Machen Sie sich schlau – es zahlt sich aus. Bildungsscheck

Erfahrungen
Cigdem Ö., 37 Jahre
Großhandelskauffrau, Deutsche mit türkischen
Wurzeln, hat zwei Kinder, ist seit zehn Jahren
nicht mehr berufstätig. Der Bildungsscheck NRW
ermöglichte ihr die Auffrischung ihrer Kenntnisse
als Kauffrau. Sie arbeitet jetzt in einem Groß- und
Außenhandelsbetrieb.
Nicolai T., 28 Jahre
Zuwanderer aus Bulgarien, hat in seiner Heimat
eine Ausbildung zum Elektroinstallateur absolviert.
Durch eine mit dem Bildungsscheck NRW geförderte Fortbildung konnte er eine Zusatzqualifikation
erwerben und seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.
Michael Z., 45 Jahre
Hat viele Jahre als Helfer in der Altenpflege gearbeitet. Nach einer Beratung hat er sich entschlossen,
seine Kenntnisse gezielt zu erweitern. Die Förderung
durch den Bildungsscheck NRW ermöglichte ihm
die Teilnahme an einer Fortbildung zur Fachkraft für
Palliativ-Pflege.
Onlineservice
www.weiterbildungsberatung.nrw.de
• Beratungsstellen in NRW
• Bildungsscheck NRW
• Beratung zur beruflichen Entwicklung
• TalentKompass NRW
• Kostenlose Onlineberatung
Info-Telefon
Berufliche Weiterbildung NRW
0211/837 1929
Mo.-Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr
Herausgeber
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Fax: 0211 855-3211
Machen Sie sich schlau –
es zahlt sich aus.
Bildungsscheck NRW.
www.mais.nrw.de
Gestaltung: www.beckdesign.de
Druck: Hausdruck
© MAIS, Oktober 2015
Diese Publikation kann bestellt oder
heruntergeladen werden: www.mais.nrw.de
Mit finanzieller Unterstützung
des Landes Nordrhein-Westfalen
und des Europäischen Sozialfonds
www.bildungsscheck.nrw.de
Das müssen Sie wissen
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie
genau dort, wo Sie gerade stehen
• Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
• Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
• Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizie-
rung?
Informieren Sie sich bei einer kostenlosen
Beratung zum Bildungsscheck NRW!
Sind alle Fragen geklärt, können Bildungsschecks unmittelbar ausgestellt werden. Wenn
Sie sich dann zu Ihrem geplanten Kurs beim
Weiterbildungsanbieter anmelden, reichen Sie
den Bildungsscheck einfach zur Verrechnung
ein. Wenn Sie eine vertiefte Beratung wünschen,
dann können Sie eine für Sie kostenlose „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ (kurz: BBE)
in Anspruch nehmen. Dort werden Sie auch
umfassend zur Anerkennung Ihrer im Ausland
erworbenen Berufsqualifikationen beraten.
Beratungsstellen in Ihrer Nähe
www.weiterbildungsberatung.nrw.de
Nach wie vor haben Beschäftigte mit geringer Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt weniger
Chancen als gut ausgebil­dete Fachkräfte.
Mit dem Bildungsscheck NRW gibt die Landesregierung Ihnen einen Anreiz, sich an beruflicher
Weiterbildung zu beteiligen. Die Förderung wollen wir zielgenau denjenigen zukommen lassen,
die Unterstützung am nötigsten haben.
Rainer Schmeltzer
Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fakten
• Seit dem Start des durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Programms im Jahr
2006 machten 450.000 Bildungsschecks die
berufliche Weiterbildung von Beschäftigten
möglich.
• 65.000 kleine und mittlere Betriebe profitierten
davon.
• Die kostenlose Beratung wird in 230 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte im individuellen Zugang
• Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten
• Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000,- € (max. 60.000,- € bei gemein-
samer Veranlagung)
• An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Ältere ab 50 Jahren, beschäftigte Zugewanderte, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte,
Berufsrückkehrende
Beschäftigte im betrieblichen Zugang
• Kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten
• Arbeitnehmerbrutto von max. 39.000,- € im Jahr
• Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind
Selbstständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Was wird gefördert?
• Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen
Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder
Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken
• Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen und Produkteinführungen
Wie wird gefördert?
• Mit dem Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte
und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den
Weiterbildungskosten
• Die andere Hälfte tragen die Beschäftigten im individuellen Zugang selbst oder die Betriebe im betrieblichen
Zugang
• Pro Bildungsscheck NRW können maximal bis zu 500,- € gefördert werden
• Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Beschäftigte einen Bildungsscheck und Betriebe
bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen