Vorlage 16/3386 - Landtag NRW

Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
2'-_10.2015
Seite 1 von 1
Präsidentin
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
VORLAGE
16/3386
&/2 A7
----
Aktenzeichen
VM 3000 -10.2 - VI 3
bei Antwort bitte angeben
Regine Unbehauen
Telefon (0211) 4972 - 2544
Vorlage
an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen
des Haushalts- und Finanzausschusses
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des
Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner
Vorlage an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen
des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom heutigen
Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten
Ausschusses weiterzuleiten.
Dienstgebäude und
Mit freundlichen Grüßen
!~:rt~-:r
Lieferanschrift:
Jägerhofstr. 6
40479 DOsseidorf
Telefon (0211) 4972-0
Telefax (0211) 4972-2750
[email protected]
wwwJm.nrw.de
Anlagen: 41 Abdrucke
öffentliche Ver1<ehrsmittel:
U74 bis U79
Haltestelle
Heinrich Heine Allee
Finanzministerium
des landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
26.10.2015
Seite 1 von 1
Aktenzeichen
VM 3000 -10.2 - VI3
bei Antwort bitte angeben
Regine Unbehauen
Telefon 0211 4972-2544
Vorlage
an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen
des Haushalts- und Finanzausschusses
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Landesbetriebes
Mess.. und Eichwesen Nordrhein-Westfalen
Zur Unterrichtung erhalten Sie in der Anlage Lagebericht, Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung, Anhang und Bestätigungsvermerk zum
Jahresabschluss 2014.
Dienstgebäude und
lieferanschrift:
Jägerhofstraße 6
40479DOsseidorf
Telefon 0211 4972-0
Telefax 0211 4972-2750
[email protected]
www.fm..nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
U74 bis U79
Haltestelle:
Heinrich-Heine-Allee
PKF FASSELT SCHLAGE
PKf
Wirtschaftsprüfung &
Beratung
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Köln
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft m bB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft _.
Rechtsanwälte
PKf
Wirtschaftsprüfung &
Beratung
Schifferstraße 210 I 47059 Duisburg
Tel. +4920330001-0 I Fax +49 203 30001-50
www.pkf-fasselt.de
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Köln
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ausfertigung
0006
PKF FASSELT SCHLAGE
Inhaltsverzeichnis
Seiten
Bilanz zum 31. Dezember 2014
1
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
1
Anhang für das Geschäftsjahr 2014
7
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
Bestätig ungsvermerk des Absch lussprüfers
12
2
LBME
liIndesbetrieb Mess·
und Elch_sen
Nord'heln.W~len
Bilanz
zum
31. Dezember 2014
AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
EUR
EUR
EUR
Vogahr
EUR
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
EDV - Software
11.
1.
2.
3.
4.
Sachanlagen
Bauten auf fremden GrundstOcken
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen. Betriebs· und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
79.429.00
EUR
EUR
Voriahr
EUR
A.
Eigenkapital
I.
Basiskapital
2.434.885,57
2.434.885,57
11. Kapitalrücklagen
1.095.132.53
1.095.132.53
111. Gewinnrücklagen
6.956.504.62
6.423.525,87
IV. Jahresüberschuss
1.728.152.69
144.720,00
78.144,00
0,00
4.837.884,78
101.842,04
5.017.870,82
5.097.299,82
0.00
132,00
3.934.588,50
118.186,47
4.052.906,97
4.197.626,97
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
12.214.675,41
1.065.957,50
11.019.501,47
1.324.309,00
1.550.400,00
B. Umlaufvermögen
Vorräte
Roh·, HUfs· und Betriebsstoffe
51.294,20
57.702,13
11. Forderungen und sonstige Vermögens1.
2.
gegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegenOber dem
Land Nordrhein-Westfalen
1 .265.408,66
1.332.102,73
7.697.158.25
C. Rechnungsabgrenzungsposten
26.046.06
9.039.907,17
19.797.61
9.459.935,97
1.120.11
8.118,49
14.138.327,1() _ 13.ß65.68J.43
1261008/40021015
14,55
1.089.052,98
0,00
25,93
431.136,92
168.177.60
599.342,69
6.712,43
1.095.779.96
14.138.327,10
13.665.681,43
2,24
8.050.333,50
9.382.436,23
8.962.566.91
111. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegen das Land Nordrhein-Westfalen
4. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern EUR 2,24 (Vorjahr EUR 0,00)
LBME
Landesbetrieb Messe
und Elchwesen
Nordrheln·Westtalen
Gewinn- und Verlustrechnung
tür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
EUR
1.
Umsatzertöse
2.
Landeszuschuss
3.
Sonstige betriebliche Erträge
4.
Materialaufwand
Aufwendungen für ROh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
5.
6.
1261008/40021015
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und fOr Unterstützung
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 10.654,00 (Vorjahr EUR 11.538,91)
10.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11.
Sonstige Steuern
12,
Jahresüberschuss
---EUR
Vo~ahr
EUR
16.650.287,94
16.069.242,77
6.555.300,00
5.676.000,00
374.242,82
23.579.830,76
262.096,34
22.007.339,11
-114.027,25
-91.113,88
-11.702.487,09
-12.333.794,56
-15.932.583,22
-3.381.922,27
-15.084.409,36
-1.028.803,30
-937.662,20
-4.745.656,65
-21.821.070,42
-4.800.781,57
-20.913.967,01
0,00
23,21
-10.654,00
-11.550,71
-10.654,00
-11.527,50
1.748.106,34
1.081.844,60
-19.953,65
-15.887,10
1.728.152,69
1.065.957,50
-3.598.788,66
1
Anhang für-das Ge.schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW, Köln
Die Eichverwaltung mit der Landeseichdirektion als Landesoberbehörde und 12
nachgeordnete Eichämter als untere Landesbehörden wurde durch den Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes NordrheinWestfalen vom 31. Oktober 2000 ab dem 1. Januar 2001 in den Landesbetrieb
Mess- und Eichwesen NRW nach den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung mit
der Maßgabe überführt, dass die Buchführung, der Jahresabschluss und das Inventar den handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen haben.
Die. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001 wurde durch Inventarisierung der in der
Bilanz dargestellten Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellt. Aus der Einlage der Vermögensgegenstände und Schulden resultierte eine Eigenkapitalausstattung in Höhe von 2.434.885,57 €.
(1)
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Seite 8 in diesem Anhang dargestellt.
Bezüglich der Positionen "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" sowie "Anlagen im Bau" wurde im Vorjahr eine Umbuchung in Höhe von 22.908,73 € im
Anlagespiegel abweichend zum Bilanzausweis nicht dargestellt. Dies wurde im aktuellen Anlagespiegel bei den Eröffnungswerten korrigiert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen werden entsprechend der im Einklang mit steuerlichen Vorschriften
festgelegten, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Positionen des
Anlagevermögens linear vorgenommen.
Die in der Eröffnungsbilanz enthaltenen Sachanlagen werden ausgehend von den
Verkehrswerten zum 1. Januar 2001, die im Anlagespiegel als historische Anschaffungskosten und kumulierte Abschreibungen zum 1. Januar 2001 dargestellt werden,
über die geschätzte Restnutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibungsbeträge auf Zugänge von beweglichen Anlagegütern werden im
Anschaffungsjahr gern. § 6 Abs. 1 EStG monatsgenau pro rata temporis ermittelt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG wurde im Berichtsjahr ein Sammelposten gebildet, welcher im Wirtschaftsjahr der Bildung sowie
den folgenden vier Wirtschaftsjahren zu jeweils 20 % abgeschrieben wird.
2
(2)
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Eine stichtagsbezogene Korrektur wegen gesunkener Wiederbeschaffungskosten oder Ungängigkeit erfolgt,
wenn Anhaltspunkte für auf diese Umstände zurückzuführende niedrigere beizulegende Werte bestehen.
(3)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen werden zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen und
pauschalierten Einzelwertberichtigungen wird eine Pauschalwertberichtigung auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 % gebildet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu 1 Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
(4)
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit Nominalwerten angesetzt.
(5)
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage beinhaltet die vom Land NRW in den Jahren 2001 bis 2003 gezahlten Zuschüsse. Die Kapitalrücklage wurde als zweckgebundene Rücklage für
noch nicht getätigte Investitionen gezahlt. Die zweckbestimmte Teilverwendung stellt
sich zum 31.12.2014 wie folgt dar:
Höhe der Kapitalrücklage
1.095.132,53 €
Eichgerätschaft (#735006222)
Installation Datennetzwerk (1345109504)
Feinwägeraum Neubau Düsseldorf
332.801,01 €
167.914,25 €
78.540,00 €
Restbetrag
515.877,27 €
Mit Schreiben vom 05.08.2013 wurde der Aufsichtsbehörde angezeigt, dass zur Realisierung des neu konzipierten Feinwägeraums im Neubau der Betriebsstelle Eichamt
Düsseldorf die benötigten Mittel in Höhe von ca. TEUR 85 ebenfalls aus der zweckgebundenen Rücklage in Anspruch genommen werden.
(6)
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen grundsätzlich nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehenden Urlaub,
Altersteilzeit, ausstehende Lieferantenrechnungen, Gleitzeitguthaben und zu erwartende Beihilfeaufwendungen.
3
Die Rückstellung für Altersteilzeit beträgt im Jahresabschluss des LBME zum
31.12.2014 nach handelsrechtlicher Maßgabe 151.859 €. Der Ansatz begründet sich
nach einer versicherungsmathematischen Berechnung unter Ansatz eines für die
Handelsbilanz gem. BiLMoG berücksichtigten Rechnungszins von 3,59 % p.a.
Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen hat den LBME NRW mit Schreiben vom 9. Juli 2002 von den
Belastungen aus der Beamtenversorgung befreit.
Aus diesem Grunde wird beim LBME NRW keine Pensionsrückstellung für Beamte
gebildet. Der LBME NRW bezahlt einen Versorgungszuschlag in Höhe von 30 % der
Dienstbezüge und Sonderzuwendungen der Beamten. Die entsprechenden Aufwendungen sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 enthalten. Durch Abführung des sogenannten Versorgungszuschlages hat der LBME NRW alle aus der Altersversorgung der Beamten resultierenden Verpflichtungen einschließlich der Beihilfeaufwendungen erfüllt.
Der LBME NRW bilanziert weder Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, noch den entsprechenden Rückforderungsanspruch gegen das Land
Nord rhein-Westfalen.
Die aus dem Versorgungstarif der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes resultierenden Verpflichtungen aus der für die Altersversorgung vorgesehenen Zusatzversorgung werden über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gedeckt. Die Beitragserhebung erfolgt im Umlageverfahren, sodass kein ausreichender
Deckungsstock für die künftigen Verpflichtungen vorliegt. Zur Erfüllung der künftigen
Verpflichtungen aus derzeit bestehenden Arbeitsverhältnissen besteht daher eine
Deckungslücke beim LBME, die durch künftige Umlagen der jeweiligen Mitglieder zu
schließen ist. Für diese künftig zu erbringenden Beiträge werden keine Rückstellungen gebildet, da die Beiträge unabhängig von den Anwartschaften des LBME NRW
festgelegt werden. Die Ermittlung der bestehenden Deckungslücke nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ist gemäß allgemeiner Praxis bisher noch nicht
von der Leitung des LBME NRW veranlasst worden.
(7)
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
(8)
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus hoheitlicher Tätigkeit. Daneben
fielen Erlöse aus gewerblicher Tätigkeit sowie Buß- und Verwarngelder in geringem
Umfang an.
4
(9)
Landeszuschuss
Im Haushalt des landes NRW sind im Kapitel 14 840 unter dem Titel 682 10 Mittel in
Höhe von 6.712.300 € als Zuführung für den laufenden Betrieb eingestellt. Dieser
Zuführungsbetrag wurde aufgrund einer von dem landesbetrieb zu erbringenden
globalen Minderausgabe wegen der kw-Substitution um 237.000 € gekürzt. Weiterhin
erfolgte nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes für 2014 sowie
des Besoldungsanpassungsänderungsgesetzes 2013/2014 die Zuteilung weiterer
Verstärkungsmittel in Höhe von 80.000 €. Die Auszahlung an den lBME NRW in Höhe von insgesamt 6.555.300 € wurden unter dem Posten Transfererträge vereinnahmt.
(10)
Sonstige betriebliche Erträge
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind periodenfremde Erträge in Höhe
von TEUR 13,6 enthalten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Erstattung
von überschüssigen Nebenkostenvorauszahlungen aus Vorjahren an den BlB NRW.
Die außerordentlichen Erträge in Höhe von TEUR 69,7 beinhalten im Wesentlichen
einerseits die Erstattung der Kosten zum Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (TEUR 53,7) sowie die Erstattung von Schadenfällen aufgrund der Einbeziehung
des lBME in die Selbstversicherung des landes NRW (TEUR 8,7).
(11)
Löhne und Gehälter
Zum Vorjahresausweis erfolgte die Umgliederung der Aufwendungen der geleisteten
Trennungsentschädigungen in Höhe von 19.369,06 € aus der Position "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" in die Position "löhne und Gehälter", da diese einen besonderen Vergütungsbestandteil darstellen.
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
löhne und Gehälter
12.333.794,56 € (VJ 11.702.487,09 €)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
3.598.788,66 € (VJ 3.381.922,27 €).
In diesen Beträgen enthalten sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von
1.830.586,78 € (VJ 1.856.299,11 €).
(12)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
Der Vorjahresausweis wurde durch die Umgliederung der geleisteten Aufwendungen
für Trennungsentschädigung (19.369,06 €) sowie die Umgliederung der Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung aus den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen (16.824,71 €) angepasst.
(13)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen periodenfremden
Aufwendungen beinhalten größtenteils Nebenkostennachzahlungen für das Jahr
2013 an das MPA NRW sowie den BlB NRW. Der Vorjahresausweis ist aufgrund der
5
Umgliederung der Aufwendungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (18.824,71 €)
different zum Vorjahres~ericht.
(14)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Aus der Aufzinsung der ATZ-Rückstellungen ergeben sich für das Berichtsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von 10.654 € (VJ 11.538,91 €).
(15)
Sonstige Steuern
Es handelt sich um Kfz-Steuern.
(16)
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2014 waren zum Bilanzstichtag beschäftigt:
Anzahl
114
172
286
Beamte
Beschäftigte
(17)
Leitung des Landesbetriebes
Direktor des LBME NRW ist Herr Dr. Eberhard Petit, Pulheim.
Ständiger Vertreter ist Herr Detlef Hoffmann, Kerpen.
Die Herren üben diese Tätigkeit hauptberuflich aus.
Gemäß § 65a LHO i.V.m. § 65b LHO sind die Bezüge der einzelnen Mitglieder der
Unternehmensleitung zu veröffentlichen. Die Höhe der Bruttobezüge für das Jahr
2014 belaufen sich auf:
Dr.-Ing. E. Petit
D. Hoffmann
85.848,76 €
73.466,06 €
6
(18)
sonstige finanz'ielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aüs Miet-, Leasing- und Versicherungsverträgen und Umlagen
betragen in den folgenden Jahren jeweils ca. TEUR 3.000.
Zahlungsverpflichtung
2015
Vertragslaufzeit
Mietverträge (BLB)*
TEUR 2.422
2016 - 2039
Nebenkosten (BlB)
TEUR 523
an MV gekoppelt
div. Leasingverträge
TEUR 59
1 - 6 Jahre
* Dortmund Aplerbeck bis 2016
* Aachen, Recklinghausen bis 2017
* Dortmund Kronprinzenstr. + Hagen bis 2024
* Arnsberg, Münster bis 2027
* Duisburg bis 2028
* Köln bis 2030
* Bielefeld bis 2032
* Düsseldorf bis 2039
Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Versorgungszusagen zu
Gunsten der beschäftigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sowie der Beamtenversorgung und der Altersteilzeit verweisen wir auf die Erläuterungen zu den
Rückstellungen.
(19)
Abschlussprüferhonorar
Das Abschlussprüferhonorar beträgt 8.925 € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen .
(20)
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Leitung des LBME NRW schlägt vor, den entstandenen Jahresüberschuss in die
Gewinnrücklage einzustellen.
Köln, den 28. Mai 2015
esen NRW
Anlage: Anlagespiegel
LBME
llIndesbctrleb Mess·
und Elchwesen
Nordrheln.Westf;llen
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014
Anschaffungs-/Herstellungskosten
I.
Zugang
Abgang
EUR
EUR
EUR
Bilanzwerte
Abschreibungen
Wert
01.01.2014
Umbuchungen
Wert
Wert
31.12.2014
01.01.2014
Zugang
Abgang
31.12.2014
Wert
31.12.2014
31.12.2013
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
EDV - Software
11.
Sachanlagen
1.
2.
3.
4.
Bauten auf fremden Grundstücken
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
1261008140021015
716.801,34
7.010,41
0,00
0,00
723.811,75
572.081,34
72.301,41
0,00
644.382,75
79.429,00
144.720,00
0,00
221.999,13
16.146.517,97
118.186,47
16.486.703,57
78.540,00
0,00
1.757.616,23
102.240,51
1.938.396,74
0,00
0,00
712.915,80
0,00
712.915,80
0,00
118.584,94
-118.584,94
0,00
78.540,00
221.999,13
17.309.803,34
101.842,04
17.712.184.51
0,00
221.867.13
12.211.929,47
0,00
12.433.796,60
396,00
132.00
955.973,89
0,00
956.501,89
0,00
0,00
695.984,80
0,00
695.984.80
396,00
221.999.13
12.471.918,56
0,00
12.694.313,69
78.144,00
0.00
4.837.884,78
101.842,04
5.017.870,82
0,00
132,00
3.934.588,50
118.186,47
4.052.906,97
17.203.504,91
1.945.407,1~
712.915,80
0,00
18.435.996,26
13.005.877,94
1.028.803,30
695.984,80
13.338.696,44
5.097.299,82
4.197.626,97
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Lagebericht für das Jahr 2014
Einleitung
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) mit Sitz in Köln betreut insgesamt 10 Betriebsstellen, die im gesamten Land Nordrhein-Westfalen verteilt sind.
Sowohl im Handel (z. B. Tankstellen, Waagen) als auch im amtlichen Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsmessanlagen, Atemalkoholmessgeräte ) und im Arbeits- und Umweltschutz
(z. B. Schallmessgeräte, Strahlenmessgeräte) besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an zuverlässigen und richtig anzeigenden Messgeräten.
Grundlage für die Tätigkeit der Eichbehörden in Deutschland sind bundeseinheitliche eichrechtliche Normen, deren Vollzug zusammen mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Nordrhein-Westfalen dem Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LBME
NRW) zugewiesen ist. Die technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBME NRW
verfügen dabei über polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Zum 1. Januar
2015 traten das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die dazugehörige Mess- und
Eichverordnung (MessEV) in Kraft.
Auf Grund dieser Aufgabenzuweisung liegt der Anteil hoheitlicher Aufgaben des LBME NRW
bei rd. 97 0/0. Für die hoheitlichen Aufgaben sind die Gebühren an bundeseinheitliche Kostenverordnungen gebunden.
Der LBME NRW ist gemäß seiner Betriebssatzung zum Vollzug der Bestimmungen im gesetzlich geregelten Messwesen ausgerichtet. Daneben sind ihm weitere Aufgaben übertragen worden, die nicht zum Kerngeschäft des Mess- und Eichwesens gehören. Hierzu zählt
insbesondere der Beschuss von Waffen.
Der Landesbetrieb ist gehalten, möglichst kostend ecke nd zu wirtschaften. Er kann dabei
auch Leistungen, die in Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen, zusätzlich übernehmen, wenn dadurch das Betriebsergebnis verbessert wird, eine negative Beeinträchtigung
des gesetzlichen Auftrages nicht zu erwarten ist und die Aufsichtsbehörde zugestimmt hat.
Hierzu gehören u.a. privatwirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus der europäischen Messgeräterichtlinie ergeben. Wenn Unternehmen der Privatwirtschaft für diese Tätigkeiten in nicht
ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nimmt der LBME NRW die Aufgabe - wie
auch andere Ländereichbehörden - kostendeckend wahr.
Ein weiterer zunehmend wichtiger werdender Bestandteil des Kerngeschäftes ist die Marktüberwachung mit ihren landes- und bundesweiten Schwerpunktaktionen, die in der Presse
vielfache Beachtung gefunden hat.
Wirtschaftliche Entwicklung
Unter Berücksichtigung des vom Land NRW für die hoheitliche Tätigkeit erhaltenen Zuschusses schließt der LBME NRW das Geschäftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 1.728 T€ ab und liegt damit deutlich über dem Vorjahresergebnis.
Dreijahresübersicht: (in T€)
2014
2013
Umsatzerlöse
16.650
16.069
15.350
374
262
219
17.024
16.331
15.569
-114
-91
-83
Personalaufwand
-15.932
-15.084
-14.844
Abschreibungen
-1.029
-938
-874
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-4.745
-4.800
-4.895
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung ohne Landeszuschuss
Materialaufwand
2012
Sonstige Steuern
-20
-16
-16
Finanzergebnis
-11
-12
-11
-21.851
-20.941
-20.723
-4.827
-4.610
-5.154
78,0
78,0
75,1
Landeszuschuss
6.555
5.676
5.467
Jahresüberschuss
1.728
1.066
313
Betriebsaufwand
Betriebsergebnis ohne Landeszuschuss
Kostendeckungsgrad in %
Der Anstieg der Umsatzerlöse begründet sich mit den Auswirkungen einer Personalverstärkung und mit dem Inkrafttreten der 7. Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung
mit Wirkung vom 3. August 2013 und der damit verbundenen Erhöhung der Eichgebühren.
Darüber hinaus wurde am 14. August 2013 das Verwaltungskostengesetz des Bundes außer
Kr~ft
gesetzt (Artikel 5 G. vom 07.08.2013, BGBI. I S. 3154). Dies hatte zur Folge, dass bis-
her gebührenbefreite Dienstleistungsempfänger nach dem nunmehr anzuwendenden Landesrecht (§ 8 Abs. 4 Nr. 10 GebG NRW) für Amtshandlungen des LBME NRW zur Zahlung
2
der Gebühren verpflichtet sind. Auch das angepasste Entgeltverzeichnis für den Gewichteverleih zum 1. Juni 2014 wirkte sich positiv auf die Erlöse aus.
Finanzwirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014
Vermögens- und Kapitalstruktur
Nachfolgende Übersicht ergibt sich aus den Bilanzen der letzten Geschäftsjahre:
31.12.2014
Vorjahr
T€
%
T€
%
79
0,6%
145
1,1%
5.018
35.5%
4.053
297%
5.097
36,1%
4.198
30,8%
51
0,4%
58
0,4%
1.266
9,0%
1.332
9,7%
7.697
54,3%
8.050
58,9%
26
0,2%
20
0,1%
1
0.0%
!!
0,1%
9.041
63,9%
9.468
69,2%
14.138
100,0%
13.666
100,0%
2.435
17,2%
2.435
17,8%
Rücklagen
8.052
57,0%
7.519
55,0%
Bilanzgewinn/-verlust
1.728
122%
1.066
7,8%
12.215
86,4%
11.020
80,6%
1.324
9,4%
1.550
11,3%
431
3,0%
1.089
8,0%
168
1,2%
0,0%
kurzfristiges Fremdkapital
Q
1.923
136%
2.646
19.4%
Fremdkapital insgesamt
1.923
13,6%
2.646
19.4%
14.138
100,0%
13.666
100,0%
Vermögen
immaterielle
Vennögensgegenstände
Sachanlagen
langfristig gebundenes
Vermögen
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vennögengegenstände
Forderungen gegen das Land
NRW
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
kurzfristig gebundenes
Vermögen
Gesamtvermögen
Kapital
gezeichnetes Kapital
Eigenkapital
Rückstellungen
andere kurzfristige
Verbindlichkeiten
- aus Lieferungen und
Leistungen
- Land NRW
- sonstige
Ge_samtkapital
°
Z
0,0%
0,1%
3
Die Erhöhung des Anlagevermögens resultiert aus der Tatsache, dass die Investitionen im
Geschäftsjahr 2014 höher ausfielen als die vorgenommenen Abschreibungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen. Der Rückgang im Bereich der Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem
verminderten Ansatz der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen. Dieser begründet sich
dadurch, dass sich die betreffenden Mitarbeiter mittlerweile in der Freistellungsphase befinden. Zusätzlich wurde ein Altersteilzeitverhältnis aufgelöst.
Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen
werden anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:
2014
2013
TEUR
TEUR
1.
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten
1.728
1.066
2. +
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
1.029
938
-226
112
3. -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen
4. -/+ GewinnNerlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
-86
5. +/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
4
-84
-497
-220
1.952
1.813
6. -/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7.
=
Cashflowaus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 6)
Einzahlungen aus Abgängen von
8.
103
16
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-1.945
-1.054
Cashflowaus der Investitionstätigkeit (Summe aus 8 bis 9)
-1.842
-1.038
(Ausschüttung aus Jahresüberschuss )
-533
-157
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
-533
-157
-423
618
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
8.057
7.439
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
7.634
8.057
7.608
8.037
26
20
8.057
Gegenständen des Sachanlagevermögens
9. -
10.
=
Auszahlungen an Unternehmenseigner
11.
12.
=
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
13.
(Summe der Zeilen 7, 10 und 12)
14. +
15.
=
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode
- Guthaben in Cash-Managmenet
- Zahlungsmittel
7.634
4
Der Landesbetrieb ist dem Cash-Pool-System des Landes NRW angeschlossen. Der Landesbetrieb war im Geschäftsjahr 2014 stets in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu
erfüllen.
Geschäftsbereich T1
Messgeräte für Flüssigkeiten außer Wasser, technische Qualifizierung, KLR, Controlling, eichrechtliche Fragen, Marktaufsicht, Ordnungswidrigkeiten
Die Aufgaben des Geschäftsbereiches waren im vergangenen Jahr durch die außerordentliche Zuarbeit für die Ressorts in Düsseldorf und Berlin geprägt. Die Arbeit erstreckte sich auf
vielfältige und umfangreiche Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge zu Entwürfen
der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Mess- und Eichgebührenverordnung
(MessEGebV). Wie auch schon beim Mess- und Eichgesetz ist NRW in vielen Rechtsbereichen des Eichwesens für den Bund beratend und die Länder federführend und koordinierend
tätig geworden.
Eine weitere Aufgabe des Geschäftsbereiches bestand darin, landesweit alle Beschäftigten
des LBME auf das Inkrafttreten von MessEG und MessEV zum 01.01.2015 durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen vorzubereiten.
Sachgebiet T1.21
Messgeräte für Flüssigkeiten, Dichte, Gehalt, Volumen
Schwerpunkt dieses Sachgebietes ist die Eichung von KraftstoffzapfsäuJen. Weitere Kernbereiche sind die Messanlagen an Tankwagen, stationäre Messanlagen für Flüssiggas und für
Schmieröle, Annahmemessanlagen für Milch sowie Lagerbehälter und deren Einrichtungen.
Insgesamt betreut das Sachgebiet ein Volumen von etwa 80.000 Messgeräten.
Sachgebiet T1.24
Technische Qualifizierung, eichrechtliche Vorschriften, Controlling, KLR
Arbeitsschwerpunkte sind die Durchführung und Überwachung der Kosten- und Leistungsrechnung im LBME sowie die Planung und Durchführung der Ausbildung von neuen Mitarbeitern in den technischen Bereichen und schließlich die Fortbildungen im Zusammenhang
mit der Einführung des neuen Mess- und Eichrechts.
Aus dem neuen Mess- und Eichrecht resultiert ein hoher Schulungsbedarf. Daher wurden
zunächst Mitarbeiter bei der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) als Multiplikatoren
für den LBME NRW ausgebildet, die dann ihrerseits die Schulungen für die Beschäftigten
5
durchgeführt haben. Hierfür entstand im Jahr 2014 ein Zeitaufwand von insgesamt über
15 Personenjahren.
21 neue Beschäftigte wurden in die eich rechtlichen Grundlagen eingeführt; außerdem erhielten sie fachspezifische Schulungen. Das bestehende Personal wurde im Berichtsjahr insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren fortgebildet.
Ausbildungen für Anwärterinnen und Anwärter der Beamtenlaufbahn fanden in 2014 nicht
statt.
Sachgebiet T1.25
Marktaufsicht, Ordnungsbehördliche Maßnahmen, Europarecht, länderübergreifende
Zusammenarbeit
Im Bereich der Marktüberwachung werden Verfahrensabläufe weiter systematisiert. Durch
die internationale europäische Zusammenarbeit entsteht hier zunächst weiterer Koordinationsaufwand. Die europäische Kommission forciert die Intensivierung der Marktüberwachung
von neu in Verkehr gebrachten Produkten. So wurde erstmals eine europäisch koordinierte
Marktüberwachung im Bereich von Strom- und von Wärmemengenzählern unter Federführung der WELMEC durchgeführt.
Der LBME NRW verknüpft den Bereich der metrologischen Überwachung soweit wie möglich
mit seinen Aufgaben im Rahmen der Eichung. Hierdurch werden Synergien sinnvoll genutzt.
Insgesamt wurden in 2014 3110 neue Messgeräte an 1386 Standorten überprüft, die nach
den Richtlinien 2004/22/EG (Messgeräterichtlinie - MID) und 2009/23/EG (Waagenrichtlinie NAWiD) in Verkehr gebracht wurden. Es wurden bei 254 Messgeräten (.... 8 %) Mängel festgestellt. Diese teilen sich wie folgt auf die Messgerätearten auf: Nichtselbsttätige Waagen
(60), Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten (186), Selbsttätige Waagen (7) und Stromzähler (1). Nach Mängelarten untergliedert ergab sich folgendes Bild: Fehler bei der Kennzeichnung (152), fehlerhafte SicherungssteIlen (14), fehlende bzw. fehlerhafte Konformitätserklärung (46), fehlerhafte Bauartzulassung bzw. fehlerhafte Bauart (15), Softwarefehler bzw. unerlaubt geänderte Software (3) und
sonstige Mängel (24).
Das Aufgabengebiet "Ordnungsbehördliche Maßnahmen" gehört zum Kerngeschäft des
LBME NRW als Sonderordnungsbehörde. Die Nutzung der Software zur Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde vom Sachgebiet weiterhin begleitet. Außerdem mussten die neuen Bußgeldtatbestände nach MessEG und MessEV eingepflegt werden.
6
Im Jahre 2014 wurden 785 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden dabei etwa 330 T€
an
Bußgeldern und Verfallbescheiden festgesetzt. Einige der festge-
setzten Bußgelder flossen aufgrund von Gerichtsurteilen nicht an den LBME, sondern an die
Gerichtskasse.
Geschäftsbereich T2
Prüfstellen, Messgeräte der Energie- und Wasserversorgung, Messgeräte für Umweltund Arbeitsschutz, Verkehr und Länge, Qualitätsmanagement
Allgemeine Situation.
Im Berichtsjahr wurde mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach den
Forderungen der Norm DIN EN ISO/lEG 17025 begonnen. Das System wurde im Mai 2014
durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt begutachtet und die Erfüllung der einschlägigen Forderungen bestätigt.
Im Geschäftsbereich wurden Einnahmen in Höhe von ca. 28 % (im Vorjahr: 21 %) der gesamten steuerfreien Erlöse des LBME erzielt und ca. 73 % (im Vorjahr: 45 %) der gesamten
Verwarn- und Bußgelder einschließlich der Gewinnabschöpfung durch rechtswidrig erlangte
Vorteile vereinnahmt. In einem Verfahren wurde eine Gewinnabschöpfung von 103 T€ festgesetzt.
Sachgebiet T2.23
Bei den Abgas- und Reifendruckmessgeräten konnten im Rahmen der Rundfahrten nicht alle
Eichungen fristgerecht durchgeführt werden, da Einzelanträge zur Eichung aufgrund der
Rechtslage vorrangig zu bearbeiten waren.
Der Erlös in diesem Segment verringerte sich um 60 T€ (-2 %), (2014: 2.737 T€, 2013:
2.797 T€).
Sachgebiet T2.31
Staatlich anerkannte Prüfstellen
Im Berichtszeitraum wurden 71 staatlich anerkannte Prüfstellen gebührenpflichtig überwacht.
Diese Prüfstellen haben in dieser Zeit etwa 1,5 Mio. Eichungen an Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme durchgeführt und außerdem die Eichgültigkeitsdauer von rd.
2,1 Mio. Zählern durch Stichprobenverfahren verlängert. Die Anzahl an Eichungen und Eichgürtigkeitsverlängerungen von Versorgungsmessgeräten in den staatlich - anerkannten
7
Prüfstellen ist konstant geblieben. Der Erlös beträgt im Jahr 2014 485 T€ (2013 460 T€) und
liegt auf dem Vorjahresniveau.
Sachgebiet T2.41
Im Bereich der Prüfung von Schall- und Strahlenschutzmessgeräten wurden in 2014 rund
876 T€ (2013: 822 T€, 2012: 850 T€) erwirtschaftet.
Für die dem LBME NRW gesetzlich übertragene Aufgabe der Führung der Messstelle für
Umweltradioaktivität werden derzeit jährlich 54 T€ erstattet. Dieser Betrag reicht jedoch nicht
aus, um die Personalaufwendungen sowie die Aufwendungen für die Ausstattung der Messstelle mit Prüfmitteln decken zu können (Gesamtaufwand: 459 T€).
Geschäftsbereich T3
Waagen u. Gewichte, Fertigpackungen, Mogelpackungen, Schankgefäße, Instandsetzer, Beschuss- und Waffenrecht, IT-Koordination, EDV
Sachgebiet T3.22
Der Aufgabenschwerpunkt des Sachgebiets T3.22 umfasst die hoheitliche Eichung von
nichtselbsttätigen und selbsttätigen Waagen sowie die Einbindung in Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller der Messgeräte. In Verbindung mit dem europäischen
Recht (Inverkehrbringung von Waagen durch den Hersteller) umfasst die Aufgabe des Sachgebietes auch die Überwachung inverkehrgebrachter Waagen auf Richtlinienkonformität
(Marktaufsicht). Zur Sicherstellung einer korrekten Verwendung von Messgeräten ist, in Ergänzung der periodischen Eichung, verstärkt eine kontinuierliche Nachschau und Verwenderüberwachung notwendig.
Im Rahmen der Marktaufsicht erfolgte als Schwerpunktaktion im Jahre 2014 die Nachschau
und Kontrolle von 240 Großwaagen (2013: 293). 4 % der überprüften Waagen waren nicht
rechtskonform. Bei der Überprüfung von 38 Großwaagen, die mit EG-Eichung durch den
Hersteller in Verkehr gebracht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 3 %.
Sachgebiet T3.32
Das neue Mess- und Eichgesetz bedingt auch Änderungen in der Genehmigung von Instandsetzungsbetrieben und deren Überwachung. Derzeit erstellt die Arbeitsgemeinschaft
Mess- und Eichwesen (AGME) einen Leitfaden, in dem auch der hierzu notwendige Aufwand
dar,gestellt werden soll. Ggf. wird hier eine personelle Verstärkung in geringem Umfang. erforderlich.
8
Das Sachgebiet T3.32 hat im Jahre 2014 insgesamt 338 anerkannte Instandsetzerfirmen mit
1831 Personen betreut und fachlich beraten. Die Nachschau vor Ort erfolgte dabei in Zusammenarbeit mit den jeweils örtlich zuständigen Betriebsstellen. Zur Durchführung von Instandsetzungen an geeichten Messanlagen gern. § 72 Eichordnung wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr insgesamt 116 neue Befugnisse für Firmen und Personen ausgesprochen.
Das Arbeitsaufkommen in diesem Bereich lag im Vergleich zum Vorjahr auf einem annähernd gleichen Niveau.
Beschusswesen
Im Jahre 2014 wurden durch das Beschussamt Köln insgesamt 32.796 Langwaffen (2013:
139.018), 127.603 Kurzwaffen (2013: 389.104) und 82.871 Gas-/Signalwaffen (2013:
103.968) gemäß den Anforderungen der waffenrechtlichen Vorschriften geprüft. Der amtliche
Beschuss fand hierbei sowohl in den Räumen des Beschussamtes Köln als auch in den
Räumen von drei anerkannten Beschussabfertigungsstellen bei Herstellerfirmen statt.
Im Bereich der Waffenprüfung bei den Beschussabfertigungsstellen der Hersteller bewegt
sich das Arbeitsvolumen nach zwei überdurchschnittlichen Jahren mit sehr hohem Prüfaufkommen in 2013 und 2012 nunmehr auf dem Niveau der davor liegenden Jahre, da sich der
Nachfrageboom aus dem US-amerikanischen Markt abgeschwächt hat.
Im Gegensatz dazu ist das Arbeitsaufkommen in den Räumen des Beschussamtes stark
angestiegen. Dieser Umstand führt bei größeren Aufträgen teilweise zu Platzproblemen hinsichtlich der Lagerung der angelieferten Waffen. Der Beschuss von Böllern und Modellkanonen (in 2014: insgesamt 219 Beschussprüfungen I VJ 179) wird auf einem mitgenutzten
Sprengplatz durchgeführt. Aus Umwelt- und Lärmschutzgründen stehen dort nur wenige
Termine zur Verfügung. Da die amtliche Beschussprüfung von zivilen Waffen nur in 5 Bundesländern angeboten wird, greifen weiterhin auch überregionale AntragssteIler auf die
Dienste des Beschussamtes Köln zurück.
Im Jahr 2014 wurden ferner 69 Anträge (VJ: 80) auf Zulassung von Waffenumbauten gern.
§ 9 Beschussgesetz (Deko- und Salutwaffen) und 260 Salutwaffen, Umbauten nach § 9 Abs.
1 Nr. 2 BeschG, geprüft.
Die Einnahmen im Bereich des Beschusswesens beliefen sich im Jahr 2014 auf 836 T€
(2013: 2.166 T€).
9
Informations- und Kommunikationstechnik
Die informationstechnische Betreuung wird beim LBME NRW durch zwei Personen wahrgenommen. Obwohl hierdurch eine Ereignisbearbeitung im Vertretungsfall sichergestellt werden kann, ist die Personalausstattung auf Grund der Vielzahl der zu betreuenden EDVGeräte, Standorte und Personen (Systembetrieb und Systemerneuerung) und der umzusetzenden EDV-Projekte sowohl im technischen als auch im administrativen Bereich als zu gering einzustufen. Zur Einführung des bundesweit verwendeten Eichverwaltungsprogramms
EVP wird ein geeignetes Projektteam zusammengestellt werden müssen.
Die Administration der beim LBME NRW eingesetzten pes, Notebooks und Servern nebst
angeschlossenen Peripheriegeräten erfolgte im Jahre 2014 vorrangig in eigener Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit IT.NRW und externen Dienstleistern bei Bedarf.
Sachgebiet T3.33
Über 2200 Betriebe, die Fertigpackungen herstellen, und etwa 2300 Bäckereien und Backbetriebe unterlagen im Jahr 2014 der gesetzlichen Überwachung des LBME NRW. Die Betriebe
befüllen Verpackungen mit Erzeugnissen beliebiger Art in Abwesenheit des Verbrauchers
und sind gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung einzuhalten. Durch regelmäßige Füllmengenkontrollen soll der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen
dafür sorgen, dass nur ordnungsgemäß befüllte Fertigpackungen in den Handel gelangen,
um die Lauterkeit des Wettbewerbes zu sichern und die Verbraucher vor Übervorteilung zu
schützen. Die Aufgabendichte in diesem Bereich ist im Vergleich zu den Vorjahren konstant
geblieben.
Obwohl annähernd jede zweite Verbraucherbeschwerde Aufgaben der Fertigpackungsüberwachung betrifft, konnten von den ca. 70.000 in NRW hergestellten verschiedenen Fertigpackungsarten nur ca. 2.170 Stichproben bzw. Vollprüfungen durchgeführt werden (2013:
2.000, 2012: 2.400, 2011: 2.800, 2010: 4.500, 2009: 5.760, 2008: 6.800). Dies entspricht
einer Abdeckung von etwa 3 % von vorgesehenen 100 %. Die geringe Überwachungsquote
aus dem Jahre 2013 konnte nicht gesteigert werden.
Die steuerfreien Erlöse im Sachgebiet 3.3 betrugen im Jahr 2014285 T€ (2013: 245 T€). Die
im Vergleich zu 2013 feststellbaren Mehreinnahmen sind weitgehend der Anhebung der Gebührensätze in der neuen Eichgebührenverordnung geschuldet.
Die personelle Ausstattung des Fachbereichs wird sukzessive aufgebaut. Somit sollte sich
zukünftig
die Aufgabenerledigung
der Fertigpackungsüberwachung
deutlich positiver
darstellen.
10
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Der Geschäftsverlauf für das Berichtsjahr 2014 ist positiv zu bewerten. Die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens stellt sich aufgrund der überaus guten Kapitalstruktur als sehr gut
dar. Durch die Gebührenanpassung ist für das Geschäftsjahr 2015 eine Erlössteigerung zu
erwarten. Trotz erhöhtem Aus- und Fortbildungsaufwand sowie dem Erlösrückgang im Beschusswesen konnten die Umsatzerlöse um nahezu 700 TEUR gesteigert werden.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, haben
sich nicht ergeben.
Ausblick und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Zum 1. Januar 2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die dazugehörige
Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. Die Gesetzesnovellierung bestätigt
und unterstreicht die Eichung von Messgeräten als hoheitliche Aufgabe. Die bisherige
Ersteichung, mit der national geregelte Messgeräte Marktzutritt erhalten, wird in Analogie zu
europäisch geregelten Messgeräten in die Hände der Hersteller gelegt. Dabei müssen
Hersteller für ihre Produkte unter Anwendung bestimmter Module die Konformität erklären.
Die
Arbeit
der
Konform itätsbewertu ngsstellen
ist
grundsätzlich
privatrechtlich.
Die
Einschätzung der Länder, dass für diese Messgeräte keine oder nur vereinzelt private
Konformitätsbewertungsstellen ab dem 1. Januar 2015 zur Verfügung stehen, hat sich bisher
bestätigt. Eine Änderung. ist nicht zu erwarten. Deshalb haben sich die PhysikalischTechnische Bundesanstalt und die Eichbehörden der Länder bereit erklärt, bis auf Weiteres
diese nunmehr privatrechtliche Aufgabe zu übernehmen.
Das neue MessEG stellt eine solide Planungsgrundlage für die kommenden Jahre dar und
der Aufgabenumfang bleibt langfristig erhalten. Die für den LBME NRW vorgesehene Personalausstattung ist als auskömmlich zu betrachten. Die neue gesetzliche Grundlage und die
große Anzahl neu eingestellter Beschäftigter haben in 2014 zu einem erheblichen Aus- und
Fortbildungsvolumen geführt. Allein die Vorbereitung auf die neuen rechtlichen Bestimmungen entspricht einem Zeitaufwand von etwa 15 Personenjahren. Kontinuierlicher Schulungsbedarf wird auch künftig für die neu eingestellten Beschäftigten im Außendienst bestehen,
aber den Betrieb nicht besonders belasten.
11
Aus- und Fortbildung sowie der zu erwartende Erlösrückgang im Beschusswesen haben die
Einnahmesituation in 2014 weniger belastet als erwartet. Zum 28. März 2015 ist die an das
neue Eichrecht angepasste Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) in Kraft getreten, die weitere Erlössteigerungen erwarten lässt.
Das Jahr 2014 wird mit einem Jahresüberschuss von rd. 1,7 Mio. € abgeschlossen; dabei
hat sich der Ertrag (ohne den Ertrag aus dem Landeszuschuss) um ca. 693 T€ erhöht,
während der Betriebsaufwand um etwa 910 T€ gestiegen ist. Vor dem Hintergrund der
geschilderten Gesamtsituation werden für das Jahr 2015 deutlich höhere Erlöse als in 2014
erwartet.
Köln, 28. Mai 2015
Dr.-Ing. Eberhard Petit
12
PKF FASSEL T SCHLAGE
1
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinli- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung
liegen in der Verantwortung des Direktors des Landesbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Landesbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
1261005/40021015
2
PKF FASSEL T SCHLAGE
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landesbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landesbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Duisburg, den 10. Juni 2015
PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
Dr. Ellerich
Wirtschaftsprüfer
ot~
Lickfett
Wirtschaftsprüferin
(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 (Bilanzsumme EUR 14.138.327,10; Jahresüberschuss EUR 1.728.152,69) und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen NRW,
Köln.)
1261005/40021015