Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister 2'-_10.2015 Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3386 &/2 A7 ---- Aktenzeichen VM 3000 -10.2 - VI 3 bei Antwort bitte angeben Regine Unbehauen Telefon (0211) 4972 - 2544 Vorlage an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner Vorlage an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Dienstgebäude und Mit freundlichen Grüßen !~:rt~-:r Lieferanschrift: Jägerhofstr. 6 40479 DOsseidorf Telefon (0211) 4972-0 Telefax (0211) 4972-2750 [email protected] wwwJm.nrw.de Anlagen: 41 Abdrucke öffentliche Ver1<ehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee Finanzministerium des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister 26.10.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen VM 3000 -10.2 - VI3 bei Antwort bitte angeben Regine Unbehauen Telefon 0211 4972-2544 Vorlage an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Landesbetriebes Mess.. und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Zur Unterrichtung erhalten Sie in der Anlage Lagebericht, Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung, Anhang und Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2014. Dienstgebäude und lieferanschrift: Jägerhofstraße 6 40479DOsseidorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-2750 [email protected] www.fm..nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee PKF FASSELT SCHLAGE PKf Wirtschaftsprüfung & Beratung Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Köln Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft m bB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft _. Rechtsanwälte PKf Wirtschaftsprüfung & Beratung Schifferstraße 210 I 47059 Duisburg Tel. +4920330001-0 I Fax +49 203 30001-50 www.pkf-fasselt.de Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Köln Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ausfertigung 0006 PKF FASSELT SCHLAGE Inhaltsverzeichnis Seiten Bilanz zum 31. Dezember 2014 1 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2014 7 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 Bestätig ungsvermerk des Absch lussprüfers 12 2 LBME liIndesbetrieb Mess· und Elch_sen Nord'heln.W~len Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE PASSIVSEITE EUR EUR EUR Vogahr EUR A. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände EDV - Software 11. 1. 2. 3. 4. Sachanlagen Bauten auf fremden GrundstOcken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen. Betriebs· und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau 79.429.00 EUR EUR Voriahr EUR A. Eigenkapital I. Basiskapital 2.434.885,57 2.434.885,57 11. Kapitalrücklagen 1.095.132.53 1.095.132.53 111. Gewinnrücklagen 6.956.504.62 6.423.525,87 IV. Jahresüberschuss 1.728.152.69 144.720,00 78.144,00 0,00 4.837.884,78 101.842,04 5.017.870,82 5.097.299,82 0.00 132,00 3.934.588,50 118.186,47 4.052.906,97 4.197.626,97 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 12.214.675,41 1.065.957,50 11.019.501,47 1.324.309,00 1.550.400,00 B. Umlaufvermögen Vorräte Roh·, HUfs· und Betriebsstoffe 51.294,20 57.702,13 11. Forderungen und sonstige Vermögens1. 2. gegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegenOber dem Land Nordrhein-Westfalen 1 .265.408,66 1.332.102,73 7.697.158.25 C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.046.06 9.039.907,17 19.797.61 9.459.935,97 1.120.11 8.118,49 14.138.327,1() _ 13.ß65.68J.43 1261008/40021015 14,55 1.089.052,98 0,00 25,93 431.136,92 168.177.60 599.342,69 6.712,43 1.095.779.96 14.138.327,10 13.665.681,43 2,24 8.050.333,50 9.382.436,23 8.962.566.91 111. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegen das Land Nordrhein-Westfalen 4. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern EUR 2,24 (Vorjahr EUR 0,00) LBME Landesbetrieb Messe und Elchwesen Nordrheln·Westtalen Gewinn- und Verlustrechnung tür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 EUR 1. Umsatzertöse 2. Landeszuschuss 3. Sonstige betriebliche Erträge 4. Materialaufwand Aufwendungen für ROh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5. 6. 1261008/40021015 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und fOr Unterstützung Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 10.654,00 (Vorjahr EUR 11.538,91) 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Sonstige Steuern 12, Jahresüberschuss ---EUR Vo~ahr EUR 16.650.287,94 16.069.242,77 6.555.300,00 5.676.000,00 374.242,82 23.579.830,76 262.096,34 22.007.339,11 -114.027,25 -91.113,88 -11.702.487,09 -12.333.794,56 -15.932.583,22 -3.381.922,27 -15.084.409,36 -1.028.803,30 -937.662,20 -4.745.656,65 -21.821.070,42 -4.800.781,57 -20.913.967,01 0,00 23,21 -10.654,00 -11.550,71 -10.654,00 -11.527,50 1.748.106,34 1.081.844,60 -19.953,65 -15.887,10 1.728.152,69 1.065.957,50 -3.598.788,66 1 Anhang für-das Ge.schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW, Köln Die Eichverwaltung mit der Landeseichdirektion als Landesoberbehörde und 12 nachgeordnete Eichämter als untere Landesbehörden wurde durch den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes NordrheinWestfalen vom 31. Oktober 2000 ab dem 1. Januar 2001 in den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW nach den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung mit der Maßgabe überführt, dass die Buchführung, der Jahresabschluss und das Inventar den handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen haben. Die. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001 wurde durch Inventarisierung der in der Bilanz dargestellten Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellt. Aus der Einlage der Vermögensgegenstände und Schulden resultierte eine Eigenkapitalausstattung in Höhe von 2.434.885,57 €. (1) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Seite 8 in diesem Anhang dargestellt. Bezüglich der Positionen "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" sowie "Anlagen im Bau" wurde im Vorjahr eine Umbuchung in Höhe von 22.908,73 € im Anlagespiegel abweichend zum Bilanzausweis nicht dargestellt. Dies wurde im aktuellen Anlagespiegel bei den Eröffnungswerten korrigiert. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden entsprechend der im Einklang mit steuerlichen Vorschriften festgelegten, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Positionen des Anlagevermögens linear vorgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz enthaltenen Sachanlagen werden ausgehend von den Verkehrswerten zum 1. Januar 2001, die im Anlagespiegel als historische Anschaffungskosten und kumulierte Abschreibungen zum 1. Januar 2001 dargestellt werden, über die geschätzte Restnutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge auf Zugänge von beweglichen Anlagegütern werden im Anschaffungsjahr gern. § 6 Abs. 1 EStG monatsgenau pro rata temporis ermittelt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG wurde im Berichtsjahr ein Sammelposten gebildet, welcher im Wirtschaftsjahr der Bildung sowie den folgenden vier Wirtschaftsjahren zu jeweils 20 % abgeschrieben wird. 2 (2) Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Eine stichtagsbezogene Korrektur wegen gesunkener Wiederbeschaffungskosten oder Ungängigkeit erfolgt, wenn Anhaltspunkte für auf diese Umstände zurückzuführende niedrigere beizulegende Werte bestehen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen werden zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen wird eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 % gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. (4) Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden mit Nominalwerten angesetzt. (5) Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklage beinhaltet die vom Land NRW in den Jahren 2001 bis 2003 gezahlten Zuschüsse. Die Kapitalrücklage wurde als zweckgebundene Rücklage für noch nicht getätigte Investitionen gezahlt. Die zweckbestimmte Teilverwendung stellt sich zum 31.12.2014 wie folgt dar: Höhe der Kapitalrücklage 1.095.132,53 € Eichgerätschaft (#735006222) Installation Datennetzwerk (1345109504) Feinwägeraum Neubau Düsseldorf 332.801,01 € 167.914,25 € 78.540,00 € Restbetrag 515.877,27 € Mit Schreiben vom 05.08.2013 wurde der Aufsichtsbehörde angezeigt, dass zur Realisierung des neu konzipierten Feinwägeraums im Neubau der Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf die benötigten Mittel in Höhe von ca. TEUR 85 ebenfalls aus der zweckgebundenen Rücklage in Anspruch genommen werden. (6) Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen grundsätzlich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehenden Urlaub, Altersteilzeit, ausstehende Lieferantenrechnungen, Gleitzeitguthaben und zu erwartende Beihilfeaufwendungen. 3 Die Rückstellung für Altersteilzeit beträgt im Jahresabschluss des LBME zum 31.12.2014 nach handelsrechtlicher Maßgabe 151.859 €. Der Ansatz begründet sich nach einer versicherungsmathematischen Berechnung unter Ansatz eines für die Handelsbilanz gem. BiLMoG berücksichtigten Rechnungszins von 3,59 % p.a. Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den LBME NRW mit Schreiben vom 9. Juli 2002 von den Belastungen aus der Beamtenversorgung befreit. Aus diesem Grunde wird beim LBME NRW keine Pensionsrückstellung für Beamte gebildet. Der LBME NRW bezahlt einen Versorgungszuschlag in Höhe von 30 % der Dienstbezüge und Sonderzuwendungen der Beamten. Die entsprechenden Aufwendungen sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 enthalten. Durch Abführung des sogenannten Versorgungszuschlages hat der LBME NRW alle aus der Altersversorgung der Beamten resultierenden Verpflichtungen einschließlich der Beihilfeaufwendungen erfüllt. Der LBME NRW bilanziert weder Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, noch den entsprechenden Rückforderungsanspruch gegen das Land Nord rhein-Westfalen. Die aus dem Versorgungstarif der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes resultierenden Verpflichtungen aus der für die Altersversorgung vorgesehenen Zusatzversorgung werden über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gedeckt. Die Beitragserhebung erfolgt im Umlageverfahren, sodass kein ausreichender Deckungsstock für die künftigen Verpflichtungen vorliegt. Zur Erfüllung der künftigen Verpflichtungen aus derzeit bestehenden Arbeitsverhältnissen besteht daher eine Deckungslücke beim LBME, die durch künftige Umlagen der jeweiligen Mitglieder zu schließen ist. Für diese künftig zu erbringenden Beiträge werden keine Rückstellungen gebildet, da die Beiträge unabhängig von den Anwartschaften des LBME NRW festgelegt werden. Die Ermittlung der bestehenden Deckungslücke nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ist gemäß allgemeiner Praxis bisher noch nicht von der Leitung des LBME NRW veranlasst worden. (7) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. (8) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus hoheitlicher Tätigkeit. Daneben fielen Erlöse aus gewerblicher Tätigkeit sowie Buß- und Verwarngelder in geringem Umfang an. 4 (9) Landeszuschuss Im Haushalt des landes NRW sind im Kapitel 14 840 unter dem Titel 682 10 Mittel in Höhe von 6.712.300 € als Zuführung für den laufenden Betrieb eingestellt. Dieser Zuführungsbetrag wurde aufgrund einer von dem landesbetrieb zu erbringenden globalen Minderausgabe wegen der kw-Substitution um 237.000 € gekürzt. Weiterhin erfolgte nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes für 2014 sowie des Besoldungsanpassungsänderungsgesetzes 2013/2014 die Zuteilung weiterer Verstärkungsmittel in Höhe von 80.000 €. Die Auszahlung an den lBME NRW in Höhe von insgesamt 6.555.300 € wurden unter dem Posten Transfererträge vereinnahmt. (10) Sonstige betriebliche Erträge Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 13,6 enthalten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Erstattung von überschüssigen Nebenkostenvorauszahlungen aus Vorjahren an den BlB NRW. Die außerordentlichen Erträge in Höhe von TEUR 69,7 beinhalten im Wesentlichen einerseits die Erstattung der Kosten zum Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (TEUR 53,7) sowie die Erstattung von Schadenfällen aufgrund der Einbeziehung des lBME in die Selbstversicherung des landes NRW (TEUR 8,7). (11) Löhne und Gehälter Zum Vorjahresausweis erfolgte die Umgliederung der Aufwendungen der geleisteten Trennungsentschädigungen in Höhe von 19.369,06 € aus der Position "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" in die Position "löhne und Gehälter", da diese einen besonderen Vergütungsbestandteil darstellen. Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: löhne und Gehälter 12.333.794,56 € (VJ 11.702.487,09 €) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3.598.788,66 € (VJ 3.381.922,27 €). In diesen Beträgen enthalten sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 1.830.586,78 € (VJ 1.856.299,11 €). (12) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung Der Vorjahresausweis wurde durch die Umgliederung der geleisteten Aufwendungen für Trennungsentschädigung (19.369,06 €) sowie die Umgliederung der Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (16.824,71 €) angepasst. (13) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen periodenfremden Aufwendungen beinhalten größtenteils Nebenkostennachzahlungen für das Jahr 2013 an das MPA NRW sowie den BlB NRW. Der Vorjahresausweis ist aufgrund der 5 Umgliederung der Aufwendungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (18.824,71 €) different zum Vorjahres~ericht. (14) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aus der Aufzinsung der ATZ-Rückstellungen ergeben sich für das Berichtsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von 10.654 € (VJ 11.538,91 €). (15) Sonstige Steuern Es handelt sich um Kfz-Steuern. (16) Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2014 waren zum Bilanzstichtag beschäftigt: Anzahl 114 172 286 Beamte Beschäftigte (17) Leitung des Landesbetriebes Direktor des LBME NRW ist Herr Dr. Eberhard Petit, Pulheim. Ständiger Vertreter ist Herr Detlef Hoffmann, Kerpen. Die Herren üben diese Tätigkeit hauptberuflich aus. Gemäß § 65a LHO i.V.m. § 65b LHO sind die Bezüge der einzelnen Mitglieder der Unternehmensleitung zu veröffentlichen. Die Höhe der Bruttobezüge für das Jahr 2014 belaufen sich auf: Dr.-Ing. E. Petit D. Hoffmann 85.848,76 € 73.466,06 € 6 (18) sonstige finanz'ielle Verpflichtungen Die Verpflichtungen aüs Miet-, Leasing- und Versicherungsverträgen und Umlagen betragen in den folgenden Jahren jeweils ca. TEUR 3.000. Zahlungsverpflichtung 2015 Vertragslaufzeit Mietverträge (BLB)* TEUR 2.422 2016 - 2039 Nebenkosten (BlB) TEUR 523 an MV gekoppelt div. Leasingverträge TEUR 59 1 - 6 Jahre * Dortmund Aplerbeck bis 2016 * Aachen, Recklinghausen bis 2017 * Dortmund Kronprinzenstr. + Hagen bis 2024 * Arnsberg, Münster bis 2027 * Duisburg bis 2028 * Köln bis 2030 * Bielefeld bis 2032 * Düsseldorf bis 2039 Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Versorgungszusagen zu Gunsten der beschäftigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sowie der Beamtenversorgung und der Altersteilzeit verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Rückstellungen. (19) Abschlussprüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar beträgt 8.925 € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen . (20) Ergebnisverwendungsvorschlag Die Leitung des LBME NRW schlägt vor, den entstandenen Jahresüberschuss in die Gewinnrücklage einzustellen. Köln, den 28. Mai 2015 esen NRW Anlage: Anlagespiegel LBME llIndesbctrleb Mess· und Elchwesen Nordrheln.Westf;llen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014 Anschaffungs-/Herstellungskosten I. Zugang Abgang EUR EUR EUR Bilanzwerte Abschreibungen Wert 01.01.2014 Umbuchungen Wert Wert 31.12.2014 01.01.2014 Zugang Abgang 31.12.2014 Wert 31.12.2014 31.12.2013 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Immaterielle Vermögensgegenstände EDV - Software 11. Sachanlagen 1. 2. 3. 4. Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau 1261008140021015 716.801,34 7.010,41 0,00 0,00 723.811,75 572.081,34 72.301,41 0,00 644.382,75 79.429,00 144.720,00 0,00 221.999,13 16.146.517,97 118.186,47 16.486.703,57 78.540,00 0,00 1.757.616,23 102.240,51 1.938.396,74 0,00 0,00 712.915,80 0,00 712.915,80 0,00 118.584,94 -118.584,94 0,00 78.540,00 221.999,13 17.309.803,34 101.842,04 17.712.184.51 0,00 221.867.13 12.211.929,47 0,00 12.433.796,60 396,00 132.00 955.973,89 0,00 956.501,89 0,00 0,00 695.984,80 0,00 695.984.80 396,00 221.999.13 12.471.918,56 0,00 12.694.313,69 78.144,00 0.00 4.837.884,78 101.842,04 5.017.870,82 0,00 132,00 3.934.588,50 118.186,47 4.052.906,97 17.203.504,91 1.945.407,1~ 712.915,80 0,00 18.435.996,26 13.005.877,94 1.028.803,30 695.984,80 13.338.696,44 5.097.299,82 4.197.626,97 Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Lagebericht für das Jahr 2014 Einleitung Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) mit Sitz in Köln betreut insgesamt 10 Betriebsstellen, die im gesamten Land Nordrhein-Westfalen verteilt sind. Sowohl im Handel (z. B. Tankstellen, Waagen) als auch im amtlichen Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsmessanlagen, Atemalkoholmessgeräte ) und im Arbeits- und Umweltschutz (z. B. Schallmessgeräte, Strahlenmessgeräte) besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an zuverlässigen und richtig anzeigenden Messgeräten. Grundlage für die Tätigkeit der Eichbehörden in Deutschland sind bundeseinheitliche eichrechtliche Normen, deren Vollzug zusammen mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Nordrhein-Westfalen dem Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LBME NRW) zugewiesen ist. Die technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBME NRW verfügen dabei über polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Zum 1. Januar 2015 traten das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die dazugehörige Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Auf Grund dieser Aufgabenzuweisung liegt der Anteil hoheitlicher Aufgaben des LBME NRW bei rd. 97 0/0. Für die hoheitlichen Aufgaben sind die Gebühren an bundeseinheitliche Kostenverordnungen gebunden. Der LBME NRW ist gemäß seiner Betriebssatzung zum Vollzug der Bestimmungen im gesetzlich geregelten Messwesen ausgerichtet. Daneben sind ihm weitere Aufgaben übertragen worden, die nicht zum Kerngeschäft des Mess- und Eichwesens gehören. Hierzu zählt insbesondere der Beschuss von Waffen. Der Landesbetrieb ist gehalten, möglichst kostend ecke nd zu wirtschaften. Er kann dabei auch Leistungen, die in Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen, zusätzlich übernehmen, wenn dadurch das Betriebsergebnis verbessert wird, eine negative Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrages nicht zu erwarten ist und die Aufsichtsbehörde zugestimmt hat. Hierzu gehören u.a. privatwirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus der europäischen Messgeräterichtlinie ergeben. Wenn Unternehmen der Privatwirtschaft für diese Tätigkeiten in nicht ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nimmt der LBME NRW die Aufgabe - wie auch andere Ländereichbehörden - kostendeckend wahr. Ein weiterer zunehmend wichtiger werdender Bestandteil des Kerngeschäftes ist die Marktüberwachung mit ihren landes- und bundesweiten Schwerpunktaktionen, die in der Presse vielfache Beachtung gefunden hat. Wirtschaftliche Entwicklung Unter Berücksichtigung des vom Land NRW für die hoheitliche Tätigkeit erhaltenen Zuschusses schließt der LBME NRW das Geschäftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.728 T€ ab und liegt damit deutlich über dem Vorjahresergebnis. Dreijahresübersicht: (in T€) 2014 2013 Umsatzerlöse 16.650 16.069 15.350 374 262 219 17.024 16.331 15.569 -114 -91 -83 Personalaufwand -15.932 -15.084 -14.844 Abschreibungen -1.029 -938 -874 Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.745 -4.800 -4.895 Sonstige betriebliche Erträge Betriebsleistung ohne Landeszuschuss Materialaufwand 2012 Sonstige Steuern -20 -16 -16 Finanzergebnis -11 -12 -11 -21.851 -20.941 -20.723 -4.827 -4.610 -5.154 78,0 78,0 75,1 Landeszuschuss 6.555 5.676 5.467 Jahresüberschuss 1.728 1.066 313 Betriebsaufwand Betriebsergebnis ohne Landeszuschuss Kostendeckungsgrad in % Der Anstieg der Umsatzerlöse begründet sich mit den Auswirkungen einer Personalverstärkung und mit dem Inkrafttreten der 7. Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung mit Wirkung vom 3. August 2013 und der damit verbundenen Erhöhung der Eichgebühren. Darüber hinaus wurde am 14. August 2013 das Verwaltungskostengesetz des Bundes außer Kr~ft gesetzt (Artikel 5 G. vom 07.08.2013, BGBI. I S. 3154). Dies hatte zur Folge, dass bis- her gebührenbefreite Dienstleistungsempfänger nach dem nunmehr anzuwendenden Landesrecht (§ 8 Abs. 4 Nr. 10 GebG NRW) für Amtshandlungen des LBME NRW zur Zahlung 2 der Gebühren verpflichtet sind. Auch das angepasste Entgeltverzeichnis für den Gewichteverleih zum 1. Juni 2014 wirkte sich positiv auf die Erlöse aus. Finanzwirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 Vermögens- und Kapitalstruktur Nachfolgende Übersicht ergibt sich aus den Bilanzen der letzten Geschäftsjahre: 31.12.2014 Vorjahr T€ % T€ % 79 0,6% 145 1,1% 5.018 35.5% 4.053 297% 5.097 36,1% 4.198 30,8% 51 0,4% 58 0,4% 1.266 9,0% 1.332 9,7% 7.697 54,3% 8.050 58,9% 26 0,2% 20 0,1% 1 0.0% !! 0,1% 9.041 63,9% 9.468 69,2% 14.138 100,0% 13.666 100,0% 2.435 17,2% 2.435 17,8% Rücklagen 8.052 57,0% 7.519 55,0% Bilanzgewinn/-verlust 1.728 122% 1.066 7,8% 12.215 86,4% 11.020 80,6% 1.324 9,4% 1.550 11,3% 431 3,0% 1.089 8,0% 168 1,2% 0,0% kurzfristiges Fremdkapital Q 1.923 136% 2.646 19.4% Fremdkapital insgesamt 1.923 13,6% 2.646 19.4% 14.138 100,0% 13.666 100,0% Vermögen immaterielle Vennögensgegenstände Sachanlagen langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vennögengegenstände Forderungen gegen das Land NRW Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten kurzfristig gebundenes Vermögen Gesamtvermögen Kapital gezeichnetes Kapital Eigenkapital Rückstellungen andere kurzfristige Verbindlichkeiten - aus Lieferungen und Leistungen - Land NRW - sonstige Ge_samtkapital ° Z 0,0% 0,1% 3 Die Erhöhung des Anlagevermögens resultiert aus der Tatsache, dass die Investitionen im Geschäftsjahr 2014 höher ausfielen als die vorgenommenen Abschreibungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Rückgang im Bereich der Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem verminderten Ansatz der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen. Dieser begründet sich dadurch, dass sich die betreffenden Mitarbeiter mittlerweile in der Freistellungsphase befinden. Zusätzlich wurde ein Altersteilzeitverhältnis aufgelöst. Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt: 2014 2013 TEUR TEUR 1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten 1.728 1.066 2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.029 938 -226 112 3. -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 4. -/+ GewinnNerlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -86 5. +/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4 -84 -497 -220 1.952 1.813 6. -/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. = Cashflowaus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 6) Einzahlungen aus Abgängen von 8. 103 16 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.945 -1.054 Cashflowaus der Investitionstätigkeit (Summe aus 8 bis 9) -1.842 -1.038 (Ausschüttung aus Jahresüberschuss ) -533 -157 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -533 -157 -423 618 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 8.057 7.439 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 7.634 8.057 7.608 8.037 26 20 8.057 Gegenständen des Sachanlagevermögens 9. - 10. = Auszahlungen an Unternehmenseigner 11. 12. = Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 13. (Summe der Zeilen 7, 10 und 12) 14. + 15. = Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode - Guthaben in Cash-Managmenet - Zahlungsmittel 7.634 4 Der Landesbetrieb ist dem Cash-Pool-System des Landes NRW angeschlossen. Der Landesbetrieb war im Geschäftsjahr 2014 stets in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Geschäftsbereich T1 Messgeräte für Flüssigkeiten außer Wasser, technische Qualifizierung, KLR, Controlling, eichrechtliche Fragen, Marktaufsicht, Ordnungswidrigkeiten Die Aufgaben des Geschäftsbereiches waren im vergangenen Jahr durch die außerordentliche Zuarbeit für die Ressorts in Düsseldorf und Berlin geprägt. Die Arbeit erstreckte sich auf vielfältige und umfangreiche Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge zu Entwürfen der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV). Wie auch schon beim Mess- und Eichgesetz ist NRW in vielen Rechtsbereichen des Eichwesens für den Bund beratend und die Länder federführend und koordinierend tätig geworden. Eine weitere Aufgabe des Geschäftsbereiches bestand darin, landesweit alle Beschäftigten des LBME auf das Inkrafttreten von MessEG und MessEV zum 01.01.2015 durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen vorzubereiten. Sachgebiet T1.21 Messgeräte für Flüssigkeiten, Dichte, Gehalt, Volumen Schwerpunkt dieses Sachgebietes ist die Eichung von KraftstoffzapfsäuJen. Weitere Kernbereiche sind die Messanlagen an Tankwagen, stationäre Messanlagen für Flüssiggas und für Schmieröle, Annahmemessanlagen für Milch sowie Lagerbehälter und deren Einrichtungen. Insgesamt betreut das Sachgebiet ein Volumen von etwa 80.000 Messgeräten. Sachgebiet T1.24 Technische Qualifizierung, eichrechtliche Vorschriften, Controlling, KLR Arbeitsschwerpunkte sind die Durchführung und Überwachung der Kosten- und Leistungsrechnung im LBME sowie die Planung und Durchführung der Ausbildung von neuen Mitarbeitern in den technischen Bereichen und schließlich die Fortbildungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Mess- und Eichrechts. Aus dem neuen Mess- und Eichrecht resultiert ein hoher Schulungsbedarf. Daher wurden zunächst Mitarbeiter bei der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) als Multiplikatoren für den LBME NRW ausgebildet, die dann ihrerseits die Schulungen für die Beschäftigten 5 durchgeführt haben. Hierfür entstand im Jahr 2014 ein Zeitaufwand von insgesamt über 15 Personenjahren. 21 neue Beschäftigte wurden in die eich rechtlichen Grundlagen eingeführt; außerdem erhielten sie fachspezifische Schulungen. Das bestehende Personal wurde im Berichtsjahr insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren fortgebildet. Ausbildungen für Anwärterinnen und Anwärter der Beamtenlaufbahn fanden in 2014 nicht statt. Sachgebiet T1.25 Marktaufsicht, Ordnungsbehördliche Maßnahmen, Europarecht, länderübergreifende Zusammenarbeit Im Bereich der Marktüberwachung werden Verfahrensabläufe weiter systematisiert. Durch die internationale europäische Zusammenarbeit entsteht hier zunächst weiterer Koordinationsaufwand. Die europäische Kommission forciert die Intensivierung der Marktüberwachung von neu in Verkehr gebrachten Produkten. So wurde erstmals eine europäisch koordinierte Marktüberwachung im Bereich von Strom- und von Wärmemengenzählern unter Federführung der WELMEC durchgeführt. Der LBME NRW verknüpft den Bereich der metrologischen Überwachung soweit wie möglich mit seinen Aufgaben im Rahmen der Eichung. Hierdurch werden Synergien sinnvoll genutzt. Insgesamt wurden in 2014 3110 neue Messgeräte an 1386 Standorten überprüft, die nach den Richtlinien 2004/22/EG (Messgeräterichtlinie - MID) und 2009/23/EG (Waagenrichtlinie NAWiD) in Verkehr gebracht wurden. Es wurden bei 254 Messgeräten (.... 8 %) Mängel festgestellt. Diese teilen sich wie folgt auf die Messgerätearten auf: Nichtselbsttätige Waagen (60), Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten (186), Selbsttätige Waagen (7) und Stromzähler (1). Nach Mängelarten untergliedert ergab sich folgendes Bild: Fehler bei der Kennzeichnung (152), fehlerhafte SicherungssteIlen (14), fehlende bzw. fehlerhafte Konformitätserklärung (46), fehlerhafte Bauartzulassung bzw. fehlerhafte Bauart (15), Softwarefehler bzw. unerlaubt geänderte Software (3) und sonstige Mängel (24). Das Aufgabengebiet "Ordnungsbehördliche Maßnahmen" gehört zum Kerngeschäft des LBME NRW als Sonderordnungsbehörde. Die Nutzung der Software zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde vom Sachgebiet weiterhin begleitet. Außerdem mussten die neuen Bußgeldtatbestände nach MessEG und MessEV eingepflegt werden. 6 Im Jahre 2014 wurden 785 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden dabei etwa 330 T€ an Bußgeldern und Verfallbescheiden festgesetzt. Einige der festge- setzten Bußgelder flossen aufgrund von Gerichtsurteilen nicht an den LBME, sondern an die Gerichtskasse. Geschäftsbereich T2 Prüfstellen, Messgeräte der Energie- und Wasserversorgung, Messgeräte für Umweltund Arbeitsschutz, Verkehr und Länge, Qualitätsmanagement Allgemeine Situation. Im Berichtsjahr wurde mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach den Forderungen der Norm DIN EN ISO/lEG 17025 begonnen. Das System wurde im Mai 2014 durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt begutachtet und die Erfüllung der einschlägigen Forderungen bestätigt. Im Geschäftsbereich wurden Einnahmen in Höhe von ca. 28 % (im Vorjahr: 21 %) der gesamten steuerfreien Erlöse des LBME erzielt und ca. 73 % (im Vorjahr: 45 %) der gesamten Verwarn- und Bußgelder einschließlich der Gewinnabschöpfung durch rechtswidrig erlangte Vorteile vereinnahmt. In einem Verfahren wurde eine Gewinnabschöpfung von 103 T€ festgesetzt. Sachgebiet T2.23 Bei den Abgas- und Reifendruckmessgeräten konnten im Rahmen der Rundfahrten nicht alle Eichungen fristgerecht durchgeführt werden, da Einzelanträge zur Eichung aufgrund der Rechtslage vorrangig zu bearbeiten waren. Der Erlös in diesem Segment verringerte sich um 60 T€ (-2 %), (2014: 2.737 T€, 2013: 2.797 T€). Sachgebiet T2.31 Staatlich anerkannte Prüfstellen Im Berichtszeitraum wurden 71 staatlich anerkannte Prüfstellen gebührenpflichtig überwacht. Diese Prüfstellen haben in dieser Zeit etwa 1,5 Mio. Eichungen an Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme durchgeführt und außerdem die Eichgültigkeitsdauer von rd. 2,1 Mio. Zählern durch Stichprobenverfahren verlängert. Die Anzahl an Eichungen und Eichgürtigkeitsverlängerungen von Versorgungsmessgeräten in den staatlich - anerkannten 7 Prüfstellen ist konstant geblieben. Der Erlös beträgt im Jahr 2014 485 T€ (2013 460 T€) und liegt auf dem Vorjahresniveau. Sachgebiet T2.41 Im Bereich der Prüfung von Schall- und Strahlenschutzmessgeräten wurden in 2014 rund 876 T€ (2013: 822 T€, 2012: 850 T€) erwirtschaftet. Für die dem LBME NRW gesetzlich übertragene Aufgabe der Führung der Messstelle für Umweltradioaktivität werden derzeit jährlich 54 T€ erstattet. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, um die Personalaufwendungen sowie die Aufwendungen für die Ausstattung der Messstelle mit Prüfmitteln decken zu können (Gesamtaufwand: 459 T€). Geschäftsbereich T3 Waagen u. Gewichte, Fertigpackungen, Mogelpackungen, Schankgefäße, Instandsetzer, Beschuss- und Waffenrecht, IT-Koordination, EDV Sachgebiet T3.22 Der Aufgabenschwerpunkt des Sachgebiets T3.22 umfasst die hoheitliche Eichung von nichtselbsttätigen und selbsttätigen Waagen sowie die Einbindung in Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller der Messgeräte. In Verbindung mit dem europäischen Recht (Inverkehrbringung von Waagen durch den Hersteller) umfasst die Aufgabe des Sachgebietes auch die Überwachung inverkehrgebrachter Waagen auf Richtlinienkonformität (Marktaufsicht). Zur Sicherstellung einer korrekten Verwendung von Messgeräten ist, in Ergänzung der periodischen Eichung, verstärkt eine kontinuierliche Nachschau und Verwenderüberwachung notwendig. Im Rahmen der Marktaufsicht erfolgte als Schwerpunktaktion im Jahre 2014 die Nachschau und Kontrolle von 240 Großwaagen (2013: 293). 4 % der überprüften Waagen waren nicht rechtskonform. Bei der Überprüfung von 38 Großwaagen, die mit EG-Eichung durch den Hersteller in Verkehr gebracht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 3 %. Sachgebiet T3.32 Das neue Mess- und Eichgesetz bedingt auch Änderungen in der Genehmigung von Instandsetzungsbetrieben und deren Überwachung. Derzeit erstellt die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) einen Leitfaden, in dem auch der hierzu notwendige Aufwand dar,gestellt werden soll. Ggf. wird hier eine personelle Verstärkung in geringem Umfang. erforderlich. 8 Das Sachgebiet T3.32 hat im Jahre 2014 insgesamt 338 anerkannte Instandsetzerfirmen mit 1831 Personen betreut und fachlich beraten. Die Nachschau vor Ort erfolgte dabei in Zusammenarbeit mit den jeweils örtlich zuständigen Betriebsstellen. Zur Durchführung von Instandsetzungen an geeichten Messanlagen gern. § 72 Eichordnung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 116 neue Befugnisse für Firmen und Personen ausgesprochen. Das Arbeitsaufkommen in diesem Bereich lag im Vergleich zum Vorjahr auf einem annähernd gleichen Niveau. Beschusswesen Im Jahre 2014 wurden durch das Beschussamt Köln insgesamt 32.796 Langwaffen (2013: 139.018), 127.603 Kurzwaffen (2013: 389.104) und 82.871 Gas-/Signalwaffen (2013: 103.968) gemäß den Anforderungen der waffenrechtlichen Vorschriften geprüft. Der amtliche Beschuss fand hierbei sowohl in den Räumen des Beschussamtes Köln als auch in den Räumen von drei anerkannten Beschussabfertigungsstellen bei Herstellerfirmen statt. Im Bereich der Waffenprüfung bei den Beschussabfertigungsstellen der Hersteller bewegt sich das Arbeitsvolumen nach zwei überdurchschnittlichen Jahren mit sehr hohem Prüfaufkommen in 2013 und 2012 nunmehr auf dem Niveau der davor liegenden Jahre, da sich der Nachfrageboom aus dem US-amerikanischen Markt abgeschwächt hat. Im Gegensatz dazu ist das Arbeitsaufkommen in den Räumen des Beschussamtes stark angestiegen. Dieser Umstand führt bei größeren Aufträgen teilweise zu Platzproblemen hinsichtlich der Lagerung der angelieferten Waffen. Der Beschuss von Böllern und Modellkanonen (in 2014: insgesamt 219 Beschussprüfungen I VJ 179) wird auf einem mitgenutzten Sprengplatz durchgeführt. Aus Umwelt- und Lärmschutzgründen stehen dort nur wenige Termine zur Verfügung. Da die amtliche Beschussprüfung von zivilen Waffen nur in 5 Bundesländern angeboten wird, greifen weiterhin auch überregionale AntragssteIler auf die Dienste des Beschussamtes Köln zurück. Im Jahr 2014 wurden ferner 69 Anträge (VJ: 80) auf Zulassung von Waffenumbauten gern. § 9 Beschussgesetz (Deko- und Salutwaffen) und 260 Salutwaffen, Umbauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschG, geprüft. Die Einnahmen im Bereich des Beschusswesens beliefen sich im Jahr 2014 auf 836 T€ (2013: 2.166 T€). 9 Informations- und Kommunikationstechnik Die informationstechnische Betreuung wird beim LBME NRW durch zwei Personen wahrgenommen. Obwohl hierdurch eine Ereignisbearbeitung im Vertretungsfall sichergestellt werden kann, ist die Personalausstattung auf Grund der Vielzahl der zu betreuenden EDVGeräte, Standorte und Personen (Systembetrieb und Systemerneuerung) und der umzusetzenden EDV-Projekte sowohl im technischen als auch im administrativen Bereich als zu gering einzustufen. Zur Einführung des bundesweit verwendeten Eichverwaltungsprogramms EVP wird ein geeignetes Projektteam zusammengestellt werden müssen. Die Administration der beim LBME NRW eingesetzten pes, Notebooks und Servern nebst angeschlossenen Peripheriegeräten erfolgte im Jahre 2014 vorrangig in eigener Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit IT.NRW und externen Dienstleistern bei Bedarf. Sachgebiet T3.33 Über 2200 Betriebe, die Fertigpackungen herstellen, und etwa 2300 Bäckereien und Backbetriebe unterlagen im Jahr 2014 der gesetzlichen Überwachung des LBME NRW. Die Betriebe befüllen Verpackungen mit Erzeugnissen beliebiger Art in Abwesenheit des Verbrauchers und sind gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung einzuhalten. Durch regelmäßige Füllmengenkontrollen soll der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen dafür sorgen, dass nur ordnungsgemäß befüllte Fertigpackungen in den Handel gelangen, um die Lauterkeit des Wettbewerbes zu sichern und die Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen. Die Aufgabendichte in diesem Bereich ist im Vergleich zu den Vorjahren konstant geblieben. Obwohl annähernd jede zweite Verbraucherbeschwerde Aufgaben der Fertigpackungsüberwachung betrifft, konnten von den ca. 70.000 in NRW hergestellten verschiedenen Fertigpackungsarten nur ca. 2.170 Stichproben bzw. Vollprüfungen durchgeführt werden (2013: 2.000, 2012: 2.400, 2011: 2.800, 2010: 4.500, 2009: 5.760, 2008: 6.800). Dies entspricht einer Abdeckung von etwa 3 % von vorgesehenen 100 %. Die geringe Überwachungsquote aus dem Jahre 2013 konnte nicht gesteigert werden. Die steuerfreien Erlöse im Sachgebiet 3.3 betrugen im Jahr 2014285 T€ (2013: 245 T€). Die im Vergleich zu 2013 feststellbaren Mehreinnahmen sind weitgehend der Anhebung der Gebührensätze in der neuen Eichgebührenverordnung geschuldet. Die personelle Ausstattung des Fachbereichs wird sukzessive aufgebaut. Somit sollte sich zukünftig die Aufgabenerledigung der Fertigpackungsüberwachung deutlich positiver darstellen. 10 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Der Geschäftsverlauf für das Berichtsjahr 2014 ist positiv zu bewerten. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stellt sich aufgrund der überaus guten Kapitalstruktur als sehr gut dar. Durch die Gebührenanpassung ist für das Geschäftsjahr 2015 eine Erlössteigerung zu erwarten. Trotz erhöhtem Aus- und Fortbildungsaufwand sowie dem Erlösrückgang im Beschusswesen konnten die Umsatzerlöse um nahezu 700 TEUR gesteigert werden. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. Ausblick und Risiken der zukünftigen Entwicklung Zum 1. Januar 2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die dazugehörige Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. Die Gesetzesnovellierung bestätigt und unterstreicht die Eichung von Messgeräten als hoheitliche Aufgabe. Die bisherige Ersteichung, mit der national geregelte Messgeräte Marktzutritt erhalten, wird in Analogie zu europäisch geregelten Messgeräten in die Hände der Hersteller gelegt. Dabei müssen Hersteller für ihre Produkte unter Anwendung bestimmter Module die Konformität erklären. Die Arbeit der Konform itätsbewertu ngsstellen ist grundsätzlich privatrechtlich. Die Einschätzung der Länder, dass für diese Messgeräte keine oder nur vereinzelt private Konformitätsbewertungsstellen ab dem 1. Januar 2015 zur Verfügung stehen, hat sich bisher bestätigt. Eine Änderung. ist nicht zu erwarten. Deshalb haben sich die PhysikalischTechnische Bundesanstalt und die Eichbehörden der Länder bereit erklärt, bis auf Weiteres diese nunmehr privatrechtliche Aufgabe zu übernehmen. Das neue MessEG stellt eine solide Planungsgrundlage für die kommenden Jahre dar und der Aufgabenumfang bleibt langfristig erhalten. Die für den LBME NRW vorgesehene Personalausstattung ist als auskömmlich zu betrachten. Die neue gesetzliche Grundlage und die große Anzahl neu eingestellter Beschäftigter haben in 2014 zu einem erheblichen Aus- und Fortbildungsvolumen geführt. Allein die Vorbereitung auf die neuen rechtlichen Bestimmungen entspricht einem Zeitaufwand von etwa 15 Personenjahren. Kontinuierlicher Schulungsbedarf wird auch künftig für die neu eingestellten Beschäftigten im Außendienst bestehen, aber den Betrieb nicht besonders belasten. 11 Aus- und Fortbildung sowie der zu erwartende Erlösrückgang im Beschusswesen haben die Einnahmesituation in 2014 weniger belastet als erwartet. Zum 28. März 2015 ist die an das neue Eichrecht angepasste Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) in Kraft getreten, die weitere Erlössteigerungen erwarten lässt. Das Jahr 2014 wird mit einem Jahresüberschuss von rd. 1,7 Mio. € abgeschlossen; dabei hat sich der Ertrag (ohne den Ertrag aus dem Landeszuschuss) um ca. 693 T€ erhöht, während der Betriebsaufwand um etwa 910 T€ gestiegen ist. Vor dem Hintergrund der geschilderten Gesamtsituation werden für das Jahr 2015 deutlich höhere Erlöse als in 2014 erwartet. Köln, 28. Mai 2015 Dr.-Ing. Eberhard Petit 12 PKF FASSEL T SCHLAGE 1 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinli- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung des Direktors des Landesbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Landesbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 1261005/40021015 2 PKF FASSEL T SCHLAGE Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landesbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landesbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Duisburg, den 10. Juni 2015 PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Dr. Ellerich Wirtschaftsprüfer ot~ Lickfett Wirtschaftsprüferin (Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 (Bilanzsumme EUR 14.138.327,10; Jahresüberschuss EUR 1.728.152,69) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen NRW, Köln.) 1261005/40021015
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