Erfahrungen Cigdem Ö., 37 Jahre Großhandelskauffrau, Deutsche mit türkischen Wurzeln, hat zwei Kinder, ist seit zehn Jahren nicht mehr berufstätig. Der Bildungsscheck NRW ermöglichte ihr die Auffrischung ihrer Kenntnisse als Kauffrau. Sie arbeitet jetzt in einem Groß- und Außenhandelsbetrieb. Nicolai T., 28 Jahre Zuwanderer aus Bulgarien, hat in seiner Heimat eine Ausbildung zum Elektroinstallateur absolviert. Durch eine mit dem Bildungsscheck NRW geförderte Fortbildung konnte er eine Zusatzqualifikation erwerben und seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Michael Z., 45 Jahre Hat viele Jahre als Helfer in der Altenpflege gearbeitet. Nach einer Beratung hat er sich entschlossen, seine Kenntnisse gezielt zu erweitern. Die Förderung durch den Bildungsscheck NRW ermöglichte ihm die Teilnahme an einer Fortbildung zur Fachkraft für Palliativ-Pflege. Onlineservice www.weiterbildungsberatung.nrw.de • Beratungsstellen in NRW • Bildungsscheck NRW • Beratung zur beruflichen Entwicklung • TalentKompass NRW • Kostenlose Onlineberatung Info-Telefon Berufliche Weiterbildung NRW 0211/837 1929 Mo.-Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr Herausgeber Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Fax: 0211 855-3211 Machen Sie sich schlau – es zahlt sich aus. Bildungsscheck NRW. www.mais.nrw.de Gestaltung: www.beckdesign.de Druck: Hausdruck © MAIS, Oktober 2015 Diese Publikation kann bestellt oder heruntergeladen werden: www.mais.nrw.de Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds www.bildungsscheck.nrw.de Das müssen Sie wissen Bildungsscheck NRW Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie gerade stehen • Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg? • Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen? • Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizie- rung? Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Beratung zum Bildungsscheck NRW! Sind alle Fragen geklärt, können Bildungsschecks unmittelbar ausgestellt werden. Wenn Sie sich dann zu Ihrem geplanten Kurs beim Weiterbildungsanbieter anmelden, reichen Sie den Bildungsscheck einfach zur Verrechnung ein. Wenn Sie eine vertiefte Beratung wünschen, dann können Sie eine für Sie kostenlose „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ (kurz: BBE) in Anspruch nehmen. Dort werden Sie auch umfassend zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beraten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe www.weiterbildungsberatung.nrw.de Nach wie vor haben Beschäftigte mit geringer Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt weniger Chancen als gut ausgebildete Fachkräfte. Mit dem Bildungsscheck NRW gibt die Landesregierung Ihnen einen Anreiz, sich an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Die Förderung wollen wir zielgenau denjenigen zukommen lassen, die Unterstützung am nötigsten haben. Rainer Schmeltzer Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fakten • Seit dem Start des durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Programms im Jahr 2006 machten 450.000 Bildungsschecks die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten möglich. • 65.000 kleine und mittlere Betriebe profitierten davon. • Die kostenlose Beratung wird in 230 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten. Wer wird gefördert? Beschäftigte im individuellen Zugang • Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten • Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000,- € (max. 60.000,- € bei gemein- samer Veranlagung) • An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Ältere ab 50 Jahren, beschäftigte Zugewanderte, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Berufsrückkehrende Beschäftigte im betrieblichen Zugang • Kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten • Arbeitnehmerbrutto von max. 39.000,- € im Jahr • Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbstständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst Was wird gefördert? • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken • Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen und Produkteinführungen Wie wird gefördert? • Mit dem Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten • Die andere Hälfte tragen die Beschäftigten im individuellen Zugang selbst oder die Betriebe im betrieblichen Zugang • Pro Bildungsscheck NRW können maximal bis zu 500,- € gefördert werden • Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Beschäftigte einen Bildungsscheck und Betriebe bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen
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