sich
dabei aus, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Breitbandinitiative 4.0 zum
01.08.2015 die Fördervorschriften geändert und u.a. die Fördersätze nochmals deutlich
erhöht hat. Hiervon wird letztendlich der Zweckverband profitieren. Es ist jetzt vorgesehen,
die weiteren nötigen Schritte für den zeitnahen Bau der Breitbandnetze wie die
Fertigstellung der Planung, die Erstellung einer Finanzierungskonzeption und die
Vorbereitung der Bauausführung zügig anzugehen.
Aus unserem Dezernat 3 (Landwirtschaft, Forsten und öffentliche Ordnung) gibt es
Folgendes anzumerken:
Das Kartellverfahren zum gebündelten Nadelrundholzverkauf durch die Forstverwaltung
hat eine neue Dimension erreicht, die sich nun unmittelbar auf die unteren Forstbehörden
und damit auf die Landratsämter auswirkt. In Vorbereitung auf eine gerichtliche
Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt
wurde auch im Enzkreis eine Holzverkaufsstelle (HVS) in der Kämmerei eingerichtet.
Auf Forstrevierebene ändert sich die Struktur nicht. Lediglich die Übernahme der
Wirtschaftsverwaltung für die Gemeinden des Enzkreises musste vertraglich getrennt
werden in den Holzverkauf durch die HVS und die Beförsterung durch das Forstamt. Somit
bleiben die Zuständigkeiten und Ansprechpartner für unsere Kunden weitestgehend gleich.
Die
Vertragsanpassungen
wurden
von
allen
Gemeinden
mitgetragen.
Diese
Übergangslösung wird nach Einschätzung des Landkreistages ca. 2-3 Jahre bestehen
bleiben müssen.
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Aus der Landwirtschaft gibt es zu berichten, dass nach mehreren Jahren Diskussion in
der EU und mit erstmaliger intensiver Beteiligung des EU–Parlaments die EU Agrarreform
im Jahr 2015 umgesetzt werden konnte. Inhaltlich bedeutete dies zum einen Änderungen in
der ersten Säule, also den Direktzahlungen. Hier erfolgte der Einstieg ins „Greening“, was
für die Landwirte bedeutet, dass sie erhöhte ökologische Leistungen zu erbringen haben,
um weiterhin Direktzahlungen erhalten zu können. Die Direktzahlungen sind für unsere
Landwirte bei der hiesigen Struktur dringend lebensnotwendig, um eine Rentabilität der
Betriebe zu gewährleisten. In der zweiten Säule ist insbesondere die Überführung des
bisherigen Landesprogrammes Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA)
in das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zu erwähnen.
Hier setzte die Landesregierung einige neue Akzente, die insbesondere unsere
Ackerbaubetriebe wenig erfreute, da sie zukünftig mit deutlich weniger Unterstützung in der
zweiten Säule rechnen können.
Beide Bereiche wurden leider begleitet von einem Bürokratieanstieg, insbesondere was die
Kontrollen betrifft. Des Weiteren mussten unsere Verwaltungen auf Grund des
Zahlstellenerlasses weitere aufwändige Maßnahmen und Umstrukturierungen erbringen,
um das bei EU–Agrarmaßnahmen geltende Sechs-Augen-Prinzip zu erfüllen. Der
entstandene Mehraufwand wurde vom Landkreistag landesweit erhoben und wir hoffen,
dass wir diese Mehraufwendungen vom Land zumindest teilweise ersetzt bekommen.
Kommen wir nun zum Dezernat 4 für Soziales, Familie und Integration:
Generell ist zu sagen, dass die Ansätze insgesamt voraussichtlich wieder die günstigsten in
Baden-Württemberg darstellen. Die Haushaltsstudie 2015 des Landkreistages hat dies für
dieses Jahr bestätigt.
Erfreulicherweise erhalten zurzeit weniger Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt als 2014.
In der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass dieser Trend anhält, so dass für 2016
geringere Nettoausgaben als für 2015 geplant werden können.
Die Zahl der Menschen, die im Alter wegen unzureichender Rente auf Unterstützung
angewiesen sind, steigt weiter. Außerdem wird eine steigende Zahl von Personen bereits
vor Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre +) als auf Dauer voll erwerbsgemindert eingestuft.
Beides führt zu steigenden Fallzahlen und damit steigenden Aufwendungen bei der
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Umsetzung eines Urteils des
Bundessozialgerichtes,
nach
dem
behinderte
Menschen
Leistungen
nach
der
Regelbedarfsstufe eins anstelle der Regelbedarfsstufe drei erhalten, trägt ebenfalls zur
Ausgabensteigerung bei. Seit 2014 erstattet der Bund 100% der Nettoausgaben.
Die Fallzahlen und die gewährten Hilfen bei der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen sind 2015 relativ konstant. Auch die Zahl der stationär untergebrachten
Menschen bleibt konstant auf niedrigem Niveau. Dennoch ist mit einer Zunahme der
Kosten zu rechnen, da die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst regelmäßig in die
Vergütungsvereinbarungen
mit
den
Einrichtungen
einfließen.
In
2017
soll
ein
Bundesteilhabegesetz zur Regelung der Eingliederungshilfe in Kraft treten. Auswirkungen
auf den Haushalt werden sich aber erst ab 2017 ergeben.
Die Zahl der Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, steigt weiter an. Renten
reichen oft zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, die
Heimkosten, bzw. die Kosten der ambulanten Pflege, zu decken. Außerdem steigt die
Anzahl der Personen, die bereits vor Eintritt in das Rentenalter aufgrund psychischer
Erkrankungen pflegebedürftig werden, an. Auch Pflegebedürftigkeit durch fortschreitende
Demenz
nimmt
zu.
In
Umsetzung
des
Koalitionsvertrages
ist
ein
neuer
„Pflegebedürftigkeitsbegriff“ einzuführen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz soll 2016 in
Kraft treten. Auswirkungen auf den Haushalt werden sich erst ab 2017 ergeben.
Die Anzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB II – der Grundsicherung für
Arbeitsuchende - steigt im Jobcenter seit 2014 leicht, aber kontinuierlich an.
Hauptsächlicher Grund dafür ist der massive Zuzug aus dem Ausland – insbesondere aus
Rumänien, Bulgarien und Syrien, inzwischen auch aus Italien. Ein Ende dieser Entwicklung
ist vorläufig nicht absehbar – vor allem angesichts der hohen Anzahl von Asylbewerbern
mit
Bleiberechtsperspektive,
die
nach
positivem
Abschluss
des
Asylverfahrens
leistungsberechtigt nach dem SGB II werden.
Leider bringen die meisten Leistungsberechtigten keine Deutschkenntnisse mit, sodass für
sie nicht die Arbeits-, sondern die Sprachvermittlung an erster Stelle steht. Auch die
berufliche Qualifikation dieser Personen entspricht häufig nicht unseren Standards, sodass
es eigentlich sinnvoll wäre, sie hier eine Ausbildung oder Weiterbildung durchlaufen zu
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lassen. Dies scheitert wiederum meistens an den fehlenden Sprachkenntnissen.
Grundsätzlich ist bereits seit längerer Zeit festzustellen, dass wir als Ergebnis unserer
großen Vermittlungsanstrengungen in den letzten Jahren nahezu keine arbeitsmarktnahen
Hilfeempfänger mehr in unserem Bestand haben. Daher haben wir uns dazu entschlossen,
mit finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds zwei neue Maßnahmen
einzuführen, die sich an stark eingeschränkte Langzeitarbeitslose richten. Hier werden die
Teilnehmer ein halbes Jahr lang intensiv sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch
versorgt – mit dem Ziel, sie so weit zu fördern, dass sie danach entweder eine
Beschäftigung aufnehmen können oder zumindest eine nachhaltige Perspektive für sie
erarbeitet wird.
Bedauerlich ist für diesen Personenkreis, dass der Passiv-Aktiv-Tausch im Rahmen des
Landesarbeitsmarktprogramms im Jahr 2016 ausläuft, ohne dass dieses Instrument vom
Bund aufgegriffen wurde. Das seit einigen Jahren erfolgreiche Programm 50plus wird
2015 beendet – leider ohne uns das dafür bisher vorhandene Geld weiterhin zur Verfügung
zu stellen.
Angesichts der beschriebenen schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen ist es sehr
erfreulich, dass die Anzahl der im Enzkreis auf Leistungen nach dem SGB II angewiesenen
Menschen nur moderat angestiegen ist. Ursache hierfür sind gute Vermittlungserfolge, eine
sehr hohe Motivation der Mitarbeiter des Jobcenters und deren in den letzten Jahren
aufgebaute gute Vernetzung mit den anderen Ämtern, sozialen Trägern und Arbeitgebern
im Kreis. Infolgedessen sind auch die Ausgabensteigerungen – trotz Erhöhungen der
Regelsätze und des Mietenniveaus – verhältnismäßig gering. So liegt der Enzkreis nach
wie vor bei den – überwiegend vom Kreis getragenen – Leistungen für Unterkunft und
Heizung pro Einwohner auf Platz drei in unserem Bundesland.
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von den Leistungsberechtigten inzwischen etwas
reger in Anspruch genommen, sodass die Ausgaben gestiegen sind. Diese Entwicklung
wird sich 2016 voraussichtlich noch erheblich verstärken, da das Wohngeldrecht novelliert
wird und in der Folge erheblich mehr Menschen in den Genuss dieser Leistung kommen
werden. Da diese allerdings vom Bund erstattet werden, belasten sie den Kreishaushalt
nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
14
kritisch
ist
–
wie
ich
bereits
eingangs
ausführte
-
die
Entwicklung
bei
der
Flüchtlingsunterbringung. Es ist eine Mammut-Aufgabe, für die wir jüngst einen
Lenkungsstab eingerichtet haben. Eines ist klar: Flüchtlinge aus Kriegsgebieten werden
länger bei uns bleiben.
Das größte Problem ist die Wohnraumversorgung, insbesondere auch im Anschluss an die
vorläufige Unterbringung durch das Landratsamt. Hierfür werden viele Millionen Euro
aufgewendet werden müssen. Dazu kommt, dass eine Initialzündung für zusätzlichen
Wohnraum notwendig ist. Dies muss durch die Bundes- und Landesebene durch
Wohnraumfördermittel und steuerliche Anreize, sowie Lockerung überzogener Vorschriften
unterstützt werden. Vor Ort brauchen wir Bauträger, die Finanzen, Sachverstand und
geeignete Grundstücke bündeln.
Dabei muss es ein wichtiges Ziel sein, die Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraumes
nicht ausschließlich auf Migranten auszurichten. Unter dem Motto preiswerter Wohnraum
für Alle ist es mir ein Anliegen verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Kräfte
zum gemeinsamen Handeln zusammen zu führen. Dabei habe ich insbesondere solche
Kommunen im Enzkreis im Auge, in denen etablierte Bauträger nicht oder nicht
ausreichend zur Schaffung solchen Wohnraums zur Verfügung stehen.
Ich denke an Bauvorhaben mit einer stark strukturierten und konfigurierten Architektur in
Elementbauweise, bei denen auch beispielsweise fertig montierte Nasszellen zum Einsatz
kommen sollen.
Insgesamt schlage ich vor, dass interessierte Städte und Gemeinden mit örtlichen
Finanzinstituten, beispielsweise unserer Sparkasse, gemeinsame Gesellschaften bilden,
die solchen Wohnraum schaffen. Der Anteil der Kommunen kann in der Bereitstellung von
Baugrundstücken im Eigentum oder Erbbaurecht bestehen. Die Kreditinstitute sorgen für
die Finanzierung. Solche Lösungen sind selbstverständlich auch mit den regional
arbeitenden Bauträgern denkbar, die es aber leider – wie gesagt - nicht flächendeckend
gibt. Diese Gedanken habe ich gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse
entwickelt und hoffe, dass sich zeitnah eine Umsetzungschance bietet. Die Aufgabe des
Landratsamtes in dieser Beziehung besteht ggf. in der planungs- bzw. baurechtlichen
zügigen Abarbeitung.
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Aktuell stehen wir bei der Unterbringung der Flüchtlinge mit dem Rücken zur Wand. Derzeit
rechnen wir für das kommende Jahr damit, dann insgesamt ca. 4000 Plätze bereitstellen zu
müssen. Das sind mehr als doppelt so viele, wie wir derzeit haben. Und ob das ausreicht,
lässt sich heute nicht sagen. Im Moment sind wir froh, wenn wir den Menschen ein Dach
über den Kopf organisiert bekommen.
Und dennoch: Wir dürfen keine Ängste schüren! Fakt ist: Die große Mehrzahl der
Flüchtlinge sind innerhalb ihres Landes auf der Flucht, dann noch in angrenzenden Staaten
geflüchtet. Wir müssen es in Deutschland schaffen, diese Menschen aufzunehmen. Aber:
Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie der Zustrom besser geregelt wird.
Deutschland alleine kann diese Aufgabe nicht stemmen. Wir brauchen eine europäisch
geregelte Zuwanderungspolitik, um Menschen eine reelle Chance zu geben, hier bei uns in
Fuß zu fassen, ohne sich auf verbrecherische Schlepper einlassen zu müssen.
Für die Flüchtlinge ist Arbeit ein wichtiger Faktor zur Integration und Teilhabe an unserer
Gesellschaft. Es ist zu begrüßen, dass ein schnellerer Zugang für Flüchtlinge zum
Arbeitsmarkt möglich sein soll. Dies ist jedoch nur der erste Schritt. Um eine dauerhafte
Arbeitsaufnahme zu gewährleisten, müssen die Flüchtlinge über Kenntnisse der deutschen
Sprache und bei vielen Berufsbildern über entsprechende Qualifikationen oder anerkannte
Abschlüsse verfügen. Hier sind noch intensive Maßnahmen hinsichtlich Sprachkurse und
Qualifizierung notwendig, damit eine Vermittlung in Arbeit möglich wird und auch um
massive Folgebelastungen für unseren Jobcenter zu vermeiden.
Um Unterstützung für die mittlerweile in fast jeder Enzkreiskommune entstandenen
Ehrenamtsnetzwerke zu leisten, gehen wir neue innovative Wege und haben die
Infozentrale
„Ehrenamt
für
Flüchtlinge“
im
Landratsamt
sowie
regelmäßige
Netzwerkkonferenzen für Ehrenamtliche eingerichtet. Wir arbeiten derzeit eine vom Land
zu finanzierende Förderung von Ehrenamtskoordinatoren in den Gemeinden aus.
Auch die vielen zuziehenden Kinder müssen wir besonders im Blick haben. Das Schicksal
der Kinder liegt mir sehr am Herzen, und hier im Landkreis tun wir viel im Bereich. So wird
mit dem Projekt „Bildungsförderung für Flüchtlingskinder in Mühlacker“ versucht, Kindern
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Bildungsmöglichkeiten zu bieten, auch wenn trotz fehlender Schulplätze oder fehlender
Bleibeperspektive ein regulärer Schulbesuch aktuell nicht umgesetzt werden kann.
Eine völlig unbekannte Größe im Haushalt stellt die weitere Entwicklung der
Asylbewerberunterbringung und –betreuung dar. Der Zustrom hält derzeit ungebrochen an.
Die bundesweiten Zugangszahlen werden sich bis Jahresende gegenüber 2014 fast
verfünffacht haben (von damals 200000 auf mindestens eine Million in 2015)! Zahlen, die
sich parallel auch im Enzkreis widerspiegeln. Haben wir Jahr 2014 noch insgesamt ca. 550
Asylbewerber aufgenommen, werden es bis Ende 2015 ca. 2200 Flüchtlinge sein. Wir
gehen derzeit davon aus, dass sich die Zugangszahlen in 2016 mindestens auf ähnlich
hohem Niveau bewegen. Dank der nach wie vor gegebenen Hilfsbereitschaft in den
Gemeinden haben wir uns schon einige Unterkünfte sichern können. Auch viele
Privatpersonen bieten uns Objekte und Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung an. Wenn
möglich und machbar nehmen wir geeignete Angebote für eine solche dezentrale
Unterbringung der Flüchtlinge gerne an. Bekannterweise reichen all diese Unterkünfte aber
derzeit dennoch nicht aus, wir leben diesbezüglich von der Hand in den Mund.
Die Betreuung und Unterbringung der Asylbewerber ist eine staatliche Aufgabe, die
vom Land finanziert werden muss. Die bisherigen Pauschalen waren und sind nicht mehr
ausreichend. Hier ist positiv festzuhalten, dass sich das Land und die kommunalen
Verbände inzwischen bei den Kosten für die Unterbringung einigen konnten und eine
Spitzabrechnung vereinbart haben, wie wir sie schon seit Monaten gefordert hatten. Wir
verlassen uns auf diese Zusage und haben den Flüchtlingsbereich im Haushalt ohne
Zuschüsse durch den Kreis kalkuliert. Wie bei allen solchen „Versprechen“ können wir
allerdings Restrisiken und zeitweilige Vorfinanzierung nicht ausschließen.
Ich habe mich über die Initiativen aus dem Kreistag gefreut, die Arbeit der Verwaltung mit
kreiskommunalen Ausschüssen zu begleiten. Wie Sie wissen, ist die Arbeit des
Landratsamtes als untere Aufnahmebehörde keine kommunale Aufgabe sondern eine
staatliche Aufgabe des Landes Baden-Württemberg. Ich bin als Leiter der staatlichen
unteren Verwaltungsbehörde dem Land gegenüber für die Aufgabenerfüllung verantwortlich
und unterliege dabei der uneingeschränkten Fachaufsicht mit Weisungsrecht der
übergeordneten Behörden. Für solche Aufgaben ist die Bildung von kommunalen
Ausschüssen nicht vorgesehen.
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Soweit wir beispielsweise als Landkreis Unterkünfte bauen (und anschließend an die
staatliche Seite vermieten) ist die Zuständigkeit des VWA gegeben, auch für die
Bereitstellung des Personals. Für Aufgabenstellungen nach Verlassen der vorläufigen
Unterbringung ist die Zuständigkeit des SKA gegeben. In dessen Zuständigkeit ist das
Thema Migration (nichtstaatlicher Aufgabenbereich) ausdrücklich genannt. Daneben ist der
Jugendhilfeausschuss jetzt zunehmend tangiert.
In
dieser
Krisensituation
Lenkungsgruppe gebündelt
werden
unsere
Kräfte
für
die
Unterbringung
in
der
Die Versorgung und Betreuung wird über das Amt für
Migration und Flüchtlinge umfassend bereit gestellt. Wir haben in beiden Arbeitsfeldern
tagtäglich schnelle Entscheidungen zu treffen. Deshalb möchte ich wie bisher auf Sicht
fahren und die Fraktionen über Informationen und den Kreistag bzw. die vorhandenen
Ausschüsse bei sie betreffenden Fragen beteiligen.
Auch in der Jugendhilfe ist der Umgang mit dem weiter steigenden Zustrom von
Flüchtlingen, hier insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (kurz:
„UmA“) landauf landab das vorherrschende Thema.
Da es in Vorjahren aufgrund einer fehlenden Regelung zur Verteilung zu sehr großen
Unterschieden in der Belastung von Jugendämtern gekommen ist, wird durch eine
bundesgesetzliche
Neuregelung
für
eine
bundesweit
gerechtere
Verteilung
der
Belastungen der Kommunen gesorgt werden. Dies bedeutet, dass Baden-Württemberg ab
2016 zusätzlich von anderen – bislang stärker belasteten Bundesländern – Minderjährige
zugeteilt bekommt. Für unser Jugendamt kann dies bis zu einer Verdoppelung oder
Verdreifachung der aktuellen Zahl führen (Anstieg der Minderjährigen im Enzkreis von
sechs am Anfang 2015 auf aktuell 26).
Plätze in geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen oder in Pflegefamilien stehen dafür derzeit
nicht bereit. Das Jugendamt ist aktuell mit drei Einrichtungen im Gespräch, die bereit sind
Wohngruppenplätze zu schaffen. Dabei gestaltet sich auch in diesem Bereich die Suche
nach geeigneten Mietobjekten und das Finden pädagogischer Fachkräfte als sehr
schwierig.
Da für jeden Minderjährigen ein Vormund zu bestellen und die Vormundschaft zu führen ist,
sprengt dies zukünftig die Möglichkeiten, diese Vormundschaften beim Allgemeinen
Sozialen Dienst anzusiedeln. Auch aus rechtlichen Gründen und einer klareren
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Aufgabentrennung sollen daher künftig die Vormundschaften und Pflegschaften gebündelt
werden. Dies erfordert zunächst eine Vollzeitstelle hinsichtlich der umA sowie eine weitere
Stelle
für
die
gestiegenen
Aufgaben
im
Sachgebiet
Beistandschaften/Amtsvormundschaften.
Als kleiner Trost mag gelten, dass die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von
UmA durch die überörtlichen Träger der Jugendhilfe fast vollständig zu erstatten sind, was
verwaltungsseitig allerdings beträchtliche Zusatzarbeit für die Geltendmachung und
Realisierung der Erstattungsansprüche bedeutet.
Die Frühen Hilfen, die unter der Regie des Caritasverbandes geleistet werden, sind
mittlerweile so gut angekommen, dass die vorhandene Personalkapazität nicht mehr
ausreicht, um den Aufgaben und Einsätzen gerecht zu werden. Wir wollen daher eine
maßvolle Stellenerweiterung ermöglichen, u. a. auch mit Blick auf zunehmende
Hilfebedarfe
bei
Flüchtlings-
bzw.
Migrantenfamilien.
Hier
sollen
nach
Bedarf
Sprechstunden vor Ort ebenso angeboten werden wie schwerpunktmäßig zunächst in ein
bis zwei Kinderarztpraxen.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen wurde bekanntermaßen für den
bedarfsgerechten Platzausbau für die unter 3-Jährigen überall kräftig investiert. Auch der
Kreis hat sein Investitionsprogramm im Gesamtumfang von 3,5 Mio. Euro abgewickelt.
Einige Anträge konnten bislang nicht bewilligt werden. Diese Gemeinden hoffen, dass der
Enzkreis sein Programm aufstockt und zeitlich erweitert. Wenn die vorliegenden
Maßnahmen bewilligt werden sollen, sind hierfür insgesamt bis zu 1,5 Mio. Euro
erforderlich. Diese könnten von 2016 – 2018 mit jährlichen Ansätzen von 300.000 Euro
bewirtschaftet werden, sofern Sie dies, meine Damen und Herren Kreisräte, mittragen.
Nicht zuletzt durch die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe sieht sich unser Jugendamt in den kommenden Jahren stark
gefordert.
Dr.
Ulrich
Bürger vom
KVJS
hat es
in
seinem
Vortrag vor dem
Jugendhilfeausschuss bereits dargestellt und hat folgende Handlungsfelder als besonders
relevant hervorgehoben: 1. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 2. Ausbau und
Verbesserung der Bildungsangebote 3. Übergang Schule- Beruf.
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Bei den Enzkreis-Kliniken, meine Damen und Herren, wird im nächsten Jahr der Aufbau
des Gelenkzentrums Schwarzwald im Mittelpunkt stehen. Im Kreistag sowie im Aufsichtsrat
wurden die notwendigen Beschlüsse gefasst und die Presse hat bereits ausführlich und
sehr positiv darüber berichtet. Damit verbunden ist die Neugestaltung der Inneren Medizin
sowie ein Umbruch in der Chirurgie als Einleitung der finanziellen Trendwende ab 2016 und
2017.
Unser neues Gelenkzentrum läuft entgegen den ersten Planungen, welche von einem Start
in 2016 ausgegangen sind, bereits in 2015 sehr gut an. Durch die frühzeitige Koordination
von Sprechstunden konnten bereits im vierten Quartal 2015 erste Patienten durch den
neuen Spezialisten operiert und anschließend stationär versorgt werden. In 2016 werden
nun die Betten- und OP-Kapazitäten an der neuen Zielstruktur des Hauses ausgerichtet.
Durch
diese
Erweiterung
des
Leistungsspektrums
greift
leider
der
sogenannte
Mehrmengenabschlag und es wird vorsichtshalber eine vierjährige Anlaufphase angesetzt.
Dennoch können wir bereits im Finanzplanungszeitraum davon ausgehen, dass die
Etablierung des Gelenkzentrums bei den derzeitig absehbaren Finanzierungsregeln zur
deutlichen Verbesserung des Betriebsergebnisses beiträgt. Da wir durch den verkürzten
Vorlauf aktuell bereits investieren, möchte ich Sie noch dieses Jahr darum bitten 1 Mio.
Euro zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass unser Jahresabschluss 2015
dies verkraften wird.
Mit dem Beginn des Geschäftsjahres 2016 sind in Mühlacker bedeutende Veränderungen,
die in 2015 angestoßen wurden, abgeschlossen. Dazu gehört die Etablierung der
Akutkardiologie und der Sektion Kardiologie. Die ärztliche Besetzung in der Akutkardiologie
konnte mit einem Zeitversatz von rund vier Monaten zur Jahresmitte 2015 erfolgen. Die in
der Anlaufphase erreichten Leistungszahlen bestätigen dieses Modell, dessen Umsetzung
durch das medizinische Gutachten empfohlen wurde. Eine enge Kooperation besteht hier
zum Klinikum Pforzheim. Zum Herbst 2015 konnte die neue Sektion Gastroenterologie den
Betrieb aufnehmen und die ärztliche Leitung besetzt werden. Die Sektionen werden in
enger
Zusammenarbeit mit jeweiligen Spezialisten aus dem Klinikum Ludwigsburg
weiterentwickelt. Durch die neuen Sektionen sind entsprechende Leistungssteigerungen
geplant, die aber durch den genannten Mehrmengenabschlag belastet werden.
Auch in der Rehaklinik soll der Konsolidierungskurs 2016 fortgesetzt werden. Die
Rehaklinik verfügt im Planjahr 2016 wieder vollständig über ihre Räumlichkeiten. Auch in
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dieser Klinik wird ein altersbedingter Chefarztwechsel vollzogen. Bei der Planung wird
unterstellt, dass ein Ausbau von aktuell 44 Betten auf 50 Betten realisiert werden kann. Die
konstant hohen Belegungszahlen zeigen einen hohen und wachsenden Bedarf, der für
dieses Versorgungskonzept spricht. Hier ist es für mich nach wie vor ein großes Ärgernis,
dass die Kostenträger finanziell noch nicht vollständig zu den Rehakonzepten stehen und
wir entgegen der früheren Zusagen und entgegen der Vernunft noch immer Geld vom Kreis
für den Betrieb der Rehaklinik zuschießen müssen.
Meine Damen und Herren!
In den Enzkreis-Kliniken können wir unserer Bevölkerung Medizin auf hohem Niveau
anbieten. Das in der Vergangenheit bereits gute Niveau haben wir in den letzten Jahren
durch unsere zahlreichen Maßnahmen in Mühlacker und Neuenbürg nochmals signifikant
gesteigert. Doch die vielen Maßnahmen benötigen noch etwas Zeit, bis sie sich dann auch
finanziell positiv auswirken. Im Ergebnis müssen wir 2016 den Betrag von 8 Mio. Euro an
Kreismitteln für die Enzkreis-Kliniken bereitstellen. Dieses Geld, meine Damen und Herren,
ist sehr gut angelegt und wir sind doch sehr optimistisch, diesen Betrag in den kommenden
Jahren senken zu können.
Nun kommen wir zu dem Teil der Rede, auf welche Sie sicher bereits auch dieses Jahr
wieder warten. All dies, was ich Ihnen in den letzten Minuten geschildert habe, kostet
Anstrengungen und natürlich „bare Münze“. Nach wie vor ist die Kreisumlage mit einem
Anteil von über einem Drittel der bedeutendste Posten bei den Erträgen. Wenn die
Aufwendungen steigen, muss am Ende fast zwangsläufig die Kreisumlage diesem Fakt
Rechnung tragen.
Für 2016 möchte ich trotz der gestiegenen Aufwendungen heute mit der Botschaft antreten,
dass der Enzkreis das Aufkommen der Kreisumlage nicht erhöhen möchte. Ich schlage
Ihnen vor, den Betrag der Kreisumlage bei einer zu vernachlässigenden Abweichung
aufgrund des rechnerischen Prozentsatzes für 2016 beim Betrag von 2015 zu belassen.
Aufgrund der gesunkenen Steuerkraft der Kommunen des Kreises bedeutet dies beim
Hebesatz der Kreisumlage eine geringfügige Anhebung von 32,6 Prozent auf 33,0
Prozent.
Damit ist der Betrag der Kreisumlage zum Jahr 2015 konstant und gegenüber 2014 sogar
um rund 1 Mio. Euro niederer angesetzt. Wenn man die Entlastung des Bundes für die vom
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Landkreis zu bezahlende Eingliederungshilfe in Höhe von rund 850.000 Euro hinzurechnet,
welche auch in 2016 direkt bei den Kommunen und nicht beim Kreis eingeht, bedeutet dies
gegenüber 2014 auch in 2016 wieder eine Entlastung der Städte und Gemeinden des
Kreises von knapp 2 Mio. Euro. Dies ist möglich, da wir in 2015 einen hohen Überschuss
geplant hatten, der nun erheblich geringer ausfällt, um die Kostensteigerungen abzufangen.
Die Vermeidung einer höheren Kreisumlage trotz gestiegener Belastungen soll ein Zeichen
an die Städte und Gemeinden des Kreises sein, das wir unsere Kommunen aufgrund der
wiederum gesunkenen Steuerkraft und den großen Unterstützungsleistungen im Bereich
der Flüchtlinge finanziell nicht im Stich lassen möchten!
Es soll aber auch ein deutliches politisches Zeichen sein, dass der Bereich Flüchtlinge eine
Aufgabe der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ist und die Kosten vom Land BadenWürttemberg 1:1 erstattet werden müssen. Nach den letzten Vereinbarungen können wir
davon ausgehen, dass dies auch innerhalb einer Spitzabrechnung der Kosten für 2015 und
2016 so geschehen wird.
In der Folge müssen wir allerdings als Wermutstropfen den Haushalt mit einer geplanten
Darlehensaufnahme in Höhe von 8,5 Mio. Euro einbringen. Dies ist in der Höhe
ungewöhnlich, hängt aber ausschließlich mit den Ausgaben für die Unterbringung von
Flüchtlingen zusammen.
Ohne die 6,5 Mio. Euro für Flüchtlingsunterkünfte im Finanzhaushalt wäre die
Darlehensaufnahme in der für uns gewohnten Höhe bzw. sogar leicht darunter
veranschlagt. Ich bin bereit die Verschuldung des Kreises für diesen Zweck zu erhöhen, da
wir in den nächsten Jahren über die Erstattungen des Landes für die kalkulatorischen
Abschreibungen dieser Unterbringungsmöglichkeiten das Geld zumindest für die Tilgungen
1:1 refinanzieren können.
In den Beratungen müssen wir darüber reden, ob sie diese Linie so mittragen. Es ist uns
aber sicherlich nicht möglich, dass wir eine solche Entwicklung völlig unbemerkt durch den
Haushalt schleusen als ob nichts wäre. Ich muss an dieser Stelle aber nochmals betonen,
dass wir Stand heute nicht wissen, was uns 2016 erwartet. Es ist daher nicht
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auszuschließen, dass wir im Jahresverlauf 2016 erneut mit über- oder außerplanmäßigen
Aufwendungen oder gar einem Nachtragshaushalt ins Gremium müssen.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,
Mit unserer bisherigen Arbeit im Kreistag haben wir – in Anlehnung an mein Eingangszitat den "brennenden Wunsch, klare Ziele zu erreichen" bewiesen.
Doch meist ist es so, wie die Physikerin und Chemikerin Marie Curie beobachtet hat: "Man
merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt."
Sie sehen: Der Haushalt 2016 stellt wieder ein umfangreiches Aufgaben- und
Arbeitsprogramm für uns bereit. Sehen wir es, wie in den vergangenen Jahren, wieder als
Herausforderung und Chance, als Möglichkeit für uns, die Politik und das Leben hier im
Enzkreis gemeinsam zu gestalten.
Ich danke Ihnen allen schon jetzt für Ihren Einsatz. Herzlich danken möchte ich nochmals
allen ehrenamtlich Engagierten, die sich vor Ort in die Flüchtlingsarbeit einbringen und allen
Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Kirchen, die vielerorts wertvolle Hilfen organisieren.
Auch
allen
Partnern
der
Sozial-und
Jugendhilfe,
der
Behinderten-,
Alten-und
Gefährdetenhilfen sowie allen bürgerschaftlich engagierten Einwohnerinnen und Einwohner
danke ich für ihren Einsatz zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ein
besonderer Dank gebührt unseren Kliniken für Ihre hervorragende und wahrlich nicht
einfache Arbeit und allen unseren Beteiligungsunternehmen. In diesen Dank schließe ich
auch die Städte und Gemeinden ausdrücklich ein.
Danke sage ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, insbesondere
Herrn Kreiskämmerer Frank Stephan und dessen Team, dem es gelungen ist, den
Haushaltsplanentwurf auch in diesem Jahr fristgerecht vorzubereiten. Herr Stephan, ich
übergebe nun das Wort bzw. die Zahlen des Haushalts an Sie.