Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013-2015) IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH • Elsa-Brändström-Straße 1- 3 • 33602 Bielefeld www.ihk-akademie.de Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013-2015) Das Sonderprogramm „Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013-2015)“ löst den bisherigen Bildungsscheck NRW ab. Mit dem Bildungsscheck-Verfahren unterstützt das Land NRW mit Mitteln der EU Beschäftigte in Unternehmen/Arbeitsstätten in NRW im Hinblick auf berufliche Weiterbildung. Beim Bildungsscheck (BS) handelt es sich um eine personengebundene Förderung, die 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung deckt (max. jedoch 2.000,00 Euro pro Person und Maßnahme). Der Eigenanteil für eine berufliche Weiterbildung kann entweder vom Unternehmen (= betrieblicher Zugang) oder privat (= individueller Zugang) getragen werden. Beschäftigte können einmal pro Kalenderjahr im individuellen Zugang und einmal pro Kalenderjahr im betrieblichen Zugang einen BS erhalten (Ausnahme: Existenzgründer/-innen und Berufsrückkehrende können nur im individuellen Zugang einmal pro Jahr einen BS erhalten). Vor dem Ausstellen eines BS wird geprüft, ob es andere Fördermittel gibt, die genutzt werden können (z. B. Bildungsprämie, Meister-BAföG). Nur wenn keine andere finanzielle Unterstützung greift, dürfen BS ausgehändigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines BS ist eine persönliche Beratung durch anerkannte Bildungsberatungsstellen. Seit dem 1. September 2013 gelten folgende konkrete Förderkriterien: Wer bekommt Bildungsschecks (BS)? Betrieblicher Zugang: Unternehmen mit Sitz in NRW können für ihre Mitarbeiter BS beantragen. (Betrieblicher Zugang = Der Arbeitgeber finanziert eine geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter.) Grundsätzliche Fördervoraussetzungen: • Das Unternehmen hat weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftige (der öffentliche Dienst ist ausgeschlossen). • Das Unternehmen kann max. 20 BS pro Kalenderjahr erhalten. Pro Beschäftigtem darf im betrieblichen Zugang max. 1 BS ausgegeben werden. Vom Bildungsscheckverfahren ausgenommen sind Auszubildende, Inhaber von Unternehmen und Werkstudenten sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Mitzubringende Unterlagen/Informationen: Unternehmensdaten (Adresse, Anzahl der Beschäftigten (männlich/weiblich)), Wirtschaftszweigzugehörigkeit, Kammerzugehörigkeit, Betriebsnummer, Personalausweis (der Person (personalverantwortlich), die zur Beratung erscheint), ggf. Unterlagen zur geplanten Weiterbildung, ggf. Datenschutzrechtliche Erklärung (kann nachgereicht werden). IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH • Elsa-Brändström-Straße 1- 3 • 33602 Bielefeld www.ihk-akademie.de Individueller Zugang: Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW oder deren Arbeitsstätte in NRW liegt, können BS beantragen. (Individueller Zugang = eine Person plant eine berufliche Weiterbildung privat zu finanzieren.) Grundsätzliche Fördervoraussetzung: • Beschäftigte können einen BS erhalten (die Größe des Arbeitgeberunternehmens ist nicht relevant). • Existenzgründer/-innen können in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit einen BS erhalten. • Berufsrückkehrende (die bestimmte Bedingungen erfüllen) können einen BS erhalten. Vom Bildungsscheckverfahren ausgenommen sind Auszubildende, Inhaber von Unternehmen (sofern das Unternehmen länger als fünf Jahre besteht) sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis, ggf. Unterlagen zur geplanten Weiterbildung Was wird gefördert? Alles, was der beruflichen Weiterbildung dient. Die Lehrveranstaltungen müssen mindestens einen Tag dauern. Ausnahmen u. a. : Einzelunterricht und Schulungen, die nur für das eigene Unternehmen Relevanz haben (Inhouseschulungen, Individualsoftware, spezielle Maschinen), sind nicht förderfähig; Schulungen, die der Gesetzgeber verlangt, oder der Erwerb oder Erhalt von Fahrerlaubnissen z. B. der Gabelstaplerführerschein; Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse dienen, sowie Tagungen und Messen. Aufstiegsfortbildungen, die über AFBG gefördert werden, können ebenfalls nicht mit BS gefördert werden. IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH • Elsa-Brändström-Straße 1- 3 • 33602 Bielefeld www.ihk-akademie.de Wie wird ein Bildungsscheck beantragt? Die Vergabe der Bildungsschecks ist an ein Beratungsgespräch in einer der zertifizierten Beratungsstellen geknüpft. Der Scheck wird im individuellen Zugang i. d. R. direkt nach dem Gespräch ausgehändigt. Im betrieblichen Zugang gilt folgendes Antragsverfahren: Schritt 1: Beratungsgespräch und Erstellung Beratungsprotokoll Der Berater/die Beraterin erfasst in Gegenwart eines Unternehmensvertreters/Antragstellers online in der Beratungsstelle das Beratungsprotokoll und bereitet die Bildungsschecks vor; Ausdruck des Beratungsprotokolls; Unterschrift von Unternehmen und Beratungsstelle; Aushändigung des Protokolls an das Unternehmen. Schritt 2: Erfassung Bildungsscheckempfänger/-innen im Unternehmen (Datenschutzerklärung) Das Unternehmen erfasst für jeden einzelnen Beschäftigten, der einen Bildungsscheck erhalten soll, die personenbezogenen Daten. Ausdruck der Erklärung und Unterschrift des Beschäftigten. Das Unternehmen schickt die unterschriebenen Erklärungen an die Beratungsstelle. Schritt 3: Ausstellung der Bildungsschecks Die Beratungsstelle nimmt die personenbezogenen Daten auf und druckt die Bildungsschecks aus. Das Unternehmen erhält personifizierte Bildungsschecks. Sofern die Datenschutzrechtlichen Erklärungen (der einzelnen Mitarbeiter, die die Weiterbildung absolvieren sollen) vom Unternehmen bereits zum Beratungsgespräch mitgebracht werden, können Schritt 2 + 3 vor Ort in der Beratungsstelle vorgenommen werden und die BS direkt ausgestellt werden. Bildungsträger/Weiterbildungsveranstalter sind nicht zur Annahme von BS verpflichtet! Beratungsstellen für Bildungsschecks sind die Kammern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Volkshochschulen und ausgewählte Bildungsträger. Eine Aufstellung von Beratungsstellen in NRW ist unter www.bildungsscheck.nrw.de oder www.weiterbildungsberatung-nrw.de im Internet zu finden. Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie auch über „Nordrhein-Westfalen direkt – das Service-Center der Landesregierung“: Montags bis freitags (8:00 bis 18:00 Uhr), Tel.: 0211 8371929. Die IHK-Akademie der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld führt Bildungsscheckberatungen nach telefonischer Anmeldung in Bielefeld, Minden und Paderborn durch. Info-Hotline: 0521 554-300. Stand: September 2013 – Angaben ohne Gewähr IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH • Elsa-Brändström-Straße 1- 3 • 33602 Bielefeld www.ihk-akademie.de
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